Liebe Kolleginnen und Kollegen ……
……. da ist er auch schon wieder Geschichte, der 1. Mai 2024, der Tag der Arbeit. Und es war schön zu sehen, wie auf der Hauptkundgebung des DGB in Hannover – mit Yasmin Fahimi als Hauptrednerin – viele, viele junge Menschen zugegen waren. Ein positives Zeichen in Zeiten, die Engagement erfordern!
Wie mit populistischen, scheinbar seriösen Behauptungen die Politik beeinflusst wird, zeigte neulich Rainer Dulger, seines Zeichens Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Er sprach davon, dass das Rentenpaket II der Bundesregierung in den kommenden 20 Jahren 500 Mrd. Euro Mehrausgaben in der Deutschen Rentenversicherung verursachen würde. Was seiner Ansicht nach nicht verkraftbar und ein Skandal sei. Tatsache ist jedoch, dass die prognostizierten 500 Mrd. EUR nicht mal 0,5 %, bezogen auf die Entwicklung des Bruttoinlandproduktes (BIP) in den kommenden 20 Jahren entsprechen.
Zur Wahrheit gehört auch: Deutschland gibt heute pro Rentner*in rund 25 Prozent weniger Anteil am BIP aus als vor 30 Jahren. Die Folge: Immer weniger Menschen können von ihrer Rente leben.
Deutschland hat im europäischen Vergleich ein unterdurchschnittliches Rentenniveau bei einem überdurchschnittlich hohen Rentenalter – bezogen auf Personen, die heute ins Arbeitsleben einsteigen und bis zum Rentenalter durcharbeiten.
Faktenbasierte Diskussionen werden in unserem Land offensichtlich immer schwieriger. Kompromisse zu finden ebenfalls. Wo zudem noch Faschisten und Rechtspopulisten an Einfluss gewinnen, da stehen auch die Rechte von Interessenvertretungen (und damit auch die der Schwerbehindertenvertretungen) und die Arbeitnehmer*innenrechte zunehmend unter Druck! „Der Zeitgeist ist dramatisch rechts. Jedenfalls nicht mehr global geöffnet. Das ist ein Rückschritt zu dem, was man nach ‘89 erwartet hatte: Weltoffenheit und eine friedliche Ausrichtung“, so der Politikwissenschaftler und Jurist Albrecht von Lucke.
Da hilft nur gegenhalten und sich organisieren. Und natürlich die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024 im Kalender eintragen: „Demokratie wählen“, trotz aller notwendigen Kritik an Brüssel! Man kann sich sogar per Mail an die Wahl erinnern lassen!
Die Demokratie ist bekanntlich das beste politische System,
weil man es ungestraft beschimpfen kann.
(Ephraim Kishon | 1924 – 2005)
Die Fußball-Europameisterschaft rückt auch näher! Jürgen Dusel machte im Sport-Ausschuss des Bundestages deutlich, dass es allen Menschen ermöglicht werden müsse, die Begeisterung rund um die Fußballeuropameisterschaft leben zu können, „nicht nur zuhause vor dem Fernseher, sondern auch im Stadion und beim Public-Viewing“. Die Barrierefreiheit, so Dusel, sei ein Qualitätsmerkmal für ein modernes Land.
Dementsprechend ist die Europameisterschaft ein Lackmustest dafür, wie barrierefrei wir tatsächlich sind,“ und „keines der Stadien der 1. und der 2. Bundesliga erfüllt die gesetzlichen Bestimmungen“, bemängelte Dusel. Wenn nun auf Druck der UEFA für das Turnier die Zahl der Rollstuhlplätze erhöht werde, dürfe es anschließend auf keinen Fall einen Rückbau geben, warnte er.
Aus Niedersachsen gibt es Positives zu berichten. Nach mehreren Terminen von Mitgliedern des ver.di-Landesarbeitskreises Behinderten- und Teilhabepolitik (LAK) mit Vertreter*innen der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die von gegenseitigem Verständnis und großem Interesse an Verbesserungen geprägt waren, brachten die beiden Fraktionen einen Entschließungsantrag in das Parlament ein. Titel: „Ein Arbeitsmarkt für alle: Ausgleichsabgabe für mehr Inklusion in Betrieben nutzen.“ Der Antrag wurde mit der rot-grünen Mehrheit in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der LAK bleibt am Ball und wird die weitere Entwicklung begleiten. Die gemeinsamen, konstruktiven Gespräche sollen fortgeführt werden.
Ein Gesprächstermin mit der Staatssekretärin im niedersächsischen Sozialministerium, Frau Arbogast, nutze der LAK, um die gewerkschaftlichen Vorstellungen für eine verbindlichere Gestaltung des „Aktionsplan Inklusion“ für Niedersachsen in Bezug auf die berufliche Teilhabe darzulegen. Hier besteht beiderseitig ein Interesse an einer Fortsetzung des Gedankenaustausches.
Zum Schluss, ein Geburtstag: Am 23. Mai 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Die Grundrechte sollen allen Menschen in Deutschland ein Leben in Würde und Selbstachtung und frei von staatlicher Willkür garantieren. So lautet der Artikel 3:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ich bekenne, dass ich kein Fußballfan bin, aber ein großer Fan des Grundgesetzes.
In diesem Sinne, herzliche Grüße
Jürgen Bauch
Recht | Das Präventionsverfahren nach § 167 SGB IX
Aus dem Arbeitnehmer-Anwälte-Rundbrief: Das betriebliche Eingliederungsmanagement dürfte den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Betriebsräten ein Begriff sein. Es ist im zweiten Absatz von § 167 Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelt. Aber was steht eigentlich im ersten Absatz? Dort hat der Gesetzgeber ein weiteres Verfahren vorgesehen, in dem bei einer Gefährdung des Arbeitsverhältnisses Maßnahmen zu dessen Sicherung erörtert werden sollen. Wir geben einen Überblick über dieses Präventionsverfahren. Besonders geht es darum, wie es sich bei Kündigungen auswirkt, wenn zuvor kein Präventionsverfahren durchgeführt wurde.
Den aktuellen Rundbrief Nr. 61 mit diesem Artikel und ältere Ausgaben gibt es hier:
www.arbeitnehmer-anwaelte.de
Recht
Aus dem Arbeitnehmer-Anwälte-Rundbrief: Mit den Gründen, aus denen der Betriebsrat personelle Einzelmaßnahmen ablehnen kann, ist es so eine Sache. Auch wenn § 99 Betriebsverfassungsgesetz verschiedene Gründe nennt, ist es für Betriebsräte nicht immer einfach, den rechtlich passenden Grund zu finden. Oft stören den BR (auch) andere, im Gesetz nicht genannte Umstände, wie zum Beispiel, dass sich ein anderer, aus Sicht des Betriebsrates geeigneterer Kandidat im Bewerbungsverfahren nicht durchsetzen konnte. Häufig vergessen Betriebsräte, dass sie die Zustimmung zu einer Einstellung verweigern können, wenn der Arbeitgeber nicht ausreichend geprüft hat, ob die Stelle mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann.
Den aktuellen Rundbrief Nr. 61 mit diesem Artikel und ältere Ausgaben gibt es hier:
www.arbeitnehmer-anwaelte.de
Politik
Das EU-Parlament hat mit großer Mehrheit (613 Stimmen von 631) für die Einführung eines EU-Behindertenausweises gestimmt. Der neue EU-Behindertenausweis ist ein Meilenstein für die Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen in der EU. Gerade im Punkto Reisen wird der neue EU-Behindertenausweis das Leben von 80 Millionen Menschen in der EU sichtbar erleichtern. Bis Menschen mit Behinderungen den Ausweis in den Händen halten wird es allerdings leider noch über 3 Jahre dauern.
Katrin Langensiepen kommentiert: Der neue EU-Behindertenausweis ist ein Meilenstein für die Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen in der EU. Gerade im Punkto Reisen wird der neue EU-Behindertenausweis das Leben von 80 Millionen Menschen in der EU sichtbar erleichtern.
Leider werden Menschen mit Behinderung noch über drei Jahre warten müssen, bis sie die Vorteile des EU-Behindertenausweises nutzen können.
Die Mitgliedstaaten versuchen, die Umsetzung aufs Äußerste in die Länge zu ziehen. Mit der Entscheidung des Rates, die finale Verabschiedung der Verordnung auf die nächste Legislatur zu schieben, fällt dieses dringende Thema mal wieder hinten runter. Die Priorität des EU-Parlamentes war es, den Ausweis noch in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen.
Die Mitgliedstaaten haben die Richtlinie auf 30 Monate verhandelt, mit weiteren zwölf Monaten bis zur ersten Ausstellung eines Ausweises. ………
Quelle: www.katrin-langensiepen.eu
Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es viel zu wenig bezahlbare Wohnungen. Deshalb will das Land jetzt verschiedene Bauvorschriften abschaffen – darunter auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Der SoVD in Niedersachsen kritisiert das Vorhaben scharf. Aus seiner Sicht werden damit die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ignoriert.
Die Lage auf dem niedersächsischen Wohnungsmarkt ist dramatisch: Die Mieten steigen immer weiter, gleichzeitig sinkt die Zahl der Sozialwohnungen. Besonders schwierig ist die Situation für Menschen mit Behinderung. „Zu uns in die Beratung kommen sehr viele verzweifelte Betroffene. Sie finden einfach keine Wohnungen, die barrierefrei und gleichzeitig bezahlbar sind“, erläutert Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen.
Um den Wohnungsbau voranzutreiben und zu vereinfachen, will das Land Niedersachsen jetzt zahlreiche Vorschriften in der Bauordnung abschaffen. Den Plänen zufolge soll unter anderem der Einbau eines Fahrstuhls bei bestimmten Umbauten wegfallen. „Selbstverständlich begrüßen wir einen Bürokratieabbau. Dieser ist dringend notwendig. Er darf aber auf keinen Fall auf Kosten von Menschen mit Behinderung erfolgen“, warnt Swinke. Auf den ersten Blick seien Barrierefreiheit und bezahlbarer Wohnraum erst einmal Gegenpole und der Kostenfaktor schrecke viele Bauverantwortliche ab. „Es gibt aber Untersuchungen – zum Beispiel vom Deutschen Städte und Gemeindebund – die zeigen, dass der Großteil der Kriterien für barrierefreies Bauen gar nicht mit höheren Kosten verbunden ist“, so der Vorstandsvorsitzende. Außerdem profitierten nicht nur Menschen mit Behinderung von entsprechenden Wohnungen, sondern auch Familien mit kleinen Kindern, Pflegebedürftige und ältere Menschen. Mitte April behandelte der Landtag in erster Beratung die Änderungen in der Bauordnung und überwies zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. „Wenn der Landesregierung Menschen mit Behinderung wirklich wichtig sind, dann kippen sie die Vorschriften in diesem Bereich nicht. Wir werden nicht hinnehmen, dass Betroffene Opfer einer bislang verfehlten Wohnungspolitik werden“, betont Swinke.
Quelle: SoVD, Soziales im Blick, Ausgabe Mai 2024
Recht
Widerruft ein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst seine Einstellungszusage aufgrund eines ärztlichen Attests, ist dies keine Diskriminierung aufgrund einer Schwerbehinderung.
Der an Diabetes erkrankte, schwerbehinderte Kläger bewarb sich unter Hinweis auf seine Schwerbehinderung im Januar 2023 auf eine von der beklagten Stadt ausgeschriebene Ausbildungsstelle als Straßenwärter. Er erhielt eine Einstellungszusage vorbehaltlich einer noch durchzuführenden ärztlichen Untersuchung. Der Arzt kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger wegen seiner Diabetes-Erkrankung nicht für die vorgesehene Ausbildungsstelle geeignet sei. Die Einstellungszusage wurde daraufhin zurückgenommen. Der Kläger erhob Klage auf Entschädigung wegen einer aus seiner Sicht erfolgten Diskriminierung als schwerbehinderter Mensch.
Mit Urteil vom 20.03.2024 wies das Arbeitsgericht Siegburg die Klage ab. Eine diskriminierende Handlung und ein Verstoß gegen das AGG waren für die 3. Kammer nicht erkennbar. Der Kläger sei von der Beklagten wegen seiner Behinderung nicht schlechter behandelt worden als vergleichbare nichtbehinderte Bewerber. Die Stadt habe bei der Entscheidung, den Kläger nicht einzustellen, nicht auf seine Behinderung abgestellt. Vielmehr habe man den Kläger ungeachtet seiner Behinderung gerade einstellen wollen und ihm demgemäß eine Einstellungszusage erteilt, diese jedoch vom Ergebnis einer gesundheitlichen Eignungsuntersuchung bzw. seiner Eignung abhängig gemacht. Diese gesundheitliche Eignung sei dann von dem von ihr beauftragten Arzt verneint worden, woraufhin die Beklagte unter Berufung auf den zum Ausdruck gekommenen Vorbehalt ihre Einstellungszusage zurückgezogen habe.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.
Arbeitsgericht Siegburg – Aktenzeichen 3 Ca 1654/23 vom 20.03.2024
Quelle: Pressemeldung, AG Siegburg, 20.03.2024
Link zum Urteil: www.justiz.nrw
Recht
Krankheitsbedingte Kündigungen sind sozial gerechtfertigt, wenn es eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit gibt. Zudem müssen die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt sein. Darüber hinaus muss eine Abwägung der Interessen von Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber ergeben, dass der Arbeitgeber die Störung im Arbeitsverhältnis billigerweise nicht mehr hinnehmen muss.
Dem Betriebsrat muss der Arbeitgeber alle Gründe mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss herbeigeführt haben.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vom 10.01.2024, Aktenzeichen 3 Sa 74/23
Einzelheiten und Kommentar zum Urteil: www.verdi-bub.de
Tipp
Häufig tritt die Frage auf, was eine SBV beachten muss, wenn sie die Teilnahme an einem Seminar für notwendig erachtet. Da die SBV selbstständig, nach nachvollziehbarem Ermessen, entscheidet, welches Seminar besucht wird, ist z.B. kein Dienstreiseantrag notwendig. Die SBV (also die Vertrauensperson) trifft einen – schriftlich dokumentierten –Beschluss und übergibt dem Arbeitgeber eine „Mitteilung der Schwerbehindertenvertretung über die Teilnahme an einem Seminar für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX“. Als Hilfestellung hat b+b hier die Antworten auf die wichtigsten Fragestellungen publiziert. Darüber hinaus stehen Vordrucke für Beschluss und Arbeitgeber-Information als PDF zur Verfügung: www.verdi-bub.de
dlf-Sendung
In der Sendung „Agenda“ des Deutschlandfunks wird das Thema Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt beleuchtet. Rund 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland sollen gleiche Teilhabemöglichkeiten haben, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht, die Deutschland 2009 ratifiziert hat. Es wird diskutiert, dass trotz gesetzlicher Verpflichtungen für Betriebe, Menschen mit Behinderung einzustellen, ein Viertel der Unternehmen lieber eine Ausgleichsabgabe zahlt. Vorurteile, Vorbehalte und mangelnde Barrierefreiheit erschweren den Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Behinderungen, selbst wenn sie gut qualifiziert sind. Expert*innen und Betroffene erörtern Hürden und Möglichkeiten, diese zu überwinden, und diskutieren, ob der Fachkräftemangel die Inklusionschancen verbessern könnte.
Link zur Sendung: www.deutschlandfunk.de
Recht
Ein wichtiges Urteil für Interessenvertretungen:
Leitsatz: Der Arbeitgeber, der den Bewerbungsprozess um eine ausgeschriebene Stelle mithilfe eines Softwareprogramms digital durchführt, genügt seiner Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat, wenn er dessen Mitgliedern für die Dauer des Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG ein auf die im Programm hinterlegten Bewerbungsunterlagen bezogenes – mithilfe von zur Verfügung gestellten Laptops jederzeit nutzbares – Einsichtsrecht gewährt und die Möglichkeit besteht, Notizen anzufertigen.
Die diesbezügliche Rechtsbeschwerde des Betriebsrates hat das Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen.
BAG, 13.12.2023, 1 ABR 28/22
Link zum Urteil: www.bundesarbeitsgericht.de
Deutsche Herzstiftung
Ereignisse wie ein Herzinfarkt oder eine Bypass-Operation können das Leben von Betroffenen von Grund auf verändern. Oft fühlen sie sich völlig aus der Bahn geworfen. Doch mit einem gezielten Programm in einer kardiologischen Rehabilitation sollen sich Betroffene körperlich wie psychisch möglichst gut erholen, damit sie wieder ein aktives Leben führen können.
Die Broschüre „Kardiologische Rehabilitation“ ist ein umfassender Leitfaden, der alle Aspekte der Rehabilitation bei verschiedensten Herz-Kreislauf-Erkrankungen beleuchtet, zum Beispiel:
- Warum eine Reha nach Herzinfarkt so wichtig ist
- Herzoperation erfolgreich: Wie geht’s weiter?
- Antragstellung vor Beginn der Reha: Was muss ich beachten?
- Unterschiede zwischen ambulanter oder stationärer Reha
- Wieviel und welcher Sport tut gut?
- Wie kommt die Seele wieder ins Gleichgewicht?
- Wie geht es nach der Reha zu Hause weiter?
- Zurück in den Alltag: Nachsorge in ambulanten Herzgruppen
Mit dieser Broschüre will die Deutsche Herzstiftung umfassend informieren und verdeutlichen, welche Chancen die Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen Herzpatientinnen und Patienten für die Verbesserung der Lebensqualität bietet.
Hier kann man die Broschüre kostenfrei bestellen: www.herzstiftung.de
Handicap International
Angesichts des Ausmaßes der Gewalt im Gazastreifen und der hohen Zahl von Verletzungen gibt es immer mehr Menschen, die dringend Physiotherapie, Prothesen und Hilfsmittel wie Rollstühle und Krücken benötigen. Die Reha-Fachkräfte der humanitären Hilfsorganisation Handicap International (HI) sehen eine stark wachsende Anzahl von Menschen mit Amputationen und befürchten einen Anstieg dauerhafter Behinderungen.
Reham Shaheen, HI-Expertin für Rehabilitation, erklärt: „Allein bei Handicap International stehen viele Menschen auf der Warteliste für Hilfsmittel. Vieles ist nicht auf Lager. Die Versorgung ist unsere größte Herausforderung, zusammen mit den Sicherheitsbedenken, wie man sich zwischen Kliniken und Unterkünften bewegen kann, ohne getötet oder verletzt zu werden." Wenn die HI-Teams Wunden versorgen, sind Psycholog*innen zur Stelle, um sie zu unterstützen. Mit verschiedenen Methoden versuchen sie, den Patienten abzulenken, da es kaum Betäubungsmittel gibt. „Bei Kriegsverletzungen, die durch Bomben, Granaten oder Raketen verursacht werden, sind oft mehrere Operationen erforderlich. Diese Verfahren sind im Gazastreifen derzeit nicht möglich, und die Menschen müssen lange auf eine Prothese warten", erklärt Shaheen.
Link zur Pressemeldung vom 5. April 2024: www.handicap-international.de
Tipp
Barrieren begegnen allen, überall, jeden Tag. Aber während die einen statt des Aufzugs schnell die Treppe nehmen, kommen andere gar nicht ans Ziel. Dabei sind Barrieren so vielfältig wie die Menschen selbst. Gegen manche wird laut protestiert, viele bleiben unbeachtet, weil man sie nicht mal sehen kann. Wie viel Barrierefreiheit ist wirklich erwünscht? Wer baut Barrieren auf – und wer reißt sie ein? All diesen Fragen widmet sich der neue fluter.
Hier lesen oder PDF downloaden: www.fluter.de
Tipp
Häufig werden öffentlich zugängliche Gebäude geplant und gebaut, deren Barrierefreiheit nach Fertigstellung als mangelhaft bezeichnet wird. Deswegen ist es wichtig, dass Planerinnen und Planer Kenntnisse über Barrierefreiheit besitzen und ggf. auch betroffene als Expertinnen und Experten hinzuziehen.
Die DIN 18040-1 beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, speziell auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind.
Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören in Anlehnung an die Musterbauordnung (§ 50 Abs. 2 MBO):
- Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
- Sport- und Freizeitstätten,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens,
- Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
- Verkaufs-, Gast- und Beherbungstätten,
- Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.
Anforderungen aus der DIN 18024-2 an Wohnheime und Beherbergungsstätten sowie Arbeitsstätten sind nicht mehr Bestandteil dieser Norm.
Für Arbeitsstätten gibt es Technische Regeln für Arbeitsstätten „ASR Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“.
Quelle: www.nullbarriere.de
www.reha-recht.de
Die Autoren widmen sich in dieser Beitragsreihe der digitalen Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und setzen sich in sechs Teilen mit der Bedeutung digitaler Teilhabe, mit der rechtlichen Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen sowie den digitalen Barrierefreiheitsanforderungen außerhalb von Websites und mobilen Anwendungen auseinander.
Digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen
Teil I: Barrierefreiheit und digitale Teilhabe
Teil II: Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen – Rechtsvorschriften, Standards und Ausnahmen
Teil III: Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen – Maßnahmen zur Sicherstellung von Barrierefreiheit sowie Verwaltungsportale
Teil IV: Barrierefreiheit außerhalb von Websites und mobilen Anwendungen
Teil V: Barrierefreiheit von elektronischen Akten und elektronischer Vorgangsbearbeitung
Teil VI: Barrierefreiheit von elektronischen Dokumenten und Formularen sowie Resümee
Forschung
Das Land Niedersachsen unterstützt ab Mai eine wegweisende Forschungskooperation der Forschungsstelle Leichte Sprache an der Universität Hildesheim in Zusammenarbeit mit der Wort & Bild Verlagsgruppe (u.a. Apotheken Umschau) und dem deutschen KI-Unternehmen SUMM AI. Das gemeinsame Ziel: Verständliche Gesundheitsinformationen für alle zugänglich machen mittels eines KI-gestützten Übersetzungstools in Einfacher Sprache.
Quelle: Pressemitteilung, Stiftung Universität Hildesheim, 16. April 2024
Europawahl
Europawahl 2024: Warum sollen Gewerkschafter*innen unbedingt wählen gehen und warum sind starke Gewerkschaften wichtig? Ein Interview.
Jan Willem Goudriaan*: Wir müssen Europa im gewerkschaftlichen Sinne stärken, weil es großen Einfluss auf unser Leben und unsere Arbeitsbedingungen als Beschäftigte hat. Wenn wir auf europäischer Ebene keine Stimme haben, niemanden, der*die für die Interessen der Arbeitnehmer*innen spricht, dann wird sich das in den Gesetzen und Verordnungen widerspiegeln. Nehmen wir als Beispiel die Mindestlohnrichtlinie: Durch unser Engagement und das unserer Partner*innen im Europaparlament konnten wir die Richtlinie deutlich verbessern. Erstmals werden nun auf europäischer Ebene Kriterien für angemessene Mindestlöhne festgeschrieben. Zudem sind die Mitgliedsstaaten dazu angehalten, die Tarifbindung auf mindestens 80 Prozent anzuheben. Das sind wichtige Regelungen, vor allem auch für Deutschland, wo die Tarifpolitik in den letzten Jahren ziemlich unter Druck geraten ist. Übrigens: Die rechtsextremen Parteien im Europaparlament, für Deutschland ist das die AfD, haben gegen die Mindestlohnrichtlinie gestimmt – wie auch gegen viele andere soziale Gesetze.
Link zum Interview: www.gesundheit-soziales-bildung.verdi.de
*Jan Willem Goudriaan ist Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst (EGÖD).
Tipp
150 bis 300 Minuten sollten es schon sein. Soviel Zeit für Ausdauer- und Krafttraining empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Erwachsenen pro Woche. Eigentlich wissen wir ganz genau, dass Bewegung guttut. Trotzdem lässt sich der innere Schweinehund manchmal nur schwer überwinden. Die vielen Annehmlichkeiten unserer modernen Welt – Auto, Bürojob, Fahrstühle, Lieferdienste – tragen ihren Teil dazu bei. Sie haben aber ihren Preis. Bewegungsmangel spielt in der gleichen Liga wie die Klassiker Rauchen, Bluthochdruck oder Diabetes. Die gute Nachricht: Menschen sind genetisch auf Bewegung programmiert.
Letztendlich kommt es nicht darauf an, Minuten zu zählen, sondern dass überhaupt etwas gemacht wird. 55 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen treiben nie Sport, während dies bei Menschen ohne Beeinträchtigungen 32 Prozent sind. Auch bei Kindern und Jugendlichen bestätigt sich dieser Trend. Immerhin 39 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen sind nie sportlich aktiv, bei Kindern und Jugendlichen ohne Beeinträchtigungen sind es nur 27 Prozent. Das geht aus dem Teilhabebericht der Bundesregierung hervor.
Menschen treiben Sport aus ganz unterschiedlichen Gründen: Gesundheit, Spaß, oder weil sie dem gesellschaftlichen Trend des gesunden und leistungsfähigen Menschen entsprechen wollen. Menschen mit Behinderungen tun es oft nicht, weil sie beispielsweise das Gefühl haben, als Mensch mit Beeinträchtigungen nicht den Erfordernissen der Leistungsgesellschaft zu entsprechen. Es kann aber auch schlicht an fehlenden barrierefreien Sportstätten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen liegen.
Dabei ist Inaktivität von Menschen mit Beeinträchtigungen – wie auch für alle anderen – keine gute Idee. In dieser Ausgabe der Reha-Info stellen Expertinnen und Experten vor, worauf es besonders bei dem Thema Sport und Rehabilitation ankommt, warum Sport grundsätzlich auch bei Patientinnen und Patienten mit schweren Herzerkrankungen sinnvoll ist und welchen großen Beitrag Sport zur Inklusion beisteuern kann. Alle Autoren und Autorinnen sind sich einig: Körperliche Aktivität wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus.
BAR Reha-Info 2/2024 - Schwerpunkt: Sport und Rehabilitation
PDF-Download: www.bar-frankfurt.de
Hans-Böckler-Stiftung
Erwerbsarbeit und Betrieb sind wichtige Erfahrungsräume, in denen anti-demokratische Einstellungen wachsen bzw. demokratische Einstellungen gefestigt werden können. Entscheidend dafür ist jedoch, ob Erwerbstätige Erwerbsarbeit als Ort gesellschaftlicher Teilhabe erleben. Soziale Anerkennung, materielle Absicherung und die Möglichkeit, Veränderungen im Betrieb mitzugestalten, tragen dazu bei, demokratische Einstellungen zu festigen.
Erwerbsarbeit ist ein Kontext, in dem gesellschaftliche Teilhabe gewährt oder verwehrt wird. Für die meisten Menschen ist Erwerbsarbeit die wesentliche Grundlage ihrer materiellen Absicherung, und zwar sowohl im Hinblick auf die Entlohnung als auch auf die soziale Absicherung im Falle von Erwerbsunfähigkeit oder im Alter. Darüber hinaus ist Erwerbsarbeit eine wichtige Ressource sozialer Anerkennung. Beide Aspekte korrelieren mit der Wahl der AfD. Erwerbspersonen, denen ihre Arbeit langfristig ein sicheres und ausreichendes Einkommen garantiert, wählen seltener AfD.
PDF-Download des kompletten WSI-Kommentars von Bettina Kohlrausch: www.wsi.de
Nachlese
Mehrere Mitglieder des Bundesarbeitskreises Behindertenpolitik (BAK) in ver.di haben sich zur 13. SBV-Fachtagung vom 12. bis 14. März 2024 in Berlin getroffen. Sie wird jährlich vom ver.di-Forum Nord zusammen mit dem Bildungswerk der ver.di veranstaltet. Die Besetzung der Referent*innen für das Plenum und die sieben verschiedenen Foren waren hochkarätig. Neben Prof. Franz-Josef Düwell, Vorsitzender Richter Bundesarbeitsgericht a.D., konnte man Prof. Dr. Katja Nebe, Professorin für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, lauschen. Weitere Referenten waren Prof. Dr. Olaf Deiner, vom Institut für Arbeitsrecht der Uni Göttingen, und Prof. Dr. Jens Schubert, der zum Europäischen Arbeitsrecht und Inklusion referierte, trugen auf der Veranstaltung vor. Der Saal war mit fast 300 Teilnehmer*innen voll besetzt.
Link zum Bericht: www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de
09.10. bis 10.10.2024 in Lübeck
Die Arbeit der SBV wird komplexer und dynamischer. Im Arbeitsalltag spielen die rechtlichen und politischen Entwicklungen eine große Rolle.
So stehen Veränderungen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, der Barrierefreiheit und auch in der europäischen Rechtsprechung an.
Diese und weitere Themen werden in Vorträgen mit unseren Expertinnen und Experten gemeinsam mit den Teilnehmer*innen mit Blick auf die tägliche Praxis erarbeitet. Alle Vorträge vermitteln Wissen, das für die Arbeit der SBV erforderlich ist.
Die Referent*innen und die Teams vom ver.di-Forum Nord und dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen freuen sich auf euch!
Das Programm, sowie die Möglichkeit der Anmeldung findet ihr hier: www.verdi-forum.de
25.09.2024 in Hannover
In dieser Arbeitsschutzkonferenz wollen wir uns mit den Einflussmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung auf die Gestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beschäftigen. Die zentrale Bedeutung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz hat die Gefährdungsbeurteilung und die damit verbundene Festlegung von Maßnahmen und deren Überprüfung.
Programm und Infos und Anmeldung auf www.bw-verdi.de
03.09. bis 05.09.2024 in Travemünde
Die Norddeutschen Arbeitsrechtstage gehen in ihre 14. Auflage. Auch in diesem Jahr haben wir ein interessantes und umfangreiches Programm zusammengestellt.
Der Themenkomplex Arbeitszeit wirft immer große Fragen auf, die die Interessenvertretungen und die Mitbestimmung betreffen. Begriffe wie Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Dienstreiseregelungen, Überstunden etc. führen zu Unsicherheiten, Diskussionen und Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern.
Wir haben ausgewiesene Expert*innen des Arbeitsrechts für unsere Fachtagung gewonnen, die aufzeigen, wie der aktuelle Stand der Rechtsprechung ist und wie Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehinderten- und Mitarbeitervertretungen ihre Arbeit erfolgreich gestalten können.
Link zum Programm und zur Anmeldung: www.verdi-forum.de
…
Wir müssen das Licht am Ende des Tunnels anschalten, um es zu sehen!
(Yasmo, österreichische Rapperin in „Resistance of Humanity, Jazz Bigband Graz, 2024)
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