März 2023

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 44

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

…… die zurzeit medial meist beschriebene Tätigkeit ist das „Kleben“. Aktivisten der „Letzten Generation“ kleben sich aus berechtigter Sorge um das Leben auf der Erde am Asphalt fest. Die davon Genervten antworten immer häufiger mit Beschimpfungen, auch mit Tätlichkeiten und viele kleben an gewohntem Verhalten und der Vorstellung fest, dass wir alles so weiter machen können, wie seit vielen Jahrzehnten. Diese Vorgänge sagen allerdings weniger über die Aktivisten aus, als viel mehr über eine Gesellschaft, die sich nicht aufrafft, in der Klimakrise adäquat zu handeln. Moralisch äußerst klebrig wird es dabei, wenn Medien und einige Politiker*innen von Klimaterroristen reden. Dass z.B. der Ölkonzern Exxon Mobil seit den 1970er-Jahren eigene Studien zur Klimafolgenforschung mit dem Ergebnis drastischer Konsequenzen für das Leben auf der Erde verschwiegen hat, wird kommentiert, aber offensichtlich nicht als so schwerwiegend beurteilt, wie die Verkehrsblockaden…….. Warum ich darüber schreibe? Weil der fortschreitende Klimawandel auch erhebliche Folgen für behinderte Menschen hat, siehe auch bei uns die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz.

Es gibt eine Art das Kleben zu verlängern, die ganz in unserer Macht steht:
Früh aufstehen, Wählung der besten Mittel zum Endzweck,
und wenn sie gewählt sind, muntre Ausführung.
(Frei nach Georg Christoph Lichtenberg aus dem Büchlein SPRÜCHE, DIE DAS KLEBEN SCHRIEB | Fraunhofer IFAM)

In der Politik wird auch geklebt. Da klebt die Bundesregierung offensichtlich an der Illusion, dass es ausreichend ist, Verbesserungen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) alle vier Jahre in eine Koalitionsvereinbarung zu schreiben, anstatt sie auch mal konkret umzusetzen! Der vorliegende Regierungsentwurf des BMAS sieht sogar eine Streichung der seit 1956 bestehenden Bußgeldvorschrift gegen Unternehmen vor, die keine behinderten Menschen beschäftigen. Und die vom Gang in die Bedeutungslosigkeit bedrohte FDP mit seinem forschen Finanzminister Lindner klebt an der Vorstellung, sie könne die Gesundheit und die berufliche Teilhabe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu ihrer Profilierung als Klientelpartei für Unternehmer und Bestverdienende nutzen, indem sie Verbesserungen des BEM torpediert (siehe mehrere Beiträge)! Und das, obwohl sein Parteikollege Jens Beeck während der Behindertenpolitischen ver.di-Fachtagung 2021 Verbesserungen noch für notwendig hielt! Herr Bundeskanzler Scholz – übernehmen Sie!!!!! Und weiterhin heißt es: Für ein verbessertes BEM Unterschriften sammeln!

Das BEM ist mehr als eine bloße
„Bestandsaufnahme“ von Fehlzeiten und Krankheiten.
(LAG HAMM | 26.04. 2013)

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein 1986 (!) eingeführter Begriff im deutschen Schwerbehindertenrecht. Der GdB sollte damals den missverständlichen und einstellungshemmenden Begriff der „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE) ersetzen, der nichts über die Leistungsfähigkeit eines Menschen aussagt. Man könnte annehmen, dass der Begriff GdB also nach 37 Jahren allgemein bekannt sei. Dies ist jedoch mitnichten der Fall und ein deutliches Zeichen dafür, dass der gern und viel als notwendig gepriesene „Bewusstseinswandel“ noch lange nicht stattgefunden hat! Umgangssprachlich ist in weiten Kreisen leider immer noch die Prozentabgabe im Gebrauch! Selbst auf einigen Internetseiten von Betroffenenvereinigungen ist dieser falsche Begriff zu finden. Insbesondere trifft dies auch auf Veranstalter jeglicher Art zu. Selbiges fiel mir bei den Ticketshops der Landesgartenschauen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen 2023 auf. Doch diese Geschichte hat ein gutes Ende. Nachdem ich die Veranstalter darauf aufmerksam machte, wurden die Angaben zum GdB der Internet-Auftritte entsprechend geändert! Geht doch!

Der Beginn der Weisheit ist die Definition der Begriffe.
(Sokrates | 470 - 399 v. Chr. | griechischer Philosoph)

Eine sehr interessante Begegnung hatte eine Gruppe des ver.di-Landesarbeitskreises Behinderten- und Teilhabepolitik in Niedersachsen/Bremen (LAK). Constantin Grosch, SPD-Landtagsabgeordneter aus Hameln, lud uns in den Landtag in Hannover ein. Nach dem obligatorischen Gruppenbild (siehe Titelbild) wohnten wir der Plenardebatte um die Regierungserklärung zum Ukraine-Krieg bei und danach blieb noch Zeit zum Austausch mit Constantin. Interessant, wie die Landtagsverwaltung ihm den Einzug in den Landtag und die Arbeit ermöglichte – als erstem rollstuhlfahrendem Mitglied des Parlaments. Den Austausch mit ihm vertiefen wir bei der nächsten Sitzung des LAK am 13. März.

Ein bisschen Frühling und eine interessante Lektüre wünscht

Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

Recht

In Konstellationen zweier führender Einzel-GdB von 30, bei denen die diesen Werten jeweils zugrundeliegenden Funktionsbeeinträchtigungen in ihren Auswirkungen voneinander völlig unabhängig sind und damit ganz verschiedene Bereiche im Ablauf des täglichen Lebens betreffen, ist die Annahme der Schwerbehinderteneigenschaft nicht nur in begründeten besonderen Fällen, sondern im Regelfall möglich, eine Gesamtabwägung führt in derartigen Konstellationen im Einzelfall häufiger zur Annahme eines GdB von 50 und damit der Schwerbehinderteneigenschaft.

Link zum Urteil: Sozialgericht Aurich, 02. 06. 2022, S 4 SB 154/21

Franz-Josef Düwell

Die SPD Vorsitzende Saskia Esken hat im Wahlkampf 2021 dem Sprecher einer Belegschaftsinitiative für eine besseres BEM zugesagt „Rechtsanspruch auf ein BEM“ und auf „stufenweise Wiedereingliederung … für alle Beschäftigten“. Dieses Ziel ist in den Koalitionsvertrag (S. 72) übernommen worden: „Das BEM wollen wir als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etablieren mit dem Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen (Beispiel Hamburger Modell).“ Aber in dem Gesetzentwurf des SPD geführten BMAS fehlt die Umsetzung, obwohl sie dringend erforderlich ist. Ohne diese Ansprüche können Menschen, die krank oder behindert sind, ausgegliedert und in die vorzeitige Verrentung gedrängt werden.

Anspruch auf BEM fehlt weiterhin
Besonders bemerkenswert: Bereits zum dritten Mal hintereinander ist in Koalitionsverträgen die Stärkung des BEM versprochen, ohne dass erkennbar ist, wann das Versprechen eingelöst wird. Diesmal hat das Stärkungsversprechen noch eine besondere Bedeutung, denn nach Ansicht des BAG von 2021 besteht kein individueller Rechtsanspruch auf das BEM. Bei dieser neuen Rechtslage können kranke bzw. behinderte Beschäftigte nicht mehr von ihren Arbeitgebern verlangen, mit ihnen und den Interessenvertretungen klären, welche betrieblichen Beschäftigungsmöglichkeiten trotz krankheits- oder behinderungsbedingter Einschränkungen noch bestehen und wie sie für die so entdeckten Beschäftigungsmöglichkeiten durch stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) fit gemacht werden können. Das steht im krassen Widerspruch zu dem jüngst formulierten Ziel des Bundeskanzlers Olaf Scholz, mehr Menschen bis zum 67. Lebensjahr in der Erwerbsarbeit zu halten, um damit auch einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel zu leisten. Die Auslassung steht schließlich auch im Widerspruch zum selbst gesetzten Ziel des Gesetzentwurfs „mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit halten“.

Was ist zu tun?
Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen und SBVen sind Interessenvertretungen der durch Krankheit oder Behinderungen beeinträchtigten Beschäftigten. Gemeinsam mit ihren Gewerkschaften können sie für Nachbesserungen durch den Bundestag kämpfen. Es gibt dazu eine Homepage www.bem-initiative.net.

Prof. Franz-Josef Düwell, Universität Konstanz in RP Reha 1/2023 17

BEM

Der Bundesarbeitsminister Heil hatte gemäß der Koalitionsvereinbarung einen Gesetzentwurf (Referentenentwurf) vorgelegt, in dem Fortschritte für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell vorgelegt. Im Rahmen der Ressortabstimmungen in dem alle Ministerien ihre Haltungen dazu einbringen können, haben die FDP-geführten Ministerien alle vorhergehenden Regelungen im Sinne der Koalitionsvereinbarungen handstreichmäßig rausgeschmissen. Darüber hinaus sind sie unverschämter Weise noch einen Schritt weitergegangen in dem sie in den Gesetzentwurf ein Gesetz zur Streichung vom bisherigen Recht eingeführt haben. Hierbei handelt es sich um das Gesetz was 1956 unter der Adenauer - Regierung eingeführt wurde und schon in der Weimarer Republik bestand hatte. Es geht um die Bußgeldvorschrift die gegen Unternehmen verhängt werden kann, wenn sie grob fahrlässig und wissentlich keine Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen beschäftigen. Das ist ein sozialpolitischer Skandal und darf nicht durchkommen. Darum benötigen wir weitere Unterstützungsunterschriften. Am 22.3. wollen wir dieses vor dem Bundesarbeitsministerium in Berlin mit einer Protestaktion deutlich machen.

Walter Brinkmann auf www.change.org

Aufruf zur Aktion!

Der Gesetzentwurf zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarkts (PDF-Datei) fördert die Frühverrentung und lässt ausdrücklich den Freikauf von der Beschäftigungspflicht zu. Er muss deshalb geändert werden!
Aktuell engagieren wir uns gegen den sozialpolitischen betrieblichen Wahnsinn einer arbeitnehmerfeindlichen Politik, die im neuen Gesetz zementiert werden soll – und das im völligen Gegensatz zu den Aussagen der SPD-Vorsitzenden uns gegenüber wie auch gegenüber den Festlegungen der Ampelregierung im Koalitionsvertrag.

Wer aber gegen etwas kämpft sollte auch wissen, welches unsere eigentlichen Ziele beim BEM sind. Der wesentliche Kern unserer Forderung ist eine Ausweitung der Mitbestimmung für die gewählten Interessenvertreter*innen. Ohne der Ausweitung der Mitbestimmung wird es keine Verbesserungen geben.

Bitte unterschreibt und werbt für die Petition an den Bundesarbeitsminister! Danke!!!

Der Initiator, Walter Brinkmann, hat eine Website eingerichtet in der auch für einen Offenen Brief von Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und Belegschaften an den/die jeweils zuständigen Bundestagsabgeordnete/n, sowie an Bundesminister Hubertus Heil geworben wird. Ein Textvorschlag ist auf dieser Seite ebenso zu finden, wie die Möglichkeit, Postkarten herunterzuladen und an den Minister zu senden!

www.bem-initiative.net

Aus dem Bundestag

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat an die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP appelliert, die Inklusionsvorhaben des Koalitionsvertrages zügig umzusetzen. Die Bundesregierung habe sich viele gute Ziele gesetzt, da müsse sie jetzt, ein Jahr nach Beginn der Legislatur, dranbleiben, betonte Jürgen Dusel in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag. „Inklusion ist das Betriebssystem unseres Sozialstaates“ und die Regierung habe die Chance, diese „nach vorne zu bringen“, sagte er.

Ausdrücklich begrüßte Dusel das geplante Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes. Es sei richtig, nun eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für Betriebe einzuführen, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung einstellen. Es sei auch richtig, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe nicht mehr an die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen fließen, sondern für den ersten Arbeitsmarkt verwendet werden, für die sie auch gedacht seien. Betriebe in Deutschland mit mindestens 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, müssen sie derzeit eine gestaffelte, dreistufige Ausgleichsabgabe zahlen, abhängig von der tatsächlichen Zahl der schwerbehinderten beschäftigten Mitarbeiter. Hier soll es nun eine vierte Stufe für Betriebe mit Null-Beschäftigungsquote geben, das hatten Behindertenverbände schon lange gefordert.

Dusel lehnt allerdings den Plan des Gesetzes ab, den Ordnungswidrigkeitstatbestand im SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch) in Bezug auf die Nicht-Beschäftigung zu streichen. Das intendiere, dass Arbeitgeber durch die Zahlung der Ausgleichsabgabe die Nicht-Beschäftigung schwerbehinderter Menschen legitimierten. Da die Beschäftigungspflicht jedoch weiter bestehe, sei dies politisch das „falsche Signal“ und auch „nicht sachgerecht“, betonte er. Dusel kritisierte ferner, dass Betriebe die Ausgleichsabgabe steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen können und plädierte dafür, das betriebliche Eingliederungsmanagement zu stärken. Arbeitgeber sollten zustimmen müssen, wenn Menschen mit Behinderungen sich für das sogenannte Hamburger Modell zum Wiedereinstieg in den Beruf entscheiden, forderte Dusel.

hib – heute im bundestag | Nr. 93 | Mittwoch, 8. Februar 2023

Spendenaufruf

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen weiter zu Spenden auf, damit den vor n der Nacht vom 5. auf den 6. Februar 2023 traf ein Erdbeben der Stärke 7,8 die syrisch-türkische Grenzregion. Weitere zum Teil starke Beben, folgten. Viele Tausend Menschen kamen ums Leben. Sowohl im Südosten der Türkei als auch im Norden Syriens sind unzählige Gebäude eingestürzt. Das Ausmaß der Zerstörung und deren Folgen sind noch kaum zu überblicken, auch weil Telefonnetz und Internet teilweise zusammengebrochen sind.

Die Lage ist dramatisch und trifft auf ein Gebiet, das vielerorts schon vor dem Erdbeben in Trümmern lag. In der gesamten Region leben Millionen syrische Bürgerkriegsflüchtlinge, deren Situation sich durch das Erdbeben noch einmal drastisch verschlechtern wird.

Schnell, unbürokratisch und umfassend muss den Menschen geholfen werden, die alles verloren haben und bei eisigen Temperaturen auf Unterstützung warten.
Wir Gewerkschaften stehen für praktische Solidarität. Seid dabei, den betroffenen Menschen in ihrer akuten Not solidarisch zu helfen. Der Verein „Gewerkschaften helfen e.V.“ hat dafür ein Spendenkonto eingerichtet unter dem Stichwort „Erdbeben Türkei und Syrien“!

Spendenkonto: Gewerkschaften helfen e.V.
Stichwort: Erdbeben Türkei und Syrien
IBAN: DE55 2505 0000 0152 0114 90
BIC: NOLADE2HXXX

Recht

Krankenkassen dürfen bei Vorliegen schwerer Erkrankungen die Verordnung von Cannabis zur Krankenbehandlung nur genehmigen, wenn der behandelnde Arzt hierfür eine besonders sorgfältige und umfassende Einschätzung abgegeben hat. Sind die hohen Anforderungen an diese Einschätzung erfüllt, darf die Krankenkasse das Ergebnis der ärztlichen Abwägung nur darauf hin überprüfen, ob dieses völlig unplausibel ist. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 10. 11. 2022 entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 21/21 R, B 1 KR 28/21 R, B 1 KR 9/22 R, B 1 KR 19/22 R).

Quelle: Pressemitteilung BSG, 10.11.2022

Hans-Böckler-Stiftung

Die Grundsätze des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – und die Verantwortung des Arbeitgebers – sind im Homeoffice nicht aufgehoben. Auch wenn nicht so leicht zu kontrollieren ist, was am privaten Arbeitsplatz geschieht.

Die heute gültigen Standards menschengerechter Arbeit haben sich über Jahrzehnte entwickelt und sind in zahlreichen Regelwerken festgeschrieben. Bei einer Betriebsbegehung wird recht schnell klar, ob ein Unternehmen sich an geltendes Recht hält oder ob es Defizite gibt. Arbeiten die Beschäftigten aber von zu Hause aus, wird die Sache schwieriger. Die grundgesetzlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung verbietet behördliche Kontrollen. Sitzen die im Homeoffice Beschäftigten von früh bis spät mit krummem Rücken auf ungeeigneten Stühlen an ungeeigneten Tischen, starren auf viel zu kleine Bildschirme und machen weder Pause noch Feierabend, weil jederzeit eine Mail vom Chef kommen könnte? Niemand bekommt es direkt mit. Das Gleiche gilt für psychische Erkrankungen infolge von Stress und Vereinsamung.
Philipp Donath und Andreas Engelmann von der University of Labour in Frankfurt am Main haben sich mit dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz im Homeoffice auseinandergesetzt und die Möglichkeiten ausgelotet, ein Absinken der Standards zu verhindern. Gefragt sind die Beschäftigten selbst, Betriebsräte, Tarifparteien und auch der Gesetzgeber.

Link zur HBS: www.boeckler.de

Inklusion an Schulen

Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, Kindern mit Beeinträchtigung inklusive Bildung zu ermöglichen. Doch nach wie vor wird Förderschulkindern der Wechsel auf die Regelschule schwergemacht. Recherchen von MONITOR zeigen, dass gleichzeitig immer mehr Kinder in Regelschulen ungerechtfertigt für „behindert“ erklärt werden - mit schwerwiegenden Folgen für sie und ihre Familien.

Link zur Mediathek „Das Erste“: www.ardmediathek.de

DGB

Im Koalitionsvertrag haben sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, das Rentensystem zu reformieren. Bisher wurde die Rente über ein sogenanntes Umlageprinzip finanziert. Das bedeutet: Wer aktuell arbeitet, finanziert die aktuellen Renten. Zusätzlich soll die Rente künftig nach Plänen der Koalition teilweise aus Aktiengewinnen finanziert werden: durch das sogenannte Generationenkapital, einen staatlichen Fonds – auch als Aktienrente beworben. Wir informieren darüber, was bisher bekannt ist, wie dies zu bewerten ist – und was es tatsächlich für eine starke gesetzliche Rente braucht.

Link zum DGB: www.dgb.de

Aus dem Bundestag

Das deutsche Gesundheitssystem ist nach Einschätzung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen nicht krisenfest. Weder auf die Folgen des Klimawandels noch auf Pandemien sei das Gesundheitssystem ausreichend vorbereitet, heißt es im Gutachten 2023 des Sachverständigenrates, das als eine Unterrichtung (20/5500) der Bundesregierung vorliegt.

Das gelte ebenso für andere bekannte und wahrscheinlich erst recht für noch unbekannte krisenhafte Herausforderungen. Die vor den zurückliegenden Krisen häufig anzutreffende Selbstwahrnehmung, wonach in Deutschland alles gut organisiert und das Land angesichts eines ausdifferenzierten Rettungs- und Gesundheitssystems bestens auf unvorhergesehene Entwicklungen vorbereitet ist, sei trügerisch.

„Unser Gesundheitssystem ist sehr komplex und fragil, pointiert gesagt: ein nicht sehr reaktionsschnelles, wenig anpassungsfähiges 'Schönwettersystem', das nicht nur im Krisenfall unzureichend koordiniert und im Ergebnis häufig schlechter ist, als angesichts des hohen Mitteleinsatzes zu erwarten wäre“, heißt es in dem mehr als 600 Seiten starken Expertenbericht. Gerade die Corona-Pandemie habe die Stärken und Schwächen des Gesundheitssystems deutlich werden lassen, nicht zuletzt die mangelhafte Nutzung digitaler Möglichkeiten.

Um künftige Krisen besser zu bewältigen, müssten das Gesundheitssystem und das Land insgesamt krisenresistenter und strukturell widerstandsfähiger werden.

hib – heute im bundestag | Nr. 84 | Montag, 6. Februar 2023

Aus dem Bundestag

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/5447) zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wann diese, wie von den Beauftragten gefordert, die steuerliche Absetzbarkeit der Ausgleichsabgabe als Betriebsausgabe abschaffen und als Bußgeld ausgestalten wird.

hib – heute im bundestag | Nr. 88 | Dienstag, 7. Februar 2023

BAuA

Webkonferenzen als Kommunikationsmedium im Rahmen der ortsflexiblen Arbeit haben in den vergangenen Jahren an Relevanz gewonnen. Trotz der sich eröffnenden Möglichkeiten und dem neu gewonnenen Zugang zu mobiler Arbeit für viele Beschäftigte dürfen technologieabhängige Barrieren und Nachteile von Webkonferenztools, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben verhindern oder zu negativen Nutzungserlebnissen führen, nicht unentdeckt bleiben. Im Rahmen dieser Studie wurden strukturierte, telefonische Interviews geführt. Blinde und sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer beschrieben Webkonferenzsoftware anhand von Merkmalen, die anschließend hinsichtlich ihrer Relevanz für Barrierefreiheit, Nutzungserleben und Akzeptanz ausgewertet wurden. Die Ergebnisse geben Ansatzpunkte für die Formulierung von Heuristiken für den inklusionsförderlichen Einsatz dieser Tools bei der Arbeit sowie das Schaffen unterstützender Rahmenbedingungen.

Barrierefreiheit digitaler Arbeitswelten am Beispiel von Webkonferenztools. Eine Interviewbefragung blinder und sehbehinderter Nutzer*innen von Webkonferenztools am Arbeitsplatz
in: sicher ist sicher, Volume 74, Nr. 1 2023. Seiten 26-32, Projektnummer: F 2535, DOI: 10.37307/j.2199-7349.2023.01.08

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BAuA

Durchschnittlich arbeiten abhängig Beschäftigte 38,4 Stunden pro Woche. Die Mehrheit der Beschäftigten möchte ihre Arbeitszeit verkürzen, etwa die Hälfte der Beschäftigten will zudem weniger als 5 Tage in der Woche arbeiten. 39 Prozent der Beschäftigten arbeiten regelmäßig am Wochenende. Gleichzeitig haben für viele Beschäftigte die Möglichkeiten, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten, deutlich zugenommen. Diese und weitere Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 werden im aktuellen Arbeitszeitreport Deutschland vorgestellt.

Arbeitszeitreport Deutschland - Länge, Lage und Flexibilität der Arbeitszeit im Überblick.
in: baua: Bericht kompakt, 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2023. Seiten 3, Projektnummer: F 2507, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:berichtkompakt20230116

Artikel "Arbeitszeitreport Deutschland - Länge, Lage und Flexibilität der Arbeitszeit im Überblick"
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Hans-Böckler-Stiftung

Bundesbehörden sind häufig nicht barrierefrei und die gesetzlichen Vorgaben für Gleichstellung wenig bekannt. Das zeigt eine Analyse unter Beteiligung des HSI.

Im Kontakt mit Behörden werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung häufig nicht ausreichend berücksichtigt – obwohl das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) der Bundesverwaltung schon seit 2002 vorschreibt, Teilhabe und Gleichberechtigung sicherzustellen. Bei vielen Beschäftigten in Behörden sind seine Anforderungen wenig bekannt und wichtige Hilfsmittel oft nicht verfügbar. Auch in der Rechtsprechung spielt das BGG bislang kaum eine Rolle. Das ergibt die Evaluation des Gesetzes, an der Johanna Wenckebach und Antonia Seeland vom HSI sowie Daniel Hlava von der Frankfurt University of Applied Sciences mitgewirkt haben.

Link zur Hans-Böckler-Stiftung

SoVD-Podcast

Die wenigsten Menschen wissen, welche Auswirkungen eine ungerechte Sozialpolitik für die Betroffenen hat. In unseren Beratungsgesprächen erleben wir das täglich eindringlich. Für diejenigen, die damit zu kämpfen haben, ist das häufig dramatisch und oft erniedrigend. Die beiden Hosts Katharina Lorenz und Stefanie Jäkel machen im Podcast „Kein Ponyhof – Aus dem Alltag einer Sozialberatung“ diese Fälle öffentlich, um zu zeigen, wo es in Deutschland klemmt. Dabei geht es in erster Linie um die Themen Gesundheit, Behinderung, Pflege, Hartz IV und Rente. Mit Gästen werden in spannenden Gesprächen die Themen außerdem von einer anderen und oft ungewöhnlichen Seite behandelt. Es soll nicht nur gemeckert werden, es gibt auch hilfreiche Tipps, wie man sich wehren kann und was man beachten muss, um doch noch zu seinem Recht zu kommen.

Link zum Podcast: www.podcasts.google.com

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine der zentralen Themen gewählter Interessenvertretungen. Ob es um Unfallverhütung, psychische Belastungen oder die Hilfe für suchtkranke Kollege*innen geht, Interessenvertretungen müssen kompetent geschult sein, um sich für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen einsetzen zu können.

Kompetenzerwerb

  • Krankmachende Belastungen und Gefahren am Arbeitsplatz
  • Gesetze und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Gesetze im Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrer Mitbestimmungsfunktion sicher anwenden
  • Regelungen für Betriebs- und Dienstvereinbarungen (BEM)
  • Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards und Ansprüche an eine Vereinbarung
  • Bestehende Vereinbarungen an weitere Anforderungen anpassen
  • Sicheres Auftreten in sensiblen Gesprächssituationen

Alle Infos & Anmeldung unter www.bw-verdi.de

TIPP

Ziel von gesund.bund.de ist die zuverlässige und verständliche Vermittlung von gesundheitsbezogenem Wissen. Das Angebot dient dazu, die Gesundheitskompetenz und Selbstbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern zu fördern. Zu diesem Zweck hält gesund.bund.de wichtige Informationen zu Gesundheitsthemen, Krankheitsbildern und Behandlungsmöglichkeiten bereit, die auf ausgewählten wissenschaftlichen und evidenzbasierten Quellen beruhen.

Link: www.gesund.bund.de

ver.di-Wahlprogramm

Darauf sind wir richtig stolz: Erstmals gibt es ein ver.di-Wahlprogramm für alle Sparten der Sozialversicherungsträger, bei denen ver.di zur Wahl antritt.

Natürlich kann in diesem Wahlprogramm nicht für jeden einzelnen Träger aufgelistet werden, was wir dort umsetzen wollen. Das wäre kaum möglich, weil sich im Laufe von sechs Jahren viele Fragestellungen und Herausforderungen ergeben, die wir jetzt noch gar nicht kennen können.

Was wir aber jetzt schon sagen können ist, auf welchen Werten, Überzeugungen und Grundlagen unsere Entscheidungen basieren.

Dafür haben wir ein 10-Punkte-Programm erarbeitet, das wir in den nächsten Monaten vorstellen wollen, damit die Wahlberechtigten wissen, wofür wir uns engagieren.

Dienstleistung ist gefragt
Für uns von ver.di selbstverständlich – wir sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft. Sozialversicherungsträger egal aus welchem Bereich (Rente, Kranken- oder Unfallversicherung) sind kein Selbstzweck, sie sind für die Versicherten und ihre Interessen da. Manchmal müssen sie daran erinnert werden, – wenn das neben finanziellen oder organisatorischen Fragen manchmal aus dem Blick gerät. Wir Selbstverwalter*innen kennen die Bedürfnisse der Versicherten gut und oft aus eigener Erfahrung. Darum sorgen wir dafür, dass sich das Handeln an den Interessen der Versicherten orientiert.

Modernität und Menschennähe
Die gesetzlichen Sozialversicherungsträger müssen mit ihren Leistungen auf der Höhe der Zeit sein. Dazu gehört es, technische Möglichkeiten zu nutzen, um Erreichbarkeit und Bearbeitung von Anliegen zu erleichtern und zu beschleunigen. Digitalisierung ist aber kein Selbstzweck und darf daher nicht dazu führen, dass Versicherte ihr Anliegen nicht mehr persönlich besprechen und sich beraten lassen können oder dafür zu weite Wege in Kauf nehmen müssen. Digitalisierung und persönliche Erreichbarkeit müssen sich sachgerecht ergänzen.

Solidarität stärken
Solidarität gehört zu den Grundwerten von Gewerkschaften. Wir wissen: Starke Gemeinschaften können viel erreichen – auch und gerade für die Schwächeren. Das gilt aber nicht nur für Gewerkschaften, sondern auch für die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme. Sie müssen erhalten und gestärkt werden. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen über sie abgesichert sind.

Alt und Jung, Gesunde und Kranke, Menschen mit hohem und solche mit geringem Einkommen: Alle können sich in jeder Lebenslage auf den Schutz und die Unterstützung einer starken Gemeinschaft verlassen, die individuelle Risiken gut auffangen kann. Das gibt Sicherheit auch in unsicheren Zeiten.

Übrigens: Wir unterstützen natürlich auch Hilfe zur Selbsthilfe, das heißt Selbsthilfeorganisationen, wo immer sie sinnvoll sind.

Gesetzliche Rente muss reichen
Gerade bei der Rente wird die Solidarität zwischen Alt und Jung gleichermaßen gefordert und infrage gestellt. Für uns ist klar: Generationengerechtigkeit heißt auch, dass sich die jüngere Generation auf eine auskömmliche gesetzliche Rente verlassen können muss. Dafür kämpfen wir!

Als Selbstverwalter*innen in der Deutschen Rentenversicherung können wir zwar nicht die Höhe der Renten festlegen, wir können aber dafür sorgen, dass es gute Beratung und schnelle Bearbeitung von Anträgen gibt, digital und vor Ort – übrigens nicht nur für die verschiedenen Rentenformen, sondern auch für Rehabilitationsmaßnahmen. Hier achten wir auf eine qualitativ hochwertige medizinische, therapeutische und sportliche Versorgung.

Quelle: www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de

ver.di-Forum Nord & Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

Rentenrecht ist ein sehr komplexes Thema.
Rentenniveau, Beitragsätze, Rentenpunkte, Rentenkommission, Flexi-Rente, Frührente, Unfallrenten, Erwerbsminderungsrenten, Grundrente, betriebliche Altersversorgung, Drei Säulen Modell, Rentenabschläge, Interessenausgleich und Sozialplan, Wertkonten ….

Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen?
Unerlässlich ist es heute, dass die Gewerkschaften in Tarifverträgen und/oder die Betriebs- und Personalräte durch betriebliche Vereinbarungen, die Altersversorgung bestmöglich sichern. Die Aufgaben, Informations-, Beteiligungs- und Initiativrechte der Betriebs-, Personalräte, der MAVen und der SBVen stehen im Fokus der Tagung. Die Fachreferent*innen stehen den Teilnehmenden im Rahmen ihrer Vorträge für Fragen und Handlungshilfen zur Verfügung.

Alle Vorträge vermitteln aktuelles Wissen, das für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung erforderlich ist.

14. - 16. März 2023 | Kongresshotel Potsdam am Templiner See, Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam
Alle Infos und Anmeldung unter www.verdi-forum.de

ver.di-Forum Nord & Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

Bereits zum 12. Mal findet unsere SBV-Fachtagung mit den Schwerpunkten: „Arbeitsrecht, Sozialrecht, rechtliche Entwicklung im SGB IX und Bundesteilhabegesetz für die Alltagsarbeit der SBV und die betrieblichen Interessenvertretungen statt.

Auch in diesem Jahr haben wir Expert*innen des Arbeits- und Sozialrechts als Referentinnen und Referenten gewinnen können, die für die Arbeit der SBV und der betrieblichen Interessenvertretungen erforderliche Kenntnisse vermitteln.

In Vorträgen, Diskussionen und Workshops werden die speziellen Probleme der SBV thematisiert, gemeinsam bearbeitet und vertieft.
Wir freuen uns auf eine interessante Fachtagung, spannende Redebeiträge und vor allem angeregte Diskussionen.

9. - 11. Mai 2023 | H4 Hotel Berlin Alexanderplatz, Karl-Liebknecht-Str. 32, 10178 Berlin
Alle Infos und Anmeldung unter www.verdi-forum.de

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

In dieser Tagung werden verschiedene Themen beleuchtet, die den Fokus auf Frauen im Arbeitsleben richten. Sowohl Fragen nach (erzwungener) Teilzeit in vielen Branchen und die Folgen für weitere Lebensabschnitte als auch Fragen nach guten Arbeitsbedingungen wird nachgegangen. Dabei wird der Blick auch auf die Zusammenarbeit mit Akteurinnen aus anderen Berufsgruppen gerichtet, die sich mit der Verbesserung von beruflichen Rahmenbedingungen beschäftigen.

Expertinnen aus der Arbeitswelt stellen ihre Themen nach aktuellem Forschungsstand und Rechtslage vor und zeigen konkrete Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen auf. Im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit können Frauen durch das neuerworbene Wissen für ihre Kolleginnen vor Ort starke Weichen stellen.

5. - 7. Juni 2023 | Veranstaltungszentrum Rotation, Goseriede 10, 30159 Hannover
Alle Infos und Anmeldung unter www.bw-verdi.de

ver.di-Forum Nord & Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

Diese Arbeitsrechtskonferenz ist für die SBVen mit dem besonderen Blickpunkt auf das kirchliche Arbeitsrecht konzipiert, da für die SBVen der Kirchen weltliches Recht und Kirchenrecht unterschiedlich Anwendung finden.

Wir blicken darauf, was sich aus der aktuellen Rechtsprechung im Arbeitsrecht für die Arbeit der SBV-Kirche ableiten lässt.
In dieser Fachtagung werden für die Arbeit der SBV im kirchlichen Arbeitsrecht erforderliche Themen erarbeitet und erläutert. Unsere Expertinnen und Experten erarbeiten die Themen gemeinsam mit den Tagungsteilnehmenden in Vorträgen und vertiefenden inhaltlichen Fachforen mit Blick auf die tägliche Praxis.

13. - 14. September 2023 | H4 Hotel Hamburg Bergedorf, Holzhude 2, 21029 Hamburg
Alle Infos und Anmeldung unter www.verdi-forum.de

Anmeldung für den SBV InfoBrief

Wenn Sie gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchten,
schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht:

sbv@bw-verdi.de
Betreff: Abo SBV InfoBrief

Bildungswerk der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) in Niedersachsen e.V.

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Betriebs- und Personalräte­seminare

Goseriede 10 (Haus B 1.OG) | 30159 Hannover
 0511 12400-400
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