Liebe Kolleginnen und Kollegen ……
……… Zusammen für Demokratie. Im Bund. Vor Ort. Für Alle. „Wir treten ein für die unteilbaren Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und eine klimagerechte Zukunft. Wir stehen für eine vielfältige, freie und offene Gesellschaft. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie und alle, die hier leben, gegen die Angriffe der extremen Rechten.“ So lauten die ersten Sätze des bundesweiten, breiten Bündnisses, in dem sich Partner aus Sozialverbänden, Initiativen aller Art, Kirchen, v.a. und auch der DGB zusammengeschlossen haben. Und das geht auch die Kämpfer*innen für Teilhabe und Inklusion etwas an, denn von rechtsaußen kommt auch für die davon betroffenen Menschen nichts Gutes! „Rechtsradikale planen nichts weniger als die Zerstörung der offenen und vielfältigen Gesellschaft. Das dürfen und werden wir nicht zulassen,“ so Ulrich Schneider, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
www.zusammen-fuer-demokratie.de
Der Sommer hält Einzug, wenn auch sein Start im Mai sich recht feucht gestaltete. Aber seinen Fehlstart kann er ja noch korrigieren – aber hoffentlich nicht wieder mit einer Dürreperiode. Die Bundesregierung hat ihren Fehlstart in einigen Bereichen bis heute nicht wahrgenommen. So hat man wohl bis heute nicht erkannt oder erkennen wollen, dass der Staat Vertrauen zurückgewinnen könnte, wenn er z.B. die unteren Einkommensgruppen entlasten würde, wie eine Untersuchung des WSI in der Hans-Böckler-Stiftung zeigt.
Zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai haben sich viele Aktive, Betroffenen- und Sozialverbände geäußert. Einhellige Meinung: Es geht zu langsam voran, mit der Umsetzung der Inklusion in Deutschland. Viel zu langsam! Inklusion in der Schule, Teilhabe am Arbeitsplatz, Wohnen, überall hinkt unser Land in der Umsetzung hinter den meisten europäischen Ländern hinterher. In der schulischen Inklusion sind sogar Rückschritte zu verzeichnen. Und am Arbeitsplatz erleben viele Menschen Diskriminierung, wie eine aktuelle Umfrage von Statista und IKK Classic zeigt. 15 Jahre UN-BRK und der Gedanke, dass Inklusion ein Gewinn für die Gesellschaft ist, hat sich immer noch nicht durchgesetzt! Inklusion4Future ist nötig und möglich! Wie wäre es mit einem Dreifach-Wumms zur Umsetzung der Menschenrechte, die in der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert sind? Herr Scholz übernehmen Sie – nächste Woche im Bundestag verkünden Sie, dass der Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 im Grundgesetz tatsächlich uneingeschränkt gilt. Wo wir doch gerade den 75. Geburtstag des Grundgesetzes feiern. Dass zwischen Gesetzestexten und der gesellschaftlichen Realität hier und da Diskrepanzen bestehen, muss uns motivieren, für die eigentlich als Provisorium gedachte Verfassung zu werben. Denken wir immer daran, welches grausame Vorspiel, welchen Hintergrund die Verhandlungen über das Grundgesetz hatte: die Kapitulation eines Naziregimes, dass die Menschenwürde missachtete und Millionen Tote zu verantworten hatte!
Zur Europawahl und möglichen Auswirkungen, auch auf die Sozialpolitik, ist viel gesagt worden. Deswegen an dieser Stelle nur noch das: „Rechts wählen? Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Geschichtslehrer oder ihre Großeltern!“
Eine interessante Lektüre wünscht wie immer
Jürgen Bauch
Recht
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung.
Arbeitnehmer müssen sich auch nach längerer Arbeitsunfähigkeit gegen eine vom Arbeitgeber angeordnete Versetzung wehren können. Arbeitgeber dürfen nicht darauf vertrauen, dass der erkrankte Mitarbeiter wegen seiner Untätigkeit mit der Versetzung einverstanden ist, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz.
Allerdings sei der Arbeitgeber grundsätzlich zu einer Versetzung berechtigt, wenn der Arbeitsort im Arbeitsvertrag nicht festgelegt sei und die Versetzung betrieblichen Zwecken diene, betonten die Mainzer Richter.
LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2024, AZ: 2 Sa 118/23
Link zur Erläuterung von Thorsten Blaufelder: www.thorsten-blaufelder.de
Link zum Urteil: www.landesrecht.rlp.de
DGUV
Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ging 2023 um mehr als 60 Prozent zurück. Entsprechend sank auch die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten auf 72.747 (-63,5 Prozent). Das geht aus den vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das vergangene Jahr hervor, die ihr Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht hat. Dieser Rückgang geht fast ausschließlich auf Corona zurück und folgt dem allgemeinen Trend im Infektionsgeschehen.
Die Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle ist 2023 auf den niedrigsten Stand in der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung gesunken. 610 tödliche Unfälle haben sich 2023 ereignet, im Jahr zuvor noch 671.
Im vergangenen Jahr ereigneten sich 785.164 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Das entspricht einem leichten Rückgang von 0,3 Prozent. Einen Anstieg gab es hingegen bei den Wegeunfällen. Mit 184.189 Unfällen ereigneten sich 6,3 Prozent mehr Unfälle auf dem Weg zur Arbeit als im Vorjahr.
Auch in der Schülerunfallversicherung knüpfen die Zahlen von 2023 an die Zeit vor Corona an. Die zuletzt 2019 erreichte Marke von über einer Million Schülerunfällen wurde 2023 erstmals wieder erreicht. Die Zahl der Schulwegunfälle stieg auf etwas über 90.000. Die Zahl der tödlichen Unfälle in der Schule und auf dem Weg dorthin stieg von 25 im Jahr 2022 auf 31 im vergangenen Jahr.
DGUV
Lärmschwerhörigkeit ist die zweithäufigste anerkannte Berufskrankheit. Doch ab wann macht Lärm krank?
Lärm am Arbeitsplatz kann zu gesundheitlichen Schäden führen und eine Unfallgefahr darstellen. Trotz erheblicher Erfolge in der Prävention ist Lärmschwerhörigkeit die am zweithäufigsten anerkannte Berufskrankheit. Die Schädigung geschieht schleichend, über viele Jahre hinweg – und ist unumkehrbar. Im Jahr 2022 gab es 6.637 Anerkennungen der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit. Besonders betroffen sind Beschäftigte in Wirtschaftszweigen, in denen mit schweren Maschinen gearbeitet wird, beispielsweise auf dem Bau oder in der Metall- und Holzbearbeitung.
Hier gibt es eine eindrucksvolle Grafik über die Wirkung von Lärm: www.dguv.de
Europa
Anlässlich des Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai kritisierte die Grüne Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, Koordinatorin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Europäischen Parlament, wie Menschen mit Behinderungen politisch weiter ausgeschlossen werden:
„800.000 Menschen mit Behinderungen wurden bei der letzten Europawahl rechtlich davon ausgeschlossen zu wählen. Das ist ein Skandal und beschämend für die Europäische Union als sogenannte Hüterin der Menschenrechte. Perspektivisch wird sich diese Diskriminierung aber auch dieses Jahr weiterziehen.
Nur 13 Länder gewähren das Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen unabhängig von ihrem Betreuungsstatus. In Deutschland hat es bis 2019 gedauert, bis dies durch eine Klage am Bundesverfassungsgericht geändert wurde.
In sieben Ländern, darunter Portugal, Dänemark und Slowenien, ist es Menschen mit Behinderungen nicht erlaubt, das Wahllokal mit ihren Betreuern zu betreten. In 15 anderen Ländern dürfen Menschen mit bestimmten Behinderungen nicht kandidieren. Von Gleichstellung kann hier nicht die Rede sein.
Wir brauchen Wahlrecht für alle, barrierefreie Informationen und Wahllokale, aber auch mehr Menschen mit Behinderungen in der Politik.
“Nichts über uns ohne uns ist nicht” ist nicht nur ein netter Slogan, sondern wegweisend, wenn es um die Formulierung von Gesetzesinitiativen geht. Nicht alle Menschen mit Behinderungen müssen per se Behindertenpolitik machen. In meiner Zeit im Europaparlament habe ich aber gemerkt, dass es sehr wohl einen Unterschied macht, ob ein Mensch mit Behinderung am Verhandlungstisch sitzt oder nicht.
In der letzten Legislatur haben wir viel vorangebracht, die EU Strategie Zugunsten von Menschen mit Behinderungen 21-30, den neuen EU-Behindertenausweis, ein neues EU Zentrum für Barrierefreiheit.
Doch fast 15 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention sind wir immer noch weit entfernt von einem inklusiven Europa. Immer noch dominieren ableistische Strukturen und der Grundgedanke, dass wir Menschen mit Behinderungen “geschützt” und abgeschottet werden müssen.
Wir brauchen inklusive Beschulung, wir müssen weg von Einrichtungen hin zu selbstbestimmtem Leben, selbstgewählter Assistenz, und universellem, barrierefreien Design, Wohnen und Mobilität für alle. Dafür braucht es mutige Gesetzesinitiativen und gezielte Finanzierungen.
Dafür möchte ich in der nächsten Legislatur weiter kämpfen, hoffentlich mit mehr Menschen mit Behinderungen an meiner Seite. Als ich 2019 in das Europäische Parlament einzog, war ich die einzige Frau mit sichtbarer Behinderung von 705 Abgeordneten.”
Quelle: www.katrin-langensiepen.eu
Gegen rechts
Eine Gefahr für Demokratie und Teilhabe: Die Rechte von Menschen mit Behinderung werden derzeit von Parteien und Gruppierungen mit rechtsextremem Hintergrund offen infrage gestellt. Der SoVD in Niedersachsen ist empört über diese Entwicklung und forderte von der Landesregierung und den Kommunen anlässlich des diesjährigen „Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ am 5. Mai 2024, die Gefahr rechter Menschenfeindlichkeit endlich ernst zu nehmen und mit mehr Engagement zu bekämpfen – insbesondere im Hinblick auf die Europawahl.
Parteien wie die AfD machen ganz offen deutlich, was sie von Inklusion – also der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen – halten. In ihrem aktuell geltenden Wahlprogramm fordert die AfD in Niedersachsen etwa: „Eine erzwungene Inklusion (…) darf nicht weiter stattfinden und muss sofort beendet werden.“ Kinder mit Behinderung, die „begabt sind und sich angemessen verhalten können“, sollten an Regelschulen unterrichtet werden. „Die Auffassung, dass Menschen ein unterschiedlicher Wert beigemessen wird und Menschen mit Behinderung weniger begabt sind, ist einfach nur menschenverachtend und verabscheuungswürdig“, so Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Die Geschichte habe gezeigt, wohin solche Ansichten führen können. „Das darf sich niemals wiederholen“, betont er.
Aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen müssen sich die Gesellschaft als Ganzes und die Landesregierung sowie auch Kommunen sehr viel entschlossener für Inklusion und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung einsetzen. „Gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung ist in Niedersachsen auf keinem guten Weg. Das Land muss endlich dafür sorgen, dass spezielle Einrichtungen wie Förderschulen oder Wohneinrichtungen, die Menschen mit Behinderung ausgrenzen, abgeschafft werden“, fordert Swinke. Außerdem sei es wichtig, Betroffene im Berufsleben besser zu unterstützen – sowohl bei der Jobsuche als auch am Arbeitsplatz.
„Wir müssen jetzt klar machen, dass Menschen mit Behinderung einen festen Platz in der Mitte unserer Gesellschaft haben“, sagt der Vorstandsvorsitzende und ergänzt: „Die Europawahl ist dabei richtungsweisend. Wer rechtsextreme Parteien wählt, der versetzt der Inklusion den Todesstoß.“
Quelle; „Soziales im Blick“, Ausgabe Juni 2024
Aktion Mensch
Eine im Auftrag der Aktion Mensch durchgeführte Studie hat untersucht, inwiefern sich die Fortschritte der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention miteinander vergleichen lassen. Auch wenn die Datenlage noch dünn ist, zeichnet sich ab, dass Deutschland in wichtigen Bereichen stärker auf der Bremse steht als andere Länder.
In der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) haben sich bislang 186 Staaten gegenseitig verpflichtet, die darin festgeschriebenen Menschenrechte in ihrem Land zu verwirklichen.
Alle vier Jahre müssen die Vertragsstaaten vor dem zuständigen UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung in einem so genannten Staatenberichtsverfahren Rechenschaft darüber ablegen, wie sie mit der Umsetzung der Konvention vorankommen. Am Ende eines solchen Prüfverfahrens formuliert der Ausschuss „Abschließende Bemerkungen“ (Concluding Observations), in denen er festhält, welche Fortschritte das jeweilige Land gemacht hat und wo er Handlungsbedarf sieht. Inzwischen ist es gelebte Praxis, zwei Staatenberichtsverfahren zusammenzuziehen, so dass Staaten im Durchschnitt alle acht Jahre ein solches durchlaufen.
Weitere Informationen und Möglichkeit die Studie im PDF-Download zu bekommen: www.aktion-mensch.de
bvkm
„Der bvkm steht für eine offene Gemeinschaft ein und erteilt jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt eine klare Absage.”
Das hat der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) in seinem Leitbild festgeschrieben. Der bvkm blickt mit großer Sorge auf die aktuellen politischen Entwicklungen. Er spricht sich ausdrücklich gegen jegliche Form der Diskriminierung, gegen Hass und Extremismus und für ein Leben in Vielfalt und Gleichberechtigung aus.
Menschen mit Behinderung sind oft Diskriminierungen und Übergriffen ausgesetzt. Das geschieht aber weniger in Form von z. B. körperlichen Übergriffen, sondern sehr viel subtiler. Rechtsextreme Gruppierungen und Parteien nutzen gezielt Vorurteile und Stereotypen, um Menschen mit Behinderung zu stigmatisieren und zu marginalisieren. Das passiert häufig durch die Verbreitung von falschen Informationen, z.B. über angebliche Kosten, die für die Gesellschaft entstehen. Wenn AfD-Kandidat Björn Höcke Inklusion als „Ideologieprojekt“ bezeichnet und fordert, dass „eine gesunde Gesellschaft, gesunde Schulen benötige“, dann wird deutlich, welches Menschenbild Parteien wie die AfD haben. Es wird deutlich, wie die Zukunft von Menschen mit Behinderung unter einer solchen Politik aussähe. Menschen mit Behinderung würden systematisch ausgeschlossen und ausgegrenzt.
Dieser Bedrohung können wir alle nur gemeinsam im großen Bündnis begegnen. Bereits 2021 hat sich der bvkm – und viele seiner Mitgliedsorganisationen – erstmals dem Bündnis „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ angeschlossen, das das Auftreten und die Ziele von Parteien wie der Alternative für Deutschland (AfD) und anderer rechter Bewegungen entschieden ablehnt. Die Demonstrationen im Februar 2024 haben deutlich gemacht, dass Menschen für das Thema zu mobilisieren sind und auch auf die Straße gehen wollen. Das ist ermutigend! Auch der bvkm hat auf der großen „Wir sind die Brandmauer“-Demonstration am 3. Februar 2024 in Berlin ein Zeichen für die Demokratie gesetzt.
Was jetzt nötig ist
Wir als bvkm sehen, dass es notwendig ist, dass unsere Mitgliedsorganisationen vor Ort vernetzt und aktiv werden können. Darum hat sich der bvkm im März 2024 dem Bündnis „Zusammen für Demokratie“ – das u. a. der Paritätische Gesamtverband initiiert hat – angeschlossen. Die Organisationen und Verbände wollen als Bündnis das Engagement der Zivilgesellschaft durch konkrete Maßnahmenpakete vor Ort unterstützen – sowohl finanziell als auch mit Wissen. Es ist wichtig, dass sich auch Menschen mit Behinderung an den Aktionen der neuen Bündnisse aktiv beteiligen können. Dafür braucht es z. B. Materialien in Leichter Sprache und barrierefreie Zugänge zu Veranstaltungen und Demonstrationen, denn Partizipation muss für Menschen mit Behinderung – insbesondere bei diesem Thema – uneingeschränkt möglich sein. Diese Perspektive bringt der bvkm in die Bündnisarbeit mit ein.
Wir als bvkm werden – gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen vor Ort – die Stimme dafür erheben, dass ein Leben mit Behinderung in einer demokratischen Gesellschaft selbstverständlich und unantastbar ist.
Quelle: Verbandsmagazin DER PARITÄTISCHE, Ausgabe 02/2024
ver.di
Viele von uns erleben es regelmäßig: In alltäglichen Situationen werden wir mit rechtspopulistischen Aussagen konfrontiert. Oft wissen wir nicht, wie wir darauf reagieren sollen. Die ver.di-Argumentationshilfe unterstützt Sie dabei, die Situation einzuschätzen und zeigt Handlungsmöglichkeiten.
PDF-Download: www.verdi.de
BAuA
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Broschüre „Arbeitswelt im Wandel - Ausgabe 2024“ veröffentlicht. Basierend auf dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2022“ (SuGA 2022) werden aktuelle Trends der Arbeitswelt zusammengefasst und anhand anschaulicher Grafiken dargestellt. Einfach und verständlich bildet die Broschüre dabei Themen wie Erwerbstätigkeit, Berufskrankheiten oder den demografischen Wandel ab.
So ist etwa die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland weiter gestiegen. Im Jahr 2022 waren 42,6 Millionen Menschen erwerbstätig. Die große Mehrheit von ihnen (91 Prozent) arbeitete in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Der Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung lag bei 51 Prozent. Die Daten zeigen, dass ein frühzeitiger Ausstieg aus dem Erwerbsleben rückläufig ist. Unter den 60- bis 64-jährigen sind 63 Prozent erwerbstätig. Im Jahr 2010 waren es noch 42 Prozent.
Zudem beleuchtet die aktuelle Ausgabe das Thema "Arbeitsbedingungen in geschlechtersegregierten und -integrierten Berufen". Dabei bezieht sie sich auf Daten der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018. Hier zeigt sich: Vor allem bei den körperlichen und psychischen Arbeitsanforderungen gibt es Unterschiede zwischen Frauen und Männern und innerhalb der für sie „typischen“ Berufe. Geringe Unterschiede zeigen sich bei der sozialen Unterstützung, wie dem Gefühl der Gemeinschaft und die Zusammenarbeit und Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen. Dagegen werden Lob und Anerkennung durch Vorgesetzte seltener erlebt.
Die "Arbeitswelt im Wandel" informiert außerdem über die Entwicklung der Arbeits- und Wegeunfälle, Arbeitsbedingungen in der Basisarbeit, Arbeitszeiten und der Arbeitsunfähigkeit. Die handliche Broschüre stellt das Rentenzugangsalter dar und präsentiert dem Leser außerdem den Ablauf einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung sowie Daten dazu.
Die Broschüre „Arbeitswelt im Wandel – Ausgabe 2024“ kann als PDF von der Internetseite der BAuA unter www.baua.de/Publikationen heruntergeladen werden. Die einzelnen Abbildungen und Tabellen der aktuellen Ausgabe können ebenfalls heruntergeladen werden unter www.baua.de/Arbeitswelt-im-Wandel.
BAuA
Gute Beleuchtung am Arbeitsplatz soll gutes Sehen unterstützen sowie Unfälle und zu starke Beanspruchungen der Augen vermeiden. Die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten hängen demnach auch von der Beleuchtung der Arbeitsstätte ab. Dabei rücken neben den klassischen visuellen Faktoren, wie Sehleistung und Sehkomfort, auch nichtvisuelle Lichtwirkungen von Tages- und Kunstlicht stärker in den Fokus des Arbeitsschutzes.
Die Beleuchtung am Arbeitsplatz schafft die Voraussetzungen für den Sehvorgang und das Vermeiden von Unfällen durch schlechte Sichtverhältnisse. Dabei sollen zu starke Beanspruchungen der Augen vermieden werden. Ein zu niedriges Beleuchtungsniveau, auftretende Blendung oder eine ungleichmäßige Beleuchtung können beispielsweise zu psychischen Belastungen, visueller Ermüdung, abnehmender Leistungsfähigkeit und höherem Risiko für Fehler und/oder Unfälle führen. Demnach trägt eine gute Beleuchtung dazu bei, die Aktivität und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern, was sich positiv auf deren Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft auswirkt.
Anforderungen des Arbeitsschutzes an die Beleuchtung von Arbeitsstätten beziehen sich in erster Linie auf Aspekte der Sehleistung und die Vermeidung von visuellem Diskomfort bzw. visueller Ermüdung. Einzuhaltende Schutzziele der Beleuchtung von Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgeschrieben. Darüber hinaus konkretisieren die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die ASR A3.4 führt die Anforderungen an die Beleuchtung der Arbeitsplätze mit Tageslicht und künstlicher Beleuchtung aus. Die ASR A2.3 konkretisiert die Anforderungen für die Beleuchtung von Fluchtwegen und Notausgängen.
Weitere Informationen: www.baua.de
Bürokratie
Behörde hat freie Arztstellen besetzt, um den Antragsstau abzuarbeiten
Die überlangen Bearbeitungszeiten im Amt für Versorgung und Integration Bremen (Avib) sollen schon bald der Vergangenheit angehören. Laut Sozialressort sind mit Stand Ende April demnach noch 681 Akten nicht vom ärztlichen Dienst der Behörde abgearbeitet. Im März 2023 schob das Avib noch mehr als 4000 unbearbeitete Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis vor sich her, im November 2023 waren es noch 2700. Jetzt datiert der älteste reguläre Antrag aus eben diesem November. Nur in Einzelfällen sind derzeit noch Akten von Anfang 2023 nicht abschließend bearbeitet, weil beispielsweise besonders viele ärztliche Berichte eingeholt werden müssen mit zum Teil sehr langer Übersendungszeiten durch Ärzte und Krankenhäuser.
„Voraussichtlich schon ab diesem Sommer werden Bremerinnen und Bremer nicht mehr länger als üblich auf dieses wichtige Dokument warten müssen“, verspricht Sozialsenatorin Claudia Schilling (SPD). Das selbst gesteckte Ziel der Behörde waren stets vier Monate Bearbeitungsdauer, doch wurden daraus in den beiden zurückliegenden Jahren in Einzelfällen auch mal bis zu zwei Jahre. Es gibt überdies dokumentierte Fälle, bei denen ältere Antragsteller verstorben waren, bevor fertig geprüft war, ob eine Erkrankung und Pflegebedürftigkeit den Behindertenausweis rechtfertigt.
Der Flaschenhals war stets ein unterbesetzter ärztlicher Dienst. Um den Grad einer Behinderung zu bescheinigen, müssen die mit den Anträgen zumeist eingereichten umfangreichen medizinischen Unterlagen zwingend von entsprechend ausgebildeten Ärzten der Behörde bewertet werden. Doch die sind Mangelware. Und bei der Mitarbeitergewinnung tat sich die Stadt schwer. „Das Avib befindet sich in einer Konkurrenzsituation auf einem extrem umkämpften Arbeitsmarkt“, erklärte David Lukaßen bereits im Juni 2022 in einem Bericht des WESER-KURIER. Er war seinerzeit Referent für Grundsatzfragen bei der Vorgängerin von Schilling.
Die zeigt sich nun zufrieden mit der Entwicklung. „Wir haben unser Versprechen aus dem vergangenen Jahr gehalten und sind durch die Vollbesetzung des ärztlichen Dienstes im Januar bei der Bearbeitung der Akten noch einmal schneller geworden“, berichtet sie.
Geholfen haben auch insgesamt 14 externe medizinische Gutachter, die das Amt zwischenzeitlich gewinnen konnte. Allerdings hat es auch zugleich gedauert, die dafür notwendigen Bearbeitungsprozesse zu etablieren, etwa die Umstellung auf elektronische Akten. Daher mussten sämtliche Unterlagen und Gutachten zunächst langwierig in Papierform zwischen Amt und den freiberuflich tätigen Ärzten hin und her geschickt wurden.
Weil der Antragsstau nun weitgehend abgearbeitet ist, will das Amt für Versorgung und Integration künftig weniger externe medizinische Gutachter beschäftigen. Ganz verzichten will die Behörde darauf aber nicht, um „verlässlich Rückstände auch bei künftigen Fallzahlsteigerungen, personellen Vakanzen oder anderen Herausforderungen zu vermeiden“, wie es im jüngsten Bericht dazu heißt.
Quelle: WESER-KURIER, Bremen, 03.05.2024
DGUV
Eine Erkrankung an COVID-19 kann unter bestimmten Umständen auch ein Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sein. Welche Rehabilitations-Möglichkeiten haben Versicherte, die infolge einer Coronainfektion an Long-COVID leiden? Zwei Versicherte berichten über ihre Krankheitsgeschichte und die Unterstützung, die Sie durch ihre Unfallversicherungsträger erfahren.
Link zum Video: www.tube.dguv.de
Medizin-Tipp
Zu viel Salz, zu wenig Vollkornprodukte und zu wenig Hülsenfrüchte – diese drei Ernährungsgewohnheiten begünstigen offenbar einen kardiovaskulär bedingten Tod. Insgesamt geht vermutlich jeder dritte kardiovaskuläre Todesfall auf ungesunde Ernährung zurück. Wissenschaftler der Universität Jena kommen zu diesem Ergebnis, nachdem sie in einer großen Analyse den Zusammenhang zwischen 13 Ernährungsfaktoren und 13 kardiovaskulären Erkrankungen in 54 Ländern Europas untersucht hatten.
Zu den Ernährungsrisiken gehörten:
- hoher Anteil an verarbeitetem Fleisch
- wenig Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte,
- wenig Vollkorn,
- wenig Nüsse und Samen,
- wenig mehrfach ungesättigte Fettsäuren (PUFA),
- viele Transfettsäuren
- wenig Meeresfrüchte und Omega-3-Fettsäuren
- salzreiche Kost und
- Konsum gesüßter Getränke
Auf Basis der Daten aus fast 30 Jahren schätzen die Forscher, dass rund 1,55 Millionen der Herz-Kreislauf-Todesfälle im Jahr 2019 auf eine suboptimale Ernährung zurückzuführen waren. Diese Todesfälle machten etwa 16 Prozent aller Todesfälle aus. Rund 37 Prozent der Todesfälle durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen – und damit gut ein Drittel – waren den Schätzungen zufolge ernährungsbedingte Todesfälle. Unter den kardiovaskulär bedingten Todesfällen dominierten als zugrundeliegende Herzerkrankung mit 80 Prozent ischämische Erkrankungen.
Unter Berücksichtigung von Alter und Geschlecht der Betroffenen schätzte das Forscherteam zudem, dass die meisten ernährungsbedingten Todesfälle durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen konkret auf eine Ernährungsweise mit wenig Vollkornprodukten zurückzuführen ist, gefolgt von einer geringen Aufnahme an Hülsenfrüchten und einem hohen Salzkonsum.
Interessant: In Westeuropa wurden in Deutschland mit 112.601 Todesfällen die meisten ernährungsbedingten Todesfälle durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen beobachtet. Ein Appell also, die Empfehlungen zur herzgesunden Ernährung, wie sie die Deutsche Herzstiftung in Anlehnung an die mediterrane Ernährung unterstützt, mehr zu beherzigen.
Quelle: Deutsche Herzstiftung Newsletter, 07.05.2024
GB-A
Am 9. Mai 2024 ist die Long-COVID-Richtlinie in ihrer Erstfassung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten.
Die Richtlinie soll über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen (Long-COVID-Richtlinie/LongCOV-RL) sorgen.
So soll u.a. die zeitnahe und niedrigschwellige Erreichbarkeit eines zentralen ärztlichen Ansprechpartners, bei Bedarf eine interdisziplinäre Diagnostik und Therapie und die Versorgung auf der Grundlage eines individualisierten, strukturierten und aktuellen Behandlungsplans sichergestellt werden.
PDF-Download der Richtline: www.g-ba.de
LAK Teilhabe- und Behindertenpolitik
Rund 200 SBV-Mitglieder aus Niedersachsen und Bremen haben dem LAK ein Mandat gegeben, die Interessen von Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung gegenüber der Politik zu vertreten. Am 4. April trafen sich Melanie Rosenau, Christian Stichternath und Jürgen Bauch vom LAK sowie Landesbezirksleiterin Andrea Wemheuer und Matthias Hoffmann (ver.di) mit der Staatssekretärin im Sozialministerium, Dr. Christine Arbogast und Gaby Jäckle, im Sozialministerium zuständig für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Freundlich im Ton, aber deutlich in den Inhalten haben wir eine Rückmeldung zu den bisher vorliegenden – aus unserer Sicht zu unkonkreten – Zielen der Landesregierung für den Aktionsplan 2023-2027 für mehr Inklusion im Land Niedersachsen gegeben.
Wir haben klar gemacht, dass wir eine Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung von mindestens 5 Prozent in allen Landesbehörden als Mindestmaß erwarten. Wie schon gegenüber unseren bisherigen Gesprächspartnern in der Politik, stellten wir unsere Forderungen nach einer konzertierten Ausbildungsinitiative des Landes für Menschen mit Behinderung sowie die Nutzung der Digitalisierung für die Schaffung von zielgerichteten Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte in der Landesverwaltung in den Fokus. Dazu und zu weiteren Maßnahmen der inklusiven Beschäftigung sollen die Millionenbeträge der nicht fest verplanten Ausgleichsabgabe genutzt werden.
Unsere deutliche Kritik an bisher viel zu beliebigen Aktionsplänen und zu wenig Engagement der Landesregierung im Bereich der Inklusion und beruflichen Teilhabe ist in dem Gespräch dann heute hoffentlich angekommen.
Gezeigt hat sich heute erneut: der ver.di LAK ist ein neuer starker Akteur im Bereich der beruflichen Teilhabe und Integration geworden und wird sich weiter deutlich zu Wort melden.
Quelle: „standpunkte“, Informationen des ver.di-Landesbezirks Niedersachsen – Bremen, KW 19/2024
Anmerkung
Marco Bockholt, Gesamtschwerbehindertenvertreter für das Land und die Stadtgemeinde Bremen erklärt zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises:
Die EU-Entscheidung ist gut und überfällig, ein wichtiger Schritt in eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, jedoch noch lange nicht ausreichend.
Für Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst gilt (wie allgemein bekannt) eine besondere Einladungspflicht für schwerbehinderte/gleichgestellte Bewerber*innen. Hiervon sind jedoch Bewerber*innen mit einem im Heimatland anerkannten Status als Mensch mit Behinderung nach den dortigen gesetzlichen Grundlagen bei Bewerbungsverfahren aus dem Ausland hier in Deutschland ausgeschlossen. Hier besteht weiterhin keine Einladungspflicht.
Es besteht hier aus Sicht der GSV ein dringender Nachbesserungsbedarf, alleine und insbesondere auch im Hinblick auf den sich verschlimmernden Fachkräftemangel. Hierfür müssten jedoch die gesetzlichen Grundlagen im SGB IX (hier insbesondere § 2 Abs. 2) entsprechend geändert werden. Demnach sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches (also im Bundesgebiet) haben.
Quelle: GSV-Newsletter Frühjahr 2024
Recht
Am 18. April 2024 hat das Bundessozialgericht in drei Fällen über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Mobilität durch die Krankenkassen entschieden. In zwei Entscheidungen ging es um Handkurbelrollstuhlzuggeräte (kurz: Handbikes) mit Elektromotorunterstützung (B 3 KR 13/22 R und B 3 KR 14/23 R), in einem anderem um ein Therapiedreirad mit Elektromotorunterstützung (B 3 KR 7/23 R).
In allen Fällen wurden die Krankenkassen zur Versorgung mit den begehrten Hilfsmitteln verurteilt. Dabei spielten die nachfolgenden Aspekte eine wesentliche Rolle.
Weitere Informationen: www.reha-recht.de
Link zum Terminbericht des Bundessozialgerichts: www.bsg.bund.de
Aus dem Bundestag
Die Unionsfraktion fordert für Patienten mit starkem Übergewicht (Adipositas) ein erweitertes Therapieangebot. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) seien Ende 2022 knapp 13 Millionen Erwachsene von einer Adipositas betroffen gewesen, heißt es in einem Antrag (20/11384) der Fraktion.
Mit zunehmendem Übergewicht steige das Risiko für Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes (Typ 2) sowie für Folgeerkrankungen. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei ein Anspruch auf stationäre Versorgung inklusive chirurgischer Eingriffe, wie insbesondere einer Magenverkleinerung, zur Adipositas-Behandlung geregelt, wenn die medizinischen und körperlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Die Entscheidung, ob ein bariatrisch-operativer Eingriff von der Kasse übernommen werde, sei eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse unter Berücksichtigung des ärztlichen Befunds und ausgeschöpfter konservativer Therapien.
Seit kurzem seien Präparate auf dem Markt, mit denen Adipositas auch medikamentös behandelt werden könne. Hierzu lägen vielversprechende Ergebnisse bei Privatzahlern vor, heißt es in dem Antrag weiter. Jedoch seien Risiken und Nebenwirkungen dieser Präparate bei dauerhafter Einnahme bislang nicht abschließend erforscht.
Eine allgemeine GKV-Erstattung der medikamentösen Therapien sei derzeit ausgeschlossen. Die Abgeordneten fordern, den gesetzlichen Rahmen dahingehend zu prüfen, dass notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche medikamentöse Behandlungen in der Adipositas-Therapie ermöglicht werden.
Auch sollte die Forschung und Entwicklung der medikamentösen Adipositas-Therapie, insbesondere zu möglichen (langfristigen) Nebenwirkungen, stärker gefördert werden. Bewegung und gesunde Ernährung sollten ferner in allen Altersgruppen stärker in den Mittelpunkt der Prävention gerückt werden.
hib – heute im bundestag | Nr. 326 | Mittwoch, 15. Mai 2024
Broschüre
Menschen mit Behinderungen haben oft besondere finanzielle Belastungen. Zum Ausgleich hierfür sieht der Gesetzgeber verschiedene steuerliche Entlastungen und Vergünstigungen vor. Die Broschüre stellt die wichtigsten Vorschriften für Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörigen in der Lohn-, der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer dar und weist auf Informationsmöglichkeiten zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer hin.
Hier gibt es die Broschüre al PDF zum Download: www.fm.baden-wuerttemberg.de
Aus dem Bundestag
Die „Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen im Bundeskanzleramt, in Bundesministerien und Bundesbehörden“ thematisiert die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/11360). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wie viele Menschen mit Behinderungen und Gleichgestellte in den Bundesministerien beschäftigt sind. Auch will sie unter anderem wissen, wie sich die Zahl der Beschäftigten mit Behinderungen in den Bundesministerien seit Amtsantritt der Bundesregierung 2021 verändert hat.
hib – heute im bundestag | Nr. 343 | Freitag, 24. Mai 2024
Diskriminierung
Anlässlich des europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Menschen mit Behinderung erfahren noch zu oft Diskriminierung. Das muss endlich ein Ende haben. Jeder Mensch hat das Recht, an unserer Gesellschaft teilzuhaben. Wir brauchen gesetzliche Regelungen, die Menschen mit Behinderung wirksam vor Ausgrenzung schützen.
Eine wichtige Voraussetzung für Teilhabe ist die Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Dringend kommen muss die Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien zwar festgehalten ist, bislang aber vom zuständigen Bundesjustizministerium nicht in Angriff genommen wurde. Stattdessen schlägt es eine erneute Evaluierung vor und spielt damit auf Zeit. Der VdK erwartet, dass die Regierung rasch klare gesetzliche Regelungen vorlegt, um private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit zu verpflichten – mindestens zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall. Notfalls kann dies mit einer Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes geschehen.
Die Zeit drängt. Wiederholt hat der UN-Menschenrechtsausschuss Deutschland kritisiert, weil ein ausreichender Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderung fehlt. Der Rechtsschutz muss verbessert werden. Dazu braucht es ein niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren, außerdem müssen Schutzlücken für Menschen mit Behinderung konsequent geschlossen werden. Die Verweigerung angemessener Vorkehrungen zur Barrierefreiheit im Einzelfall muss als verbotene Benachteiligung in das AGG aufgenommen werden.
Akuter Handlungsbedarf besteht außerdem bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der inklusiven Bildung. Auch wenn die Bundesländer für Schulbildung zuständig sind, kann sich der Bund nicht aus der Verantwortung ziehen: Das ganze Land ist in der Pflicht. Es ist Zeit, dass die Bundesregierung eine verbindliche Gesamtstrategie zur inklusiven Bildung vorlegt, mit verbindlichen Konzepten und Zeitplänen.“
Quelle: www.vdk.de
AWO
Anlässlich des Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai forderte die AWO die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen auf, ihren Verpflichtungen gegenüber Menschen mit Behinderungen endlich nachzukommen und die Barrierefreiheit in Deutschland maßgeblich zu erhöhen. Dazu kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Ob Restaurantbesuch, ein Besuch bei der Ärztin oder ein Friseurtermin: für viele Menschen mit Behinderungen sind diese Orte aufgrund von zahlreichen Barrieren unerreichbar. Denn im Gegensatz zu öffentlichen Einrichtungen oder der Arbeitswelt fehlt es für private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen fast gänzlich an Verpflichtungen zur Barrierefreiheit. Dabei machen diese einen Großteil des täglichen Lebens aller Bürger*innen, aus. Die AWO fordert daher seit Jahren die zügige Verpflichtung privater Anbieter zu Barrierefreiheit im Rahmen der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Damit würde die Bundesregierung nicht nur ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllen, sondern auch endlich Ihrer Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nachkommen.“
Quelle: www.awo-omf.de
09.10. bis 10.10.2024 in Lübeck
Die Arbeit der SBV wird komplexer und dynamischer. Im Arbeitsalltag spielen die rechtlichen und politischen Entwicklungen eine große Rolle.
So stehen Veränderungen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, der Barrierefreiheit und auch in der europäischen Rechtsprechung an.
Diese und weitere Themen werden in Vorträgen mit unseren Expertinnen und Experten gemeinsam mit den Teilnehmer*innen mit Blick auf die tägliche Praxis erarbeitet. Alle Vorträge vermitteln Wissen, das für die Arbeit der SBV erforderlich ist.
Die Referent*innen und die Teams vom ver.di-Forum Nord und dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen freuen sich auf euch!
Das Programm, sowie die Möglichkeit der Anmeldung findet ihr hier: www.verdi-forum.de
25.09.2024 in Hannover
In dieser Arbeitsschutzkonferenz wollen wir uns mit den Einflussmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung auf die Gestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beschäftigen. Die zentrale Bedeutung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz hat die Gefährdungsbeurteilung und die damit verbundene Festlegung von Maßnahmen und deren Überprüfung.
Programm und Infos und Anmeldung auf www.bw-verdi.de
03.09. bis 05.09.2024 in Travemünde
Die Norddeutschen Arbeitsrechtstage gehen in ihre 14. Auflage. Auch in diesem Jahr haben wir ein interessantes und umfangreiches Programm zusammengestellt.
Der Themenkomplex Arbeitszeit wirft immer große Fragen auf, die die Interessenvertretungen und die Mitbestimmung betreffen. Begriffe wie Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Dienstreiseregelungen, Überstunden etc. führen zu Unsicherheiten, Diskussionen und Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern.
Wir haben ausgewiesene Expert*innen des Arbeitsrechts für unsere Fachtagung gewonnen, die aufzeigen, wie der aktuelle Stand der Rechtsprechung ist und wie Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehinderten- und Mitarbeitervertretungen ihre Arbeit erfolgreich gestalten können.
Link zum Programm und zur Anmeldung: www.verdi-forum.de
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"Niemand wird mit dem Hass auf andere Menschen wegen ihrer Hautfarbe, ethnischen Herkunft oder Religion geboren. Hass wird gelernt. Und wenn man Hass lernen kann, kann man auch lernen zu lieben. Denn Liebe ist ein viel natürlicheres Empfinden im Herzen eines Menschen als ihr Gegenteil."
Nelson Mandela (1918 – 2013)
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