April 2024

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 56

Liebe Kolleginnen und Kollegen ……

……. wenn sich 300 Menschen treffen und konzentriert über Inklusion, BEM, Barrierefreiheit, Präventionsverfahren und andere Fachthemen sprechen – dann kann das nur die SBV-Tagung vom ver.di-Forum Nord und dem ver.di Bildungswerk Niedersachsen sein. Es war mal wieder soweit. In Berlin trafen sich SBVen und Interessierte zur 13. Fachtagung. Ein ausführlicher Bericht ist in dieser Ausgabe zu lesen. Und klar ist auch schon für viele der Teilnehmer*innen: Nächstes Jahr treffen wir uns wieder in Berlin (18. – 20. März 2025).

Die SBVen aus der kirchlichen Arbeitswelt haben ihre mittlerweile 6. Tagung in Lübeck am 09. und 10. Oktober 2024 noch vor sich. Auch hier geben sich wieder ausgewiesene Expert*innen als Vortragende ein Stelldichein – Prädikat: Empfehlenswert. Es sind noch Plätze frei – bitte anmelden.

Wie komme ich überleitungstechnisch von der SBV zum Zustand unserer Gesellschaft? Ganz einfach, niemand kann sich dagegen abschotten und das gesellschaftliche Klima hat auch Auswirkungen auf die Arbeit für Teilhabe und Inklusion! In der Gesellschaft ist viel schlechte Stimmung und Unzufriedenheit zu spüren: Diskussionen werden hitziger, Spannungen nehmen zu und Hass gegen Menschen, die anders denken, greift immer öfter um sich. Veränderungen sind nötig – doch einfache Lösungen gibt es selten. Eine äußerst rechts stehende Partei mit radikalen Aussagen und einfach scheinenden Rezepten wird die notwendigen Anpassungen und Veränderungen im Interesse der Menschen mit Sicherheit nicht herbeiführen! Wir sagen zusammen Halt!

ver.di und ihre Schwestergewerkschaften rufen auch weiterhin dazu auf, sich den Rechten in den Weg zu stellen, im Betrieb, im Verein, auf der Straße, kurzum überall dort, wo man auf sie trifft. Es gibt weiterhin Demonstrationen gegen die AfD und rechte Extremisten. Nehmt auch an regionalen Veranstaltungen teil. Es gilt: „Demokratie stärken!“

Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung bemerkte in jüngerer Vergangenheit des Öfteren, dass wir jetzt ins Machen kommen müssen. Und er meinte damit explizit die politisch Handelnden in Bezug auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Deren Inhalte seien nicht verhandelbar. Die Staatenprüfung 2023 ergab wieder eklatante Mängel in der Umsetzung. Gemeinsam mit dem Institut für Menschenrechte (DIMR) hat der Behindertenbeauftragte eine Veranstaltung durchgeführt, die sich mit den Ergebnissen und folgenden Aufgaben aus der UN-Staatenprüfung befasste.

Es gibt nichts Gutes: außer man tut es!
(Erich Kästner / 1899 – 1974)

Schon mal notieren: Am 5. Mai ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Aus diesem Anlass haben Eko Fresh und Rolling G als inklusives Rap-Duo, unterstützt von der Sängerin Onita Boone, den Rap-Song "Neue Wege" zum Thema Barrierefreiheit produziert, dessen Beat aus den Sounds von Barrieren und Hilfsmitteln besteht! Der Song soll „musikalisch Wege frei machen und erreichen, dass so viele Menschen wie möglich ihre Augen auf die Themen Barrierefreiheit und Inklusion richten,“ so Eko Fresh selbst.

Als historisches Ereignis wird der Einzug der ersten gehörlosen Abgeordneten, Heike Heubach, in den Deutschen Bundestag bezeichnet. Wenn so ein Ereignis keine Schlagzeilen nach sich ziehen würde, dann wäre Inklusion in Deutschland verwirklicht. Es bedeutet jetzt aber eine neue Ära der erhöhten Sichtbarkeit für Gehörlosigkeit und der Nutzung der Gebärdensprache im Deutschen Bundestag. Der Bundestag, steht schon lange in der Kritik, da die Debatten weitestgehend ohne DGS-Unterstützung erfolgten. Das ist nun Geschichte.

Unverändert gibt es Krieg in der Ukraine, Gaza und anderswo. Menschen sterben, hungern und leiden, viele mit gesundheitlichen und/oder psychischen Behinderungen für den Rest ihres Lebens. Die Parallelität von Krieg und Konsumfrieden ist ein Kennzeichen unserer Zeit, so Katja Maurer (medico international). An die Medienberichte aus den Kriegsgebieten gewöhnt man sich. Leider! Und bei uns? Sozialabbau droht! Mehr Panzer statt mehr Bürgergeld? IMK-Direktor Sebastian Dullien hält den Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner, zugunsten von Bundeswehr und Ukraine am Sozialstaat zu sparen, für verfehlt: „Deutschland hätte eine Reihe besserer Möglichkeiten, die Unterstützung zu finanzieren. Die Diskussion auf dieser Ebene zu führen, hilft auch der Ukraine nicht: Vielmehr ist zu erwarten, dass mit einer solchen Politik die Zustimmung in Deutschland für die Ukraine-Unterstützung schwindet.“ Besser wäre also eine Reform der Schuldenbremse, an der die FDP aber nach wie vor festhält, wie ein Betrunkener an einem Laternenpfahl. Der Betrunkene wird jedoch nach und nach ausnüchtern und wieder klare Gedanken fassen können, um den richtigen Weg finden zu können. Gilt das auch für Finanzminister Lindner?

Alles Gute für den Monat April wünscht

Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

Rückblick

Nach der Begrüßung der ca. 300 Anwesenden durch Frank Nöthling und Anja Görg, sowie Moderatorin Tina Seidel, ging es gleich in die Vollen. Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hatte sich vom Kleisthaus auf den Weg zum Alexanderplatz gemacht, um mit deutlichen Worten und auch einer Portion Ironie (BMAS: BARRIERE MACHT ALLE SAUER) auf notwendige Veränderungen hinzuweisen. In Bezug auf die berufliche Teilhabe mahnte er erneut die überfällige Reform des Betrieblichen Eingliederungsmanagements an. Für die Teilhabe sollte künftig nur noch ein Reha-Träger zuständig sein, um die Arbeitgeber zu entlasten und damit einen Anreiz zur Beschäftigung schwerbehinderte Menschen zu geben. Und für die Durchführung des „Hamburger Modells“ zur Wiedereingliederung forderte er eine Verpflichtung der Arbeitgeber, dieses anzuwenden. Die durch die weiter voranschreitende Digitalisierung notwendigen Transformationsprozesse böten, laut Dusel, Chancen und Risiken. Durch KI ginge alles schneller – also auch schlechterdings die Diskriminierung! Hier sei der Gesetzgeber zu rahmensetzenden Vorgaben aufgerufen! Und der Beauftragte antwortete – ohne den Namen eines sehr weit rechtsstehenden Politikers zu nennen – auf dessen Bestrebungen, Inklusion als unnötig abzuschaffen mit dem Schlusswort: „Inklusion ist die Antwort auf antidemokratische Tendenzen!“

Franz-Josef Düwell: „Rückzug des Staates aus der Verantwortung!“
Prof. Franz-Josef Düwell wies auf die weiterhin doppelt so hohe Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen im Vergleich zur allgemeinen Quote hin. Empirische Erhebungen zeigten, dass die Beschäftigungsquote weiter sinke und äußerte starke Zweifel daran, dass die 4. Stufe der Ausgleichsabgabe daran etwas ändern werde. Diese Maßnahme werde durch die Ermäßigungen für kleinere Betriebe, sowie durch die weiterhin bestehende Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit der Ausgleichsabgabe konterkariert. Als Beispiel rechnete er vor, dass im jährlichen Anzeigeverfahren ein einziger betrieblicher Tag genüge, um die Ausgleichsabgabe der 4. Stufe zu vermeiden! Durch die Streichung der gesetzlichen Sanktionen bei Nichtbeschäftigung erfolge der „Rückzug des Staates aus der Verantwortung!“ Die Aussage des Finanzministers Lindner, dass es zu viele Menschen gebe, die arbeiten könnten, aber nicht arbeiten würden, beantwortete Düwell ganz einfach: „Warum gibt es dann kein verpflichtendes, geregeltes BEM?“

Katja Nebe: anspruchsvolle Zuständigkeitsvoraussetzungen für Teilhabeleistungen im gegliederten System
Nach Grußworten von Rebecca Liebig, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand (Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik) referierte Prof. Dr. Katja Nebe (Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der sozialen Sicherheit, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) über das Verhältnis von Teilhabeleistungen nach dem SGB IX und den Pflichten des Arbeitgebers zur behinderungsgerechten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes. Sie machte deutlich, dass das unverändert gegliederte System mit den anspruchsvollen Zuständigkeitsvoraussetzungen und Vor- und Nachrangregelungen die berufliche Teilhabe nicht erleichtere. Ihre Erläuterungen über die angemessenen Vorkehrungen (siehe UN-BRK Art. 27 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 4), zu denen Arbeitgeber verpflichtet seien, ließen die manchmal große Lücke zwischen den Erfordernissen und der Realität erkennen. Und ihre Bemerkung: „Wer angemessene Vorkehrungen gegenüber Menschen mit (Schwer-) Behinderung unterlässt, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot wegen Behinderung“, sollte sich mancher Arbeitgeber hinter den Spiegel stecken.

Ihre Ausführungen konkretisierte sie mit interessanten Fällen aus der Rechtsprechung. Sie wies darauf hin, dass Universelles Design überaus wichtig sei für die Verwirklichung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Die Rehaträger spielten eine genau so große Rolle, wie lokale Netzwerke. Danach leitete sie zu Erläuterungen zum individuellen und partizipatorischen Teilhabeverfahren über, dass notwendig sei, um „…eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.“

Olaf Deinert: Schnittstellen zwischen Sozialrecht und Arbeitsrecht
Den Abschluss des ersten Tages machte Prof. Dr. Olaf Deinert (Institut für Arbeitsrecht/Georg-August-Universität Göttingen) mit seinen interessanten Erläuterungen zu den Schnittstellen zwischen Sozial- und Arbeitsrecht. Arbeits- und Sozialrecht sei in Deutschland strikt getrennt, aber in der Praxis immer miteinander verbunden! Eingangs referierte er die Prinzipien der Arbeitsrechtsgestaltung durch das Sozialrecht, um danach auf den Behinderungsbegriff, die Feststellung der Behinderung und der Beschäftigungspflicht einzugehen. Auch Prof. Deinert ging kritisch auf die Ausgleichsabgabe ein, die offensichtlich die bezweckte Antriebsfunktion nicht entfalten werde und bezeichnete sie als Freikaufinstrument und kontraproduktiv als Schutzrecht. Ergo sei sie auch keine „angemessene Vorkehrung“ im Sinne der EU-Richtlinie 5RL 2000/78/EG, bzw. UN-BRK Art. 27, Arbeit und Beschäftigung.

Deinert ging weiterhin auf die geforderten „angemessenen Vorkehrungen“ im Lichte der gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung ein und machte deutlich, dass diese Vorkehrungen gesteigerte Fürsorgepflichten, eine größere Zumutbarkeit für Maßnahmen durch den Arbeitgeber und öffentliche Unterstützungsleistungen beinhalten. Prävention und BEM im Kontext mit der stufenweisen Wiedereingliederung, sowie die Erwerbsminderung im Beruf und die Problematik der Pflege (Arbeitsbefreiung zur Pflege Angehöriger) rundeten seinen kurzweiligen Vortrag ab.

Christine Osterland: Long Covid - „Was wir inzwischen wissen ……… und was nicht!
“Christine Osterland, Richterin am Sozialgericht Hamburg begann mit interessanten Feststellungen, die deutlich machten, dass wir in der Tat zurzeit einiges über Long Covid wissen, vieles aber auch nicht.

Die gesundheitlichen Langzeitfolgen ergeben keine einheitlichen Krankheitsbilder und treten sofort oder erst nach längerer Zeit auf. Die persönliche Disposition und die jeweilige Virusvariante sind zwei Faktoren der Schwere der Langzeitfolgen.  Die genaue Häufigkeit kann lt. RKI nur geschätzt werden (6% bis 15%). Neuropsychiatrische Symptome haben eine längere Dauer als körperliche Beschwerden und Menschen mit bereits vorhandenen Risikofaktoren sind oft stärker betroffen (Unterstützungsangebote für betroffene an anderer Stelle in dieser Ausgabe).

Osterland wies auf die unterschiedlichen Kostenträger hin und machte deutlich, dass die Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) die inhaltsreichsten und weitgehendsten Möglichkeiten zur Behandlung und Rehabilitation innehat.

In einigen Beispielen der Rechtsprechung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit wurde deutlich, wie kompliziert die Sachlage ist. Die Anerkennung als Berufskrankheit eröffnet den Betroffenen bessere Möglichkeiten der Behandlung und der Entschädigung, ist aber idR. nur für bestimmte Berufe möglich.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den gesetzlichen Auftrag erhalten, Richtlinien für ein Versorgungsangebot bei Long-COVID und Erkrankungen mit ähnlichen Symptomen zu erarbeiten. Diese liegt seit Dezember 2023 dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vor.

7 Fachforen – für jeden etwas dabei
Die Fachforen bestimmten den weiteren Verlauf des Tages. Jede/r Teilnehmer*in hatte die Möglichkeit an zwei Veranstaltungen teilzunehmen – bei der Themenvielfalt keine einfache Wahl. So zeigt sich auch wieder einmal, dass die Teilnahme von Stellvertreter*innen auch hier Vorteile bietet. Man kann sich aufteilen und anschließend gegenseitig informieren. Sucht und Behinderung, nicht sichtbare Behinderungen, das BEM, Barrierefreies Bauen, die Erwerbsminderungsrente, das Präventionsverfahren und die Pflichten des Arbeitgebers in Verbindung mit den Rechten schwerbehinderter Menschen – auch dieses Jahr wieder eine breite Palette mit qualifizierten Referentinnen und Referenten.

Reentje Streuter: ….und dann ist da noch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Auch nach den Fachforen wurde im Plenum noch weitergemacht. Ass. iur. Reentje Streuter, Referatsleiter Antidiskriminierungsrecht /-politik beim DGB Bundesvorstand, Abt. Recht und Vielfalt, stellte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Streuter erläuterte eingangs die unionsrechtlichen Diskriminierungsverbote nach den allgemeinen Regeln der EU, sowie der Europäischen Menschenrechtscharta und diversen EU-Richtlinien. Nach dem systematischen Aufbau des AGG referierte er über dessen Anwendungsbereich im Arbeitsrecht. Er sprach dann über die sachliche Rechtfertigung von positiven Maßnahmen, die im §5 geregelt sind und über die sachliche Rechtfertigung wg. beruflicher Anforderungen (§8). Im AGG sind die Unterschiede zwischen mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung festgelegt.

Arbeitgeber müssen ihre Schutzpflichten nach AGG wahrnehmen, das zu überwachen ist auch Aufgabe der SBV. Beschäftigte haben ein Beschwerderecht und in letzter Konsequenz ein Leistungsverweigerungsrecht nach §14 AGG. Es folgten Erläuterungen über die Ansprüche und Höhe einer möglichen Entschädigung, sowie die Beweisführung und ggf. eine Beweiserleichterung (§22).

Bei groben Verstößen stehe dem Betriebsrat allein oder gemeinsam mit der im Betrieb vertretenden Gewerkschaft oder aber auch in betriebsratlosen Unternehmen den Gewerkschaften allein ein Antragsrecht zu, gegen den Arbeitgeber vorzugehen (§17(2) AGG iVm. §23 (3) BetrVG. Streuter betonte, dass diese Möglichkeiten leider kaum genutzt würden.

Einige Fälle aus der aktuellen Rechtsprechung rundeten den Vortrag ab. Abschließend ging Streuter noch auf den Forderungskatalog des DGB zur Schärfung des AGG ein, die im Einzelnen auch im Positionspapier nachzulesen sind.

Jens M. Schubert: Europäisches Arbeitsrecht und Inklusion
Der letzte Tag bot noch einmal zwei interessante Vorträge. Prof. Dr. Jens M. Schubert aus der ver.di-Bundesverwaltung und außerplanmäßiger Professor für Arbeitsrecht und Europäisches Recht an der Leuphana Universität Lüneburg machte den Anfang. Zu Beginn verdeutlichte er, dass Diskriminierungsschutz allein nicht ausreiche. Inklusion habe auch etwas mit Demokratie zu tun und erfass alle Lebensbereiche, nicht nur die Arbeitswelt.

Konzeptionell lehne sich die EU an das Völkerrecht und damit an die UN-BRK an. Er wies in diesem Zusammenhang auf die in Deutschland längst nicht überwundene, in der Staatenprüfung kritisierte Segregation hin. Hier erwähnte er besonders die im deutschen Recht vorhandene Unterscheidung in Behinderung und Schwerbehinderung, sowie die Vorenthaltung des Mindestlohnes für Menschen in Werkstätten.

Grundsätzlich, so Schubert ginge EU-Recht vor nationalem Recht, jedoch sei das Verhältnis komplex. Als zweite Ebene stellte er das nationale Recht mit Verfassung und einfachem Gesetzesrecht vor, um dann auf das Völkerrecht als dritte Ebene zu kommen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, 11.04.2013 – C-335/11 und C-337/11) ist die UN-BRK integraler Bestandteil des EU-Rechts, ihr komme somit die starke Wirkkraft des EU-Rechts zu.

Im nächsten Teil seines Vortrages stellte er die Frage, was uns das EU-Arbeitsrecht konkret bringe und antwortete darauf mit Urteilen des BAG und EuGH auf den Anspruch zum leidensgerechten Arbeitsplatz, auch während der Probezeit. Weiterhin machte er auf die Möglichkeit der Individualbeschwerde (hier Fall Groninger vs.Deutschland) vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) aufmerksam. Die Argumentation des CRPD, so Schubert, kann in Schriftsätzen oder im Dialog mit Behörden verwendet werden.

Schubert machte darauf aufmerksam, dass der Schutz von Menschen mit Behinderungen einfaches Arbeitsrecht, Verfassungsrecht, Unionsrecht und Völkerrecht gleichsam anspricht und es in diesem Mehrebenensystem um nichts weniger als eine Konkretisierung von Menschenrechten gehe und dies die SBVen in ihrer Argumentation berücksichtigen sollten.

Inklusion sei ein juristischer Sonderfall, in dem sich Unionsrecht und Völkerrecht wechselseitig verstärken. Das bewirke mehr als den Schutz vor Diskriminierung. Zum Schluss machte er den SBVen Mut, selbstbewusst gegenüber allen Akteuren in den Betrieben zu sein, denn sie seien (Mit-)Garant für die Verwirklichung von Menschenrechten!

Wilhelm Mestwerdt: Rechtsprechung für die SBV
Der Präsident des LAG Niedersachsen und Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes, Wilhelm Mestwerdt schloss mit seinem Referat den fachlichen Teil der SBV-Tagung ab.

Die ersten von ihm vorgestellten Urteile bezogen sich auf die Anfechtung zur Wahl der SBV (ArbG Hannover 4. Juli 2023 –12 BV 6/23 und LAG Hessen 13. November 2023 –16 TaBV72/23) und der Diskriminierung wegen Behinderung. Wobei das Urteil des BAG zur Erfordernis eines Ersatztermines zum Vorstellungsgespräch (8 AZR 164/22) für die Praxis der SBV von Wichtigkeit ist.

Die Unterrichtung der SBV bei Erstellung des Dienstplanes war Gegenstand einer Verhandlung vor dem Kirchengericht (KGH.EKD 7. Dezember 2020 –II-0124/26-2020).

Das Urteil des Kirchengerichtshofes in Bezug auf die Beteiligung der SBV bei Erteilung einer Abmahnung war eindeutig: „Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten ist vor Erteilung einer Abmahnung an einen schwerbehinderten Menschen nach § 52 Absatz 2 MVG-K (§ 51 Abs. 3 MVG-EKD) zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören.“ Die Entscheidung entspricht damit dem § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX.

Nach der Entscheidung des BAG (16. September 2020 – 7 ABR 2/20) hat die SBV einen Anspruch auf die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen auch der nichtbehinderten Bewerber*innen. Dies gelte auch bei internen Stellenbesetzungen.

Die Entscheidung des BAG (BAG 17. Oktober 2023 - 1 ABR 24/22) zum Verbot der Handynutzung während der Arbeitszeit löste interessante Beiträge von Teilnehmer*innen aus, die ausführten, in welchen Fällen Betroffene das Smartphone nutzen müssten.

Eine wichtige Entscheidung für alle Interessenvertretungen fällte das LAG Düsseldorf (24. November 2022 – 7 ABR 27/21). Der Betriebsrat dürfe sich in Ausübung seines Ermessens regelmäßig für ein Präsenzseminar und gegen ein Webinar entscheiden. Das BAG hat eine Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers (BAG, 7 ABR 8/23) in dieser Sache zurückgewiesen.

Alles hat ein Ende, auch die 13. SBV-Tagung
Alle Vorträge der Tagung sind wie immer für die teilnehmenden in der Cloud des ver.di-Forum Nord im Nachhinein zu studieren, so dass die Inhalte auch im Alltag der SBVen hilfreich sein können. Mit den bilanzierenden Schlussworten von Frank und Anja und einem Blick in die Zukunft, sowie den abschließenden Worten von Tina Seidel, die wie gewohnt souverän und sympathisch durch die drei Tage führte, endete die 13. SBV-Tagung. Wir sehen uns wieder in Berlin vom 18. bis 20. März 2025.

BMAS

  • Damit alle Menschen dieselben Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben, wollen wir die Barrierefreiheit in Deutschland verbessern.
  • Hubert Heil: Alles, was es dazu braucht, ist ein gemeinsamer Wille.
  • Damit online niemand im off steht. Deutschland wird barrierefrei!

So lautet die Ankündigung für die neue Internetseite der Bundesinitiative Barrierefreiheit im Newsletter des Bundesministeriums für Arbeit vom 21. März.

Soweit so gut!? Die Bundesregierung hat da noch einiges vor sich, wie allgemein kritisch angemerkt wird. Wir werden die angekündigten Verbesserungen der Barrierefreiheit weiterhin kritisch beobachten!

Link zur Website BUNDESINITIATIVE BARRIEREFREIHEIT

Tipp

Uni Bielefeld

Das Land NRW und die Kanzler*innen der nordrhein-westfälischen Hochschulen haben die Schwerbehindertenvertretung / Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB) der Universität Bielefeld mit einem neuen Projekt betraut. Hier in Bielefeld soll das „Kompetenzzentrum barrierefreie digitale Hochschulverwaltung.NRW“ aufgebaut werden, das digitale Barrierefreiheit von Anwendungen und Systemen in der Hochschulverwaltung für alle Hochschulen in Nordrhein-Westfalen erarbeiten wird. Das Projektvorhaben wird durch das Land NRW mit einer Million Euro bis 2026 gefördert, um die Umsetzung des E-Government-Gesetzes und der damit verbundenen Richtlinie zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu unterstützen.

Michael Johannfunke, Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen der Universität Bielefeld und Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Hochschulen in NRW (LASH NRW) sagt: „Wir freuen uns sehr über das entgegengebrachte Vertrauen in unsere Idee für das Kompetenzzentrum und darüber, einen großen Beitrag leisten zu können, unsere Universität als zugänglichen und attraktiven Studien- und Arbeitsort zu gestalten.“

Mehr Informationen: aktuell.uni-bielefeld.de

Recht

Ein Arbeitgeber ist gem. § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX vor Ausspruch einer Beendigungskündigung grundsätzlich verpflichtet, einem im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehinderten oder nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellten Arbeitnehmer eine - ggf. auch vertragsfremde - behinderungsgerechte Tätigkeit auf einem freien Arbeitsplatz anzubieten, wenn der Arbeitnehmer wegen seiner Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit auszuüben. Als „frei" in diesem Sinne sind nicht nur unbesetzte Arbeitsplätze anzusehen, sondern auch solche, die der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung des schwerbehinderten/gleichgestellten Arbeitnehmers treuwidrig im Sinne von § 162 BGB anderweitig besetzt hat.

LAG Rheinland-Pfalz, 8 Sa 60/23

Link zum Urteil: www.landesrecht.rlp.de

Recht

Bundessozialgericht, Urteil vom 09.03.2023, B 9 SB 1/22 R:

1. Für die Feststellung des Merkzeichens „aG“ ist in räumlicher Hinsicht auf eine Umgebung abzustellen, wie sie nach dem Verlassen eines Kraftfahrzeugs typischerweise vorzufinden ist.

2. Sturzgefahr rechtfertigt das Merkzeichen „aG“ nur dann, wenn der Betroffene aus der objektiven und medizinisch begründeten Sicht eines verständigen behinderten Menschen dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist.

Link zum Urteil: www.bsg.bund.de

Recht

Bundessozialgericht Urteil vom 09.03.2023, B 9 SB 8/21 R:

Für die Feststellung des Merkzeichens „aG“s ist in räumlicher Hinsicht auf die typische Umgebung nach dem Verlassen eines Kraftfahrzeugs, insbesondere auch abseits vertrauter Wege abzustellen.

Link zum Urteil: www.bsg.bund.de

Tipp

Mit dieser Frage befasste sich eine Veranstaltung des Instituts für Menschenrechte und dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung. Die Ergebnisse wurden am Ende der Veranstaltung zusammengefasst. Bereits vor der Veranstaltung beantwortete der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel und Frau Dr. Britta Schlegel und Herr Dr. Leander Palleit vom Institut für Menschenrechte, ein paar Fragen.

Link zum Video: www.youtube.com

Zum selben Thema ein Interview mit Britta Schlegel und Leander Palleit vom Deutschen Institut für Menschenrechte über Fortschritte, Widerstände und mehr Fantasie für inklusive Lösungen: www.institut-fuer-menschenrechte.de

Tipp

Im Projekt BEMpsy werden digital gestützte Tools und eine digitale Plattform im Kontext des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM, § 167 Abs. 2 SGB IX) entwickelt, um schwerbehinderten Beschäftigten oder deren Gleichgestellten die Inklusion und die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Da die Anzahl an Arbeitsunfähigkeitstagen aufgrund psychischer Erkrankungen seit Jahren kontinuierlich steigt, fokussiert das Projekt einerseits auf die Eingliederung von psychisch beeinträchtigten Schwerbehinderten, andererseits auch auf die Eingliederung von schwerbehinderten Beschäftigten, denen eine psychische Beeinträchtigung droht.

Link zur Website: www.bempsy.de

UN-BRK

Anlässlich des 15-jährigen Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2024 erklärt der ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und Berichterstatter für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, Hubert Hüppe:

15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) macht Deutschland im Bereich der Inklusion eher Rückschritte als Fortschritte.

Bund, Länder und Kommunen haben in ihren Anstrengungen zur Umsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen inzwischen deutlich nachgelassen oder sie sogar eingestellt.

Die Ampel hat seit Übernahme der Amtsgeschäfte Ende 2021 trotz Ankündigungen im Koalitionsvertrag bisher einen ernsthaften politischen Willen vermissen lassen, vorhandene Sonderstrukturen abzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Stattdessen haben sich die Sonderwelten über die letzten Jahre wieder verfestigt. Dies gilt insbesondere für den Bereich Bildung, in dem durch den Neu- und Ausbau vieler Sonderschulen immer mehr Kinder und Jugendliche mit Behinderungen aus dem Regelunterricht ausgesondert werden. Es bedarf hier dringend einer Initiative der Bundesregierung für eine umfassende und bundesweite Inklusionsstrategie.

Während sich die Bundesregierung in anderen Bereichen der schulischen Bildung engagiert und mit dem „Startchancen-Programm“ sogar Mittel für Sonderschulen zur Verfügung stellt, will sie für inklusive Bildung nichts tun und erklärt sich für nicht zuständig.

Auch im Arbeitsmarkt wurden die Sonderstrukturen nicht aufgebrochen. Menschen mit Behinderungen, die aus der „Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)“ in den ersten Arbeitsmarkt wechseln, werden sogar sozial benachteiligt, obwohl sie anders als in der WfbM Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Im Gesundheitswesen gibt es nach wie vor Barrieren. Die Ampel hat es bislang versäumt, den für Ende 2022 angekündigten „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ zu erstellen. Es ist zu befürchten, dass in der auslaufenden Legislaturperiode nicht eine durchgreifende Maßnahme zur Barrierefreiheit umgesetzt wird.

Entgegen dem Koalitions-Versprechen, man werde für mehr Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen an wichtigen Vorhaben auf Bundesebene sorgen, werden die Betroffenen weiterhin ungenügend beteiligt.

Entsprechend hat die letzte Staatenprüfung des Fachausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erhebliche Defizite und Rückschritte insbesondere in den Bereichen Bildung und Arbeit festgestellt und an den Staat Deutschland eine lange Liste an Handlungsempfehlungen gerichtet. Sie müssten als Weckruf dienen, Inklusion umfassend umzusetzen. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung die UN einfach ignoriert.

Sonderstrukturen müssen in allen Lebensbereichen aufgelöst und ausgrenzende Systeme abgeschafft werden. Gemeinsame Lebenswelten von Menschen mit und ohne Behinderungen müssen selbstverständlich sein. Leider entfernt sich Deutschland immer mehr von diesem Ziel.

Quelle: Hubert Hüppe, Pressemitteilung, 26.03.2024

Bochumer Zentrum für Disability Studies

Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) feiert ein bedeutendes Jubiläum: 15 Jahre seit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Diese historische Vereinbarung hat die Grundlage für die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit geschaffen und eine neue Ära der Inklusion und Gleichberechtigung eingeleitet.

Die UN-BRK, die am 13. Dezember 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde und am 26. März 2009 nach Ratifikation in Deutschland in Kraft trat, markierte einen Wendepunkt in der Anerkennung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie verpflichtet die Vertragsparteien dazu, die Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.

Weitere Informationen über das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) und seine Aktivitäten im Rahmen des 15-jährigen Jubiläums der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention finden Sie hier auf unserer Webseite: www.bodys-wissen.de.

UN-BRK

Annetraud Grote, die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, nimmt dieses Jubiläum zum Anlass, erneut zu betonen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) noch besser in Niedersachsen umgesetzt werden muss. Sie führt aus: „Die UN-BRK beinhaltet ein unverzichtbares Menschenrecht. Sie ist demnach auch in Niedersachsen vom Land und von den Kommunen in allen Bereichen umzusetzen. Ich möchte Mut machen, dass vieles möglich ist und vieles erreicht werden kann, wenn der Wille da ist – und dabei hilft uns die UN-BRK.“

Staatssekretärin Dr. Christine Arbogast unterstreicht die Notwendigkeit für noch mehr Inklusion in Niedersachsen: „Ich unterstütze die unabhängige Arbeit der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen nach Kräften darin, dass Inklusion als Querschnittsaufgabe aller Politikbereiche gesehen wird.“

Niedersachsen ist auf einem guten Weg, um noch mehr Inklusion zu erreichen. Beispielsweise wird schulische Inklusion durch das Auslaufen der Förderschulen Lernen gestärkt. „Es ist eine wichtige Entscheidung, das Sondersystem Förderschule Lernen abzuschaffen“, so Annetraud Grote. Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat in seinen abschließenden Bemerkungen zum Staatenbericht aus dem Jahr 2023 die Sondersysteme in Deutschland deutlich kritisiert. Ausgrenzende Strukturen seien konventionswidrig.

Besonders wichtig ist es Annetraud Grote, gemeinsam mit allen Beteiligten wie mit den Verbänden, den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, den Selbstvertretungsorganisationen und der Verwaltung sowie der Politik lösungsorientiert vorzugehen. Jede und jeder muss mitgenommen werden, insbesondere Menschen mit Behinderungen, die als Expertinnen und Experten in eigener Sache mitsprechen. Dabei geht es zum Beispiel um eine noch bessere Durchlässigkeit der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) mit Hilfe des Budgets für Arbeit. Hierzu gibt es eine Kampagne „Talente entdecken“, der sich auch die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen anschließt: „Wir müssen dahinkommen, dass noch mehr Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, das Budget für Arbeit nutzen. Mit dessen Hilfe können sie bei privaten und öffentlichen Arbeitgebenden ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis annehmen.“

In Niedersachsen wird aktuell der vierte Aktionsplan Inklusion geschrieben. Dieser dient der Umsetzung der UN-BRK auf Landesebene. „Es sind bereits sehr viele Vorschläge auch von Menschen mit Behinderungen zu unterschiedlichen Handlungsfeldern wie Arbeit, Bildung, Kultur, Sport, Mobilität oder Gesundheit und Pflege für den neuen Aktionsplan Inklusion eingegangen. Alle Vorschläge werden nun ausgewertet. Die Erarbeitung des Aktionsplans Inklusion begleite ich engmaschig. Wir müssen dahin kommen, dass Teilhabe und Inklusion für noch mehr Menschen erlebbar werden“, beteuert Annetraud Grote.

Quelle: Pressemitteilung, 26.03.2024

15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Am 26. März jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zum 15. Mal. Aus diesem Anlass fordern Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel:
„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht verhandelbar, Bund und Länder haben sich mit der Ratifizierung der Konvention dazu verpflichtet. Für Inklusion braucht es einen langen Atem, und der scheint manchem in Deutschland auf halbem Weg schon auszugehen. Die Ampelkoalition hatte zu Beginn der Legislaturperiode einen vielversprechenden Koalitionsvertrag vorgelegt, in dem viel Barrierefreiheit und Inklusion stecken - am Ende wird sich die Regierungskoalition an ihren eigenen Zielvorgaben messen lassen müssen.

Eine dieser Zielvorgaben ist, das Bundesprogramm Barrierefreiheit aufzulegen, um Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität, beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei zu machen. In diesem Zusammenhang ist die geplante Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes von größter Wichtigkeit für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, denn hier sollen auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Dieser Schritt ist unerlässlich. Mit freiwilligen Lösungen kommen wir hier nicht weiter, das durften wir in den letzten Jahren lernen. Österreich hat es uns vorgemacht, und wir müssen nun endlich nachziehen.“

Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen vielerorts nicht die notwendige politische Priorität oder steht unter Ressourcenvorbehalten. Menschenrechte sind aber nicht verhandelbar. Der Ausbau der Barrierefreiheit in allen Gesellschaftsbereichen muss endlich voranschreiten. Tradierte Sonderstrukturen wie Förderschulen, Werkstätten oder Wohneinrichtungen müssen schrittweise ab- und inklusive Angebot aufgebaut werden. Dazu müssen bestehende finanzielle und personelle Ressourcen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umverteilt werden. Bislang mangelt es jedoch an der notwendigen Entschlossenheit von Politik, Verwaltung und den Anbietern sozialer Dienstleistungen, diese Herausforderung systematisch anzugehen.

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in den letzten 15 Jahre zwar deutlicher ins öffentliche Bewusstsein gerückt, es hat aber keinen grundlegenden Wandel hin zu einer inklusiven Gesellschaft gegeben. Auch die Vereinten Nationen zeigen sich besorgt, dass ein Leben außerhalb von Sonderstrukturen für viele Menschen heute immer noch nicht vorgesehen ist und fordern Deutschland mit Nachdruck zum Aufbau von inklusiven Strukturen und zur Sicherung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen auf.“

Die heute veröffentlichten Empfehlungen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention sind das Ergebnis einer Konferenz mit rund 800 Teilnehmenden (davon 500 in Präsenz) aus dem ganzen Bundesgebiet, die am 27.02.2024 in Berlin stattfand. Anlass für die Konferenz hatte die zweite Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen in Genf im August 2023 gegeben. Hier war die Qualität der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Bund und Länder in Deutschland stark durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen kritisiert worden. In den acht Foren der Konferenz zur UN-BRK ging es um Themen und Bereiche, in denen Barrierefreiheit, Inklusion und Selbstbestimmung noch nicht vollständig umgesetzt sind, von der schulischen Bildung über den Gewaltschutz, von Arbeit und Wohnen über die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bis zur Verhinderung von Zwang. Die acht gemeinsam mit der Selbstvertretungsorganisation „LIGA Selbstvertretung“ ausgewählten Themen wurden als Ergebnisse der Staatenprüfung des Fachausschusses der Vereinten Nationen in den „Abschließenden Bemerkungen“ besonders hervorgehoben, weil hier die größten Versäumnisse Deutschlands liegen.

Quellen: Pressemitteilung Nr. 3/2024, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Berlin, 22. März 2024

und Pressemitteilung der Monitoringstelle UN-BRK des Deutschen Institut für Menschenrechte, 22. März 2024

Hans-Böckler-Stiftung

Mehr Panzer statt mehr Bürgergeld? IMK-Direktor Sebastian Dullien hält den Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner, zugunsten von Bundeswehr und Ukraine am Sozialstaat zu sparen, für verfehlt: „Deutschland hätte eine Reihe besserer Möglichkeiten, die Unterstützung zu finanzieren. Die Diskussion auf dieser Ebene zu führen, hilft auch der Ukraine nicht: Vielmehr ist zu erwarten, dass mit einer solchen Politik die Zustimmung in Deutschland für die Ukraine-Unterstützung schwindet.“

Dullien verweist darauf, dass die deutschen Sozialausgaben im historischen und internationalen Vergleich moderat ausfallen, wie eine aktuelle IMK-Datenanalyse gezeigt hat. Statt hier zu kürzen, könnte der deutsche Staat rund 60 Milliarden Euro pro Jahr mehr an Krediten aufnehmen, als es die Schuldenbremse erlaubt, und die Staatsschuldenquote bliebe trotzdem stabil bei knapp über 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – niedriger als in allen anderen G7-Staaten. Auch gesamtwirtschaftlich bestehe angesichts eines Leistungsbilanzüberschusses von rund 280 Milliarden Euro keine Notwendigkeit, bei den öffentlichen Ausgaben zu geizen.

„Ein Einfrieren der Sozialausgaben würde kaufkraftbereinigt an vielen Stellen Leistungskürzungen bedeuten, weil die Preise und Löhne ja weiter steigen und außerdem in der aktuellen Konjunkturschwäche die Arbeitslosigkeit leicht zulegen dürfte“, so der IMK-Direktor. Der einzige Grund, warum dieses Risiko in Kauf genommen wird, sei die Schuldenbremse. „Diese blockiert eine gesamtwirtschaftlich vernünftige Nutzung der Spielräume für Kreditaufnahme. Statt sich auf vermeintliche Probleme bei den Sozialausgaben einzuschießen, sollte die Politik endlich und schnell eine Reform der Schuldenbremse angehen.“

Quelle: BÖCKLER IMPULS, 14. März 2024, PDF-Download

Hans-Böckler-Stiftung

Algorithmische Systeme und insbesondere künstliche Intelligenz (KI) sind zentrale Technologien moderner Digitalisierungsstrategien. Sie faszinieren und verunsichern gleichermaßen. In den Unternehmen kommen zunehmend KI-getriebene Systeme wie ChatGPT und Microsoft CoPilot zum Einsatz, die gewohnte Formen der Arbeit grundsätzlich verändern. Außerdem stellen sie die Mitbestimmung vor neue Herausforderungen: Betriebs- und Personalräte (und SBVen! Red.) müssen sich jenseits der eingespielten Möglichkeiten der Technikgestaltung mit den Anwendungsfällen und konkreten Einsatzbereichen von KI auseinandersetzen, um die Risiken für die Beschäftigten abschätzen und abmildern zu können.

Die Herausforderungen für Betriebs- und Personalräte (und SBVen! Red.) angesichts künstlicher Intelligenz und algorithmischer Systeme sind vielfältig. Einerseits gilt es, neue Informations- und Mitbestimmungsprozesse zu entwickeln und zu etablieren, die den Anforderungen von KI-Systemen oder KI-Komponenten in konventioneller Software gerecht werden. Andererseits fordert aber auch die betriebliche Regulierung einzelner Systeme die etablierten Mitbestimmungsverfahren heraus: bei IT-Systemen sowie beim Datenschutz hinsichtlich der Kontrolle von Verhalten und Leistung.

Die Betriebs- und Personalräte haben eine breite Spanne an Lösungen entwickelt. Sie reicht von innovativen Beteiligungskonzepten über das Einrichten spezieller Gremien wie eines KI-Ethikrats bis hin zu neuen Werkzeugen der strukturierten Informationsübergabe an den Betriebsrat beim Einführen von KI-Systemen.

Mehr Informationen: www.mitbestimmung.de

Medien-Tipp

Eine interessante Sendung aus der Serie Terra Xplore: Es gibt kein Normal – und kein normales Gehirn, wie Lisa Budzinski herausfindet. Tourette, ADHS und Autismus sind ein Ausdruck von Neurodiversität. Bei einem Gehirntest erfährt Lisa, was in ihrem Gehirn anders ist als bei Stella, die Tourette hat.

Link zur ZDF-Mediathek: www.zdf.de/dokumentation/terra-xplore

Hans-Böckler-Stiftung

Die zunehmende Erfassung und Auswertung von Personaldaten birgt Missbrauchspotenzial. Um Beschäftigte zu schützen, bedarf es handlungsfähiger Arbeitnehmervertretungen.

Die Vermessung von Arbeit hat eine lange Tradition. Bereits zu Beginn der Industrialisierung wurden Methoden entwickelt, um das Verhalten und die Leistung von Arbeitenden zu erfassen. Doch Ford oder Taylor konnten damals nicht einmal ahnen, welche neuen und weitreichenden Möglichkeiten sich heute, im Zeitalter der Digitalisierung, ergeben. Mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) können große Datenmengen in Echtzeit ausgewertet werden. Die systematische, auf Algorithmen basierende Analyse von Personaldaten wird unter dem Schlagwort People Analytics zusammengefasst. Aus der Sicht des Managements soll sie dabei helfen, die Arbeitsabläufe zu verbessern, die Produktion zu steigern oder die Kosten zu senken. Doch was macht es mit den Beschäftigten, wenn sie potenziell einer permanenten Kontrolle durch KI ausgesetzt sind? Je nachdem, wie die neuen Technologien eingesetzt werden, droht ihnen ein Verlust an Autonomie, Kompetenz und sozialer Interaktion. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft in Berlin, der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin und des FZI Forschungszentrums Informatik in Karlsruhe. Die Analyse basiert auf einer Auswertung des aktuellen Forschungsstandes in den Wirtschaftswissenschaften und der Informatik.

Link zu weiteren Informationen: www.boeckler.de

Meinung

Nach 15 Jahren im Bereich digitale Barrierefreiheit muss ich mir eingestehen, dass wir im Wesentlichen gescheitert sind. Während Behörden-Seiten mal mehr, mal weniger barrierefrei sind – BTW ist es manchmal unglaublich, wie schlecht viele kommunale Seiten nicht nur bei der Barrierefreiheit heute noch sind, ist das Thema bei der Privat-Wirtschaft bisher nicht angekommen. Und das Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz wird das im Wesentlichen nicht ändern. Ja, einige Leute mehr machen sich jetzt Gedanken darüber. Aber selbst die Gutwilligen sind miserabel. Ein Beispiel ist die Comdirect/Commerzbank – meine Bank. Ich weiß, dass da durchaus jemand ist, der sich Mühe gibt, das Thema dort zu verankern. Aber bekommen sie es hin, ein sehr wichtiges Untermenü tastatur-zugänglich zu programmieren? Nein. Haben sie eine Ansprechstelle dafür? Nein. Sind sie in den letzten Jahren tatsächlich besser geworden? Nein.

Weiter im Text geht es hier: www.netz-barrierefrei.de

Deutsche Rentenversicherung

Viele erwerbsgeminderte Menschen würden sich gerne einmal auf dem Arbeitsmarkt ausprobieren: Kann ich vielleicht trotz meines Rückenleidens oder meiner Angststörung wieder einem geregelten Job nachgehen? Der Gesetzgeber hat nun eine Neuregelung beschlossen: Sechs Monate lang kann sich eine erwerbsgeminderte Person auf einem Arbeitsplatz ausprobieren – ohne ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu gefährden. Eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten Versicherte, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen. Die medizinischen Voraussetzungen erfüllt, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens sechs Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, zum Beispiel noch vier Stunden arbeiten kann, dem dient die Rente dazu, das Einkommen zu ergänzen. Auch diese Menschen können nun ausprobieren, ob sie vielleicht wieder mehr Stunden pro Tag schaffen. Für erwerbsgeminderte Menschen, deren Renten in der Regel für einen befristeten Zeitraum bewilligt werden, entsteht so mehr Planungssicherheit.

Mehr Info unter: t1p.de/DRV-Arbeit-auf-Probe

Hans-Böckler-Stiftung

Die zunehmende Erfassung und Auswertung von Personaldaten birgt Missbrauchspotenzial. Um Beschäftigte zu schützen, bedarf es handlungsfähiger Arbeitnehmervertretungen.

Die Vermessung von Arbeit hat eine lange Tradition. Bereits zu Beginn der Industrialisierung wurden Methoden entwickelt, um das Verhalten und die Leistung von Arbeitenden zu erfassen. Doch Ford oder Taylor konnten damals nicht einmal ahnen, welche neuen und weitreichenden Möglichkeiten sich heute, im Zeitalter der Digitalisierung, ergeben. Mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) können große Datenmengen in Echtzeit ausgewertet werden. Die systematische, auf Algorithmen basierende Analyse von Personaldaten wird unter dem Schlagwort People Analytics zusammengefasst. Aus der Sicht des Managements soll sie dabei helfen, die Arbeitsabläufe zu verbessern, die Produktion zu steigern oder die Kosten zu senken. Doch was macht es mit den Beschäftigten, wenn sie potenziell einer permanenten Kontrolle durch KI ausgesetzt sind? Je nachdem, wie die neuen Technologien eingesetzt werden, droht ihnen ein Verlust an Autonomie, Kompetenz und sozialer Interaktion. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft in Berlin, der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin und des FZI Forschungszentrums Informatik in Karlsruhe. Die Analyse basiert auf einer Auswertung des aktuellen Forschungsstandes in den Wirtschaftswissenschaften und der Informatik.

Link zu weiteren Informationen: www.boeckler.de

Meinung

Nach 15 Jahren im Bereich digitale Barrierefreiheit muss ich mir eingestehen, dass wir im Wesentlichen gescheitert sind. Während Behörden-Seiten mal mehr, mal weniger barrierefrei sind – BTW ist es manchmal unglaublich, wie schlecht viele kommunale Seiten nicht nur bei der Barrierefreiheit heute noch sind, ist das Thema bei der Privat-Wirtschaft bisher nicht angekommen. Und das Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz wird das im Wesentlichen nicht ändern. Ja, einige Leute mehr machen sich jetzt Gedanken darüber. Aber selbst die Gutwilligen sind miserabel. Ein Beispiel ist die Comdirect/Commerzbank – meine Bank. Ich weiß, dass da durchaus jemand ist, der sich Mühe gibt, das Thema dort zu verankern. Aber bekommen sie es hin, ein sehr wichtiges Untermenü tastatur-zugänglich zu programmieren? Nein. Haben sie eine Ansprechstelle dafür? Nein. Sind sie in den letzten Jahren tatsächlich besser geworden? Nein.

Weiter im Text geht es hier: www.netz-barrierefrei.de

Deutsche Rentenversicherung

Viele erwerbsgeminderte Menschen würden sich gerne einmal auf dem Arbeitsmarkt ausprobieren: Kann ich vielleicht trotz meines Rückenleidens oder meiner Angststörung wieder einem geregelten Job nachgehen? Der Gesetzgeber hat nun eine Neuregelung beschlossen: Sechs Monate lang kann sich eine erwerbsgeminderte Person auf einem Arbeitsplatz ausprobieren – ohne ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu gefährden. Eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten Versicherte, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen. Die medizinischen Voraussetzungen erfüllt, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens sechs Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, zum Beispiel noch vier Stunden arbeiten kann, dem dient die Rente dazu, das Einkommen zu ergänzen. Auch diese Menschen können nun ausprobieren, ob sie vielleicht wieder mehr Stunden pro Tag schaffen. Für erwerbsgeminderte Menschen, deren Renten in der Regel für einen befristeten Zeitraum bewilligt werden, entsteht so mehr Planungssicherheit.

Mehr Info unter: t1p.de/DRV-Arbeit-auf-Probe

Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung wird ab Juli 2024 einen Zuschlag zu rund drei Millionen Renten zahlen. Damit werden die vom Gesetzgeber beschlossenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Alle Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Aufgrund der sehr komplexen, technischen Umsetzung soll die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufen erfolgen:

Erste Stufe: Ab Juli 2024 soll zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt werden. Die Überweisung soll getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats erfolgen.

Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 soll der durch die Deutsche Rentenversicherung berechnete Zuschlag gezahlt werden. Die Überweisung soll zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe erfolgen. Eine rückwirkende Verrechnung mit dem bereits ausgezahlten vereinfachten Zuschlag ist nicht vorgesehen.

Das Gesetz ist so ausgelegt, dass sichergestellt wird, dass alle Zuschlagsberechtigten das bekommen, was Ihnen zusteht.

Weitere Informationen: www.deutsche-rentenversicherung.de

www.reha-recht.de

Die Autorinnen und Autoren Dietrich Engels, Anne Deremetz, Holger Schütz, Svenja Eibelshäuser, Arnold Pracht, Felix Welti und Clarissa von Drygalski stellen in diesem Beitrag ausgewählte Erkenntnisse der "Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" vor. Dargestellt werden Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Nach Darstellung des aktuellen Stands der Übergänge bei der Stichprobe der Studie folgt die Darstellung von fördernden und hemmenden Faktoren für den Übergang aus Sicht von WfbM-Beschäftigten und Werkstattleitungen. Abschließend formulieren die Autorinnen und die Autoren Vorschläge zur Förderung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und fassen die Erkenntnisse des Beitrags in einem Fazit zusammen.

Link zum Fachbeitrag: www.reha-recht.de

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

In 1.328 Fällen haben sich Menschen mit Behinderung seit 2017 an die zentrale Schlichtungsstelle gewandt, um mutmaßliche Diskriminierungen durch Behörden oder öffentliche Einrichtungen anzuzeigen. Das teilte eine Sprecherin der Stelle, die beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelt ist, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) auf Anfrage mit.

Nachdem die Anträge von 2017 bis 2022 bei jährlich unter 200 gelegen hatten, stiegen sie 2023 auf 267 an. 2024 sind bislang 57 Anträge eingegangen, hieß es weiter. Die Schlichtungsstelle ist zuständig, wenn sich Menschen mit Behinderungen von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen wie Geschäften oder Arztpraxen diskriminiert fühlen. Sie wird aktiv, wenn Bundesbehörden oder öffentliche Stellen des Bundes nicht barrierefrei sind, wenn ihre Websites für einige Gruppen schwer zu bedienen sind oder wenn sie Menschen mit Behinderungen aus anderen Gründen benachteiligen. Dies kann beispielsweise auch bei übermäßig langen Bearbeitungszeiten von Sozialanträgen der Fall sein.

Quelle: www.zeit.de

Barrierefreiheit

Für Fans im Rollstuhl ist es oft schwer, einen der begrenzten barrierefreien Plätze bei Sportveranstaltungen zu ergattern. Interessenverbände weisen in dem Zusammenhang darauf hin, dass der Bedarf an Rollstuhlplätzen in deutschen Fußballstadien zurzeit nicht gedeckt ist. Die Uefa hingegen betont immer wieder die Bedeutung von Vielfalt und Inklusion in ihren Strategiepapieren. Wie passt das zusammen?

Bei keiner der Austragungsstätten sind die laut Musterversammlungsstättenverordnung notwendigen barrierefreien Rollstuhlplätze vorhanden, berichtete www.nd-aktuell.de

Migration und Teilhabe

Derzeit demonstrieren hunderttausende Menschen in ganz Deutschland gegen rechte Ideologien, Ausgrenzung und eine sogenannte „Re-Migration“ und fordern lautstark Demokratie, Menschenwürde und Vielfalt ein. Gleichwohl beschließen Bund und Länder die tiefgreifendsten Gesetzesverschärfungen in der Asyl- und Migrationspolitik seit 10 Jahren, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben. Ein großer Personenkreis, der besonders stark betroffen ist und bisher völlig außer Acht gelassen wurde: Geflüchtete und Migrant*innen mit Behinderungen. Die Aberkennung ihres notwendigen Bedarfs an Sozialleistungen, der für die Schaffung einer gleichberechtigten Grundlage unerlässlich ist, verletzt ihre körperliche Unversehrtheit und Demokratiefähigkeit. Besonders dramatisch ist die auffallend hohe Zahl von geflüchteten Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, die nun für 3 Jahre einer eklatanten Unterversorgung ausgesetzt sind, mit der akuten Gefahr, schwerwiegende gesundheitliche Folgeschäden zu erleiden.

Ein breites Bündnis von Selbstvertretungsorganisationen von behinderten Menschen (DPOs) und Migrant*innen (MSOs), Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Leistungserbringern, Berufsverbänden, ärztlichen und psychotherapeutischen, juristischen und wissenschaftlichen Akteuren und weiteren sozialen und solidarischen Verbänden und Einzelpersonen tritt für Menschlichkeit, Sicherheit, Gesundheit, und Selbstbestimmung ein. Wir fordern die Achtung und den Schutz der unveräußerlichen und unantastbaren Menschenwürde – die oberste Verpflichtung aller staatlichen Gewalt – unabhängig vom Herkunftsland (Art. 1 GG). Das verfassungsrechtlich garantierte Gleichheitsgebot „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) ist kein „Deutschenrecht“, sondern ein Menschenrecht, das für alle uneingeschränkt gilt. Die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention müssen endlich Eingang in die Asyl- und Migrationspolitik finden!

Weitere Informationen beim Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V.

09.10. bis 10.10.2024 in Lübeck

Die Arbeit der SBV wird komplexer und dynamischer. Im Arbeitsalltag spielen die rechtlichen und politischen Entwicklungen eine große Rolle.

So stehen Veränderungen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, der Barrierefreiheit und auch in der europäischen Rechtsprechung an.
Diese und weitere Themen werden in Vorträgen mit unseren Expertinnen und Experten gemeinsam mit den Teilnehmer*innen mit Blick auf die tägliche Praxis erarbeitet. Alle Vorträge vermitteln Wissen, das für die Arbeit der SBV erforderlich ist.

Die Referent*innen und die Teams vom ver.di-Forum Nord und dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen freuen sich auf euch!

Das Programm, sowie die Möglichkeit der Anmeldung findet ihr hier: www.verdi-forum.de

25.09.2024 in Hannover

In dieser Arbeitsschutzkonferenz wollen wir uns mit den Einflussmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung auf die Gestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beschäftigen. Die zentrale Bedeutung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz hat die Gefährdungsbeurteilung und die damit verbundene Festlegung von Maßnahmen und deren Überprüfung.

Programm und Infos und Anmeldung auf www.bw-verdi.de

03.09. bis 05.09.2024 in Travemünde

Die Norddeutschen Arbeitsrechtstage gehen in ihre 14. Auflage. Auch in diesem Jahr haben wir ein interessantes und umfangreiches Programm zusammengestellt.

Der Themenkomplex Arbeitszeit wirft immer große Fragen auf, die die Interessenvertretungen und die Mitbestimmung betreffen. Begriffe wie Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Dienstreiseregelungen, Überstunden etc. führen zu Unsicherheiten, Diskussionen und Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern.

Wir haben ausgewiesene Expert*innen des Arbeitsrechts für unsere Fachtagung gewonnen, die aufzeigen, wie der aktuelle Stand der Rechtsprechung ist und wie Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehinderten- und Mitarbeitervertretungen ihre Arbeit erfolgreich gestalten können.

Link zum Programm und zur Anmeldung: www.verdi-forum.de

Das Letzte

„Es gibt drei Dinge, die sich nicht vereinen lassen: Intelligenz, Anständigkeit und Nationalsozialismus. Man kann intelligent und Nazi sein. Dann ist man nicht anständig. Man kann anständig und Nazi sein. Dann ist man nicht intelligent. Und man kann anständig und intelligent sein. Dann ist man kein Nazi.“

Gerhard Bronner, 1922 – 2007, österreichischer Komponist, Autor, Musiker und Kabarettist bei der Gedenkfeier zum 60. Jahrestag der Befreiung des KZ Gunskirchen, am 7. Mai 2005.

Anmeldung für den SBV InfoBrief

Wenn Sie gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchten,
schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht:

sbv@bw-verdi.de
Betreff: Abo SBV InfoBrief

Bildungswerk der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) in Niedersachsen e.V.

Koordinationsbüro für
Betriebs- und Personalräte­seminare

Goseriede 10 (Haus B 1.OG) | 30159 Hannover
 0511 12400-400
 0511 12400-420 
  br@bw-verdi.de