Urlaubsregelungen im Betrieb
Wo Betriebsräte mitbestimmen können
| Seminar-Nr. | 23275005 |
|---|---|
| Beginn | 11.05.2027, 10:00 Uhr |
| Dauer | 1-tägig |
| Kosten |
Seminargebühr: 390,00 € zzgl. Tagungspauschale: 69,00 € |
| Seminarort |
Eventlocation wilhelm5
Wilhelmstr. 5 38001 Braunschweig |
| Ihre Ansprechpartner |
Regionalbüro Braunschweig Julius-Konegen-Str. 24b 38114 Braunschweig 0531 58088-0 braunschweig@bw-verdi.de |
| Freistellung & Kostenübernahme |
§ 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 BetrVG § 179 Abs. 4, 8 SGB IX |
Programmbeschreibung
Was für viele die schönste Zeit des Jahres ist, führt häufig zu Konflikten – der Urlaub.
- Wer kann wann wie Urlaub nehmen?
- Kann der Arbeitgeber den Urlaub einseitig festlegen?
- Und sind bestimmte Beschäftigtengruppen bei der Festlegung ihres Urlaubs zu bevorzugen?
- Unter welchen Voraussetzungen darf der Urlaubsumfang nach Lebensalter gestaffelt werden?
- Wann verfallen Urlaubsansprüche?
- Wie ist es mit einer Erreichbarkeitspflicht im Urlaub?
Obwohl die Urlaubsplanung zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber erfolgt, ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung, wenn es um allgemeine Urlaubsgrundsätze geht. Und auch bei weiteren Urlaubsarten wie Bildungsurlaub, Sabbatjahr, Familienpause etc. gelten die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
Was das in der Praxis heißt und was der Betriebsrat machen kann, wenn der Arbeitgeber seine Mitbestimmungsrechte missachtet wird in diesem Seminar vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung erörtert.
| Datum | Uhrzeit | Ort |
|---|---|---|
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Datum:
11.05.2027
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Uhrzeit:
10:00 - 17:00 Uhr
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Wo:
Wilhelmstr. 5,
Gewerkschaftshaus Braunschweig
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