Kursangebote / Kursdetails

Wo Betriebsräte mitbestimmen können: Urlaubsregelungen im Betrieb

Seminar-Nr. 83270301
Beginn 02.03.2027, 10:00 Uhr
Dauer 1-tägig
Kosten Seminargebühr: 390,00 €
zzgl. Tagungspauschale: 75,00 €
Seminarort
Rotation
Goseriede 10
30159 Hannover
Ihre
Ansprechpartner
Regionalbüro Göttingen
Weender Landstr. 6
37073 Göttingen

0551 488 286-90
goettingen@bw-verdi.de
Freistellung &
Kostenübernahme
§ 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 BetrVG
§ 179 Abs. 4, 8 SGB IX

Programmbeschreibung

Was für viele die schönste Zeit des Jahres ist, führt häufig zu Konflikten – der Urlaub.


  • Wer kann wann wie Urlaub nehmen?
  • Kann der Arbeitgeber den Urlaub einseitig festlegen?
  • Und sind bestimmte Beschäftigtengruppen bei der Festlegung ihres Urlaubs zu bevorzugen?
  • Unter welchen Voraussetzungen darf der Urlaubsumfang nach Lebensalter gestaffelt werden?
  • Wann verfallen Urlaubsansprüche?
  • Wie ist es mit einer Erreichbarkeitspflicht im Urlaub?


Obwohl die Urlaubsplanung zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber erfolgt, ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung, wenn es um allgemeine Urlaubsgrundsätze geht. Und auch bei weiteren Urlaubsarten wie Bildungsurlaub, Sabbatjahr, Familienpause etc. gelten die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.


Was das in der Praxis heißt und was der Betriebsrat machen kann, wenn der Arbeitgeber seine Mitbestimmungsrechte missachtet wird in diesem Seminar vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung erörtert.




Termine zum dieser Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
02.03.2027
Uhrzeit:
10:00 - 17:00 Uhr
Wo:
Goseriede 10, ver.di-Höfe - Veranstaltungszentrum Rotation