Bildungsurlaube in Hamburg

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen, politischen und allgemeinen Weiterbildung dient. Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit schafft den Freiraum, sich fünf Tage im Jahr der persönlichen Weiterbildung zu widmen. Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer*in (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung). Während bei der betrieblichen Fortbildung der Arbeitgeber weitestgehend die Inhalte bestimmt, können Arbeitnehmer*innen diese beim Bildungsurlaub und der Bildungszeit selbst auswählen.

Wichtige Info:

Dein Arbeitgeber kann Deinen Antrag auf Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn es aus dringenden betrieblichen Gründen nicht möglich ist, Dich freizustellen oder es durch Urlaub bzw. Krankheit anderer Kolleg*innen zu extremen Personalmangel kommt.

Es ist kein Ablehnungsgrund, wenn die Inhalte des BU nichts mit Deiner aktuellen Tätigkeit im Betrieb zu tun haben.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub gibt es in den meisten Bundesländern (Ausnahme: Bayern und Sachsen). Alle Arbeitnehmer*innen sowie auch Auszubildende in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Dazu zählen auch Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

Voraussetzung:

Du bist in Hamburg seit mindestens sechs Monaten angestellt oder in Ausbildung (gilt auch für Beamt*innen)

Anspruch: 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage in zwei Jahren

Abgabefrist des Antrags beim Arbeitgeber: 6 Wochen vor Beginn des Seminars

Der Antrag beim Arbeitgeber ist in der Regel formlos, es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Ein Nachweis, dass das Seminar als Bildungsurlaub anerkannt ist – Du bekommst im Rahmen der Anmeldung das zugehörige Aktenzeichen geschickt
  • Das Seminarprogramm
  • Nach dem Seminar: Eine TN-Bescheinigung

Kontakt

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Nina Nicolai

Verwaltung

040 890615-375
nina.nicolai@bw-verdi.de

Pedro Eickmann

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