Mehrarbeit, Überstunden, Arbeit auf Abruf - Was ist was?
| Seminar-Nr. | 33262047 |
|---|---|
| Beginn | 15.09.2026, 10:00 Uhr |
| Dauer | 7 Stunden |
| Kosten |
Seminargebühr: 350,00 € zzgl. Tagungspauschale: 75,00 € |
| Kostenhinweis | Übernachtung auf Anfrage. |
| Seminarort |
Rotation
Goseriede 10 30159 Hannover |
| Ihre Ansprechpartner |
Koordinationsbüro BR/PR/SBV Goseriede 10 30159 Hannover 0511 12400-400 br@bw-verdi.de |
| Freistellung & Kostenübernahme |
§ 39 Abs. 2 und § 40 i.V.m. § 37 NPersVG § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 BetrVG § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 BPersVG § 22 a) Abs. 3 i.V.m. § 39 und § 41 BremPersVG § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX |
Programmbeschreibung
Pünktlich Feierabend – das ist in vielen Betrieben und Einrichtungen eher die Ausnahme denn die Regel. Doch sind Beschäftigte verpflichtet länger zu bleiben als arbeitsvertraglich vereinbart? Stehen ihnen für die zusätzlichen Stunden Zuschläge zu? Wann handelt es sich um Überstunden?
Besonders in unregelmäßigen Arbeitszeitsystemen fällt die Unterscheidung zwischen regelmäßiger Arbeitszeit, Arbeit auf Abruf oder Mehrarbeit bzw. Überstunden schwer. Ob den Beschäftigten ein Zuschlag für Überstunden zusteht, ist in Tarifverträgen unterschiedlich geregelt.
Das Seminar wird anhand aktueller Rechtsprechung die Bedeutung des Unterschiedes zwischen regelmäßiger Arbeitszeit, Arbeit auf Abruf und Mehrarbeit bzw. zuschlagspflichtigen Überstunden erläutern. Außerdem wird erörtert, wann eine Pflicht zur Leistung von zusätzlichen Arbeitsstunden besteht und wer dazu verpflichtet ist und wie Interessenvertretungen (zuschlagsfreier) Mehrarbeit Grenzen ziehen können.
Am Nachmittag wird exemplarisch auf einige konkrete tarifvertragliche und betriebliche Überstundenregelungen eingegangen, die in den Betrieben und Dienststellen der Teilnehmenden gelten.
Bitte bringt für euren Betrieb/Dienstelle relevante Betriebs-bzw. Dienstvereinbarungen
und Tarifverträge zum Thema Überstundenregelungen mit.
Themenschwerpunkte
- Aktuelle Rechtsprechung zum Thema
- Floating-Verträge bei Teilzeit: Wieviel „Arbeit auf Abruf“ ist zulässig?
- Tarifliche/betriebliche Regelungen für Überstundenzuschläge
- Die unterschiedlichen Regelungen am Beispiel des TVöD/TV-L
- Überstunden-Regelungen, die im Bereich der Teilnehmenden gelten
- Wie kann durch Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen mehr Rechtssicherheit geschaffen werden?
| Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
15.09.2026
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Uhrzeit:
10:00 - 17:00 Uhr
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Wo:
Goseriede 10,
ver.di-Höfe - Veranstaltungszentrum Rotation
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