Wozu brauchen wir eigentlich eine SBV?

    Gründe dafür gibt es genug!

Wozu brauchen wir denn eigentlich eine Schwerbehindertenvertretung (SBV)? Wir haben die Personalräte, die Betriebsräte, die Mitarbeitervertretungen und die Jugend- und Auszubildendenvertretungen! Die sind doch für alle Beschäftigten da! Und jetzt noch eine spezielle Interessenvertretung für die Schwerbehinderten?

Ja, wir brauchen die SBV! Dafür gibt es viele gute Gründe:

In Deutschland sind ca. 8 Millionen Menschen schwerbehindert.

Nur rund 3% der Behinderungen sind angeboren.

12% der Beschäftigten in Deutschland sind schwerbehindert.

50% der Behinderungen und die damit verbundenen Funktionseinschränkungen treten während des Erwerbslebens ein. Allein diese Zahl macht deutlich, dass auf Betriebe und Dienststellen und damit natürlich auf die SBV besondere Aufgaben warten.

Es sind es nicht nur die sichtbaren Behinderungen, sondern auch viele Erkrankungen der inneren Organe, des Gehörs, der Augen oder der Psyche. So vielfältig und verschieden die Menschen sind, so vielfältig und verschieden sind auch die Auswirkungen der Behinderungen.

SBV - Ein Ehrenamt in Zeiten des Wandels

Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist eine sehr interessante und selbstverantwortete Aufgabe. Es ist ein betriebliches Ehrenamt mit vielfältigen Inhalten. Besonders in Zeiten des demografischen Wandels und der Zunahme von vor allem psychischen Erkrankungen hat eine SBV die Möglichkeiten, Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich mitzugestalten.

Die verschiedenen Interessenvertretungen können – auch mit gutem Willen – die speziellen Anforderungen, die das Thema Behinderung und berufliche Teilhabe stellen, nicht alleine bewältigen. Insofern sind die speziellen Kompetenzen der SBV auch für die anderen Interessenvertretungen im Sinne der betroffenen Menschen sehr wichtig!

In bestimmten Fällen hat die SBV sogar weitergehende Rechte als PR, BR, oder MAV, denn der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten (siehe § 178 (2) SGB IX Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung).

Schwerbehindertenvertretung als Motor für Inklusion

Prof. Franz Josef Düwell, ehemaliger Richter am Bundesarbeitsgericht, bezeichnete die Schwerbehindertenvertretung einmal als Motor für Inklusion!

  • Die SBV kümmert sich um die Integration auf dem Arbeitsmarkt,
  • die SBV unterstützt bei der Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Gleichstellung,
  • die SBV arbeitet für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen, sowie für Beschäftigungs- und Einkommenssicherung,
  • die SBV ist Expertin für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit,
  • die SBV arbeitet mit am Ausbau des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Prävention
  • die SBV kümmert sich um die inner- und außerbetriebliche Rehabilitation,
  • die SBV überwacht die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen,
  • die SBV führt Verhandlungen zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung,
  • die SBV ist das Sprachrohr für die speziellen Fragen und Probleme von Menschen mit Behinderungen im Betrieb und in der Dienststelle,
  • und die SBV arbeitet solidarisch mit der Gewerkschaft und den Netzwerken an der Weiterentwicklung des Behindertenrechts!
  • Die SBV bildet sich für die speziellen Anforderungen fort und kann dadurch individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen eingehen!

Man sieht, es gibt sehr viele sehr gute Gründe nicht auf Rechte zu verzichten und für eine starke Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen.

Sie ist DIE betriebliche Interessenvertretung der behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen.

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