Wahl der SBV

    Vor der Wahl … die Wahl … und nach der Wahl

Vor der Wahl - Wann wird gewählt - Wer ist zu wählen - Wer darf wählen - Was ist zu beachten

Vor der Wahl

Eine SBV-Wahl beginnt lange Zeit vor dem Wahltermin. Es gilt, geeignete Kolleginnen und Kollegen für diese Interessenvertretung zu finden. Um für diese Wahl und das Amt zu werben und zu informieren, eignen sich Betriebs- und Personalversammlungen (die Schwerbehindertenvertretung muss nicht selbst schwerbehindert sein) und natürlich auch die jährliche Versammlung der schwerbehinderten Beschäftigten.

Eventuell haben bisherige Stellvertreterinnen oder Stellvertreter Interesse als Vertrauensperson zu kandidieren, wenn diese nicht mehr zur Wahl antritt. Da ist sicher schon die intensive Einbeziehung dieser Kolleginnen und Kollegen während der laufenden Amtszeit eine sehr gute Möglichkeit, eine ggf. notwendige Nachfolgeregelung auf den Weg zu bringen. Die üblichen betrieblichen Kommunikationsmittel können auch für die Information über die anstehende Wahl genutzt werden.

Wann wird gewählt

Alle vier Jahre finden in der Zeit vom 01.10. bis 30.11. im Jahr der Betriebsratswahl die regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretung (SBV) statt. Das nächste Mal werden die Vertrauenspersonen und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Jahr 2026 gewählt.

Außerhalb dieser Zeit sind Wahlen möglich, wenn das Amt der Schwerbehindertenvertretung vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt, die Wahl mit Erfolg angefochten worden ist oder eine Schwerbehindertenvertretung noch nicht gewählt ist.

Terminliche Ausnahmen sind die Wahlen in den kirchlichen Einrichtungen. In der Evangelischen Kirche (EKD) findet die Wahl der SBV alle vier Jahre im Zeitraum vom 01.01. bis 30.04. statt. Die nächsten Regelwahlen finden hier 2024 statt.

Hat eine außerordentliche Wahl stattgefunden, findet die nächste Wahl zum regulären Termin statt. Betrug die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung jedoch nach einer außerordentlichen Wahl weniger als ein Jahr, wird erst zum übernächsten regulären Termin neu gewählt.

Richter und Staatsanwälte wählen jeweils eigene Schwerbehindertenvertretungen.

Wer ist zu wählen

Eine Schwerbehindertenvertretung wird in Betrieben gewählt, in denen wenigstens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.

Der Begriff des Betriebs oder der Dienststelle wird nach dem Gesetz einheitlich nach der Begriffsbestimmung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. des Personalvertretungsrechts bestimmt.

Gewählt wird eine Vertrauensperson und mindestens ein Stellvertreter oder Stellvertreterin, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung durch Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben vertritt (§ 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX).

Wählbar sind alle Arbeitnehmer, die über 18 Jahre alt sind, nicht nur vorübergehend beschäftigt sind (Achtung: es gibt unterschiedliche Regelungen im öffentlichen Dienst je nach Bundesland), 6 Monate dem Betrieb zugehören (hier ebenfalls: im öffentlichen Dienst je nach Bundes- bzw. Landesrecht andere Fristen) und im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes keine leitenden Angestellten sind.

Wer darf wählen

Es dürfen alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen (§ 151 SBG IX), die im Betrieb oder der Dienststelle beschäftigt sind an der Wahl teilnehmen.

Was ist zu beachten

Die Durchführung der Wahl richtet sich nach der „Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)

In Betrieben und Dienststellen ab 50 wahlberechtigten, schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten oder bei bzw. räumlich weit auseinanderliegenden Betriebsteilen bereitet ein Wahlvorstand die Wahlen vor und führt sie durch (förmliches Verfahren). Wichtig ist, dass die bestehende SBV spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit den Wahlvorstand bestellt, der aus drei Beschäftigten besteht. Eine dieser Personen wird als Vorsitzende oder Vorsitzender bestellt.

Besteht keine SBV, wird dieser Wahlvorstand in einer Versammlung der wahlberechtigten, schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten gewählt. Zu dieser Versammlung können drei Wahlberechtigte, bzw. der Personal-, oder Betriebsrat einladen. Auch das zuständige Integrationsamt kann zu einer solchen Versammlung einladen.

In Betrieben mit weniger als 50 schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten wird die SBV nach dem vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung gewählt. Zu dieser lädt die SBV ein. Falls noch keine besteht, können drei Wahlberechtigte, der Betriebs- oder der Personalrat oder das Integrationsamt einladen. Die Wahlversammlung wählt eine Wahlleiterin oder einen Wahlleiter.

Der §20 der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen ist am 18.03.2022 durch Bundesratsbeschluss um den Abs. 5 ergänzt worden. Nunmehr sind Wahlversammlungen auch mittels Video-und Telefonkonferenz möglich. Diese Art der Durchführung war ursprünglich nur für die Zeit der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorgesehen und ist aufgrund der unzureichend formulierten gesetzlichen Grundlagen kritisch zu sehen.

Hilfreich ist es, von Beginn an einen Wahlkalender zu nutzen.
Unsere Infografiken können als pdf heruntergeladen werden:

Förmliches Wahlverfahren Vereinfachtes Wahlverfahren


ver.di hilft bei der Durchführung der Wahlen und stellt auf dieser Seite alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

Der Wahlvorstand hat Anspruch auf eine Schulung, damit die Wahl fehlerfrei und rechtssicher ablaufen kann.

Auch die SBVen der Betriebe und Dienststellen haben ggf. Stufenvertretungen. Die Wahl der Gesamt- und Bezirksschwerbehindertenvertretungen findet nach den betrieblichen Wahlen in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. Januar, die der Konzern- und Hauptschwerbehindertenvertretungen in der Zeit vom 1. Februar bis 31. März statt. Die gesetzlichen Vorgaben hierzu finden sich im § 180, SGB IX.

Nach erfolgter Wahl ist es wichtig, dass die für die Schwerbehindertenvertretung gewählten ver.di-Mitglieder ihrer zuständigen ver.di-Bezirksverwaltung ihr Wahlergebnis mitteilen. ver.di möchte die SBVen gezielt und kompetent in ihrer betrieblichen Arbeit zu unterstützen.
Dazu gibt es hier den die Wahlberichtsbogen zum Download.

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