September 2026

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 82

Liebe Kolleginnen und Kollegen ……

…….der Sommer liegt in den letzten Zügen. Die Hitze machte vielen Kolleginnen und Kollegen arg zu schaffen. Doch nun droht keine Hitze, sondern angekündigte Sozialkürzungen. Außerdem stehen mehrere Landtagswahlen und in Niedersachsen die Kommunalwahlen ins Haus.

Wenn die autoritären und rechtsextremen Kräfte von Freiheit sprechen, meinen sie die Willkürfreiheit, die Freiheit der Stärkeren sich über die Schwächeren zu erheben. Sie meinen die Freiheit, zu bestimmen, wer dazu gehören darf und wer nicht. Das hat alles nichts mit Demokratie zu tun. Demokratie und gleiche Rechte für Alle (Artikel 3 Grundgesetz) gehören fest zusammen. Was die AfD für Menschen mit Behinderungen plant, ist im Campact-Blog nachzulesen. Die AFD in Sachsen-Anhalt will, laut Frankfurter Rundschau, die Inklusion „unverzüglich beenden“. In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal auf die Bachelor-Arbeit von Mandy Müller aus dem Jahr 2025 hingewiesen: „Behindertenpolitische Positionierungen der AfD“. Sie schreibt am Schluss ihrer Arbeit: „Die behindertenpolitischen Positionierungen der AfD sind defizitorientiert und menschenfeindlich. Dies geht automatisch auch mit einer Demokratiegefährdung einher. Sie zielen auf eine systematische Ungleichwertigkeit gesellschaftlicher Gruppen ab und untergraben damit zentrale Prinzipien demokratischer Verfasstheit wie Integrität und Solidarität.“

Demokratie braucht Inklusion
(Motto des Beauftragten der Bundesregierung Jürgen Dusel)

Im Gesundheitswesen haben CDU/CSU/SPD rabiate Kürzungen zu Lasten der Patientinnen und Patienten und der Beschäftigten schon durchgesetzt. Der krasse Abbau von weiteren Sozialleistungen im Rentenrecht, bei Teilhabe und Inklusion und im Arbeitsrecht stehen auf dem Plan der schwarz-roten Regierung! Der Ausbau des Befristungswahnsinns und die Abschaffung des 8-Stunden-Tages, sowie der Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag soll die Wirtschaft retten und die Aufrüstung finanzieren. Das all diese Pläne in der Bevölkerung nicht gerade Begeisterung für die demokratische Verfasstheit des Landes hervorrufen, ist bekannt. Und Proteste, sowie Forderungen nach sozialem Ausgleich und damit einer gerechten Verteilung der Lasten werden in Berlin offenbar ignoriert. Je mehr am 26. September auf die Straße gehen, desto schwerer lässt sich unser Protest überhören. Die Regierenden müssen sich entscheiden: Wollen sie den Sozial- und Rechtsstaat erhalten und stärken – oder nehmen sie seinen weiteren Abbau in Kauf? 
Auf seiner Klausurtagung in Undeloh hat der ver.di Landesarbeitskreis Behinderten- und Teilhabepolitik Niedersachsen-Bremen am 18. und 19.08.26 die angekündigten Kürzungen im Sozialstaat durch die schwarz-rote Bundesregierung intensiv diskutiert. Erarbeitet und verabschiedet wurde daraufhin ein Positions- und Forderungspapier. Sozialstaat stärken. Teilhabe sichern. Menschenrechte verwirklichen. Dafür steht der ver.di Landesarbeitskreis Behinderten- und Teilhabepolitik Niedersachsen-Bremen.

Für uns ist klar: Inklusion darf keine Kostenfrage sein!
(ver.di)

„Ich wünsche mir, dass Menschen nach ihren Stärken bezahlt werden, nicht nach ihrer Behinderung“, so Jürgen Linnemann (nd nennt ihn den „Sitzenden Leistungsträger“). Er ist seit etwa 40 Jahren in Werkstätten für behinderte Menschen tätig, zurzeit 24 Stunden wöchentlich. Für die Werkstatt und für externe Kund*innen bereitet er kistenweise Dokumente so auf, dass sie eingescannt und digitalisiert werden können. Dafür muss er Papiere sortieren, von Büroklammern und Tackernadeln befreien und mit Trennblättern versehen - ähnlich wie Bürohilfskräfte für digitale Archivierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch. Dort kann Jürgen Linnemann wegen seiner Behinderung bislang nicht arbeiten. Am Monatsende erhält er für seine Tätigkeit im Schnitt 200 Euro. Dagegen klagt er nun. Das Werkstattwesen gehört reformiert, darüber sind sich viele Betroffene und Akteure einig! 

Ich wünsche eine interessante Lektüre!

Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

Netzwerk Artikel 3

Im September 2026 finden in vier Bundesländern wichtige Wahlen statt, die erheblichen Einfluss auf die Zukunft unserer Demokratie und die Weiterentwicklung in Sachen Inklusion haben. Die LIGA Selbstvertretung, ein Zusammenschluss von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen, ruft daher Einzelpersonen und Verbände auf: Werbt dafür, dass möglichst viele Menschen ihr Wahlrecht nutzen und Parteien wählen, die für eine inklusive Gesellschaft eintreten. Das NETZWERK ARTIKEL 3 schließt sich diesem Aufruf an.

Im Einzelnen finden folgende Wahlen im September 2026 statt:
Am 6. September wird In Sachsen-Anhalt der Landtag gewählt
Am 13. September sind in Niedersachsen Kommunalwahlen
Am 20. September finden in Berlin die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt.
Am 20. September wird in Mecklenburg-Vorpommern der Landtag neu gewählt.

Werdet aktiv, informiert eure Mitglieder und Aktive und tretet für die Demokratie und eine inklusive Gesellschaft ein. 

ver.di

Die Regierungskoalition stellt arbeitende Menschen unter den Generalverdacht von Faulheit und Krankfeiern und legt die Axt an die soziale Sicherheit im Land. Das ist nicht das, was wir unter Reformen verstehen. Daher gehen wir am 26. September 2026 gemeinsam auf die Straße. Schließ Dich uns an, sei dabei!

Der Rasenmäher der Bundesregierung läuft über den Sozialstaat und macht vor kaum etwas halt beim Beschnitt. Beim Wohngeld sollen rund 400.000 Haushalte ihren Anspruch verlieren. Wer krank ist, soll sich künftig schon am ersten Tag in die volle Arztpraxis schleppen, sofern überhaupt ein Termin frei ist. Der Achtstundentag steht zur Disposition, sachgrundlose Befristungen sollen bis zu 48 Monate möglich sein – doppelt so lange wie bisher. Selbst bei der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit soll pauschal Personal wegfallen, obwohl niemand sagen kann, wer die Arbeit dann erledigt.

So weit sind das zunächst politische Entscheidungen. Aber die lassen sich ändern.

ver.di macht seit Langem Vorschläge, wie es besser geht. Eine Rente, die die Lebensleistung der Menschen anerkennt, ist nämlich finanzierbar. Eine Pflege, in der niemand mit den Kosten allein bleibt, ebenfalls. Was fehlt, ist der politische Wille, große Vermögen und Kapitalerträge angemessen zu beteiligen. Stattdessen wird bei denen gespart, die auf den Sozialstaat angewiesen sind.

Darum rufen wir für den 26. September 2026 zum zentralen Aktionstag auf. Sei dabei. Je mehr Menschen sich zeigen, desto schwerer lässt sich der Protest überhören. Wann und wo, erfährst du hier.

Bremen: Sterndemo von 3 verschiedenen Startpunkten ab 11 Uhr, Kundgebung ab 12 Uhr, geplant an der Bürgerweide, Hauptredner: Guido Zeitler, NGG-Vorsitzender

Hannover: Demo 11:30 Uhr ab Waterlooplatz, Kundgebung am Georgsplatz 12:30-14:30 Uhr, Redner*innen: Michael Vassiliadis, Vorsitzender der IGCBE; Daniela Cavallo, Vorsitzende des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG; Andrea Wemheuer (ver.di-Landesbezirksleiterin Niedersachsen-Bremen); Talk mit Ernesto Harder (DGB-Bezirksvorsitzender) und Hans-Joachim Lenke (Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen)

Busse fahren aus allen Bezirken zur Demo. Mitfahren ist kostenfrei. Verbindliche Anmeldung über diese Seite

reha-recht.de

Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl, LL.M. (Nottingham), Justiziarin und Prof. Dr. Katja Nebe (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) besprechen in diesem Beitrag das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. September 2025, Rs. C-38/24 - Bervidi. Das Urteil festigte die Rechtsprechung des EuGH zum Schutz vor mittelbarer Diskriminierung von Eltern von behinderten Kindern im Beruf. Im Fall hatte eine Stationsaufsicht in Italien wiederholt gefordert, einen Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten zugewiesen zu bekommen, um ihren schwerbehinderten Sohn versorgen zu können. Der Arbeitgeber hatte nur vorübergehende Anpassungen gewährt und eine dauerhafte Lösung abgelehnt. Der EuGH stellte klar, dass der Schutz vor mittelbarer Diskriminierung wegen einer Behinderung auch für nicht behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie ein behindertes Kind betreuen, gilt und Arbeitgeber auch für sie angemessene Vorkehrungen treffen müssen – es sei denn, diese stellen eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Autorinnen ordnen die Entscheidung ein und zeigen die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das nationale Arbeitsrecht auf.

Link zum Fachartikel: www.reha-recht.de

kobinet-nachrichten 

Mit 192.630 bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Arbeitslosen wurde im Juli 2026 ein trauriger Rekord erreicht. Dies ist der höchste Wert in der Zeitreihe der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Deutschland, die von der Bundesagentur für Arbeit seit 1. Januar 2007 geführt wird. Allein im letzten Jahr sind über 6.000 schwerbehinderte Arbeitslose hinzugekommen. Im Juli 2025 lag die Zahl bei 186.225. Im Juni 2026 lag die Zahl der arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen noch bei 190.098, also über 2.500 niedriger. Vonseiten der Bundesregierung gibt es nach wie vor keine konkreten Anzeichen, diesem für viel Betroffene herausfordernden Trend durch konkrete Regelungen entgegenzuwirken. Auch in Sachen Reform der Werkstätten für behinderte Menschen, in denen über 300.000 behinderte Menschen zusätzlich weit unter dem Mindestlohn mit einem Durchschnittsentgelt von ca. 230 Euro im Monat und ohne nennenswerte Vermittlungschance auf den allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten, geht es nicht voran.

Der bisherige "Rekordwert" bei der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Deutschland wurde im Januar 2026 mit 192.327 verzeichnet. Dieser wurde im Juli 2026 um über 300 überschritten. 
Besonders große Probleme gibt es beim Einstieg behinderter Menschen bzw. beim Wiedereinstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Früher gab es mit den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100 Prozent ein Instrument, das vielen behinderten Menschen den Zugang zu einem Job ermöglichte, heute sind die Eigenanteile bei Förderprogrammen für Arbeitgebende in der Regel weitaus höher.

Quelle: www.kobinet-nachrichten.org

Aktion Mensch

Sechs von zehn Menschen mit Behinderung haben in den letzten fünf Jahren in unterschiedlichen Alltagssituationen Diskriminierung erlebt, etwa doppelt so viele wie in der Gesamtbevölkerung. Damit hat sich die Situation von Menschen mit Behinderung in Bezug auf ihre Diskriminierungserfahrungen im Vergleich zur Vorjahresbefragung nicht verbessert – sie bleibt weiterhin besorgniserregend. So verwundert nicht, dass 76 Prozent der Meinung sind: In Deutschland wird nicht genug gegen Diskriminierung getan. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite Online-Umfrage, die die Sozialorganisation Aktion Mensch heute veröffentlicht hat.

Weitere Informationen auf www.aktion-mensch.de

Bremen

Am 20. August wurde der neue Beitrag mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen zum Stand der Barrierefreiheit in unserem Dienstgebäude auf „buten und binnen“ veröffentlicht.

Es ist nach wie vor ein langer und frustrierender Kampf, sodass nun der Weg über die Anzeige bei der Gewerbeaufsicht gewählt wurde.

Unter folgendem Link ist der Beitrag abrufbar: Noch immer kein barrierefreier Dienstsitz für Behindertenvertreter - buten un binnen

Der Weg ins Büro ist für Schwerbehindertenvertreter in Bremen noch immer voller Gefahren. Seit Jahren tut sich nichts. Jetzt haben sie Anzeige erstattet.

Quelle: Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen

CAMPACT

In einer für die AfD idealen Welt existieren Menschen mit Behinderungen nicht – deswegen muss man auch keine Politik für sie machen. CAMPACT zeigt auf, wo sich dieses menschenverachtende Weltbild in Aussagen und Plänen der in Teilen gesichert rechtsextremen Partei wiederfindet.

Die AfD nennt es eine „pragmatische Position“ – Sozialverbände und Menschenrechtsorganisationen nennen die gleiche Position „gefährlich und exkludierend“. Gemeint ist die Sicht der AfD auf Menschen mit Behinderungen, ihre Gesundheit, Förderung und Integration in die Gesellschaft. Die AfD würde sich am liebsten so wenig wie möglich mit dem Thema beschäftigen. Das wird auch in ihrer Politik und ihrem Menschenbild deutlich.

Link zum Artikel: www.campact.de/blog

Berlin inklusiv

Eine Klage beim Arbeitsgericht stellt das deutsche Werkstattsystem infrage – 300.000 Beschäftigte könnten von ihr profitieren

195 Euro im Monat für drei Arbeitstage die Woche: So viel verdient Jürgen Linnemann, der seit Jahrzehnten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeitet – Mindestlohn gibt es dafür nicht. Jetzt klagt der 57-Jährige vor dem Arbeitsgericht Münster und will damit einen Präzedenzfall für rund 300.000 Werkstattbeschäftigte in Deutschland schaffen. Und das ist auch nötig: Obwohl mehrere Reformmodelle seit Jahren auf dem Tisch liegen, handelt die Politik nicht.

Link zum Artikel: www.berlin-inklusiv.de

Statement

In Niedersachsen leben immer mehr Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das zeigen aktuelle Zahlen des Landesamts für Statistik. Dabei sind nicht nur Ältere, sondern auch Kinder betroffen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen fordert deshalb stärkere Bemühungen für eine inklusive Gesellschaft und vor allem keine Kürzungen in der Eingliederungshilfe.

Ende 2025 lebten über 779.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung in Niedersachsen – acht Prozent mehr als noch vor zwei Jahren. Die meisten von ihnen sind über 65 Jahre alt, allerdings haben auch etwa 24.000 Kinder und Jugendliche einen Grad der Behinderung von mindestens 50. „Das zeigt sehr deutlich, dass immer mehr Menschen jeden Alters auf eine Gesellschaft angewiesen sind, die alle mitdenkt und vollständige Teilhabe ermöglicht“, macht Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen deutlich. Schaue man sich aber derzeit in der Politik um, sei davon wenig zu spüren. „Das beste Beispiel sind die geplanten Kürzungen in der Eingliederungshilfe. Das ist ein völlig falsches Signal“, so Swinke. Die niedersächsische Landesregierung müsse sich auf Bundesebene klar gegen die Einschnitte stellen.

Aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen brauche es aber auch vor Ort mehr Anstrengungen, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt teilhaben können. „Es muss in den Kommunen mehr auf Barrierefreiheit gesetzt werden – sowohl beim Wohnen und in den Schulen als auch im öffentlichen Nahverkehr“, fordert der Vorstandsvorsitzende. Das sei besonders wichtig, damit Betroffene selbstbestimmt leben können. „Da geht es zum Beispiel um die Assistenz in der eigenen Wohnung, den Start einer Ausbildung oder den Kinobesuch. Diese mehr als 779.000 Bürger*innen in Niedersachsen dürfen nicht vergessen werden“, betont Swinke.

Quelle: SoVD Pressemitteilung, 11.08.2026

Statement

Am 12. August hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, kritisiert den Entwurf scharf: „Mit diesem Entwurf wird die Bundesregierung ihrem eigenen Anspruch, Bürokratie abzubauen, nicht gerecht - im Gegenteil: Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie. Die Spaltung der Zuständigkeiten zwischen Jugend- und Sozialamt bedeutet für die betroffenen Familien, weiter von Pontius zu Pilatus geschickt zu werden - je nach Behinderungsart des Kindes. Eine Zusammenlegung hingegen würde eine große Entlastung bedeuten, sie wüssten endlich: ‚Wer ist mein Ansprechpartner?‘“

Eltern mit Kindern mit Behinderungen hatten seit Jahren auf die „Inklusive Lösung“ gewartet, die mit dem Jugendstärkungsgesetz von 2021 in Aussicht gestellt worden war.

Die „Inklusive Lösung“ würde die Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe bedeuten. Rund 440.000 Kinder und Jugendliche erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe - ca. 140.000 mit seelischer Behinderung über die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII und rund 300.000 mit körperlicher/intellektueller Beeinträchtigung über die Sozialhilfe (SGB IX).

Der nun vorgelegte Regierungsentwurf verzichtet auf die gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenführung der Zuständigkeiten. An ihre Stelle tritt eine freiwillige Erprobungsklausel: Kommunen können nach diesem Entwurf bei ihren Landesregierungen beantragen, die „Inklusive Lösung“ zu erproben.

Jürgen Dusel dazu: „Für betroffene Eltern ist es nach diesem Entwurf eine Frage des Glücks, ob ihre Kommune die gemeinsame Leistungserbringung erproben möchte und darf - oder eben nicht. Wenn der Gesetzgeber diese ‚Strukturreform‘ so beschließt, bedeutet es das Aus eines langjährigen Reformprozesses zur ‚Inklusiven Lösung‘.“

Die 2024 eingeführten Verfahrenslotsen sollten Eltern mit Kindern mit Behinderungen entlasten, doch auch sie können die Trennung der Zuständigkeiten nicht überbrücken. Denn sie sind nach dem Recht der Kinder- und Jugendhilfe ausschließlich für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen zuständig. Nicht aber für den weitaus größeren Teil der Kinder und Jugendlichen mit körperlichen und intellektuellen Behinderungen!

Darüber hinaus kehrt der Entwurf die Grundlogik der Eingliederungshilfe um: Nicht mehr der individuelle Bedarf des jungen Menschen steht im Mittelpunkt, sondern die verfügbare Infrastruktur. Infrastrukturelle Gruppenangebote in der Kita und an der Schule werden zum Regelfall, individuelle Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe zur Ausnahme. Zwar ist der Ausbau infrastruktureller Angebote aus Sicht des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung als Schritt hin zu einer inklusiven Schule zu begrüßen, wenn sie mit fachlicher Kompetenz gepaart sind. Doch diese können individuelle Hilfen nicht immer ersetzen - und gerade Kinder und Jugendliche mit komplexem Unterstützungsbedarf sind auf sie angewiesen. Zwar besteht nach dem beschlossenen Entwurf bei fehlendem oder nicht den Bedarf deckendem Angebot weiterhin ein Anspruch auf Einzelfallhilfe, doch verschiebt sich die Beweislast auf die Familien - sie müssen nachweisen, dass das Infrastrukturangebot nicht ausreicht - für viele eine unüberwindbare Hürde.

Jürgen Dusel dazu: „Dieser Gesetzesentwurf ist ein weiteres Signal dafür, dass Inklusion in Deutschland mehr und mehr unter Druck steht. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben das Recht auf bedarfsgerechte und selbstbestimmte Teilhabe sowie chancengleiche Bildung. Die geplante Regelung gefährdet dieses Recht und macht die betroffenen Kinder und Jugendlichen einmal mehr abhängig von den Ressourcen ihrer Eltern. Jetzt sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Verantwortung, ein Gesetz zu verabschieden, das die bedarfsgerechte Teilhabe sichert und den Verwaltungsaufwand für die Familien und die Behörden reduziert.“  

Quelle: Pressemitteilung, 12. August 2026, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Recht

Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (6. Senat) vom 18.09.2025, Aktenzeichen L 6 SB 1880/25. Gegenstand ist die Herabsetzung des Grades der Behinderung nach Ablauf der Heilungsbewährung.
Der Sachverhalt:
Der Kläger erhielt 2017 einen GdB 80 nach einer Lungenkrebserkrankung. Der linke Lungenflügel war entfernt worden. Die Behörde setzte den GdB mit Bescheid vom 01.02.2023 auf 20 herab. Sie stützte sich auf den Ablauf der Heilungsbewährung. Im Verfahren bot sie später einen GdB von 40 an. Das Sozialgericht Reutlingen stellte einen GdB von 50 fest. Die Berufung der Behörde wies das LSG zurück.

Kernaussagen des Urteils:

  1. Im Herabsetzungsverfahren trägt die Behörde die Beweislast. Das gilt für die wesentliche Änderung. Das gilt auch für den Umfang der Besserung.
  2. Der rezidivfreie Zeitablauf begründet die Heilungsbewährung. Nach deren Ablauf ist der GdB nach den konkreten Auswirkungen der verbliebenen Gesundheitsstörung zu bemessen. Beschwerdefreiheit wird nicht vorausgesetzt.
  3. Ermittlungen, die die Behörde für erforderlich hält, aber nicht selbst durchführt, führen zu keiner Beweiserleichterung. Sie führen zu keiner Beweislastumkehr zulasten des Betroffenen.
  4. Restzweifel gehen zulasten der Behörde.

Quelle: bw.vdk.de

Link zum Urteil: www.landesrecht-bw.de

Recht

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung galt lange als nahezu unangreifbarer Beweis für krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber konnten sie nur in Ausnahmefällen anzweifeln. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Position jedoch in mehreren Entscheidungen relativiert. Der Beweiswert konnte zwar schon bislang erschüttert werden, wenn konkrete Umstände ernsthafte Zweifel an der Erkrankung begründen. Seit 2021 wird aber ein zeitlicher Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stärker gewichtet. Die teils fragwürdigen Maßstäbe der Rechtsprechung können sogar Auswirkungen auf den Ausgang von gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren haben.

Interessanter Artikel auf Seite 9 des Rundbriefs #70 der Arbeitnehmeranwälte

PDF-Download: arbeitnehmer-anwaelte.de

Tipp

Wo gibt es Werkstätten für behinderte Menschen? Und welche Produkte und Dienstleistungen bieten sie an? Das neue Werkstätten-Verzeichnis 2026 gibt einen Überblick über alle 725 anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Deutschland – inklusive ihrer Leistungsangebote und Produkte. Ergänzt wird das Verzeichnis durch eine Übersicht der Blindenwerkstätten und Vertriebsgesellschaften, die im Auftrag anerkannter WfbM Werkstätten-Produkte vertreiben, Aufträge akquirieren und koordinieren.
Das Werkstätten-Verzeichnis wird jährlich von REHADAT erstellt und durch die Bundesagentur für Arbeit herausgegeben.

Zum PDF-Download: Verzeichnis anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen | REHADA

Statistik

Zum Jahresende 2025 lebten rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland – 9,4 % der Gesamtbevölkerung. Das zeigt die neue Veröffentlichung der Schwerbehindertenstatistik durch das Statistische Bundesamt, die REHADAT-Statistik jetzt aufbereitet auf dem Portal bereitstellt.

Behinderungen entstehen meist erst im fortgeschrittenen Alter. So war zum Jahresende 2025 rund ein Drittel der schwerbehinderten Menschen 75 Jahre und älter. Etwas weniger als die Hälfte der Schwerbehinderten gehörte der Altersgruppe von 55 bis 74 Jahren an. 3,0 Millionen Schwerbehinderte waren im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 65, davon 1,6 Millionen zwischen 55 und 65.

Gut 91 % der schweren Behinderungen wurden durch eine Krankheit verursacht, nur 3 % der Behinderungen waren angeboren oder traten im ersten Lebensjahr auf.   Die am stärksten betroffene Körperregion sind die inneren Organe (27 %).

Mehr Daten und Grafiken: Statistik der schwerbehinderten Menschen | REHADAT-Statistik

Deutsche Rentenversicherung

Für den bestmöglichen Handlungserfolg einer medizinischen Rehabilitation sind auch die individuellen Bedürfnisse der Versicherten entscheidend. Bei der Behandlung spielen deshalb neben dem Krankheitsbild auch die persönlichen Umstände der Versicherten eine wichtige Rolle.

Versicherte, die eine Reha beantragen, sollten daher unbedingt ihr Wunsch- und Wahlrecht nutzen. Hierfür teilen sie ihrem Rentenversicherungsträger bereits im Reha-Antrag ihre Wünsche und Vorstellungen zur Reha sowie der Klinik mit.

Wann und wo die Reha stattfinden soll, ob stationär, teilstationär oder ganztägig ambulant: Versicherte haben bei alldem ein Mitspracherecht. Ob ihre Wünsche realisierbar sind, wird durch die Rentenversicherung geprüft. So muss z.B. die favorisierte Reha-Klinik auch für die Indikation geeignet sein. Darüber hinaus muss die Klinik in angemessener Zeit erreichbar sein und über freie Kapazitäten verfügen.

Alle Informationen zu diesem Thema finden Interessierte in den kostenlosen Broschüren „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ und „Mit Rehabilitation wieder fit für den Job“. Sie können hier kostenlos heruntergeladen werden.

Statistik

Das bundesweite Aufkommen der Ausgleichsabgabe lag 2024 bei knapp 893 Mio. Euro. Davon verblieben 82 % (733 Mio. Euro) bei den Inklusions- und Integrationsämtern, 18 % gingen an den Ausgleichsfonds des BMAS.

Die Ausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 16 % auf rund 755 Mio. Euro. Davon flossen 236 Mio. Euro an Arbeitgeber zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen (43.000 Einzelfälle) sowie 146 Mio. Euro an 1.037 Inklusionsbetriebe.

Zusätzlich erhielten 9.900 schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben Leistungen der Begleitenden Hilfe in Höhe von 86 Mio. Euro – etwa für Mobilität, Arbeitshilfen, Qualifizierung oder Arbeitsassistenz.

Mehr zum Jahresbericht der BIH: Inklusionsämter | REHADAT-Statistik

Niedersachsen

Der Niedersächsische Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen (NIR) hat am 27. August 2026 in Stade im Rahmen seiner 60. Vollversammlung und gleichzeitig der Jubiläumsveranstaltung zum 30-jährigen Bestehen die Stader Erklärung zum inklusiven Katastrophenschutz in Niedersachsen verabschiedet. Darin fordert der NIR, die Belange von Menschen mit Behinderungen systematisch in die Planung, Vorbereitung und Bewältigung von Krisen- und Katastrophenlagen einzubeziehen.

Katastrophen, Großschadensereignisse und Krisen treffen Menschen mit Behinderungen häufig in besonderer Weise. Warnsysteme, Evakuierungsmaßnahmen, Notunterkünfte und Informationsangebote müssen deshalb so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen barrierefrei nutzbar sind. Der NIR sieht hier weiterhin erheblichen Handlungsbedarf auf allen staatlichen Ebenen.

„Ein wirksamer Katastrophenschutz muss alle Menschen erreichen. Niemand darf in Krisenlagen aufgrund einer Behinderung von Informationen, Unterstützung oder Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden“, erklärt Annetraud Grote, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. „Inklusion darf nicht erst beim Eintritt der Katastrophe bedacht werden, sondern muss fester Bestandteil aller Planungsphasen sein.“

Die Stader Erklärung enthält konkrete Forderungen an Politik und Praxis. Dazu gehören unter anderem barrierefreie Warn- und Informationssysteme, die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei Planungsprozessen sowie die Berücksichtigung unterschiedlicher Unterstützungsbedarfe bei Evakuierungen und in Notunterkünften.

Die 60. Vollversammlung des NIR markierte zugleich den 30. Jahrestag der Gründung des Gremiums. Seit drei Jahrzehnten setzt sich der NIR für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein und vertritt deren Interessen gegenüber Politik und Verwaltung.

„Nach 30 Jahren gemeinsamer Arbeit im NIR wissen wir, wie wichtig es ist, Bevölkerungsschutz von Anfang an inklusiv und aus einem Guss zu denken und die Perspektiven aus Kommunen und Land zusammenzubringen“, ergänzt Monika Nölting, Sprecherin des NIR. 
Der NIR wird die verabschiedete Stader Erklärung den zuständigen Stellen in Land und Kommunen übermitteln und sich für eine zeitnahe Umsetzung der formulierten Forderungen einsetzen.

Quelle: Pressemitteilung, Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, 28.08.2026

Tipp

Die 20. Ausgabe widmet sich dem BEM. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind – das gilt für alle Beschäftigten, nicht nur für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und den Arbeitsplatz dauerhaft zu sichern.

Die Ausgabe führt Schritt für Schritt durch das Verfahren und erläutert, wer beteiligt ist und welche Maßnahmen helfen können – etwa eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“.

„Die inzwischen 20 Ausgaben von REHADAT-kompakt zeigen, wie hoch der Informationsbedarf zur beruflichen Teilhabe ist. Gerade beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement wird deutlich: Viele Betriebe kennen ihre Verpflichtungen, benötigen aber Unterstützung bei der Umsetzung. Hier setzt REHADAT an – mit verlässlichen, verständlichen und kostenfreien Informationen“, sagt Andrea Kurtenacker, Projektleiterin von REHADAT.

Alle Ausgaben von REHADAT-kompakt: www.rehadat.de

Neue DGB Publikation

Das gesetzliche Renteneintrittsalter legt die Grenze fest, ab der Versicherte die gesetzliche Altersrente ohne Abschläge beziehen können. Allerdings scheiden viele Beschäftigte bereits vor Erreichen dieser Altersgrenze aus dem Erwerbsleben aus. Neben dem allgemeinen Gesundheitszustand spielen dabei auch die Arbeitsbedingungen eine zentrale Rolle.

Auch im DGB-Index Gute Arbeit wird gefragt, ob Beschäftigte annehmen, bis zum gesetzlichen Renteneintritt arbeiten zu können. Innerhalb der Arbeitswissenschaften gilt die subjektive Bewertung der Beschäftigten als verlässlicher Indikator für zukünftige krankheitsbedingte Arbeitsausfälle und Frühverrentungen.

Der zentrale Befund der aktuellen Auswertung des DGB-Index Gute Arbeit ist alarmierend: 40 Prozent der Beschäftigten können sich nicht vorstellen, unter den aktuellen Bedingungen bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter durchzuhalten.

Ob Beschäftigte glauben, bis zum Renteneintritt durchhalten zu können, hängt insbesondere von den körperlichen Arbeitsanforderungen, den Entscheidungs- und Gestaltungsspielräumen bei der Arbeit, der Lärmbelastung am Arbeitsplatz, der Arbeitsintensität und der Länge der Arbeitszeiten ab.

Das Ergebnis unterstreicht die Konsequenzen körperlicher und psychischer Belastungen am Arbeitsplatz für die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten. Alters- und alternsgerechte Arbeitsbedingungen sind die Voraussetzung dafür, dass Menschen gesund bis zum Rentenalter arbeiten können.

Die Broschüre steht hier zum Download bereit. Mehr Informationen gibt's unter index-gute-arbeit.dgb.de.

Selbstbestimmt Leben

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL hat den Rechtsstreit gegen die Deutsche Bahn (DB) verloren. Die ISL wollte erreichen, dass Ein- und Ausstiegshilfen nach entsprechender Voranmeldung zu allen Zeiten zur Verfügung gestellt werden, zu denen Züge rollen. Zwei Verwaltungsgerichte in Berlin gaben jedoch der Gegenseite Recht. „Das bedeutet, dass wir als behinderte Fahrgäste weiterhin vom guten Willen der DB abhängig sind und nicht reisen können wie alle anderen auch“, kritisiert die ISL-Geschäftsführerin Wiebke Schär in der Pressemitteilung vom 9. Juli.

BODYS

www.reha-recht.de weist auf eine interessante Webseite des Bochumer Zentrums für Disability Studies (BODYS) an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe hin. BODYS hat auf seiner Website weiterführende Literatur zum Stichwort „Intersektionalität“ zusammengestellt. Interessierte finden hier Dokumentationen ausgewählter Veranstaltungen, rechtliche Grundlagen, Artikel zum Thema und mehr.

„Intersektionalität ist ein Begriff aus der Wissenschaft, die sich mit Diskriminierung und Identität beschäftigt. Er drückt aus, dass soziale Kategorien wie Geschlecht, Ethnizität, Alter, Behinderung, ökonomischer Status sich in einer Person überschneiden und gleichzeitig zusammenwirken. So entstehen ganz besondere Formen von Diskriminierung und Ausgrenzung.“

Link zur BODYS-Webseite. www.bodys-wissen.de

Recht | Arbeitsgericht Celle

Die als Arbeitnehmerin einer bundesweit tätigen Krankenkasse beschäftigte Klägerin wehrt sich gegen eine personenbedingte Kündigung und nimmt die Beklagte zudem auf Berichtigung eines Zwischenzeugnisses vor der 2. Kammer des Arbeitsgerichts Celle in Anspruch.

Seit Beginn ihres Ausbildungsverhältnisses am 01.08.2013 ist die Klägerin im Kundenservice/ Servicepoint in Celle, als Kauffrau für Dialogmarketing im Homeoffice tätig.

Auf das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) Anwendung.
Die Klägerin ist verheiratet und Mutter von zur Zeit der Kündigung vierjährigen Zwillingen.

Die Klägerin fiel krankheitsbedingt in folgendem Umfang in den Jahren 2022 bis 2025 aus:
Kalenderjahr 2022 – 22 Arbeitstage
Kalenderjahr 2023 – 51 Arbeitstage
Kalenderjahr 2024 – 45 Arbeitstage
Kalenderjahr 2025 – 51 Arbeitstage

Die Klägerin hat daneben in den Jahren 2022 bis 2025 insgesamt mindestens 72 Kindkranken-Tage gemäß § 45 SGB V in Anspruch genommen.
Die Beklagte behauptet, sie stützte ihre Kündigung ausschließlich auf die Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen eigener Erkrankungen der Klägerin. Auch in Zukunft sei mit erheblichen Arbeitsausfällen zu rechnen, was ihr die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht zumutbar mache.

Die Klägerin hält die Kündigung für unwirksam, weil ein Kündigungsgrund nicht vorgelegen habe. Zudem sei das betriebliche Eingliederungsmanagement nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Eine negative Prognose hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes könne nicht erstellt werden, da die Ausfallzeiten entweder durch sog. Kindkranktage begründet seinen oder auf ausgeheilten Leiden der Klägerin beruhten. Sie hält die Kündigung auch für unverhältnismäßig.

Quelle: PM 20.07.2026 Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Das Aktenzeichen wurde nicht angegeben. Laut Presseberichten hat das Gericht die Kündigung als nichtig erklärt.

DBSV

Am 9. Juli hat der Bundestag neue Haftungsregeln für E-Roller beschlossen. Mit der Einführung einer Halterhaftung sowie einer Gefährdungshaftung für Fahrende wird eine langjährige Gesetzeslücke geschlossen - ein Erfolg, für den sich der DBSV seit Jahren eingesetzt hat. Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet das eine wichtige Verbesserung: Wer über einen falsch abgestellten oder herumliegenden E-Roller stürzt, kann künftig leichter Schadensersatz geltend machen. Bislang scheiterte dies häufig daran, dass sie nicht nachweisen konnten, wer die "Stolperfalle" verursacht hatte.

Was sich durch das neue Gesetz ändert:

  • Einführung einer Halterhaftung: Künftig haften die Halterinnen und Halter eines E-Rollers für Schäden, die durch ihr Fahrzeug entstehen, wenn es nicht gelingt, den eigentlichen Unfallverursacher zu belangen. Das heißt, man kann die Verleihunternehmen in Regress nehmen.
  • Vermutetes Verschulden der Fahrenden: Fahrerinnen und Fahrer haften künftig, sofern sie nicht nachweisen können, dass sie den Unfall nicht verschuldet haben.

Quelle: Newsletter „bsv-direkt“ des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), 21.08.2026

Tipp

Online-Veranstaltung am 15.12.2026 der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

In den Beiträgen zeigen wir zum einen Möglichkeiten auf, wie die Nutzung von KI bei der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung (KI-Kompass Inklusiv) unterstützen kann. Darüber hinaus beleuchten wir die wichtigsten Aspekte aus der Praxis für die Beschaffung einer barrierefreien IT sowie das Testen von barrierefrei zu nutzender Hard- und Software.

Die Digitalisierung in der Arbeitswelt bietet neue Möglichkeiten für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie Akzeptanz und Wertschätzung für Vielfalt im Unternehmen sind Voraussetzungen für die Teilhabe aller am Arbeitsleben.

Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Betriebsärztinnen und -ärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, interessierte Führungskräfte, Personalvertretungen und Vertretungen für Menschen mit Behinderung (SBV) sowie weitere interessierte Personen.

Information, Programm und Anmeldung: www.veranstaltungen.vbg.de

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

Das im Juli 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt zahlreiche Änderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und enthält mit der geplanten Teilarbeitsunfähigkeit eine Neuregelung, die auch für die betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung sein wird.

Für Betriebs-, Personalräte und SBVen stellen sich damit wichtige Fragen: Was bedeutet die neue Teilarbeitsunfähigkeit für Beschäftigte und Arbeitgeber? Unter welchen Voraussetzungen kann sie erfolgen? Wie unterscheiden sich Teilarbeitsunfähigkeit, stufenweise Wiedereingliederung und betriebliches Eingliederungsmanagement? Und wie lassen sich die neuen Regelungen sinnvoll in die betriebliche Praxis integrieren bzw. was sind die nächsten Prüf- und Handlungsschritte?

Das eintägige Online-Seminar gibt einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und nimmt die Teilarbeitsunfähigkeit sowie ihre Auswirkungen auf Beschäftigte und Interessenvertretungen in den Blick.

Themenschwerpunkte:

  • Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Überblick
  • Teilarbeitsunfähigkeit: Voraussetzungen und rechtlicher Rahmen
  • Abgrenzung zu Wiedereingliederung und BEM
  • Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung

Den Überblick zur GKV-Reform 2026 stellt Christine Osterland (Richterin beim Sozialgericht, zZt. wiss. MA am Bundessozialgericht) vor.

Anmeldungen: 19.10.2026 online

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

Interessenvertretungen sind in einem engen Austausch mit den Personen, die sie gewählt haben. Ein kurzes Gespräch auf dem Flur, eine Sprechstunde zu aktuellen Themen im Betrieb oder eine schriftliche Info. Ziel muss sein, dass alle Personen, die die Interessenvertretung erreichen möchte, das Gesagte oder Gelesene verstehen. Sprachliche Barrieren führen jedoch dazu, dass Informationen nicht oder nur teilweise verstanden und aufgenommen werden. In unserer Tagesschulung bekommt ihr Informationen über die beiden Sprachniveaus und werdet für das Thema der Leichten und Einfachen Sprache sensibilisiert.
 
Themenschwerpunkte:

  • Historischer Abriss Leichte und Einfache Sprache
  • Kurze Gegenüberstellung verschiedener Regelwerke
  • Kurzüberblick gesetzliche Grundlagen
  • Qualitative und quantitative Beschreibung der Zielgruppe
  • Grundzüge der Leichten und Einfachen Sprache
  • Übungen und Austausch

Anmeldung für die nächsten Termine:
12.11.2026 in Hannover | 02.06.2027 in Hannover | 29.11.2027 in Hannover

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

In den letzten Jahren haben mobile Arbeit und Homeoffice stark an Bedeutung gewonnen. Tätigkeiten, die früher überwiegend im Büro stattfanden, werden in das private Umfeld verlagert. Unverändert gilt jedoch: Die in der Arbeitsschutzgesetzgebung verankerten Pflichten des Arbeitgebers bestehen auch dann fort, wenn die Arbeit außerhalb des Betriebsortes erbracht wird.

Zusätzlich entstehen neue Anforderungen und Belastungen durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). In der Arbeitsschutzkonferenz möchten wir daher die veränderten Anforderungen an Arbeitsinhalte und Arbeitsorganisation in den Blick nehmen und der Frage nachgehen, welche neuen Herausforderungen sich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ergeben.

Weitere Informationen und Anmeldung auf: seminare.bw-verdi.de

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

Mittlerweile ein beliebtes Onlineformat – die Aktuelle Stunde für die SBV!

Wir möchten mit euch im praktischen Onlineformat über aktuelle Themen, Rechtsprechungen, Fragen sprechen, die euch seit dem letzten Seminar oder im Rahmen eurer Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung bewegen.

Zu Beginn bekommt ihr ein aktuelles Thema und/oder Urteil vorgestellt, über das wir uns dann im Anschluss austauschen können. Natürlich bietet die aktuelle Stunde auch Zeit, um eure Fragen zu beantworten, euch auszutauschen und zu vernetzen.
Zu beachten ist jedoch, dass die aktuelle Stunde keine (!) individuelle Rechtsberatung ist oder ersetzt.

Themenschwerpunkte

  • Aktuelles Thema aus der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
  • Erfahrungsaustausch und Vernetzung
  • Fragen aus den Betrieben/Dienststellen

Infos und Anmeldungen für die nächsten Termine:
08.09..2026 | 10.11.2026 | online, jeweils 14:00 - 15:00 Uhr

Anmeldung für den SBV InfoBrief

Wenn du gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchtest,
schreib uns einfach eine kurze Nachricht:

sbv@bw-verdi.de
Betreff: Abo SBV InfoBrief

Bildungswerk der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) in Niedersachsen e.V.

Koordinationsbüro für
Betriebs- und Personalräte­seminare

Goseriede 10 (Haus B 1.OG) | 30159 Hannover
Tel.: 0511 12400-400
Fax: 0511 12400-420 
E-Mail: br@bw-verdi.de