September 2022

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 38

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

…… der Sommer 2022 neigt sich dem Ende zu und die Gewissheit, dass wir uns mitten im Klimawandel befinden, ereilt uns tagtäglich durch die Berichte über austrocknende Gewässer, Waldbrände, schlechte Ernten und überhitzte Städte. „Vorbeugen ist besser als heilen“, sagt ein altes Sprichwort. Es scheint jedoch so, als hätten wir keinen Plan, wie sich Gesellschaften auf künftige Wetterextreme vorbereiten müssen. Schon heute haben wir in Europa pro Jahr tausende Hitzetote zu beklagen und das sind sehr häufig sozial schwächere, alte oder behinderte Menschen. Die wachsende soziale Ungleichheit verschärft diese Probleme! Sie macht Arme ärmer und Schwache noch schwächer! Können wir uns das leisten, auch im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit der Demokratie?

An dieser Stelle ist noch einmal der Hinweis auf die Wahlen zu den Schwerbehindertenvertretungen wichtig! Diese finden im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. November 2022 statt. Darauffolgend werden die Wahlen für die Gesamt- und Bezirksschwerbehindertenvertretungen in der Zeit vom 1. Dezember 2022 bis 31. Januar 2023, die Wahlen der Konzern- und Hauptschwerbehindertenvertretungen im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. März 2023 stattfinden.

Hier auch noch einmal der wichtige Hinweis: In der ver.di-Formularsammlung findet ihr den Wahlberichtsbogen. Bitte füllt diesen unbedingt aus und lasst ihn der zuständigen ver.di-Bezirksverwaltung zukommen. Nur so ist sichergestellt, dass ver.di euch gezielt und kompetent in der betrieblichen Arbeit unterstützen kann!

ver.di unterstützt die Schwerbehindertenvertretungen bei ihrer Arbeit und selbstverständlich auch die Wahlen zu diesen wichtigen Interessenvertretungen. Und auch nach den Wahlen ist ver.di mit vielfältigen Bildungsangeboten für neu gewählte und bestätigte Vertrauenspersonen da. Die Grundausbildung, sowie Wissen in speziellen Gebieten sind für die SBV unerlässlich. Und wie schrieb schon Goethe:

Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun.
(Johann Wolfgang von Goethe | 1749 - 1832)

Der Krieg in der Ukraine tobt weiter, täglich sterben Menschen. Hierzulande lässt sich die Abnahme der Aufmerksamkeit für diese Tatsache an der Veränderung der Berichterstattung ablesen. So gilt der möglichen winterlichen Gasknappheit mittlerweile eine wesentlich größere mediale Aufmerksamkeit als dem Kriegsgeschehen. Das ist sicher menschlich verständlich, denn niemand kann sich auf Dauer ausschließlich auf das Leid anderer Menschen fokussieren. Droht diesem Krieg, mitten in Europa, ein ähnliches Los, wie den vergessenen Kriegen im Jemen, Syrien und anderswo?

Weitgehend unbeachtet bleibt die Tatsache, dass das Parlament in Kiew ein Gesetz verabschiedet hat, dass Arbeitnehmerrechte massiv einschränken kann. Ist das der richtige Weg nach Europa?

Fest steht, dass die Folgen dieses Krieges in unserem Land die sozialen Unterschiede zwischen Arm und Reich weiter vergrößern! Unterstützung und Hilfe benötigen nicht diejenigen, die Inflation und hohe Energiepreise schultern können, sondern viele Rentnerinnen und Rentner, Studierende, freiberuflich Tätige, behinderte Menschen und sozial Schwächere, die auch schon in „normalen“ Zeiten sehen müssen, dass sie über die Runden kommen! Eine Politik, die das weiterhin ignoriert, nimmt in Kauf, dass die Akzeptanz der Demokratie weiteren Schaden nimmt!

Wer unzufrieden ist über die soziale Ungleichheit im Land, liegt damit nicht falsch.
Aber die Politik will die Tatsachen nicht wahrhaben.
(Marcel Fratzscher | DIW | 1971)

Niedersachsen hat nach Angaben von Destatis seine Verwaltungsdaten zur Statistik der schwerbehinderten Menschen „bereinigt“. Dadurch gibt es nun 121.000 schwerbehinderte Menschen weniger im Land Niedersachsen. Da schaut der Experte und der Laie wundert sich. Wie so etwas geschehen kann und welche Konsequenzen daraus folgen, habe ich im Sozialministerium nachgefragt. Ich bin gespannt auf die Antwort.

Statistiken sind Erhebungen, die der Vertiefung bedürfen.
(Thomas Häntsch | Fotograf und Aphoristiker | 1958)

Wir leben in Zeiten, in denen offenbar eine Krise die nächste ablöst und die sich auch gegenseitig überlagern. Krisen gab es zu jeder Zeit. Durch die Informationsbreite und -vielfalt haben wir ein größeres Bewusstsein für Krisen als in früheren Zeiten entwickelt. Diese Krisen sind ja auch real vorhanden. Wir machen uns mehr Sorgen und können alternative Handlungspotenziale mitunter nicht mehr sehen.

Ängste und negative Gefühle darf man nicht verdrängen, jedoch muss man sich auch ablenken und schönen Dingen zuwenden. Und die gibt es! Optimismus hilft! Und die Gewissheit, dass ich nicht allein bin: Zauberwort „Solidarität“!

In diesem Sinne, eine interessante Lektüre
Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

Destatis | Niedersachen „bereinigt“ Verwaltungsdaten

Zum Jahresende 2021 lebten in Deutschland rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 108 000 oder 1,4 % weniger als zum Jahresende 2019. Dieser Rückgang beruht auf einer starken Bereinigung der Verwaltungsdaten in Niedersachsen, wodurch die Zahl der dort erfassten schwerbehinderten Menschen um 121 000 sank. Als schwerbehindert gelten Personen, denen die Versorgungsämter einen Behinderungsgrad von mindestens 50 zuerkannt sowie einen gültigen Ausweis ausgehändigt haben. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung zum Jahresende 2021 waren 9,4 % der Menschen in Deutschland schwerbehindert. 50,3 % der Schwerbehinderten waren Männer, 49,7 % waren Frauen.

Link zur vollständigen Pressemeldung: www.destatis.de

ver.di

Die Resolution erfolgte auf der Basis einer Initiative der Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretung bei den obersten Landesbehörden in Niedersachsen (LAGSV) sowie des Landesarbeitskreises Behinderten- und Teilhabepolitik, ver.di Niedersachsen/Bremen. Der ver.di-Bundesarbeitskreis Behindertenpolitik/Schwerbehindertenvertretungen unterstützt diese Resolution.
Die Bundesregierung, vertreten durch das zuständige Fachministerium, hier BMAS, wird darin gebeten, die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen anzupassen, um so die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung rechtssicher zu machen, diesen zum Erfolg zu verhelfen und insgesamt die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen und ihrer Stellvertreter*innen zu stärken.
Zwischenzeitlich gibt es ein Antwortschreiben aus dem BMAS. In diesem wird darauf hingewiesen, dass mit der Änderung der Wahlordnung für die Schwerbehindertenvertretungen aus dem März 2022 Rechtssicherheit über das anzuwendende Verfahren geschaffen werden sollte. Eine weitere Änderung so kurz vor den Wahlen sei nicht geplant. Allerdings würden die Erfahrungen der diesjährigen Wahlen aufgenommen, ausgewertet und Verbesserungsvorschläge – unter Einbeziehung der Resolution – für die nächsten Wahlen geprüft werden.

Dies ist zumindest als Teilerfolg zu betrachten, da so relativ kurzfristig vor den anstehenden Wahlen Veränderungen immer problembehaftet sind und Risiken in sich bergen. Entscheidend muss eine rechtssichere Wahl sein, auch wenn wir natürlich aus Praktikabilitätsgründen dringend die geforderten Nachbesserungen benötigt hätten.

Link: www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de

Corona-Sonderregelung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angesichts steigender Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert. Sie gilt vorerst befristet bis 30. November 2022. Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Link zum vollständigen Text der Pressemitteilung: www.g-ba.de

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Zahl der gemeldeten Fälle von Diskriminierungen in Deutschland bleibt auf hohem Niveau. Das zeigt der Jahresbericht 2021 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, den die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am Dienstag in Berlin vorgestellt hat.

2021 wurden der Antidiskriminierungsstelle des Bundes insgesamt 5.617 Fälle gemeldet, die mit einem im AGG genannten Diskriminierungsgrund zusammenhingen. Davon bezogen sich 37 Prozent der Fälle auf rassistische Diskriminierung. An zweiter Stelle folgte mit 32 Prozent das Merkmal Behinderung und chronische Krankheiten. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts machten 20 Prozent der Anfragen aus, aufgrund des Alters 10 Prozent. 9 Prozent bezogen sich auf den Merkmalsbereich Religion und Weltanschauung und 4 Prozent auf die sexuelle Identität.

Die meisten Diskriminierungserfahrungen wurden im Arbeitsleben (28 Prozent) und beim Zugang zu privaten Dienstleistungen gemeldet (33 Prozent). In 37 Prozent der Fälle hat sich die Diskriminierung allerdings in einem Lebensbereich abgespielt, der nicht oder nur teilweise vom AGG geschützt ist. Der größte Anteil davon betrifft Benachteiligungen im Bereich des staatlichen Handelns, also beispielsweise durch Ämter, durch die Polizei oder die Justiz. Aber auch im Bildungsbereich, in den sozialen Medien oder im öffentlichen Raum wurden regelmäßig Benachteiligungen, diskriminierende Beleidigungen bis hin zu Gewalt erlebt und geschildert.

Mehr als 2.000 Anfragen hat das Beratungsteam erhalten, in denen Bezug auf ein Merkmal genommen wurde, das vom Diskriminierungsschutz im AGG nicht erfasst wird. Rechnet man diese zu den Fällen mit AGG-Merkmalsbezug hinzu, erhöht sich die Gesamtzahl der Anfragen auf 7.750 – und liegt damit auf ähnlichem Niveau wie 2020 (7.932 Anfragen) und deutlich über dem der Vorjahre (2018: 4220; 2019: 4247 Anfragen).

Den Jahresbericht gibt es hier als PDF zum Download: www.antidiskriminierungsstelle.de

Tipp

In diesem Jahr wird der Deutsche Betriebsräte-Preis erstmalig in der Sonderkategorie „Inklusion gestalten“ verliehen. verliehen. Nominiert sind zwei ausgezeichnete Praxisberichte:

Der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung der BASF Polyurethanes GmbH in Lemförde haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Arbeitsbelastungen von gleichgestellten und schwerbehinderten Kolleg*innen zu reduzieren. Im Zuge der Verhandlung einer Inklusionsvereinbarung konnten sie in den Bereichen Arbeitsplatz & Arbeitsumfeld, Qualifizierung, Prävention, zeitliche Entlastung, Rehabilitation und Ferienbetreuung sowie Zusatzurlaub und Freistellung wichtige Verbesserungen durchsetzen. Das Projekt “Belastungen reduzieren & Teilhabe sicherstellen – Inklusion bei BASF Lemförde” wird präsentiert von Sabine Craemer-Böcker, BR-Vorsitzende und SBV.

Im Rahmen der Neuverhandlung einer Inklusionsvereinbarung konnte die Gesamtschwerbehindertenvertretung gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat erneut verschiedene Verbesserungen für Schwerbehinderte und gleichgestellte Kolleg*innen erzielen und damit deren Teilhabe am Arbeitsleben bei der bfz GmbH weiter fördern.  Das Projekt “Inklusion fair gestalten – Prävention und Azubi-Übernahme für Schwerbehinderte & Gleichgestellte” wird präsentiert von Friedrich Möller, Gesamt-SBV.

Wer die Kolleg*innen unterstützen möchte, kann sich auf der Grundlage von § 179 Abs. 4 und Abs. 6 des SGB IX freistellen lassen und live dabei sein, wenn die Projekte auf dem Deutschen BetriebsräteTag im Plenarsaal des Bonner Bundestags präsentiert werden.
Mehr Informationen und Anmeldemöglichkeiten zum Deutschen BetriebsräteTag finden sich hier: www.betriebsraetetag.de/kongress und hier: www.betriebsraetetag.de/anmeldung

ISL

Mit der neuen Bundesregierung, bestehend aus der Ampel-Koalition, waren die Erwartungen an die Behindertenpolitik groß, denn die ehemaligen Oppositionsparteien stehen jetzt in Regierungsverantwortung und damit wird erwartet, dass diese ihre Ziele die aus der letzten Wahlperiode, auch umsetzt. Doch jetzt hagelt es Kritik, da viele Menschen das Gefühl haben, dass nichts geschieht. Die Bundesregierung hat auf diese Kritik geantwortet ....

Link zum Video: www.youtube.com

Deutsches Institut für Menschenrechte

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK; Konvention) enthält die staatliche Verpflichtung, eine inklusive, umfassende und transparente Partizipation von Menschen mit Behinderungen umzusetzen und zu fördern (Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 29 UN-BRK). Diese Verpflichtung erstreckt sich über alle politischen Ebenen – von der Bundesebene bis zur kommunalen oder bezirklichen Ebene müssen Strukturen geschaffen werden, die es Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen ermöglichen, sich zu beteiligen. Das gilt für alle Themen, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist ein Kernanliegen der UN-BRK und muss entsprechend im Handeln der Verwaltung berücksichtigt werden.

Wenn Menschen mit Behinderungen frühzeitig in die Planung und Erarbeitung von Lösungen eingebunden werden, setzt das nicht nur ihr Recht auf politische Partizipation um, es trägt auch dazu bei, dass passgenauere Lösungen gefunden werden, die keine weiteren Barrieren erzeugen. Wenn von vornherein barrierefreie Lösungen angestrebt werden, sind diese kostengünstiger im Vergleich zu Barrieren, die im Nachhinein beseitigt werden müssen. Wird beispielsweise der Zugang zu einem Park gleich mit einer Rampe geplant, ist dies preiswerter, als im Nachhinein eine Treppe durch eine Rampe zu ersetzen.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte thematisiert in dieser Handreichung die politische Partizipation behinderter Menschen am Beispiel der Bezirksbeiräte in Berlin.

Link zum PDF-Download: www.institut-fuer-menschenrechte.de

Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

Im August 2021 hat die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit die erste Version des Vergleichs der Barrierefreiheit von neun gängigen Web- oder Videokonferenz-Programmen auf dieser Website veröffentlicht. Da sich die Tools permanent ändern und sich auch bezüglich ihrer Barrierefreiheit verbessern, wurde nun diese tabellarische Übersicht aktualisiert.

Die Tabelle zeigt den aktuellen Stand der gängigen Videokonferenz-Programme hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit und bietet die Möglichkeit zum direkten Vergleich. Sie wurde von der KickIn! Beratungsstelle für Inklusion im Fußball erstellt. Der Fokus bei der Aufteilung in verschiedene Bewertungskategorien liegt dabei nicht auf den verschiedenen Behinderungen. Vielmehr stehen die Zugangsbedarfe im Zentrum, die für die barrierefreie Nutzung der Programme für verschiedenste Zielgruppen elementar sind.

Verglichen werden die Programme Adobe Connect, BigBlueButton, Cisco Webex, Google Meet, GoToMeeting, Jitsi Meet, Microsoft Teams, Skype und Zoom.

Link zur Website: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Ab 1. Juli 2022 erhalten Patientinnen und Patienten leichter Zugang zu geriatrischer Rehabilitation und Anschlussrehabilitation. Ob eine geriatrische Rehabilitation für Versicherte ab 70 Jahren medizinisch erforderlich ist, wird dann nicht mehr von der Krankenkasse geprüft. Stattdessen überprüfen Vertragsärztinnen und -ärzte anhand festgelegter Kriterien und über Funktionstests den medizinischen Bedarf. Sind die Kriterien erfüllt, können sie mit den Ergebnissen die Erforderlichkeit auf dem Verordnungsformular begründen; die Krankenkasse prüft dann nur noch die leistungsrechtlichen Voraussetzungen. Eine geriatrische Rehabilitation hat das Ziel, Beweglichkeit und individuelle Selbständigkeit zu erhalten, nach einer langen Krankheit oder einer Operation wiederherzustellen sowie Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Einfacher wird es außerdem für alle Patientinnen und Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt eine sogenannte Anschlussrehabilitation (früher: Anschlussheilbehandlung) benötigen. Hier entfällt bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Rehabilitation für bestimmte Indikationen ebenfalls die Überprüfung der Krankenkassen, ob die Leistung medizinisch erforderlich ist. So beispielsweise bei Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufsystems, nach Einsatz eines neuen Knie- oder Hüftgelenks oder bei Krebserkrankungen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die neuen Regelungen am 16. Dezember 2021 beschlossen. Er setzte damit einen gesetzlichen Auftrag aus dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) um.

Quelle: Pressemitteilung G-BA vom 30. Juni 2022

Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB)

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderungen zu beschäftigen. Bei Unterschreiten dieser Quote ist eine Ausgleichsabgabe fällig, die 2019 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund 61 Prozent der betroffenen Arbeitgeber entrichten mussten. Das IAB hat in diesem Zusammenhang untersucht, wie die Erfahrungen von Betrieben mit Menschen mit Schwerbehinderungen aussehen und gehen der Frage nach, warum viele Betriebe die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen.

PDF-Download: www.doku.iab.de

DGUV-Regel

Die Hochschulleitung ist verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und Studierenden zu gewährleisten. Eine neue branchenspezifische DGUV Regel bündelt entsprechende Präventionsmaßnahmen.

Die Freiheit von Forschung und Lehre ermöglicht ein vielseitiges und dynamisches Hochschulleben. Die Hochschulleitung gibt die Aufbau- und Ablauforganisation vor. In diesem Rahmen können Professorinnen und Professoren, Labor- und Werkstattleitende oder Führungskräfte in den Fachbereichen und Fakultäten ihre Tätigkeiten in Forschung und Lehre weitgehend selbst gestalten. Die Sicherheit und die Gesundheit aller Beteiligten müssen dabei stets mitgedacht und gewährleistet werden. Die neue DGUV Regel 102-603 „Branche Hochschule" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unterstützt Verantwortliche dabei, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Denn erstmals sind rechtliche Vorgaben, Normen, potenzielle Gefährdungen sowie praktikable Präventionsmaßnahmen speziell für den Hochschulbereich in einer Publikation gebündelt. Die Handlungsempfehlungen basieren auf dem Erfahrungswissen der Unfallversicherungsträger.

Weitere Informationen und PDF-Download: www.dguv.de

Aus dem Bundestag

Die Linksfraktion setzt sich für die Anerkennung von allen Opfern der sogenannten „Euthanasie“ und von Zwangssterilisation als Verfolgte des Nationalsozialismus ein. In einem Antrag (20/2429) fordert sie die Bundesregierung auf, den Opfern der aus politischen und volkswirtschaftlichen Gründen geplanten und vollendeten Ermordung während der NS-„Euthanasie“-Programme zwischen 1939 und 1945 in den fünf Mordzentren in Grafeneck (Baden-Württemberg), Brandenburg/Havel (Brandenburg), Bernburg (Sachsen-Anhalt), Hadamar (Hessen) und Sonnenstein (Sachsen) ein würdiges und angemessenes Gedenken zu bereiten, das auch Angehörige und Nachfahren einbezieht. Zudem müsste die Opfergruppe der Verfolgten und Ermordeten angemessen im nationalen Gedenkstättenkonzept des Bundes zu berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll die gesellschaftspolitische Bildung über diese Opfergruppe und die damaligen Täter ausgebaut und ein digitaler Gedenk- und Informationsort mit der namentlichen Nennung der Opfer und deren Leidensgeschichte in kommentierter Weise geschaffen werden.

Die Linke verweist darauf, dass die Mehrzahl der Zwangssterilisierten und „Euthanasie“-Geschädigten nach 1945 keine angemessene Wiedergutmachung für das ihnen zugefügte Leid erhalten hätten. Ihre Traumatisierung und Stigmatisierung sowie ihre gesundheitlichen Schäden würden bis heute in der Öffentlichkeit zu wenig wahrgenommen.

hib – heute im bundestag | Nr. 340 | Freitag, 1. Juli 2022

BAR aktuell

Das Grundlagen-Werk "Rehabilitation und Teilhabe – ein Wegweiser" der BAR wurde überarbeitet und neu aufgelegt. Die Publikation richtet sich an Fachkräfte der Rehabilitationsträger sowie an weitere Verantwortliche aus dem Bereich Rehabilitation und Teilhabe, aber auch an Menschen mit Behinderungen selbst.

Mit trägerübergreifenden Informationen bietet der Wegweiser Reha-Fachkräften in der Praxis eine Orientierung im komplexen gegliederten Sozialleistungssystem. Das Werk stellt einerseits die vielen Facetten des Systems dar und reduziert andererseits dessen Komplexität auf das Wesentliche, um einen guten Überblick zu bieten. Dies ist umso wichtiger, als Projektergebnisse und einschlägige Untersuchungen immer wieder die Bedeutung von trägerübergreifenden Einblicken in das System hervorheben.

Der Wegweiser ist ausgerichtet an den zentralen Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Seine Anwendungs-möglichkeiten sind so aufeinander abgestimmt, dass sich Leserinnen und Leser entlang verschiedener inhaltlicher Anker über das System Reha und Teilhabe informieren können: Lebenslagen, Leistungen, Akteure oder Reha-Prozess. Abgerundet wird das Werk durch ein Glossar, eine Übersicht zu verschiedenen Praxishilfen und ein Stichwortverzeichnis.

Recht

Den Absender einer E-Mail trifft gemäß § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt nicht dadurch die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises zugute, dass er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält.

Anlass für das Urteil war ein Rechtsstreit um die Rückzahlung von Ausbildungskosten. Die Beklage verwies auf ihr Ausgangs- und Eingangskonto ihres Mailprogramms, wonach die E-Mail verschickt worden sei und sie keine Meldung der Unzustellbarkeit bekommen habe. Nach Darstellung der klagenden Seite ging eine solche E-Mail erst drei Tage später ein.

Urteil des Landesarbeitsgerichtes Köln, 11. Januar 2022, 4 Sa 315/21

Link zum Urteil: www.justiz.nrw.de

BMAS

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden erstmals private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet. Das Gesetz regelt u.a. die Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeur, Händler und Dienstleistungserbringer), die Marktüberwachung und die Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten. Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 15. Juni 2022 legt die konkreten Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest. Damit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einem barrierefreien Deutschland getan.

Um den Kleinstunternehmen die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leitlinien erstellt. Mit diesen Leitlinien wird den Unternehmen und Rechtsanwendern ein Wegweiser durch das BFSG zur Verfügung gestellt. Von der Frage, ob man als Unternehmer in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, bis hin zu Erläuterungen, was passieren kann, wenn man die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhält, bereiten die Leitlinien die wichtigsten Themen aus dem BFSG verständlich auf und erläutern sie anhand von praktischen Beispielen.

Dabei wird auch deutlich, dass Barrierefreiheit keine zusätzliche Belastung für Unternehmen darstellt, sondern für alle - auch für Kleinstunternehmen - eine lohnende Investition ist.

Link zur BMAS-Website: www.bmas.de

VdK

Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommt, ist gleich doppelt gestraft: Er ist so krank, dass er kaum oder gar nicht mehr arbeiten kann, und muss außerdem meist hohe Abschläge auf seine Rente hinnehmen. Der Bundestag hat im Juni ein Gesetz verabschiedet, das Verbesserungen für eine bisher benachteiligte Gruppe der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner vorsieht. Was ändert sich für wen?

Der VdK klärt in diesem Artikel die wichtigsten Fragen zum Thema: www.vdk.de

BAuA

Der globale Klimawandel hat auch Auswirkungen auf die Arbeitswelt und stellt besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz. Ein wärmeres Klima führt zu erhöhter Hitze- und solarer UV-Belastung vor allem für Beschäftigte im Freien. Infektionskrankheiten (insbesondere Vektor übertragbare Krankheiten) und invasive Arten mit Allergenen pflanzlicher und tierischer Herkunft können neu oder vermehrt auftreten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat mit einer umfassenden Analyse wissenschaftlicher Studien und laufender Aktivitäten verschiedener Akteure den aktuellen Wissensstand zum Thema "Klimawandel und Arbeitsschutz" recherchiert und dokumentiert. Die Ergebnisse sind nun in einem Bericht veröffentlicht worden.

Weitere Informationen und PDF-Download: www.baua.de

Recht

Das Sozialgericht (SG) Hannover hat entschieden, dass die Berufsgenossenschaft (BG) die Kosten eines Klägers für seine Sexualassistenz im Rahmen eines persönlichen Budgets zu übernehmen hat.

Sozialgericht Hannover, Urteil vom 11. Juli 2022, - S 58 U 134/18 - nicht rechtskräftig

Link zur Pressemeldung: www.sozialgericht-hannover.niedersachsen.de

Buch-Tipp

Psychische Gesundheit ist eine wichtige Voraussetzung für die Arbeitsfähigkeit, Teilhabe und Lebensqualität. Psychische Beeinträchtigungen sind dagegen oft mit langen Ausfallzeiten bis hin zur Erwerbsminderungsrente verbunden und stellen alle Beteiligten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) vor besondere Herausforderungen.

Von psychischen Krankheiten Betroffenen fehlt häufig das Wissen über Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, Betrieben und Behörden die entsprechende Handlungskompetenz. Hinzu kommt die Frage nach dem Umgang mit der Stigmatisierung als zusätzliche »zweite Krankheit«. Die agierenden Personen sind dabei nicht auf sich alleine gestellt. Es existieren zahlreiche externe Unterstützungsmöglichkeiten.

Jedoch zeigt die Praxis auch hier einen großen Handlungsbedarf hinsichtlich der Vernetzung interner und externer Akteur*innen. Ziel dieser Publikation ist es, psychische Beeinträchtigungen und Erkrankungen, insbesondere Angst, Depression und Sucht, zu thematisieren.

Aufgezeigt werden Wege für einen professionellen Dialog im BEM mit allen internen und externen Akteur*innen. Neueste arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sowie Einblicke in die gegenwärtige Forschung und in rechtliche sowie praxisnahe Handlungsmöglichkeiten, bieten ihnen die Möglichkeit, das eigene BEM zu optimieren und weiterzuentwickeln.

Die Herausgeber*innen:
Marianne Giesert, Tobias Reuter und Anja Liebrich sind geschäftsführende Gesellschafter*innen des Instituts für Arbeitsfähigkeit in Mainz.

Mit psychischer Beeinträchtigung umgehen (statt sie zu umgehen)
VSA Verlag, 240 Seiten, EUR 19.80, ISBN 978-3-96488-141-0

www.reha-recht.de

Der Autor Prof. Dr. Wolfhard Kohte bespricht im vorliegenden Beitrag die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Frankfurt vom 20. August 2018, Az. 16 TaBVGa 159/18. Das LAG Frankfurt erkannte in seiner Entscheidung den Anspruch des Wahlvorstandes für die SBV-Wahl auf eine externe Schulung aller Mitglieder an. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der Wahlvorstandsmitglieder und zur Übernahme der Kosten verpflichtet.

Der Autor stimmt der Entscheidung zu und betont die Bedeutung der Fortbildung für die SBV-Wahl und die Möglichkeit der Durchsetzung des Rechts des Wahlvorstandes im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes.

Link zum Artikel: www.reha-recht.de

WSI – Hans-Böckler-Stiftung

Viele Betriebe haben Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Auch aus Sicht von Betriebs- und Personalräten ist das ein großes Problem, zeigt eine repräsentative Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Beschäftigtenvertreterinnen und -vertreter weisen aber auch auf einen wichtigen Grund hin, den Unternehmensleitungen eher selten nennen: unattraktive Arbeitsbedingungen wie niedrige Bezahlung oder ungünstige Arbeitszeiten. Je nach Qualifikationsprofil der offenen Stellen sehen ein Viertel bis ein Drittel der Befragten darin den wichtigsten Faktor für Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung in ihrem Betrieb.

PDF-Download der Pressemeldung: www.boeckler.de

Recht

Mit einer eindringlichen Mahnung legte BODYS dem Bundesministerium für Gesundheit nun seine Stellungnahme zum Referenten-Entwurf zum „Triage-Gesetz“ vor.

Grundsätzlich begrüßt BODYS die Initiative des BMG, zügig den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage umzusetzen und eine gesetzliche Regelung zu treffen – und zwar noch vor der zu erwartenden neuen Corona-Welle im Herbst 2022.

Mit „dringenden und erheblichen Bedenken“ kritisiert BODYS den Referenten-Entwurf jedoch grundlegend. In der Stellungnahme führen die Autorinnen die Kritikpunkte aus und fordern entsprechende Änderungen des Entwurfs:

Das vorgesehene Kriterium der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ schützt gerade behinderte Menschen nicht vor Diskriminierung, stattdessen sollte die Zuteilungsentscheidung nach dem Randomisierungsprinzip erfolgen.

Effektiver Rechtsschutz gegen Diskriminierung setzt Rechtsschutzmöglichkeiten voraus. Der Entwurf muss daher strafrechtliche Sanktionierungen und andere Formen des Rechtsschutzes enthalten.

Der Referenten-Entwurf sah vor, dass Personen mit entsprechender Fachexpertise für Behinderung oder Vorerkrankung nur in Fällen besonderer Dringlichkeit hinzuziehen seien. Triage-Situationen sind aber immer dringlich!

In seiner Einschätzung griff BODYS die Bedenken zivilgesellschaftlicher und andere Akteure auf (z.B. Runder Tisch Triage und Forum behinderter Juristinnen und Juristen) und fordert den Gesetzgeber dringend zu grundlegenden Nachbesserungen des Referenten-Entwurfs auf.

Stellungnahme zum Download (Word)

Quelle: www.bodys-wissen.de

Siehe auch zum Thema: auf www.reha-recht.de: Noch viele konträre Positionen zum Referentenentwurf eines „Triage-Gesetzes“
Das Bundeskabinett hat nun am 24. August einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem hierfür ausschließlich die „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit" berücksichtigt werden darf. Kriterien wie Behinderung oder Alter dürften keine Rolle spielen, wie es in einer von der Bundesregierung veröffentlichten Presseinformation heißt.

www.reha-recht.de

Die Autorin Linda Albersmann setzt sich im Beitrag kritisch mit einer Entscheidung des SG Leipzig (Urt. v. 08.09.2021 – S 22 KR 100/21) zur Erstattung von Fahrtkosten durch die Krankenkasse im Rahmen Stufenweiser Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX) auseinander.

Anders als das SG ordnet sie die Stufenweise Wiedereingliederung als selbständige Leistung der medizinischen Rehabilitation ein. Zudem betont die Autorin, dass das SGB IX auch in Bezug auf Krankenkassen Anwendung findet. Die Existenz von § 74 SGB V als eigene leistungsrechtliche Regelung zur Stufenweisen Wiedereingliederung ändere nichts an der Anwendbarkeit des § 44 SGB IX.

Der Anspruch auf Fahrkostenerstattung gegen die Krankenkasse resultiere daher aus § 60 Abs. 5 SGB V i. V. m. §§ 64 Abs. 1 Nr. 5, 73 SGB IX. Der Grundsatz des § 7 SGB IX stehe der Anwendung der Regelungen des SGB IX aufgrund der ausdrücklichen Bezugnahme auf § 73 Abs. 1 und 3 SGB IX in § 60 Abs. 5 SGB V nicht entgegen.

Link zum Artikel: www.reha-recht.de

Recht

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass eine geringe Körpergröße keine Krankheit im Rechtssinne ist.
Geklagt hatte eine junge Frau aus Bremen, die nach Abschluss des Wachstums nur eine Körpergröße von knapp 1,50 m erreicht hatte. Bei ihrer Krankenkasse beantragte sie die Kostenübernahme für eine operative Beinverlängerung. Dafür sollten Ober- bzw. Unterschenkelknochen durchtrennt und ein Verlängerungssystem implantiert werden, das Knochen und Weichgewebe auf die gewünschte Größe dehnt. Zur Begründung führte die Frau aus, dass sie unter ihrer kleinen Körpergröße psychisch leide. Sie werde von ihrer Umwelt nicht als vollwertig wahrgenommen und sei auch in ihrer Berufswahl eingeschränkt. Für eine Ausbildung als Pilotin sei sie wegen ihrer Körpergröße abgelehnt worden. Ihr Traum sei eine Größe von 1,60 m bis 1,65 m.

Die Kasse lehnte den Antrag ab, da eine geringe Körpergröße nicht als eine Krankheit zu bewerten sei, die einen Leistungsanspruch auslöse.
Demgegenüber hielt die Frau ihre Körpergröße für krankheitswertig, da nur 3 % der Frauen so klein seien. Außerdem hätten jedenfalls die psychischen Auswirkungen sehr wohl Krankheitswert. Im Alltag werde sie behindert durch zu hohe Treppenstufen, Stühle, Waschbecken, Spiegel, Schränkte etc.

Das LSG hat die Rechtsauffassung der Krankenkasse bestätigt. Es hat sich auf die einhellige Rechtsprechung gestützt, wonach bei einer Frau selbst eine Größe von 1,47 m nicht als regelwidriger Körperzustand und damit nicht als Krankheit im Rechtssinne zu bewerten sei. Alltagsschwierigkeiten könne durch Hilfsmittel und ggf. angepasste Wohneinrichtung begegnet werden. Psychische Beeinträchtigungen seien allein mit therapeutischen Mitteln zu behandeln. Denn ansonsten müssten köperverändernde Eingriffe auf Kosten der Allgemeinheit durchgeführt werden, wenn therapeutische Maßnahmen nicht helfen, weil der Betroffene auf den Eingriff fixiert ist. Auch die Ablehnung für bestimmte Berufe könne keine Leistungspflicht der Kasse auslösen.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. Juli 2022 – L 16 KR 183/21, veröffentlicht bei www.juris.de; Vorinstanz: SG Bremen

Quelle: www.landessozialgericht.niedersachsen.de

G-BA G-BA schafft Voraussetzungen für Krankengeldanspruch von Begleitpersonen

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung ab dem 1. November 2022 bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschreibt nun in einer neuen Richtlinie, wann eine Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt als medizinisch notwendig erachtet wird und wie die Bescheinigungen sowohl für die Patientin oder den Patienten als auch für die mitaufgenommene Begleitperson zu verfassen sind.

Link zum vollständigen Text der Pressemitteilung: www.g-ba.de

ver.di-Stellungnahme

Statt struktureller Reformen soll das Defizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu 70 Prozent den Beitragszahler*innen aufgebürdet werden. Das ist nicht tragbar. ver.di fordert nachhaltige Lösungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stehen vor immensen Herausforderungen. Insbesondere die Gesetze der vergangenen Regierung führten zu Steigerungen der Leistungsausgaben, ohne parallel die Einnahmebasis der GKV zu stabilisieren. Den Leistungsausgaben standen oft keine Verbesserungen bei der Versorgung für die Versicherten gegenüber.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung legt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Reihe von Regelungen vor, um das vom BMG für 2023 auf 17 Mrd. Euro bezifferte Defizit der GKV um rund 12 Mrd. Euro zu reduzieren. Dazu zählen u.a. ein einmalig erhöhter Steuerzuschuss von 2 Mrd. Euro, ein Bundesdarlehen in Höhe von 1 Mrd. Euro, das Abschmelzen der Rücklagen der einzelnen Kassen (4 Mrd. Euro), Effizienzverbesserungen bei den Leistungserbringern. Es soll keine Leistungskürzungen in der Versorgung geben.

Das verbleibende Defizit schätzt das BMG auf rund 5 Mrd. Euro und sieht zu dessen Deckung das Anheben der Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte (paritätisch finanziert) vor, was zwischen 4,8 und 5 Mrd. Euro einbringen soll. Der allgemeine Beitragssatz bleibt zwar bei 14,6 Prozent, doch der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt auf 1,6 Prozent.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Dynamisierung des Bundeszuschusses sowie die verbesserte Finanzierung der Beiträge von ALG-II-Bezieher*innen sucht man vergeblich. Statt Leistungserbringer in stärkerem Maße an den Einsparungen zu beteiligen wird die größte Last zur Finanzierung des Kassendefizits den GKV-Versicherten auferlegt. Ein solches Vorgehen lehnt entschieden ver.di ab.

Die im vorliegenden Entwurf enthaltenen Maßnahmen sind nicht dazu geeignet, eine nachhaltige und solidarische Stärkung der GKV-Finanzen herbeizuführen. Die strukturellen Defizite bleiben bestehen, so dass 2024 erneut mit einem massiven Anstieg des Defizits zu rechnen ist. Daher mahnt ver.di dringend ein umfassendes Reformpaket an, um die nötigen strukturellen Reformen einzuleiten und die langfristige Stabilität der GKV und damit auch die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung von 90 Prozent der Bevölkerung sicherzustellen.

Aufgrund der sehr kurzen Fristsetzung von weniger als zwei Werktagen ist eine umfassende Stellungnahme zu allen Punkten nicht möglich. Eine derartig kurze Fristsetzung wird der Komplexität und Bedeutung der Problemlage nicht gerecht und ist eines demokratischen Beteiligungsverfahrens nicht angemessen.

Die vollständige Stellungnahme von ver.di steht hier zum Download bereit.

Aus dem Bundestag

Zur Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (20/3092) vorgelegt. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, inwiefern die Bundesregierung das gesetzlich formulierte Ziel der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV als erreicht ansieht.

hib – heute im bundestag | Nr. 415 | Donnerstag, 18. August 2022

BMAS

Am 21. Juli 2022 war Hubertus Heil zu Gast im Werkhof in Hannover.

Zweite Runde der Dialogtour „Hin.Gehört“: Auch in Hannover hatten engagierte Bürgerinnen und Bürger wieder eine ganze Reihe Fragen zur aktuellen Arbeits- und Sozialpolitik mitgebracht, bis hin zu ganz konkreten Anregungen und Vorschlägen. In ungezwungener Atmosphäre entstand so eine lebhafte Diskussion mit dem Minister und seinem Team.

Ich freue mich wieder so viele von Ihnen hier begrüßen zu dürfen, eröffnete Bundesarbeitsminister Hubertus Heil das Format. Rund 60 Personen aus Hannover und Umgebung nahmen im geschichtsträchtigen Werkhof daran teil.

In vier Dialoginseln beschäftigten sich die Teilnehmenden mit den Leitfragen: Wie schaffen wir Arbeit, die zum Leben passt? Wie lassen sich Leben und Arbeit vor Ort verbessern? Wie kann der Staat Menschen im Lebensverlauf besser unterstützen und vor Armut schützen? Wie wollen wir morgen arbeiten? Neben Bundesminister Hubertus Heil waren die Staatsekretärinnen Leonie Gebers und Lilian Tschan, die Abteilungsleiterinnen Annette Tabbara und Ana Dujic sowie Unterabteilungsleiter Klaus Bermig vor Ort. Sie begleiteten die verschiedenen Dialoginseln und konnten so verschiedene Eindrücke der Bürgerinnen und Bürger mitnehmen, mit ihnen ins Gespräch kommen und Fachfragen direkt beantworten.

Nach Abschluss des Austauschs in den Dialoginseln hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Fragen und Impulse in der Town Hall direkt an den Bundesminister zu richten. Im Zentrum standen dabei Fragen wie die der Digitalisierung Deutschlands und Arbeit im Homeoffice, die Umsetzung des Lieferkettengesetzes, Herausforderungen rund um das Thema gelebte Barrierefreiheit, der vorherrschende Fachkräftemangel in Deutschland und eine angemessene Entlohnung für Dienstleistungsberufe.

Bundesminister Hubertus Heil unterstrich, dass der teils drohende, teils bereits zu spürende Fachkräftemangel mit Hochdruck angegangen wird. Ebenso erläuterte er, dass das Lieferkettengesetz ein erster wichtiger Schritt gewesen sei, da die Welt so zusammengerückt ist, dass uns Probleme anderer Länder nicht egal sein können. Das Thema Digitalisierung und Entbürokratisierung, bewege ihn schon lange, so der Bundesminister, und müsse prioritär behandelt und angegangen werden. Und Barrierefreiheit ist für mich eine Herzensangelegenheit, so Heil, denn das ist nicht nur ein Thema für Betroffene, sondern für die gesamte Gesellschaft. Wir müssen Barrierefreiheit ganzheitlich denken. Zum Anliegen der angemessenen Entlohnung der Dienstleistungsberufe, insbesondere im Pflegebereich, wünscht sich Hubertus Heil nichts sehnlicher, als in meiner Amtszeit einen allgemeingültigen Pflegetarifvertrag einzuführen, um eine faire Entlohnung gewährleisten zu können.

Quelle und Video: www.bmas.de

Anmerkung: Der Kollege Rolf Erdmann (Deutscher Schwerhörigen Bund, Niedersachsen) wies in dieser Veranstaltung den Minister daraufhin, dass die UN-Behindertenrechtskonvention endlich mal korrekt in die deutsche Sprache übersetzt werden muss!

Recht

Voll erwerbsgemindert ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr wenigstens 3 Stunden täglich eine körperlich leichte Erwerbstätigkeit verrichten kann. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kann auch erhalten, wer über keine ausreichende Gehfähigkeit verfügt. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, hat das Sozialgericht Münster entschieden.

Weitere Informationen: www.dgbrechtsschutz.de

Link zum Urteil: www.dgbrechtsschutz.de

Aus dem Bundestag

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, Zuschüsse oder Darlehen gemäß der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen nicht nur auf Pkw zu beschränken, sondern auf E-Bikes, Pedelecs und Fahrräder zu erweitern. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss mit breiter Mehrheit, eine entsprechende Petition mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu überweisen. Lediglich die CDU/CSU-Fraktion stimmte dem nicht zu.

In der öffentlichen Petition (ID 110567) wird verlangt, dass entsprechend der Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation nicht nur Pkw, sondern auch andere Fahrzeuge wie etwa E-Bikes, Pedelecs und Fahrräder zur Benutzung im Straßenverkehr gefördert werden können. Nach der gegenwärtigen Fassung der Verordnung sei dies nicht der Fall, da durch die Verwendung des Wortes „Kraftfahrzeughilfe“ nur Kraftfahrzeuge gemäß der Definition des Paragraf 1 Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gefördert werden könnten. Alle anderen Fahrzeuge seien in der KfzHV jedoch ausgeschlossen.

Die Kraftfahrzeughilfe sei als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen die zentrale Mobilitätshilfe als ergänzende Leistung zu den Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach Paragraf 49 Absatz 3 Nummer 1 SGB IX, erläutert der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung. Sie solle den behinderungsbedingten, unabweisbaren Bedarf decken und werde in Form von Zuschüssen oder Darlehen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung sowie zur Erlangung der Fahrerlaubnis erbracht.

Einen Anspruch auf die Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation könnten behinderte Menschen haben, die „nicht nur vorübergehend“ auf ein Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, schreiben die Abgeordneten. Dies setze voraus, dass die Antragsteller keine andere Möglichkeit haben, zur Arbeit oder Ausbildung zu kommen - beispielsweise zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit einer Mitfahrgelegenheit oder mit einem Werkbus, der vom Arbeitgeber angeboten wird. Eine Kostenübernahme für den Erwerb von über das „Kraftfahrzeug“ im Sinne Paragraf 1 Absatz 2 StVG hinausgehenden anderen Fahrzeugarten sehen die gesetzlichen Regelungen zur Teilhabe hingegen nicht vor, bestätigen die Abgeordneten.

„Der Petitionsausschuss unterstützt die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft“, heißt es weiter. Daher sei das Anliegen des Petenten nach einer Ausweitung der Förderfähigkeit auf weitere Fahrzeugarten, soweit diese einem behinderungsbedingten Bedarf entsprechen, „erwägungswürdig“.

hib – heute im bundestag | Nr. 350 | Mittwoch, 6. Juli 2022

Mitbestimmung

Neben der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Maßnahmen gibt es im Arbeitsschutzgesetz noch einen weiteren wichtigen Eckpfeiler: die Arbeitsschutzorganisation. Auch diese kann und sollte vom Betriebsrat mitbestimmt werden. Das ist in vielen Betrieben noch gar nicht entdeckt worden – dabei hat das BAG schon den roten Teppich ausgerollt…

Quelle: Rundbrief Nr. 52 der Arbeitnehmeranwälte: www.arbeitnehmer-anwaelte.de

Aus dem Bundestag

Für psychisch schwer kranke Erwachsene steht nach Angaben der Bundesregierung künftig ein spezielles Versorgungsangebot zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) habe im September 2021 die Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL) beschlossen, heißt es in der Antwort (20/2513) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/2230) der CDU/CSU-Fraktion.

Die Versorgung gemäß KSVPsych-RL stehe Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung zur Verfügung, bei denen deutliche Einschränkungen in verschiedenen Funktions- und Lebensbereichen vorliegen und bei denen ein komplexer psychiatrischer oder psychosomatischer oder psychotherapeutischer Behandlungsbedarf bestehe, heißt es in der Antwort unter Bezug auf den G-BA.
Erwachsenen insbesondere mit schweren psychischen Erkrankungen fehle häufig die Einbettung in ein soziales und berufliches Umfeld, das sie bei der Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen stützen könnte. Folglich gelangten diese Patienten nur schwer in eine kontinuierliche Versorgung. Daher liege nach Einschätzung des G-BA häufig eher eine Unterversorgung der Patienten im Hinblick auf die Diagnostik vor als eine Belastung durch Mehrfachuntersuchungen.

hib – heute im bundestag | Nr. 362 | Freitag, 8. Juli 2022

Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker

Über 8.000 schwerbehinderte Akademiker*innen waren nach Informationen des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) Anfang Mai 2022 bundesweit arbeitslos und auf der Suche nach einer neuen Anstellung. Ein Fachkräftepotential, das auch für Ihr Unternehmen sehr interessant sein kann und für deren Anstellung es eine Reihe von Fördermöglichkeiten gibt.

Der Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker (AG-S sbA) unterstützt Arbeitgeber bei der Gewinnung motivierter Bewerber*innen und steht für Fragen rund um die Einstellung zur Verfügung. Infos zu den Angeboten gibt’s unter www.zav.de.

Durch Gehaltskostenförderungen können Erprobungen und intensive Einarbeitungsphasen finanziell unterstützt werden! Zusätzlich werden behinderungsbedingte Arbeitsplatzanpassungen zu 100 Prozent finanziert. Auch Investitionen für neue Arbeitsplätze werden gefördert, heißt es in einer Information der Vermittlungsstelle.

Quelle: www.kobinet-nachrichten.org

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