September 2021

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 27

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

….. Corona und die Auswirkungen der Pandemie sind zurzeit medial etwas in den Hintergrund geraten. Das ist verständlich, mit Blick auf die katastrophalen Auswirkungen der Überschwemmungen in Südwestdeutschland, der verheerenden Brände in Südeuropa und anderswo, der unvorstellbaren Situation der Menschen in Afghanistan und anderer Krisen auf unserem Planeten.

Gewerkschaften helfen! Und so weisen wir sehr gerne auf den Spendenaufruf des Vereins Gewerkschaften helfen e.V., des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften für Flutopfer in Südwestdeutschland hin!

Und noch ein Hinweis! ver.di unterstützt die Europäische Bürgerinitiative „no profit on pandemic“ und ist Teil des Bündnisses „Make them Sign!“, in dem zivilgesellschaftliche Akteure gemeinsam die Aufhebung des Patentschutzes für Impfstoffe und Medizinprodukte zur Bekämpfung des Corona-Virus fordern.

Am Ende zählt, dass möglichst viel Impfstoff produziert wird
und er dann für alle Menschen auf dieser Welt zugänglich ist.
(ver.di-Vorsitzender Frank Werneke)

Und so ist die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen weiterhin ein Thema, natürlich auch im Hinblick auf die bereits anlaufende Welle im Herbst und Winter in unserem Land und die Auswirkungen der Long-Covid-Erkrankungen. Der beste Schutz für Alle ist der persönliche Impfschutz. Bei aller notwendigen Kritik an bisherigen Maßnahmen: Die Freiheit, die immer noch viele der kreuz und quer denkenden Mitmenschen einfordern, beinhaltet nicht die Freiheit, anderen zu schaden! Es bleibt zu hoffen, dass zumindest die Zeitgenossen mit ernstzunehmenden Zweifeln sich jetzt noch für eine Impfung entscheiden. Wenn auch die Belastungen der Kolleginnen und Kollegen in den COVID-Abteilungen der Kliniken nicht mehr so stark ist, wie in den Hochzeiten der Pandemie, liegt es doch auch in unser aller Interesse, dass die Akutversorgung von Patientinnen und Patienten, sowie die planbaren Behandlungen im Normalbetrieb verbleiben.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind 15 Jahre alt geworden. Das AGG schützt vor Diskriminierung im Arbeitsleben sowie bei Alltagsgeschäften. Was sagt die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes es über eine Gesellschaft aus, die sich doch mehrheitlich für aufgeklärt und liberal hält?!

Dieses Gesetz und diese Stelle waren, um mal ein Bild zu benutzen, eigentlich ein unerwünschtes Kind. Aber wie das o oft ist, entwickeln sich gerade solche Kinder zu wirklich stabilen und zuverlässigen Institutionen!
(Barbara John, Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes)

Die Bundestagswahl rückt näher. Wer bislang noch keine Wahlentscheidung für sich getroffen hat, dem seien die Wahlprogramme der Parteien, aber auch die Zentralen gewerkschaftliche Anforderungen zur Bundestagswahl 2021 ans Herz gelegt. Ein vielleicht mühsam erscheinendes Literaturstudium ist allemal besser, als Kaffeesatzlesen, ein Orakel zu befragen oder Eene-Meene-Muh-Spontanentscheidungen in der Wahlkabine…….

Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert,
dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen!
(George Bernard Shaw)

Gerade im Hinblick auf die Bewältigung der gegenwärtigen Multikrise bei uns und in der Welt (Klimawandel, Pandemiefolgen, Antisemitismus, Rassismus und Nationalismus, Fluchtbewegungen, Hungersnöte, ….) hat die künftige Politikgestaltung eine immense Bedeutung.

Aber auch ganz konkrete Fragen der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen stehen weiter auf der Agenda der politischen Auseinandersetzung: z.B. die endlich notwendige Erhöhung der Ausgleichsabgabe, eine weitere Stärkung der SBV durch eine generelle Unwirksamkeitsregelung bei Nichtbeteiligung, die Weiterentwicklung des BEM, Fragen der inklusiven Bildung, Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes und die umfassende Barrierefreiheit. Da wir nicht noch weitere Jahrzehnte auf die Vervollkommnung der viel zitierte „Bewusstseinsbildung“ in Deutschland warten können, sind politische Entscheidungen, Regeln und Gesetze notwendig, um die Rahmenbedingungen zu verbessern!

Ich wünsche allen (und für uns alle) eine kluge Wahlentscheidung und eine interessante Lektüre dieser Ausgabe!

Herzlichen Gruß
Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

Nachholbedarf an allen Enden

Rund die Hälfte der Deutschen hat noch nie mit einem Menschen mit Behinderung zusammengearbeitet.

Über ein Drittel sagt, ihr Arbeitsplatz ist weder räumlich noch digital barrierefrei, 18 Prozent wissen es nicht.

In den Büros, Werkhallen und Geschäften des Landes arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung immer noch vergleichsweise selten zusammen. Nur rund vier von zehn Deutschen (37 Prozent) haben schon einmal direkt mit einem Menschen mit Behinderung zusammengearbeitet. Das ergab eine repräsentative Umfrage von Monster in Zusammenarbeit mit dem Aktivisten und Mitgründer des Sozialhelden e.V. Raul Krauthausen und YouGov, für die das Online-Karriereportal Ende Juni 2.084 volljährige Deutsche befragte. Bei fast jedem Zehnten (9 Prozent) war zumindest schon einmal eine Kollegin oder ein Kollege mit Behinderung in der Abteilung. Rund die Hälfte (47 Prozent) jedoch ist am Arbeitsplatz noch nie in irgendeiner Weise mit Menschen mit Behinderung in Kontakt gewesen. Bei über einem Drittel der Befragten (34 Prozent) wäre das praktisch bisher auch schwer möglich - so viele gaben an, ihr Arbeitsplatz sei weder räumlich noch digital barrierefrei. Weitere 18 Prozent konnten über die Barrierefreiheit ihres Arbeitsplatzes keine Aussage treffen.

Quelle und weitere Informationen: www.presseportal.de

Neue REHADAT-Publikation

Wie Menschen mit verschiedenen Rheuma-Erkrankungen ihren beruflichen Alltag meistern können, erklärt die neueste Ausgabe der REHADAT-Wissensreihe mit dem Titel „Ich brenne für meine Arbeit“. Die Veröffentlichung informiert über diese Erkrankungsformen und Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung.

In Deutschland leben etwa 1,5 Milli¬onen Menschen mit einer entzündlich-rheumatischen Erkran¬kung – viele davon im erwerbsfähigen Alter. Die neueste REHADAT-Wissensreihe informiert zu entzündlichem Rheuma mit Fokus auf das Arbeitsleben – entlang der Krankheitsbilder Rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew und Systemischer Lupus Erythematodes. Diese Erkrankungen verlaufen meist chronisch und werden durch entzündliche Prozesse im Körper aufgrund von Autoimmunreaktionen hervorgerufen.

Der neue Leitfaden „Ich brenne für meine Arbeit“ gibt Anregungen und viele praktische Hilfestellungen zur Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit chronisch entzündlichem Rheuma. Auch diese Ausgabe der Wissensreihe gibt wieder einen Überblick über Krankheitsbilder und -verläufe, Therapien, Grad der Behinderung, Förderleistungen, Arbeitsorganisation, technische und personelle Maßnahmen, Hilfsmittel und Wiedereingliederung. Ein „Fahrplan für die Praxis“ dient Unternehmen als Checkliste, die passenden Maßnahmen zur Arbeitsgestaltung zu ermitteln.

Einblicke in die Arbeitswelt geben verschiedene Interviews mit Expertinnen und Experten sowie Betroffenen, deren berufliche Inklusion gelungen ist.

Die REHADAT-Wissensreihe wendet sich an Unternehmen, Beschäftigte mit Rheuma sowie alle Fachleute, die an der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen beteiligt sind. Die Broschüre wurde mit Unterstützung der Deutschen Rheuma-Liga erstellt.

Hier finden Sie die neueste Ausgabe der REHADAT- Wissensreihe: www.rehadat.de

Aus dem Bundestag

Die „Eintragung ins Wählerverzeichnis für Menschen unter Betreuung“ thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/31713). Wie sie darin ausführt, ist die Teilnahme an Wahlen „für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben“.

Wissen wollen die Abgeordneten, welche Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen wurden, um die mehr als 80.000 Menschen unter Betreuung „über ihr Wahlrecht zum 20. Deutschen Bundestag zu informieren“. Auch fragen sie unter anderem, wie gewährleistet ist, dass die Menschen unter Betreuung eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl des nächsten Bundestages erhalten.

hib - heute im bundestag | Nr. 924 | Mi., 28. Juli 2021

ver.di

Bitter für Betroffene und finanziell sehr aufwändig für unsere sozialen Sicherungssysteme. Viele Menschen werden nach einer COVID-19-Erkrankung mit Langzeitschädigungen rechnen müssen. Viele sind schon betroffen. Auch unsere Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in allen Bereichen der sozialen Sicherung müssen sich den damit verbundenen Herausforderungen stellen. Welche Auswirkungen hat die Krankheit für die Betroffenen und für die sozialen Sicherungssysteme? Einige dieser Aspekte sind in der Tagung am 21.6. Diskutiert worden.

Link zum Tagungsbericht: www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de

Aus dem Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni 2021 eine Gesetzesänderung verabschiedet, welche die Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus durch vertraute Bezugspersonen regelt.

Mit der Gesetzesänderung steht nun fest, dass die Kostenträgerschaft zwischen Eingliederungshilfe und der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeteilt wird. Erfolgt die Begleitung durch Mitarbeitende eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, übernimmt der Eingliederungshilfeträger die Durchführung der Begleitung und ihre Finanzierung. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt dagegen die Kosten, wenn vertraute Bezugspersonen Betroffene ganztätig im Krankenhaus begleiten bzw. mit aufgenommen werden. Die Ersatzleistung für den Verdienstausfall wird für ganze Kalendertage geleistet.

Assistenzleistungen nach § 113 Absatz 6 SGB IX werden folglich ausschließlich vom Träger der Eingliederungshilfe finanziert. Ob für den Fall einer stationären Krankenhausbehandlung die Begleitung und Befähigung der leistungsberechtigten Person durch vertraute Bezugspersonen erforderlich ist, um die Durchführung der Behandlung sicherzustellen, muss demnach in den Gesamtplan aufgenommen werden.
Die Wirkung der Regelungen einschließlich der finanziellen Auswirkungen wird bis Ende 2025 evaluiert. Der Bundesrat muss der Änderung zustimmen. Die Befassung ist für September 2021 geplant.

Quelle: www.umsetzungsbegleitung-bthg.de

Aus dem Bundestag

Die Zahl der von der Bundesregierung geförderten Projekte mit Inklusionsbezug in der deutschen Entwicklungspolitik hat sich seit 2013 erhöht. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/30892) auf eine Kleine Anfrage (19/30033) der FDP-Fraktion.

Die Corona-Pandemie habe den Zugang von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern zu medizinischer Grundversorgung zusätzlich erschwert. Allerdings lägen hierzu bislang keine systematischen Erkenntnisse oder Erhebungen vor. Unabhängig davon sei es Teil der Bemühungen der Bundesregierung, Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern den gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Grundversorgung zu ermöglichen. Bei der Weltgesundheitsversammlung (WHA, 24. Mai bis 1. Juni 2021) der WHO habe die Bundesregierung gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedsstaaten eine Resolution zum inklusiven Zugang zu Gesundheitssystemen für Menschen mit Behinderungen mit eingebracht.

hib - heute im bundestag | Nr. 883 | Fr., 9. Juli 2021

Eine Bilanz

„In Sachen Inklusion und Behindertenpolitik waren die 16 Jahre unter Merkel weitgehend von Stillstand geprägt“, schreibt Sigrid Arnade in der Frankfurter Rundschau.

„Alle Menschen haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Selbstbestimmt zu sein bedeutet für mich, eine Wahl zwischen verschiedenen akzeptablen Alternativen zu haben. Und das ist für viele Menschen mit Behinderung derzeit nicht der Fall. Bei den meisten Kindern wird man zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit Sicherheit sagen können, was aus ihnen wird: Wird die Person später nach Australien auswandern? Welchen Beruf wird sie ergreifen? Wird sie ein Verbrechen begehen? Bei einem Kind mit Downsyndrom dagegen ist der Weg in der Regel vorgezeichnet: Es wird die und die Schule besuchen, danach in dieser Werkstatt arbeiten und in jener Einrichtung leben. Dabei müsste das nicht so sein.“

Link zum Artikel: www.fr.de

VdK und Bundes-Netzwerk Schwerbehindertenvertretungen

Im Workshop „Reha und Teilhabe verbessern - Schwerbehindertenvertretungen stärken“ haben Vertreterinnen und Vertreter des VdK und die anwesenden Schwerbehindertenvertretungen gemeinsame Kernforderungen an die künftige Bundesregierung erarbeitet, die demnächst veröffentlicht werden sollen. „Gemeinsam werden wir darauf dringen, dass diese Forderungen in den nächsten Koalitionsvertrag aufgenommen und in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden“, kündigte VdK-Präsidentin Verena Bentele an.

Quelle: www.vdk.de

Aus dem Bundestag

„Barrierefreiheit und energetische Sanierung von Gebäuden“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/32025). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden mit Programmen zum Abbau von Barrieren kombiniert werden können.

hib – heute im bundestag | Nr. 974 | Di., 24. August 2021

Aus dem Bundestag

Ob die in Paragraf 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz (PersBefG) verankerte vollständige Barrierefreiheit im Personennahverkehr zum 1. Januar 2022 erreicht wird, möchte die FDP-Fraktion von der Bundesregierung wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/32027) erkundigen sich die Abgeordneten auch nach schon bekannten „konkreten und begründeten Ausnahmen“ von dieser Frist in den Nahverkehrsplänen der Länder.

hib – heute im bundestag | Nr. 975 | Di., 24. August 2021

Recht | Berufsgenossenschaft

Berufskrankheiten sind ebenso wie Arbeitsunfälle Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Grundsätzlich sind die in der Berufskrankheitenliste aufgeführten Krankheiten getrennt zu betrachten. Kann jedoch eine Krankheit durch verschiedene berufliche Einwirkungen verursacht werden, so können die Voraussetzungen für die Anerkennung von mehreren Berufskrankheiten erfüllt sein. Ist ein Versicherter sowohl Belastungen durch vertikale Ganzkörperschwingungen als auch Belastungen durch die Tätigkeiten mit schwerem Heben und Tragen von Lasten ausgesetzt gewesen, so ist die Berechnung der Kombinationsbelastung maßgeblich. Dies entschied der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Link zur Pressemeldung, Landessozialgericht Darmstadt/Hessen: www.sozialgerichtsbarkeit.hessen.de

Aus dem Bundestag

Um die Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall bei Beamten geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/30833). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wie viele Dienstunfallmeldungen von Bundesbeamten seit Beginn der Pandemie 2020 aufgrund einer Covid-19-Erkrankung bislang eingegangen sind. Auch will sie unter anderem wissen, wie viele dieser Dienstunfallmeldungen bisher mit welchem Ergebnis beschieden wurden.

hib - heute im bundestag | Nr. 855 | Di., 29. Juni 2021

Aus dem Bundestag

Um arbeitsbedingte Covid-19-Erkrankungen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31378). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wie viele Anzeigen auf Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Corona-Pandemie bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt wurden. Auch will sie unter anderem wissen, in wie vielen Fällen seit Beginn der Pandemie eine Covid-19-Erkrankung von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt wurde.

hib - heute im bundestag | Nr. 890 | Mo., 12. Juli 2021

Recht

Wenn einem Versicherten wegen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, wird Haushaltshilfe geleistet. Dies gilt, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Eine Haushaltsführung liegt auch vor, wenn Ehegatten sich diese teilen. Dabei spielt es keine Rolle, zu welchen Tageszeiten die Haushaltsaufgaben übernommen werden. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 2. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Link zur Pressemeldung, Landessozialgericht Darmstadt/Hessen: www.sozialgerichtsbarkeit.hessen.de

Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom Mai d.J. konkretisiert die Möglichkeit, unter selbst gesetzten Rahmenbedingungen und unter Wahrung des Vorrangs von Präsenzsitzungen, Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen.

Da die SBV nur aus einer Person besteht, ist der Umstieg auf Sitzungen per Telefon und Video für sie selbst ohne Bedeutung, wie Prof. Dr. Wolfgang Däubler in „Schwerbehindertenrecht und Inklusion“, Ausgabe 7 | 2021, ausführt. Die Kommunikation mit den Stellvertreterinnen und Stellvertretern ist weiterhin formlos möglich. Die neuen Formen sind jedoch von Bedeutung, wenn und soweit die SBV von ihrem Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats Gebrauch macht (nach § 32 BetrVG). Das Teilnahmerecht bezieht sich auch auf Ausschüsse des Betriebsrats und den Wirtschaftsausschuss (§ 106 BetrVG). Möglich sind auch sog. hybride Sitzungen, bei der einzelne Mitglieder physisch anwesend, andere jedoch nur zugeschaltet sind. Davon kann die SBV Gebrauch machen, auch wenn im Übrigen eine reine Präsenzsitzung stattfindet.

Quelle: „Schwerbehindertenrecht und Inklusion“, www.sui-web.de

Tagungs-Tipp | ver.di-Forum Nord, ver.di Nord, ver.di b+b

Die Erfahrungen mit dem Covid-19 Virus in 2020 und 2021 zeigen auf, wie wichtig Arbeits- und Gesundheitsschutz ist.

Auch für 2021 (05.10. - 07.10.2021 in Lübeck) hat ver.di-Forum Nord in Kooperation mit ver.di Bildung und Beratung wieder ein interessantes und vielfältiges Programm zusammengestellt, welches die aktuellen Entwicklungen und Rechtsprechungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgreift. Vor allem das Thema Arbeitszeit und Gesundheitsschutz steht im Fokus der Tagung.

Weitere Informationen und Anmeldung: www.verdi-forum.de

WfbM

Der Bund hat eine coronabedingte Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung um ein Jahr verlängert, damit die Integrationsämter mehr Mittel haben, um Ausgleichszahlungen an Werkstätten für behinderte Menschen leisten zu können.

Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) waren bzw. sind von der Corona-Pandemie stark betroffen. Bundesweit wurden die WfbMs durch Betretungs- und Beschäftigungsverbote in der Hochphase der Pandemie ganz oder teilweise geschlossen. Des Weiteren kommen auch nach der Wiederaufnahme des Werkstattbetriebs, aufgrund der kriselnden Wirtschaftslage, ökonomische Einbußen hinzu, da Aufträge ausbleiben. Da das betreffende Arbeitsentgelt der WfbM-Beschäftigten maßgeblich von den Einnahmen abhängt, die die Werkstatt erwirtschaftet, wirken sich die corona-bedingten Entwicklungen negativ auf die Löhne der WfbM-Beschäftigten aus. Erschwerend kommt hinzu, dass anders als Beschäftigte in der Wirtschaft WfbM-Beschäftigte keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.

Mit der Verlängerung der geänderten Verordnung überlässt der Bund auch im Jahr 2021 den Ländern zehn Prozentpunkte mehr von der Ausgleichsabgabe. Ziel ist es, die Integrationsämter dabei zu unterstützen, mögliche coronabedingte Entgeltausfälle der in Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderung zu kompensieren. Die Integrationsämter der Länder haben deshalb im Jahr 2020 die Möglichkeit erhalten, aus den ihnen zustehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen an Werkstätten für behinderte Menschen zu erbringen, um Entgelteinbußen der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen auszugleichen. Dabei entscheiden die Integrationsämter in eigener Verantwortung über die Höhe der Leistung, die die einzelne Werkstatt erhält, sowie über die Art und den Umfang der erforderlichen Nachweise.

Die Verordnung ist am 29. Juni 2021 in Kraft getreten.
Weiter zur Verordnung (PDF-Dokument)

Quelle: www.umsetzungsbegleitung-bthg.de

Eine Handreichung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Diese Handreichung ist ein Werkzeug für alle am Wahlprozess Beteiligten, die die Umsetzung der Barrierefreiheit hinsichtlich des aktiven Wahlrechts gewährleisten müssen. Darin finden Sie zahlreiche Hinweise, um Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen die Stimmabgabe zu ermöglichen.

Artikel "Barrierefreie Wahlen - Eine Handreichung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit" Herunterladen
(PDF, 7 MB, Datei ist barrierefrei nach BITV 2.0)

DGUV

Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes gilt ein erweiterter Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, die mobil arbeiten.

Bislang galt bereits: Beschäftigte stehen bei mobiler Arbeit - zum Beispiel im Homeoffice - unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versichert waren neben der eigentlichen Arbeitstätigkeit auch sogenannte Betriebswege wie der Weg zum Drucker in einem anderen Raum. Anders als im Betrieb waren hingegen im eigenen Haushalt Wege, um zum Beispiel ein Getränk oder etwas zu essen zu holen oder zur Toilette zu gehen, regelmäßig nicht versichert. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: „Diese Unterscheidung lässt sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung mobiler Arbeitsformen nicht aufrechterhalten.“ Daher bestimmt das Gesetz jetzt, dass bei mobiler Arbeit im selben Umfang Versicherungsschutz besteht, wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.

Weitere Informationen: www.dguv.de

WSI/Hans-Böckler-Stiftung

Homeoffice hat sich pandemiebedingt von heute auf morgen zum Arbeitsalltag vieler Beschäftigter entwickelt. Sofern arbeitsorganisatorisch möglich, galt es in vielen Bereichen der Arbeitswelt als naheliegender Ansatz der Pandemiebewältigung. Wie aber können wir die vielfältigen Erfahrungen der Pandemie nutzen, um Homeoffice auch später als zukunftsfähiges Arbeitsarrangement einzusetzen?
Die Befunde aus vier Erhebungswellen (April, Juni und November 2020 sowie Januar 2021) der HBS-Erwerbstätigenbefragung dokumentieren, wie zufrieden oder unzufrieden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice waren, und geben Hinweise an die Hand, welche Rahmenbedingungen gutes Homeoffice stützen. Der Report zeigt, dass Homeoffice gerade dann positiv erlebt wird, wenn es im Betrieb bereits Erfahrungen mit Homeoffice gibt, das heißt,

  • dass auch schon im Vorfeld Regulierungen zur Ausstattung mit mobilen Geräten vorhanden waren und dass aus der Ferne auf interne Netze und Datenbanken zugegriffen werden kann;
  • einer Entgrenzung der Arbeitszeiten über betriebliche Regulierungen zum Homeoffice vorgebeugt wird;
  • die Arbeitsbelastungen am heimischen Arbeitsplatz erträglich sind;
  • die Wohnsituation für das Homeoffice geeignet ist.

Zugleich zeigen sich aber auch die Risiken und Nachteile des Homeoffice. Diese bestehen in erster Linie in den mangelnden Kommunikationsmöglichkeiten unter den Kolleginnen und Kollegen, sowie der Gefahr von Arbeitszeitentgrenzung und Überlastung. Außerdem belegen Erfahrungen mit Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum orts- und zeitflexiblen Arbeiten sowie die Analysen solcher Vereinbarungen durch die Hans-Böckler-Stiftung, wie Homeoffice mit Unterstützung betrieblicher Mitbestimmung gelingen kann.

PDF-Download, WSI-Report Nr 65: www.boeckler.de

Universität Bremen | MABO

Durch Transformationsprozesse in der Arbeitswelt werden auch die Anforderungen an betriebliche Interessenvertreterinnen und -vertreter komplexer. Dies erfordert eine Professionalisierung ihrer Tätigkeit, auch hinsichtlich der Nutzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, um betriebliche Veränderungen strategisch und beteiligungsorientiert mitgestalten zu können. Ziele des Masterstudiengangs sind deshalb die Erweiterung von Beratungs- und Prozesskompetenz sowie der politisch-strategischen Gestaltungskompetenz.

Der Masterstudiengang richtet sich an Mitglieder des Betriebs- und Personalrats, Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, Referenteninnen und Referenten von Betriebs-/Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte.

Die einzelnen Themenbereiche des Masterstudiengangs können auch als Zertifikatsstudiengängen studiert werden. Dieses innovative Baukasten-Prinzip ermöglicht eine Studienplanung entlang der betrieblichen Erforderlichkeit und der bereits erworbenen Qualifikationen. Darüber hinaus bietet es einen flexiblen Aufbau gerade für Wahlämter.

Nähere Informationen: www.uni-bremen.de

Berufliche Teilhabe

In der Hermsdorfer Porzellanfabrik funktioniert Inklusion. Hier arbeiten deutlich mehr Menschen mit Handicaps als in anderen Firmen. Etwa 100 Menschen sind in dem Betrieb beschäftigt. Ungewöhnlich ist, dass derzeit sieben von ihnen ein Handicap haben. Menschen mit geistigen Behinderungen sind darunter. Manche haben körperliche Behinderungen. Bei einigen ist die Behinderung angeboren, bei anderen ist sie erst im Laufe des Lebens aufgetreten.

Ein Praxisbericht von Sebastian Haak im nd: www.nd-aktuell.de

Tipp

Die Zeitschrift für Disability Studies (ZDS) ist die erste peer-reviewed wissenschaftliche Zeitschrift im Feld der Disability Studies im deutschsprachigen Raum. Ihr Anliegen ist, die gesamte Bandbreite der Inhalte, Perspektiven, Methoden und Theorien kritischer Behinderungsforschung zu präsentieren. Sie ist multidisziplinär und international ausgerichtet und erscheint halbjährlich online. Das zur Verfügung gestellte theoretische und praktische Wissen über Behinderung soll Prozesse unterstützen, die darauf abzielen, die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen in der Gesellschaft zu realisieren.

Link zur Zeitschrift für Disability Studies: www.zds-online.org

Paritätischer Gesamtverband

Am 26. September 2021 finden die Bundestagswahlen statt. Bürgerinnen und Bürger entscheiden mit ihrer Wahl über die Zusammensetzung von Bundes- und Landesparlamenten und bestimmen damit auf mehrere Jahre die politischen Mehrheiten. Der Paritätische Gesamtverband hat zu diesem Anlass politische Forderungen veröffentlicht, die ein breites Spektrum bundespolitischer Themen abdecken. Den ausführlichen Forderungskatalog finden sie unter folgendem Link: www.der-paritaetische.de
Eine Kurzversion ist ebenfalls verfügbar: www.der-paritaetische.de

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Zum 15. Geburtstag des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) würdigt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreichte Fortschritte und mahnt zugleich weitere Reformen für einen besseren Diskriminierungsschutz an. „Mit dem AGG haben wir ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einer fairen und gleichberechtigten Gesellschaft erreicht“, sagte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, am Dienstag in Berlin. „Immer mehr Menschen kennen ihre Rechte und wollen Diskriminierungen nicht hinnehmen. Mehr und mehr Arbeitgeber schützen ihre Beschäftigten aktiv vor Diskriminierung. Und auch die gesellschaftlichen Debatten der vergangenen Jahre zeigen, dass der hohe Wert von Fairness und Gleichbehandlung in den Köpfen der Menschen angekommen ist.“ Benachteiligung gehöre leider für zu viele Menschen weiter zum Alltag: „Jetzt müssen wir mit gemeinsamer Kraft daran arbeiten, dass Menschen, die Ausgrenzung und Diskriminierung erleben, nicht auf der Strecke bleiben.“

15 Jahre AGG – Zeit für ein Statement: www.antidiskriminierungsstelle.de

reha-recht.de

Die Zuweisung lediglich minderwertiger Tätigkeiten stellt keine behinderungsgerechte Beschäftigung dar – Anmerkung zu LAG Frankfurt vom 20. Mai 2020, Az. 18 Sa 170/19.

Die Autorin Cathleen Rabe-Rosendahl bespricht in dem vorliegenden Beitrag das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Mai 2020, Az. 18 Sa 170/19. Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob eine minderwertige Tätigkeit als behinderungsgerechte Beschäftigung i. S. d. § 164 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX gelten kann und auch eine höherwertige Tätigkeit in diesem Zusammenhang in Betracht kommt.

In ihrer Würdigung des Urteils stellt die Autorin auch praktisch relevante prozessuale Aspekte des Anspruchs auf behinderungsgerechte Beschäftigung aus der Entscheidung dar und setzt sich zudem kritisch mit den Ausführungen des Gerichts zu einem Anspruch auf Entschädigung wegen einer Diskriminierung durch die Versagung angemessener Vorkehrungen auseinander.

Link zum Artikel: www.reha-recht.de

Tipp

Mit seinem Buch „Störung im Betriebsablauf" - Systemirrelevante Betrachtungen zur Pandemie formuliert Thomas Ebermann eine linke Position zur Covid-19-Pandemie. Er wendet sich gegen einen Staat, der für die Aufrechterhaltung des kapitalistischen Betriebs Opferbereitschaft fordert; gegen die rechten und linken Verharmloser einer todbringenden Krankheit; gegen die Rücksichtslosigkeit und Brutalität der durch die Herrschaft geformten Subjekte; gegen die fortwährende Produktion falscher Bedürfnisse; gegen das große Heilsversprechen dieser Tage, dass wir, wenn wir uns alle nur richtig anstrengen, bald wieder zur „Normalität“ zurückkehren können; und gegen die Vorstellung, dass diese »Normalität« etwas Erstrebenswertes sei. (Verlagstext)

Ein lesenswerter, kritischer Einwurf von Thomas Ebermann, der schon als politischer Querdenker bekannt war, bevor dieser Ausdruck diskreditiert wurde.

Konkret Literatur Verlag, 2021, 136 Seiten, ISBN 9783930786947

Europa-Recht

Die estnische Regelung, nach der es absolut unmöglich ist, einen Strafvollzugsbeamten weiter zu beschäftigen, dessen Hörvermögen Mindesthörschwellen nicht erreicht, und die nicht die Prüfung gestattet, ob er in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen, verstößt gegen das Unionsrecht.

PDF-Download der Pressemitteilung des EUGH: www.curia.europa.eu

Tipp

Die komplette Ausgabe der Juli-Ausgabe der Zeitschrift „Das Parlament“ widmet sich dem Thema „Leben mit Behinderung“. Neben einem Interview mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel („Inklusion ist ein Segen“) und Kritik an den vorhandenen Lücken im Bundesteilhabegesetz sind die Themen Mobilität, Pränataldiagnostik, sowie der Umgang mit Behinderung in der Arbeitswelt Inhalt der Ausgabe.

Link zum Juli-Ausgabe: www.epaper.das-parlament.de

Tipp

Bei der dualen Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung gilt es, Nachteile der Betroffenen auszugleichen.

  • Aber was heißt das konkret?
  • Welche Möglichkeiten gibt es?
  • Was ist gesetzlich geregelt?
  • Welche Beeinträchtigungen und Einschränkungen können aus welchen Behinderungsarten entstehen, und wie können sie individuell angemessen berücksichtigt werden?

Diese Fragen, die sich bei der praktischen Umsetzung beruflicher Inklusion häufig stellen, greift die neue Publikation "Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende - Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) auf. Sie bietet anwendungsbezogene Beispiele, praxisorientierte Erläuterungen sowie Hinweise auf weiterführende Informationen.

Das Handbuch richtet sich an all jene, die mit der dualen Berufsausbildung von Menschen mit Behinderungen betraut sind - insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kammern, Mitglieder von Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen und Ausbilder und Ausbilderinnen sowie an Auszubildende selbst. Ein inhaltlicher Schwerpunkt sind psychische Beeinträchtigungen, da diese in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben und für alle an der Ausbildung Beteiligten besondere Herausforderungen darstellen.

[Aus: Information des Herausgebers]

Hier gibt es die 1. Auflage (2014) als PDF-Download und Informationen zur 2. unveränderten Auflage aus 2021: www.rehadat-literatur.de

Aus dem Bundestag

Über die Förderung von Barriere-reduzierungen in Wohngebäuden informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31559) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31455). Danach unterstützen Bund und Länder „altersgerechtes Wohnen und Bauen sowie Barrierereduzierung und Barrierefreiheit im Quartier über vielfältige Programme und Instrumente“.

Seit 2009/2010 fördert der Bund den Angaben zufolge gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) private Eigentümer und Mieter. Diese könnten unabhängig von Einkommen und Alter Zuschüsse oder Darlehen beantragen, um Barrieren in Wohngebäuden abzubauen. Dazu gehörten beispielsweise Umbaumaßnahmen im Bad, aber auch Maßnahmen zur Überwindung von Treppen und Stufen und der Einbau oder eine Erweiterung von baugebundenen altersgerechten Assistenzsystemen.

Seit 2015 werden auch bauliche Maßnahmen zur Einbruchsicherung finanziell unterstützt, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Im laufenden Jahr habe sie 130 Millionen Euro für die Förderung der Barrierereduzierung sowie 50 Millionen für den Einbruchschutz zur Verfügung gestellt. Bis Mai 2021 seien in rund 710.000 Wohnungen Maßnahmen zur Barrierereduzierung sowie zum Einbruchschutz mit Zuschüssen in Höhe von fast 750 Millionen Euro gefördert worden.

Wie es in der Antwort weiter heißt, ist ein zentrales Element der Wohnraumoffensive die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus. In dessen Rahmen werde auch der Neubau von barrierefreien Wohnungen und eine entsprechende Modernisierung im Bestand gefördert.

hib - heute im bundestag | Nr. 928 | Do., 29. Juli 2021

DGUV

Der Bundesrat hat kürzlich einer Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zugestimmt. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Damit werden zwei neue Krankheiten in die Berufskrankheiten-Liste der Anlage 1 zur BKV aufgenommen. Es handelt sich dabei um Hüftgelenksarthrose durch Heben und Tragen schwerer Lasten sowie Lungenkrebs durch Passivrauchen. Die Anpassung der Verordnung sowie der Berufskrankheiten-Liste erfolgt auf Basis entsprechender wissenschaftlicher Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie tritt ab 1. August 2021 in Kraft.
Die Hüftgelenksarthrose erhält die Berufskrankheiten-Nummer 2116. Sie kann anerkannt werden, wenn:

  • das Krankheitsbild die Diagnose „Koxarthrose“ im Sinne der wissenschaftlichen Begründung erfüllt,
  • die erkrankte Person während ihres Arbeitslebens mindestens zehnmal pro Tag Lasten mit einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm gehandhabt hat und
  • das Gesamtgewicht der im Arbeitsleben bewegten Last mindestens 9.500 Tonnen beträgt.
  • Lungenkrebs durch Passivrauch erhält die Berufskrankheiten-Nummer 4116. Die Berufskrankheit kann anerkannt werden, wenn
  • das Krankheitsbild die Diagnose „Lungenkrebs“ erfüllt,
  • die erkrankte Person am Arbeitsplatz viele Jahre intensiv Passivrauch ausgesetzt war (Passivrauchexposition) und
  • die erkrankte Person selbst nie oder maximal bis zu 400 Zigarettenäquivalente aktiv geraucht hat. Dabei werden etwa Zigarren, Zigarillos und andere Tabakprodukte entsprechend ihrer Zusammensetzung umgerechnet und Zigaretten gleichgestellt.

Bereits vor der Aufnahme in die Berufskrankheiten-Liste konnten beide Erkrankungen nach § 9 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII als sogenannte Wie-Berufskrankheit entschädigt werden. Möglich wurde dies durch Veröffentlichung der entsprechenden neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse des ÄSVB.

Als Berufskrankheiten kommen generell nur jene Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der Medizin durch besondere Einwirkungen wie beispielsweise Lärm oder Staub bei der Arbeit verursacht sind. Bestimmte Personengruppen müssen diesen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein. Zusätzlich muss im Einzelfall die Krankheit wesentlich durch die schädigende Einwirkung bei der Arbeit verursacht sein.

Liegt eine Berufskrankheit vor, besteht das vorrangige Ziel darin, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Berufskrankheit zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen, die von der medizinischen Versorgung bis hin zu beruflichen Maßnahmen reichen können. Verbleiben trotz qualifizierter Rehabilitation schwerwiegende körperliche Beeinträchtigungen, erhalten Versicherte eine Rente.

Quelle: www.dguv.de

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