Oktober 2026

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 83

Liebe Kolleginnen und Kollegen ……

……. 175.000 Sozialstaatsretter sind am 26. September für den Erhalt des Sozialstaates auf die Straßen gegangen, davon 15.000 in Hannover und 7.000 in Bremen. Wir erleben eine eklatante verteilungspolitische Schieflage: Haushalte mit hohen Einkommen, Unternehmensgewinne und höchste Vermögen sollen verschont bleiben, während durch geplante Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss, beim Elterngeld und Wohngeld, der Kinder- und Jugendhilfe oder bei den gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen einseitig die breite Bevölkerung stark belastet wird. 

Ein Großteil der immensen öffentlichen Kreditaufnahmen fließt in Rüstungsprojekte, die sich an willkürlichen NATO-Zielvorgaben orientieren. Es geht nicht mehr um Prävention und umfassenden Ausbau einer friedlichen Weltordnung. Nein es geht um Einfluss, Ressourcensicherung und Machtpolitik, um das Recht des Stärkeren. Wir rüsten auf und entfachen dabei einen Krieg im Inneren gegen die Menschen, die die Lasten und Kosten mit ihrer Arbeitskraft, ihrer Gesundheit und ihrem Lebensstandard bezahlen sollen, wie es der Wirtschafts- und Sozialpfarrer Maximilien Heßlein formuliert hat. Die exorbitant steigenden Militärausgaben sorgen gerade für ein minimales Wirtschaftswachstum, stellen aber keine nachhaltigen Zukunftsinvestitionen dar, was wiederum zu höheren Zinsbelastungen des Bundes führt. Diese wiederum werden in der Logik der Regierenden weitere Kürzungen im Sozialbereich erforderlich machen und die Länder und Kommunen zu weiteren Einsparungen zwingen. Ein Kreislauf, der unterbrochen werden muss, wenn die soziale Schieflage und die Abkehr vieler Bürger*innen vom System der Demokratie nicht noch weiter zunehmen sollen.

Zukunft liegt nicht darin dass man an sie glaubt oder nicht an sie glaubt 
sondern darin daß man sie vorbereitet
(Erich Fried, 1921 – 1988)

Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen in wirtschaftlich guten Jahren zwar gesunken. Der Abstand zur allgemeinen Arbeitslosenquote hat sich jedoch nicht verringert. Schwerbehinderte Menschen sind weiterhin deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als die Gesamtbevölkerung. Das ist ein wichtiger Aspekt der Arbeitsmarkt-Analyse des DGB und der zieht daraus u.a. den Schluss: „Schwerbehindertenvertretungen und Betriebliches Eingliederungsmanagement müssen gesetzlich gestärkt werden.“ Eine richtiger Ruf nach einer notwendigen Reform, die sich zwar auch immer wieder in Koalitionsvereinbarungen wiederfand, was aber bislang nichts Substanzielles an Verbesserung gebracht hat.

Es geht los! Vom 1. Oktober bis zum 30. November 2026 werden bundesweit die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) gewählt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) rufen gemeinsam dazu auf, sich an den Wahlen zu beteiligen und sich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben zu engagieren.

„Gute Arbeitsbedingungen und faire Chancen für Menschen mit Behinderungen brauchen eine starke Interessenvertretung vor Ort.“ (Leonie Gebers, Staatssekretärin, BMAS)

„Die Schwerbehindertenvertretungen haben eine sehr wichtige Funktion für die Interessen der Beschäftigten, aber auch bei der Beratung der Arbeitgeber - gerade bei betrieblichen Transformationsprozessen wie Digitalisierung und mobile Arbeit.“ (Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)

„Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und tiefgreifender Veränderungen der Arbeitswelt brauchen Beschäftigte eine starke Stimme im Betrieb.“ (Anja Piel, Mitglied des Bundesvorstandes des DGB)

In diesem Sinne, alles Gute für die Kandidierenden und vielen Dank den Wahlvorständen für ihre nicht immer einfache Arbeit

Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

Gesetzesänderung!

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung), wird das Thema Teilrente und Krankengeld neu geregelt.

Die neue Rechtslage ab 1.1.2027

Für Versicherte, die eine Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Drittel (66,666 Prozent) der Vollrente, eine Vollrente oder eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, fällt der Anspruch auf Krankengeld ab Beginn der jeweiligen Rente weg. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht dann nur noch bei der Alters-Teilrente bis höchstens zwei Drittel (10 bis 66,666 Prozent) der Vollrente.

Nähere Informationen: arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de

Tipp

Der Reha-Entlassungsbericht ist für Patientinnen und Patienten entscheidend für Anträge auf Erwerbsminderung. Fehler oder falsche Angaben können für Betroffene gravierende Folgen haben. Worauf sollte man achten?
Der Reha-Entlassungsbericht fasst den Verlauf der Behandlungen zusammen und dient der Information der weiterbehandelnden Hausärztinnen und Fachärzte. Gleichzeitig ist er ein wichtiger Nachweis für den Leistungserbringer, in den allermeisten Fällen handelt es sich dabei um die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Link zum Artikel: www.vdk.de

 

ver.di

Grundsatzpapier des ver.di-Bundesarbeitskreises Behindertenpolitik

Die Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung und das Engagement für Inklusion und Teilhabe sind für mich untrennbar miteinander verbunden.
Um eine größtmögliche Wirksamkeit zu erreichen, setze ich mich aktiv für die Interessen von Menschen mit Behinderungen im Betrieb ein und arbeite eng mit Kolleg*innen, dem Betriebsrat/Personalrat/MAV sowie der Gewerkschaft ver.di zusammen.

Ich stehe für die in der Satzung der ver.di verankerten Ziele und Prinzipien und engagiere mich für eine positive Entwicklung der Mitbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben.

Als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen setze ich mich für die Belange aller Beschäftigten mit Behinderung ein – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Art der Behinderung oder sonstigen persönlichen Merkmalen.
Ich nutze die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung, um gute Arbeitsbedingungen, Barrierefreiheit und Chancengleichheit durchzusetzen und vertrete diese Positionen klar gegenüber dem Arbeitgeber. Ich werde mich für ein respektvolles Miteinander und ein inklusives Betriebsklima einsetzen. Diskriminierung, Ausgrenzung und jede Form von menschenfeindlicher Haltung haben keinen Platz in unserem Unternehmen. Ich trete aktiv gegen solche Tendenzen ein.

Ich setze mich dafür ein, dass alle Beschäftigten mit Behinderung gleiche Chancen erhalten, ihre Potenziale entfalten können und in ihrer Vielfalt wertgeschätzt und nicht benachteiligt werden.
Die Förderung von Selbstbestimmung und Teilhabe ist für mich zentral. Veränderungen in Gesellschaft und Gesetzgebung betreffen auch die Arbeitswelt. Daher ist kontinuierliche Weiterbildung für mein Amt als Schwerbehindertenvertretung unerlässlich. Ich werde mich nach Möglichkeit mindestens einmal jährlich durch Schulungen und Fortbildungen qualifizieren und konstruktiv mit anderen Interessenvertretungen – insbesondere dem Betriebsrat/Personalrat/MAV, der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie anderen Vertrauenspersonen – zusammenarbeiten.

ver.di-Bundesarbeitskreises Behindertenpolitik im Mai 2026

ARBEITSMARKT AKTUELL – DGB

Die Arbeitslosigkeit steigt – schwerbehinderte Menschen trifft die Entwicklung besonders hart. Ihre Arbeitslosenquote liegt mit 12 Prozent weiterhin deutlich über der allgemeinen Quote. Im Juli 2026 waren rund 192.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos – 3,4 Prozent mehr als im Vorjahresmonat.

Das neue DGB-„Arbeitsmarkt aktuell“ zeigt: Trotz guter Qualifikationen haben schwerbehinderte Arbeitslose deutlich schlechtere Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz. Der DGB fordert deshalb besseren Schutz vor Arbeitsplatzverlust, eine Stärkung der Schwerbehindertenvertretung und ein verbindliches Betriebliches Eingliederungsmanagement.

PFD-Download: www.dgb.de

SICHTWEISEN – DBSV

Auf der Straße, im Hotel, vor einem Geschäft: André Rabe wendet Künstliche Intelligenz, kurz KI, in vielen Situationen an. Wie und wo sie sehbehinderten und blinden Menschen nützt und welche Schwierigkeiten es noch gibt, beschreibt er in diesem interessanten Beitrag: www.sichtweisen-online.org

Bremen

Am 20. August wurde der neue Beitrag mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen zum Stand der Barrierefreiheit in unserem Dienstgebäude auf „buten und binnen“ veröffentlicht.

Es ist nach wie vor ein langer und frustrierender Kampf, sodass nun der Weg über die Anzeige bei der Gewerbeaufsicht gewählt wurde.

Unter folgendem Link ist der Beitrag abrufbar: Noch immer kein barrierefreier Dienstsitz für Behindertenvertreter - buten un binnen

Der Weg ins Büro ist für Schwerbehindertenvertreter in Bremen noch immer voller Gefahren. Seit Jahren tut sich nichts. Jetzt haben sie Anzeige erstattet.

Quelle: Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen

DGB

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat es beschlossen: Wer krank ist, soll künftig schon am ersten Tag ein ärztliches Attest vorlegen. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung ganz wegfallen.

Begründet wird dieser Vorschlag, der dem Vernehmen nach insbesondere dem Kanzler sehr am Herzen liegt, damit, dass die Deutschen zu oft krank sind oder zumindest so tun als ob. Der simulierende Beschäftige als Wachstumshemmnis. Dem muss jetzt rigoros politisch ein Riegel vorgeschoben werden.

Geschenkt, dass Arbeitgeber auch heute schon ganz ohne Begründung ein Attest ab dem ersten Tag verlangen dürfen. Wenn also der Eindruck vorliegt, dass ein Mitarbeiter vielleicht doch nicht krank ist, stehen dem Arbeitgeber wirksame Kontrollwerkzeuge zur Verfügung.

Aus diesem Werkzeug baut die Koalition jetzt allerdings einen Generalverdacht, der allen Beschäftigten das Leben schwer macht. Und das völlig ohne Not. Einzige Ausnahme: Abweichungen können per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung fixiert werden. Interessierte Beobachter fragen sich mit Verwunderung, ob dadurch zur angekündigten Entbürokratisierung in der Wirtschaft beigetragen werden soll.

Noch abwegiger wird der Vorschlag, wenn man durchdekliniert, welche Auswirkungen die neue Regelung für die hausärztliche Versorgung der Bevölkerung hat. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet mit über 100.000 zusätzlichen Patientenkontakten täglich. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnt vor einer Katastrophe für die Praxen, die bereits heute an der Lastgrenze laufen. Wer in diesen Wochen versucht, als Neupatient beim Hausarzt einen Termin zu bekommen, kann ein Lied davon singen. Davon, dass 100.000 verschnupfte Beschäftigte im Wartezimmer auch ein gesteigertes Infektionsrisiko für alle anderen dort Anwesenden darstellen, mal ganz zu schweigen.

Das gilt im Übrigen auch für diejenigen, die sich dann doch krank auf die Arbeit schleppen. Präsentismus ist schädlich. Wann kommt das endlich auch im Kanzleramt an?

Am Ende bleibt vor allem eine Botschaft an die Beschäftigten: Wer krank ist, steht unter Generalverdacht. Das ist fatal. Die Koalition sollte lieber dort ansetzen, wo die eigentlichen Ursachen steigender Krankenstände liegen, nämlich bei der Arbeitsverdichtung, dem Personalmangel und der psychischen Belastung. Immerhin hat sich Bärbel Bas zuletzt öffentlich gegen die Regelung ausgesprochen. Vielleicht hält der Segen der Erkenntnis am Ende auch noch im Kanzleramt Einzug.
Wir geben die Hoffnung nicht auf und machen uns weiterhin dafür stark!

Quelle: DGB, PM, 18.09.2026

Recht

Das LAG Niedersachsen, entschied am 16.03. 2026, dass eine krankheitsbedingte Kündigung in der Regel sozial ungerechtfertigt und unverhältnismäßig ist, wenn der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) abbricht, ohne dem Arbeitnehmer die Umsetzung der als zielführend vereinbarten Maßnahmen über einen angemessenen Zeitraum ermöglicht zu haben.

Leitsatz: Der Arbeitgeber hat es in der Regel dem Arbeitnehmer vor einer Kündigung zu ermöglichen, die im Rahmen eines BEM als zielführend erkannten Behandlungsmaßnahmen auch zu ergreifen.
Urteil vom 16.03.2026 – 4 SLa 746/25

Link zum Urteil: www.voris.wolterskluwer-online.de

Deutschlandfunk Kultur

90 Prozent aller Behinderungen entstehen durch Krankheiten oder einen Unfall. Doch obwohl Behinderung jeden treffen kann, werden Betroffene immer noch marginalisiert. Woran liegt das und wie lässt sich das ändern?

Ein interessanter Podcast mit Prof. Dr. Rebecca Maskos auf www.deutschlandfunkkultur.de

Niedersachsen

Zum heutigen Auftakt der Woche der Gehörlosen und dem bevorstehenden Internationalen Tag der Gebärdensprachen am 23. September macht das Niedersächsische Sozialministerium auf ein neues Angebot aufmerksam: Die wichtigsten Inhalte des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) stehen ab sofort in Deutscher Gebärdensprache (DGS) auf der Internetseite des Ministeriums zur Verfügung.

Die neun Videos beinhalten unter anderem Informationen über die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als eigenständige Sprache, das Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Kontakt mit öffentlichen Stellen, den Schutz vor Benachteiligung, die barrierefreie Gestaltung von Dokumenten sowie die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen.

Sozialminister Dr. Andreas Philippi erläutert dazu: „Für viele gehörlose Menschen ist die Deutsche Gebärdensprache nicht nur ihre Erstsprache, sondern auch Teil ihrer Identität und Ausdruck einer eigenständigen Kultur. Die Woche der Gehörlosen rückt zudem die Frage in den Mittelpunkt, wie Informationen für alle Menschen zugänglich gemacht werden können. Die neuen Gebärdensprachvideos zum NBGG leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie selbstbestimmt wahrnehmen und einfordern. So werden Teilhabe und Inklusion in Niedersachsen gestärkt.“

Annetraud Grote, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Niedersachsen, ergänzt: „Das NBGG in Deutscher Gebärdensprache ist weit mehr als ein Serviceangebot. Es zeigt, dass die Belange gehörloser Menschen bei der Gestaltung barrierefreier Informationen mitgedacht werden. Dieses Angebot sollte Vorbild für weitere Veröffentlichungen sein, denn der Zugang zu Informationen bedeutet gesellschaftliche Teilhabe.“

Die Bereitstellung der Gebärdensprachvideos ist eine weitere Maßnahme des Landes Niedersachsen zur Stärkung der Barrierefreiheit und ergänzt die bereits veröffentlichte Fassung des NBGG in Leichter Sprache. Beide Angebote verfolgen das Ziel, Menschen mit Behinderungen einen möglichst barrierefreien Zugang zu Informationen über ihre Rechte im Umgang mit öffentlichen Stellen zu ermöglichen. Die Videos sind ab sofort auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung abrufbar: www.ms.niedersachsen.de

br24

Seit Jahren kündigen Regierungen Veränderungen beim Entgelt in Werkstätten für Menschen mit Behinderung an. Denn die Beschäftigten verdienen nur wenige hundert Euro monatlich. Was Betroffene fordern – und wie der Stand der Reformen derzeit ist.

Bereits mehrere Regierungskoalitionen haben Reformen angekündigt, die mehr Verdienst für Behinderte in Werkstätten (WfbM), eine Reform der Werkstätten selbst und auch bessere Vermittlungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt versprechen. Der derzeitige Durchschnittsverdienst in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung liegt für eine Vollzeitbeschäftigung bei 230 Euro monatlich. Es müsse sich endlich etwas ändern, ist der Tenor von WfbM und den dort arbeitenden Menschen. Aber: Tut es das auch?

Link zum Artikel: www.br.de/nachrichten

Aktion Mensch

Diskriminierung gehört für viele Menschen mit Beeinträchtigung zum Alltag. Sie sind deutlich häufiger von ihr betroffen als die Gesamtbevölkerung, etwa im Arbeitsleben, auf dem Wohnungsmarkt, im Kontakt mit Behörden sowie im öffentlichen und digitalen Raum. Die Ergebnisse der zweiten Auflage der Studie machen sichtbar, welche Folgen Diskriminierung hat und wo Handlungsbedarf besteht.

Mobbing und Diskriminierung sind für viele Menschen mit Beeinträchtigung keine Einzelfälle, sondern wiederkehrende Erfahrungen. Sie begegnen ihnen auf dem Wohnungsmarkt, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum, im Internet sowie im Kontakt mit Behörden und dem Gesundheitssystem.

Die Studie untersucht, wie häufig Menschen mit Beeinträchtigung von Mobbing und Diskriminierung betroffen sind, welche Folgen diese Erfahrungen für ihren Alltag haben und wie sie mit den Erlebnissen umgehen. Gleichzeitig zeigt sie auf, welche strukturellen Barrieren bestehen und welche Veränderungen Betroffene für eine diskriminierungsärmere Gesellschaft fordern. 2025 wurde die Studie erstmalig durchgeführt, der vorliegende Jahrgang bietet die erste Möglichkeit zur Beobachtung, wie sich die Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigung entwickelt.

Hier steht die Studie als PDF zum Download zur Verfügung: www.aktion-mensch.de

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

Am 29. September fand dieses Jahr, wie seit 30 Jahren der bundesweite „Tag der Endometriose“ statt. Der Tag ist der Aufklärung über die zweithäufigste und zugleich noch wenig bekannte Unterleibserkrankung bei Menstruierenden gewidmet. Endometriose betrifft ca. acht bis 15 Prozent aller Gebärfähigen. Die WHO schätzt, dass weltweit ca. 190 Millionen Menschen betroffen sind; in Deutschland sind es schätzungsweise zwei bis vier Millionen mit jährlich 40.000 Neuerkrankten. Insgesamt hat sich die Anzahl der Diagnosen hierzulande in den vergangenen 20 Jahren mehr als verdoppelt. Ein Grund dafür dürfte sein, dass die Erkrankung immer stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein rückt.

Diese neueste Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages steht im Internet-Angebot als PDF zur Verfügung: www.bundestag.de

ver.di-Senioren

Wir Senior*innen in ver.di sind empört über die Vorschläge der Kommissionen der Bundesregierung zu den sogenannten „Reformen“ des Sozialstaats. Alle sozialen Errungenschaften, die wir als Gewerkschafter*innen in Jahrzehnten hart erkämpft haben, sollen abgebaut und zum Teil sogar abgeschafft werden.

Wenn die Bundesregierung damit durchkommt, bleibt von unserem Sozialstaat nichts mehr übrig. Die Formulierung in unserem Grundgesetz, dass Deutschland ein „sozialer Bundesstaat“ ist, droht ausgehöhlt zu werden.

Die politisch forcierten Sozialkürzungen untergraben das Vertrauen in das demokratische System – und nutzen nur den rechten populistischen Parteien. Sie gehen nur zu Lasten der Arbeitnehmer*innen und Rentner*innen. Als langjährige Gewerkschafter*innen haben wir wesentlich zur Stabilisierung unserer Demokratie und zum Ausbau des Sozialstaats beigetragen. Wir sagen: Nicht mit uns!

Wir Senior*innen bleiben stabil – sozial gestalten heißt für uns:

Eine Rentenreform, die die Lebensleistung der Menschen anerkennt – und ein ausreichend hohes Niveau in der gesetzlichen Rente sicherstellt: Schon jetzt sind 20 Prozent der Rentner*innen (4,2 Millionen Menschen) von Altersarmut bedroht. Weitere Rentenkürzungen – und genau das bedeutet die Erhöhung des Renteneintrittsalters – verschärfen dieses Problem für die künftigen Rentner*innen statt es zu lösen. Die Rente für besonders langjährig Versicherte, die Rente mit 65 muss bleiben! 45 Beitragsjahre sind genug!

Wir Senior*innen bleiben stabil – sozial gestalten heißt für uns:

Das dringend benötigte Wohngeld darf nicht gekürzt werden: Über 1,2 Millionen Haushalte oder 2,5 Millionen Menschen in Deutschland bezogen 2024 Wohngeld – darunter etwa 700.000 Senior*innen. Bezahlbares Wohnen muss ein Grundrecht sein! Wir fordern mehr sozialen Wohnungsbau, damit Wohnen nicht zu Altersarmut führt – niemand soll Angst vor Obdachlosigkeit habe müssen!

Wir Senior*innen bleiben stabil – sozial gestalten heißt für uns:

Gute Gesundheitsversorgung und stabile Krankenversicherungen statt einfallsloser Kürzungen und einseitiger Belastung der Versicherten: Wir brauchen eine Bürger*innenversicherung, die alle nach gleichen Regeln einbezieht – und die für alle bezahlbar ist. Kürzungen beim Zahnersatz, erhöhte Zuzahlung bei Medikamenten, Krankenhaus, Kur- und Reha-Aufenthalten usw. sind keine Option! Das Leistungsangebot muss sich am Bedarf der Menschen orientieren statt an den Kosten – wir sind gegen alle Leistungskürzungen auf Kosten der Versicherten! Wir lehnen jegliche Altersdiskriminierung ab – auch im Gesundheitswesen!

Wir Senior*innen bleiben stabil – sozial gestalten heißt für uns:

Eine sichere, solidarische, zukunftsfeste Pflegevollversicherung: Pflege ist eine zentrale Aufgabe des Sozialstaats. Sie ist keine Privatangelegenheit, sondern ein wichtiges Element der Daseinsvorsorge und darf nicht auf Angehörige – insbesondere auf Frauen – abgewälzt werden. Auch hier gilt: Das Leistungsangebot muss sich am Bedarf der Menschen orientieren statt an den Kosten. Dafür brauchen wir ausreichend viele Pflegekräfte, die zu fairen Bedingungen beschäftigt werden!

Unser Sozialstaat ist finanzierbar – das ist belegt: Sozialverbände wie der VdK und Wirtschaftsexperten betonen, dass der Anteil der Sozialausgaben an der Wirtschaftsleistung seit Jahrzehnten stabil bei einem Drittel liegt. Wir müssen endlich Reiche und Superreiche ausreichend zur Kasse bitten – auch sie müssen einen angemessenen Beitrag zum Sozialstaat leisten!

PDF-Download InformatiV Ausgabe September2026: www.senioren.verdi.de

Bericht

Der bremische Senator für Finanzen legt den Bericht zur Beschäftigungssituation von Beschäftigten mit Behinderung für das Jahr 2025 im Öffentlichen Dienst Bremen vor.
Durch die gemäß § 166 SGB IX abgeschlossene Inklusionsvereinbarung besteht laut Ziffer 2.7 die Pflicht des Arbeitgebers, jährlich einen Bericht über die Beschäftigungssituation und Beschäftigtenstruktur von Menschen mit Schwerbehinderung im bremischen öffentlichen Dienst zu erstellen.

Hier steht der Bericht zum Download zur Verfügung: www.transparenz.bremen.de

Dank für die Übermittlung an Marco Bockholt, Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen.

BAuA-Studie

Die vorliegende Studie untersucht den Zusammenhang zwischen mehreren gleichzeitig auftretenden (multiplen) körperlichen sowie psychosozialen Arbeitsanforderungen und der Präferenz nach einem vorzeitigen Renteneintritt bei älteren Beschäftigten. Auch wenn die beobachteten Zusammenhänge eher klein ausfallen, zeigen die Ergebnisse, dass insbesondere multiple psychosoziale Arbeitsanforderungen für Ruhestandspräferenzen relevant sind. Dies unterstreicht die Notwendigkeit gezielter Maßnahmen zur Förderung einer gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung über den gesamten Erwerbsverlauf.

Link zur Publikation: www.baua.de

Information | GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist am 30.07.2026 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen für die Beitragszahler:

Einführung Teil-AU und Teilkrankengeld: Vorgesehen werden drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit: 25 %, 50 %, 75 % bezogen auf Restleistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Mit Feststellung der Teilarbeitsfähigkeit geht die Feststellung einer Teilarbeitsunfähigkeit einher. Teilarbeitsfähigkeit kann erst festgestellt werden, wenn der oder die Versicherte sowie der Arbeitgeber Zustimmung erteilt haben. Der G-BA legt Einzelheiten zu Anforderungen an die Feststellung einer Teilarbeitsfähigkeit fest.

Die Zuschüsse der Krankenkassen für die Regelversorgung mit Zahnersatz sinken von 60 % auf 50 %. Wer regelmäßig die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, erhält – nach fünf Jahren ununterbrochener Inanspruchnahme - wieder 60 statt 70 und – nach zehnjähriger ununterbrochener Inanspruchnahme - wieder 65 statt 75 Prozent. Beim Zahnersatz werden bei Versicherten mit geringem Einkommen auch weiterhin die Kosten für die medizinisch notwendige vollständig durch die GKV übernommen (100 % Zuschuss in Härtefällen)

Die Zuzahlungen der Versicherten werden um 50 Prozent erhöht. Die existierenden Zuzahlungsgrenzen bestehen weiter fort.

Bei chronisch kranken Menschen liegt die jährliche Belastungsgrenze bei 1 % des Haushaltsbruttoeinkommens, bei allen anderen Personen bei 2 %.

Quelle: www.sozialpolitik-aktuell.de

DGB - einblick

Die Bundesregierung will mit Sozialreformen das Land modernisieren und den Sozialstaat effizienter machen. Das sind grundsätzlich richtige Ziele. Doch einige der geplanten Maßnahmen benachteiligen besonders Frauen strukturell, weil sie in ihrer Erwerbsbiografie, bei der Sorgearbeit und beim Einkommen ohnehin schon schlechter dastehen als Männer. Statt Frauen wirtschaftlich unabhängiger zu machen, drohen manche Reformpläne sie noch abhängiger zu machen. Schon heute können 7 von 10 erwerbstätigen Frauen nicht langfristig für sich und ein Kind sorgen.

Link zum Beitrag: www.dgb.de

Statistik

Das bundesweite Aufkommen der Ausgleichsabgabe lag 2024 bei knapp 893 Mio. Euro. Davon verblieben 82 % (733 Mio. Euro) bei den Inklusions- und Integrationsämtern, 18 % gingen an den Ausgleichsfonds des BMAS.

Die Ausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 16 % auf rund 755 Mio. Euro. Davon flossen 236 Mio. Euro an Arbeitgeber zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen (43.000 Einzelfälle) sowie 146 Mio. Euro an 1.037 Inklusionsbetriebe.

Zusätzlich erhielten 9.900 schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben Leistungen der Begleitenden Hilfe in Höhe von 86 Mio. Euro – etwa für Mobilität, Arbeitshilfen, Qualifizierung oder Arbeitsassistenz.

Mehr zum Jahresbericht der BIH: Inklusionsämter | REHADAT-Statistik

BMAS

Die Broschüre wendet sich direkt an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die länger erkrankt sind. Sie bietet ihnen einen Überblick über das Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 SGB IX und zum "Hamburger Modell". Kompakt und mit einem praktischen Frage-Antwort-Teil versehen vermittelt sie einen einfachen Zugang zu dem Thema und nennt Rechte und Pflichten im Verfahren. Konkrete Fallbeispiele erleichtern das Verständnis.

Darüber hinaus ist die Broschüre dazu gedacht, Betriebs- oder Personalräte und Schwerbehindertenvertreter bei der Beratung der Beschäftigten zu unterstützen. Sie kann als erste, leicht verständliche Information zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement den Ratsuchenden an die Hand gegeben werden.

Möglichkeit zum PDF-Download oder Bestellung von max. 5 Exemplaren beim BMAS: www.bmas.de

Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi

Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi fordert Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen: „Wir müssen die gesellschaftliche Teilhabe nach Erkrankungen erleichtern statt zu stigmatisieren und zu diskriminieren“
Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben am Freitag, 26. September im Bundesrat eine Entschließung zur Einführung eines gesetzlichen „Rechts auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen eingebracht.

Die antragstellenden Länder wollen mit der Initiative den Bund dazu auffordern, einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen, mit dem sichergestellt ist, dass nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen keine Verpflichtungen zur Information oder Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung bestehen. Dies soll unter anderem das Versicherungsvertragsrecht, Verbraucherkreditverträge und Adoptionsvermittlungsverfahren umfassen. Ebenso fordern die Länder eine Verpflichtung zur Löschung bereits vorhandener Daten zu einer überwundenen Krebserkrankung nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen vorzusehen. Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi sieht in dem gemeinsamen Ländervorstoß einen wichtigen Schritt zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe:

„Die Einführung eines gesetzlichen ‚Rechts auf Vergessenwerden‘ wäre ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung von Chancengleichheit und Teilhabe von Menschen mit einer Krebsvorerkrankung. Ich plädiere dafür, langfristig ein solches Recht auch auf andere Erkrankungen auszuweiten. Wir müssen die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ehemals erkrankter Menschen nachhaltig verbessern, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten und Stigmata durch Vorerkrankungen entgegenwirken.

Menschen, die eine schwere physische oder psychische Erkrankung überwunden haben, dürfen nicht dauerhaft mit Nachteilen belastet werden, wenn aus medizinischer Sicht keine Anhaltspunkte für ein erhöhtes Risiko mehr bestehen. Viele Menschen kämpfen sich nach schweren Erkrankungen mit viel Kraft zurück in ein gesundes Leben. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Menschen dann Bedingungen vorfinden, die ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern und nicht erschweren. Durch die Stigmatisierung von Krankheiten fühlen sich viele Menschen auch nach ihrer Genesung noch abgestempelt. Diese Fehlentwicklung müssen wir verhindern.

Wir wollen dabei keine starren Fristen vorgeben, sondern wollen diese an den aktuellen Stand der Forschung sowie an wissenschaftlich belegte Rückfallrisiken koppeln. Ziel muss es sein Betroffene nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen vor Benachteiligungen aufgrund einer überwundenen Erkrankung zu schützen. Es sollen dann z.B. im Versicherungsrecht, im Beamtenrecht oder im Kreditwesen keine Offenlegungs- oder Informationspflichten mehr bestehen. Daten, die für die Therapie und Behandlungsdokumentation der Patientinnen und Patienten erforderlich sind, werden natürlich weiterhin vorgehalten. Mit der vorgeschlagenen Regelung setzen wir ein wichtiges Signal gegen die Diskriminierung von Menschen, die eine schwere Erkrankung überwunden haben.“

Hintergrund:
Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. fordern seit 2024 gesetzgeberische Maßnahmen, um diese Diskriminierungen zu beseitigen. In einigen europäischen Staaten, wie etwa Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Spanien liegen bereits Regelungen zu einem „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen vor.  Entsprechende Regelungen fehlen in der Bundesrepublik Deutschland. Betroffenen werden etwa Versicherungsabschlüsse oder Kreditaufnahmen verwehrt beziehungsweise erschwert.

Quelle: Presseinformation, 26.09.2026, Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Buch-Tipp

Rechtsextreme Parteien haben Zulauf, ihr Gedankengut stößt auf Akzeptanz. Die Wahlen 2024 haben das überdeutlich gezeigt, ob auf europäischer Ebene oder in den Bundesländern. Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, verbale und schriftliche Übergriffe, Hetze und Gewalt machen vor Betrieben und Dienststellen nicht Halt. Die Arbeitswelt ist ein Spiegel der Gesellschaft.

In diesem Buch werden die Ursachen analysiert und Wege aufgezeigt, um gegenzusteuern.

„Demokratie in der Arbeitswelt“ bietet treffende Analysen, Konzepte und ermutigende Beiträge. Unter anderen von Michael Vassiliadis (Bundesvorsitzender der IGBCE), Thomas Klebe (ehemaliger Justiziar der IG Metall), Thomas Otto (Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes), Ernesto Klengel (Hugo-Sinzheimer-Institut), Marcel Fratzscher (DIW – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V., Berlin), Tim Hühnert (DGB), Gerd Wiegel (DGB).

Demokratie in der Arbeitswelt
Strategien und Handlungsfelder gegen Rechtsextremismus
Beate Eberhardt, Eva-Maria Stoppkotte
240 Seiten, kartoniert, 1. Auflage 2025
24,00 € in der Buchhandlung eures Vertrauens oder versandkostenfrei im BUND SHOP

Tipp

Digitale Angebote sind heute selbstverständlich – doch nicht für alle gleichermaßen zugänglich. Ob Online-Banking, Terminvereinbarungen oder soziale Netzwerke: Viele Menschen stoßen auf sprachliche, technische oder gestalterische Barrieren. Besonders betroffen sind Menschen mit Lern- oder Leseschwierigkeiten, ältere Menschen, Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen oder Personen mit wenig digitaler Erfahrung.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, bietet der Digital-Kompass im Neuprojekt weiterhin Qualifizierungen an. Im Fokus steht jetzt das Thema „Einfache Sprache“ – ein Schlüssel, um digitale Themen verständlich und zugänglich zu vermitteln.

Die Schulung unterstützt haupt- und ehrenamtliche Akteurinnen und Akteure dabei, digitale Inhalte klar, nachvollziehbar und praxisbezogen aufzubereiten und so die Grundlage für ein Engagement als Digital-Kompass-Standort zu schaffen.

Infos und Anmeldung: www.digital-kompass.de

Entwicklungen und regionale Impulse in Niedersachsen und Bremen

Victoria Schwertmann (Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Niedersachsen), Michael Tanzer (Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen) und Dr. Michael Beyerlein (Universität Kassel) stellen in diesem Beitrag die These auf, dass Instrumente zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen erfolgreicher sind, wenn sich die regionalen Reha-Akteure vernetzen. Dies gilt insbesondere für Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu stellen die Autorin und die Autoren zunächst die Instrumente Ausgelagerte Arbeitsplätze, Andere Leistungsanbieter, Budget für Arbeit sowie Budget für Ausbildung und deren Gelingensbedingungen vor. Anschließend werden die regionalen Initiativen zur Förderung von Übergängen in Niedersachsen und Bremen vorgestellt und erste Erkenntnisse aus der Vernetzungsarbeit präsentiert. Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass ein inklusiver Arbeitsmarkt nicht allein durch Gesetze entsteht, sondern durch handlungsfähige Netzwerke, klare Kommunikationswege und gemeinsame Verantwortung.

Link zum Fachbeitrag: www.reha-recht.de


Seminare

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

Das im Juli 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt zahlreiche Änderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und enthält mit der geplanten Teilarbeitsunfähigkeit eine Neuregelung, die auch für die betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung sein wird.

Für Betriebs-, Personalräte und SBVen stellen sich damit wichtige Fragen: Was bedeutet die neue Teilarbeitsunfähigkeit für Beschäftigte und Arbeitgeber? Unter welchen Voraussetzungen kann sie erfolgen? Wie unterscheiden sich Teilarbeitsunfähigkeit, stufenweise Wiedereingliederung und betriebliches Eingliederungsmanagement? Und wie lassen sich die neuen Regelungen sinnvoll in die betriebliche Praxis integrieren bzw. was sind die nächsten Prüf- und Handlungsschritte?

Das eintägige Online-Seminar gibt einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und nimmt die Teilarbeitsunfähigkeit sowie ihre Auswirkungen auf Beschäftigte und Interessenvertretungen in den Blick.

Themenschwerpunkte:

  • Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Überblick
  • Teilarbeitsunfähigkeit: Voraussetzungen und rechtlicher Rahmen
  • Abgrenzung zu Wiedereingliederung und BEM
  • Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung

Den Überblick zur GKV-Reform 2026 stellt Christine Osterland (Richterin beim Sozialgericht, zZt. wiss. MA am Bundessozialgericht) vor.

Jetzt anmelden: 19.10.2026, online

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

Interessenvertretungen sind in einem engen Austausch mit den Personen, die sie gewählt haben. Ein kurzes Gespräch auf dem Flur, eine Sprechstunde zu aktuellen Themen im Betrieb oder eine schriftliche Info. Ziel muss sein, dass alle Personen, die die Interessenvertretung erreichen möchte, das Gesagte oder Gelesene verstehen. Sprachliche Barrieren führen jedoch dazu, dass Informationen nicht oder nur teilweise verstanden und aufgenommen werden. In unserer Tagesschulung bekommt ihr Informationen über die beiden Sprachniveaus und werdet für das Thema der Leichten und Einfachen Sprache sensibilisiert.
 
Themenschwerpunkte:

  • Historischer Abriss Leichte und Einfache Sprache
  • Kurze Gegenüberstellung verschiedener Regelwerke
  • Kurzüberblick gesetzliche Grundlagen
  • Qualitative und quantitative Beschreibung der Zielgruppe
  • Grundzüge der Leichten und Einfachen Sprache
  • Übungen und Austausch

Anmeldung für die nächsten Termine:
12.11.2026 in Hannover | 02.06.2027 in Hannover | 29.11.2027 in Hannover

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

In den letzten Jahren haben mobile Arbeit und Homeoffice stark an Bedeutung gewonnen. Tätigkeiten, die früher überwiegend im Büro stattfanden, werden in das private Umfeld verlagert. Unverändert gilt jedoch: Die in der Arbeitsschutzgesetzgebung verankerten Pflichten des Arbeitgebers bestehen auch dann fort, wenn die Arbeit außerhalb des Betriebsortes erbracht wird.

Zusätzlich entstehen neue Anforderungen und Belastungen durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). In der Arbeitsschutzkonferenz möchten wir daher die veränderten Anforderungen an Arbeitsinhalte und Arbeitsorganisation in den Blick nehmen und der Frage nachgehen, welche neuen Herausforderungen sich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ergeben.

Jetzt anmelden: 7. Oktober 2026 in Hannover

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

Mittlerweile ein beliebtes Onlineformat – die Aktuelle Stunde für die SBV!

Wir möchten mit euch im praktischen Onlineformat über aktuelle Themen, Rechtsprechungen, Fragen sprechen, die euch seit dem letzten Seminar oder im Rahmen eurer Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung bewegen.

Zu Beginn bekommt ihr ein aktuelles Thema und/oder Urteil vorgestellt, über das wir uns dann im Anschluss austauschen können. Natürlich bietet die aktuelle Stunde auch Zeit, um eure Fragen zu beantworten, euch auszutauschen und zu vernetzen.
Zu beachten ist jedoch, dass die aktuelle Stunde keine (!) individuelle Rechtsberatung ist oder ersetzt.

Themenschwerpunkte

  • Aktuelles Thema aus der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
  • Erfahrungsaustausch und Vernetzung
  • Fragen aus den Betrieben/Dienststellen

Die Termine finden alle zwei Monate online statt: Jetzt anmelden zur Aktuellen Stunde für die SBV

Anmeldung für den SBV InfoBrief

Wenn du gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchtest,
schreib uns einfach eine kurze Nachricht:

sbv@bw-verdi.de
Betreff: Abo SBV InfoBrief

Bildungswerk der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) in Niedersachsen e.V.

Koordinationsbüro für
Betriebs- und Personalräte­seminare

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Tel.: 0511 12400-400
Fax: 0511 12400-420 
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