Liebe Kolleginnen und Kollegen ……
……… wenn ein guter Freund oder ein Familienmitglied ein bedeutsames Versprechen nicht einhält, ist man verständlicherweise sauer. Und man fragt sich, warum es dazu gekommen ist. In der Politik geht es im vorliegenden Fall nicht nur um einen Menschen, der enttäuscht und sauer ist, sondern um ca. 10% der Bevölkerung, nämlich den Menschen mit einer Behinderung. Haben die noch regierenden Parteien sich doch gegenseitig versprochen – wenn man einen Koalitionsvertrag so deutet – das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu reformieren. Der Arbeits- und Sozialminister hat den Entwurf einer Gesetzesänderung längst in der Schublade, aber koalitionsintern wird das Vorhaben blockiert, heißt es wiederholt aus informierten Kreisen. Dreimal raten ist wohl nicht notwendig, um richtig zu tippen, welcher der Koalitionäre Blockade betreibt! Dass es sich dabei um dieselben Blockierer handelt, die im Haushalt ca. 100 Millionen bei den Fördergeldern zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sparen wollen, ist eine Vermutung, die aber mit hoher Wahrscheinlichkeit der Realität entspricht.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat schon im Juli ein Forderungspapier veröffentlicht und fordert die Bundesregierung und das Parlament auf, die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und zügig eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf den Weg zu bringen.
Behindertenpolitik,
die keine Menschenrechtspolitik ist,
ist keine Behindertenpolitik.1
Während Regierung und der größte Teil der Opposition sich fortwährend von der AFD weiter nach rechts in eine autoritäre Politik treiben lassen, fragen Rot-Grün-Gelb sich, aufgeschreckt von selbstverschuldeten schlechten Wahlergebnissen, wie diese wohl zustande kommen. Ob es wohl Zusammenhänge gibt, zwischen dem Regierungshandeln, welches das Prekariat wachsen, und die Infrastruktur vergammeln lässt und den Wahlergebnissen? Die Folge des allgemeinen Rechtsrucks sind immer mehr und schärfere Maßnahmen gegen Menschen in Not und sozial schwächer gestellte Menschen. Eine Zeitenwende, die größte Besorgnis schafft! Darüber bleiben notwendige Projekte zur Stabilisierung der Demokratie, in den Nebelschwaden einer immer restriktiveren Politik unsichtbar. So weit, so schlecht.
Ganz in dem Trend – „Das wird man doch wohl noch sagen dürfen“ – bewegt sich auch ein sogenannter Comedian namens Luke Mockridge, der meinte, in einem Podcast abwertende Witze über Sportler mit Behinderung machen zu müssen. Das ist aber nicht lustig, das nennt man Ableismus. Und er ist kein Einzelfall. Und angesichts der oben beschriebenen gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Entwicklung, kann man sich fragen, wohin diese Enthemmung noch führen wird!
Raul Krauthausen wurde kürzlich in einem Interview gefragt, wie es um die Inklusion in Deutschland stehe. Er antwortete: „Die Frage suggeriert Erwartungen, aber ich bin weit entfernt von Dankbarkeit. Es ist nicht so, dass wir nichts erreicht haben. Wir müssen begreifen, dass Inklusion ein Thema ist, das immer Thema sein wird. Das ist genau wie Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau.“ Ich finde, eine sehr diplomatische Antwort von Raul, 15 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Laut Bundesagentur für Arbeit (Seite 12 des Tabellenanhangs) gibt es übrigens im August 2024 über 10.000 schwerbehinderte Arbeitssuchende mehr als vor einem Jahr im August 2023! Die berufliche Teilhabe ist einer der wichtigen Indikatoren für den Stand der Inklusionsbemühungen.
Die Welt steht Kopf, trotz allem wünsche ich den Leserinnen und Lesern einen schönen Herbst.
Herzliche Grüße
Jürgen Bauch
1 Aus den 10 Geboten für eine zukunftsfähige Behindertenpolitik der LIGA Selbstvertretung (www.netzwerk-artikel-3.de)
Recht
Schwerbehinderte Bewerber haben bei der Bewerbung auf eine Vertretungsprofessur einen Anspruch darauf, zu einem Vorstellungsgespräch geladen zu werden.
So entschied das Verwaltungsgericht Göttingen am 22.07.2024. Die Stelle durfte nicht it einer Bewerberin besetzt werden. In diesem Streitfall geht es u.a. auch um die Frage, ob die Förderung der Gleichstellung oder der Schutz behinderter Bewerberinnen und Bewerber Vorrang hat. Auf Intervention der Gleichstellungsbeauftragten wurde die Einstellung des Antragstellers gestoppt und eine Bewerberin, die zuvor abgesagt hatte, dann jedoch wieder verfügbar war, eingestellt.
In dem Eilverfahren gab das Gericht dem Antragsteller recht, da die Auswahlentscheidung voraussichtlich rechtwidrig gewesen sei.
Verwaltungsgericht Göttingen, 22.07.2024, Az.: 3 B 210/24
Link zum Urteil: www.voris.wolterskluwer-online.de
Aktionsplan Niedersachsen
(jb) Der ver.di-Landesarbeitskreis Behinderungs- und Teilhabepolitik nutzte ein Gespräch mit der zuständigen Sozialstaatssekretärin, Dr. Arbogast im Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung um deutliche Kritik angesichts der Nicht-Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen an der Gestaltung des Aktionsplan Inklusion, der am 2. Dezember offiziell vorgestellt wird, zu äußern. Als gewerkschaftlicher Arbeitskreis liegt uns natürlich die berufliche Teilhabe und alles, was damit zusammenhängt, am Herzen. Als Reaktion auf unsere Kritik versandte die Sozialstaatssekretärin ein Schreiben an die obersten Landesbehörden (Ministerien).
In diesem fordert Sie die zuständigen Bereiche der Häuser auf, die Ziele und Umsetzung des Aktionsplan Inklusion gemeinsam und in Abstimmung mit den zuständigen SBV-Gremien zu gestalten. Eine anerkennenswerte, löbliche Aktion der Staatssekretärin. Auf Rückfrage kam jedoch heraus, dass dieser Vorgang mit keiner der SBVen und HSBVen bei den obersten Landesbehörden rückgekoppelt wurde. Das wäre ja, ohne dass es dafür anstrengendere Denkprozesse bräuchte, selbstverständlich und notwendig, um von Seiten der SBVen ggf. auf die jeweilige Dienststelle einwirken zu können.
Nur gut, dass viele Schwerbehindertenvertretungen durch ver.di vernetzt sind und solche Sachverhalte ans Licht kommen ……..
Letztlich ein weiteres kleines, wenn auch wichtiges Indiz dafür, dass das weich gewaschene Globalziel, die Beschäftigungsquote der Schwerbehinderten im niedersächsischen Landesdient zu erhöhen, in vielen Dienststellen ohne konkrete und verbindliche Vorgaben nicht erreicht werden wird. Inklusive Beschäftigung wird nur da realisiert, wo Dienststellenleitungen sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind und entsprechend der Aufforderung der Staatssekretärin Dr. Arbogast die Expertise der SBVen nutzen.
Wann wird sich der immer wieder beschworene Bewusstseinswandel, 71 Jahre nach Aufnahme der Beschäftigungsquote ins damalige „Schwerbeschädigtengesetz“ und 15 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK durch den Deutschen Bundestag im Land Niedersachsen durchgesetzt haben?
Wie heißt es in den Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Staatenbericht Deutschlands: „Der Ausschuss empfiehlt, …. die Einhaltung der Quoten …. im öffentlichen als auch im privaten Sektor durchzusetzen. ….“
Wetten, dass die Beschäftigungsquote im niedersächsischen Landesdienst auch dieses Jahr nicht die gesetzliche Mindestquote erreicht? Für die Laufzeit des Aktionsplans bis 2017 nehme ich dann auch noch gern Wetten an.
UN-BRK
Vor einem Jahr, im September 2023 hatte der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Fachausschuss) seine Abschließenden Bemerkungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland veröffentlicht. Jetzt gibt es eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
Die Abschließenden Bemerkungen in deutscher Sprache stehen hier als PDF zur Verfügung: www.un.org
Der UN-Fachausschuss machte deutlich, dass Deutschland weitere Anstrengungen in den Bereichen Bildung, Wohnen und Arbeit unternehmen müsse.
Das Gremium fordert eine Abwendung vom medizinischen Modell von Behinderung und die Einführung einer einheitlichen, nicht-diskriminierenden Definition, die mit der UN-BRK übereinstimmt.
Kritikpunkte – auch in diesen Abschließenden Bemerkungen – sind Aspekte der mangelnden Barrierefreiheit, des Datenschutzes, dem Zugang zu Arbeit und beruflicher Bildung, sowie die Bekämpfung von Altersarmut von Menschen mit Behinderungen.
DGUV
Das betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz BEM – ist seit 20 Jahren für Unternehmen verpflichtend. Aber nicht überall wird es Beschäftigten angeboten. Dabei ist BEM ein Gewinn für alle Seiten – für die Unternehmen und die Beschäftigten. Zeit für eine Zwischenbilanz.
Nach einer langen oder wiederholten Erkrankung oder einem schweren Unfall ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz oft schwer. Was helfen kann, sind zum Beispiel angepasste Arbeitszeiten und Tätigkeiten oder technische Hilfsmittel. Seit 20 Jahren sind Arbeitgebende gesetzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten ein BEM anzubieten und im Bedarfsfall individuelle Maßnahmen für eine gute Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ergreifen. Doch viele Unternehmen nutzen die Möglichkeiten des BEM nicht. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt in ihrer BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, dass nur rund 40 Prozent der potenziell berechtigten Beschäftigten ein BEM-Angebot erhielten. Davon nahmen fast 70 Prozent das Angebot an. In kleineren Betrieben, im Handwerk und im Dienstleistungsbereich wird das BEM den berechtigten Beschäftigten sogar seltener als 40 Prozent angeboten. „Unternehmen vergeben damit eine Chance“, sagt Dr. Edlyn Höller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DGUV, „gleichzeitig müssen wir schauen, warum Unternehmen das BEM nicht nutzen, um wichtige Fachkräfte im Unternehmen zu halten.“
BEM ist Teil einer guten Unternehmenskultur
Die Befragung der BAuA gibt hierzu Hinweise: Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass das BEM am ehesten in Betrieben umgesetzt wird, die sich bereits für die Gesundheit ihrer Beschäftigten engagieren, in denen Vorgesetzte durch Lob und Anerkennung gesundheitsförderlich führen und ein positives Klima unter den Beschäftigten herrscht. BEM ist also auch eine Frage der Unternehmenskultur und schon vorhandener gesundheitsbezogener Strukturen. In Zeiten fehlender Fachkräfte und alternder Belegschaften ist BEM ein wichtiger Baustein, um Unternehmen Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen. Beschäftigte werden im Unternehmen gehalten und damit ihr Wissen und ihre Expertise. Und wer sich um die Sicherheit und Gesundheit der eigenen Beschäftigten kümmert, wird zudem intern wie extern als wertschätzender Arbeitgeber wahrgenommen. Beschäftigte behalten zudem ihre Erwerbsarbeit und entlasten damit auch die sozialen Sicherungssysteme.
Kooperation mit der gesetzlichen Rentenversicherung
Seit 2016 kooperieren die gesetzliche Unfallversicherung und die Deutsche Rentenversicherung, um Betriebe umfassend zu beraten – zu BEM, Prävention und betrieblichem Gesundheitsmanagement. "Unser Ziel ist, dass die Beratenden die Angebote des jeweiligen Partners mit ihren Schnittstellen kennen und eine Wegweiser- und Lotsenfunktion wahrnehmen können", erklärt Höller. Im Hintergrund laufen gemeinsame Qualifizierungen, Vernetzungen und Öffentlichkeitsarbeit der Sozialversicherungsträger und weiterer Akteure wie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. "Wir bleiben weiter dran, das BEM zu fördern und Unternehmen dabei zu unterstützen", betont Höller.
Quelle: www.dguv.de
DGUV
Gesunde Beschäftigte sind für Unternehmen ein zentraler Erfolgsfaktor. Sie können selbst viel dafür tun, die Gesundheit ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu stärken. Dazu gehört die gesundheitsgerechte Gestaltung des Arbeitsumfeldes und die aktive Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gesundheitsgerechte Verhaltensweisen zu entwickeln und beizubehalten. Ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) hilft Unternehmen dabei, die Bedingungen für gesundes Arbeiten bestmöglich zu gestalten. Diese Checkliste unterstützt Unternehmen und Beratende dabei, den Ist-Zustand eines BGM zu erfassen und Ansatzpunkte für die systematische Weiterentwicklung zu erkennen. Grundlage sind die Qualitätskriterien des DGUV Grundsatzes 306-002 „Präventionsfeld ‚Gesundheit bei der Arbeit‘ – Positionierung und Qualitätskriterien“.
Hier steht das PDF zum Download zur Verfügung: www.publikationen.dguv.de
Aus dem Bundestag
Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Maßnahmen zum Abbau des Investitionsstaus beim weiteren Ausbau der Barrierefreiheit in Deutschland. In der Sitzung am 11. September verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen und sie zugleich den Länderparlamenten zuzuleiten.
In der Petition wird kritisiert, dass es kaum Fortschritte beim Errichten von behindertengerechten Projekten gebe. Insbesondere im Bereich der Infrastruktur im Verkehrswesen gebe es erhebliche Barrieren, heißt es. So seien an Bahnknotenpunkten keine Aufzüge oder ebenerdigen Übergänge vorhanden, bei Bussen fehle ein „Kasseler Bord“ oder das Fahrzeug habe keine Ausklapprampe. Zudem weise die bauliche Infrastruktur große Defizite bei der Barrierefreiheit auf: Insbesondere Bestandsbauten würden kaum nachgerüstet.
Besonders deutlich werde dieses Problem in öffentlichen Verwaltungsgebäuden und Schulen, wo es beispielsweise um die Breite von Türen oder das Überwinden von Treppen gehe. Darüber hinaus gebe es auch im Gesundheitswesen, Bildungswesen und der öffentlichen Verwaltung zahlreiche Barrieren für Menschen mit Behinderungen, heißt es in der Eingabe.
Der Petitionsausschuss hebt in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung hervor, dass er das der Petition zugrundeliegende Anliegen, die Barrierefreiheit in Deutschland in allen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens zu erreichen, unterstützt. „Es ist die Überzeugung des Petitionsausschusses, dass nur durch eine konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit die notwendige Inklusion und Partizipation von Menschen mit Behinderung erreicht werden kann“, schreiben die Abgeordneten.
Das Thema Barrierefreiheit für die Zugänglichkeit zu allen Lebensbereichen für alle Menschen sei auch der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, heißt es in der Vorlage. In der „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ würden sich verschiedene Ressorts verpflichten, die Barrierefreiheit in ihren jeweiligen Zuständigkeiten konsequent voranzubringen und als ressortübergreifende Aufgabe koordiniert anzugehen. Hierbei stünden die Bereiche Mobilität, Wohnen und Bauen, Gesundheit, Digitales und Anpassungen von Gesetzen im Fokus.
Trotz der Bemühungen der Bundesregierung zum Abbau von Zugangsbarrieren und der bereits erzielten Fortschritte, weist der Ausschuss darauf hin, dass der UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderung (CRPD) in seinen Abschließenden Bemerkungen vom 8. September 2023 Defizite bei der Barrierefreiheit in Deutschland aufgezeigt habe. Der CRPD habe sich etwa über die noch immer weitverbreitete mangelnde Zugänglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs besorgt gezeigt.
Darüber hinaus sei auch die Art der Umsetzung des „European Accessibility Act“ bemängelt worden, bei der man über Mindestvorschriften nicht hinausgegangen sei und wichtige Bereiche - etwa im Gesundheits- oder Bildungswesen - nicht berücksichtigt habe. Schließlich habe der CRPD auch den Mangel an institutionalisierten Mechanismen für die Einbindung von Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung in der Entwicklung von Standards betreffend die Barrierefreiheit kritisiert.
Der Ausschuss begrüßt der Vorlage zufolge die im Rahmen der Bundesinitiative Barrierefreiheit geplanten Vorhaben und setzt sich für eine zügige Umsetzung der Vorhaben sowie für eine konsequente Evaluation und Weiterentwicklung bestehender Gesetze, Maßnahmen und Programme ein. Gleichzeitig werde zur Kenntnis genommen, „dass sich auch die Bundesregierung noch bestehender Defizite bewusst ist“.
Die Eingabe halten die Abgeordneten für geeignet, „in politische Diskussionen und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden mit dem Ziel, die Barrierefreiheit in Deutschland zu verbessern“. Da die Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bei den Ländern und Kommunen liege, empfiehlt der Petitionsausschuss zugleich die Weiterleitung der Petition an die Länderparlamente.
hib – heute im bundestag | Nr. 593 | Mittwoch, 11. September 2024
Aktion Mensch-Studie
Jugendliche mit Beeinträchtigung werden deutlich häufiger diskriminiert als Jugendliche ohne Beeinträchtigung. Lediglich die Hälfte der jungen Menschen mit Beeinträchtigung ist mit ihrem Leben insgesamt zufrieden. Das sind Ergebnisse des „Inklusionsbarometer Jugend“ der Aktion Mensch – der ersten bundesweiten Vergleichsstudie zu Teilhabechancen von jungen Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren mit und ohne Beeinträchtigung.
Insgesamt zeigt das erste Inklusionsbarometer Jugend: Die Bedürfnisse und Herausforderungen der „Generation Z“ ähneln sich, unabhängig von dem Faktor Beeinträchtigung. Jedoch sehen sich junge Menschen mit Beeinträchtigung der Studie zufolge in den fünf untersuchten Teilhabedimensionen soziale Beziehungen, Alltagsleben, Selbstbestimmung, individuelle Entfaltung und Nichtdiskriminierung mit deutlich größeren Herausforderungen konfrontiert. Demnach verbinden junge Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zwar die gleichen Vorlieben bei der Freizeitgestaltung. Allerdings hätten Erstere weniger Möglichkeiten, diese gleichberechtigt wahrzunehmen und damit teilzuhaben – beispielsweise aufgrund des eklatanten Mangels an Barrierefreiheit. Dies gelte ebenso für ihren Schul-, Ausbildungs- und Berufsalltag. „Die Zahlen verdeutlichen: Es ist noch ein weiter Weg, bis Vielfalt mehrheitlich als normal oder gar als Vorteil für unsere Gesellschaft wahrgenommen wird. Deshalb ist Inklusion von Anfang an in allen Lebensbereichen so wichtig. Wenn gleichberechtigtes Miteinander von Geburt an gelernt und gelebt wird, profitieren alle davon und die Diskriminierungsspirale beginnt erst gar nicht“, kommentiert Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch.
Am ehesten zufrieden sei die Generation Z mit ihren sozialen Beziehungen. Dabei gaben junge Menschen mit Beeinträchtigung als wichtigste Stütze mit 72 Prozent die Familie an. Für junge Menschen ohne Beeinträchtigung liegen dagegen Freundschaften mit 86 Prozent auf Platz eins. Jungen Menschen mit Beeinträchtigung fällt es der Befragung zufolge deutlich schwerer neue Freundschaften zu schließen als jungen Menschen ohne Beeinträchtigung. „Freundschaften sind ein essenzieller Teil junger Lebenswelten, die die Persönlichkeitsentwicklung maßgeblich beeinflussen. Überall dabei sein zu können, ist wichtig, um Kontakte zu knüpfen. Da viele junge Menschen mit Beeinträchtigung nicht gleichberechtigt teilhaben können, ist der Unterschied in dem Bereich die bittere Konsequenz“, so Marx. Infolgedessen fühlten sich junge Menschen mit Beeinträchtigung doppelt so häufig einsam wie junge Menschen ohne Beeinträchtigung.
Geringere Lebenszufriedenheit und Zukunftssorgen
Darüber hinaus bemängele mehr als die Hälfte, dass ihnen zu wenig zugetraut werde – gegenüber lediglich 29 Prozent der Jugendlichen ohne Beeinträchtigung. Das wirke sich negativ auf das Selbstbewusstsein und die Selbstwirksamkeit aus. So glaube die Hälfte der jungen Befragten mit Beeinträchtigung, andere in ihrem Alter könnten viel mehr als sie selbst. Ohne Beeinträchtigung finde dies nur knapp ein Fünftel. Lediglich gut die Hälfte der befragten jungen Menschen mit Beeinträchtigung sei mit ihrem Leben insgesamt zufrieden – gegenüber mehr als drei Viertel der jungen Menschen ohne Beeinträchtigung; zudem trieben sie deutlich mehr Zukunftssorgen um. Zu den Intersektionalitätsmerkmalen des Inklusionsbarometers gehören etwa Beeinträchtigung/Behinderung, Geschlecht, Migrationshintergrund, finanzieller Status, Beschäftigungsstatus, Wohnort und Gesundheitszustand.
Insgesamt zeige sich, dass es noch ein weiter Weg bis zur vollständigen gleichberechtigten Teilhabe aller jungen Menschen sei. Christina Marx appelliert: „Junge Menschen sind in unserer Gesellschaft mit ihren Anliegen unterrepräsentiert und haben keine ausreichende Lobby. Dabei sind sie unsere Zukunft. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – also von jeder Person – junge Menschen zu unterstützen und eine gleichberechtigte Teilhabe der Generation Z sicherzustellen.“
Zur vollständigen Studie „Inklusionsbarometer Jugend“
Quelle: www.reha-recht.de
REHADAT-Wissen
REHADAT hat eine neue Ausgabe der Reihe „REHADAT-Wissen“ zum Thema Asthma im Arbeitsleben veröffentlicht. Die Online-Publikation informiert über die chronische Erkrankung Asthma bronchiale, die damit verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssituation der Betroffenen und über Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung.
Inhalte sind:
- Informationen über die Erkrankung Asthma
- Auswirkungen von Asthma im Berufsleben
- Tipps zur erfolgreichen Rückkehr nach Arbeitsunfähigkeit
- Empfehlungen zur Berufswahl, Arbeitsplatzanpassung und Hilfsmittel
- Informationen über Beratung und Förderungsleistungen im Arbeitskontext
Eine im Vorfeld durchgeführte Umfrage bei 182 Betroffenen untersuchte grundlegende Fragen zum Krankheitsmanagement, Auswirkungen auf das Berufsleben sowie Erfahrungen mit Unterstützungsleistungen.
Ergänzende Interviews mit Betroffenen und Expert*innen lieferten wichtige zusätzliche Erkenntnisse, die direkt in die Broschüre eingeflossen sind.
Auch die 14. Ausgabe der Online-Anwendung REHADAT-Wissen richtet sich an Unternehmen, Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sowie an deren Vorgesetzte und/oder Kolleg*innen, Arbeitsmediziner*innen, Therapeut*innen und alle Fachleute, die sich für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzen.
Hier finden Sie die neue Ausgabe der Reihe REHADAT-Wissen zum Thema Asthma: www.rehadat-wissen.de
Bremen
In einer Pressemitteilung des Senats wird mitgeteilt, dass sich die Bearbeitungszeiten bezüglich des Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis im Amt für Versorgung und Integration (AVIB) auf inzwischen „innerhalb von rund vier Monaten reduziert hat – also entsprechend den fachlichen Standards“. Das berichtete Senatorin Dr. Claudia Schilling in der Sozialdeputation am heutigen Donnerstag (26. September 2024).
Näheres ist der Pressemitteilung zu entnehmen: www.senatspressestelle.bremen.de
Gesetzliche Krankenversicherung
Eine wichtige Information für Menschen mit starken und/oder eventuell chronischen Schulterbeschwerden:
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz hatte die Grundlage gelegt: Mit der Physiotherapie startet nun nach der Ergotherapie der zweite Heilmittelbereich mit der Blankoverordnung. Der Vertrag nach § 125a SGB V zur Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung in der Physiotherapie tritt zum 1. November 2024 in Kraft und ergänzt nun auch dort die bisherige Regelversorgung um eine weitere wichtige und langerwartete Säule. Für rund 75 Millionen GKV-Versicherte wird dadurch die Versorgung von Schultergelenkserkrankungen noch individueller und bedarfsgerechter.
Informationen: www.gkv-90prozent.de
Recht
Verweigert ein Beamter eine amtsärztliche Untersuchung und wird daraus auf seine Dienstunfähigkeit geschlossen, entfällt für den Dienstherrn die Pflicht zur Suche nach einer anderweitigen Verwendung für den Beamten. Das hat das BVerwG entschieden.
BVerwG, Urteil vom 27.06.2024 - 2 C 17.23
Link zum Urteil: www.bverwg.de
Recht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) auch an Betriebsversammlungen teilnehmen darf, wenn es im Betrieb keine eigene Schwerbehindertenvertretung gibt.
Deutsche Renten Versicherung
Rund 8 Millionen Menschen in Deutschland sind schwerbehindert. Hochgerechnet entspricht das circa neun Prozent der Bevölkerung. Die Nachteile, die ihnen durch ihre Behinderung im Alltag entstehen, sollen so gut wie möglich ausgeglichen werden. Auch die gesetzliche Rentenversicherung bietet hierfür besondere Leistungen an. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Nähere Informationen gibt es hier: www.deutsche-rentenversicherung.de
Anmeldung für den SBV InfoBrief
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Betreff: Abo SBV InfoBrief