Liebe Kolleginnen und Kollegen,
..... Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen werden nach Ansicht des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, oft nicht als gleichberechtigt wahrgenommen. Behinderungen seien in Deutschland immer noch mit einem Ausgrenzungs- und Armutsrisiko verbunden, so Dusel im Gesundheitsausschuss des Bundestages und forderte ein Umdenken. Dusel sagte, der Wert einer Demokratie bemesse sich daran, dass alle Menschen daran teilhaben könnten. Demokratie brauche Inklusion. Aufgabe des Staates sei es, Recht zu setzen und dafür zu sorgen, dass diese Rechte auch wahrgenommen werden könnten. Die inklusive Gesellschaft sei jedoch in vielen Fällen noch nicht erreicht. – Dem ist nichts hinzuzufügen!
Anderes Thema: Neulich las ich in einem Artikel von Thomas Gebauer (medico international), dass das z.Zt. teuerste Medikament der Welt, das Gen-Therapeutikum Zolgensma, rund zwei Millionen Dollar kostet – pro Dosis! Es ist in den USA (unter mittlerweile umstrittenen Umständen) zugelassen und soll Säuglingen, die unter der genetisch bedingten spinalen Muskelatrophie leiden, zu einer dauerhaften Heilung verhelfen. Gleichzeitig verspricht es dem Pharmakonzern Novartis wohl ein Riesengeschäft. Börsenanalysten sprechen von rund zwei Milliarden Dollar, die das Medikament in die Kassen des Konzerns spülen könnte.
Natürlich ist es ohne Einschränkung begrüßenswert, wenn betroffene Menschen durch innovative Medikamente geheilt werden oder ihnen dadurch ein Leben ohne Krankheit oder Behinderung verschafft wird. Aber wie ist es moralisch einzuordnen, wenn einerseits die Gesellschaft schon einmal zum großen Teil die teure Grundlagenforschung finanziert hat und andererseits die Pharmafirmen in den ersten Jahren, in dem ein Präparat auf dem Markt ist, horrende Preise zum finanziellen Wohle der Anteilseigner verlangen dürfen – wobei klar ist, dass auf Dauer das Solidarsystem der Krankenkassen daran zerbrechen wird? Und wie ist es einzuordnen, wenn man einerseits diese unvorstellbaren Gewinnmargen zur Kenntnis nehmen muss und andererseits zwei Milliarden Menschen noch nicht einmal Zugang zu preiswerten, einfachen, aber überlebenswichtigen Medikamenten haben? Und wann, fragt Thomas Gebauer in o.a. Artikel, wird eine selbstbewusste Öffentlichkeit auf die Idee kommen, die Entwicklung von Medikamenten zu einem solidarisch finanzierten globalen Gemeingut zu machen? Auch so könnte nämlich allen, die eine spinale Muskelatrophie haben, Heilung in Aussicht gestellt werden.
Anderes Thema: die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sorgt hierzulande weiterhin für Unruhe. Nachdem die Online-Petition mit über 29.000 Unterschrift so erfolgreich abgeschlossen wurde und der Staatssekretär Schmachtenberg bei der Übergabe der Unterschriftenlisten ausdrücklich betonte, dass dann, wenn das Tun der Politik nicht mit dem Leben übereinstimme, ein Problem bestünde. Hier wären, so Schmachtenberg, grundsätzliche Überlegungen notwendig, ob nicht ganz andere Instrumente –„etwas ganz Neues“ – notwendig wären, die für Verwaltung und Betroffene praktizierbare Lösungen darstellten. Und damit meinte er offensichtlich andere Lösungen als die jetzige VersMedV. Darüber müsse man, so der Staatssekretär, – unter Einbeziehung der SBVen – reden. Nun haben die beiden Sozialverbände VdK und SoVD in einer Veranstaltung am 6. August ihre gemeinsam entwickelten Formulierungsvorschläge für den vorliegenden Referentenentwurf des BMAS vorgestellt, die im „Werkstattgespräch“ des BMAS am 2. September die Grundlage bildeten und vertieft wurden.
So ist von einer tatsächlichen Beteiligung der SBVen zum jetzigen Zeitpunkt wieder einmal nicht die Rede. 29.000 Unterschriften genügten den Sozialverbänden nicht, gemeinsam eine Strategie für grundsätzliche Überlegungen auszuarbeiten. Und 29.000 Unterschriften genügen offensichtlich auch dem BMAS nicht, die SBVen – und damit die Spezialisten der beruflichen Teilhabe – ausreichend zu beteiligen. SoVD, VdK und BMAS bekleckern sich hinsichtlich einer auf die berufliche Teilhabe ausgerichtete Politik nicht mit Ruhm. Dennoch werden sie den „Ruhm“ in der Öffentlichkeit als Retter der VersMedV publikumswirksam einfahren wollen. Übrigens hat der Kollege Frank Loeding auf dem ver.di-Bundeskongress in Leipzig sehr eindrücklich die Situation geschildert und aufgerufen, dagegen anzugehen!
Was bleibt sind Nachdenklichkeit und die Notwendigkeit, dass die SBVen ihre Vernetzung vorantreiben müssen, um als politische Kraft wahrgenommen zu werden.
Letztes Thema: in der Fernsehprogrammzeitschrift rtv las ich neulich in einer Programmankündigung, dass Heino Ferch einen Psychologen spiele, der an den Rollstuhl gefesselt ungeheuerliche Dinge im Nachbarhaus beobachte. Auf eine Anfrage an die Programmzeitschrift kam keine Antwort. Eine kurze Recherche ergab, dass z.B. auch die Frankfurter Allgemeine („Dahinter steckt immer ein kluger Kopf“) und die Rheinische Post berichtete: „Seit ihn in seinem letzten Fall eine Kugel erwischt hat, ist er an den Rollstuhl gefesselt.“
Hier bleibt mir im Jahr 10 nach Ratifizierung der UN-BRK nur die kopfschüttelnde Fassungslosigkeit und Raul Krauthausen zu zitieren: „Sollten Sie tatsächlich jemanden treffen, der an den Rollstuhl gefesselt ist, binden Sie ihn los!“. Meine Leseempfehlung an die Redaktionen: www.leidmedien.de. Lesen bildet, es formt u.a. unsere Hirnstruktur, sagen die Wissenschaftler.
Eine interessante Lektüre wünscht – wie gewohnt
Jürgen Bauch
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Menschen mit Behinderungen erfahren immer wieder Absagen auf Bewerbungen, weil sie aufgrund ihrer Einschränkungen die ausgeschriebene Tätigkeit nicht würden ausüben können. Arbeitgeber übersehen dabei häufig, dass das Benachteiligungsverbot des § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ihnen hier enge Grenzen setzt. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zu diesem Thema einen interessanten Artikel veröffentlicht.
Weltweit größte Messe für Computer- und Videospiele
Schon am Fachbesuchertag waren diverse Besucher mit Mobilitätshilfen wie Rollstühlen vor Ort. Das heißt nicht, dass die Gamescom ein Paradies an Inklusion wäre – viele Anspielstände sind erhöht und besitzen keine Rampe, lassen ihre Besucher kurze Treppen steigen oder in schmalen Gängen oder Absperrungen auf die Chance warten, eine der heiß ersehnten Neuerscheinungen auszuprobieren. Da bekommen schon einige Besucher mit Krücken ( d.h. „Gehhilfen“, Red.) Probleme.
Der ausführliche Artikel auf www.choices.de
Aus dem Bundesrat
Der Bundesrat setzt sich für mehr Barrierefreiheit auf Bahnhöfen ein. Mit einem am 20. September 2019 beschlossenen Gesetzentwurf möchte er die einheitlich vorgeschriebene Einstiegshöhe der Bahnsteige auflockern.
Nach der derzeit geltenden Regelung müssen alle Bahnsteige bundesweit 76 cm hoch sein. Diese Höhe passt jedoch nicht zu allen Fahrzeugtypen und erschwert deshalb häufig den barrierefreien Einstieg, argumentieren die Länder. Nach ihrem Gesetzesvorschlag wäre neben den 76 cm auch eine Einstiegshöhe von 55 cm zulässig.
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Link zum PDF-Download: www.bundesrat.de
... für eine zweite Ausbildung
Urteil
Die Bundesagentur für Arbeit ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die bestmögliche Ausbildung zu finanzieren, sondern nur eine zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendige Ausbildung.
Deshalb hat es das Sozialgericht Osnabrück in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren abgelehnt, die Bundesagentur vorläufig zur Kostenübernahme für eine (zweite) Ausbildung einer erheblich hörgeschädigten Antragstellerin zur Erzieherin zu verpflichten (Aktenzeichen S 43 AL 68/19 ER).
Die im Jahr 2000 geborene Antragstellerin trägt auf der einen Seite ein Hörgerät und ist auf dem anderen Ohr mit einem Cochleaimplantat versorgt. Bei ihr sind ein Grad der Behinderung von 100 sowie die Merkzeichen H (für hilflos), GL (für gehörlos) und RF (für eine Befreiung von Rundfunkgebühren) festgestellt.
Link zur Pressemitteilung: www.sozialgericht-osnabrueck.niedersachsen.de
Papenburger Erklärung
Die Mitglieder des Niedersächsischen Inklusionsrates von Menschen mit Behinderungen (Zusammenschluss der Behindertenbeiräte und -beauftragten aus den Städten, Gemeinden und Landkreisen in Niedersachsen) setzen sich dafür ein, dass gemäß Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, Arbeit und Beschäftigung, Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Arbeit erhalten. Dies beinhaltet insbesondere das Recht und die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.
PDF-Download der Papenburger Erklärung: www.jugendsozialarbeit.news
Aus dem Bundestag
Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen werden nach Ansicht des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, oft nicht als gleichberechtigt wahrgenommen. Behinderungen seien in Deutschland immer noch mit einem Ausgrenzungs- und Armutsrisiko verbunden, sagte Dusel am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages und forderte ein Umdenken.
Der Behindertenbegriff sei nach wie vor stark medizinisch geprägt und führe Defizite an. Dusel forderte eine neue Sichtweise, denn auch ein Leben mit Behinderung sei lebenswert. Behinderte dürften nicht als Bittsteller angesehen werden, sie hätten die gleichen Rechte wie andere Menschen. Jedoch hätten es beispielsweise auch Eltern mit behinderten Kindern oft noch schwer. Der Jurist erinnerte daran, dass in Deutschland 13,5 Millionen Behinderte leben.
Dusel sagte, der Wert einer Demokratie bemesse sich daran, dass alle Menschen daran teilhaben könnten. Demokratie brauche Inklusion. Aufgabe des Staates sei es, Recht zu setzen und dafür zu sorgen, dass diese Rechte auch wahrgenommen werden könnten. Die inklusive Gesellschaft sei jedoch in vielen Fällen noch nicht erreicht.
So werde in der Berufsausbildung und im Studium kaum Wissen über Behinderungen vermittelt. Insbesondere in den Gesundheitsberufen sei jedoch ein solches Grundlagenwissen von zentraler Bedeutung und sollte verbindlich berücksichtigt werden. Hebammen etwa müssten lernen, mit behinderten Schwangeren ebenso umzugehen wie mit Familien, in denen Behinderte leben und mit schwangeren Frauen, die ein behindertes Kind erwarten.
Nach wie vor seien auch zu wenige Arztpraxen barrierefrei, vor allem auf dem Land. Dusel verwies in dem Zusammenhang auf die Alltagsprobleme mehrfach behinderter Menschen und solcher mit kognitiven Einschränkungen. In Kliniken würden die nötigen Assistenzleistungen für Behinderte oft nicht erbracht, dies sollte festgeschrieben werden.
hib - heute im bundestag | Nr. 1039 | Mi., 25. September 2019
Menschen
Deutschland wäre nicht Deutschland, hätte nicht vor der Einführung von E-Scootern das Verkehrsministerium die, Achtung, Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, erarbeitet, um mit dienstheiligem Ernst zu regeln, wie die Verkehrswende zu funktionieren hat: Paragraph 5, Absatz 3 zum Beispiel. Der regelt die Beleuchtung von E-Scootern und verlangt "ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Felgen des Vorderrades und des Hinterrades".
Aber selbst retroreflektierende Streifen konnten nicht verhindern, das brutale Kupplungsgeräusche die Einführung der E-Scooter begleiten: Täglich melden Lokalzeitungen aus Bielefeld, Hannover oder Mannheim Unfälle, in München stoppte die Polizei neulich einen Fahrer mit 3,6 Promille. Er hielt die Polizei auf und ermöglichte seinem Bruder (1,4 Promille) die Flucht. Der lieferte sich eine kleine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Am Ende wurden beide geschnappt und wegen Trunkenheit am Steuer angezeigt.
Es mag leicht sein, sich über Menschen lustig zu machen, die E-Scooter fahren. Aber es gibt Menschen, für die E-Scooter weder praktisch noch lächerlich sind – sondern gefährlich: Für sehbehinderte und blinde Menschen machen die E-Scooter das Gegenteil von dem, was sie sehenden Menschen versprechen. Heiko Kunert, der Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenverbands Hamburg, erklärt, wie E-Scooter seine Mobilität einschränken.
Link zum ausführlichen Artikel: www.vice.com
... Menschen sie wahrnehmen
Teilhabeatlas Deutschland
Es ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, für „gleichwertige Lebensverhältnisse“ in allen Teilen des Landes zu sorgen. Die Studie zeigt, wie weit die Wirklichkeit von diesem Wunsch entfernt ist. Die Analyse aller 401 Landkreise und kreisfreien Städte offenbart erhebliche Differenzen in den gesellschaftlichen Teilhabechancen ihrer Bewohner. Es macht einen großen Unterschied, ob sie an der Küste im Norden, im Westen an Rhein und Ruhr, im Alpenvorland im Süden oder im Osten an Unstrut und Oder leben. Um herauszufinden, wie die Menschen die ungleichen Lebensverhältnisse wahrnehmen, haben wir 15 Regionen in allen Teilen der Republik besucht und mit Bürgern und Politikern sowie Vertretern aus Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gesprochen. Die Studie zeichnet ein detailliertes Bild vom vielfältigen Leben in diesem Land.
Link zur Website: www.berlin-institut.org
Aus dem Bundestag
Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage "Beförderungspflicht und Barrierefreiheit" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/12432). Darin wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, ob der Begriff der "vollständigen Barrierefreiheit" in Paragraf 8 Absatz 3 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz aus Sicht der Bundesregierung einer zwischen Bund und Ländern abgestimmten Konkretisierung bedarf, "um einheitliche Mindeststandards bei der Umsetzung derselben zu gewährleisten". Gefragt wird auch, ob die Bundesregierung beabsichtigt, bestehende Förderprogramme für Länder und Kommunen zur Förderung der vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufzustocken oder neu zu schaffen.
hib - heute im bundestag | Nr. 936 | Di., 27. August 2019
Die Antwort: Aus Sicht der Bundesregierung sind die Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen, sich gegen rechtswidrige Ausschlüsse von der Mitnahme im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder gegen eine unzureichende Berücksichtigung ihrer Belange in den Nahverkehrsplänen gerichtlich wie außergerichtlich zu wehren, ausreichend. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/12804) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12432) hervor.
Für die Durchsetzung der Fahrgastrechte im Bereich des Schiffs-, Bus- und Eisenbahnverkehrs sei das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit den Aufgaben einer Nationalen Durchsetzungsstelle im Sinne der maßgeblichen EU-Verordnungen betraut worden, heißt es in der Antwort. Im Bereich der Luftfahrt sei das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Rechte der Fluggäste. Dies beinhalte jeweils die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. "Über die Schaffung von Beschwerdestellen auf kommunaler Ebene entscheiden die Kommunen in eigener Zuständigkeit", schreibt die Bundesregierung.
hib - heute im bundestag | Nr. 976 | Fr., 6. September 2019
Beschäftigungsfähigkeit
An der Rückkehr nach einer gesundheitsbedingten Erwerbsunterbrechung sind unterschiedliche Akteure im Rahmen verschiedener Maßnahmen beteiligt. In diesem dritten Forschungsmonitor des Forschungsverbunds „Neue Allianzen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit“ werden diese Akteure näher beleuchtet: im Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), bei der Ermöglichung von Arbeit mit Behinderung und Akteure in Kooperationen und Projekten, die eine Wiedereingliederung in Beschäftigung nach einer gesundheitlichen Unterbrechung zum Ziel haben.
Working Paper als PDF-Download: www.boeckler.de
Aus dem Bundestag
Trotz der Ratifikation der VN-Behindertenrechtskonvention - insbesondere Artikel 27 am 26. März 2009 - ist der Einstieg in die hauptberufliche Forschung für Studenten mit Beeinträchtigungen mit signifikant höheren Hürden verknüpft als für diejenigen ohne Beeinträchtigung. Das schreibt die FDP in ihrer Kleinen Anfrage (19/12431).
Eine längere Studienzeit, ein größeres Studienabbruchsrisiko, eine zögerliche Haltung der Arbeitgeber wegen des befürchteten bürokratischen und organisatorischen Mehraufwandes und die zögerliche Bearbeitung der Anträge durch die Integrationsämter schmälerten die Chancen auf eine Anstellung in einer Wissenschaftsinstitution. Mit elf Prozent unter allen Studenten in Deutschland stellten Menschen mit Beeinträchtigung aus Sicht der FDP eine Gruppe dar, die zum einen Talentbasis ist und zum anderen wesentlich dazu beitragen kann, andere Perspektiven in der wissenschaftlichen Forschung zu eröffnen. Dies wäre auch und gerade an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein Gewinn, sowohl für die Forschung als auch für die betroffenen Menschen.
Die FDP möchte gerne wissen, wie viele Menschen mit Beeinträchtigung nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit und nach der Ratifikation der VN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 jeweils in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen beschäftigt waren und wie die Einstellungsquoten für Behinderte sind.
hib - heute im bundestag | Nr. 939 | Mi., 28. August 2019
Broschüre vom Pro Retina Deutschland e.V.
Kann ich trotz schlechter Augen noch mobil sein? Wie ernähre ich mich den Augen zu Liebe gesund? Wie sag ich es meinen Kollegen und Angehörigen? Die Broschüre „66 Tipps für Menschen mit Sehbehinderungen“ möchte zu diesen und weiteren Themen Sehbehinderte dazu anregen, in kleinen Schritten etwas für ein selbstbestimmtes Leben zu tun. Denn auch mit einer Seheinschränkung bleibt vieles möglich, wenn man weiß, welche Hilfsmittel und Tricks den Alltag erleichtern können.
Beispielsweise werden einfache Tipps zu „Licht und Kontraste“ vorgestellt. Welche Lampe ist sinnvoll beim Lesen? Wie schafft man es trotz schlechter Augen den Fernseher zu nutzen? Wo finde ich Experten, die mich über geeignetes Licht am Arbeitsplatz informieren? Es gibt viele rechtliche und finanzielle Hilfen für behinderte Menschen. Aber welche stehen einem sehbehinderten Menschenüberhaupt zu und wo muss man diese Hilfen beantragen? In der Broschüre gibt es dazu nützliche Tipps und Hinweise im Kapitel „Rechtliche Hilfe“.
Die Broschüre „66 Tipps für Menschenmit Sehbehinderungen“ kann in der Geschäftsstelle der PRO RETINA kostenlos angefordert werden. Spenden zur Unter-stützung der gemeinnützigen Arbeit der Patientenvereinigung sind willkommen.
... im Arbeitgebermodell
Persönliches Budget
Das Sozialgericht (SG) Mainz hat am 21. August 2019 entschieden, dass ein auf 24-stündige Assistenz angewiesener Betroffener Anspruch auf ein Persönliches Budget für die monatliche Bezahlung der von ihm selbst angestellten Assistenzkräfte hat – unabhängig davon, ob dies über die hypothetischen Kosten bei einem alternativen Entsendemodell hinausgeht (Az. S 1 SO 187/14). Für die Übernahme der Kosten eines Fallmanagements sah das Gericht keine gesetzliche Grundlage.
Ausführliche Information auf www.reha-recht.de
... von Trisomien
G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag (19.09.2019) in Berlin die Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen nicht-invasiver molekulargenetischer Tests (NIPT) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschließend beraten. Der Beschluss sieht vor, dass ein NIPT in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung unter Verwendung einer Versicherteninformation eingesetzt werden kann. Ziel ist es, die zur Klärung der Frage des Vorliegens einer Trisomie 13, 18 oder 21 erforderlichen invasiven Untersuchungen – Chorionzottenbiopsie (Biopsie der Plazenta) oder Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) – und das damit verbundene Risiko einer Fehlgeburt nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Inanspruchnahme eines NIPT zulasten der GKV ist erst möglich, wenn die verpflichtend vorgesehene Versicherteninformation entwickelt und vom G-BA beschlossen wurde. Der Beschluss wird dazu voraussichtlich Ende 2020 gefasst. Voraussetzung ist zudem, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Beschlüsse nicht beanstandet.
Link zur Pressemitteilung: www.g-ba.de
... Behinderungen und deren Familien
Bluttest auf Trisomie
Heute (19.09.2019) hat der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden, den Bluttest auf Trisomie 13, 18 und 21 im Rahmen einer Änderung der Mutterschafts-Richtlinie in bestimmten Fällen zur Kassenleistung zu machen. Vor diesem Hintergrund mahnt Jürgen Dusel, die gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für Kinder mit Behinderungen und deren Familien zu verbessern.
„Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Kindern müssen mehr Respekt, Anerkennung und staatliche Unterstützung erfahren. Eltern von Kindern mit Behinderungen haben im Alltag große Herausforderungen zu bewältigen. Die Kinder benötigen spezielle Therapien, Hilfsmittel müssen beantragt oder sogar erstritten werden und auch die Suche nach einem geeigneten Kinderbetreuungsplatz oder einer Schule ist sehr oft schwierig - vor allem im ländlichen Raum.“, so der Beauftragte. „Die modernen medizinisch-technischen Methoden können wir nicht aus der Welt schaffen. Aber die Haltung zu Kindern mit Behinderungen, die Behinderung als Makel zu betrachten oder als Bürde für die Eltern, die müssen wir ändern. Denn das Kind ist nicht die Bürde. Die Bürde ist, dass Behinderung in Deutschland immer noch ein Armuts- und Ausgrenzungsrisiko ist.“, so Dusel weiter. „Die eigentlichen Behinderungen sind häufig die bürokratischen Hürden, die das Leben erschweren: In so manchen Amtsstuben werden diese Familien eher als Bittsteller denn als gleichberechtigt behandelt. Hier ist es geboten, unter anderem durch eine Reform des Kinder- und Jugendhilferechts, für Verbesserungen zu sorgen. Behinderungsbedingte Mehraufwände müssen den Familien erstattet werden.“, so der Beauftragte.
Gerade nach der aktuellen Entscheidung des GBA müssen auch die Beratungsangebote für werdende Eltern deutlich verbessert werden. In diesem Zusammenhang sollte aus Sicht des Beauftragten in allen Studien- und Ausbildungsverordnungen der Gesundheitsberufe eine besondere Sensibilisierung und Vermittlung von fachlichem Hintergrundwissen zum Thema Behinderung zum obligatorischen Stundenplan gehören.
„Hebammen beispielsweise werden in der Ausbildung nicht darauf vorbereitet, wie werdende Mütter in Bezug auf das Thema Behinderung beraten werden können - obwohl sie während einer Schwangerschaft eine Schlüsselfunktion haben. Ärztinnen und Ärzte raten bei einer diagnostizierten Behinderung nicht selten pauschal und ohne differenzierte Auseinandersetzung zum Schwangerschaftsabbruch, was die Eltern unter Druck setzt. Das zu ändern, ist eine Frage der Einstellung, aber natürlich auch eine Frage der gesetzlichen Rahmenbedingungen.“
Quelle: PM, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Nr. 18/2019
E-Mobilität
Lautlose Elektrofahrzeuge stellen für Fußgängerinnen und Fußgänger wie auch für Radfahrende eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Deshalb fordern der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und seine Bündnispartner anlässlich der Internationalen Automobilausstellung (IAA) von den Automobilherstellern den sofortigen serienmäßigen Einbau eines Warngeräusches ("Acoustic Vehicle Alerting System", kurz AVAS) in alle Elektrofahrzeuge.
Die diesjährige IAA ist für die Automobilhersteller eine Bühne, auf der zahlreiche Hybrid- und Elektrofahrzeuge vor einem Millionenpublikum ihre Premiere haben werden. Diese neuen Fahrzeugmodelle müssen laut EU-Verordnung bereits über ein AVAS verfügen. Ab Juli 2021 müssen dann alle neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge, also auch die aus älteren Modellreihen, ein Warngeräusch abgeben. Der derzeit noch weit verbreitete Pausenschalter, mit dem das Warngeräusch abgestellt werden kann, wird ab September 2023 für alle neuen Fahrzeuge verboten sein.
Jedes Fahrzeug, das bereits ohne AVAS auf den Straßen fährt oder das vor Juli 2021 ohne Warngeräusch auf die Straßen kommt, stellt jedoch ein Verkehrssicherheitsrisiko dar. Gefährdet sind nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen - auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder einer geistigen Beeinträchtigung, für Kinder, Radfahrende, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmende besteht ein Sicherheitsrisiko. Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer fordern deshalb der DBSV und seine Bündnispartner von den Automobilherstellern:
- Alle Hybrid- und Elektrofahrzeuge sollten bereits jetzt serienmäßig mit einem AVAS-System ohne Pausenschalter ausgestattet werden.
- Das Nachrüsten aller Hybrid- und Elektrofahrzeuge, die ohne ein AVAS zugelassen wurden, sollte technisch ermöglicht werden.
Zum Bündnis gehören der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), die BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, die Bundesvereinigung Lebenshilfe, der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, der Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e.V.), die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland.
Quelle: PM Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV), 10. 09. 2019
ver.di-Studie
Jede/r kennt es: Gerade setzt man an, um einen Arbeitsprozess zu erledigen, da klingelt das Telefon und ein Kunde, Kollege oder der Chef braucht dringend eine Info – und zwar sofort. Eine Studie von ver.di auf Basis des DGB-Index Gute Arbeit zeigt, dass Störungen in vielen Dienstleistungsbranchen zum Alltag gehören.
Jede/r Zweite klagt, „sehr häufig“ oder „oft“ bei der Arbeit unterbrochen zu werden. Dabei geht es nicht nur um fordernde Kunden und Kollegen, sondern auch um Stress durch Technik – also Systemabstürze, Update und Ladezeiten, wie in den 1990er Jahren.
Die Folgen sind gewaltiger Stress, Arbeitshetze sowie zunehmende psychische Belastungen und ein Rückgang qualitätsvoller Arbeit. Wo die Arbeitsbedingungen insgesamt schlecht sind, werden die Beschäftigten fast doppelt so oft gestört wie bei insgesamt guten Arbeitsbedingungen. „Die Belastungsspirale im Dienstleistungssektor ist ein wesentlicher Grund für die steigende Zahl von Stresskranken“, erklärt der neue ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
Link zum Artikel: www.dgb.de
dvbs
Anfang September wandte sich der DVBS mit der fachlichen Unterstützung der blista und in Abstimmung mit dem DBSV an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), das für die Modernisierung des Ausbildungsrahmenplans für die Ausbildungen „Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung“ und „Fachinformatiker/in Systemintegration“ verantwortlich ist, um zu erreichen, dass das Thema Barrierefreiheit künftig in den Lehrplänen Berücksichtigung findet. Denn die Aufnahme des Ausbildungsinhalts „Entwicklung barrierefreier IT-Anwendungen“ in den Ausbildungsrahmenplan für den Ausbildungsberuf „Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung“ ist längst ein dringendes Gebot der Stunde, und nicht allein die Forderung der von Blindheit und Sehbehinderung betroffenen Menschen. Hier gilt wie in vielen anderen Bereichen auch: Barrierefreiheit kommt allen Anwendern zugute!
Forderungen der Selbsthilfe als PDF-Download: www.dvbs-online.de
DGUV-Broschüre
Die DGUV Information „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung“ wurde unter der Federführung des Sachgebietes „Büro“ in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)erstellt.
Diese als Leitfaden konzipierte Informationsschrift konkretisiert die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, ergonomischen und arbeitspsychologischen Anforderungen für die Gestaltung und den Betrieb von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen. Die Gestaltungskriterien können auch auf weitere Arbeitsplätze angewendet werden.
Sie enthält Handlungsanleitungen, die beschreiben, wie die allgemein gehaltenen Schutzziele der Bildschirmarbeitsverordnung umgesetzt werden können. Damit kann eine aufwendige und kostspielige Auslegung und Diskussion der allgemeinen Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung im Einzelfall vermieden werden.
Hier gibt es die DGUV-Broschüre als PDF-Download: www.dguv.de
... der beruflichen Bildung
BAG WfbM
Eine Weiterentwicklung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss das Recht aller Menschen mit Behinderungen auf berufliche Bildung stärken. Das fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM).
Im Juni 2019 hatte die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ über den Bundestag in den parlamentarischen Prozess eingebracht. Die Novellierung des BBiG hat zum Ziel, die berufliche Bildung in Deutschland zu stärken und ihre Gleichwertigkeit zur akademischen Bildung zu verdeutlichen. Anerkannte Berufsbildungsangebote für Menschen mit Behinderungen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist, kommen im Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht vor. Aus diesem Grund hat sich die BAG WfbM für eine Ergänzung ihrer Stellungnahme vom Januar 2019 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) entschieden.
Weitere Informationen: www.reha-recht.de
... gesetzlichen Zusatzurlaubs - § 208 SGB IX
Urteil
Der Autor Constantin Eberhardt bespricht in dem vorliegenden Beitrag auf www.reha-recht.de ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LArbG) Niedersachsen vom 16.01.2019 – 2 SA 567/18. Die Entscheidung behandelt mögliche Schadensersatzansprüche schwerbehinderter Arbeitnehmer*innen bei Verfall ihres gesetzlichen Zusatzurlaubs gem. § 208 SGB IX. Das Gericht greift die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (siehe EuGH, Urteil vom 06.11.2018 – C 684/16) zum bezahlten Jahresurlaub auf und formuliert auch für den nicht in Anspruch genommenen Zusatzurlaub entsprechende Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ersatzurlaub oder – bei zwischenzeitlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses – auf eine finanzielle Abgeltung.
Link zum gesamten Artikel: www.reha-recht.de
Bildungswerk ver.di
Gute Kenntnisse in den vielfältigen Bereichen verschaffen Sicherheit im Handeln. SBVen brauchen sehr gute Grundkenntnisse und Spezialkenntnisse auf vielen Gebieten. Das Bildungswerk ver.di in Niedersachsen bietet entsprechende Seminare zu verschiedenen Themen der Schwerbehindertenvertretung, z.B.:
- Die geschichtliche Entwicklung zum SGB IX
- Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
- Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit der Schwerbehindertenvertretung
- Versammlung der schwerbehinderten Menschen
- Anregungen für die praktische Arbeit
- Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- u.a.
Die Seminarangebote sind hier einsehbar: www.betriebs-rat.de
Anmeldung für den SBV InfoBrief
Wenn Sie gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchten,
schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht:
sbv@bw-verdi.de
Betreff: Abo SBV InfoBrief