November 2026

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 84

Liebe Kolleginnen und Kollegen ……

Die SBV-Wahlen gehen in die letzte Phase. Einige Kolleg*innen sind bereits als Vertrauensperson oder Stellvertreter*in neu gewählt und stehen vor ihrer neuen Aufgabe. Jetzt bietet es sich an, Kontakte zu anderen SBVen zu knüpfen und als ver.di-Mitglied gewerkschaftliche Unterstützung und Informationen zu erhalten. Dieser SBV InfoBrief bietet Informationen; auch unsere Gewerkschaft ver.di steht euch als wichtige Partnerin zur Seite. Der Wahlberichtsbogen erleichtert die Vernetzung und schafft einen echten Mehrwert.

Für neu gewählte SBV-Mitglieder plant das Bildungswerk ver.di in Niedersachsen eine Willkommensveranstaltung! Tipp: Weitersagen und den 27.01.2027 schon mal im Kalender reservieren. Nähere Infos folgen.

In den ver.di-Landesbezirken gibt es die Arbeitskreise für SBVen und betroffene Mitglieder. Der Landesarbeitskreis in Niedersachsen/Bremen freut sich über Aktive, die sich engagieren wollen.

„Wer gut angefangen hat, hat die Hälfte des Werks.“
(Horaz, Quintus Horatius Flaccus; 65 v. Chr. – 8 v. Chr.)

Das WSI in der Hans-Böckler-Stiftung hat es nachgewiesen: Einen Unterschied in Bezug auf die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung macht die Mitbestimmung: Betriebe der Privatwirtschaft, in denen es einen Betriebsrat gibt und im besten Fall auch eine Schwerbehindertenvertretung, beschäftigen häufiger Schwerbehinderte als solche ohne Interessenvertretung. Nun ja, haben es geahnt – aber besser ist immer das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse! Der aktuelle Policy Brief zielt auf eine Bestandsaufnahme der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und ihnen gleichgestellten Beschäftigten sowie der Verbreitung von SBVen ab. 

Wir erleben eine Zeit, in der betriebliche Interessenvertretungen auch immer wieder den Druck auf unsere Demokratie spüren. Ausgrenzung, Rassismus und Diskriminierung sind uns auch in der Arbeitswelt nicht mehr fremd und keine stellen keine Kavaliersdelikte dar. Die Demokratiekonferenz bietet den Raum konkrete Handlungsansätze gegen Ausgrenzung, Rassismus und Diskriminierung in der Arbeitswelt zu entwickeln. Expert*innen aus Wissenschaft und betrieblicher Praxis stellen Erfahrungen vor und geben neue Impulse. Mitbestimmung ist ein starkes Werkzeug für Demokratie. Interessenvertretungen werden auch dafür gewählt, die Gleichstellung von Menschen umzusetzen, die täglich zusammenarbeiten.

Die Menschen in der Ukraine befinden sich im vierten Jahr eines mörderischen Krieges Russlands gegen das Land. Wir haben uns fast an die täglichen Horrormeldungen gewöhnt. Die nächtlichen Luftalarme gehören zum Kriegsalltag. Doch die meisten Schutzräume sind nicht barrierefrei und häufig völlig unerreichbar. Gleichzeitig wächst die Zahl der Menschen, die durch den Krieg mit Behinderungen leben müssen. 

Es fällt schwer, zum Schluss eine interessante Lektüre zu wünschen. Wachsam bleiben!

Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

Hans-Böckler-Stiftung (WSI)

Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, eine Mindestzahl an Schwerbehinderten zu beschäftigen. Doch etliche Arbeitgeber haben gar keine Menschen mit Behinderung eingestellt. Andere erreichen nicht die gesetzlich festgelegte Quote (Daten unten). Besonders in privatwirtschaftlichen Betrieben ohne Mitbestimmung haben Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Beeinträchtigung schlechte Karten. Eher finden sie eine Anstellung im öffentlichen Dienst und in der gemeinnützigen Wirtschaft. Einen Unterschied macht auch die Mitbestimmung: Betriebe der Privatwirtschaft, in denen es einen Betriebsrat gibt und im besten Fall auch eine Schwerbehindertenvertretung, beschäftigen häufiger Schwerbehinderte als solche ohne Interessenvertretung. Allerdings besteht auch dort nach Einschätzung von Betriebs- und Personalräten noch ungenutztes Potenzial, sowohl bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten als auch bei der Verbreitung von Schwerbehindertenvertretungen. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Für ihre Untersuchung haben die WSI-Forscher Dr. Florian Blank und Dr. Wolfram Brehmer die WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2025 von fast 4.000 Gremien ausgewertet und die Ergebnisse mit Daten der Bundesagentur für Arbeit abgeglichen.

Zum PDF-Download der WSI-Policy Brief Oktober 2026: www.boeckler.de

REHADAT

Menschen mit Behinderungen, die ein Jobcoaching am Arbeitsplatz benötigen, finden künftig leichter qualifizierte Jobcoaches in ihrer Region: REHADAT bündelt deren Kontaktdaten zentral. Zum Start umfasst diese Übersicht Jobcoaches aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen, weitere Bundesländer folgen.

Das Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Beratungsstellen sowie weitere Beteiligte der beruflichen Teilhabe. Es unterstützt Ratsuchende dabei, qualifizierte Ansprechpersonen für ein Jobcoaching am Arbeitsplatz zu finden. Die zuständigen Inklusionsämter stellen die Daten der Jobcoaches bereit und prüfen sie.

„Mit diesem neuen Informationsangebot machen wir qualifizierte Jobcoaches am Arbeitsplatz leichter auffindbar. Ich freue mich besonders, dass Inklusionsämter aus mehreren Bundesländern ihre Daten und Erfahrungen eingebracht haben. Die erfolgreiche Zusammenarbeit schafft eine gute Grundlage, um das Angebot nun weiter auszubauen“, sagt Andrea Kurtenacker, Projektleiterin von REHADAT.

Jobcoaching am Arbeitsplatz findet direkt am Arbeits- oder Ausbildungsplatz statt. Gemeinsam mit der beschäftigten Person sowie Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen werden passgenau.

Lösungen für den Arbeitsalltag entwickelt und erprobt. Ziel ist es, die selbstständige Ausübung der Arbeit zu fördern und das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren und zu sichern.

REHADAT hat die Übersicht gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe entwickelt, der Inklusionsämter aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen sowie weitere interessierte Inklusionsämter angehören. Weitere Bundesländer haben ihr Interesse an einer Beteiligung bekundet. Die Übersicht der Jobcoaches in Deutschland soll in den kommenden Monaten kontinuierlich erweitert werden. Interessierte Integrations- bzw. Inklusionsämter können sich an REHADAT wenden.

Zum Angebot: Jobcoaches am Arbeitsplatz | REHADAT-Adressen

Quelle: REHADAT-Pressemitteilung 4/2026

Politik

Am 30. September hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen kritisieren das Gesetz scharf und fordern eine grundlegende Überarbeitung im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren.

Mit dem Gesetz sollen massive Einsparungen in der Pflegeversicherung erzielt werden, die aus Sicht der KBB die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen akut gefährden und dabei keine Kosten einsparen würden, sondern sie lediglich verlagern, und zwar in erster Linie auf die Pflegebedürftigen selbst und ihre Angehörigen, darüber hinaus auf Pflegekräfte und die Kassen von Ländern und Kommunen. 

Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, zum Regierungsentwurf des PNOG: „Dieses Gesetz ist kein Pflegeneuordnungsgesetz, sondern ein Einspargesetz. Pflegende Angehörige brauchen Entlastung, keine zusätzlichen Belastungen. Die pflegenden Angehörigen sind das Rückgrat der Pflege in Deutschland, es ist eine Frage des Respektes und der Solidarität, ihnen so viel Unterstützung und Flexibilität zu bieten, dass sie diese unverzichtbare und verantwortungsvolle Arbeit leisten können. Wenn die häusliche Pflege weiter funktionieren soll, darf bei der Verhinderungspflege und anderen Leistungen nicht der Rotstift angesetzt werden. Wer hier kürzt, gefährdet unser Pflegesystem und damit eine Grundlage für Teilhabe und selbstbestimmtes Leben vieler Menschen mit Behinderungen.“

Zusammenfassend konstatieren die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in ihrer Stellungnahme: „Die Maßnahmen treffen viele Menschen, die ohnehin schon durch Kürzungsdebatten und Reformen bei Eingliederungshilfe, Gesundheitsversorgung sowie Kinder- und Jugendhilfe belastet sind. In der Summe gefährden diese Maßnahmen die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, indem sie die Grundprinzipien des Sozialstaats aushöhlen. Teilhabe und Inklusion sind Menschenrechte und kein Bonus, wenn Geld übrig ist.“

Lesen Sie hier das detaillierte Positionspapier der KBB zum PNOG: Positionspapier der KBB zum PNOG

Die KBB: Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bundes und der 16 Bundesländer kommen zweimal im Jahr zu einer Konferenz zusammen. Im Wechsel hat je ein Bundesland den Vorsitz, in diesem Halbjahr Niedersachsen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 11/2026, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Berlin, 1. Oktober 2026

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Eine neue Auswertung der (repräsentativen) BAuA-Arbeitszeitbefragung zeigt, dass mehrere gleichzeitig auftretende körperliche und psychosoziale Belastungsfaktoren den Wunsch nach einem vorzeitigen Renteneintritt verstärken. Im Befragungsjahr 2023 gibt dies ein höherer Anteil der Beschäftigten an als noch vor zwei Jahren. Allerdings sind nicht alle Berufsfelder davon gleichermaßen stark betroffen.

Weitere Informationen: www.baua.de

Recht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (Az. 2 AZR 128/25) entschieden, dass die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters in der Probezeit unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber die gesetzliche Frist für die Schwerbehindertenvertretung nicht exakt einhält. Ein bloßer „Zur Kenntnis genommen“-Stempel der SBV beendet die Frist zur Stellungnahme nicht vorzeitig. Die SBV verzichtet damit nicht auf ihr Recht, innerhalb der Frist doch noch echte Einwände zu erheben.

PDF-Download des Urteils: www.bundesarbeitsgericht.de

Besprechung des Urteils: verdi-bub.de

Recht

Mit einem Urteil hat das Sozialgericht Braunschweig der Klage eines Klägers teilweise stattgegeben und einen Gesamt-GdB von 40 festgestellt. Der Kläger begehrte die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft mit einem GdB von 50. Der Beklagte hatte zunächst einen Gesamt-GdB von 30 festgestellt, basierend auf einer Lungenfunktionsstörung (Einzel-GdB 20) und einem psychischen Leiden (Einzel-GdB 20). Im Laufe des Klageverfahrens ging er jedoch davon aus, dass die psychische Erkrankung mit einem Einzel-GdB von 30 zu bewerten sei.

Für die psychische Erkrankung ging das Gericht ebenfalls von einem Einzel-GdB von 30 aus. Maßgeblich waren insbesondere der bestehende Leidensdruck, die regelmäßige ambulante Psychotherapie, Unterstützungsbedarf im Alltag sowie Einschränkungen sozialer Aktivitäten außerhalb des familiären Umfelds. Einen höheren Einzel-GdB lehnte die Kammer ab, da keine medikamentöse Behandlung oder spezielle Traumatherapie erfolgt war und der Kläger weiterhin seinen Alltag selbstständig bewältigen konnte. Er war in der Lage an einer Fortbildung teilzunehmen, seine Alltagsangelegenheiten zu regeln und nicht krankgeschrieben.
Die mit einem Einzel-GdB von 20 bewertete Lungenfunktionsstörung hielt das Gericht ebenfalls für zutreffend.

Bei der Bildung des Gesamt-GdB stellte die Kammer darauf ab, dass sich die psychischen und körperlichen Gesundheitsbeeinträchtigungen im konkreten Fall gegenseitig negativ verstärken. Anders als die Behörde berücksichtigte das Gericht die Auswirkungen der Lungenfunktionsstörung daher weiterhin erhöhend bei der Gesamtbewertung und setzte den Gesamt-GdB auf 40 fest.

Klägerinnen und Kläger begehren häufig die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von mindestens 50, weil sie damit als schwerbehinderte Menschen anerkannt werden. Mit diesem Status sind verschiedene gesetzliche Nachteilsausgleiche verbunden, darunter ein besonderer Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubsansprüche für Beschäftigte, steuerliche Vergünstigungen sowie Leistungen und Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Zudem kann die Anerkennung unter bestimmten Voraussetzungen einen früheren Renteneintritt ermöglichen.

SG Braunschweig, Urteil vom 12. August 2026, S 8 SB 182/25, nicht rechtskräftig

Quelle: Presseinformation, Sozialgericht Braunschweig, 21. 10. 2026

Resolution | Für ein Gesundheitswesen, das chronisch kranke und behinderte Menschen ins Zentrum stellt

Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung stoßen im deutschen Gesundheitswesen auf Barrieren und haben keinen gleichberechtigten Zugang zu einer angemessenen Versorgung. Anlässlich des 40-jährigen Bestehens des Forums chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) deshalb gemeinsam mit weiteren 18 Organisationen eine Erklärung mit dem Titel "Gesundheit ist Menschenrecht - für ein Gesundheitswesen, das chronisch kranke und behinderte Menschen ins Zentrum stellt".

Link zur Erklärung auf der Website des DBSV: www.dbsv.org

SoVD

Rund 360.000 Menschen in Niedersachsen haben eine schwere Behinderung, die nicht auf den ersten Blick auffällt – sie sind an etwa Diabetes erkrankt, haben Autismus, psychische Erkrankungen, chronische Schmerzen oder eine Suchtproblematik. Gerade diese Personen erleben eine doppelte Diskriminierung. Anlässlich des „Tags der nicht sichtbaren Behinderungen“ am 20. Oktober fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen deshalb mehr Unterstützung für Betroffene.

Beim Thema Behinderung denken viele zunächst an Menschen im Rollstuhl und an blinde oder gehörlose Personen. Es gibt aber auch die sogenannten nicht sichtbaren Behinderungen. „Betroffene müssen nicht nur mit den Folgen ihrer Erkrankung umgehen, sondern auch damit, dass andere diese nicht erkennen oder nicht ernst nehmen“, sagt Dirk Kortylak, Vorstand des SoVD in Niedersachsen. Für Menschen mit einer nicht sichtbaren Behinderung seien dies belastende und vor allem auch diskriminierende Situationen, die bei der Arbeit und in der Freizeit, aber auch bei der medizinischen Versorgung entstehen. „Oft fehlt es in der Gesellschaft an Verständnis und Betroffene haben mit vielen Vorurteilen zu kämpfen. Deshalb muss sich strukturell unbedingt etwas ändern“, betont Kortylak.

Aus SoVD-Sicht könne jede*r Einzelne dazu beitragen, dass Menschen mit einer nicht sichtbaren Behinderung stärker wahrgenommen werden. „Anerkennung allein reicht aber nicht. Deshalb sind auch die Landespolitik und die Kommunen gefragt. Bei der Gestaltung von Behörden und öffentlichen Einrichtungen muss Barrierefreiheit umfassender gedacht werden“, fordert der SoVD-Vorstand. Es müssten auch Bedürfnisse berücksichtigt werden, die durch chronische Erkrankungen, Reizempfindlichkeit, Fatigue oder kognitive Beeinträchtigungen entstehen. „Das können zum Beispiel reizärmere Wartebereiche und Rückzugsmöglichkeiten in öffentlichen Einrichtungen sein“, erläutert Kortylak. Auch im Bereich der Barrierefreiheit bei Bus und Bahn könne nachgebessert werden: „Busfahrer*innen, Fahrpersonal und Zugbegleiter*innen müssen geschult werden, dass Unterstützungsbedarf nicht immer erkennbar ist. Wo es möglich ist, sollten Verkehrsbetriebe ruhige Wartebereiche schaffen.“ Diese Maßnahmen seien wichtig, damit die Probleme der Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen ernstgenommen und eine gleichberechtigte Teilhabe möglich sei.

Quelle: SoVD Niedersachen, Pressemitteilungen, 19.10.2026

Deutsche Rentenversicherung

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – häufig als BStabG oder allgemeine Krankenkassen-Reform bezeichnet – führt ab 2027 zu spürbaren finanziellen Einschnitten und gesetzlichen Änderungen für Rentnerinnen und Rentner.
Arbeitende Rentnerinnen und Rentner, die eine Altersrente als Teilrente beziehen, sind durch das Gesetz besonders stark betroffen. Bislang bestand für sie die Möglichkeit, eine Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent zu beziehen, um bei einer Weiterbeschäftigung den vollen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld zu behalten.

Ab dem 1. Januar 2027 ist dies nicht mehr möglich: Der Krankengeldanspruch entfällt künftig vollständig, sobald die bezogene Alters-Teilrente mehr als zwei Drittel (66,66 Prozent) der Vollrente beträgt. Wer im Job bei längerer Krankheit finanziell abgesichert sein möchte, darf daher eine Teilrente von maximal 66,66 Prozent beziehen. Ein gleichzeitiger Bezug von 99,99 Prozent Teilrente und Krankengeld ist damit nicht mehr möglich.

Eine Umstellung der Teilrente oder der Wechsel in eine Vollrente kann jederzeit für die Zukunft über den Online-Service der Rentenversicherung auf Online-Services | Deutsche Rentenversicherung oder schriftlich beantragt werden. Soll die Änderung zum 1. Januar 2027 erfolgen, muss der Wunsch auf Umstellung spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein.

Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de

NDR

Rund 4.000 Menschen arbeiten in Hamburg derzeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Nur 25 haben es im vergangenen Jahr auf den ersten Arbeitsmarkt geschafft. Dabei gibt es Wege, den Übergang zu bewältigen.

Reportage bei www.ndr.de

BMAS

Das Soziale Entschädigungsrecht unterstützt Menschen, die durch ein Ereignis gesundheitlich geschädigt wurden, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft besondere Verantwortung übernimmt. Das können beispielsweise Opfer von Gewalttaten oder Fälle von häuslicher Gewalt oder Impfschäden sein.

Ob ein Anspruch besteht und welche Leistungen im Einzelfall möglich sind, prüft die zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem die antragstellende Person wohnt.

Unterstützung können Menschen erhalten, die körperliche oder psychische Gewalt erfahren haben. Auch Angehörige, Hinterbliebene und nahestehende Personen können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen erhalten. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.

Nähere Informationen auf der Kampagnenseite: www.bundesamtsozialesicherung.de

Deutschlandfunk

Der Sozialstaat steht unter Druck: Kürzungen bei Gesundheit, Pflege und Inklusion folgen einer alten Logik – der Macht des Stärkeren. Woher kommt dieses Denken, und welche Gesellschaft entsteht, wenn Leistungsfähigkeit über Teilhabe entscheidet?

Menschen sollen mehr arbeiten. Alle müssen vermeintlich mitwirken, um die Wirtschaft voranzubringen. Zugleich sollen die Gelder, die einmal in Gesundheit, Pflege und Inklusion geflossen sind, künftig gekürzt werden. Diejenigen, die in der Gesellschaft als schwach gelten, sollen zurückstecken. Dahinter verbirgt sich eine alte Logik: die Macht des Stärkeren. Eine Macht, die heute, so scheint es, einige als selbstverständliches Recht ansehen. ….

Gespart werden soll etwa bei der Eingliederungshilfe. Für Menschen mit Behinderung bedeutet das: weniger Unterstützung in der Schule, beim Wohnen, der Arbeit, kurzum: weniger Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. …….

Deutschlandfunk, eine Essay zum Lesen und Hören: www.deutschlandfunk.de

Sozialpolitik

Bei den Diagnosen für Zugänge in Erwerbsminderungsrenten haben psychische Störungen deutlich zugenommen. Die Bedeutung von Muskel- und Skeletterkrankungen ist zurückgegangen. Die Umbrüche in den Lebensweisen und vor allem die gestiegenen psychischen Belastungen und Beanspruchungen in der Arbeitswelt dürften hier eine entscheidende Ursache sein. Demgegenüber ist die Zahl der Arbeitsplätze mit körperlichen Schwerbelastungen infolge der Entwicklung hin zur Dienstleistungsökonomie sowie auch der Verbesserungen im Arbeitsschutz rückläufig.

Weitere Informationen: www.sozialpolitik-aktuell.de

DBSV

Der Verbandsrat des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) fordert, die spezialisierte berufliche Rehabilitation für blinde und sehbehinderte Menschen dauerhaft flächendeckend sicherzustellen und zukunftsfähig zu gestalten. Die Spezial-Berufsförderungswerke in Düren, Halle, Mainz und Würzburg sind die tragenden Säulen der beruflichen Rehabilitation für blinde und sehbehinderte Menschen. Gemeinsam mit den weiteren spezialisierten Anbietern in diesem Bereich sind sie unverzichtbare Knowhow-Zentren, um die Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu ermöglichen und nachhaltig zu sichern.

Die DBSV-Resolution zur spezialisierten beruflichen Rehabilitation für blinde und sehbehinderte Menschen finden Sie unter: www.dbsv.org

REHADAT

Ob BEM, Inklusionsvereinbarung, Arbeitsplatzgestaltung oder Schwerbehindertenrecht: REHADAT unterstützt die SBV mit kostenfreien und barrierefreien Informationen rund um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Alle Angebote sind in einem PDF zum Download zusammengefasst: www.rehadat.de

Deutsches Institut für Menschenrechte

Die Eingliederungshilfe ist im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt und umfasst vielfältige Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen, etwa beim Wohnen, im Alltag, bei der Bildung oder im Arbeitsleben. Sie soll ihnen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte blickt besorgt auf die anstehende Reform der Eingliederungshilfe. In einer aktuellen Stellungnahme zeigt sie rote Linien auf, die bei der Reform nicht überschritten werden dürfen, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu schützen.

Weitere Informationen: www.institut-fuer-menschenrechte.de

Bundesrat

Für Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben, fordert der Bundesrat nach Ablauf einer bestimmten Zeit ein „Recht auf Vergessenwerden“. Dazu richtete er am 16. Oktober 2026 auf Initiative mehrerer Länder (u.a. Niedersachsen) eine Entschließung an die Bundesregierung.

Keine Pflicht zur Angabe einer früheren Krankheit

Grundsätzlich besagt das Recht auf Vergessenwerden, dass persönliche digitale Daten nicht unbegrenzt verfügbar sein sollen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, nach der Menschen nach überstandener Krebserkrankung ihre frühere Erkrankung nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen nicht mehr offenlegen müssen. Dies betreffe insbesondere den Abschluss von Versicherungen und Kreditverträgen, bei denen Betroffene durch die frühere Erkrankung weiterhin benachteiligt werden könnten.

Auch bei Adoptionen könnten überwundene Krebserkrankungen eine Rolle spielen, da der Gesundheitszustand der Adoptionsbewerberin oder des Adoptionsbewerbers bei der Auswahl berücksichtigt werde. Eine gesetzliche Klarstellung sei hier sinnvoll, um Betroffene vor Nachteilen zu schützen.

Medizinisch angemessene Fristen

Bereits vorhandene Daten sollen nach Ablauf einer medizinisch begründeten Frist nicht mehr verwendet werden. Um angemessene Zeiträume zu ermitteln, seien der aktuelle Stand der Krebsforschung, die wissenschaftlich belegten Rückfall- und Langzeitrisiken sowie international anerkannte medizinische Kriterien für Heilung und dauerhafte Remission zu berücksichtigen. Außerdem seien für Krebsregister geeignete Regelungen zu treffen, damit diese weiterhin ihre Aufgaben erfüllen können.

Wie es weitergeht

Die Entschließung geht der Bundesregierung zu. Diese ist gehalten, darauf zu reagieren, aber nicht verpflichtet, den Vorschlägen der Länder zu folgen.

PDF-Download der Beschluss-Drucksache: www.bundesrat.de

Quelle: Newsletter Bundesrat, 16.10.2026

Politik

Übernahme von kobinet-nachrichten

„Wissen Sie, meine Damen und Herren, dass wir als behinderte Menschen Angst haben? Wir haben Angst davor, dass sich die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit der Rechtsextremen nach Menschen mit Migrationshintergrund zunehmend auch gegen uns Menschen mit Behinderungen richtet. Aus der Geschichte wissen wir, wohin schleichende Entmenschlichung führen kann. In den bildungspolitischen Vorhaben der AfD in Sachsen-Anhalt erleben wir mit der Ausgrenzung behinderter Kinder und von Kindern mit Migrationshintergrund die konkreten Anfänge dieser perfiden Strategie.

Wir haben Angst, aber noch hoffen wir, dass der demokratische Rechtsstaat uns schützt. Deshalb bitte ich Sie als unsere Legislative hier und heute: Schützen Sie uns und andere benachteiligte Gruppen besser vor Diskriminierung. Sie haben die Hebel dafür in der Hand. Ein potenziell wirksamer Hebel ist das AGG, das leider Lücken aufweist, die Sie schließen können.“

Mit diesen Worten hat sich Dr. Sigrid Arnade vom NETZWERK ARTIKEL 3 bei der Anhörung zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 5. Oktober 2026 an die Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundestages gewandt. Einen Tag später, ist nach der Wahl eines AfD Vertreters als Landtagspräsident und eines weiteren AfD Vertreters als Landtagsvizepräsident in Sachsen-Anhalt wahrscheinlich nicht nur mit den Stimmen des BSW, sondern auch aus der CDU diese Angst nicht geringer geworden. Die Hoffnung, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Ende doch noch eine Gesetzesreform zu einem wirklich besseren und wirksamen Schutz vor Diskriminierungen verabschiedet, bleibt dennoch bis zuletzt bestehen.

Link zur Aufzeichnung der Anhörung zur AGG-Reform vom 5. Oktober 2026 im Rechtsausschuss des Bundestages

Quelle: kobinet-nachrichten.org

Recht

Das Wetter ist gut, die Temperaturen sind angenehm. Für manche verlockend, das Rad für den Weg zur Arbeit zu nehmen. Frische Luft und körperliche Bewegung sind gut für die Fitness und gut für die Umwelt. Ereignet sich unterwegs ein Unfall, besteht für den direkten Weg zur Arbeit oder zur Dienststelle der volle Unfallschutz. Das gilt auch, wenn eine Biene- oder Wespe während der Fahrt mit dem Rad zusticht. Das ist ein Dienstunfall, entschied jüngst das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW). Vorausgesetzt, das Ereignis passiert auf dem geschützten Arbeits- oder Dienstweg.

OVG NRW, 12. Mai 2026 – 1 A 868/22

Mehr Informationen über den OVG-Beschluss: www.verdi.de

Literatur-Tipp

Anklage-Protokoll des eklatanten Völkerrechtsbruchs von Uwe Heineker

„Das Buch ist keine leichte Kost für den Strandkorb, dafür aber eine in sich schlüssige Dokumentation des politischen Wegschauens auf allen Ebenen, wenn es um die Rechte für behinderte Menschen geht.“ (SoVD-Magazin / Helmut Etzkorn)

Bereits in den Jahren 2015 und 2023 wurde die Bundesrepublik Deutschland vom UN-Ausschuss in Genf für ihre ausgrenzenden Sonderwelten aufs Schärfste gerügt. Doch die deutsche Politik ignoriert und blockiert diese völkerrechtlichen Vorgaben bis heute beharrlich. Die Abschaffung von Sonderschulen, Heimen und Werkstätten wird verweigert. Dies ist ein eklatanter Bruch der Menschenrechte. Im Schlüsseljahr 2031 läuft nun die ultimative Frist der Vereinten Nationen ab: das Ende aller Ausreden ist da.

Der Aktivist und Diplom-Sozialarbeiter Uwe Heineker liefert mit diesem Werk eine juristische und gesellschaftliche Anklage. Seine Kritik speist sich aus jahrzehntelangem Kampf an der Basis und seiner eigenen, tief bewegenden Biografie: Vom Gesundheitsamt einst als bildungsunfähig abgestempelt, erkämpfte er sich einen Universitätsabschluss.

ISBN-13: 9783696321369
Verlag: BoD - Books on Demand
Erscheinungsdatum: 29.06.2026
Mehr Infos und Bestellmöglichkeit (Print und E-Book): buchshop.bod.de

Literatur-Tipp

Faschismus funktioniert nicht nur über Angst, sondern auch über das Versprechen von Lust, Macht und Überlegenheit. Das zeigt die Historikerin Dagmar Herzog in ihrem neuen Buch und analysiert erotisch aufgeladenen Rassismus rechter Bewegungen. ……..

Mithilfe mehrerer Beispiele zeigt die Autorin, wie zentral die Ablehnung von Inklusion für die AfD von Anfang an war. Und dass, obwohl die Anforderungen der UN an die Inklusion behinderter Menschen in Deutschland nie auch nur ansatzweise umgesetzt wurden. Und so hält Herzog fest, dass es „weltweit keine andere Partei im rechten Spektrum gibt, die dieses Anliegen mit einer solchen Hingabe verfolgt“ wie die AfD. ……

Quelle: Rezension bei www.deutschlandfunkkultur.de

Dagmar Herzog
Der neue faschistische Körper
ISBN 978-3-948200-21-3
124 Seiten, 18 €


Seminare

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

Mittlerweile ein beliebtes Onlineformat – die Aktuelle Stunde für die SBV!

Wir möchten mit euch im praktischen Onlineformat über aktuelle Themen, Rechtsprechungen, Fragen sprechen, die euch seit dem letzten Seminar oder im Rahmen eurer Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung bewegen.

Zu Beginn bekommt ihr ein aktuelles Thema und/oder Urteil vorgestellt, über das wir uns dann im Anschluss austauschen können. Natürlich bietet die aktuelle Stunde auch Zeit, um eure Fragen zu beantworten, euch auszutauschen und zu vernetzen.
Zu beachten ist jedoch, dass die aktuelle Stunde keine (!) individuelle Rechtsberatung ist oder ersetzt.

Themenschwerpunkte

  • Aktuelles Thema aus der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
  • Erfahrungsaustausch und Vernetzung
  • Fragen aus den Betrieben/Dienststellen

Die Termine finden alle zwei Monate online statt: Jetzt anmelden zur Aktuellen Stunde für die SBV

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

Die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht angesichts steigender Gesundheitsausgaben und des demografischen Wandels zunehmend im Fokus gesundheitspolitischer Reformen. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung und zur Sicherung einer langfristig tragfähigen Finanzierung der GKV auf den Weg gebracht werden.

Das Seminar vermittelt einen strukturierten Überblick über die rentenbezogenen Auswirkungen und damit verbundene Handlungsfelder für betriebliche Interessenvertretungen.

Themenschwerpunkte

  • Auswirkungen sozialversicherungsrechtlicher Änderungen auf die Beschäftigten
  • Teilrente und Weiterbeschäftigung
  • Erkennen finanzieller Risiken für Beschäftigte
  • Handlungsfelder für betriebliche Interessenvertretungen

Referentinnen: Petra Demuth & Juliane Wehring, u.di

Jetzt anmelden: 14.12.2026, online

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

Interessenvertretungen sind in einem engen Austausch mit den Personen, die sie gewählt haben. Ein kurzes Gespräch auf dem Flur, eine Sprechstunde zu aktuellen Themen im Betrieb oder eine schriftliche Info. Ziel muss sein, dass alle Personen, die die Interessenvertretung erreichen möchte, das Gesagte oder Gelesene verstehen. Sprachliche Barrieren führen jedoch dazu, dass Informationen nicht oder nur teilweise verstanden und aufgenommen werden. In unserer Tagesschulung bekommt ihr Informationen über die beiden Sprachniveaus und werdet für das Thema der Leichten und Einfachen Sprache sensibilisiert.
 
Themenschwerpunkte:

  • Historischer Abriss Leichte und Einfache Sprache
  • Kurze Gegenüberstellung verschiedener Regelwerke
  • Kurzüberblick gesetzliche Grundlagen
  • Qualitative und quantitative Beschreibung der Zielgruppe
  • Grundzüge der Leichten und Einfachen Sprache
  • Übungen und Austausch

Anmeldung für die nächsten Termine:
12.11.2026 in Hannover | 02.06.2027 in Hannover | 29.11.2027 in Hannover

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

Die Wahlen zu den Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen und Dienststellen sind gelaufen. Du bist gewählt – Herzlichen Glückwunsch! Es wartet ein interessantes und abwechslungsreiches Ehrenamt auf dich!

Du bist das erste Mal für die SBV gewählt und willst dich nun in deiner neuen Aufgabe zurechtfinden und in deinem betrieblichen Umfeld etablieren? Oder du warst schon Stellvertreter*in und bist nun die Vertrauensperson?

Welche Unterstützung brauchst du? Welche Möglichkeiten der Vernetzung gibt es, denn du bist nicht allein? Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es und sind sinnvoll?

Sich informieren und andere SBV-Kolleg*innen kennenlernen – das bietet eine Willkommensveranstaltung am 27.01.2027. Notiere dir das Datum – genaue Informationen werden folgen!

Anmeldung für den SBV InfoBrief

Wenn du gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchtest,
schreib uns einfach eine kurze Nachricht:

sbv@bw-verdi.de
Betreff: Abo SBV InfoBrief

Bildungswerk der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) in Niedersachsen e.V.

Koordinationsbüro für
Betriebs- und Personalräte­seminare

Goseriede 10 (Haus B 1.OG) | 30159 Hannover
Tel.: 0511 12400-400
Fax: 0511 12400-420 
E-Mail: br@bw-verdi.de