Liebe Kolleginnen und Kollegen ……
….. da sollte man doch mal die Kirche im Dorf lassen, dachte sich das Bundesverfassungsgericht und gab dem Bundesarbeitsgericht (BAG) einen Korb. Dieses habe mit einem Urteil aus 2018 das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Kirchen verletzt. Beim BAG ging es seinerzeit um die Bewerbung für eine Stelle in einem Projekt zur Konvention gegen Rassismus (ICRD)1. Eine Religionszugehörigkeit dürfte hierbei keine Rolle spielen und das BAG befand sich damals mit seinem Urteil im Einklang mit dem EU-Recht. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt damit das Sonderrecht der Kirchen einmal mehr gestärkt, obwohl für die besagte ausgeschriebene Stelle, sowie für den größten Teil der der fast 700.000 Beschäftigten bei der Diakonie kein sogenannter Verkündungsauftrag vorliegt. Und das auch eingedenk der Tatsache, dass der überwiegende Teil der diakonischen Einrichtungen zu großen Teilen staatlich finanziert werden. Dass das Kirchenrecht ein Sonderrecht darstellt, aber auch ein recht sonderliches Recht ist und dass man dieses kaum mehr als zeitgemäß bezeichnen kann, wissen viele Interessenvertretungen in diesen Bereichen nur allzu gut!
Der Kirchenferne der Menschen
entspricht die Menschenferne der Kirche.
(Walter Ludin (*1945), Journalist, Aphoristiker, Buchautor,
Mitglied des franziskanischen Ordens der Kapuziner)
Erfreulich ist, dass die Vernetzung der SBVen in Kirche und Diakonie Fortschritte macht. Über den bundesweiten Fachtag der Schwerbehindertenvertretungen in Hannover gibt es in dieser Ausgabe einen Bericht.
Vertreter*innen des ver.di-Landesarbeitskreises Behinderten- und Teilhabepolitik Niedersachsen/Bremen hatte sich wieder einmal mit Politikerinnen und Politikern der niedersächsischen, rot-grünen Landesregierung getroffen. Der fruchtbare Austausch zwischen gewerkschaftlich Aktiven und interessierten Sozialpolitiker*innen soll auch künftig weitergeführt werden. Auch darüber gibt es einen Bericht.
Besonders empfehlen möchte ich den lehrreichen Artikel Im Magazin DIE NEUE NORM über einen der Ärzte, die Kinder 1944 in die Wiener Kinderfachabteilung „Am Spiegelgrund“ schickten, wo sie ermordet wurden. Der Arzt hieß Hans Asperger.2 Bis heute trägt eine Diagnose seinen Namen. Forschungsergebnisse zeigen: Asperger war an der Kinder-Euthanasie des Nationalsozialismus beteiligt. Dies ist nur einer der vielen Beweise für die lückenhafte Aufarbeitung des Nazi-Terrors.
Long Covid – ein Krankheitsbild, das als Folge einer Infektion und in seltenen Fällen auch einer Impfung auftreten kann. Nach der Corona-Pandemie geriet ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue Syndrom) ins breitere Bewusstsein. Die in weiten Teilen katastrophale Teilhabe- und Versorgungssituation von Betroffenen wurde auch öffentlich. Die Situation der Betroffenen macht extrem deutlich, wie verletzbar jeder Mensch eigentlich ist. Eva-Maria Klinkisch und Markus Rieger-Ladich haben das in einem interessanten Artikel in den Blättern für deutsche und internationale Politik herausgearbeitet.3
Raul Krauthausen fragte in seinem Newsletter vom 16. Oktober: „Können wir uns Merz noch leisten?“ Er stellte die ironische Frage im Zusammenhang mit den wiederholten Äußerungen des Kanzlers, das wir uns diesen Sozialstaat so nicht mehr leisten könnten4 und gleichzeitig er und seine Minister*innen sich über ein Gehaltsplus um drei Prozent und ab Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent freuen können. Die Frage ist tatsächlich, ob die Demokratie sich einen Kanzler leisten kann, der fortwährend Migration als das Problem beschreibt, dessen Lösung durch Abschiebung alle anderen Probleme des Landes beheben würde. „Das Problem im Stadtbild“, damit meint der Vorsitzende einer Partei, die das „C“ für Christlich im Namen trägt, sind immerhin Menschen. Indem man Menschen den Status einer Sache zuteilt, löst man allerdings keine Probleme, sondern verstärkt nur die Einengung eines notwendigen Diskurses über brennende soziale Fragen. „….. Menschen mit geringem Einkommen, mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen oder mit Migrationshintergrund (werden) durch Hetze und Gesetze zu Sündenböcken deklariert, die dem Staat nur auf der Tasche liegen und also ein Problem darstellen“, so Raul Krauthausen. Und weiter schreibt er: „Ja, es beginnt immer mit Ausgrenzung. Aber da machen wir nicht mit. Denn wir haben nicht vergessen, wohin das führen kann. Wir lassen uns nicht ausgrenzen. Auch nicht von ganz oben.“
Ein Stadtbild, wie ich es mir wünsche, ist übrigens eines mit durchgehender Barrierefreiheit.
In diesem Sinne, herzliche Grüße
Jürgen Bauch
1 Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung
2 Wie Hans Asperger in den Nationalsozialismus verstrickt war, Deutschlandfunk
3 Vulnerabilität als Politikum - Long Covid in der Leistungsgesellschaft, Blätter für deutsche und internationale Politik
4 Dazu ein Kommentar von Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand und Leiterin des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft.
Aus dem Bundestag
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) strebt eine Rechtsänderung an, die es vorübergehend ermöglicht, Assistenzhunde zu prüfen und zu zertifizieren, selbst wenn sie in einer nicht-zugelassenen Ausbildungsstätte ausgebildet wurden. Voraussetzung soll sein, dass die nicht-zugelassene Ausbildungsstätte schriftlich darlegt, dass die Ausbildung den inhaltlichen Qualitätsanforderungen der Assistenzhundeverordnung entspricht. Die Übergangsregelung soll ebenfalls im Rahmen der Reform des BGG beschlossen werden. Das geht aus einer Antwort (21/2198) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/1873) der AfD-Fraktion hervor.
hib – heute im bundestag | Nr. 529 | 17.10.2025
Tagungs-Bericht
DIAKOVERE war am Mittwoch, 15. Oktober, Gastgeber des ersten bundesweiten Fachtags der Schwerbehindertenvertretungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonie. Ziel des Treffens ist die überregionale Vernetzung und der Austausch zu aktuellen Themen rund um Inklusion und Teilhabe im kirchlichen und diakonischen Kontext.
Organisiert wurde der Fachtag von Eberhard Hagen, Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter*innen bei DIAKOVERE, und Andreas Heese, Vertrauensperson bei der EKD.
Nach einem Grußwort von Dr. Hans Ulrich Anke, Präsident des Kirchenamts der EKD und Vorsitzender des DIAKOVERE- Aufsichtsrats, sowie Begrüßung durch die DIAKOVERE Geschäftsführung, vertreten durch Prof. Dr. Thomas Moesta und Arthur Starnofsky, Bereichsleiter Personal, erwartete die Teilnehmer*innen, die aus ganz Deutschland anreisten, ein vielseitiges Programm. Besonders spannend: der Hauptvortrag von Wilhelm Mestwerdt, Vorsitzender Richter am Kirchengerichtshof der EKD und Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen.
Ein gelungener Auftakt für einen Tag voller Begegnungen, Austausch und Vernetzung!
Quelle: DIAKOVERE, Pressemitteilung, 16. 10. 2025
Eberhard Hagen, Gesamtvertrauensperson DIAKOVERE dazu: Am 15. 10.2025 haben sich 120 Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland (von Rendsburg bis Regensburg) in Hannover getroffen.
Die Anwesenden vertraten ca. 100.000 Beschäftigte in Diakonie und Evangelischer Kirche.
Neben dem Hauptthema der Vernetzung wurde besonders der Vortrag von Wilhelm Mestwerdt mit Spannung verfolgt.
Besonders hervorzuheben ist die Diskussion über die Wahlberechtigung zur Wahl der SBV von Beschäftigten in Werkstätten für Behinderte Menschen. Dies ist z.Zt. nach geltendem evangelischem Arbeitsrecht (MVG-EKD) nicht möglich. Die EKD beabsichtige jedoch eine klarstellende Regelung im MVG aufzunehmen und ist der Auffassung, dass bereits jetzt die Werkstattmitarbeitenden wahlberechtigt sind. Eine andere Auffassung ließe sich durch die EKD nicht vertreten.
Der Tag war ein erfolgreicher „Aufschlag“ für die bundesweite Vernetzung der Schwerbehindertenvertretungen in Diakonie und Kirche und kann als voller Erfolg gewertet werden.
Erkenntnisse
Auf Basis der IAB-Stellenerhebung beleuchtet der aktuelle Wirtschaftsdienst-Artikel Einschätzungen von Betrieben zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.
Erkenntnisse: Aus betrieblicher Perspektive liegt ein Hauptgrund für die geringe Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung in einem Mangel an geeigneten Tätigkeiten. Zudem erachten Betriebe finanzielle Unterstützungsmaßnahmen, die Bereitstellung der Erstausstattung und Eingliederungszuschüsse als hilfreiche Maßnahmen, um die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Mehr: Wirtschaftsdienst: Aus Sicht der Betriebe | REHADAT-Statistik
Quelle: REHADAT- Newsletter 5/2025
ver.di-LAK Behinderten- und Teilhabepolitik im Austausch mit rot-grünen Landtagsabgeordneten
Vertreter*innen des ver.di-Landesarbeitskreises Behinderten- und Teilhabepolitik haben sich Ende Oktober mit rot-grünen Landtagsabgeordneten aus dem Sozialausschuss getroffen. Die ver.di-Landesbezirksleiterin Andrea Wemheuer hat an dem Arbeitstreffen teilgenommen. Bei dem vorangegangenen Austausch Mitte März d.J. hatten die Aktiven des LAK den Politiker*innen eine umfangreiche Liste mit Fragen, Ideen und Forderungen zum Bereich berufliche Inklusion und Teilhabe im Land Niedersachsen vorgelegt. Die Grundlage für diesen Katalog war der Entschließungsantrag aus dem Landtag vom vergangenen Jahr. Dabei ging es unter anderem um die Verwendung unverbrauchter Mittel in Millionenhöhe der sogenannten Ausgleichsabgabe. Diese Gelder müssen jene Unternehmen zahlen, die zu wenige Menschen mit Behinderung in ihren Betrieben beschäftigen. Das Geld wird aus den Ländern an den Bund abgeführt. Von dort wird es verteilt.
Leider konnten die niedersächsischen Landtagsabgeordneten noch keine weiteren Bundesländer zur Durchsetzung der angedachten Bundesratsinitiative für bessere Nutzungsmöglichkeiten der Ausgleichsabgabe gewinnen. Das Ziel ist, dass unverbrauchte finanzielle Mittel zum Teil auch für die bessere personelle Ausstattung der Integrationsämter genutzt werden dürfen. Die in Niedersachsen anfallenden Gelder der Ausgleichsabgabe werden an den Bund abgeführt, der wiederum das Geld dann an die Länder verteilt.
Somit sind Änderungen bei der Ausgleichsabgabe nur bundesweit möglich. Im jüngsten Gespräch haben beide Seiten verabredet, über ihre jeweiligen Kanäle eine Sensibilität und Überzeugung bei anderen Ländern zu erreichen. Die beiden niedersächsischen ver.di-Vertreter im BAK – Philipp und René - werden dieses dicke Brett dann mit nach Berlin zum Bundesarbeitskreis nehmen.
Ein anderes großes Thema waren unsere Praxisberichte über die Schwierigkeiten und Herausforderungen unserer SBVen, zum Beispiel im kommunalen Bereich und im Handel. Sehr konkret wurden mehrere Themen benannt: Die fehlende Beteiligung durch den Arbeitgeber, fehlende Arbeitsausstattung und eine Blockaden bei anlassbezogenen Freistellungen. Diese Berichte lösten bei den politischen Vertreter*innen große Anteilnahme und Unverständnis aus. Es gibt deshalb Überlegungen, dass die Politik im kommenden Jahr die SBV-Wahlen in Niedersachsen unterstützt.
Die Abgeordneten nahmen Berichte der LAK-Mitglieder über Fortschritte bei der Einstellung von schwerbehinderten Akademiker*innen in den Landesdienst sehr positiv auf. Ebenso nahmen sie Hinweise auf zahlreiche Schulen, die beim Modellprojekt MOSAIK zur Gestaltung inklusiver Übergänge im Übergang Schule-Arbeitswelt mitmachen, gerne zur Kenntnis. Die Größe der Themen berufliche Teilhabe und Inklusion ist daran deutlich geworden, dass an der Umsetzung mehrere Ministerien beteiligt sind. So steht die Antwort des Sozialministeriums auf die umfangreichen Punkte des ver.di-LAK, die im März vorgebracht wurden, noch aus. Sie wird von dem ver.di-Gremium gespannt erwartet.
Quelle: Standpunkte (KW 44/2025) - Informationen des ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen
Aus dem Bundestag
Um Maßnahmen des Bundes für barrierefreies Wohnen und barrierefreie öffentliche Gebäude geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2288). Die Abgeordneten wollen wissen, wie hoch der Bestand an barrierefreien Wohnungen in Deutschland ist und wie hoch der Bedarf geschätzt wird. Auch soll die Bundesregierung Angaben zur Wirkung des Förderprogramms altersgerechtes Umbauen machen. Weitere Fragen betreffen die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und die Maßnahmen der Bundesregierung zum Abbau von Barrieren in öffentlichen Gebäuden. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage wird der Bedarf an barrierefreien Wohnungen mit drei Millionen angegeben. Das Angebot halte damit bei weitem nicht Schritt.
hib – heute im bundestag | Nr. 537 | 22.10.2025
Recht
Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Arbeitgebers stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts richtet. Mit dem angegriffenen Urteil – dem eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union vorausgegangen war – hatte das Bundesarbeitsgericht den Beschwerdeführer zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil er eine konfessionslose Bewerberin für eine ausgeschriebene Stelle nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen habe und eine damit einhergehende Vermutung einer Benachteiligung wegen der Religion nicht gerechtfertigt werden könne und nicht widerlegt worden sei.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem religiösen Selbstbestimmungsrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Art. 140 Grundgesetz (GG) und Art. 137 Abs. 3 Satz 1 Weimarer Reichsverfassung (WRV), weil die bei der Anwendung der Schrankenbestimmung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgenommene Güterabwägung dem religiösen Selbstbestimmungsrecht des Beschwerdeführers nicht in dem verfassungsrechtlich gebotenen Umfang Rechnung trägt.
Der Senat führt in seinem Beschluss aus, dass bei dem nach grundrechtlichen Maßstäben vorzunehmenden Ausgleich zwischen den Belangen religiöser Arbeitgeber und der Arbeitnehmer das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Vorlageverfahren zu berücksichtigen ist. Dies führt zu einer Konkretisierung der bisherigen verfassungsgerichtlichen Maßstäbe für die Zweistufenprüfung auf der Ebene der Beschränkung des religiösen Selbstbestimmungsrechts. Die Anpassung der Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts an die Vorgaben des unionsrechtlichen Rahmens ist hierbei kraft des Vorrangs des Unionsrechts zwingend. Der Vorrang des Unionsrechts entfällt vorliegend auch nicht, da das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union keinen Ultra-vires-Akt darstellt. Es bestehen auch im Hinblick auf die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften im Bereich des Arbeitsrechts keine unüberwindbaren Widersprüche zwischen dem nationalen Verfassungsrecht und dem Unionsrecht.
Der Senat hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29. September 2025, BvR 934/19
Quelle: Pressemitteilung, Nr. 96/2025, 23. Oktober 2025
Recht
Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verfällt der Urlaub frühestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Im Arbeitsvertrag kann geregelt werden, dass der Urlaub gar nicht verfällt, was im verhandelten Fall vorlag. Die Parteien stritten über die Abgeltung von 144 Arbeitstagen gesetzlichen Mindesturlaubs aus den Jahren 2016 bis 2021. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG). Die Urlaubsansprüche seien nicht aufgrund der langandauernden Erkrankung der Klägerin mit Ablauf von 15 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Urlaubsjahres erloschen. Diese Regelung werde durch die Auslegung des Arbeitsvertrages nichtig.
Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 9 AZR 198/24
Link zum Urteil: www.bundesarbeitsgericht.de
ver.di-Tagung
Bei der Bahn gibt es die nach dem ehemaligen Infrastruktur-Vorstand und CDU-Politiker benannte Pofalla-Wende: Verspätete Züge kehren auf halber Strecke um, um zumindest den Endbahnhof in der Gegenrichtung pünktlich zu erreichen. Auch in der Eingliederungshilfe drohe eine »Pofalla-Wende«, warnte die Geschäftsführerin des Bundesverbands Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, Janina Bessenich. Bei der ver.di-Fachtagung Behindertenhilfe, Teilhabe- und Inklusionsdienste am 18. und 19. September 2025 in Berlin sagte sie: „Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, BTHG, droht auf halber Strecke stehen zu bleiben.“
Link zum Tagungsbericht: www.gesundheit-soziales-bildung.verdi.de
Recht
Arbeitgeber müssen nach Möglichkeit Arbeitsbedingungen so anpassen, damit Arbeitnehmer ihr behindertes und pflegebedürftiges Kind betreuen können. Verweigern sich Arbeitgeber dem generell, kann eine unzulässige mittelbare Diskriminierung wegen einer Behinderung vorliegen, urteilte am 11.09.2025, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (AZ: C-38/24). Allerdings dürfe der Arbeitgeber wegen der gewünschten Anpassung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nicht unverhältnismäßig belastet werden.
Auszüge aus der Begründung:
„Um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, sind angemessene Vorkehrungen zu treffen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen ergreift, um den Menschen mit Behinderung den Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten. Diese Belastung ist nicht unverhältnismäßig, wenn sie durch geltende Maßnahmen im Rahmen der Behindertenpolitik des Mitgliedstaates ausreichend kompensiert wird.“ ……..
Nach Art. 7 Abs. 1 des VN-Übereinkommens treffen die Vertragsstaaten des Übereinkommens alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern „alle“ Menschenrechte und Grundfreiheiten „genießen“ können. In diesem Zusammenhang wird in Buchst. x der Präambel des VN-Übereinkommens ausdrücklich auf die Notwendigkeit Bezug genommen, Familien von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, um es den Familien zu ermöglichen, zum vollen und gleichberechtigten Genuss der Rechte der Menschen mit Behinderungen beizutragen. Daraus ergibt sich, dass der Arbeitnehmer in der Lage sein muss, seinem behinderten Kind die benötigte Unterstützung zukommen zu lassen, was die Verpflichtung des Arbeitgebers beinhaltet, die Arbeitsbedingungen dieses Arbeitnehmers anzupassen.
Link zur Kommentierung des Urteils von Thorsten Blaufelder: www.thorsten-blaufelder.de
DIE NEUE NORM
Die Autorin Sophie Lierschof ist mit der Geschichte nationalsozialistischer Krankenmorde aufgewachsen – ihre Großtante Irma Sperling wurde 1944 in der Wiener Kinderfachabteilung „Am Spiegelgrund“ ermordet. Einer der Ärzte, die Kinder dorthin schickten, war Hans Asperger. Bis heute trägt eine Diagnose seinen Namen. Für Lierschof ist das ein Skandal: Es zeigt, wie wenig Medizin und Medien ihrer historischen Verantwortung nachkommen – und wie Täter noch immer geehrt werden, während die Opfer im Schatten bleiben.
Link zum Text: www.dieneuenorm.de
Deutsches Institut für Menschenrechte
Im Katastrophenfall ist das Sterberisiko für Menschen mit Behinderungen bis zu viermal höher als für Menschen ohne Behinderungen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie werden bei Vorsorgemaßnahmen nicht berücksichtigt, weil die Berichterstattung zur Katastrophe nicht barrierefrei stattfindet. Sie erhalten keine überlebenswichtigen Güter, weil die Ausgabestellen durch Barrieren versperrt sind. Oder sie sind von der Hilfe anderer Menschen abhängig, weil ihre Wohnungen nicht barrierefrei sind.
„Die Vorbereitung auf diverse Katastrophenszenarien verbessert sich zunehmend. Doch die Unterschiede der zu rettenden Menschen und die daraus resultierenden Anforderungen an den Zivil- und Katastrophenschutz werden noch zu wenig beachtet“, sagte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich des bundesweiten Warntags am 11. September. „Bund, Länder und Kommunen müssen deshalb den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in den Zivil- und Katastrophenschutzgesetzen und kommunalen Plänen als ausdrückliches Ziel benennen und alle Maßnahmen barrierefrei gestalten. Menschen mit Behinderungen müssen dabei zu Rate gezogen und auch aktiv als Rettungskräfte eingebunden werden. Nur so werden die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt.“
Barrieren wirken im Katastrophenfall doppelt hart: Infrastruktur und Gebäude, die im Alltag nicht barrierefrei sind, sind es im Katastrophenfall erst recht nicht. Menschen, die im Alltag von fremder Hilfe abhängig sind, benötigen im Katastrophenfall erst recht Unterstützung.
Neben Menschen mit Behinderungen sollten auch andere marginalisierte Gruppen ausdrücklich in den Gesetzen und Plänen berücksichtigt werden: Hitze- und Kälteperioden sind zum Beispiel für Menschen, die von Armut betroffen sind, besonders gefährlich. Besonders häufig von Armut betroffen sind wiederum Menschen mit Behinderungen.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte, Pressemitteilung vom 10.09.2025
Recht
Mit Urteil vom 7. Mai 2025 zu dem Aktenzeichen S 73 U 162/21 stellte das Sozialgericht Oldenburg einen Arbeitsunfall zum Nachteil der zuständigen Berufsgenossenschaft im Fall einer ehrenamtlichen Gassi-Geherin eines Tierheimvereines fest. Die Gassi-Geherin und zeitweise auch Kassenprüferin des Tierheimvereins war beim Ausführen eines in dem Tierheim untergebrachten Hundes auf einem Trampelpfad ausgerutscht und hatte sich dabei eine Weber-C-Sprunggelenksfraktur zugezogen. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall mit der Begründung ab, dass es sich nicht um eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit bei dem ehrenamtlichen Ausführen des Hundes gehandelt habe.
Das Sozialgericht Oldenburg hob die Entscheidung der Berufsgenossenschaft mit der Begründung auf, dass alle Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses im Falle der Klägerin erfüllt seien. Das Ausführen der Hunde habe für das Tierheim einen wirtschaftlichen Wert und entspreche dem Willen des Unternehmers. Die Mitgliedschaft in einem nichtrechtsfähigen Verein schließe die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht aus. Das Gassi-Gehen sei keine Vereinspflicht, dies stehe aufgrund der Satzung des Tierheimes fest. Vielmehr gehe diese Tätigkeit weit hierüber hinaus und könne auch nicht mit Aspekten des Tierwohls begründet werden. Schließlich sei auch der Umfang der Tätigkeit nicht als gering einzuschätzen, da das Gassigehen mehrfach die Woche erfolgte. Die Klägerin habe dabei den Weisungen des Vereins unterlegen, da ihr die Hunde nicht zur freien Verfügung stünden und sie diese beispielsweise nur zu festen Zeiten abholen durfte.
Quelle: Presseinformation, Sozialgericht Oldenburg, 02.10.2025
Veranstaltung
Im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Hildesheim hat heute die Abschlussveranstaltung „10 Jahre Zukunftsoffensive Inklusion mit den Landesbildungszentren“ stattgefunden. Neben Grußworten der stellvertretenden Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Gesa Schirrmacher, und der Präsidentin des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, Silke Niepel, haben zahlreiche Mitarbeitende, Eltern sowie ehemalige Schülerinnen und Schüler in mehreren Podiumsgesprächen auf die Erfolge und Weiterentwicklungen der Landesbildungszentren zurückgeblickt.
„Es waren arbeitsintensive und zum Teil auch anstrengende Prozesse, die sich aber gelohnt haben“, stellte Dr. Schirrmacher fest. „Wir blicken heute auf Landesbildungszentren zurück, die nicht mehr in erster Linie Förderschulen mit weiteren sozialen Angeboten sind, sondern auf Dienstleistungs- und Kompetenzzentren, die unabhängig vom Förderort, ob in einem Landesbildungszentrum oder in einem inklusiven Setting, für junge Menschen und ihre Familien da sind und Teilhabe in vielen gesellschaftlichen Bereichen begleiten und fördern.“
„Von Anfang an standen die Lebenswirklichkeiten der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt“, ergänzte Niepel. „Die Kolleginnen und Kollegen der Landesbildungszentren haben dieses Projekt fundiert und praxisnah ausgestaltet. Sie haben Tag für Tag einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass junge Menschen nicht am Rand, sondern in der Mitte unseres Bildungssystems ihren Platz finden. Denn Inklusion ist kein fertiges Modell. Inklusion ist ein lebendiger und aktiver Prozess, der gestaltet werden will!“
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, betonte: „Die Landesbildungszentren befinden sich in einer spannenden Transformation: Sie entwickeln sich von Einrichtungen mit einem Schwerpunkt auf Förderschulen zu Kompetenzzentren für inklusive Bildung. Durch mobile Dienste und Beratungsangebote unterstützen sie zunehmend die inklusive Beschulung an Regelschulen – ohne ihre Kernkompetenz aufzugeben. Dadurch tragen die Zentren nun stärker zur Weiterentwicklung inklusiver Bildung in Niedersachsen bei. Um Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention noch besser umsetzen zu können, sollte der eingeschlagene Weg weitergegangen werden – immer im Sinne der schulischen Inklusion, wonach Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen.“
In insgesamt zehn Arbeitsgruppen und Teilprojekten haben Mitarbeitende, Eltern sowie Personen aus externen Organisationen ihre Ideen und Vorschläge eingebracht, sodass die Landesbildungszentren ihre Angebote heute mehrheitlich in die Fläche bringen und Diagnostiken, Beratungen und Förderungen wohnortnah und inklusiv erfolgen können. So ist u.a. in jedem Landesbildungszentrum ein Zentrum für Beratung, Inklusion und Teilhabe (BIT) eingerichtet worden, welches basierend auf gemeinsam entwickelten Standards dafür sorgt, dass sowohl Frühförderung als auch Begleitungen in Schule und Ausbildung für sinnesbeeinträchtigte junge Menschen nunmehr niedersachsenweit in vergleichbarer Art und Weise angeboten werden können. Diese Errungenschaften sollen zukünftig fortgeführt und ausgebaut werden.
Hintergrund:
In Niedersachsen gibt es fünf Landesbildungszentren, vier Landesbildungszentren für Hörgeschädigte in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück sowie ein landesweit zuständiges Landesbildungszentrum für Blinde in Hannover. Träger dieser Landesbildungszentren ist das Land Niedersachsen. Die Trägeraufgaben nimmt das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wahr. Als überregionale Förder- und Kompetenzzentren mit Schulen im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) erbringen die Landesbildungszentren soziale, schulische und berufliche Teilhabeleistungen für Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen. Vom Tag der Geburt bis hin zum Erreichen eines möglichst qualifizierten Bildungsabschlusses sind sie der richtige Ansprechpartner auf dem Weg in ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben.
Das zehnjährige Projekt „Zukunftsoffensive Inklusion mit den Landesbildungszentren“ hatte sich das Ziel gesetzt, jungen Menschen mit einer Hör- und Sehbeeinträchtigung eine inklusive und wohnortnahe Förderung und Beschulung mit der notwendigen sinnespädagogischen Begleitung zu ermöglichen.
Quelle: Pressemitteilung, Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, 07.10.2015
Statistik
Jährlich werden um die 1 Mio. Versichertenrenten neu bewilligt. Die verschiedenen Statistiken und Grafiken zeigen die Entwicklung von Erwerbsminderungsrenten im Zeitverlauf und berücksichtigen viele weitere Parameter, wie u.a. das Alter und die Höhe der Renten.
Link zu den Statistiken: www.sozialpolitik-aktuell.de
Deutsches Institut für Menschenrechte
Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind oft mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt: Sie werden nicht nur aufgrund ihrer Beeinträchtigung, sondern auch aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt. In ihrem Alltag erleben sie viele Barrieren und auch Rechtsverletzungen. So haben sie beispielsweise einen erschwerten Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, zu Rechtsschutz nach Gewalterfahrungen und zu selbstbestimmter Sexualität und Elternschaft. Derzeit werden diese geschlechtsspezifischen Dimensionen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) noch nicht stark genug berücksichtigt – in Deutschland, aber auch international.
Link zur Meldung vom Deutschen Institut für Menschenrechte: www.institut-fuer-menschenrechte.de
WSI
Die arbeitszeitpolitischen Errungenschaften des gewerkschaftlichen Arbeitskampfes geraten unter Druck. Besonders die gesetzliche Begrenzung des Arbeitstages auf acht Stunden, ein hart erkämpfter Meilenstein im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Lott/Frerichs 2023), wird von Arbeitgeberverbänden und Teilen der Politik zur Disposition gestellt. Die Forderung: die Einführung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit.
Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD plant die neue Bundesregierung, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche zu ersetzen. Dies würde Arbeitstage von über zehn Stunden gesetzlich er möglichen und soll laut Bundesregierung zu einer besseren Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben führen. Welche Auswirkungen hätte eine solche Änderung auf die Work-Life-Balance der Beschäftigten? Diese Frage beantwortet der vorliegende Policy Brief – auch unter Bezugnahme auf bestehende Studien, die zeigen, dass Beschäftigte mit langen Erwerbsarbeitszeiten eine schlechtere Work-Life-Balance haben.
Link zum Artikel: www.wsi.de
Deutsche Rentenversicherung
Mit dem Ü45-Check der Deutschen Rentenversicherung können Menschen ab 45 Jahren ihre Gesundheit und mögliche Belastungen in Alltag und Beruf überprüfen.
Erste gesundheitliche Beschwerden können so frühzeitig erkannt und behandelt werden, um zu vermeiden, dass Betroffene wegen einer Erkrankung vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden.
Der Test stellt Fragen rund um die eigene Fitness und Gesundheit und endet mit einer persönlichen Empfehlung, zum Beispiel für eine Prävention oder eine Reha, wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen. Die entsprechende Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung kann im Anschluss direkt online beantragt werden.
Link zum Ü45-Check: www.deutsche-rentenversicherung.de
IMK – Hans-Böckler-Stiftung
Über den Sommer hat sich die Sozialstaatsdebatte in Deutschland zugespitzt. So behauptete Bundeskanzler Friedrich Merz jüngst, Deutschland könne sich „dieses System, das wir heute so haben, einfach nicht mehr leisten“. Einschnitte seien in allen Bereichen notwendig. Ein Blick in die Statistiken zum Sozialstaat zeigt allerdings: Die Gesamtausgaben sind nicht auffällig groß, nicht auffällig gestiegen und Probleme gibt es allenfalls in einzelnen engen Bereichen.
Gemessen an der gesamtwirtschaftlich relevanten Größe, der Wirtschaftsleistung, sind die Ausgaben in zentralen Bereichen wie Grundsicherung, Rente und Arbeitslosenversicherung sogar unverändert bzw. niedriger als vor 15 oder vor 20 Jahren, zeigt eine neue Auswertung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.
Analyse und Kommentar: www.imk-boeckler.de
Zeitgeschehen
Bundespräsident Steinmeier hat an Politik und Gesellschaft appelliert, auch in schwierigen Phasen an der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu arbeiten. Inklusion sei eine der großen Aufgaben unserer Tage, sagte er in Berlin beim Jahresempfang des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Dusel.
„Wir dürfen das Ziel einer inklusiven Gesellschaft in dieser Zeit der Umbrüche und Krisen nicht aus den Augen verlieren“, betonte Steinmeier. Inklusion sei kein Nice-to-have für gute Zeiten.
Der Bundespräsident wies auf die Verbindung von Inklusion und Demokratie hin. Die Demokratie stehe unter Druck, sie werde von außen und von innen bedroht und angegriffen. Und die Verächter der Demokratie bekämpften dabei auch das gleiche Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung und Teilhabe. „Deshalb müssen wir jetzt unser Grundgesetz, das die Würde jedes Einzelnen schützt, verteidigen“, betonte Steinmeier.
Zudem kritisierte der Bundespräsident, dass der Zusammenhalt in der Gesellschaft brüchiger und der Ton in öffentlichen Debatten schärfer und unversöhnlicher geworden seien. Um wieder zu stärken, was die Menschen verbinde, brauche man ein gutes Miteinander im Alltag: in der Kita und in der Schule, am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft, in der Kultur und im Sport. „Es ist wichtig, Begegnung und Austausch an vielen Orten zu ermöglichen“, sagte der Bundespräsident.
Diese Nachricht wurde am 06.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
BAR
„Man sieht es mir nicht an – und doch bestimmt es mein ganzes Leben.“ Psychische Erkrankungen sind oft unsichtbar, ihre Folgen für Teilhabe und Inklusion aber enorm. Rund 18 Millionen Menschen in Deutschland sind laut Bundespsychotherapeutenkammer jedes Jahr betroffen. Jede dritte Frau und fast jeder vierte Mann erlebt im Laufe des Lebens eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung.
Die Auswirkungen zeigen sich besonders im Arbeitsleben: Psychische Erkrankungen sind inzwischen die zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Im Jahr 2022 entfielen 17 Prozent aller Fehltage auf seelische Leiden. Menschen mit psychischen Erkrankungen sind zudem deutlich häufiger arbeitslos und bleiben länger ohne Beschäftigung. Für Betroffene bedeutet das nicht nur finanzielle Unsicherheit, sondern auch gesellschaftliche Ausgrenzung – mit Folgen für Teilhabe und Selbstbestimmung.
PDF-Download: www.bar-frankfurt.de
Zeitgeschehen
……… in die politische Selbstvertretung und warum sie ein anderes Werkstattsystem fordert
Nancy Frind hat fast sieben Jahre in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung gearbeitet – als Beschäftigte und später auch als Frauenbeauftragte und Werkstatträtin. Heute ist sie Referentin bei der Liga Selbstvertretung und kämpft für bessere Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und mehr Mitspracherecht. Im Gespräch erzählt sie von Zugehörigkeit und Abhängigkeit in der Werkstatt, vom schwierigen Ausstieg und von ihrer Vision einer inklusiveren Arbeitswelt. In dieser soll es auch weiterhin Werkstätten geben – aber immer mit der Option, zu gehen.
Link zur Geschichte von Nancy Fried: www.berlin-inklusiv.de
VdK
Kosten senken auf dem Rücken der Schwächsten: Die Bundesregierung denkt offenbar darüber nach, den Pflegegrad 1 zu streichen. Dies würde mehr als 860.000 Betroffene hart treffen. Der Sozialverband VdK spricht sich klar dagegen aus. Laut Berechnungen des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung würden die Einsparungen durch die Streichung der Leistungen für diesen Personenkreis etwa 1,8 Milliarden Euro betragen.
Link zum Artikel beim VdK: www.vdk.de
Zeitgeschehen
Beim Jahresempfang 2025 des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen stand das Thema Inklusion als gelebte Demokratie und als Menschenrecht im Fokus. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier betonte in seiner Rede: „Inklusion ist kein Nice-to-have für gute Zeiten, und sie ist auch keine politische Mode, die man einfach wieder beiseitelegt. Inklusion ist ein Menschenrecht!“ Er rief dazu auf, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken – in Schulen, Unternehmen und in der digitalen Welt.
Der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel appellierte an die Gäste aus Politik und Behindertenverbänden: „Es reicht nicht, die UN-Behindertenrechtskonvention nur zu ratifizieren, es ist die Aufgabe von Bund und Ländern, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte auch einlösen können – ohne Wenn und Aber!“ Er nannte drei dringende Aufgaben: eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, das seinen Namen verdient hat, eine Sozialstaatsreform, die absurde bürokratische Hürden für Menschen mit Behinderungen abschafft, und den Abbau von Sonderstrukturen zugunsten inklusiver Angebote.
Bundesministerin Bärbel Bas sagte im Talk mit Jürgen Dusel zur BGG-Reform: „Ich möchte die Barrierefreiheit auch in der Privatwirtschaft noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. Was oft verkannt wird, ist das große wirtschaftliche Potential der Menschen mit Behinderungen. Es ist doch ein Plus für die Wirtschaft, wenn sie endlich dafür sorgt, dass Menschen mit Behinderungen ihre Produkte und Dienstleistungen auch in Anspruch nehmen können.“
Trotz wichtiger Fortschritte – etwa beim inklusiven Wahlrecht oder bei der Barrierefreiheit bei digitalen Angeboten – bleibt die Kluft zwischen rechtlichen Ansprüchen und gelebter Realität groß. Noch immer verhindern Barrieren, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben können.
Der Jahresempfang machte deutlich: Inklusion ist kein abgeschlossenes Projekt, sondern eine Daueraufgabe – für Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Demokratie braucht Inklusion, und Inklusion braucht den gemeinsamen Willen, Barrieren abzubauen.
Quelle: www.behindertenbeauftragter.de
Zeitgeschehen
Redebeitrag von Constantin Grosch (SPD) in der Debatte um eine Große Anfrage der CDU zum Thema: „Wie steht es um die Inklusion im Bildungswesen?“
„Ich wollte nach der starken Rede meiner Kollegin Corinna Lange eigentlich gar nichts mehr sagen. Doch nachdem die AfD im Landtag Inklusion als „permanentes schwarzes Finanzloch“ und „Monument des Scheiterns“ bezeichnete, war Schweigen keine Option. Solche Aussagen zeigen, worum es der AfD wirklich geht: nicht um Bildung, nicht um Teilhabe – sondern um Ausgrenzung. Ihre Ideologie lebt davon, Menschen in „wertvoll“ und „belastend“ einzuteilen. Das ist nicht konservativ, das ist menschenverachtend.
Inklusion ist das genaue Gegenteil davon. Sie steht für Vielfalt, Teilhabe und Menschlichkeit. Dafür, dass jeder Mensch – egal mit welchen Voraussetzungen – einen Platz in unserer Gesellschaft hat.
Dass ich als Rollstuhlfahrer heute im Landtag stehe und der AfD erklären kann, warum Inklusion notwendig ist, ist kein Symbol des Scheiterns – es ist der Beweis ihres Erfolgs.“
Link zur Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frau Julia Willie Hamburg am 09.10. 2025 im Niedersächsischen Landtag zum Thema: www.mk.niedersachsen.de
Link zum stenografischen Bericht (PDF-Download) der Debatte: www.landtag-niedersachsen.de
Niedersächsischer Landtag
In einer in Teilen bemerkenswerten Rede zog Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi Bilanz zur Eindämmung und Überwindung der COVID-19-Krise: „Als im Frühjahr 2020 die ersten Meldungen über ein neuartiges Virus unsere Nachrichten bestimmten, konnte niemand ahnen, welche Wucht dieses Virus entwickeln würde. Schon wenige Wochen später war klar: Es betrifft uns alle und zwar unmittelbar, tief und existenziell.“
Auf einige, aus heutiger Sicht kritische Punkte ging er besonders ein: „Die langen Schulschließungen haben Kinder und Jugendliche hart getroffen. Wir wissen heute: Bildung ist mehr als Unterrichtsstoff. Bildung bedeutet soziale Entwicklung, bedeutet Begegnung, bedeutet Chancen. All das war für Wochen und Monate eingeschränkt – und die Folgen spüren wir bis heute.
Auch in der Jugendarbeit waren die Einschränkungen rückblickend betrachtet teilweise strenger, als sie hätten sein müssen.
Dies galt ebenfalls in der Kultur. Kultur ist kein Luxus. Kultur ist Teil unserer Bildung, Teil unserer Identität, Teil dessen, was unser Leben lebenswert macht.
Und auch die Einschränkungen für Familien, gerade für sozial benachteiligte Familien, waren besonders schwer. Heute können wir sagen: Mit dem Wissen von heute bewerten wir möglicherweise die ein oder andere Entscheidung anders als damals.“ ……….
Link zum stenografischen Bericht (PDF-Download) der Debatte: www.landtag-niedersachsen.de
Recht
Für die SBV-Wahlen im nächsten Jahr gibt es für die Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Das Bundesarbeitsgericht (7 ABR 36/23) hat entschieden: Auch schwerbehinderte Menschen im Eingangsverfahren, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen dürfen an einer SBV-Wahl teilnehmen. Grundlage ist § 177 Abs. 2 SGB IX, wonach alle im Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen wahlberechtigt sind. Der Ausschluss der Werkstattbeschäftigten führte im geprüften Fall zur erfolgreichen Wahlanfechtung.
(Aus Politik und Zeitgeschichte) APuZ-Podcast
Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sind ein Menschenrecht. Mit der Annahme der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, diese Rechte zu stärken. Doch ob im Straßenbild oder in der Schul- und Berufsbildung – von Barrierefreiheit ist die Bundesrepublik weit entfernt. Gleichzeitig bedroht die gesellschaftliche Polarisierung den Stellenwert einer inklusiven, vielfältigen Gesellschaft. Über den Zustand der Inklusion in Deutschland spricht Moderatorin Sarah Zerback mit Erik Kömpe, Natalie Dedreux und Rebecca Maskos.
Den Podcast, Das Transkript zur Folge und weitere Informationen finden Sie hier: www.bpb.de/mediathek
Recht
Gleichlauf mit personalvertretungsrechtlicher Zuständigkeit von Personalrat und Gesamtpersonalrat
Ist bei Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst nach den einschlägigen (landes-) personalvertretungsrechtlichen Vorschriften der Gesamtpersonalrat zu beteiligen, folgt aus dem Prinzip des Gleichlaufs der Beteiligungsebenen auch im Bereich der einstufigen Verwaltung für die schwerbehindertenvertretungsrechtliche Beteiligung die Zuständigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung.
Link zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts: www.bundesarbeitsgericht.de
ver.di
Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 sieht deutliche Einsparungen bei den Mitteln für behinderte Menschen vor. In Teilen ist es erklärbar z.B. mit dem Wegfall der im kommenden Jahr auslaufenden Modellvorhaben BTHG oder vorgenommener Anpassungen, z. B. bei Geldern, die kaum oder nicht komplett abgerufen werden. Insgesamt kann man jedoch sagen, es gibt kein Plus im Haushalt für Teilhabe und Inklusion, was Deutschland nicht gut zu Gesicht steht und nicht im Sinne der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist. Hier hat Deutschland ohnehin einen Aufholbedarf.
Details gibt es hier: www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de
www.reha-recht.de
In diesem Beitrag bespricht Leonard Seidel ein Urteil des Landgerichts Berlin II vom 30. September 2024 (Az. 66 S 24/24), in dem einem auf einen Rollstuhl angewiesenen Mann eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zugesprochen wurde, weil der Vermieter über zwei Jahre hinweg die Zustimmung zum Bau einer Rollstuhlrampe verweigert hatte. Das Gericht wertete dies als unmittelbare Benachteiligung wegen einer Behinderung und qualifizierte die Zustimmungspflicht nach § 554 BGB als positive Maßnahme im Sinne des § 5 AGG. Der Autor analysiert ausgewählte entscheidungserhebliche Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs und setzt sich mit der Bedeutung für die Praxis auseinander.
Link zum Fachbeitrag: www.reha-recht.de
Tipp
Fachkräfte sind knapp, dennoch werden Menschen mit Behinderung oft übersehen. Viele Unternehmen wollen inklusiver werden, wissen aber nicht, wo sie anfangen sollen. Fünf konkrete Maßnahmen zeigen, wie Arbeitgeber Barrieren abbauen und Vielfalt fördern können.
Laut Statistischem Bundesamt lebten in Deutschland zum Jahresende 2023 rund 7,9 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung – das sind etwa 9,3 Prozent der Gesamtbevölkerung. Etwa 40 Prozent von ihnen sind laut der Auswertung „Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2024“ der Bundesagentur für Arbeit zwischen 15 und 64 Jahre alt und damit im erwerbsfähigen Alter. Die Auswertung zeigt allerdings auch, dass die Arbeitslosenquote in dieser Personengruppe überdurchschnittlich hoch ist: Lag die Arbeitslosenquote für alle in Deutschland im Jahr 2024 insgesamt bei 7,3 Prozent und damit um 0,4 Prozentpunkte höher als im Vorjahr, so war sie im gleichen Jahr bei Personen mit Schwerbehinderung um 0,6 Prozentpunkte auf 11,6 Prozent gestiegen.
Gleichzeitig bleibt der Fachkräftemangel für viele Organisationen eine zentrale Herausforderung: In der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit wurden 2024 in etwa 163 der rund 1.200 bewerteten Berufe Engpässe festgestellt – in jedem achten Beruf fällt es also schwer, qualifiziertes Personal zu finden. Obwohl das neunte Sozialgesetzbuch Arbeitgeber ab 20 Mitarbeitenden verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen, bleibt die Quote oft unbeachtet. Viele Unternehmen zahlen lieber die Abgabe, statt den Recruiting-Prozess und den Arbeitsplatz inklusiver zu gestalten. Doch die Frage ist, wie lange es sich Arbeitgeber noch leisten können, dieses Potenzial ungenutzt zu lassen. Hinzu kommt, dass vielfältige Perspektiven eine Bereicherung für jede Organisation sind und eine inklusive Kultur ihr Image als Arbeitgeber und Unternehmen verbessern kann.
Link zu den 5 Maßnahmen für Arbeitgeber: www.hbo.haufe-suite.de
DIE NEUE NORM
Seit Jahren wird heftig darüber diskutiert, wie Werkstätten für behinderte Menschen reformiert werden können oder durch welche Alternativen sie ersetzt werden müssen. Unabhängig davon, ob man eine Reform oder die Abschaffung des jetzigen Systems befürwortet, ist klar, dass Werkstattbeschäftigte – also die Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die in einer Werkstatt tätig sind – dringend fair behandelt werden und bessere Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen müssen.
Die Kritik am System der Behindertenwerkstätten wird immer deutlicher und hat zur Folge, dass z.B. die Forderung nach einem Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte breit diskutiert und unterstützt wird, nicht zuletzt auch durch eine Petition auf change.org. Die Verantwortung für eine Veränderung des Werkstattsystems wird zwischen den Akteur*innen immer wieder hin und her geschoben. Sind es die Unternehmen, die anfangen müssen mehr Menschen mit einer Behinderung einzustellen? Ist es die Politik, die erst die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen muss, um Übergänge zu erleichtern? Oder sind es die Werkstätten, die ihre Beschäftigten besser ausbilden und vermitteln müssen? Wir sind der Meinung, es müssen alle zusammen daran arbeiten und stellen fünf Empfehlungen vor, die in einem ersten Schritt kurzfristig von allen Akteur*innen gemeinsam umgesetzt werden können.
Link zum Artikel: www.dieneuenorm.de
Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
Die Betriebs- und Personalräte haben sie schon – die Aktuelle Stunde – jetzt gibt es das Angebot auch für die Schwerbehindertenvertretungen!
Wir möchten mit euch im praktischen Onlineformat über aktuelle Themen, Rechtsprechungen, Fragen sprechen, die euch seit dem letzten Seminar oder im Rahmen eurer Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung bewegen.
Zu Beginn bekommt ihr ein aktuelles Thema und/oder Urteil vorgestellt, über das wir uns dann im Anschluss austauschen können. Natürlich bietet die aktuelle Stunde auch Zeit, um eure Fragen zu beantworten, euch auszutauschen und zu vernetzen.
Zu beachten ist jedoch, dass die aktuelle Stunde keine (!) individuelle Rechtsberatung ist oder ersetzt.
Themenschwerpunkte
- Aktuelles Thema aus der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
- Erfahrungsaustausch und Vernetzung
- Fragen aus den Betrieben/Dienststellen
Infos und Anmeldungen für die nächsten Termine:
11.11.2025 | 20.01.2026 | 10.03.2026 | online, jeweils 14:00 - 15:00 Uhr
Anmeldung für den SBV InfoBrief
Wenn du gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchtest,
schreib uns einfach eine kurze Nachricht:
sbv@bw-verdi.de
Betreff: Abo SBV InfoBrief