November 2019

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 7

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

.... nun ist er auch schon wieder Geschichte, der 5. ver.di-Bundeskongress. Der bisherige Frank wurde gebührend verabschiedet und der neue Frank mit einem sehr guten Vorschuss – sprich Wahlergebnis – als Vorsitzender ins Rennen geschickt. Für die Teilhabepolitik wurde auf dem Kongress auch etwas getan. Eine nicht unwichtige Satzungsänderung ist verabschiedet, die die teilhabepolitische Kompetenz von ver.di verdeutlicht und einiges möglich machen kann. Der behindertenpolitische Leitantrag und das Positionspapier des Bundesarbeitskreises (BAK) Teilhabepolitik unterstreicht den Anspruch der Gewerkschaft, die Expertin in der betrieblichen Vertretung der behinderten Menschen und derer, die in die Betriebe wollen, zu sein. Kein geringer Anspruch, der sich jedoch auch auf der Herbsttagung des ver.di-Bundesarbeitskreises (BAK) Teilhabepolitik in deutlicher Weise zeigte.

Was ist teilhabepolitisch von einer Partei zu halten, die fordert, Unternehmen mit einer Prämie zu belohnen, wenn sie behinderte Menschen beschäftigt, anstatt jene mit der Ausgleichsabgabe zu belasten, die keine oder zu wenig beschäftigen? Die AFD übertraf sich mit diesem Antrag einmal mehr in Logik und sozialem Anspruch in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu Änderungen des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII).

Die UN-Behindertenrechtskonvention soll behinderte Menschen vor Diskriminierung schützen und ihnen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantieren. Doch was nützen Rechte, wenn schon das Lebensrecht grundsätzlich in Frage gestellt wird – durch ein niedrigschwelliges Angebot, ein Kind mit Behinderung gar nicht erst auf die Welt kommen zu lassen? Ulrike Blaureithel umreißt in der November-Ausgabe der „Blätter für deutsche und internationale Politik“ das Problem und kommt zu dem Schluss, dass irrt, wer meint, mit immer früherem Zugriff auf die genetischen Daten der Ungeborenen der vielfach geschürten Angst der werdenden Eltern begegnen zu können. Und Oliver Tomein schreibt in „Literatur Konkret“, Heft 44, in diesem Zusammenhang von einem Comeback der Selektion. Kritisiert man die Kostenübernahme für den Praena-Test durch die Krankenkassen, stellt man dadurch in keinster Weise das Selbstbestimmungsrecht der Frauen in Frage! Weitere Tests, z.B. auf Stoffwechselkrankheiten wie die Mukoviszidose oder die Glasknochenkrankheit drängen bereits auf den Markt. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen wird sich durch diesen Präzedenzfall auch bei diesen Tests stellen. Und der gesellschaftliche Druck auf schwangere Frauen wird zunehmen! Wie wird es weiter gehen? Oder besser gefragt: wie weit wird es gehen?

Soll es ein Verband sein oder ein Verein? Ist ein Aktionsbündnis oder ein Netzwerk die richtige Variante? Diese Frage stellten sich ca. 30 Aktive aus verschiedenen Verbänden, Organisationen und Gewerkschaften am 26. September im ehrwürdigen Haus des Deutschen Metallarbeiterverbandes (IG Metall) in Berlin. Es soll nun ein Netzwerk werden, das möglichst viele Aktive aus dem Bereich der Schwerbehindertenvertretungen miteinander in Verbindung bringen und die politische Einflussnahme verstärken soll. Wie es weiter geht, wird sich in einem nächsten Treffen in Hildesheim am 8. Januar 2020 entscheiden.

Eine interessante Lektüre wünscht – wie gewohnt
Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de


Foto: ver.di / Herbsttagung ver.di-Bundesarbeitskreis Teilhabepolitik

ver.di

1009 Delegierte trafen sich vom 22. bis zum 29. September 2019 zum 5. Bundeskongress in Leipzig.

Es war ein Kongress des Abschieds und Aufbruchs, einer, der Emotionen zuließ und Sachargumente forderte. Bei dem der Fokus ebenso auf den Wahlen wie auf richtungsweisenden Beschlüssen lag. Eine Gewerkschaft stellt sich neu auf – eben zukunftsgerecht. (Dagmar König, Bundesvorstandsmitglied)

Der Kongress nahm u.a. einen Antrag auf Satzungsänderung an, der ver.di als Behindertenverband ausweist. Diese Chance muss nun genutzt werden! Die Delegierten diskutierten und verabschiedeten neben diesem und vielen anderen Anträgen auch den Behindertenpolitischen Leitantrag.
ver.di setzt sich dafür ein, dass unsere Gesellschaft die Gestaltung aller Lern-, Arbeits- und Lebensbedingungen barrierefrei gestaltet und Inklusion immer weiter umgesetzt wird. Unser Ziel ist eine diskriminierungsfreie, inklusive Gesellschaft, die von vornherein die vielfältigen Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt und in der alle Menschen ohne Unterschied gleichberechtigt zusammenleben. Zur Erreichung dieser Ziele hat sich ver.di mit dem behindertenpolitischen Leitantrag klar positioniert.

Download des behindertenpolitischen Leitantrages: www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de
Download des ergänzenden Positionspapiers des Bundesarbeitskreise Teilhabepolitik: www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de

Rollenfang

Rollenfang will etwas bewegen. Rollenfang setzt sich dafür ein, dass Schauspieler*innen mit Behinderung in Film und Fernsehen viel mehr und viel öfter zu sehen sind. Weil Medien das Leben so abbilden sollten, wie es ist: vielfältig und auch mal anders. Und weil Menschen mit Behinderung so eine öffentliche Rolle einnehmen können, die ihre individuelle Entwicklung unterstützt und ihre gesellschaftliche Bedeutung sichtbar macht.

Was wir nicht sehen, nehmen wir nicht wahr. Aber wir wollen alle sehen! Die Ziele von Rollenfang sind in der Charta für Inklusion im Film formuliert – auch in leichter Sprache. Zahlreiche Unterstützer aus der Film- und Fernsehbranche haben sie bereits unterzeichnet.

Weitere Infos: www.rollenfang-berlin.de

WICHTIG!

Am 26. September 2019 haben sich in Berlin 30 Vertreterinnen und Vertreter verschiedenster Schwerbehindertenvertretungen aus Wirtschaft und öffentlichem Dienst, Organisationen, Gewerkschaften, Verbände, Arbeitskreise auf Landes- und Bundesebene und weitere Akteure getroffen, um ein Netzwerk der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland ins Leben zu rufen.

Die Idee ist, eine möglichst große Anzahl von uns Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertretern zu vernetzen, um die Interessen zu bündeln, die vielfältigen Kompetenzen besser zu nutzen und dieses Netzwerk als einen Ansprechpartner für die Politik, Verbände und Wissenschaft zu etablieren.

Der Gründungsaufruf ist hier vollständig nachzulesen: www.reha-recht.de
Link zur Website des Bundesnetzwerkes: www.bundesnetzwerksbv.de

BAR

Die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, wie sie vom BTHG vorgesehen ist, erfordert personenbezogene Daten zu erheben und auszutauschen. Wie Zuständigkeitsklärung, Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung in dieser Hinsicht rechtssicher erfolgen können, erläutert eine Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR).

Die Arbeitshilfe nimmt zunächst Bezug auf die Änderungen durch die EU-DSGVO und die Rechtsgrundlagen im Sozialdatenschutzrecht. Im zweiten Teil wird u.a. geklärt, welche Daten für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind und wo die Einwilligung des Leistungsberechtigten nötig ist. Für die konkrete praktische Anwendung sind im dritten Teil die Phasen der Prozesse Zuständigkeitsklärung, Bedarfsermittlung und -feststellung sowie Teilhabeplanung mit konkreten Beispielen für datenschutzkonforme Umsetzung hinterlegt.

Die Arbeitshilfe beinhaltet außerdem Musterformulare für Einwilligungserklärungen und Informationsschreiben, die auch als Word-Vorlagen zum Download zur Verfügung stehen.

Link zur Download-Seite: www.bar-frankfurt.de

Theresia Degener

Am 23. September 2019 hielt Prof. Dr. Theresia Degener die Keynote auf der Anhörung im Bundestag zu 10 Jahren UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland, die von der Bundestags-Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen veranstaltet wurde. Vor 300 Teilnehmer*innen zog sie Bilanz und forderte einen bundesweiten Pakt für Inklusion. Bei der Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und der Behindertenpolitischen Sprecherin Corinna Rüffer bedankte sie sich für deren Versprechen, sich für eine Änderung des Spahnschen Entwurf für ein Reha – und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RIGS) einzusetzen. Damit soll künstliche Beatmung zu Hause nicht mehr von den Krankenkassen finanziert werden. Damit werde gegen mehrere Rechte aus der UN BRK verstoßen, so Degener, z.B. gegen dem Recht auf selbstbestimmtes Leben nach Art.19 oder das Recht auf menschenrechtsbasierte Gesundheitsversorgung nach Art.25. Das RIGS stelle, wie der vom Gemeinsamen Bundesausschuss empfohlene Bluttest in der Schwangerschaft zur Diagnose des Down Syndroms als Krankenkassenleistung ein Rückschritt zum medizinischen Modell von Behinderung dar, der mit dem Menschenrechtsmodell der UN BRK nicht vereinbar sei.

Link zum Film über die Veranstaltung: www.gruene-bundestag.de
Quelle: www.bodys-wissen.de

Tipp

Mit den Themen Krankheit und Tod setzen wir uns nur ungern auseinander. Allein der Gedanke, krank, hinfällig, hilflos und auf die Entscheidungen anderer Menschen angewiesen zu sein, kurz: kein selbstbestimmtes Leben mehr führen zu können, schreckt viele Menschen ab, sich mit diesen Lebenssituationen zu beschäftigen.

Die neue Broschüre will einen theoretischen und praktischen Überblick geben und dabei helfen, an alles zu denken. Wir haben kein juristisches Lehrbuch verfasst, sondern eine praktische Handlungshilfe, eine Annäherung an ein schwieriges Thema. Da aus jedem Kapitel ein Buch werden könnte, manche Themen sogar ganze Literaturregale füllen, soll die Broschüre dazu motivieren, sich detailliert über bestimmte Themen informieren und extern beraten zu lassen.

ver.di-Mitglieder können sich bei Bedarf Unterstützung beim ver.di-Mitgliederservice holen. Auch die Angehörigen eines verstorbenen ver.di-Mitglieds haben im ersten Jahr nach dem Todesfall dazu kostenfrei die Möglichkeit. Soll dieser Service weiter genutzt werden, besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft des*der Verstorbenen zu übernehmen.

Die Broschüre erscheint nun in der dritten Auflage und ist mittlerweile praxiserprobt. Die dritte Auflage mit Redaktionsschluss August 2019 trägt nicht nur der geänderten Rechtslage Rechnung, sondern ist auch das Ergebnis der Rückmeldung der Nutzer*innen.

Weitere Infos und Bestellmöglichkeit: www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de

Hand Drauf

„Hand Drauf“ ist ein neuer, öffentlich-rechtlicher YouTube-Kanal für die Gebärdensprachgemeinschaft in Deutschland – produziert vom WDR für funk. Jeden Tag gibt es ein funk-Video – übersetzt in die Deutsche Gebärdensprache – von sechs Kanälen „Kliemannsland“, „Germania“, „Auf Klo“, „reporter“, „Das schaffst du nie“ und „100percentme“.

Monatlich soll ein Video zu den „spannendsten Themen der Community“ veröffentlicht werden – recherchiert vom dreiköpfigen Redaktionsteam und präsentiert von der Moderatorin Meinhardt. Sie werde außergewöhnliche Menschen treffen, hinter die Kulissen blicken und Neues entdecken, so die Pressemitteilung.

Link zum Kanal: www.youtube.com

Aus dem Bundestag

Automatisierte Vorauswahlverfahren in Bewerberauswahlprozessen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/13210) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12439). Danach setzen die Bundesregierung und ihre nachgelagerten Behörden in Bewerberauswahlprozessen keine teil- oder vollautomatisierten Vorauswahlverfahren oder Text- und Sprachanalysesoftware ein.

Eine Erprobung solcher Verfahren und Software "findet und fand nicht statt", heißt es in der Antwort weiter. Zum einen werde keine Notwendigkeit für den Einsatz solcher Verfahren und Softwares gesehen. Zum anderen erfüllten diese "aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit, Objektivität, Reliabilität und Validität der Auswahlentscheidung sowie aufgrund des aus der ausschließlichen Nutzung statistischer Analysen erwachsenden Diskriminierungspotenzials nicht die notwendigen Voraussetzungen für einen Einsatz bei der Personalauswahl der Bundesregierung und der ihr nachgelagerten Behörden".

hib - heute im bundestag | Nr. 1100 | Di., 8. Oktober 2019

... der betrieblichen Inklusion
WSI-Mitteilungen

Eine inklusive Arbeitswelt ist eine bedeutende Grundlage für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Leben in der Gesellschaft. Durch die gesetzliche Verankerung und praktische Implementation der Schwerbehindertenvertretung (SBV) als betriebliche Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung kann betriebliche Inklusion gestaltet werden. Auf Grundlage einer Befragung von 1552 Vertrauenspersonen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in deutschen Betrieben und Dienststellen zeigt dieser Beitrag, dass ihre Arbeit durch eine große Nähe zu ihrer Zielgruppe gekennzeichnet ist und sie eine wichtige Repräsentanz- und Unterstützungsfunktion ausüben. Verdeutlicht wird auch, dass das Handeln und der Handlungsspielraum der SBV durch die Erwartungen und Interessen verschiedener Akteur*innen – u. a. jener der schwerbehinderten Kolleg*innen, der Unternehmensleitung und des Betriebs-/Personalrats – geprägt sind. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Rollenkonflikte, die es durch gezielte Weiterbildungen zu bearbeiten gilt.

Das Schwerpunktheft "Gesundheit im Betrieb. Konzepte, Erfahrungen, Strategien" ist bei der NOMOS Verlagsgesellschaft bestellbar: www.boeckler.de

... des Cochlea-Implantats
SELBSTBESTIMMT

Es gibt sie seit über 20 Jahren - Chochlea-Implantate. In Deutschland werden 5.000 Menschen pro Jahr neu damit versorgt. Der Begriff "taub" hat seitdem viel von seiner Endgültigkeit verloren. Inzwischen tragen 50.000 Menschen in Deutschland diese Technik im Kopf - angesichts der demografischen Entwicklung ist die Tendenz steigend, der Markt boomt und verspricht einen Umsatz von bis zu 20 Milliarden Euro. Dass die Hörprothese eine Hilfe, aber kein Allheilmittel ist, zeigt "Selbstbestimmt".

Quelle: www.mdr.de

Aus dem Bundestag

Prothesen aus dem 3D-Drucker für Menschen mit Behinderungen sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/14240) der FDP-Fraktion. Menschen mit eingeschränkter Mobilität profitierten vereinzelt von der Digitalisierung in den Bereichen Prothetik und Orthetik. Betroffene erführen Lebensbereicherungen durch Medizintechnik aus dem 3D-Drucker.

Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung zu der Technik steht und welche dieser Prothesen und Orthesen zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zählen.

hib - heute im bundestag | Nr. 1196 | Fr., 25. Oktober 2019

Aus dem Bundestag

Nach Erkenntnissen über die Zahl der Arbeitsunfähigkeitsfälle in den Jahren 2008 bis 2019 erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/13689). Auch erkundigt sie sich darin unter anderem danach, welche Erkenntnisse der Bundesregierung "hinsichtlich der Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage in den Jahren 2008 bis 2019" sowie hinsichtlich der durchschnittlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeitsfälle in diesem Zeitraum vorliegen.

hib - heute im bundestag | Nr. 1099 | Di., 8. Oktober 2019

Filme

Durch Digitalisierung und Globalisierung entstehen fortlaufend neue Möglichkeiten, Blindheit und Sehbehinderung mit entsprechenden Untersuchungen vorzubeugen und bestehende Augenerkrankungen effektiver zu behandeln – sowohl in Deutschland wie auch in den ärmsten Ländern der Welt. Auf der anderen Seite wird im Rahmen der Digitalisierung immer wieder die Chance verpasst, die Lebensqualität blinder und sehbehinderter Menschen zu verbessern. Sie werden „digital abgehängt“, wenn bei Soft- und Hardware die Standards der Barrierefreiheit nicht eingehalten werden.

Neben der achteinhalbminütigen Gesamtversion können Sie hier auch die drei genannten Aspekte in einzelnen kurzen Filmen anschauen.
Der Film "Chancen sehen - Risiken erkennen" wie auch die drei kürzeren Einzelfilme zeigen anschauliche Beispiele für Chancen und Herausforderungen aus den Bereichen Augenmedizin, Entwicklungszusammenarbeit und Selbsthilfe.

Link zu den Filmen: www.woche-des-sehens.de

Film-Tipp

Digitalisierung ist ein weltweiter Megatrend, der massive Umwälzungen mit sich bringt. Unterschiedlichste Bereiche - vom Arbeitsleben über die Medien und die Gesundheitsversorgung bis zum privaten Haushalt - wurden und werden immer weiter digitalisiert. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind damit große Chancen, aber auch viele Herausforderungen und Risiken verbunden.

Im März 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, allen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an allen modernen Informations- und Kommunikationstechnologien zu ermöglichen. Zehn Jahre später stoßen blinde und sehbehinderte Menschen immer wieder an Grenzen - egal ob sie online etwas bestellen oder ein Gerät mit Touchscreen-Display bedienen möchten. Dies sind Beispiele aus einem Film und einem Radio-Interview, die von der Aufklärungskampagne "Woche des Sehens" produziert wurden.

Der Film "Blinde und sehbehinderte Menschen in einer digitalisierten Welt" (auch als Hörfilm), ein Radio-Interview zum Thema sowie die Forderungen der Selbsthilfeorganisationen blinder und sehbehinderter Menschen zur Digitalisierung sind online zu finden unter
www.dbsv.org/digitalisierung

Böckler Impuls

Um den digitalen Wandel zu meistern, erwarten die Bürger von der Politik, dass sie die Macht der Internetkonzerne begrenzt, Weiterbildung fördert – und für mehr Mitbestimmung sorgt.

Die Menschen in Deutschland sehen die Digitalisierung mehrheitlich positiv: Über zwei Drittel bescheinigen der technologischen Entwicklung der vergangenen zehn Jahre einen hohen Nutzen. Das geht aus einer Studie des Soziologen Stefan Kirchner von der TU Berlin hervor. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass die Bevölkerung sich mehr politische Steuerung wünscht. Eine deutliche Mehrheit spricht sich zudem für mehr Mitbestimmung aus.

Quelle: www.boeckler.de

Aus dem Bundestag

Im Jahr 2018 gingen knapp 43 Prozent der Erwerbsminderungsrentner wegen einer psychischen Erkrankung in den vorzeitigen Ruhestand. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13033) auf eine kleine Anfrage (19/12218) der AfD-Fraktion. Insgesamt bezogen 2018 knapp 1,7 Millionen Menschen in Deutschland eine Erwerbsminderungsrente.

hib - heute im bundestag | Nr. 1075 | Di., 1. Oktober 2019

Aus dem Bundestag

Bislang sind 2.683 Betriebe mit dem Kennzeichnungssystem "Reisen für Alle" für barrierefreie Reiseangebote zertifiziert worden. Darunter seien 626 Beherbergungsbetriebe, was einem Anteil im Beherbergungsbereich von 1,23 Prozent entspreche, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/13258) auf eine Kleine Anfrage (19/12463) der AfD-Fraktion. Angestrebt werde, das Kennzeichnungssystem in allen Bundesländern einzuführen. "Thematische Erweiterungen im Rahmen von Pilotprojekten und mehr Kommunikationsmaßnahmen können ein größeres Interesse für eine Teilnahme und Nutzung des Systems wecken", so die Bundesregierung weiter.

Der Verein "Tourismus für Alle e.V." erhielt den Angaben zufolge in den vergangenen zehn Jahren mehr als 901.652 Euro Fördermittel. Den Verein gibt es nicht mehr. Das System "Reisen für Alle" solle allerdings weiterentwickelt und gemeinsam mit den Betroffenenorganisationen weiter verbessert werden, heißt es.

hib - heute im bundestag Nr. 1199, Mo., 28. Oktober 2019

Kongress-Tipp

Zeitgemäßer Journalismus ist diverser Journalismus. Darin sind sich Berufsverbände, Wissenschaft und Personalverantwortliche mittlerweile einig. Denn nur eine vielfältige Redaktion steht für vielfältigen Journalismus, für neue Blickwinkel, für Expertise. Doch die Realität in vielen Redaktionen ist eine andere: Die meisten festangestellten Journalisten und Journalistinnen haben keinen Migrationshintergrund oder eine Behinderung. In der Regel haben sie studiert, nur wenige sind auf dem Land groß geworden. Und: Die Führungspositionen gehen meistens immer noch an Männer.

Um Folgen, Strategien und Facetten des Themas auf die Spur zu kommen veranstaltet der DJV Niedersachsen in Kooperation mit der Stiftung Leben & Umwelt / Heinrich-Böll-Stiftung Niedersachsen am 30. November 2019 ab 10.30 Uhr den Kongress „Vielfältig statt einfältig! Für mehr Diversität im Journalismus“.

Weitere Infos und Anmeldung: www.djvielfalt.de

Blog WSI.de

Kaum eine Woche vergeht, ohne dass Reformen in der Sozialversicherung angemahnt, diskutiert oder beschlossen werden. Trotz aller berechtigter Kritik: Die Sozialversicherung ist und bleibt der wichtigste Pfeiler des deutschen Sozialstaats. Sie ist leistungsfähig – und reformierbar.

Quelle: www.boeckler.de

... Menschen mit Behinderung?
REHADAT-Seminaranbieter

Wer sich eine neutrale Übersicht über Bildungs- und Qualifizierungsanbieter im Bereich der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verschaffen will, findet diese im Portal REHADAT-Seminaranbieter – ab heute im neuen Layout, mit verbesserter Struktur, erweiterten Inhalten und einer intuitiveren Suche.

Das Portal bietet aktuell rund 300 Profile namhafter Seminarveranstalter mit Bezug zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung. Die Anbieterprofile enthalten Kontaktangaben, Infos zu Themen und Zielgruppen sowie Links zum jeweiligen Seminarangebot.
Für eine schnelle und zielgerichtete Recherche sind die Anbieter nach folgenden Themen sortiert: Arbeit & Beschäftigung, Aus- & Weiterbildung, Barrierefreiheit & Hilfsmittel Behinderung & Erkrankung, Rehabilitation sowie Recht. Alternativ dazu gibt es eine alphabetische Anbietersuche.
Das Portal bietet außerdem eine Übersicht aktueller Webinare und Live-Online-Schulungen, mit denen Nutzerinnen und Nutzer ihr Wissen bequem von jedem beliebigen Ort aus vertiefen können.

Das Portal richtet sich an Fachkräfte aus Unternehmen und Verbänden, Interessenvertretungen und Betroffene. Seminaranbieter können sich im Anbieterbereich mit einem eigenen Profil im Portal eintragen lassen.

„Mit dem Portal REHADAT-Seminaranbieter tragen wir zu einer besseren Orientierung in der vielfältigen Weiterbildungslandschaft in Deutschland bei und unterstützen bei der Suche nach passenden Angeboten“ so Projektleiterin Petra Winkelmann.

Hier geht's direkt zum Portal: www.rehadat-seminaranbieter.de

Aus dem Bundestag

Die deutschlandweite Verfügbarkeit von Aufzügen und Fahrtreppen an Bahnhöfen hat nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2019 bei rund 97 Prozent gelegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/13092) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12285) hervor. Zu den häufigsten Ursachen für den Ausfall von Personenaufzügen und Rolltreppen zählen nach Auskunft der DB AG technische Störungen und Vandalismus, heißt es in der Antwort. Weitere Gründe seien Streugut, unsachgemäße Behandlung oder Stromausfall.

Um die hohe Verfügbarkeit der Personenaufzüge und Fahrtreppen zu gewährleisten, habe die DB AG mit dem Programm ADAM ("Ausbau Digitalisierung Anlagenmanagement") die Aufzüge und Fahrtreppen an Bahnhöfen ausgerüstet, damit diese Störungen nun selbst melden können, schreibt die Regierung. Fast alle fördertechnischen Anlagen der DB Station & Service AG, die in Betrieb sind, seien mit einem Kommunikationsbaustein zur Fernüberwachung ausgestattet. Dieser Baustein erfasse den Zustand der Aufzüge und Fahrtreppen permanent und übermittle diese Daten an die Betriebszentrale. Störungen würden durch die eingebauten Sensoren sofort gemeldet. "So können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ausfälle schneller beheben", heißt es in der Antwort.

Durch die Digitalisierung der Aufzüge und Fahrtreppen erhielten Reisende zudem bessere Informationen über die Verfügbarkeit der Aufzüge und Fahrtreppen an einem Bahnhof. Außerdem beschaffe die DB AG "vandalismusresistente und witterungsgerechte" Technik.

hib - heute im bundestag | Nr. 1128 | Mi., 16. Oktober 2019

Digitaler "Gelber Schein"

Zwei Jahre eher als geplant will die Bundesregierung die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einführen. Sie könnte für alle Beteiligten eine Erleichterung sein - doch für Pannen bei der Übermittlung sollen ausschließlich die Beschäftigten verantwortlich gemacht werden. "Das ist inakzeptabel", kritisiert DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.

Die Bundesregierung will eine neue ausdrückliche Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber einführen. Das bedeutet: Das mögliche Scheitern der digitalen Übermittlung soll vollständig zu Lasten der Beschäftigten gehen. Wenn der oder die Beschäftigte unentschuldigt seiner Arbeit fernbleibt – was wohl auch passieren kann, wenn die AU-Bescheinigung den Arbeitgeber nicht erreicht hat bzw. er sie nicht abrufen kann – muss er mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen seines Arbeitgebers bis hin zu einer Kündigung rechnen.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: "........ Die AU-Bescheinigung soll völlig überstürzt zwei Jahre früher als ursprünglich geplant eingeführt werden – ohne dass sichergestellt ist, dass das elektronische Verfahren überhaupt funktioniert und obwohl über 77.000 Arztpraxen mit dem Verfahren noch nichts am Hut haben."

Weiter Infos beim DGB: www.dgb.de

DGUV

Ziel eines „barrierefreien Europas“ ist die EU-Kommission 2010 mit ihrer Strategie gestartet: Menschen mit Behinderungen sollen möglichst uneingeschränkt und gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft teilhaben können.

Mit der Konsultation soll bewertet werden, was im Zeitraum 2010-2020 konkret erreicht oder verbessert wurde, aber auch welche Faktoren hemmend gewirkt haben könnten. Die DGUV sieht zum Beispiel als hemmende Faktoren den fehlenden politischen Willen und fehlendes Bewusstsein in der Öffentlichkeit. Aus ihrer Sicht müsste auch das Verständnis für behindertenrelevante Fragen bei politischen Entscheidungsträgern größer werden. Sie verweist zudem auf ihr Strategiepapier „UN-BRK 2025“. Mit dem Leitmotiv „Inklusion ist keine Ausnahme, sie ist die Regel“ hat sich die gesetzliche Unfallversicherung darin zum Ziel gesetzt, Inklusion als Führungs- und Querschnittsaufgabe zu etablieren. Sie möchte zudem in der Öffentlichkeit und Politik als Institution mit Kompetenz und Fachwissen zum Thema Inklusion und Barrierefreiheit sichtbarer werden.

Mit der öffentlichen Konsultation soll ein möglichst breiter Kreis von Betroffenen und Interessenträgern in den Bewertungsprozess einbezogen werden. Der Konsultationszeitraum läuft noch bis zum 23. Oktober 2019.

Link: www.dguv.de

Aus dem Bundestag

Der Bundestag hat am 17. Oktober 2019 ein Änderungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), das „Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften“, beschlossen. Mit dem Änderungsgesetz werden gesetzliche Unklarheiten in Vorbereitung auf die Umsetzung der dritten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2020 beseitigt.
Der zweite Durchgang im Bundesrat des zustimmungsbedürftigen Änderungsgesetzes ist für den 8. November 2019 geplant.

Mehr Infos: www.umsetzungsbegleitung-bthg.de

Aus dem Bundestag

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat einen Gesetzentwurf (19/11006) der Bundesregierung zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) angenommen. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Grünen. Die Fraktionen von AfD, FDP und Linken enthielten sich.

Mit dem Gesetz sollen vor allem gesetzliche Unklarheiten beseitigt werden, um den anstehenden Systemwechsel bei den Unterkunftskosten der besonderen Wohnform nach Paragraf 42a des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vorzubereiten. Dieser Systemwechsel sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen personenzentriert ausgerichtet sein sollen und es keine Unterscheidung mehr nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben soll. Die neu eingefügten Änderungen betreffen unter anderem Übergangsregelungen, damit für Leistungsberechtigte durch die Systemumstellung eine Zahlungslücke zum Jahreswechsel 2019/2020 vermieden wird. Außerdem wurde in den Entwurf eingefügt, dass auch Menschen, die ausschließlich Blindenhilfe erhalten, von dem privilegierten Erwerbsfreibetrag bei der Anrechnung von Einkommen profitieren können.

Durch den Ausschuss abgelehnt wurden mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen. So hatte die FDP einen Antrag (19/9928) vorgelegt, mit dem der Übergang von einer Werkstatt für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert werden sollte. Unter anderem verlangte sie eine Entkopplung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit vom Durchschnittsentgelt der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem Antrag (19/11099) eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die zu wenig oder gar keine Menschen mit Behinderungen einstellen, und eine Anhebung der Beschäftigungsquote von fünf auf sechs Prozent. Die Grünen forderten in ihrem Antrag (19/5907) eine Reform des Bundesteilhabegesetzes, um unter anderem ein echtes Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten zu erreichen.

Die Unionsfraktion kritisierte am Linken-Antrag, dass schon bisher die Fünf-Prozent-Quote in den Betrieben kaum erreicht werde und eine Erhöhung deshalb nicht nötig sei. Die SPD-Fraktion lehnte den AfD-Vorschlag für Bonuszahlungen an Betriebe ab, da dadurch kleine und mittlere Unternehmen nicht gefördert würden. Die FDP-Fraktion kritisierte den Entwurf der Bundesregierung als Reparaturgesetz ohne erkennbare Stringenz. Viele zu regelnde Dinge blieben ungelöst, so die Liberalen. Die AfD-Fraktion bezeichnete es als Schande, dass 37.000 Betriebe in Deutschland keine Menschen mit Behinderungen einstellen. Die Linke kritisierte, der Regierungsentwurf setze die Personenzentrierung von Leistungen nicht konsequent genug um, auch stünde zu vieles noch unter Finanzierungsvorbehalt. Die Grünen kritisierten den bürokratischen Aufwand, um die Selbständigkeit der Menschen zu erreichen, als viel zu hoch und deshalb nicht zielführend.

hib - heute im bundestag | Nr. 1130 | Mi., 16. Oktober 2019

Bericht zum Thema: www.juris.de

Urteil

Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass ein Versicherter einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung trotz eines nur teilweise geminderten Restleistungsvermögens hat, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist, auch wenn er gegenüber seinem Arbeitgeber keinen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung oder Verringerung der Arbeitszeit gestellt hat.

LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18

Link zum Bericht: www.juris.de
Link zum Urteil: www.sozialgerichtsbarkeit.de

Reisegruppe NIEMAND

„Wenn JEMAND eine Reise tut, so kann er was erzählen....“ beginnt ein altes Volkslied. Für die Reisegruppe Niemand hingegen geht es bei ihrer Reise durch die Landeshauptstädte aber vor allem um eines:

Das seit 25 Jahren im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot aufgrund von Behinderung als Staatsziel zu erweitern. Denn nach wie vor erfahren in Deutschland Menschen aufgrund des Merkmals „Behinderung” in vielen Lebensbereichen immer noch Benachteiligung.
Die Reisegruppe Niemand besteht aus fünf Aktivisten aus dem UNgehindert-Netzwerk, allesamt behinderte Menschen (auf bahndeutsch „Personen mit reduzierter Mobilität“), die sich vom 12. bis 15. November 2019 76 Stunden auf den Weg machen, um alle 16 Landeshauptstädte mit Zügen des Schienenpersonennahverkehrs zu besuchen.

Der Name der Reisegruppe wurde nachdem Hashtag-Aufruf #WirSindDieNiemand über die Social-Media-Kanäle des Netzwerks UNgehindert bewusst gewählt, um den „Niemand“ aus dem Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Gesichter zu verleihen. Ziel ist es zum 15. November 2019, dem 25. Jahrestag des Inkrafttretens der Grundgesetzänderung des Artikel 3 im Bundespräsidialamt anzukommen.

Auf ihrem Weg sammelt die Reisegruppe bei den 348 Zwischenhalten der Reise Schreiben und Bilder als Botschaften von behinderten Menschen und deren Freunde an den Bundespräsidenten ein, um sie diesem persönlich zu überreichen.

Zusätzlich zur Reise haben die Aktivisten von UNgehindert die Petition „Änderung des Grundgesetz Artikel 3 für mehr Inklusion“ auf change.org gestartet, um das Benachteiligungsverbot wegen Behinderung durch den Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von behinderten Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ zu erweitern und damit ein deutliches Signal in der Öffentlichkeit zu setzen und so einen gewichtigen Anstoß für einen weiteren Bewusstseinswandel in der Bevölkerung zu geben.

Unterstützer können die Petition auf der Facebook-Seite von UNgehindert oder direkt bei change.org unterzeichnen.

Aus dem Bundestag

Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/14241) zur beruflichen Reha und Wiedereingliederung von schwerbehinderten Menschen gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie diese die Kommunikation zwischen den gemeinsamen Einrichtungen (gE) und den Rehabilitationsträgern verbessern möchte.

hib - heute im bundestag | Nr. 1200 | Di., 29. Oktober 2019

Urteil

Ab einem Grad der Behinderung von 30 ist die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen möglich. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist und die Behinderung die Ursache hierfür darstellt. Zu welch ungewöhnlichen Ergebnissen das nach einer krankheitsbedingten Kündigung führen kann, zeigt ein Urteil des Sozialgerichts Ulm.

Link zum DGB-Rechtsschutz: www.dgbrechtsschutz.de

... des Nationalsozialismus
Mahnung

In der Zeit des Nationalsozialismus fielen über 70.000 Menschen der sogenannten Aktion T4 zum Opfer. „Aktion T4“ bezeichnet rückblickend die systematische Ermordung von Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in Deutschland unter Leitung der „Zentraldienststelle T4“ in der Tiergartenstraße 4. Diese Aktion war Teil der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus mit über 200.000 Opfern.

Die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und die Stiftung Topographie des Terrors widmeten dem Denkmal am 1. September eine Gedenkstunde sowie verschiedene Informations- und Diskussionsrunden. Jährlich am 27. Januar, am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, findet eine Kranzniederlegung zum Gedenken an die „Euthanasie“-Morde statt.

Link zur Website des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung: www.behindertenbeauftragter.de

Bildungswerk ver.di

Gute Kenntnisse in den vielfältigen Bereichen verschaffen Sicherheit im Handeln. SBVen brauchen sehr gute Grundkenntnisse und Spezialkenntnisse auf vielen Gebieten. Das Bildungswerk ver.di in Niedersachsen bietet entsprechende Seminare zu verschiedenen Themen der Schwerbehindertenvertretung, z.B.:

  • Die geschichtliche Entwicklung zum SGB IX
  • Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
  • Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit der Schwerbehindertenvertretung
  • Versammlung der schwerbehinderten Menschen
  • Anregungen für die praktische Arbeit
  • Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • u.a.

Die Seminarangebote sind hier einsehbar: www.betriebs-rat.de​​​​​​​

Anmeldung für den SBV InfoBrief

Wenn Sie gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchten,
schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht:

sbv@bw-verdi.de
Betreff: Abo SBV InfoBrief

Bildungswerk der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) in Niedersachsen e.V.

Koordinationsbüro für
Betriebs- und Personalräte­seminare

Goseriede 10 (Haus B 1.OG) | 30159 Hannover
 0511 12400-400
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