Liebe Kolleginnen und Kollegen ……
…… die diesjährigen SBV-Wahlen im Herbst stehen vor der Tür. Die Vorbereitungen sind in vielen Betrieben voll im Gange. Da gibt es vielleicht Interessierte Kolleginnen und Kollegen, die sich engagieren wollen? Oder es gibt „Neulinge“ im SBV-Geschäft? Oder jemand möchte eine allgemeine Handreichung zur Arbeit der SBV? Dafür gibt es „Das kleine 1x1 der Schwerbehindertenvertretung“ als PDF zum Download und auch als Printausgabe.
Dass die SBVen einen wichtigen Platz im betrieblichen Gefüge einnehmen, werden nur noch völlig Unbelehrbare bestreiten. Die SBVen sind ein unverzichtbares Zahnrad im Getriebe zur Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft. Denn zweifelslos ist die Realisierung der beruflichen Teilhabe einer der Indikatoren für diese inklusive Gesellschaft. Und wir wissen alle, das wir noch ein gutes Stück von ihr entfernt sind.
Wir erleben eine Phase des Abbaus sozialer Rechte und das ist schwer zu ertragen in einem der reichsten Länder der Welt! Gerade aktuell werden u.a. Menschen mit Behinderung wieder einmal als Kostenfaktor betrachtet, den man verringern müsse. Wieviel Inklusion wollen wir uns noch leisten, so lautet die mehr oder weniger verbrämte Frage – das ist die Realität im Jahr 2026! Während uns im Sozialbereich Kürzungen als unvermeidbar verkauft werden, reiben sich Reiche und Superreiche die Hände. Sie und ihr Vermögen bleiben verschont! Von sozialer Ausgewogenheit der angestrebten Reformen ist von vorn bis hinten nichts wahrzunehmen.
„Der Sozialstaat ist nicht die Ursache der Krise,
sondern die Antwort darauf“ –
Gesetzliche Rente sichern und ausbauen, Reichtum umverteilen!
(Frank Werneke | ver.di-Vorsitzender)
„Stabil bleiben – Sozial gestalten“, das ist unsere Antwort. Statt darüber zu sprechen, wie unser Sozialstaat gerechter finanziert und gestaltet werden kann, wird nur darüber diskutiert, wo gekürzt werden soll. Diese Debatte ist gefährlich und hat für vor allem für Arbeitnehmende gravierende Folgen: mehr arbeiten, länger arbeiten, später in Rente, weniger soziale Sicherheit und weniger Rechte. Die „neue Grundsicherung" ist Ausdruck und warnendes Beispiel für diese Politik. Für Sozialabbau gibt es keine gesellschaftliche Mehrheit, so Frank Werneke im Gespräch anlässlich des 25jährigen Bestehen von ver.di. Sozialabbau verschärft den Vertrauensverlust vieler Menschen in öffentlichen Institutionen, demokratische Parteien und den Sozialstaat!
Und zeitgleich bleibt die angestrebte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes hinter den Anforderungen der UN-BRK zurück – welch ein Zeichen der Ignoranz und des mangelnden Gestaltungswillens! Für den Kanzler und seine Regierung sind behinderte Menschen offenbar eine Belastung und kosten viel Geld. Auch andere, weitgehend unbemerkte Details verstärken den Eindruck, dass Menschen mit Behinderung tatsächlich zu behinderten Menschen werden. So hat z.B. Brandenburg künftig nur noch einen gemeinsamen Beauftragten für Seniorenangelegeheiten UND Menschen mit Behinderungen. Der derzeitige Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel war in seiner Brandenburger Zeit als dortiger Landesbehindertenbeauftragter aktiv – wie mag ihm angesichts dieser Entscheidung zumute sein……… Die AfD brauche man anscheinend gar nicht mehr zu wählen, wenn eine solche rückwärtsgewandte Politik schon von SPD und CDU umgesetzt werde, hieß es hinter vorgehaltener Hand von einigen Aktiven aus der Behindertenpolitik frustriert, laut kobinet-nachrichten. Rechte leugnen die Komplexität der Verhältnisse und Regierende verschaffen ihnen kostenlos Argumente.
Das kirchliche Arbeitsrecht ist Mitbestimmung zweiter Klasse. Diese Tatsache wird seit längerer Zeit – auch von ver.di – skandalisiert. Dass Schwerbehindertenvertretungen in Kirche und diakonischen Einrichtungen im Vergleich mit weltlichen Unternehmen und damit die schwerbehinderten Beschäftigten mittelbar diskriminiert werden, hat eine Gruppe in Berlin beim Besuch im Büro des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, thematisiert (siehe Titelfoto). Ein Bericht von Eberhard Hagen dazu gibt es in dieser Ausgabe.
Weitermachen, weitermachen. Wenn wir es nicht tun, macht es niemand.
In diesem Sinne herzliche Grüße
Jürgen Bauch
Hans-Böckler-Stiftung
Bald ist Jubiläum: Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit August 2006 in Kraft. Es soll „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen“. Dass das Gesetz gebraucht wird, zeigt die Bilanz der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Die Zahl der Beratungsanfragen hat zwischen 2021 und 2023 von rund 5600 auf über 8300 zugenommen.
Fast ein Drittel dieser Anfragen betreffe den Arbeitsmarkt, erklären Annika Feith und Florian Fickler vom WifOR Institute mit Verweis auf eine Auswertung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Fachleute haben in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie untersucht, wie es um Diversität, Chancengerechtigkeit und Inklusion im Arbeitsleben bestellt ist. Die Ergebnisse zeigen: Vielfalt ist aus Sicht vieler Beschäftigter unter Kolleginnen und Kollegen gelebte Realität. Für Führungsebenen gilt das deutlich seltener, und Benachteiligungen bleiben ein Problem. „Die Untersuchung macht dabei sehr deutlich, dass Benachteiligungen eine schwere Hypothek für die direkt Betroffenen sind, aber auch für Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt“, sagt Christina Schildmann, Leiterin der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung. „Eine faire, inklusive Arbeitswelt, sozialer Zusammenhalt und nachhaltiger Unternehmenserfolg hängen eng miteinander zusammen.“
Link zum Beitrag: www.boeckler.de
DGB-Faktencheck
Die Lebenserwartung steigt immer weiter. Jüngere zahlen die Zeche. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt explodiert. Und die Lohnnebenkosten erst. Worum geht‘s? Klar: Die gesetzliche Rentenversicherung. Im Juni wird die Rentenkommission der Bundesregierung ihre Vorschläge präsentieren. Diese sollen sich einreihen in das Vorhaben einer Sozialstaatsreform. Doch bereits im Vorfeld werden Angstszenarien aus der Schublade geholt. Kanzler Merz sprach kürzlich nur noch von einer Basisabsicherung, um die gesetzliche Rente zu delegitimieren. Zeit für einen Faktencheck.
Link zum DGB-Faktencheck: niedersachsen-bremen-sachsenanhalt.dgb.de
Bremen
Marco Bockholt, Gesamtschwerbehindertenvertreter für das Land und die Stadtgemeinde Bremen nimmt Stellung zur Erhöhung der Wochenarbeitszeit von Beamt*innen:
Die Bürgerschaft hat am 22. April dem Gesetzentwurf des Senats Bovenschulte zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von Beamt*innen auf 41 Wochenstunden zum 01.07.2026 zugestimmt. Ich hatte hierzu bereits am 20.03. eine entsprechende Vorab-Information zum Gesetzesvorhaben versandt.
Es gibt hiervon wenige Ausnahmeregelungen, eine Ausnahmeregelung betrifft die Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung ab GdB 50 aufwärts.
NICHT mit einbezogen in diese Ausnahmeregelung wurden Beschäftigte mit einem GdB 30 oder 40 und einer Gleichstellung der Agentur für Arbeit, wonach diese in den Rechten in der Beschäftigung weitestgehend den Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung gleichgestellt sind.
Ich verweise hier auch auf die Inklusionsvereinbarung, in welcher wir unter Punkt 1.2 folgendes festgelegt haben: „Diese Vereinbarung gilt vorrangig für Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 SGB IX…“.
Wir haben in dieser Inklusionsvereinbarung zwar nicht die grundsätzliche Arbeitszeit seinerzeit mit behandeln können, aber ich hatte erwartet, dass im Gleichklang mit dieser Inklusionsvereinbarung auch bei der Arbeitszeiterhöhung eine Berücksichtigung von Menschen, welche einem schwerbehinderten Beschäftigten gleichgestellt sind und einer besonderen, behinderungsbedingten Belastung am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, eine einheitliche gesetzliche Lösung - passend zur Inklusionsvereinbarung - erfolgt. Schade. Der Senat Bovenschulte hat hier eine Chance verpasst, ein Zeichen für eine gewollte Inklusionsarbeit im Sinne der betroffenen Beschäftigten zu setzen.
Warum der Senat diesen Personenkreis bei der Neuregelung der Arbeitszeit nicht mit einbeziehen wollte, erschließt sich der Gesamtschwerbehindertenvertretung nicht.
Es zeigt jedoch ein weiteres Mal, wie ich auch in der Vollversammlung in der vergangenen Woche als meine Einschätzung erklärt hatte, dass die Inklusion insgesamt im Rückschritt begriffen ist und auch der Senat kein wirkliches Interesse hat, die Inklusion weiter voranzutreiben. Diese jetzt beschlossene Mehrarbeit für Beschäftigte mit einer Gleichstellung ist kein gutes Signal, es bedeutet eine gesundheitliche Mehrbelastung mit allen weiteren negativen Auswirkungen für den hier nicht berücksichtigten Personenkreis.
Sozialstaatsbündnis
14 zivilgesellschaftliche Organisationen mit gemeinsam über 20 Millionen Mitgliedern haben ein Bündnis für einen starken und zukunftssicheren Sozialstaat gegründet. Das Sozialstaatsbündnis kritisiert die zunehmende Schieflage in der politischen Debatte, in der der Sozialstaat wiederholt als unfinanzierbar oder als reiner Kostenfaktor dargestellt wird. Die Initiative setzt dem eine positive, faktenbasierte Perspektive entgegen: Der Sozialstaat ist nicht nur finanzierbar, sondern essentiell für sozialen Frieden, wirtschaftliche Teilhabe und demokratische Stabilität.
Link zum Bündnis: www.verdi.de
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Der Begriff der angemessenen Vorkehrungen ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verankert, stammt aber ursprünglich aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Folgenden erklären wir, was der Begriff bedeutet und inwieweit diese Vorkehrungen die Barrierefreiheit fördern. Auch bei der aktuellen Reform des BGG spielt der Begriff eine Rolle.
Link zur Bundesfachstelle Barrierefreiheit: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
Aus dem Bundestag
Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Das ist das Ziel eines entsprechenden Gesetzentwurfs (21/5140) zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die erste Lesung ist für die nächste Sitzungswoche des Bundestages geplant.
Für Menschen mit Behinderungen - ebenso wie für ihre Familien und Freunde - sei Barrierefreiheit eine grundlegende Voraussetzung für gleichberechtigte und gemeinschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen. Auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen würden von Barrierefreiheit profitieren. „Barrierefreie Angebote verbessern das Alltagsleben spürbar. Barrierefreiheit ist der Schlüssel zu einer inklusiven Gesellschaft und stärkt den sozialen Zusammenhalt“, schreibt die Regierung im Entwurf und weist zugleich darauf hin, dass die Teilhabeberichte der Bundesregierung noch erhebliche Lücken in dieser Hinsicht offenbart hätten.
Der Gesetzentwurf verfolgt für den privaten Bereich das Ziel, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten. „Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setzt das Regelungskonzept auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten“, so die Regierung.
Im öffentlichen Bereich sollen die Pflichten des Bundes zur Herstellung baulicher und kommunikativer Barrierefreiheit konkretisiert werden. Der Bund soll noch verbleibende Barrieren bis zum Jahr 2035 abbauen. Bis 2045 müssen die Barrieren abgebaut werden. Bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden. Dieses soll die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen.
Künftig sollen neben Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken auch alle Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Außerdem sollen die Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen.
hib – heute im bundestag | Nr. 269 | 01.04.2026
für Menschen mit Behinderungen (KBB) positioniert sich zur Diskussion um Leistungskürzungen
Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen veröffentlichen zum Abschluss ihres 71. Treffens in Celle am 22./ 23. April 2026 eine gemeinsame Position zu den diskutierten Leistungskürzungen. Damit nehmen sie Bezug auf das geleakte Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ vom 25. März 2026, das von einer Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen verfasst wurde.
Die Kürzungsüberlegungen lassen weitreichende Einschnitte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erwarten. Die Vorschläge würden zu unzumutbaren Einschnitten in der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen führen. Deutlich ist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vereinbar wären.
Besonders problematisch ist die geforderte Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, das Grundlage für eine selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen ist. Zudem wird das Ziel des Bürokratieabbaus kaum angegangen, dafür aber die Beschneidung der Rechte von Menschen mit Behinderungen forciert. Einige der Vorschläge, wie die Absenkung der Vermögensfreigrenzen in der Eingliederungshilfe, stehen sogar im Widerspruch zum erklärten Anliegen des Bürokratieabbaus. Andere Vorschläge lasten unerledigte Aufgaben wie den barrierefreien Ausbau des ÖPNV den Menschen mit Behinderungen an oder würden Folgekosten generieren, die weit über möglichen Einsparungen stünden.
In ihrer Gesamtschau sind die Vorschläge nicht geeignet, die erforderliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe unter dem Blickwinkel der Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen und der angestrebten Dämpfung der Kostendynamik auszugestalten. Sie sind damit abzulehnen.
„Eine nachhaltige Dämpfung der Kostendynamik kann nur durch Einsparungen bei der überbordenden Bürokratie und einer ressortübergreifenden Inklusionsstrategie von Bund, Ländern und Kommunen erreicht werden. Menschen mit Behinderungen, die beispielsweise selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben und ihr eigenes Geld verdienen, die in einer barrierefreien Wohnung leben und nicht im Heim, sind von steuerfinanzierten Leistungen unabhängiger. Wer an alten Zöpfen festhält und am falschen Ende spart, verursacht Folgekosten“, betonte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
„Wenn Bund und Länder es ernst meinen mit dem Ziel, die Kostendynamik zu senken, dann müssen sie konsequent Sonderstrukturen abbauen und passgenaue, personenzentrierte Leistungen sicherstellen. Diese sind langfristig immer effektiver und effizienter als Leistungskürzungen“, so Annetraud Grote, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und aktuelle Gastgeberin der KBB.
Neben dem Positionspapier der KBB veröffentlichen die Beauftragten eine detaillierte Bewertung der Einsparvorschläge von Bund, Ländern und Kommunen sowie damit verbundene Gegenvorschläge.
Das Positionspapier ist hier abrufbar: Link
Die detaillierte Bewertung ist hier abrufbar: Link
Die KBB: Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bundes und der 16 Bundesländer kommen zweimal im Jahr zu einer Konferenz zusammen. Im Wechsel hat je ein Bundesland den Vorsitz, in diesem Halbjahr Niedersachsen.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 4/2026, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Celle/Berlin, 23. April 2026
ISL kritisiert GKV
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL hat am 19. April eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt. Die Kritik fällt deutlich aus.
Schon das Verfahren beanstandet die ISL scharf. Das Ministerium hat den 157-seitigen Entwurf am 16. April versandt, Abgabefrist war der 20. April, 9 Uhr. Weniger als zwei Werktage für ein Gesetz mit existenzieller Bedeutung für behinderte und chronisch kranke Menschen. Das widerspricht dem Partizipationsgebot aus Artikel 4 Absatz 3 UN-Behindertenrechtskonvention.
Link zur ISL-Pressemitteilung: www.isl-ev.de
SICHTWEISEN
Demos sind seine Leidenschaft, aber sie sind erst der Anfang. Der Aktivist Ottmar Miles-Paul kämpft für die Rechte behinderter Menschen – und das nicht nur auf der Straße, sondern auch als Romanautor.
In dieser Folge spricht Ute Stephanie Mansion mit ihm darüber, warum der aktuelle Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes zu kurz greift und wie er Fiktion nutzt, um echte Selbstbestimmung einzufordern. Erfahren Sie, wie aus Frust über die Politik kreativer und wirksamer Aufstand entsteht.
Link zum Podcast: www.sichtweisen.podigee.io/92-ottmar-miles-paul
SICHTWEISEN, Podcast des Verbandsmagazins „Sichtweisen“ vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband.
Kirche und Diakonie
(E.H.) Im Rahmen seines einleitenden Referates bei der 15. SBV – Fachtagung in Berlin Mitte März 2026 ermutigte Jürgen Dusel die Anwesenden trotz aller Beschwernisse, sich weiterhin für die Belange der Menschen mit Behinderungen in den Betrieben und Dienststellen einzusetzen.
Er selbst werde sich auch in der 21. Koalition mit aller Kraft für die Belange schwerbehinderter Menschen einsetzen. Im Austausch ermutigte er die Anwesenden sich bei Schwierigkeiten mit seinem Referat in Verbindung zu setzen.
Um diese Gelegenheit nicht verstreichen zu lassen nutzt Eberhard Hagen (SBV der DIAKOVERE Hannover) die Möglichkeit auf die Benachteiligung von Schwerbehindertenvertretungen in Diakonie und Evangelischer Kirche in Deutschland hinzuweisen. So kam kurzfristig ein Termin am 08. April 2026 für einen persönlichen Austausch im BMAS über die Sonderregelungen für Schwerbehindertenvertretungen im Rechtskreis des Mitarbeitenden Vertretungsgesetz der Evangelischen Kirche Deutschland (MVG-EKD) zustande (siehe Titelfoto).
Hierbei ging es Ausdrücklich nicht um einen Generalangriff auf das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, sondern um einen Hinweis auf die mittelbare Diskriminierung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Beschäftigter in Diakonie und Evangelischer Kirche aufgrund von Behinderungen der Schwerbehindertenvertretungen bei der Ausführung ihres Ehrenamtes im Vergleich zu den Regelungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Dieser sehr konstruktive Austausch wurde von allen Anwesenden als Auftakt zu weiteren Gesprächen positiv bewertet. Das Thema ist nun auch beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen prominent platziert.
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT)
Die Handreichung „Qualitätskriterien für die Begutachtung der Barrierefreiheit“ beschäftigt sich mit der Beurteilung der digitalen Barrierefreiheit von Software, Apps und Webanwendungen. Prüfberichte stellen den Grad der Barrierefreiheit und mögliche Maßnahmen zur Behebung von Barrieren dar. Diese haben oft ein sehr unterschiedliches Erscheinungsbild und unterscheiden sich auch inhaltlich. Da Prüfberichte häufig die Entscheidungsgrundlage dafür bilden, ob beispielsweise eine neue Software eingeführt werden kann oder nicht, sind sie ein wichtiges Element.
Doch nur wenn Prüfberichte von allen Beteiligten verstanden werden, kann eine fundierte Entscheidung getroffen werden. Die Handreichung gibt Hilfestellungen, welche Inhalte in einem Prüfbericht vorhanden sein sollten. Ziel ist es, die Auftraggebenden zu unterstützen, ihre Anforderungen an Gutachten zu formulieren. Zudem sollen damit den Dienstleistern von Prüfungen gleiche Qualitätskriterien über diese Anforderungen bereitgestellt werden können.
Link zum Leitfaden „Qualitätskriterien für die Begutachtung der Barrierefreiheit“: www.handreichungen.bfit-bund.de
Aus dem Bundestag
Die Fraktion Die Linke fordert, die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen. In einem entsprechenden Antrag (21/5569) kritisiert sie: „Unsere Gesellschaft ist immer noch voller Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben erschweren. Ganz im Gegenteil mehren sich die Stimmen, die fordern, ausgerechnet bei Inklusion und Teilhabe zu sparen. Gerade erst veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, das drastische Kürzungen in Milliardenhöhe nicht nur, aber auch im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderung diskutiert. So werden Menschenrechte zu Verhandlungsmasse und Menschen mit Behinderung zum bloßen Kostenfaktor degradiert.“
Die Linke fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zur vollumfänglichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) und zur vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung beiträgt. Dies soll unter anderem gewährleistet werden, indem sämtliche Bestandsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bis spätestens 2035 vollständig barrierefrei umgebaut werden. Ferner sollen sämtliche öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Umsetzung weitgehender Barrierefreiheit verpflichtet werden.
Außerdem soll die Regierung eine Evaluation sämtlicher Gesetze und Rechtsvorschriften durchführen, die diese auf ihre Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention hin untersucht. Im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit soll sie darauf hinwirken, dass Anträge und Formulare mit Bezug auf Inklusion und Teilhabe sowie die Richtlinien zu deren Bearbeitung bundesweit vereinheitlicht werden mit dem Ziel, flächendeckend vergleichbare Lebensumstände für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.
hib – heute im bundestag | Nr. 342 | 24.04.2026
REHADAT
Die Fachpraktiker-Ausbildung ist eine theoriereduzierte Ausbildung. In diesem Video werden die Voraussetzungen erklärt, die erfüllt sein müssen, damit eine Fachpraktiker-Ausbildung begonnen und erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Link zu einem Erklär-Video bei REHADAT: www.rehadat.de
Weitere Informationen über die Fachpraktiker-Ausbildung bei der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de
Medien-Tipp
Grob geschätzt leben in Deutschland mehr als vier Millionen Menschen mit ADHS und circa eine Millionen Menschen mit Diagnosen (bzw. fehlenden Diagnosen) im Autismus-Spektrum. Die Herausforderung: Die Vielfalt menschlicher Nervensysteme, die sogenannte Neurodiversität, ist so komplex, dass es wie bei Schneeflocken, niemals zwei sich völlig gleichende Exemplare gibt. Ein Vortrag aus der Reihe „Vorlesung für Alle – Wissenschaft hautnah“ des Psychologen André Frank Zimpel an der Universität Hamburg.
Link zur Website mit dem Video: www.uni-hamburg.de
Berufliche Teilhabe | Aktuelle Statistik zeigt weiter hohen Handlungs- und Informationsbedarf
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Beschäftigtenstatistik schwerbehinderter Menschen für das Jahr 2024 veröffentlicht. Die aktuellen Zahlen zeigen: Trotz gesetzlicher Verpflichtung bleibt die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen hinter den Vorgaben zurück. Die Einführung eines erhöhten Staffelbetrags in 2024 zeigt bisher keine Wirkung, die Zahlen verharren auf Vorjahresniveau.
Demnach gab es 2024 in Deutschland 180.705 beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Nur 39 Prozent von ihnen erfüllten ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht vollständig. 36 Prozent kamen dieser Pflicht lediglich teilweise nach, während mehr als jedes vierte Unternehmen keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigte. Vor allem bei den kleinen Unternehmen (20 bis 39 Arbeitsplätze) lag die Nicht-Beschäftigung besonders hoch – nämlich bei 42 Prozent.
Insgesamt waren 1,1 Mio. schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen beschäftigt. Die Beschäftigungsquote lag bei den Arbeitgebern mit 60 und mehr Arbeitsplätzen bei 4,7 Prozent. Besonders deutlich war die Lücke in der Privatwirtschaft (4,2 Prozent), während öffentliche Arbeitgeber mit 6,1 Prozent die Vorgaben im Durchschnitt übertrafen.
Die Statistik liefert wichtige Kennzahlen, macht aber auch deutlich: Zwischen gesetzlichen Anforderungen und betrieblicher Praxis besteht weiterhin eine spürbare Umsetzungslücke. Viele Unternehmen stehen vor konkreten Fragen – etwa zur Arbeitsgestaltung, zu Förderung oder zu rechtlichen Rahmenbedingungen.
Hier setzt REHADAT an. Als bundesweites, umfassendes und zentrales Internetportal zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen informiert REHADAT auf vielfältige Weise z. B. über Fördermöglichkeiten, gute Praxisbeispiele, Hilfsmittel und Arbeitshilfen, Urteile und Ansprechstellen.
„Die Statistik bestätigt, dass die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung noch nicht selbstverständlich in der Arbeitswelt angekommen ist“, sagt Andrea Kurtenacker, Projektleiterin von REHADAT. „Viele Betriebe wollen ihrer Verantwortung gerecht werden, stoßen aber in der Umsetzung auf Unsicherheiten. Genau hier braucht es niedrigschwellige und verlässliche Informationen, die jederzeit zur Verfügung stehen.“
Quelle: REHADAT-Pressemitteilung 2/2026, 1. April 2026
Aus dem Bundestag
Die „fernere Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren in Deutschland“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5099) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4646). Bezogen auf Dreijahreszeiträume sank danach diese Lebenserwartung bei Frauen von 21,12 Jahren im Zeitraum 2018/2020 auf 20,76 Jahre im Zeitraum 2021/2023 und bei Männern von 17,92 Jahre auf 17,5 Jahre. Im Zeitraum 2022/2024 betrug sie den Angaben zufolge bei Frauen 20,91 Jahre und bei Männern 17,71 Jahre.
hib – heute im bundestag | Nr. 272 | 07.04.2026
Aus dem Bundestag
Die Fraktion Die Linke will mehr Förderung für Leistungssportler mit Behinderung und hat dazu einen Antrag (21/5333) vorgelegt. Darin fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, im Austausch mit den einschlägigen Verbänden einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der einen Stufenplan festlegt. Damit solle der Anteil der Bundesmittel für den Leistungssport von Menschen mit Behinderungen bis 2028 auf mindestens 25 Prozent und bis spätestens 2032 auf ein Niveau angehoben werden, das einer gleichwertigen Förderung im olympischen Bereich entspricht.
hib – heute im bundestag | Nr. 309 | 16.04.2026
Aus dem Bundestag
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 18. August 2006 wurden die vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien (2000/43/EG, 2000/78/EG, 2004/113/EG und 2006/54/EG) umgesetzt und ein einheitliches Regelwerk zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale auf den Gebieten des Arbeits- und Zivilrechts geschaffen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes soll der Schutz von Betroffenen effektiver gestaltet, die Rechtsdurchsetzung gestärkt und Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt werden. Dadurch soll das AGG zu einem modernen und wirksamen Instrument des Diskriminierungsschutzes weiterentwickelt werden, das den Anforderungen einer vielfältigen und offenen Gesellschaft gerecht wird und die Gleichbehandlung aller Menschen nachhaltig sichert.
Link zum Gesetzentwurf: www.bmjv.de
Quelle: Pressemitteilung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 14.4.2026
Recht | Selbstbestimmt schwerbehindert?
Schwerbehinderte Stellenbewerber werden zum Teil bevorzugt berücksichtigt; außerdem kann die Schwerbehindertenvertretung schon für diesen Personenkreis tätig werden, obwohl noch kein Arbeitsverhältnis besteht. Was aber, wenn ein Stellenbewerber seine Schwerbehinderung gar nicht berücksichtigt wissen will? Das LAG Hamm entschied über einen Fall aufgedrängter Fürsorglichkeit.
Link zum Urteil: nrwe.justiz.nrw.de
Besprechung des Urteils von Rechtsanwältin Anna Gilsbach im Rundbrief #69 www.arbeitnehmer-anwaelte.de
Raúl Krauthausen
Inklusion gilt in Deutschland längst als gesellschaftliches Ziel. Kaum eine Partei stellt sie offen infrage. Und doch zeigt sich im Alltag ein anderes Bild: Barrierefreiheit ist oft kein Standard, sondern ein Versprechen für später. Sie erscheint als Modellprojekt, als Förderprogramm oder als Zielmarke, aber selten als klare Verpflichtung im Hier und Jetzt. Genau das macht Gleichberechtigung für viele Menschen mit Behinderungen unsicher und abhängig von politischen Prioritäten.
Ein aktuelles Beispiel ist die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Sie zeigt, wie sehr Inklusion in Deutschland noch immer auf wackeligen Beinen steht und nach welchen politischen Mustern sie immer wieder verschoben wird. Auch 17 Jahre, nachdem Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat.
Ein Text von Raúl Krauthausen: www.dieneuenorm.de
Niedersachsen
Die Niedersächsische Landesregierung hat in der (heutigen) Kabinettssitzung einen Gesetzentwurf zur Neufassung des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mehr Schulträger sollen künftig verstärkte Förderung für Investitionen erhalten, um ihre Schulen barrierefrei zu gestalten.
Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen vor:
Um sicherzustellen, dass die Neuregelung nicht zulasten anderer Schulträger geht, wird der landesweite Ausgleichsbetrag ab dem Jahr 2027 um rund 1,1 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Die bestehende Pauschale für öffentliche Schulträger ist seit 2016 bereits von 20 Millionen Euro auf derzeit 34,6 Millionen Euro angewachsen.
Die Region Hannover wird künftig in die Finanzierungsregelungen einbezogen. Sie ist bislang als öffentlicher Schulträger nicht berücksichtigt, weil sie nur Schulen im Sekundarbereich II führt.
Auch Schulen in freier Trägerschaft werden nun berücksichtigt, die nur Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II haben.
Seit der Einführung der inklusiven Schule unterstützt das Land seine Schulträger bei Investitionen, etwa für Barrierefreiheit, bauliche Anpassungen und Ausstattung.
Mit der Änderung setzt die Landesregierung die Vorgaben des Staatsgerichtshofs (StGH) um. Der Staatsgerichtshof hatte am 3. Dezember 2025 festgestellt, dass die bisherige Regelung mit der Niedersächsischen Verfassung nicht vereinbar ist. Der Staatsgerichtshof monierte, dass Schulträger unberücksichtigt bleiben, die – mit Ausnahme von Förderschulen – ausschließlich Schulen im Sekundarbereich II führen. Das trifft in Niedersachsen lediglich auf die Region Hannover zu, weshalb diese jetzt berücksichtigt wird. Hierfür stellt das Land zusätzliches Geld zur Verfügung, sodass diese Regelung nicht zulasten anderer Schulträger geht. Zugleich wurde der Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2026 rückwirkend zum 1. Januar 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Bis zu einer Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar.
Der Staatsgerichtshof beanstandete ausdrücklich nur den Verteilungsschlüssel, nicht jedoch die Höhe des Ausgleichsbetrags. Eine pauschalierte Finanzierung bleibt daher zulässig. Der Gesetzgeber muss jedoch sicherstellen, dass die Mittel auch bei Einbeziehung weiterer Schulträger auskömmlich sind. Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzentwurf eine Anhebung des Ausgleichsbetrags vor.
Quelle: Pressemitteilung, Nds. Staatskanzlei, 27.04.2026
Deutsches Institut für Menschenrechte
Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.09.2025 (Az. 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23)
Für Krisenzeiten braucht es eine klare gesetzliche Regelung dazu, wie lebensrettende Ressourcen auch in Knappheitssituationen gerecht so verteilt werden, dass die Grund- und Menschenrechte aller Betroffenen gewahrt werden und jedwede Benachteiligung, etwa wegen einer Behinderung oder des Alters, wirksam verhindert wird.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die hierzu Ende 2022 verabschiedete Zuteilungsregel aus formalen Gründen für nichtig erklärt hat, ist nun erneut eine rechtliche Schutzlücke entstanden, die zügig geschlossen werden muss. Das Papier zeigt, welche Maßstäbe hierbei zu beachten sind.
PDF-Download des Papiers: www.institut-fuer-menschenrechte.de
Deutsches Institut für Menschenrechte
Im Anschluss an das Projekt „UN-BRK in den Kommunen“ veröffentlicht die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemeinsam mit dem Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen Handlungsempfehlungen für die Unterstützung von Kommunen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im Mittelpunkt steht die Frage, wie kommunale Planungsprozesse gefördert und gestaltet werden müssen, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Mehr Informationen und Möglichkeit des PDF-Download: www.institut-fuer-menschenrechte.de
Recht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 27. März 2025 (Az. 8 AZR 123/24) die Pflichten von Arbeitgebern im Bewerbungsverfahren – nach SGB IX § 164 Abs. 1 und 2 – konkretisiert.
Im Streitfall ging es um die Frage, ob ein öffentlicher Arbeitgeber seiner Verpflichtung nachgekommen ist, eine frühzeitige Verbindung mit der Bundesagentur für Arbeit aufzunehmen. Nach Auffassung des Gerichts genügt es nicht, eine Stelle lediglich zu veröffentlichen. Vielmehr ist ein konkreter Vermittlungsauftrag erforderlich, der auf die Übersendung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber gerichtet ist.
Das BAG stellt klar, dass das Unterlassen eines solchen Vermittlungsauftrags ein Indiz für eine Benachteiligung wegen Schwerbehinderung darstellen kann. Dies ist insbesondere im Hinblick auf Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz von Bedeutung.
Quelle: REHADAT-Newsletter 2/2026
Recht
Fordert ein abgelehnter schwerbehinderter Stellenbewerber von einer Arbeitgeberin eine Entschädigung wegen einer erlittenen Diskriminierung aufgrund der Behinderung, muss er schon auch ernsthaft Interesse an der ausgeschriebenen Stelle gehabt haben. Ist die ausgeschriebene Stelle 570 Kilometer entfernt und hat der Stellenbewerber bereits mehrere Entschädigungsprozesse bei anderen potenziellen Arbeitgebern angestrengt, spricht dies vielmehr dafür, dass der Mann rechtsmissbräuchlich das Entschädigungsverfahren angestrengt hat, entschied das Arbeitsgericht Hamm in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 23.01.2026 (AZ: 2 Ca 628/25).
Besprechung des Urteils: www.thorsten-blaufelder.de
Barrierefreie Mobilität
Das hessische Verkehrsministerium hat per Erlass ermöglicht, dass die Straßenverkehrsbehörden vorläufige Parkausweise für schwerbehinderte Menschen ausstellen können. Damit können Betroffene bereits während des laufenden Feststellungsverfahrens einen Parkausweis erhalten. Voraussetzung ist der Nachweis, dass ein Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft beim zuständigen Versorgungsamt gestellt wurde sowie eine fachärztliche Bescheinigung.
Bislang war für die Erteilung eines Parkausweises zwingend ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes erforderlich. Mit der neuen Regelung wird dieser Schritt vorgezogen. Der vorläufige Parkausweis wird für sechs Monate erteilt und kann bei Bedarf um weitere drei Monate verlängert werden.
Mobilität darf nicht warten
Minister Mansoori erklärt: „Menschen mit schweren Behinderungen sind oft auf Unterstützung angewiesen, die es ihnen ermöglichen ihren Lebensalltag zu meistern. Es ist nicht vermittelbar, dass sie dabei auf notwendige Erleichterungen verzichten müssen. Deshalb schaffen wir eine pragmatische Lösung, damit sie schneller in der Nähe an ihrem Ziel parken können und der Alltag trotz erheblicher Mobilitätseinschränkungen besser funktioniert.“
Weiter führt der Minister aus: „Unser Anspruch ist klar: barrierefreie Mobilität und Teilhabe müssen möglichst einfach und ohne unnötige Bürokratie ermöglicht werden. Menschen, die nur mit großer Anstrengung über größere Distanzen mobil sein können, benötigen diese Parkerleichterungen und den Zugang zu speziell gekennzeichneten Parkflächen. Mit der neuen Regelung sorgen wir dafür, dass Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird und zwar rechtzeitig.“
Europaminister Manfred Pentz erklärt: „Wer mit einer Behinderung lebt, soll sich nicht noch mit unnötiger Bürokratie herumschlagen müssen. Für die Betroffenen ist es eine große Erleichterung, dass das Verfahren künftig einfacher und schneller geht. Das Beispiel zeigt: wir meinen es ernst mit dem Bürokratieabbau und packen es an. Ganz konkret, um den Alltag der Menschen zu erleichtern.“
Schnellere Unterstützung im Verfahren
Mit dem neuen Erlass können die Straßenverkehrsbehörden in Hessen nun bereits vor Abschluss des Feststellungsverfahrens tätig werden. Voraussetzung ist neben dem Nachweis eines gestellten Antrags eine fachärztliche Bestätigung der entsprechenden Einschränkung. Damit wird eine bestehende Lücke geschlossen, die bislang dazu geführt hat, dass Betroffene trotz tatsächlicher Einschränkungen keine Parkerleichterungen nutzen konnten.
Die Maßnahme ist Teil der Umsetzung des Hessischen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention und stärkt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag.
Hintergrund
Der EU-weit gültige Schwerbehindertenparkausweis („blauer Parkausweis“) gewährt Parkerleichterungen und berechtigt zum Parken auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Anspruchsberechtigt sind unter anderem:
- Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG)
- Menschen mit beidseitiger Amelie
- Menschen mit Phokomelie
- Menschen mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
- blinde Menschen
Bislang war eine versorgungsmedizinische Feststellung durch das Versorgungsamt zwingende Voraussetzung. Ein durchschnittliches Feststellungsverfahren dauert etwa 4,5 Monate. Während des laufenden Feststellungsverfahrens konnten keine Parkerleichterungen genutzt werden, obwohl viele Betroffene bereits darauf angewiesen sind.
Erlass vorläufiger Schwerbehindertenparkausweis (PDF/1.59 MB)
Quelle: Pressemitteilung, 08.04.2026, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
REHADAT kompakt
Das Budget für Ausbildung bietet eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Anstatt in einer WfbM tätig zu sein, lernen die Teilnehmenden in einem Betrieb und in der Berufsschule. Die Arbeitgeber*innen erhalten eine Erstattung der Ausbildungsvergütung. Zusätzlich werden die Kosten für notwendige Anleitung und Begleitung sowie die Fahrtkosten für den Weg zum Ausbildungsplatz und zur Berufsschule übernommen. Sollte es wegen Art und Schwere der Behinderungen notwendig sein, können die Auszubildenden in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation am Berufsschulunterricht teilnehmen. Das Budget für Ausbildung gibt es seit 2020.
REHADAT kompakt – PDF-Download: www.rehadat.de
Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
Mittlerweile ein beliebtes Onlineformat – die Aktuelle Stunde für die SBV!
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