Liebe Kolleginnen und Kollegen ……
…… „Gute Ansätze, aber zu viel Unverbindlichkeit bei der Inklusion“ (Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter), „Barrierefreiheit ist eine Leerstelle im Koalitionsvertrag“ (VdK-Präsidentin Bentele), „Deutschland hinkt den Vorgaben der UN-BRK nach wie vor in vielen Bereichen hinterher“ (Dr. Volker Siegel, Bundesfachstelle Barrierefreiheit), „Eher Rückschritt als Fortschritt (Hubert Hüppe) – so lauten nur einige kritische Anmerkungen zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Da wird auf einem Mal (treffenderweise zuerst im Münchener Merkur – die CSU lässt grüßen) von einer geplanten Digitalisierung des Schwerbehindertenausweises berichtet. Feine Sache, möchte man denken – aber ist das DER große Fortschritt in der Entwicklung hin zu einer inklusiven Gesellschaft?
Eine ganze Seite wird dem Thema Inklusion im Koalitionsvertrag gewidmet – vorausgesetzt, diese Koalition wird es geben, was bei Redaktionsschluss noch nicht feststeht. Es gibt einige positive Ansätze, aber nach einem wirklichen Schritt nach vorn sieht es tatsächlich – man muss sagen wieder einmal – nicht aus.
Hubert Hüppe, ehemaliger Behindertenbeauftragter der Bundesregierung (scheidender CDU-MdB) übt scharfe Kritik: „Das ist kein Papier in Richtung Inklusion und Aufbrechen der Sonderstrukturen, sondern der Bewahrung der Ausgrenzung und eher ein Rückschritt als ein Fortschritt“ und meint damit explizit, dass die Koalition Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfMB) wieder aus der Ausgleichsabgabe finanzieren will, obwohl der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen schon in zwei „Abschließenden Bemerkungen“ zu Deutschlands Staatenberichten die Segregation (Abgrenzung) auf dem deutschen Arbeitsmarkt deutlich kritisiert hat! Kann oder will man die völkerrechtlich bindenden Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nicht verstehen?
Die „Inklusionsseite“ der Koalitionsvereinbarung und eine nähere Betrachtung von Verbänden, Gewerkschaft und von mir findet ihr in dieser Ausgabe.
Ein bisschen gesunder Menschenverstand, Toleranz und Humor;
wie behaglich ließe sich damit leben.
(William Sommerset Maugham | Autor | 1874 - 1965)
Jährlich am 5. Mai findet der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung statt. Der Protesttag wurde 1992 von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ins Leben gerufen. Es ist schon recht vielsagend, dass sich dieser Protesttag noch nicht erledigt hat – seit der Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde der UN-BRK am 24. Februar 2009 bei den Vereinten Nationen in New York. Anlässlich des 5. Mai 2025 lud Moderator Christian Draheim zu einem Gespräch in seiner Reihe „Nachgefragt“ bei h1, dem Fernsehsender für die Region Hannover, ein. Ursula Engelen-Kefer (u.a. Vorsitzende des SoVD-Landesverbandes Berlin/Brandenburg), Otmar Miles-Paul (u.a. Redakteur des Online-Nachrichtendienstes kobinet-nachrichten), Louis Kleemeyer (Gründer sowie Geschäftsführer von Unique United) und ich waren seine Gäste. „Inklusion im Job – Baustelle mit Zukunft“, schon der Titel verrät einiges über den Inhalt (siehe auch die Pressemeldung in dieser Ausgabe). Bei Interesse, bitte ansehen und weitersagen. Die Sendung wird am 5. Mai um 20:15 Uhr bei h1-Fernsehen im TV und Livestream ausgestrahlt und ist anschließend auch online auf YouTube verfügbar.
Ein neues Angebot gibt es vom Bildungswerk ver.di in Niedersachsen. Die Betriebs- und Personalräte haben sie schon – die Aktuelle Stunde – jetzt gibt es das Angebot auch für die Schwerbehindertenvertretungen! Der erste Termin ist am 13.05.2025, Beginn 14:00. Nähere Infos in dieser Ausgabe.
Einen schönen Monat Mai und weiterhin einen kritischen Geist wünscht
Jürgen Bauch
Eine Einschätzung
(jb) Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD liegt vor und verlangt nach einer kritischen Betrachtung, nicht nur aber auch insbesondere aus Sicht der Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Vorweg: es ist nicht alles schlecht oder ungenügend. Jedoch gibt es viele reine Willensbekundungen und Absichtserklärungen. Eine wichtige Einschränkung für alle Vereinbarungen findet sich in Zeile 1627 des Vertrages: Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt.
Nur sehr wenige Menschen unter den Menschen mit Behinderungen werden von der geplanten Erhöhung der Preisgrenze bei der Förderung von Dienstwagen von 75.000 auf 100.000 Euro profitieren. Auch die Tatsache, dass das nationale Raumfahrtprogramm ausgebaut werden soll, wird wenig Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe von benachteiligten Personen haben. Außer, es gibt den regierungsinternen Ehrgeiz, den ersten Menschen mit einer Schwerbehinderung ins All schießen zu wollen……….
Arbeit und Soziales
Aber zu den Fakten: Kolleginnen und Kollegen im Post- und Zustelldienst werden sich über eine Begrenzung beim Paketgewicht von 20 Kilogramm mehr oder weniger freuen. Denn ein Haufen Pakete mit je 19 kg Gewicht stellen auch eine enorme körperliche, gesundheitliche Belastung dar. Immerhin ist dies aber eine kleine Verbesserung der Gesundheitsprävention.
Rigoros wird man künftig, so der Wille der Koalitionäre, mit arbeitssuchenden Menschen umgehen. Jede arbeitslose Person hat sich künftig aktiv um Beschäftigung zu bemühen. Außen vor bleibt dabei zunächst, dass dies nicht jede betroffene Person leisten kann. Aber für diejenigen, die aufgrund von Vermittlungshemmnissen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden, sollen Qualifizierung, bessere Gesundheitsförderung und Reha-Maßnahmen eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Was bedeutet diese Formulierung bspw. für Menschen mit einer Behinderung?
Spannend wird sein, wie der Umgang mit schwerbehinderten Menschen dabei aussehen wird, denn Sanktionen sollen künftig schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden, heißt es. Zwar soll dabei die besondere Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigt werden. Welche Kriterien dabei angelegt werden sollen, bleibt unklar.
Werkstätten für behinderte Menschen sollen reformiert werden. Eine Finanzierung der WfbM mit Mitteln aus der Ausgleichabgabe soll wieder ermöglicht werden – ein Rückschritt gegenüber der geltenden Gesetzeslage. Und ein Rückschritt bei der Umsetzung der UN-BRK.
Positiv: Es wird ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache geben. Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde und deren Zugangsrechte werden sichergestellt.
Es werden spezifischen Bedarfe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den Blick genommen. In welchem Zusammenhang das mit der geplanten frühzeitigen Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit „psychischen Auffälligkeiten“ stehen wird, bleibt abzuwarten.
Achtung! Es besteht die konkrete Absicht, die Schwerbehindertenvertretungen zu stärken! Wir hätten da einige Ideen für die Umsetzung! Wieder eine Regierungskoalition, die sich dieses Ziel gesetzt hat! Wird dürfen gespannt sein und müssen entsprechende Forderungen erheben!
Acht-Stunden-Tag ade?
Kritisch ist die Abkehr vom generellen 8-Stunden-Tag zu sehen, denn es wird die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit geben und dies – so lautet der Originaltext – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Thema Gesundheits- und Arbeitsschutz wird hier durchlöchert – die Arbeitgeber-Lobby hat sich durchgesetzt. Kein Beschäftigter darf – so die Koalition – gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit verpflichtet werden. Missbrauch soll ausgeschlossen werden. Hoffentlich lesen das auch die Arbeitgeber………. Es steht viel Arbeit für die betrieblichen Interessenvertretungen an, eventuellen Missbrauch zu verhindern oder ggf. aufzudecken.
Zusätzliche finanzielle Anreize sollen geschaffen werden, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr lohnt. Ein fragliches Projekt, wenn immer mehr ältere Menschen gezwungen sind, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten, weil die Rente nicht reicht. Darüber hinaus soll der, der freiwillig mehr arbeiten will, mehr Netto vom Brutto haben.
Das Zugangsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe wird um einen digitalen Zugang, der ihren analogen Rechten entspricht, ergänzt. Eine durchaus zeitgemäße Regelung, gerade im Hinblick auf die weit verbreitete Nutzung von Homeoffice und mobiler Arbeit. Es wird hoffentlich weniger Streit um die Nutzung digitaler Kontakte geben! Wenn daneben noch der niedergeschriebene Wille umgesetzt wird, steuerliche Anreize für eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zu schaffen, wäre dies positiv für die Mitgliederentwicklung und der gewerkschaftlichen Durchsetzungsfähigkeit.
Gesundheit und Prävention
„Prävention vor Reha“, dieser Grundsatz wird von der neuen Bundesregierung gestärkt! Mit Reha-Leistungen werden diejenigen zielgenauer erreicht, die bereits in einer befristeten Erwerbsminderungsrente sind. Einfache, barrierefreie und digitale Beantragung möglichst vieler Leistungen werden ermöglicht und es soll der gemeinsamen Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen vorangetrieben werden. So lautet der Vorsatz. Das wäre ein Fortschritt!
Offensichtlich hat auch diese Regierungskoalition – wie die drei vorangegangenen – erkannt, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), gerade aufgrund zunehmender psychischer Erkrankungen, bekannter gemacht werden muss und dies gerade in kleinen und mittleren Unternehmen, wie es erläuternd dazu heißt. Es ist schon fast possierlich zu nennen, dass eine bestehende gesetzliche Regelung bekannter gemacht werden soll…….. Wäre es der Sache nicht dienlicher, wen bspw. ein ordnungswidrig unterlassenes BEM sanktioniert würde?
Barrierefreiheit
Freuen können wir uns auf die schrittweise Erhöhung der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, denn es sollen u.a. Mittel für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen zur Verfügung gestellt werden.
Ausdrücklich ist vereinbart, dass die Programme zur Modernisierung und Schaffung von Barrierefreiheit der Bahnhöfe fortgesetzt werden sollen. Dass die bauliche Barrierefreiheit im Jahr 2025 noch einer besonderen Vereinbarung bedarf, ist eher als Armutszeugnis als ein Fortschritt zu bezeichnen. Ansonsten gibt es keine weiteren Ausführungen zur Barrierefreiheit im ÖPV und ÖPNV.
In den Ausführungen über das „Sondervermögen Infrastruktur“ finden sich keine Formulierungen über die Verbesserung der allgemeinen Barrierefreiheit.
Haushalt, Bürokratie und Digitalisierung
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung soll die Anzahl der Beauftragten des Bundes halbiert werden. Da bleibt nur zu hoffen und genau hinzuschauen, damit die Stelle des/der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung von der Streichung finanzieller Mittel und Personal verschont bleibt!
Die neue Bundesregierung setzt auf „Konsequente Digitalisierung und Digital – Only“. Jedoch sollen diejenigen, die den digitalen Weg nicht gehen wollen oder können, vor Ort Hilfe erhalten. Wir sind gespannt.
Ein „Kulturwandel“ im Öffentlichen Dienst und die „moderne wertschätzende Führung“ werden etabliert. Ein Versprechen, das sich – wenn es eingelöst wird – durchaus positiv auf die Arbeitsbedingungen vieler Menschen auswirken könnte.
Insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen sollen Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abgeschafft und der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden, heißt es im „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau“. Wenn doch erst einmal wenigstens alle Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Inklusionsbeauftragten hätten……….
Recht
Merz, Söder, Klingbeil und Co wollen Gewaltkriminalität bekämpfen und insbesondere Frauen, aber auch Kinder, gebrechliche Menschen und auch Menschen mit Behinderung besser schützen.
Unter der Überschrift „AGG-Reform“ heißt es, dass der Diskriminierungsschutz gestärkt und verbessert wird! Stellt sich die Frage, ob die notwendige, aber bislang unterbliebene Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in der neuen Legislaturperiode endlich umgesetzt wird.
Und sonst noch……
Die Koalition setzt sich für Inklusion im Sport ein und wird den Behindertensportverband und die Special Olympics weiterhin unterstützen.
Abschließend beruhigt es mich nicht gerade angesichts aktueller Diskussionen, dass die Koalition die Zusammenarbeit mit verfassungsfeindlichen, demokratiefeindlichen und rechtsextremen Parteien auf allen politischen Ebenen ausschließt……..
Politik
144 Seiten hat er, der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Was steht drin? Einige wichtige Erfolge, die die Handschrift des VdK tragen, zum Beispiel zur Ausweitung der Mütterrente, zum Rentenniveau und zur Finanzierung der Krankenhausreform. Aber auch: zu wenig Konkretes zum Sozialstaat! Die ausführliche Bewertung des Sozialverbands VdK ist auf der VdK-Website nachzulesen.
Politik | Nachstehend der Wortlaut von Zeile 644 bis 678
Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der VN-Behindertenrechtskonvention ein, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können. Dazu werden wir die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern. Wir entwickeln das Behindertengleichstellungsgesetz weiter, sodass unter anderem alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei gestaltet werden. Auch in der Privatwirtschaft wirken wir auf Barrierefreiheit hin. Wir prüfen bestehende Gesetze auf bürokratische und rechtliche Hürden. Wir bauen ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache auf. Wir schaffen die notwendigen Strukturen für die Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde und deren Zugangsrechte und stellen die Zertifizierung von Assistenzhunden sicher. Wir werden die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt fördern. Dafür werden wir die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen stärken. Wir werden die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zugangssteuerung der Reha-Träger verbessern. Wir wollen Werkstätten für behinderte Menschen erhalten und reformieren. Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen aus einer Werkstatt auf den Arbeitsmarkt wechseln können. Wir werden den Berufsbildungsbereich stärker auf den Arbeitsmarkt ausrichten, den Nachteilsausgleich auch bei Übergängen erhalten und das Budget für Arbeit attraktiver machen. Wir wollen das Werkstattentgelt verbessern. Die nachrangige Förderung von Werkstätten und Wohnheimen für Werkstattbeschäftigte aus der Ausgleichsabgabe wird gesetzlich ermöglicht.
Wir werden die Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Behinderungen verbessern. Wir wollen die Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen berücksichtigen. Wir unterstützen den Erwerb digitaler Kompetenzen und eine barrierefreie digitale Infrastruktur am Arbeitsmarkt sowie in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen. Wir stärken den Gewaltschutz in der Behindertenhilfe. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen werden wir auf Grundlage der Evaluationen zum Bundesteilhabegesetz dessen Umsetzung und Ausgestaltung beraten. Wir werden eventuelle Änderungsbedarfe unter anderem zum Bürokratieabbau identifizieren und prüfen dabei Pauschalierungen. Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege zur Schließung von Versorgungslücken klären. Das System der Rehabilitation und Teilhabe werden wir im Sinne des Prinzips ‚Leistung aus einer Hand‘ weiterentwickeln und dabei die spezifischen Bedarfe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den Blick nehmen. Auf der Basis der Evaluation werden wir die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen weiterentwickeln und ihre Finanzierung sicherstellen.
PDF-Download des Koalitionsvertrages: www.spd.de
Koalitionsvertrag
Auch in den Koalitionsverhandlungen bleibt eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit Thema. Die Arbeitgeberseite erhofft sich mehr Flexibilität, Gewerkschaften fürchten Raubbau an der Gesundheit der Beschäftigten.
Die Arbeit flexibel gestalten, mehr Zeit für die Familie, steuerfreie Überstunden – was auf den ersten Blick reizvoll klingt, birgt eine Gefahr: die dauerhafte Erhöhung von Arbeitszeiten.
Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, sagt: „Das geplante Umschwenken auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit bedeutet faktisch das Ende des 8-Stunden-Tags und die Aufgabe der 10-Stunden-Grenze bei der Tagesarbeitszeit. Dagegen stehen wir Gewerkschaften: Überlange Arbeitszeiten sind ein hohes Risiko für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Beschäftigten. Wir setzen uns für Arbeitszeiten ein, die zum Leben passen und die Gesundheit der Beschäftigten schützen.“
Flexibilisierung zu Lasten der Beschäftigten
Aus Sicht von Gewerkschaftsvertretern wie Piel ist ein Wechsel zu einer wöchentlichen Arbeitszeit missbrauchsanfällig. Es drohe eine weitere Flexibilisierung, die dem Wunsch der Arbeitgeberseite entspreche, aber zu Lasten der Beschäftigten gehe. „Der Gesundheitsschutz fällt hinten runter: In den Arbeitsschutzbehörden gibt es schon jetzt nicht ausreichend Personal, um bestehende Regelungen regelmäßig zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden“, mahnt Piel.
Auch steuerfreie Überstunden seien für viele Beschäftigte kein Vorteil, sondern ein Fehlanreiz, mit einer verdeckten höheren Arbeitszeit ihre eigene Gesundheit aufs Spiel zu setzen, so die Befürchtung der Gewerkschafterin aus der Führungsriege des DGB. Es brauche für eine Erhöhung der Produktivität intelligente und mitbestimmte Arbeitsorganisation und bedarfsorientierte Personalbemessung. „Kluge Arbeitgeber erhöhen die Produktivität nicht durch überlange Arbeitszeiten“, sagt Piel.
Angriff auf Chancengleichheit
Sie sieht ein weiteres Problem, dass eine wöchentliche Höchstarbeitszeit nach sich ziehen könnte: die weitere Verschlechterung der Karrierechancen von Frauen: „Gekniffen sind bei dieser Regelung wieder Frauen: Viele Frauen arbeiten wegen der ungerecht verteilten Sorgearbeit und zu wenig Kitaplätzen ohnehin in Teilzeit. Sie würden von einer Steuerfreistellung nicht profitieren. Stattdessen verstärkt das Vorhaben bestehende Ungleichheiten und gefährdet die gerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Das Problem Teilzeitfalle wird damit nicht gelöst, sondern es wird nur noch größer.“
Doch nicht nur für Arbeitnehmerinnen erwartet Piel einen Nachteil bei einer entsprechenden Arbeitszeitregelung. Denn faktisch nützt die Steuerfreiheit vielen Beschäftigten nichts, da sich Überstunden oftmals auf dem Lohnzettel nicht bemerkbar machen: „In vielen Betrieben könnte die neue Regel zu Chaos führen: Häufig werden Überstunden durch freie Zeit ausgeglichen – nicht mit Geld. Dazu passt keine gesetzliche Regelung zu steuerfreien Überstunden.“
Quelle: Bund-Verlag
Recht
Das Chronische Fatigue-Syndrom (CFS) ist eine Erkrankung mit vielen Unsicherheiten in der Diagnose und Therapie. Wie trotz fehlender Behandlungsstandards zumindest eine vorläufige Versorgung möglich ist, hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einer aktuellen Entscheidung aufgezeigt.
Ausgangspunkt war ein Eilverfahren eines 58-jährigen Mannes aus der Region Hannover, der durch zahlreiche Erkrankungen schwerbehindert und pflegebedürftig ist. Bei ihm besteht ein fortschreitendes CFS mit längeren Phasen der Rollstuhlpflichtigkeit.
In der Vergangenheit beantragte er bei seiner Krankenkasse zahlreiche, teils experimentelle Therapien, die zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führten. Zuletzt bewilligte das LSG ihm einen Therapieversuch mit hochdosierten Immunglobulinen. Die Krankenkasse übernahm sodann die Kosten für insgesamt sechs Behandlungszyklen, lehnte aber die Kostenübernahme für eine weitere Verordnung ab.
Der Mann begehrte jedoch eine Dauertherapie und wies darauf hin, dass bei ihm keine therapeutischen Alternativen bestünden. Der bisherige klinische Verlauf der Behandlung mit Immunglobulinen sei erfolgreich gewesen und solle aus Sicht der behandelnden Ärzte fortgeführt werden.
Das LSG hat die Kasse vorläufig zu einem weiteren Therapieversuch von sechs Zyklen verpflichtet. Es hat sich dabei auf eine Ausnahmevorschrift für Schwerstkranke gestützt. Auch wenn das Erkrankungsbild des CFS diagnostisch und therapeutisch nicht gesichert sei und keine evidenzbasierte Behandlung existiere, komme eine weitere Behandlung auf Grundlage einer Mindest-Evidenz in Betracht. Maßgeblich hierfür sei, dass die behandelnden Ärzte eine positive Wirkung des ersten Behandlungsansatzes bestätigt hätten. Es hätten sich signifikante Verbesserungen und ein gesteigertes Gehvermögen gezeigt. Diese Stabilisierung sei auf Grundlage einer individualbasierten Betrachtung nur durch eine Fortsetzung der Therapie aufrechtzuerhalten. Eine Dauertherapie lasse sich aktuell jedoch nicht begründen.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19. März 2025, L 4 KR 20/25 B ER
Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
Die Betriebs- und Personalräte haben sie schon – die Aktuelle Stunde – jetzt gibt es das Angebot auch für die Schwerbehindertenvertretungen!
Wir möchten mit euch im praktischen Onlineformat über aktuelle Themen, Rechtsprechungen, Fragen sprechen, die euch seit dem letzten Seminar oder im Rahmen eurer Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung bewegen.
Zu Beginn bekommt ihr ein aktuelles Thema und/oder Urteil vorgestellt, über das wir uns dann im Anschluss austauschen können. Natürlich bietet die aktuelle Stunde auch Zeit, um eure Fragen zu beantworten, euch auszutauschen und zu vernetzen.
Zu beachten ist jedoch, dass die aktuelle Stunde keine (!) individuelle Rechtsberatung ist oder ersetzt.
Themenschwerpunkte
- Aktuelles Thema aus der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
- Erfahrungsaustausch und Vernetzung
- Fragen aus den Betrieben/Dienststellen
Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
In diesem Seminar geht es um den Zusammenhang zwischen dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und einer krankheitsbedingten Kündigung. Arbeitnehmer*innen, die innerhalb von 365 Tagen länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig gewesen sind, bekommen von Arbeitgeber*innen ein BEM-Gespräch angeboten. Viele Arbeitnehmer*innen wenden sich an die Interessenvertretung.
Wie Interessenvertretungen erkrankte Arbeitnehmer*innen beraten und besser vor krankheitsbedingten Kündigungen schützen können, wird in diesem Seminar vertieft behandelt. Gleichzeitig geht es um Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung bei der Gestaltung von BEM-Gesprächen.
Buch-Tipp
Verlagstext: Dieses Buch eröffnet eine Welt, die oft im Verborgenen bleibt – das Leben mit Trisomie 21, auch bekannt als Down-Syndrom. Es begleitet 27 Familien in ihrem Zuhause und zeigt ihre Herausforderungen, ihren Alltag und die unvergleichliche Bereicherung, die Menschen mit Down-Syndrom in unser aller Leben bringen.
„upside down“ ist nicht nur eine Sammlung von Geschichten – es ist ein Plädoyer für mehr Empathie, Offenheit und echte Chancengleichheit. Es hinterfragt gängige Vorstellungen über das Down-Syndrom und lädt dazu ein, die Lebensrealität von Familien mit Trisomie 21 besser zu verstehen.
Lies ihre Geschichten. Verstehe ihre Perspektiven. Und lass dich inspirieren, die Welt mit mehr Offenheit zu sehen.
Link zur Verlagsseite: www.verlagsdruckerei-schmidt.de
Buch-Tipp
„Sie haben es tatsächlich getan und sind selbst überrascht, dass sie zu einer solchen Tat fähig waren. Bestimmt hunderte Male hatten sie mit wachsender Frustration durchgespielt, wie sie sich gegen die Ungerechtigkeiten in der Werkstatt für behinderte Menschen wehren können. Nun haben Helen Weber und ihre beiden Freunde das Werkstattgebäude in Brand gesetzt“, heißt es im Klappentext des Reportage-Romans von Ottmar Miles-Paul.
Bestellmöglichkeiten: www.epubli.com
Mit der ISBN-Nummer 9783757579388 gibt es das Buch auch im Buchhandel.
Die ISBN-Nummer für das E-Book lautet: 9783757579760
Unicef-Untersuchung
Eine Unicef-Untersuchung sieht weltweit Defizite bei der Inklusion. Der Gipfel für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sollte daran etwas ändern.
Menschen mit einer Behinderung haben einer Untersuchung zufolge im weltweiten Durchschnitt eine um 14 Jahre geringere Lebenserwartung. Die von der Unicef koordinierte Studie, die vom deutschen Entwicklungsministerium im Auftrag gegeben wurde, wurde auf dem Weltgipfel für Menschen mit Behinderung in Berlin vorgestellt, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete. In den ärmsten Ländern betrage die Schere bei der Lebenserwartung sogar 23 Jahre, während der Abstand in den reichsten Ländern 10 Jahre sei.
Die geschäftsführende Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) sagte dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“, zwar hätten 192 Länder die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet, auch Deutschland. Trotzdem sei die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in keinem Land der Welt zu 100 Prozent umgesetzt. „Kein Land der Welt ist komplett barrierefrei“, sagte Schulze.
Laut der Studie gibt es weltweit erhebliche Unterschiede beim Zugang zu Therapien und Hilfsmitteln, wie das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ berichtet. Während in den reichsten Ländern 88 Prozent der Menschen mit Behinderung die erforderlichen Hilfsmittel wie Prothesen, Rollstühle und Hörgeräte erhalten, sind es in den ärmsten Ländern nur 11 Prozent.
Zum dritten globalen Gipfel für die Rechte von Menschen mit Behinderungen („Global Disability Summit“) wurden mehr als 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus rund 100 Ländern in Berlin erwartet. Zur Eröffnung sprachen unter anderem der geschäftsführende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), König Abdullah II. von Jordanien und die stellvertretende UN-Generalsekretärin Amina Mohammed. Ziel der zweitägigen Konferenz war es, konkrete Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg zu bringen.
Quelle epd – www.taz.de
Einen ausführlichen Bericht über den „Global Disability Summit“ gibt es hier:
www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de
G-BA
Die Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an seinem Programm zur Darmkrebs-Früherkennung treten heute am 1. April 2025 in Kraft. Damit können nun Frauen und Männer ab 50 Jahren die gleichen Angebote zur Darmkrebsvorsorge nutzen:
Darmspiegelung: Frauen und Männer ab 50 Jahren können zweimal eine Darmspiegelung (Koloskopie) im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen.
Stuhltest: Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.
Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „Bei der Darmspiegelung können auch bereits Vorstufen von Darmkrebs früh entdeckt und direkt entfernt werden. Mit dem Stuhltest soll nicht sichtbares, sogenanntes okkultes Blut im Stuhl entdeckt werden, das auf Polypen im Darm hinweisen kann. Ist der Befund des Stuhltests auffällig, besteht immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung.“
Einladung zur Vorsorge durch die Krankenkasse
Alle Versicherten werden mit Erreichen des Alters von 50 Jahren von ihrer Krankenkasse zur Teilnahme am Darmkrebs-Screening per Post eingeladen. Weitere Briefe folgen, wenn Versicherte das Alter von 55, 60 und 65 Jahren erreichen und dem Einladungsverfahren nicht widersprechen.
Dem Schreiben der Krankenkassen liegt eine ausführliche Versicherteninformation des G-BA bei, die Fragen rund um die Darmkrebsvorsorge beantwortet. Die Broschüre enthält Informationen zu Darmkrebs, zur Früherkennung sowie zum Ablauf der Darmspiegelung und des Stuhltests. Außerdem fasst sie die Vor- und Nachteile der Untersuchungen zusammen und unterstützt bei der Entscheidungsfindung. Der G-BA hat auch den Widerspruch zur Datenverarbeitung vereinfacht, Informationen dazu stehen am Ende der Broschüren.
Broschüren des G-BA
Darmkrebs-Früherkennung (für Frauen ab 50 Jahren)
Darmkrebs-Früherkennung (für Männer ab 50 Jahren)
In Leichter Sprache:
Darm-Krebs früh erkennen (für Frauen ab 50 Jahren)
Darm-Krebs früh erkennen (für Männer ab 50 Jahren)
Quelle: Pressemitteilung G-BA, 1. April 2025
Gesundheit
Hunderttausende leiden unter Spätfolgen einer Corona-Infektion, darunter besonders viele Beschäftigte aus dem Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen.
Die Krankenschwester Dorit Müller* arbeitet seit fast 40 Jahren in einem Krankenhaus an der niederländischen Grenze. Krankgeschrieben war sie in all dieser Zeit fast nie, insgesamt vielleicht vier Wochen. Auch die Corona-Pandemie konnte ihr zunächst nichts anhaben, obwohl sie täglich mit hoch infizierten Patient*innen zu tun hatte. »Alle meine Kolleginnen und Kollegen hatten sich schon mindestens einmal angesteckt. Schließlich hat es im Januar 2023 auch mich erwischt – das aber richtig«, berichtet die heute 59-Jährige. »Erst hatte ich hohes Fieber, dann Hypothermie, also eine abnorm niedrige Körpertemperatur.« Langsam erholte sie sich – doch nie ganz. Die Krankenschwester ist eine von Hunderttausenden, die unter Long-Covid leiden. Unter ihnen sind besonders viele Beschäftigte aus dem Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen.
Link zum Artikel auf gesundheit-soziales-bildung.verdi.de
Recht
Eine Frau mit einem GdB 50 klagte auf Erwerbsminderungsrente. Sie gab verschiedene Erkrankungen an, wie z.B. Morbus Crohn, chronischen Schmerzen, starker Kniearthrose und Wirbelsäulenbeschwerden. Ein Gutachter bescheinigte der Frau ernsthafte gesundheitliche Einschränkungen. Trotz der festgestellten Beschwerden sprach ihr das Landessozialgericht Baden-Württemberg keine Erwerbsminderungsrente zu, da die Klägerin noch leichte Tätigkeiten von 6 Stunden Dauer verrichten könne. Das Bestehen einer Gesundheitsstörung (hier: Morbus Crohn) sei für sich gesehen nicht hinreichend, um eine rentenrechtliche Erwerbsminderung zu begründen, heißt es im Leitsatz.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen L 10 R 1950/24
Link zum Urteil: www.landesrecht-bw.de
Inklusion am Arbeitsplatz gestalten. Die Rolle der Co-Worker bei Inklusion und Beschäftigungssicherung bei Krankheit und Behinderung
Die Berliner Werkstatt für Sozialforschung (bws) arbeitet an einem interessanten Projekt.
Untersucht wird die Rolle von Kollegen*innen („Co-Worker“) bei der Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung sowie beim Return to Work nach chronischer Erkrankung. Damit zielt die Studie auf verbesserte Inklusion am Arbeitsplatz. Betriebsfallstudien, Interviews und Fokusgruppen bei verschiedenen Branchen und Betriebsgrößen dienen der Entwicklung praxisnaher Empfehlungen und Fallvignetten.
Mit der Studie möchte das BWS dazu beitragen, Bedingungen und Gründe für gelingende, aber auch schwierige Inklusionsprozesse herausfinden. Aus den Erkenntnissen werden praxisnahe Empfehlungen abgeleitet, die dabei helfen, das Inklusionsgeschehen für alle Beteiligen gut, transparent und nachhaltig zu gestalten.
Die mit der Erst- und Wiedereingliederung zusammenhängenden Fragen werden in einem persönlichen Gespräch, sei es von Angesicht zu Angesicht oder in einer Videokonferenz, besprochen. Die Auswertung erfolgt anonymisiert und nach den Anforderungen der DSGVO.
Dafür werden Interviewpartner*innen gesucht, die aus ihrer Sicht schildern können, wie ihre persönlichen Erfahrungen damit im betrieblichen Alltag sind. Das Projekt wird von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert.
Weitere Informationen und Kotaktmöglichkeit gibt es hier: bws-institut.de
Prävention
Gereiztheit im Team und Zeitdruck haben bei der Arbeit zugenommen. Das ist das Ergebnis des DGUV Barometers Arbeitswelt 2025, das forsa im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführte. Darin zeigt sich: Die Unternehmen stehen vielfachen Herausforderungen gegenüber. Branchenübergreifend wird der Fachkräftemangel als größte Herausforderung (59 Prozent) genannt, im verarbeitenden Gewerbe stehen jedoch auch steigende Betriebskosten (59 Prozent) und Nachfrageeinbrüche (49 Prozent) im Fokus. Das bleibt nicht ohne Auswirkungen. Vier von fünf Befragten bemerken negative Veränderungen im Arbeitsalltag: 51 Prozent berichten von höherem Zeitdruck, 43 Prozent von gereizterem Betriebsklima, 29 Prozent von sinkender Fehlerkultur. Gesundheit und Sicherheit werden laut 22 Prozent öfter vernachlässigt.
Link zum DGUV-Artikel: www.dguv.de/kompakt
Bremen
Die Bearbeitungszeiten für Schwerbehindertenausweise verlängern sich aktuell wieder. Nach Auskunft von David Geduldig, Leiter des zuständigen Amtes für Versorgung und Integration Bremen (Avib), dauert es momentan durchschnittlich sechs bis sieben Monate, bis die Behörde den Antragstellern einen Grad der Behinderung bescheinigen kann. Selbst gestecktes Ziel sind eigentlich vier Monate. Das war im September vorigen Jahres nach langer Durststrecke erstmals erreicht worden. Zuvor kämpfte die Behörde seit Mitte 2022 gegen überlange Bearbeitungszeiten von bis zu einem Jahr und länger sowie einem Antragsstau von zeitweise mehr als 4000 Fällen. Der Grund waren fehlende ärztliche Mitarbeiter.
Die Ursache für die jetzt wieder länger werdende Bearbeitungsdauer sind erneut vakante Stellen im medizinischen Dienst des Avib, wie Geduldig bei der jüngsten Sitzung der Sozialdeputation am Donnerstag ausführte. Um den Grad einer Behinderung zu bescheinigen, müssen zumeist umfangreiche medizinische Berichte und Gutachten zwingend von entsprechend ausgebildeten Ärzten der Behörde bewertet werden. Bei diesen Fachkräften gibt es wieder Ausfälle, sodass sich laut Geduldig im Schnitt rund 200 Akten pro Monat anstauen.
Bundesweit begehrte Fachkräfte
Im Versorgungsrecht geschulte Mediziner sind laut dem Behördenchef bundesweit begehrte Fachkräfte und auf dem Arbeitsmarkt faktisch nicht verfügbar. Für die Einarbeitung anderer Ärzte müsse mindestens ein halbes Jahr Vollzeitbeschäftigung in der Behörde kalkuliert werden, schätzte Geduldig. Daher sei "Amtshilfe" durch das Gesundheitsamt oder den kommunalen Klinikverbund Gesundheit Nord wenig realistisch. Im Gegenteil: Das Avib stehe momentan selber in der Pflicht, dem Landesversorgungsamt in Sachsen-Anhalt zu helfen. Ursache ist das Attentat auf dem Weihnachtsmarkt 2024 in Magdeburg. Es hatte wegen der Vielzahl von Betroffenen mehrere Hundert Anträge auf Versorgungsansprüche zur Folge, mit denen sich das Land derzeit überfordert sieht. Dadurch greifen Vereinbarungen zur Unterstützung, die in kleinerem Umfang auch Bremen betreffen.
Hinzu kommen bundesrechtliche Änderungen im Steuerrecht, die steuerliche Freibeträge bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 vorsehen. Das lasse die Zahl der Anträge ebenfalls kontinuierlich ansteigen. Aus ehemals durchschnittlich 780 Anträgen pro Monat seien aktuell rund 1150 geworden.
Quelle: Weserkurier, 25. 04.2025, über Gesamtschwerbehindertenvertreter für das Land und die Stadtgemeinde Bremen
Niedersachsen
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 8. April einem Gesetzesentwurf zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BfSG) zugestimmt. Der Entwurf wird jetzt in den Niedersächsischen Landtag eingebracht und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Hintergrund ist die am 17. April 2019 in Kraft getretene Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen ((EU) 2019/882). Sie sieht vor, die barrierefreie Verfügbarkeit von digitalen Produkten und Dienstleistungen in den EU-Mitgliedstaaten weiter zu erhöhen. In diesem Zusammenhang hat der Deutsche Bundestag im Juli 2021 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verabschiedet, das die barrierefreie Ausstattung unter anderem von IT-Produkten für private Endverbraucher (zum Beispiel Computer, Tablets, E-Book-Lesegeräte), Zahlungsterminals, Bankdienstleistungen oder Personenbeförderungsdienste regelt.
Ab Mitte 2025 soll nun eine von den Bundesländern neu gegründete Behörde in Sachsen-Anhalt die Aufgabe der Marktüberwachung übernehmen. Hierzu sollen stichprobenhafte Testungen von Produkten und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit und entsprechende Verdachtsfälle auf ihre mögliche Nichtkonformität überprüft werden. Regelmäßige Berichtserstattungspflichten gegenüber der EU sowie die Erstellung einer Marktüberwachungsstrategie im Vier-Jahres-Rhythmus sind geplant.
„Die Niedersächsische Landesregierung bekennt sich ausdrücklich zu einer chancengerechten und inklusiven Gesellschaft“, betont Dr. Christine Arbogast, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. „Mit der Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen wollen wir die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sicherstellen, sodass sich sowohl Vorteile für die Verwirklichung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als auch für die Digitalisierung selbst ergeben.“
Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen www.stk.niedersachsen.de
Niedersächsischer Inklusionsrat
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen (LMB) Annetraud Grote fordert gemeinsam mit dem Niedersächsischen Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen (NIR) eine umfassende barrierefreie Mobilität in Niedersachsen.
Der NIR als Zusammenschluss der kommunalen Behindertenbeiräte und -beauftragten hat gemeinsam mit der LMB anlässlich seiner Sitzung am 20. März 2025 in Lüneburg zum Thema „Barrierefreie Mobilität“ getagt.
Der NIR tauschte sich aus zu Themen wie
- mangelnde Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere in Zügen, und z.B. bedingt durch defekte Aufzüge
- barrierefreier Straßenraum, z.B. Hindernisse durch das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen oder die Bereitstellung von Inklusionstaxis
- für alle verständliche Informationen und Kommunikation, z.B. Auskünfte zu Fahrplänen in Leichter Sprache
- individuelle Mobilität, z.B. die Mitnahme von Assistenzhunden
- Notwendigkeit einer frühzeitigen Beteiligung von Menschen mit Behinderungen als Experten und Expertinnen in eigener Sache
Das Recht auf Zugänglichkeit u.a. von Straßen und Transportmitteln ist als Menschenrecht in Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Barrierefreie Mobilität ist ein Qualitätsmerkmal für eine moderne Gesellschaft, denn sie dient grundsätzlich allen Menschen.
Quelle: Pressemitteilung, Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, 21.03.2025
DIE NEUE NORM
Das deutsche Gesundheitssystem ist wie die Bahn: In der Theorie gibt es viele Verbindungen und einen dichten Fahrplan an Leistungen. In der Praxis jedoch: kaputte Züge, Strecken voller Baustellen, und nicht selten fährt der Zug genau dann nicht, wenn man ihn am dringendsten braucht. Doch was für Gelegenheitspatient*innen eine geringfügige Unannehmlichkeit ist, wird für Menschen mit komplexen chronischen Erkrankungen und Behinderungen schnell existenzbedrohend. Sie erleben nicht nur dieselben strukturellen Probleme wie alle Patient*innen, sondern zusätzlich Diskriminierung, Gaslighting und eine Versorgung, die ihre Lebensrealität ignoriert. Mit einer Mischung aus Betroffenenperspektive, Fakten und Bahn-Analogien zeigt Karina Sturm auf, auf welche Barrieren Personen mit komplexen chronischen Erkrankungen heute im Gesundheitssystem stoßen.
Link zum Artikel: dieneuenorm.de
Hans-Böckler-Stiftung
Die AfD präsentiert sich zwar als Partei der Arbeitnehmer*innen, doch eine genauere Betrachtung zeigt, dass sie soziale Fragen und Arbeitnehmerrechte nicht ernsthaft vertritt. Christina Schildmann, Leiterin der Forschungsförderung und HSI-Direktor Ernesto Klengel erklären, wie die Partei linke Theorien von Karl Marx und Antonio Gramsci für ihre eigenen Zwecke instrumentalisiert und was davon in der Praxis übrigbleibt.
Zum einen geht es darum, Provokationen auszulösen, um Linke und Liberale zu ärgern. Aber es geht nicht nur darum, zu verwirren und zu provozieren, sondern auch, die Angriffsfläche zu verringern, das eigene Spielfeld zu erweitern und eben auch neue Bündnisse zu schließen.“
Christina Schildmann, Leiterin der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung
Ziel ist es, Konflikte umzudeuten und Narrative wie den „solidarischen Patriotismus“ zu etablieren – eine Solidarität, die nur den „Einheimischen“ gilt. Damit wird der Fokus verschoben: Statt für eine gerechte Verteilung zwischen den sozialen Klassen zu kämpfen, inszeniert die AfD einen Konflikt zwischen „Einheimischen“ und „Fremden“, was ein verzerrtes Verständnis von Solidarität schafft. Echte soziale Forderungen bleiben auf der Strecke, während Narrative wie der „große Austausch“ genutzt werden, um Belegschaften zu spalten und Unsicherheit zu schüren.
Die AfD sagt: ‚Gute Arbeitnehmerpolitik ist, was für Unternehmen gut ist‘ – das führt nicht dazu, dass Arbeitsbedingungen wirklich besser werden und Arbeitnehmerrechte gestärkt werden. Die AfD rühmt sich die Arbeiterpartei zu sein, aber das ist genau das Gegenteil, da Arbeitsrechte rein betriebsrechtlich betrachtet werden.“
Ernesto Klengel, Wissenschaftlicher Direktor des HSI
Analysen der AfD-Reden und -Beschlüsse zeigen, dass die Partei auf betrieblicher Ebene keine ernsthafte Vertretung von Arbeitnehmerrechten anstrebt, sondern diese den Interessen der Unternehmen unterordnet. Gleichzeitig fördert die AfD mit Initiativen wie „Zentrum Automobil“ oder Kampagnen wie „Werde Betriebsrat“ Spaltungen in den Belegschaften und sabotiert Betriebsratsarbeit. Für Gewerkschaften und Betriebsräte bedeutet dies, Strategien zu entwickeln, um die betriebliche Mitbestimmung und damit die Demokratie zu schützen.
Link zum Podcast auf Youtube: www.youtube.com
DBSV
In der zweiten Folge des DBSV-Podcast „Fell und Führbügel“ dreht sich alles um die Frage, wer einen Blindenführhund beantragen kann. Dabei geht es sowohl um die rechtlichen Voraussetzungen als auch um persönliche Überlegungen, die angehende Führhundhalterinnen und Führhundhalter im Vorfeld anstellen sollten. Besonders im Fokus: der Mensch am anderen Ende der Leine.
Moderatorin Lisa Mümmler geht gemeinsam mit dem Rechtsexperten Johannes Sperling folgenden Fragen auf den Grund: Ist das Merkzeichen „Blind“ im Schwerbehindertenausweis erforderlich? Welche Rechte gelten gegenüber Vermietern oder Arbeitgebern? Welche Veränderungen bringt ein Führhund im Alltag mit sich? Und muss das Führgeschirr eigentlich weiß sein?
Neben rechtlichen Fakten und praktischen Tipps berichten sie auch von persönlichen Erfahrungen, räumen mit Klischees auf und stellen hilfreiche Nachschlagewerke vor.
Die Folge kann unter folgendem Link und auf allen gängigen Podcast-Plattformen angehört werden:
www.fell-und-fuehrbuegel.podigee.io
Medien-Tipp
Ursula Engelen-Kefer zu Gast in Talkrunde beim Sender h1-Fernsehen
Hannover. Auch in diesem Jahr gehen am 5. Mai wieder bundesweit zahlreiche Menschen auf die Straße, um auf die Situation von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Hintergrund ist der jährlich stattfindende Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Auch der Arbeitskreis Inklusion von JANUN Hannover e. V. hat diesen wichtigen Tag genutzt und zu einer besonderen Talkrunde beim lokalen Fernsehsender h1–Fernsehen aus Hannover eingeladen. Unter dem Titel „Nachgefragt - Inklusion im Job – Eine Baustelle mit Zukunft“ haben hochkarätige Gäste über Herausforderungen, Fortschritte und Perspektiven der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt diskutiert.
Gäste:
Ursula Engelen-Kefer, ehemalige Vizepräsidentin des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Vorsitzende des Landesverbands Berlin-Brandenburg sowie Mitglied des Verbandsrats
Ottmar Miles-Paul, Autor, Gründer von kobinet-nachrichten und bundesweit aktiver Behindertenrechtsaktivist
Jürgen Bauch, ehemalige Hauptvertrauensperson im Geschäftsbereich des Nds. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, Redaktion SBV InfoBrief, Mitglied im Landesarbeitskreis Teilhabe- und Behindertenpolitik bei ver.di
Louis Kleemeyer, Event-Inklusionsmanager, Gründer sowie Geschäftsführer von Unique United
„Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist einer der zentralen Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe – und trotzdem stoßen Menschen mit Behinderungen dort noch immer sehr oft auf strukturelle Hürden. Mit unserer Talkrunde wollen wir nicht nur Missstände aufzeigen, sondern auch positive Beispiele und Lösungsansätze diskutieren“, erklärt Christian Draheim, Moderator der Sendung „Nachgefragt“.
Eine gravierende Hürde ist, dass der Übergang von der Schule auf den ersten Arbeitsmarkt noch immer nicht gut funktioniert. Viel zu oft gelangen insbesondere junge Menschen mit Lern- oder kognitiven Beeinträchtigungen von der Schule automatisch in eine sogenannte Werkstatt für behinderte Menschen. Ursprünglich als Übergang gedacht, schaffen es weniger als ein Prozent der Betroffenen aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt. Ein Beispiel, dass Mut macht, ist Louis Kleemeyer. Auch er sollte nach seiner Schulzeit aufgrund seiner Lernbeeinträchtigung in eine Werkstatt für behinderte Menschen. Dank des Engagements seiner Eltern und seines starken Willens hat Louis Kleemeyer den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt geschafft. Heute arbeitet er als Event-Inklusionsmanager und hat zudem das Unternehmen Unique United gegründet. „Mein Tipp an die Werkstätten ist wirklich, dass sie wieder dahin zurückfinden, wofür sie eigentlich da sind. Sie sind dazu da, dass sie Menschen mit Behinderungen vorbereiten und sie sind nicht dafür da, dass sie immer und dauerhaft Menschen mit Behinderungen dortbehalten. Sie müssen die Personen so vorbereiten, dass sie selber auch mal eine E-Mail schreiben können, dass sie selber mal Überweisungen machen können, Krankenversicherung, Verträge durchschauen, E-Mails verstehen, usw. Das macht im Moment alles hauptsächlich der Betreuer. So können sie sich natürlich selber nichts zutrauen. Sie haben dann Ängste, Ängste die Kontrolle zu verlieren“, erklärt Kleemeyer.
Und auch Ursula Engelen-Kefer kritisiert das System der Werkstätten. „Wir müssen das Schaufeln der Menschen mit Behinderungen in die Sonderwelten abschaffen. Die müssen nicht in irgendwelche Sonderschutzräume, sondern sie sollen mit dem richtigen Leben konfrontiert werden. Das fängt damit an, dass sie gar nicht erst in so eine Berufsausbildung gelangen, sondern sie müssen in eine ganz normale Berufsausbildung kommen. Da müssen sich die Bundesagentur und die Arbeitsagenturen viel mehr engagieren, damit Menschen mit Behinderungen eine Ausbildung in den Tätigkeitsbereichen ermöglich wird, wo sie besonders stark sind, statt ihre Schwäche zu betonen und sie dann in eine Werkstatt zu stecken.“
Dass das System der Werkstätten dringend überdacht werden muss, bestätigt auch Ottmar Miles-Paul. Mit seinem Buch „Zündeln an den eigenen Strukturen“ möchte er erreichen, dass noch mal ganz neu darüber nachgedacht wird, wie es gelingen kann, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Natürlich wurde auch über die Ausgleichsabgabe diskutiert. Schließlich beschäftigen immer noch rund 25 Prozent der beschäftigungspflichtigen Unternehmen null Prozent Menschen mit Behinderungen. „Wir brauchen Regelungen, die auch weh tun. Aber diese Regelungen müssen auch kontrolliert werden. Was helfen uns die schönsten Regelungen auf dem Papier, wenn ich sie laufend umgehen kann. Da muss man erst einmal alle Ausnahmen und alle Löcher, die entfernt werden können, wegschaffen“, fordert Engelen-Kefer.
Glaubt man den Medienberichten, ist der Fachkräftemangel groß. Dennoch steigt die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderungen weiter an. Aktuell sind 185.168 schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum Januar 2024 ein Anstieg von rund 13.000 Menschen. „Es gibt zahlreiche Beispiele, die zeigen, dass fast alles möglich ist, wenn man nur will. Leider fehlt aber auf der Seite der Unternehmen noch immer zu oft der Wille - sei es aus Angst, Unsicherheit oder Unwissenheit. Hier müssen wir ansetzen“, betont Draheim. Und auch Jürgen Bauch fordert ein grundlegendes Umdenken in der Personalbeschaffung von Unternehmen und dem öffentlichen Dienst. „Wir müssen schauen, auch im öffentlichen Dienst, dass wir das Job Carving viel mehr in den Vordergrund stellen. Nämlich, dass wir gucken, was hat der Mensch für Fähigkeiten, was hat der für Qualitäten? Nicht schauen auf das, was er nicht kann, sondern darauf, was dieser Mensch kann und dann gucken, was habe ich für eine Tätigkeit, die auf diesen Menschen im Betrieb oder in der Dienstelle passt. Das finde ich einen wichtigen Aspekt und der muss viel, viel mehr in den Vordergrund.“ Job Carving bezeichnet eine personalisierte Anpassung von Arbeitsplätzen, bei der eine bestehende Arbeitsstelle so umgestaltet wird, dass sie besser zu den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen einer bestimmten Person passt – oft mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung oder anderen Einschränkungen eine Beschäftigung zu ermöglichen.
„Inklusion kann nur gelingen, wenn wir endlich dazu übergehen, lösungsorientiert zu handeln und wenn wir jeden Menschen als Individuum betrachten. Und Lösungen gibt es viele. Beispielsweise müsste das Budget für Arbeit viel mehr genutzt werden“, fordert Draheim. Das Budget für Arbeit ist ein arbeitsmarktpolitisches Förderinstrument, das Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern soll. Menschen mit Behinderung, die eigentlich Anspruch auf einen Werkstattplatz hätten, sollen stattdessen unterstützt und gefördert werden, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten zu können – mit tarifgerechter Bezahlung und sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss von bis zu 75 % des Bruttolohns. „Für das Budget für Arbeit haben viele hart gekämpft. Es ist noch lange nicht perfekt, aber es bietet Menschen eine Unterstützung. Vorher war es immer so ein bisschen Flop oder Top. Entweder man schafft es auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder nicht. Das Budget für Arbeit gibt halt auch eine Unterstützung. Das sollten wir auf jeden Fall stärken und ausbauen. Im neuen Koalitionsvertrag gibt es Anknüpfungspunkte und das muss jetzt endlich auch schnell mit Leben gefüllt werden“, fordert Ottmar Miles-Paul.
Die Sendung wird am 5. Mai um 20:15 Uhr bei h1-Fernsehen im TV und Livestream ausgestrahlt und ist anschließend auch online auf YouTube verfügbar.
Der JANUN-Arbeitskreis Inklusion wurde im Sommer 2019 gegründet und engagiert sich seither für mehr Bewusstsein, Information und Teilhabe rund um das Thema Inklusion. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine Stimme zu geben, Barrieren abzubauen und die Gesellschaft für mehr Gleichberechtigung zu sensibilisieren.
Mehr Infos zum JANUN-Arbeitskreis Inklusion gibt es auf dem Instagram-Kanal inklusion.im.kopf.
Für weitere Informationen oder Interviewanfragen wenden Sie sich gerne an:
Christian Draheim | Mobil: 0151 58568794 | E-Mail: inklusionimkopf@gmail.com
ver.di-Forum Nord & Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
Die SBV muss sich in ihrer Arbeit komplexen Aufgaben stellen. Dabei spielt es eine große Rolle, wie die SBV mit internen und externen Akteuren zusammenarbeitet bzw. deren Expertise nutzen kann.
Dieses Zusammenspiel ist der Schwerpunkt der 7. Fachtagung für die SBVen aus der kirchlichen Arbeitswelt. Zentral ist für die SBV die Zusammenarbeit mit der MAV. Wie es gut gelingen kann und wie die Aufgabenverteilung zwischen MAV und SBV ist, ist ein weiteres Thema der Fachtagung.
Immer öfter werden Dienststellen und Privatpersonen von Hackern angegriffen. Wir zeigen auf, wie sich die SBVen davor schützen können und in welche Fallen der Angreifer*innen, die SBV nicht tappen darf.
Da sich die SBVen im arbeits- und sozialrechtlichen Rahmen bewegen, darf die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, des Kirchengerichts und des Europäischen Gerichtshof nicht fehlen. Wir haben wieder ausgewiesene Experten des Arbeits- und Sozialrechts gewinnen können, die euch durch diese Fachtagung begleiten.
Wir freuen uns über einen interessanten Austausch und angeregte Diskussionen.
Programminformationen und Anmeldung: www.verdi-forum.de
Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Werkzeug zur systematischen Analyse und Beurteilungen der Gefährdungen und zur Festlegung von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit.
2013 wird mit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes die Gefährdungsbeurteilung auf die Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit erweitert. Im Referentenentwurf zum Arbeitsschutzgesetz wird betont, dass es hier um eine Klarstellung hinsichtlich der Gefährdungsfaktoren, die bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen, geht. Die Anpassung des Arbeitsschutzgesetzes zielt darauf ab, das Bewusstsein der Arbeitgeber für psychische Belastungen bei der Arbeit zu schärfen und dabei das Augenmerk vor allem auch auf die Berücksichtigung von psychischen Belastungen zu richten.
Nach gut 10 Jahren Praxis in der Umsetzung der Meilensteine des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wollen wir eine Bilanz aus der Sicht einiger Akteure des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ziehen.
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