Mai 2022

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 35

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

…… Kriege und ihr Folgen bringen alle betroffenen Menschen in eine unvorstellbar schreckliche Situation. Wir müssen das aktuell in der Ukraine in ungeheuerlichem Ausmaß wahrnehmen! Die vulnerablen Gruppen jedoch, also z.B. Kinder, alte Menschen und auch behinderte Menschen werden besonders und meist als erste hart getroffen. Jede Krise ist für sie eine doppelte Belastung, wie Raul Krauthausen sagt. Oft haben sie nicht die Möglichkeiten, sich dem schrecklichen Geschehen zu entziehen oder wenigstens die notwendigste Unterstützung zu erhalten, vielfach gleichbedeutend mit einem Todesurteil! Vielen gelingt jedoch die Flucht, aber sie stehen nun vor dem abrupten Ende ihres bislang als einigermaßen normal empfundenen Lebens. Der Krieg sei die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln, schrieb Clausewitz. Das Schicksal des Menschen ist der Mensch, mag man mit Brecht darauf antworten.

Krieg ist immer ein Verbrechen, entsteht nicht von selbst und braucht immer einen Angreifer! Wer einem Volk das Existenzrecht abspricht, kann kaum gute Absichten haben! Wer Waffen verkauft und daran verdient, ist letztlich bei jedem Krieg auf der Siegerseite. Wir leben in einer Welt, in der einige wenige sehr viel haben* und sehr viele sehr wenig. Es ist an der Zeit, dass die wenigen die sehr viel haben, die Rechnungen begleichen, die durch Kriege und Krisen entstehen.

Keinem vernünftigen Menschen wird es einfallen, Tintenflecken mit Tinte, Ölflecken mit Öl wegwaschen zu wollen. Nur Blut soll immer wieder mit Blut abgewaschen werden.
(Bertha von Suttner, 1843 - 1914)


Die Impfpflicht ist im Bundestag gescheitert. Der Bundestag debattierte an den Fakten vorbei. Parteipolitik war wichtiger als der Schutz von Menschen, die diesen Schutz notwendigerweise brauchen. Wer hat den Schaden? Die zukünftig Erkrankten, die vulnerablen Gruppen, deren Bewegungsfreiheit und Mobilität im Herbst unter Umständen wieder extrem eingeschränkt sein wird und – auch ganz wichtig – die Demokratie! Freiheit, Freiheit, Freiheit, hieß es vonseiten der FDP. Die ISL nennt es das Freiheitsideal des „laissez fair“ der FDP, die das Sterben behinderter und alter Menschen in Kauf nehme. Die CDU verpflichtete die Ihrigen plakativ und öffentlich zum Fraktionszwang, obwohl die Abgeordneten eigentlich immer frei und nur ihrem Gewissen verpflichtet sind. Die Rechte feixte und freute sich. Und das alles angesichts der Tatsache, dass täglich 300 Menschen an oder mit Covid-19 sterben und zehn bis dreißig Prozent der Infizierten unter Langzeitbeschwerden** leiden! Es ist erstaunlich, dass diese Tatsache noch nicht einmal die FDP beunruhigt, wenn diese Menschen auf unabsehbare Zeit nicht in der Lage sind, ihren oder irgendeinen Job voll ausüben können. Und dies angesichts des immer stärker beklagten Fachkräftemangels. Manchmal schwebt eben auch (ungewollt) eine Wolke Zynismus durch das Parlament……..

Gesundheitsminister Lauterbach muss – wohl gegen seine eigene Meinung – nach dem Scheitern der desaströsen Kommunikationsstrategie die aktuellen Regelungen verteidigen. Prof. Dr. Drosten hat wohl die Schnauze voll und verlässt das Corona-Sachverständigengremium, das vom Bundestag zur Evaluierung des Infektionsschutzgesetzes eingesetzt worden war.

Nun bleibt es bei Appellen und der Hoffnung auf die Einsichtsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger. Im Ergebnis beobachte ich die deutlich sinkende Zahl der maskentragenden Menschen im Supermarkt, Theater und anderswo. Die zurückgekehrte, viel gepriesene „Normalität“ ist ein Ergebnis der politischen Ignoranz und Unvernunft.

Nur wo Einsicht ist, beginnt die bleibende Besserung.
(Georg Sticker, 1860 - 1905, Mediziner)


„30 Jahre 5. Mai - Lautstark für Gleichstellung 1992 - 2022“, so lautet der Titel einer Broschüre, die von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung behinderter Menschen herausgegeben wurde. Wenn man sich die Lektüre gönnt, wird deutlich, dass es ohne das Engagement vieler Menschen die vielen Verbesserungen auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft nicht geben würde. Und es macht deutlich, dass das Ende des Weges noch nicht in Sicht ist!

Der DGB stellt Anfang April auf einer Pressekonferenz die Eckpunkte eines Vorschlags für einen Gesetzesentwurf vor: „Eine Betriebsverfassung für das 21. Jahrhundert“! Unter anderem wird auch eine Reform des Tendenzschutzes in der geltenden betrieblichen Mitbestimmung in Kirche und Diakonie gefordert. Was bleibt, ist die Hoffnung, dass vom DGB auch die SBVen und ihre eingeschränkten Möglichkeiten in diesen Betrieben mitgedacht werden! Das SGB IX muss auch in diesen Unternehmen voll und ganz Geltung haben, weil auch das zu einer inklusiven Gesellschaft gehört!

Alles Gute und eine interessante Lektüre wünscht im Mai
Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de


*OXFOAM: 10 reichste Männer verdoppeln ihr Vermögen – über 160 Millionen Menschen zusätzlich in Armut
**Long-COVID und Post-COVID: Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsbiografien sind oft unterschiedlich. Wer in frühen Jahren viel gearbeitet hat, tut auch was für seine Versorgung im Alter. Im Laufe eines Lebens kann viel geschehen: unerwartete, schwere Krankheiten, der Verlust des Arbeitsplatzes, der Fall in die Sozialhilfe. Rentenansprüche verlieren Betroffene dabei oft aus den Augen. Dass das Konsequenzen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung haben kann, zeigt eine Entscheidung des Sozialgerichts Neuruppin.

Link zum Artikel beim DGB Rechtschutz: www.dgbrechtsschutz.de

Buch-Tipp

Digitalisierung ist auch ein Thema für behinderte Menschen und ihre betriebliche Interessenvertretung im Betrieb oder in der Dienststelle. Simon Schaupp* hat ein interessantes Buch geschrieben, dass auch gewerkschaftliche Positionen und Handlungsweisen kritisch unter die Lupe nimmt.

Smarte neue Arbeitswelt? Ein schonungsloser Blick hinter ihre glänzenden Oberflächen

Von der Pflege bis ans Fließband: Es gibt kaum noch einen Bereich der Erwerbsarbeit, der nicht von der Digitalisierung betroffen ist. Sie erscheint dabei als unausweichliches Schicksal. Simon Schaupp vollzieht einen Perspektivenwechsel. Ausgehend von Momenten des Konflikts zeigt sich die Digitalisierung der Arbeitsprozesse selbst als umkämpftes Terrain. Im Zentrum von »Technopolitik von unten« stehen deshalb die Beschäftigten: Mit welchen Strategien reagieren sie auf die Polarisierung der Arbeitswelt in hochqualifizierte Digitalexpert*innen und manuell Tätige, die, algorithmisch gesteuert und prekär beschäftigt, zunehmend ersetzbar werden? Um das zu beantworten, hat Schaupp mit Manager*innen, Ingenieur*innen und Arbeiter*innen gesprochen, politische Organisierungsversuche begleitet und selbst mehrere Monate als Kurierfahrer und in der Elektroindustrie gearbeitet. Seine Forschung macht deutlich: Überall, wo algorithmische Arbeitssteuerung als Mittel der Verdichtung und Entwertung menschlicher Arbeit eingesetzt wird, finden sich auch Vorgänge des Widerstandes und der Selbstorganisation. Schaupps Studie fordert uns so zu einer Revision des Bildes heraus, das wir uns von der Digitalisierung gemacht haben.

Verlag Matthes & Seitz Berlin, 2021, ISBN 978-3-7518-0332-8

* Simon Schaupp, 1988 in Freiburg geboren, ist Soziologe und arbeitet als Oberassistent am Lehrstuhl für Sozialstrukturanalyse der Universität Basel. Er forscht und publiziert zur Digitalisierung der Arbeitswelt sowie zu aktuellen und historischen sozialen Konflikten.

ISL-Broschüre

Ableismus ist ein recht neues, für viele noch ungewohntes Konzept, das aber wichtig ist, um so manche unangenehme oder tief verletzende Erfahrung besser einordnen zu können. Der Begriff „Ableismus“ setzt sich zusammen aus dem englischen Wort „able“ (to be able = fähig sein) und „ismus“. Solche Endungen deuten auf ein in sich geschlossenes Gedankensystem.
Ableismus (gleichbedeutend wird auch im englischsprachigen Raum von Ableism gesprochen) ist die alltägliche Reduktion eines Menschen auf seine Beeinträchtigung. Damit einher geht eine Abwertung (wegen seiner Beeinträchtigung) oder aber eine Aufwertung (trotz seiner Beeinträchtigung). Damit erleben behinderte Menschen durch den Ableismus das, was Menschen mit Migrationshintergrund durch den Rassismus widerfährt oder Frauen durch Sexismus erleben. In jedem Fall werden die Betroffenen nicht als gleichberechtigte Gegenüber wahrgenommen, sondern etikettiert und auf- oder abgewertet.

Deshalb hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL diese elektronische barrierefreie Broschüre entwickelt. Das Projekt wurde vom AOK Bundesverband gefördert. In dieser Broschüre wird das Konzept des Ableismus erklärt. Erfahrungsberichte von Betroffenen verdeutlichen die Mechanismen und zeigen Reaktionsmöglichkeiten auf. Dadurch werden verschiedene Strategien bekannt gemacht, mit denen man Ableismus begegnen kann. Jede*r kann davon profitieren und eigene Strategien entwickeln.

Wer durch die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen, Interviews und Argumente Ableismus erkennt, kann dagegen vorgehen und sich so aktiv gegen diese Form der Benachteiligung wehren.
Ableismus kommt in allen gesellschaftlichen Bereichen vor, wie die Beispiele in dieser Broschüre zeigen. Ableismus trifft Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen – auch das wird durch die Erfahrungsberichte deutlich.

PDF-Download, möglich auf dieser Website: www.isl-ev.de

Bündnis von Wohlfahrts- und Fachverbänden

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2022 appellierte ein breites Bündnis von Wohlfahrts- und Fachverbänden mit einem Grundsatzpapier an die Politik, jetzt dafür zu sorgen, dass mehr Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden.

Dazu Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Der Aufschwung am Arbeitsmarkt geht an Menschen mit Behinderungen vorbei. Ihre Arbeitslosenquote ist doppelt so hoch wie die anderer Erwerbsloser. Menschen mit Behinderungen können und wollen ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen, aber viel zu wenig Unternehmen schaffen die Voraussetzungen dafür. Hier ist nun die Politik gefragt: Sie muss Verwaltung, Unternehmensverbände und Gewerkschaften zusammenbringen, um den Rechtsanspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben in die Praxis umzusetzen. Die Menschen sind bereit für einen inklusiven Arbeitsmarkt, nun müssen Taten folgen.“

Gemeinsame Pressemitteilung: Inklusive Arbeit voranbringen – Wir müssen handeln!

Die unterzeichnenden Verbände setzen sich bei aller Verschiedenheit mit Blick auf ihre Aufgabenbereiche in einem gemeinsamen Papier für die Stärkung inklusiver Arbeit ein. Sie verstehen sich als aktive Akteure, die gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen sowie staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren den Prozess zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben weiterentwickeln wollen.

Inklusive Arbeit als gleichberechtigte gemeinsame Arbeit von Menschen mit und ohne Behinderungen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ist möglich und muss entsprechend gefördert werden. Menschen mit Behinderungen, engagierte Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Wohlfahrts- und Fachverbände wissen, wie es gelingen kann. Ein genereller Richtungswechsel zu inklusiver Arbeit steht jedoch aus. In einem breiten Bündnis sprechen sich Wohlfahrts- und Fachverbände dafür aus, diesen Prozess endlich mit hoher Priorität zu befördern. Unternehmensverbände, Gewerkschaften, Politik und Verwaltung sind mit aufgefordert, inklusive Arbeit entschieden voranzutreiben.

Menschen mit Behinderungen können und wollen ohne jede Diskriminierung in Betrieben und Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten. Inklusives Arbeiten gelingt, wenn die jeweils individuell notwendige Unterstützung im Betrieb erfolgt. Der Anteil der Menschen mit Behinderungen in Arbeitslosigkeit und in besonderen Einrichtungen konnte in den letzten Jahren nicht gravierend gesenkt werden.

Passgenaue Leistungen für Menschen mit Behinderungen sind von zentraler Bedeutung, damit berufliche Teilhabe gelingt. Unflexible Strukturen, enge Zeit- und Finanzvorgaben verhindern inklusive Arbeit. Ein Paradigmenwechsel zur Teilhabeorientierung für alle Menschen mit Behinderung ist dringend erforderlich. Ein Arbeitsmarkt, der seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird, verfolgt nicht nur betriebswirtschaftliche Interessen, sondern behält die Menschen im Auge. Inklusion ist das Fundament für eine funktionierende demokratische Gesellschaft. Teilhabe am Arbeitsleben ist ein Menschenrecht. Worten und Absichtserklärungen müssen jetzt Taten folgen!

Hintergrundpapier, PDF-Download: www.diakonie.de

Veranstaltungstipp

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und das Zentrum für Sozial¬forschung Halle e. V. (ZSH) führen am 20. und 21. Juni 2022 (jeweils von 10 bis 13:30 Uhr) im Rahmen des Projektes „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (ZIP-NaTAR)“ eine Tagung zur Barrierefreiheit im Betrieb und in Werkstätten für behinderte Menschen durch. Schwerpunkte der Veranstaltung werden u. a. barrierefreie Arbeitsstätte und Arbeitsplatz sowie die Möglichkeiten einer barrierefreien bzw. barrierearmen Gestaltung der SBV- und Werkstattratswahlen sein.

Die Veranstaltung wird digital über Zoom stattfinden. Eine Möglichkeit zur Online-Anmeldung wird voraussichtlich Anfang Mai 2022 zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen: www.dvfr.de

Behindertenbeauftragter der Bundesregierung

Zum Auftakt der Spitzenrunde für bezahlbaren Wohnraum am 27. April betonte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, die Bedeutung von barrierefreiem Wohnraum.

„Schon jetzt herrscht eine Knappheit nicht nur von bezahlbaren Wohnungen, sondern insbesondere auch von bezahlbaren und barrierefreien Wohnungen - und das für alle Altersgruppen. Wir kennen die Zahlen und wissen, dass bereits im Jahr 2018 rund 2,4 Millionen barrierereduzierte Wohnungen fehlten. Der demografische Wandel wird die Zahl der Haushalte mit mobilitätseingeschränkten Mitgliedern noch steigern. Deswegen ist es nur folgerichtig, dass auch Bundesbauministerin Geywitz dieses Thema ganz klar auf der Agenda hat“, so der Beauftragte. „Wir brauchen jedoch von allen Akteuren ein ganz klares Bekenntnis zu mehr Barrierefreiheit sowohl im Neubau als auch für den Umbau. Barrierefreiheit von Beginn an zu planen, ist eine Frage von Qualität, Professionalität und Nachhaltigkeit. Es ist zudem eine Frage von Wirtschaftlichkeit. Eine von Beginn an barrierefrei gebaute Wohnung muss nicht mehr barrierefrei umgebaut werden, wenn sich die Ansprüche oder Bedürfnisse der Bewohner:innen verändern. Nur barrierefreier Wohnungsbau verdient den Namen sozialer Wohnungsbau.“

Ein wichtiger Aspekt aus Sicht des Beauftragten ist, dass der Bund entsprechende Mittel zur Förderung von Barrierefreiheit auch im Bestand ausreichend bereitstellt. So ist die Zuschussförderung für das Programm „Altersgerecht umbauen - Barrierereduzierung“ im aktuellen Haushaltsentwurf nicht mehr vorgesehen, obwohl dies im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Dies verwundert umso mehr, als dass eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie dem Programm noch vor kurzem positive volkswirtschaftliche Effekte attestiert hatte. Demnach führte die Förderung zu deutlichen Einsparungen in der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe.

Auch für den Neubau muss Barrierefreiheit selbstverständlicher werden. Hier fordert Jürgen Dusel alle Bündnispartner auf, gemeinsam an einem Strang zu ziehen.

Über das Bündnis: Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum wird sich aus vielfältigen „ständigen“ Mitgliedern zusammensetzen. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Länder sind die kommunalen Spitzenverbände, Verbände der Wohnungs- und Bauwirtschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft vertreten. Auch die Unterstützung aus dem Deutschen Bundestag wird sichergestellt. Die Regierungskoalition tragenden Fraktionen haben Vertreterinnen und Vertreter als ständige, beratende Gäste benannt. Zudem werden Fachexperten als beratende Gäste eingeladen, hier zum Beispiel Jürgen Dusel für den Aspekt der Barrierefreiheit.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 07/2022, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Berlin, 27. April 2022

13. - 14. September 2022 in Hamburg

Mittlerweile ist auch diese Veranstaltung fester Bestandteil der Bildungsplanung vieler SBVen. Das ver.di-Forum Nord lädt in Kooperation mit dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen zur 4. Fachtagung für die SBVen in der kirchlichen Arbeitswelt nach Hamburg ein.

Die Arbeit der SBV wird komplexer und dynamischer. Im Arbeitsalltag spielen die rechtlichen und politischen Entwicklungen eine große Rolle. So stehen Veränderungen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, der Barrierefreiheit und auch der europäischen Rechtsprechung an.

Diese und weitere Themen werden in Vorträgen mit unseren Expertinnen und Experten gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Blick auf die tägliche Praxis erarbeitet. Alle Vorträge vermitteln Wissen, das für die Arbeit der SBV erforderlich ist.

Alle Infos, den Tagungsflyer und die Möglichkeit zur Anmeldung unter: www.verdi-forum.de

Hans-Böckler-Stiftung

Das Betriebsverfassungsgesetz, das die Mitbestimmung durch Betriebsräte regelt, hat in diesem Jahr gleich zweimal Geburtstag: Ursprünglich 1952 in Kraft getreten, wurde es 1972 von der damaligen sozialliberalen Koalition zum letzten Mal grundlegend modernisiert – damals galten Faxgeräte als Zukunftstechnik. Höchste Zeit, um das Betriebsverfassungsgesetz fit zu machen für das 21. Jahrhundert – und eine Epoche, in der Digitalisierung, Internationalisierung und sozial-ökologische Transformation neue Anforderungen stellen. Zugleich zeigen zahlreiche Berichte über die Behinderung von Betriebsratsarbeit, dass die betriebliche Mitbestimmung besser gegen Übergriffe von Arbeitgebern gesichert werden sollte.

Um diese Ziele zu erreichen, hat eine Gruppe von Expertinnen und Experten aus den DGB-Gewerkschaften, der Hans-Böckler-Stiftung sowie Jura-Professoren von den Universitäten Göttingen und Bremen ein detailliertes Reformkonzept in Form eines Gesetzesvorschlags erarbeitet (alle Mitglieder finden Sie am Ende der PM).* Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann, die Zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner, Christoph Meister, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands und Dr. Johanna Wenckebach, wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung und Mitautorin des Gesetzesvorschlags, stellen die Reforminitiative am 26.04. 2022 auf einer Pressekonferenz vor.

Quelle und Details: Pressemitteilung vom 26. April 2022

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Kindergarten, Schule, Arbeit – der Familienalltag kann sehr aufreibend sein. Familiäre Verpflichtungen und berufliche Herausforderungen können – besonders bei Müttern – zu Stress und ständigem Zeitdruck führen. Das gilt verstärkt für Familien mit chronisch kranken Mitgliedern oder solchen von Menschen mit Behinderungen. Der anstrengende Familienalltag gerät schnell ins Wanken, wenn ein Kind oder ein Elternteil schwer oder für längere Zeit erkrankt. Das ganze Familiensystem muss auf die emotionalen Belastungen und die sozialen Folgen ausgerichtet werden: Häufige Arzttermine, Therapiestunden oder zusätzlicher Betreuungs- und Pflegeaufwand bedeuten Alltagsumstellungen. Mitunter sind auch berufliche Veränderungen oder eine neue Rollenverteilung in der Familie notwendig. Dies betrifft das System Familie insgesamt.

Link zum Reha-Info 02/2022: www.bar-frankfurt.de

DGB

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rentenanpassung 2022 und der Verbesserung bei Erwerbsminderungsrenten sieht zwei zentrale Reformvorhaben vor. So sollen Erwerbsminderungsrenten für alle, die nach 2000 und vor 2019 erstmalig eine Rente erhalten haben, erhöht werden. Auch bei den jährlichen Rentenanpassungen sind zahlreiche Neuregelungen vorgesehen. Wer von den Plänen profitiert, welche Fehler nun korrigiert werden und warum die Wiedereinführung des Nachholfaktors ein Fehler ist, beschreibt dieser Artikel: www.dgb.de

Studie

Immer häufiger klagen Menschen nach einer überstandenen Covid-19-Erkrankung über gesundheitliche Beschwerden unterschiedlicher Art. Gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, dem Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil erforscht das IPA Long-/Post-COVID-Erkrankungen.

PDF-Download: COVID-19 überstanden und trotzdem nicht gesund?

Aus dem Bundestag

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/1115), die volle Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen zu garantieren. Diese sei Kernelement der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), jedoch im politischen Handeln noch nicht selbstverständlich, kritisiert die Fraktion.

Von der Bundesregierung verlangt sie deshalb, gemäß der UN-BRK, transparente Kriterien für eine barrierefreie, volle Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen und Verbänden mit diesen zusammen zu erarbeiten. Diese sollen dann für die Tätigkeit der Bundesministerien in deren Geschäftsordnung verankert werden. Auch sollen die Fristen für Rückmeldungen und die Abgabe von Stellungnahmen von Organisationen und Verbänden im Rahmen der Verbändeanhörung deutlich verlängert werden.

Barrierefreie Partizipation soll nicht nur räumliche, sondern auch kommunikative und digitale Barrierefreiheit umfassen. Alle Bedarfe für alle Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsformen müssen dabei abgedeckt werden, verlangen die Abgeordneten.

Die Regierung soll außerdem einen Gesetzentwurf vorlegen, um im Rahmen der Selbsthilfeförderung bedarfsdeckende finanzielle Mittel für Selbstvertretungsorganisationen zuzuweisen.

Heute im Bundestag | hib 134/2022 | 22.03.2022

Aus dem Bundestag

Mit Vorschlägen zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes und für mehr politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen hat sich eine Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 25. April 2022, befasst. Gegenstand der Anhörung war zum einen ein Antrag (20/1013) der Unionsfraktion zur Stärkung der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und zum anderen ein Antrag (20/1115) der Fraktion Die Linke für eine volle gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen.

Der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, die Beratungsangebote für Arbeitgeber zur Schaffung inklusiver Arbeitsplätze auszubauen, wurde ebenso begrüßt wie das Ziel, Inklusionsbetriebe zu stärken. Die Forderung, die Budgets für Arbeit und Ausbildung zu entbürokratisieren und so weiterzuentwickeln, dass sie einen größeren Kreis von Menschen erreichen, wurde ebenfalls von den meisten Sachverständigen unterstützt. Auch für die stärkere politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen müssten noch viele Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, so die Ansicht der Experten.

Quelle: www.bundestag.de

Anmeldung für den SBV InfoBrief

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