Mai 2019

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 2

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

… Deutschland liegt bei der Inklusion weit hinten. Das bescheinigt Dr. Theresia Degener (Professorin für Recht und Disability Studies der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe) unserem Land in einem Vortrag Anfang April, wie evangelisch.de berichtete. Der Anteil von behinderten Kindern und Jugendlichen, die keine reguläre Schule besuchen, sondern auf Förderschulen unterrichtet werden, habe sich bundesweit nur um 0,6 Prozent verringert, sagte Degener. Die Bundesrepublik sei auch weit davon entfernt, bis 2022 einen barrierefreien öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Die Nutzung von Bus und Bahn sei aber für Menschen mit Behinderung zur gesellschaftlichen Teilhabe erforderlich. Einige positive Effekte kann Degener jedoch auch erkennen: So ist die Erwerbslosenquote unter behinderten Menschen zurückgegangen und an den Universitäten hat sich die Zahl behinderter Studenten erhöht. Zudem sei es gelungen, das Thema der Menschenrechte von behinderten Menschen in der Gesellschaft zu verdeutlichen.

Gibt es etwas Neues in Bezug auf den Referentenentwurf zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung? Ja, über 26.000 Unterschriften sind in der Petition gegen den Teilhabeabbau durch die Verschlechterung der Versorgungsmedizin-Verordnung mittlerweile eingegangen. Es geht jedoch noch weiter:
Die Online-Petition ist weiterhin auf http://chng.it/BQhpJMjq erreichbar.
Analog geht es auch - einfach Unterschriftenliste downloaden: www.komsem.de

Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik mal wieder die Leviten gelesen und den Wahlrechtsauschluss bestimmter Personengruppen für die Europawahl ohne Begründung gestoppt (siehe unten). Der Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, den das Gericht schon am 29. Januar d.J. per Urteil verworfen hat, muss nun auch schon zu dieser Wahl geheilt werden!

Vom 7. bis 9. Mai – mittlerweile zum 8. Mal - findet die SBV-Fachtagung des ver.di Forum Nord und des Bildungswerk ver.di in Niedersachsen, mit Themen für die Alltagsarbeit der SBVen und die betrieblichen Interessenvertretungen statt. Auch die Zusage des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel zeigt, welch hohen Stellenwert die Veranstaltung weiterhin genießt. In Magdeburg treffen ca. 300 Interessierte auf Expert*innen des Arbeits- und Sozialrechts als Referent*innen. Spannende Vorträge und Diskussionen und die wichtige Möglichkeit, Netzwerke zu knüpfen oder zu erweitern – das ist das Besondere an dieser Veranstaltung, die sich weiterhin wachsender Beliebtheit erfreut. Man sieht sich in Magdeburg!

Wie immer wünsche ich eine interessante Lektüre -
Rückmeldungen erhöhen den Spaßfaktor der Redaktion!
Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

Urteil

Der Zweite Senat hat mit am 15. 04. 2019 verkündetem Urteil im Wege der einstweiligen Anordnung auf einen Antrag von Bundestagsabgeordneten mehrerer Fraktionen angeordnet:

Bei Anträgen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (§§ 17, 17a Europawahlordnung) sowie bei Einsprüchen und Beschwerden gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Wählerverzeichnisse (§ 21 Europawahlordnung) für die neunte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019 sind § 6a Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Europawahlgesetzes und § 6a Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 2 und 3 des Europawahlgesetzes nicht anzuwenden.

Die nicht anzuwendenden Regelungen enthalten Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter. Die Entscheidung ist gemäß § 32 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) ohne schriftliche Begründung bekanntgegeben worden.

Urteil vom 15. April 2019 - 2 BvQ 22/19
Quelle: Pressemitteilung Nr. 29/2019 vom 15. April 2019

Urteil

Die Parteien stritten um die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung. Die Kündigung hat das Landearbeitsgericht Niedersachsen in der Berufung für unwirksam erklärt, weil es an einer erforderlichen Zustimmung des Integrationsamtes gemäß § 85 SGB IX (alt) fehlte.
Die vom BAG als Vorfrist verstandene Frist von 3 Wochen gem. § 90 Abs. 2 a, § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX wird auch durch die mündliche bzw. telefonische Stellung eines Gleichstellungsantrags gewahrt.

LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.10.2018, 11 Sa 225/18

Link zum Urteil: www.rechtsprechung.niedersachsen.de

Aus dem Bundestag

Die Zahl der Krankheitstage von Beschäftigten wegen psychischer Belastungen ist von 2007 bis 2016 deutlich gestiegen, von knapp 48 Millionen auf 109 Millionen Krankheitstage. Im Jahr 2017 gab es einen leichten Rückgang auf 107 Millionen Krankheitstage. Das geht aus einer Antwort (19/8688) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/8159) der Fraktion Die Linke hervor. Männer sind demnach in allen Altersgruppen häufiger betroffen als Frauen. So wurden 2017 in der Altersgruppe der 45- bis unter 50-jährigen Männer 336 Krankheitstage je 100 Versicherte gemeldet, bei Frauen in der Altersgruppe waren es 201 Tage. Insgesamt gingen 21 Prozent der Krankheitstage auf das Konto von Männern und 14 Prozent auf jenes der Frauen. 71.303 Menschen gingen 2017 wegen der Diagnose "Psychische Störungen" in Erwerbsminderungsrente. 1997 waren dies noch 54.657 Menschen.

hib - heute im bundestag | Nr. 343, 1. April 2019

Tipp

Am 18. Mai startet die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen die bundesweite Aktionswoche Alkohol mit dem Schwerpunktthema „Kein Alkohol am Arbeitsplatz!“. Die DGUV unterstützt die Aktionswoche, denn die Arbeitswelt ist durch Alkoholkonsum und Abhängigkeit mit am stärksten betroffen.

Link: www.aktionswoche-alkohol.de

... als soziale Teilhabeleistung
Urteil

Behinderte Studierende, die wegen des Bezugs von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz keinen Anspruch auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - oder dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - haben, können zuschussweise Eingliederungshilfeleistungen zur Deckung laufender Unterkunftskosten als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am Donnerstag, 4. April 2019 entschieden (Aktenzeichen B 8 SO 12/17 R).

Quelle: www.bsg.bund.de

Opfert das Gymnasium!

Grundschulen leben inzwischen den Gedanken oft schon erfolgreich, auch wenn es immer noch an Ressourcen und Erfahrung fehlt. Aber sie waren schon immer Schulen für alle. Nach der Grundschule bleibt die Inklusion vielerorts jedoch eine Utopie. Und viele Eltern geben ihre Kinder wegen des Mangels an akzeptablen Möglichkeiten in Förderschulen. Die Exklusivität unseres Schulsystems, das nach vier Jahren Grundschule nach Leistung trennt passt nicht zum Inklusionsgedanken.

Ein Kommentar von Parvin Sadigh: www.zeit.de

Tipp

Der Informationsdienst der deutschen Wirtschaft iwd hat im April 2019 ein Themenheft „Inklusion“ mit Artikeln, Kurzanalysen und Info-Grafiken zu den Bereichen Schule, Studium und Arbeitsmarkt veröffentlicht. Die Inhalte können auch den engagierten Schwerbehindertenvertreter*innen und interessierten Arbeitgeber*innen bei ihren Bemühungen um den offensichtlich immer noch nicht abgeschlossenen Bewusstseinswandel helfen.

Der iwd bietet regelmäßig kurze Analysen zu wirtschafts-, sozial- und bildungspolitischen Themen online unter www.iwd.de sowie als gedruckte Publikationen.

Link zum Download: www.iwd.de

Aus dem Bundestag

Die Bundesregierung plant nicht, den Paragrafen 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) um niedrigschwellige Zuverdienstangebote zu erweitern. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/8838) auf eine Kleine Anfrage (19/8292) der FDP-Fraktion. Der Paragraf regelt, unter welchen Bedingungen Menschen mit Behinderungen, die Förderleistungen nach dem SGB IX erhalten, diese auch jenseits von Werkstätten bei "anderen Leistungsanbietern" in Anspruch nehmen können, um am Arbeitsleben teilzunehmen.

Die Bundesregierung verweist zur Begründung nun auf das Bundesteilhabegesetz, mit dem das Beschäftigungsangebot für Menschen mit Behinderungen deutlich erweitert worden sei. Die damit eingeführten neuen Angebote der anderen Leistungsanbieter und des Budgets für Arbeit würden auch für psychisch kranke Menschen die Möglichkeiten erweitern, am Arbeitsleben teilzunehmen, heißt es in der Antwort.

hib - heute im bundestag | Nr. 401, 10. April 2019

Aus dem Bundestag

Der Petitionsausschuss sieht Bedarf, den Gebrauch der sogenannten Leichten Sprache auch seitens der Bundesregierung auszubauen. In der Sitzung am Montag beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Eingabe fordert ein Petent, Gesetze und Verordnungen auch in Leichter Sprache zu veröffentlichen und damit den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu entsprechen. Zur Begründung führt er an: Gesetzes- und Verordnungstexte seien in der Regel schwer verständlich. Sie sollten daher seiner Auffassung nach in einer Sprache veröffentlicht werden, "die auch Menschen mit Behinderung leicht verstehen können".

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss darauf hin, das unter Leichter Sprache eine besondere Form der textlichen Darstellung verstanden werde, die aus kurzen Sätzen mit einfachen, anschaulichen Wörtern, unterstützt durch Bildelemente, besteht. Schon jetzt, so heißt es weiter, seien Behörden verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung ergebe sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Einklang mit dieser gebe die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung seit 2011 konkrete Regelungen zur Leichten Sprache vor, schreiben die Abgeordneten. "Jede Behörde der Bundesverwaltung muss auf ihrem Internetauftritt zusätzlich Informationen in Leichter Sprache bereitstellen", heißt es in der Beschlussempfehlung.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts habe der Bundestag im Behindertengleichstellungsgesetz zudem die Verpflichtung zur vermehrten Information mittels einfacher Texte geschaffen. "Seit 1. Januar 2018 sollen Bundesbehörden und Sozialversicherungsvertreter mit Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren", schreibt der Petitionsausschuss.

Im Hinblick auf die Forderung des Petenten, Gesetzestexte in Leichter Sprache zu formulieren, weist der Ausschuss darauf hin, dass Erläuterungen zu einzelnen Gesetzen schon heute auf den Internetseiten der Ministerien in Leichter Sprache zu Verfügung gestellt würden. Gleichwohl werde mit der Petition auf ein grundlegendes Anliegen in einer inklusiven Gesellschaft aufmerksam gemacht. Der Zugang zu Rechtsquellen und Informationen stelle eine Grundvoraussetzung für eine umfassende und selbstständige Teilhabe an der Gesellschaft dar. Das gelte auch für Gesetzes- und Verordnungstexte.

Die von der Bundesregierung jetzt schon getroffenen Maßnahmen, mit denen der UN-Behindertenrechtskonvention nachgekommen werden soll, seien sinnvoll und fänden die Unterstützung des Petitionsausschusses, heißt es in der Beschlussempfehlung. Dennoch gebe es weiterhin Bedarf, "den Gebrauch von Leichter Sprache auszubauen und so flächendeckend Informationen in einer Art und Weise zur Verfügung zu stellen, die auch für Menschen mit Behinderung gut verständlich und zugänglich ist", urteilen die Abgeordneten.

hib - heute im bundestag | Nr. 347, 1. April 2019

Universität Magdeburg

Die Servicestelle für behinderte Studierende (SBS) der Universität Marburg hat ihren "Leitfaden zur Erstellung barrierefreier Dokumente" komplett überarbeitet. Mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen, zahlreichen Abbildungen und Beispielen erleichtert der Leitfaden all denjenigen die Arbeit, die Literatur barrierefrei umsetzen.

  • SBS: "Leitfaden zur Erstellung barrierefreier Dokumente": www.uni-marburg.de
  • Weitere Materialien für eine barrierefreie Kommunikation finden Sie in der Online-Bibliothek der IBS: www.studentenwerke.de

UN-BRK

Dr. Theresia Degener redet nicht um den heißen Brei herum: Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft brauche es einen regelrechten Systemwechsel. "Und der steht noch aus", sagt die Professorin an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum. Von 2011 bis 2018 war sie Mitglied und Vorsitzende des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Anlässlich des Festakts zum zehnjährigen Bestehen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland am 26. März 2019 in Berlin wurde sie dafür von Bundessozialminister Hubertus Heil geehrt. Die Redaktion des Kompetenzzentrum Selbstbestimmtes Leben (KSL) Arnsberg sprach mit der Bochumer Hochschullehrerin über Wunsch und Wirklichkeit der UN-BRK.

Link zum Interview: www.ksl-arnsberg.de

Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass in Ausnahmefällen die Blutzuckermessung als häusliche Krankenpflege auch bei konventioneller Insulintherapie und über längere Zeiträume verordnet werden kann.

Hess. Landessozialgericht, Urteil v. 28. 02. 2019, L 8 KR 443/17

Artikel zur Entscheidung siehe: www.diabetiker-nds.de

... Gesetzesänderungen vor
UN-BRK

Die aktuelle Diskussion um die Abschaffung von Wahlrechtsausschlüssen von Menschen, die gesetzliche Betreuung in allen Bereichen nutzen oder wegen Schuldunfähigkeit im Strafvollzug sind, ist nach Ansicht des Forums behinderter Juristinnen und Juristen nur ein Beispiel dafür, welcher gesetzliche Handlungsbedarf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch besteht. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Konvention am 26. März 2009 in Deutschland hat das Forum im Vorfeld des Jubiläums Vorschläge für Gesetzesänderungen zur Verwirklichung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen am 25. März in Berlin vorgestellt.

Weitere Informationen und PDF-Download: www.nw3.de

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Arbeitgeber*innen sind durch das Arbeitsschutzgesetz von 1996 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Betrieb auf Gefährdungen für die Beschäftigten hin zu beurteilen und so Umfang und Anforderungen an erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu bestimmen. Die Ergebnisse der repräsentativen Betriebsbefragung 2015 der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) belegen demgegenüber, dass nur rund die Hälfte der Betriebe angibt, derartige Beurteilungen durchzuführen. Warum die andere Hälfte der Betriebe keine Beurteilungen durchführt, ergibt sich ebenfalls aus den Daten der Befragung.

Der Artikel ist im Journal "sicher ist sicher", Volume 70, Nr. 4, S. 185-187 erschienen.

PDF-Download auf www.baua.de

Aus dem Bundestag

Menschen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, sowie wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter sollen nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion ab Jahresmitte nicht mehr von Bundestags- oder Europawahlen ausgeschlossen werden. Die beiden Koalitionsfraktionen haben dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf "zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze" (19/9228) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

In der Vorlage verweisen CDU/CSU und SPD darauf, dass das Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 29. Januar 2019 (Az. 2 BvC 62/14) die genannten Wahlrechtsausschlüsse für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat. Der Gesetzentwurf, mit dem diese Ausschlüsse im Bundes- und im Europawahlgesetz beendet werden sollen, soll am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Mit ihm sollen zugleich die "Grenzen zulässiger Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts" bestimmt und die Strafbarkeit der Wahlfälschung bei zulässiger Assistenz im Strafgesetzbuch klargestellt werden.

hib - heute im bundestag | Nr. 403, 10. April 2019

Der BEM-Kompass für den Wiedereinstieg in das Berufsleben nach längerer Krankheitszeit

Von einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) profitieren Arbeitgeber und Beschäftigte. Das BEM hilft dabei, nach längerer Krankheitszeit Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, weiterer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Beschäftigte werden so vor Arbeitslosigkeit und Frühverrentung geschützt. Arbeitgeber haben einen konkreten wirtschaftlichen Nutzen: Fachkräfte können im Unternehmen gehalten werden, Störungen im betrieblichen Ablauf und eine zusätzliche Belastung der übrigen Belegschaft vermieden und so Fehlzeiten und Personalkosten verringert werden.

Die Herausforderung beim BEM: Für die Rückkehr an den Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam individuelle Lösungen finden. Dafür stehen zahlreiche Informationen und Publikationen zur Verfügung. Das neue Online-Angebot "BEM-Kompass" (www.bar-frankfurt.de/bem-kompass) der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) bündelt bereits vorhandene Informationen und navigiert Arbeitgeber und Beschäftigte durch das Thema "Betriebliches Eingliederungsmanagement". Der BEM-Kompass beantwortet dabei Fragen, die helfen, sich in kurzer Zeit zu orientieren und zu handeln:

  • WARUM lohnt sich das Betriebliche Eingliederungsmanagement?
  • WAS ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement?
  • WIE funktioniert das Betriebliche Eingliederungsmanagement?
  • WO finden Sie weitere Services und Informationen?

Weitere Infos und Quelle: www.bar-frankfurt.de

Aus dem Bundestag

Die Mängel bei der Beratung von Menschen mit Behinderungen in den Jobcentern sind nach Ansicht der Bundesregierung kein flächendeckendes Phänomen. Dies ergebe sich aus den Ergebnissen der sogenannten "Praxis-Checks", die die Bundesagentur für Arbeit (BA) 2018 in den Jobcentern zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes durchgeführt hat, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/8887) auf eine Kleine Anfrage (19/8157) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Grünen beziehen sich in ihrer Anfrage auf einen Bericht der Internen Revision der BA, in dem deutliche Mängel bei der Beratung von arbeitslosen Menschen mit Behinderung festgestellt wurden. Die Bundesregierung betont nun, dass bereits heute jedes Jobcenter sicherstellen müsse, dass ein Rehabilitationsbedarf frühzeitig erkannt und ein Bedarf für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt vorrangig geprüft werde. Im Lauf dieses Jahres werde die BA eine mit Praktikern vorgenommene Überarbeitung der bestehenden Arbeitshilfen für die "Berufliche Rehabilitation erwerbsfähiger Leistungsberechtigter" in Trägerschaft der BA vorlegen, in die auch die Erkenntnisse der Internen Revision einfließen würden, heißt es in der Antwort weiter.

hib - heute im bundestag | Nr. 413, 11. April 2019

Pflicht zur Einladung schwerbehinderter externer Bewerber
Urteil

Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist nicht in jedem Fall gemäß § 165 Satz 3 SGB IX zur Einladung des externen schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. So darf er eine Stelle gleichzeitig extern und intern ausschreiben. Dabei kann die externe Ausschreibung unter den Vorbehalt gestellt werden, dass externe Bewerber nur zum Zuge kommen sollen, wenn sich nicht genug interne Bewerber finden (gestuftes Ausschreibungsverfahren). Können die freien Stellen alle mit internen Bewerbern besetzt werden, muss der öffentliche Arbeitgeber einen schwerbehinderten Menschen als externen Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch einladen. Dies ist daher auch nicht als Indiz für dessen Diskriminierung durch den Arbeitgeber geeignet.

Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 18. Dezember 2018
– 1 Sa 26 öD/18 ) ebenso wie bereits vorher das Arbeitsgericht Lübeck (3 Ca 2041 b/17) im Rahmen einer Entschädigungsklage nach § 15 AGG entschieden.

Quelle: www.schleswig-holstein.de

Aus dem Bundestag

Im Jahr 2015 waren 167.700 Arbeitsplätze in Betrieben in Deutschland mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8934) auf eine Kleine Anfrage (19/8391) der AfD-Fraktion. Die Regierung bezieht sich dabei auf Zahlen einer Teilerhebung in Betrieben von 2015, diese Erhebung wird nur alle fünf Jahre durchgeführt. Im Jahr 2010 waren demnach 138.294 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt.

hib - heute im bundestag | Nr. 402, 10. April 2019

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Die neue Ausgabe der baua stellt aktuell Ergebnisse aus der aktuellen Erhebungswelle der Arbeitszeitbefragung vor. Dabei beleuchtet sie die große Vielfalt moderner Arbeitszeitgestaltung. Diese muss in heutiger Zeit in erster Linie die Balance halten zwischen den Anforderungen der Unternehmen und den Wünschen der Beschäftigten.

Auch die Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten werden in der vorliegenden Ausgabe thematisiert. Die baua: Aktuell 1/19 erklärt unter anderem, warum Abschalten und Entspannen so wichtig sind: So sind ausreichende Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen und die Einhaltung von Pausen wichtig für eine gelungene Erholung.

Die aktuelle Ausgabe gibt es – ebenso wie alle seit 2005 erschienenen Mitteilungen – kostenfrei auf der Internetseite der BAuA: www.baua.de

Referentenentwurf

Weniger Hürden für Menschen mit Behinderungen auf Webseiten öffentlicher Stellen: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im März 2019 den "Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)" vorgelegt.

Am 23. Dezember 2016 ist die EU Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Kraft getreten; 2018 kamen zwei Durchführungsbeschlüsse der EU hinzu. Durch Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist die Richtlinie für den Zuständigkeitsbereich des Bundes umgesetzt worden. In der Folge besteht zum Teil sprachlicher Angleichungs- und zum Teil Konkretisierungsbedarf bei der BITV 2.0 sowie der Behindertengleichstellungs-Schlichtungsverordnung (BGleiSV).

Die BITV 2.0 soll u. a. Neuregelungen der Barrierefreiheitsanforderungen, Anpassungen der Regelung zu Inhalten in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache sowie eine Ergänzung zu Erläuterungen der Erklärung zur Barrierefreiheit, des Überwachungsverfahrens und zur Berichterstattung erhalten.

Es ist vorgesehen, eine neu einzurichtende Überwachungsstelle bei der DRV Knappschaft-Bahn-See mit der Umsetzung und Dokumentation zu beauftragen.

Quelle: www.reha-recht.de

Link zum Referentenentwurf der Verordnung auf der Webseite des BMAS: www.bmas.de

Schlichter statt Richter

Am 3. April hat die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - ihren zweiten Jahresbericht veröffentlicht. Angesiedelt ist die Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel. Sie hilft seit 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und Bundesbehörden zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht.

Der für den Berichtszeitraum 2018 veröffentlichte Tätigkeitsbericht zeigt, dass sich die Schlichtungsstelle inzwischen fest etabliert hat. Sie wurde bereits mehr als 300 Mal in Anspruch genommen. In der überwiegenden Zahl der Verfahren konnte eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden. Damit konnten - mitunter langwierige - Gerichtsverfahren vermieden werden.

Erfreulich ist auch, dass die Schlichtungsstelle im Berichtszeitraum erstmals eine vollständige Übersetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes in die Deutsche Gebärdensprache vorgenommen hat. Im vergangenen Jahr wurde in Deutschland zudem die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt. Dadurch übernimmt die Schlichtungsstelle die Aufgabe der „Ombudsstelle digitale Barrierefreiheit“. Das Besondere daran ist, dass in diesem Bereich nun auch Schlichtungsverfahren durchgeführt werden können, wenn privatrechtlich organisierte Einrichtungen, die jedoch überwiegend aus Bundesmitteln finanziert werden, sich nicht an die Vorgaben zur Barrierefreiheit halten.

Der Jahresbericht 2018 der Schlichtungsstelle BGG steht hier als PDF-Download zur Verfügung: www.behindertenbeauftragter.de

Quelle: PM, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Berlin, 03. April 2019

Anmeldung für den SBV InfoBrief

Wenn Sie gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchten,
schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht:

sbv@bw-verdi.de
Betreff: Abo SBV InfoBrief

Bildungswerk der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) in Niedersachsen e.V.

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Betriebs- und Personalräte­seminare

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