März 2026

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 77

Liebe Kolleginnen und Kollegen ……

…… da bringt der Kanzler und Gefolgsleute weiterhin die Mär vom arbeitsunwilligen, den Lifestyle pflegenden, gutverdienenden Personal in Umlauf und siehe da, er bekommt auch noch Unterstützung von den Arbeitnehmer*innen höchstselbst. Mehr Zeit kann besser sein als mehr Geld. So sieht es die Mehrheit der Beschäftigten, denen ein Tarifvertrag eine Wahloption zwischen mehr Freizeit und mehr Lohn ermöglicht. Den Studienautor*innen der Universität Bielefeld, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des WSI zufolge hat sich 2022 deutlich mehr als die Hälfte für mehr Zeit statt zusätzlichem Geld entschieden. Na sowas! Faules Pack! Oder nehmen da auch vielleicht viele Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit wahr, sich dem Stress im Unternehmen zumindest zum Teil zu entziehen? Frag sich eigentlich niemand des politischen Regierungspersonals in Berlin, wie es in deutschen Unternehmen und Dienststellen zugeht? Überlastung, ständige Um-, Re- und Neuorganisation, Personalmangel, dazu fehlende Kita-Plätze und ungenügende Pflegemöglichkeiten. Der Kanzlerzögling und neoliberale Hardliner Linnemann meinte jüngst auch wieder, es wäre ein grundlegender Umbau des Sozialstaates nötig. Im Ergebnis wird das eine Fortsetzung der Umverteilung von unten nach oben, wenn die Finanzierung unseres Gemeinwesens nicht auch grundlegend verändert wird.

Wir erleben zurzeit die Bemühungen einer Demontage des Sozialstaates auf vielen Ebenen. Die absehbaren und die weiter zu befürchtenden Verschlechterungen werden viele Menschen mit Behinderung besonders hart treffen. Deswegen sollten wir das „Bündnis starker Sozialstaat in Niedersachsen“ und seine Forderungen auf allen Ebenen und mit allen Möglichkeiten unterstützen. Zur Finanzierung eines starken Sozialstaats fordert das Bündnis: Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, eine gerechte Erbschaftssteuer, die konsequente Verfolgung von Steuerhinterziehung, eine paritätische Bürgervollversicherung und die Umwandlung der gesetzlichen Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung.

Der Sozialstaat ist nicht nur ein Kostenfaktor,
sondern stabilisiert die Demokratie……
Andrea Wemheuer, Landesbezirksleiterin ver.di NDS-HB

Am 27. Januar dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnerten wir uns auch wieder an ein oft verdrängtes Kapitel der NS-Verbrechen: die systematische Entmenschlichung und Ermordung von Menschen mit Behinderung. Es war die Aktion T4 (benannt nach der Zentrale, Tiergartenstraße Nr. 4 in Berlin), Dass zwischen Erwerbslosigkeit und psychischen Beeinträchtigungen grundsätzlich ein Zusammenhang bestehen kann, ist seit langer Zeit bekannt. In dieser Ausgabe gibt es einen Hinweis auf eine aktuelle Studie, die auch für Schwerbehindertenvertretungen interessant ist. Denn, wie kann eine SBV reagieren, wenn sich ein arbeitsuchender Mensch bewirbt, der durch seine Erwerbslosigkeit psychisch beeinträchtigt ist? Erwerbslosigkeit ist in unserer Leistungsgesellschaft nicht nur ein bedeutendes ökonomisches Defizit, sondern stellt möglicherweise eine tiefgreifende Erschütterung des eigenen Lebensentwurfes dar. Dass In der IAB-Studie durchweg von der Arbeitslosigkeit die Rede ist, muss man verschmerzen, denn nicht jeder erwerbslose Mensch ist ohne jegliche Arbeit.

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes „verfolge für den privaten Bereich das Ziel, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten“, so das BAMS. Deutlichere Worte fanden bislang Aktivisten, Verbände und offizielle Stellen: „Vertane Chance“, „Ziel wird nicht erreicht“, „bleibt hinter dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention zurück“, „Reförmchen“, „Freibrief zur Diskriminierung“, „vergiftetes Geschenk“, lauten nur einige der vielen kritischen Kommentare. Ist Inklusion in Deutschland wirklich gewollt? Sind eventuelle entstehende Kosten immer noch wichtiger als die Teilhabe von Menschen mit Behinderung? Haben die verschiedensten Lobbyisten auch bei diesem Gesetz mal wieder erfolgreich mitgewirkt?

Der 28. Februar war der alljährlich begangene Tag der Seltenen Erkrankungen (Rare Disease Day). Es gibt ca. 8.000 Seltene Erkrankungen. In der EU spricht man von Seltenen Erkrankungen, wenn weniger als 5 von 10.000 Personen das gleiche Krankheitsbild aufweisen. Vier Millionen Menschen sind allein in Deutschland von einer Seltenen Erkrankung betroffen. Jeder einzelne von ihnen braucht gezielte Unterstützung. 72% der Seltenen Erkrankungen haben einen genetischen Ursprung. Die restlichen 28 % lassen sich zurückführen auf Infektionen, Immundefekte, Unfälle oder sind seltene Krebsarten. 7 von 10 Betroffenen reduzieren oder beenden ihre berufliche Tätigkeit. Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. bringt seine Expertise in Medizin, Wissenschaft und Forschung ein, mobilisiert Politik und Krankenkassen und bietet Ratsuchenden eine krankheitsübergreifende Anlaufstelle.

Während ich dies Zeilen schreibe, schickt der Frühling gerade die ersten Vorboten in Form von unzähligen blühenden Krokussen und Nektar sammelnden Hummeln in den Garten. Hoffentlich bringt der Frühling nicht nur uns Wärme und Licht, sondern auch den Vielen, denen es nicht so gut geht.

Mit herzlichen Grüßen

Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

ver.di

Die politischen Initiativen zum sogenannten Bürokratieabbau im Arbeitsschutz und zur Staatsmodernisierung, die insbesondere vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und dem Land Nordrhein-Westfalen ausgehen, haben sich in den letzten Wochen erheblich verdichtet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant eine Reform der Arbeitsschutzregelungen. Das Ziel ist es, die Wirtschaft zu entlasten und den Bürokratieabbau voranzutreiben.

Die geplante Reform des Arbeitsschutzes soll den Fokus nur noch auf die „tatsächliche Gefahrenlage“ richten. Dieses neue Leitmotiv des BMAS würde allerdings einen Paradigmenwechsel bedeuten. Arbeitsschutz würde damit von einer umfassenden präventiven und menschengerechten Gestaltung der Arbeit auf die bloße Minimierung akuter Gefahren reduziert werden.

Ignorieren wir bald psychische Belastungen am Arbeitsplatz?
Was ist mit den Gefahren, die man nicht sofort sieht? Langfristige und weniger sichtbare Gesundheitsrisiken wie psychische Belastungen oder ergonomische Fehlbelastungen würden ausgeblendet, obwohl sie zu häufigsten Gründen für eine Krankschreibung zählen.

Aus Sicht von ver.di führen diese Vorhaben zu einer systematischen Schwächung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zu tiefgreifenden Eingriffen in die Selbstverwaltung und die Autonomie der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wenn Arbeitgeber beim Arbeitsschutz sparen, zahlen wir alle drauf.
Wenn Arbeitgeber beim Arbeitsschutz sparen, zahlen wir alle drauf. Die Kosten tragen dann die Krankenkassen und somit die Beitragszahler*innen. Auch für einen starken Sozialstaat ist ein nachhaltiger Arbeitsschutz wichtig. Genauso wichtig ist die Verteidigung hart erkämpfter grundlegender Regelungen wie das Arbeitszeitgesetz, das Teil des Arbeitsschutzes ist.

Arbeitsschutz ist kein bürokratischer Ballast. Wer bei der Prävention spart, produziert die Krankheitskosten von morgen. Deshalb setzt ver.di sich dafür ein, dass die Schutzstandards nicht weiter ausgehöhlt werden.

Das BMAS muss seiner Rolle als Schutz- und Arbeitsministerium gerecht werden. Gefährdungen der Beschäftigten dürfen nicht durch eigenes Bundesrecht oder politische Initiativen verstärkt, sondern müssen konsequent korrigiert werden.

ver.di und der DGB unterstützen grundsätzlich eine moderne, digitale und effiziente Verwaltung, die echte Vereinfachung bringt. Einen Bürokratieabbau zulasten von Gesundheit, Sicherheit und Beteiligungsrechten der Beschäftigten lehnen wir jedoch ausdrücklich ab.

Quelle: arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de

Zum diesem Thema hat die Bundesregierung auf eine Anfrage Der Linken wie folgt geantwortet:

Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten
Die Bundesregierung sieht den Arbeitsschutz in Betrieben auch dann gewährleistet, wenn dort die Stellen der Sicherheitsbeauftragten gestrichen werden. Das geht aus einer Antwort (21/4068) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3802) der Fraktion Die Linke hervor. Darin kritisieren die Abgeordneten das „Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz“ der Regierung, zu dem die „Abschaffung der Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit weniger als 50 Beschäftigten und die Begrenzung auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten“ gehöre.

Die Regierung antwortet darauf: „Das hohe Arbeitsschutzniveau bleibt dadurch gewahrt, dass die geplante Regelung vorsieht, dass die Erhöhung der Schwellenwerte abhängig von der Gefährdungslage sein wird. Im Falle von besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit ist unabhängig von der Betriebsgröße ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen. Zur Feststellung, ob in kleinen und mittleren Unternehmen ein oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, muss der Arbeitgeber alle potenziellen Gefährdungen umfassend prüfen, Risiken bewerten, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und diese regelmäßig evaluieren. Durch die ausdrückliche Inbezugnahme der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wird die bestehende Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in den Mittelpunkt gestellt und für kleine und mittlere Unternehmen gefestigt. Der Arbeitgeber wird weiterhin von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten und weiteren Beauftragten im Arbeitsschutz beraten und unterstützt. Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz gestärkt.“

hib – heute im bundestag | Nr. 112 | 17.02.2026

Politik

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Im nächsten Schritt wird sich das Parlament mit diesem Regierungsentwurf befassen.

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, kommentiert den Regierungsentwurf für die BGG-Reform:
„Endlich haben wir einen Regierungsentwurf für die Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes - aus inklusionspolitischer Sicht eines der wichtigsten Reformvorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Schließlich warten über 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland darauf, dass Barrierefreiheit umfassend hergestellt wird und sie ihr verbrieftes Recht auf Teilhabe wahrnehmen können - auch im privaten Bereich. Der UN-Fachausschuss hat dieses Versäumnis bei der Staatenprüfung 2023 angemahnt. Deshalb begrüße ich es, dass sich das Kabinett nun mit diesem Gesetzesentwurf befasst und ihn beschlossen hat.
Es ist gut, dass durch diesen Regierungsentwurf Lücken bei den Regelungen der digitalen Barrierefreiheit geschlossen werden und dass Bestandsbauten des Bundes bis 2035 barrierefrei werden sollen.

Auch die vorgesehenen Bestimmungen für die Zertifizierung von Assistenzhunden schließen endlich eine Gesetzeslücke, auf die Betroffene seit 2024 hingewiesen haben. Denn seitdem konnten sie ihre Assistenzhunde, die unter hohen Kosten ausgebildet wurden, nicht zertifizieren und anerkennen lassen. Ihre Zutrittsrechte z. B. in Geschäfte oder den Bahnverkehr konnten sie damit nicht wahrnehmen.

Doch diese Verbesserungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Hauptziel des Gesetzesentwurfs zur Änderung des BGG, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, nicht erreicht wird:

Zwar enthält der Entwurf das Recht auf Bereitstellung so genannter angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen, also z. B. von Arztpraxen, Kinos oder Geschäften, damit sie Zugang zu allen Angeboten haben. Doch dies allein wird die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht substantiell verbessern. Denn angemessene Vorkehrungen sind nur kurzfristige Lösungen im Einzelfall wie z. B. die Einkaufstüte, die vom Personal vor die Tür getragen wird, weil der Kunde im Rollstuhl wegen eines zu engen Eingangsbereichs keinen Zugang in das Geschäft hat. Nach dem Entwurf beinhaltet dieses BGG niemals bauliche Veränderungen wie etwa die Verbreiterung einer Tür oder den Einbau eines Fahrstuhls. So kommen wir aber langfristig nicht weiter, und die Modernisierung unserer Infrastruktur bleibt stecken. Dabei ist unsere alternde Gesellschaft zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen!
Erschwerend kommt hinzu, dass die rechtliche Durchsetzung allein Sache der Betroffenen ist und privaten Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen benachteiligen, keinerlei Sanktionen wie Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen drohen. Damit ist dieses Gesetz ein zahnloser Tiger. Bei bestimmten öffentlichen Stellen wie der Deutschen Bahn ist der Schadensersatzanspruch auf 1.000 Euro begrenzt.

Vielleicht führt dieser Entwurf zur Änderung des BGG aber wenigstens dazu, den Unternehmen zu zeigen, dass sie mit mehr Barrierefreiheit den Service verbessern und Kundengruppen hinzugewinnen können.

Der Anspruch, der uns leiten sollte, wäre, ein modernes Land zu sein, das allen Menschen den Zugang zu öffentlichen wie privaten Angeboten zusichert. Doch dazu gehört mehr Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft, als er bei der Ausgestaltung dieses Gesetzesentwurfs zum Tragen kam.“

Quelle: Pressemitteilung Nr. 2/2026, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, 11. Februar 2026

Recht

Eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), die bei einer im Rettungsdienst beschäftigten Person auftritt, kann wie eine Berufskrankheit anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Person in ihrem Berufsleben wiederholt schwerwiegenden Ereignissen ausgesetzt war – so hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Besprechung der Entscheidung: verdi-bub.de

Link zum Urteil (Aktenzeichen S 1 U 1682/17): www.landesrecht-bw.de

Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen brauchen auch in Niedersachsen verbindliche Rechte, statt unverbindlicher Ankündigungen.

Zwar setzt die Bundesregierung mit der Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache, den Übergangsregelungen zur Zertifizierung von Assistenzhunden und der Beratung von Unternehmen durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit mit dem Gesetzentwurf der BGG-Reform wichtige Ziele um, bleibt aber ansonsten weit hinter dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention zurück.

Eine Reform entfaltet nur dann Wirkung, wenn mit einer geplanten Umgestaltung bestehender Verhältnisse sinnvolle Änderungen für die Menschen einhergehen. Das trifft für die BGG-Reform nicht zu. Zwar enthält der Entwurf das Recht auf Bereitstellung sog. angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen. Aber verbindliche Regelungen für Unternehmen, z. B. zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit, bleiben aus – gehandelt werden muss nur in Einzelfällen und auf individuelle Nachfrage. Deutschland ist mit diesem Gesetzentwurf kein Vorbild bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Fehlende Barrierefreiheit, auch im privaten Sektor, hat der UN-Fachausschuss bereits bei der Staatenprüfung im Jahr 2023 moniert; drei Jahre später sind wir immer noch nicht weiter.

Annetraud Grote, niedersächsische Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und Dr. Isabel Rink, Leiterin des niedersächsischen Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit, dazu: „Grundsätzlich begrüßen wir die Reform des BGG ausdrücklich. Denn sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich gibt es viele Hemmnisse, die die Herstellung der Barrierefreiheit ausbremsen.“

Im privaten Bereich beispielsweise fehlt es flächendeckend an barrierefreien Arztpraxen; hierzu Rink: „In diesem hochsensiblen persönlichen Bereich sollten sich alle Menschen die Fachärztin oder den Facharzt, den sie konsultieren, selbstbestimmt aussuchen können und nicht abhängig sein von den wenigen Angeboten, die barrierefrei vorhanden sind.“

Annetraud Grote ergänzt: „Allerdings passen bei der aktuellen Fassung des Entwurfs des Behindertengleichstellungsgesetzes Überschrift und Inhalt des Gesetzes nicht zusammen. Der Entwurf bleibt deutlich hinter dem zurück, was wir aktuell und zukünftig benötigen. Wir sind eine stark alternde Gesellschaft und schon deshalb auf barrierefreie Produkte, Dienstleistungen und Services angewiesen, weil viele von uns möglichst bis ins hohe Alter selbstbestimmt und ohne die Hilfe Dritter im eigenen Heim verbleiben wollen. Daher betrifft das BGG nicht nur ca. 8,8% der Bevölkerung in Niedersachsen, die mit einer Schwerbehinderung leben, sondern letztlich alle ca. 8,2 Millionen Menschen in unserem Bundesland.“

Es bleibt nur zu hoffen, dass die Abgeordneten des Bundestags den Bedarf an Nachbesserungen am aktuellen BGG-Entwurf erkennen und die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit verpflichten. Denn Teilhabe darf nicht vom guten Willen abhängen – es braucht rechtliche Verlässlichkeit; am Ende profitieren alle Mitglieder unserer Gesellschaft in ihrer Vielfalt.

Quelle: Presseinformation Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, 12.02.2026

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

„Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist eine verpasste Chance. Sie bringt minimale Fortschritte und schafft maximale Unsicherheit. Insgesamt bleiben die neuen Regeln weit hinter den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Statt für Reformwillen steht die Bundesregierung damit für Unentschlossenheit: Einerseits müssen private Anbieter in Zukunft sogenannte angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen treffen – also konkrete Lösungen finden, wenn es keine Barrierefreiheit gibt. Andererseits will die Bundesregierung bauliche Maßnahmen und Produkte sowie Dienstleistungen komplett von dieser Regelung ausschließen – das heißt für die meisten Menschen, es ändert sich im Alltag viel zu wenig.

Gut ist, dass Betroffene sich nun bei Benachteiligungen durch Unternehmen kostenlos an die zuständige Schlichtungsstelle wenden können. Allerdings haben sie gegenüber privaten Unternehmen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung – das heißt, sie können sich wehren, aber ohne Konsequenzen. Lediglich von öffentlichen Unternehmen wie der Deutschen Bahn können sie Schadensersatz verlangen, ihr Schmerzensgeld wird aber bei nur 1.000 EUR gedeckelt. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern, denn das Recht auf Teilhabe ist keine freiwillige Gefälligkeit.

Die Reform geht in vielen Punkten an den Bedürfnissen der Menschen vorbei und ordnet ihre Rechte den Interessen von Unternehmen unter. Das ist bitter.“

Quelle: www.antidiskriminierungsstelle.de

Deutsches Institut für Menschenrechte

Zum vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück. Die Privatwirtschaft wird nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen. Selbst kleine Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden bislang pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten sind im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. So bleibt das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos und das geplante Gesetz wird kaum Verbesserungen für die Bürger*innen bringen. Deshalb legen wir den Abgeordneten des Bundestags dringend nahe, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und dafür zu sorgen, dass sich die Privatwirtschaft schrittweise für mehr Barrierefreiheit engagiert. Ein Blick in andere Länder, wie beispielsweise die USA, zeigt: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor ist entscheidend für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung.

Dieser Schritt ist auch in Deutschland dringend erforderlich. Angesichts des demografischen Wandels dürfen wir älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Wohnraum sowie Kultur- und Freizeitangeboten durch Barrieren nicht noch länger erheblich einschränken. Der vorliegende Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes droht jedoch genau das zu bewirken. Damit bleibt er nicht nur deutlich hinter den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück, sondern ist auch langfristig unwirtschaftlich.“

Quelle: www.institut-fuer-menschenrechte.de

ISL – Selbstbestimmt Leben

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) sieht in dem am Mittwoch, 11. Februar, im Kabinett beschlossenen Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) eine vertane Chance. Der Wille zur echten Veränderung ist nicht erkennbar.

Viele Verbände, unter anderem auch die ISL, kritisierten schon im Dezember 2025 in ihren Stellungnahmen den Entwurf zum BGG. Gerade im Bereich der Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft blieb dieser deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Im Gesetzesentwurf wird zwar festgeschrieben, dass auch die Privatwirtschaft Barrierefreiheit herstellen müsse. Jedoch wird es im weiteren Verlauf gleich wieder negiert, in dem jegliche bauliche Veränderungen oder Anpassungen an Dienstleistungen als unzumutbare Belastung deklariert werden. Ebenso ist zwar die Möglichkeit der Feststellung einer Diskriminierung gegeben, diese bleibt für Privatunternehmen ohne wirkliche Konsequenz. Schadensersatz sieht das Gesetz nämlich nicht vor. 
„Die Bundesregierung scheint vergessen zu haben, dass sie die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat und eine barrierefreie Umgebung eines der wichtigsten Schritte zu einer inklusiven Gesellschaft ist“, urteilt Max Prigge, einer der Sprecher für Barrierefreiheit bei der ISL.

Veränderungen müssen jetzt durch das Parlamentarische Verfahren durch die Bundestagsabgeordneten kommen, um eine echte Reform auch den Weg zu bringen, wenn hier schon nicht die zahlreichen Stellungnahmen aus der Verbändelandschaft Verbesserungen bringen konnten. Ansonsten verkommt das BGG nach Meinung der ISL wirklich nur zu einem „Reförmchen“. 
Für die Menschen mit Behinderung ist dies nach den großen Hoffnungen in der vergangenen Legislaturperiode unter der Ampel-Koalition die nächste Hiobsbotschaft seitens der Politik. Ob Inklusion in Deutschland wirklich gewollt ist?

Quelle: Presseinformation ISL, 12.02.2026

Bundesagentur für Arbeit

Eine Auslandserfahrung steigert die Chancen am Arbeitsmarkt. Doch bei der Planung stoßen Menschen mit Behinderungen oft auf Barrieren. Für mehr Chancengleichheit sorgt jetzt die Bundesagentur für Arbeit mit einem neuen Inklusionsprojekt. Damit können sich Menschen mit Behinderungen, die gerne mal im EU-Ausland arbeiten würden, online über die Regelungen vor Ort informieren.

Die Unterstützungsangebote finden sich im EURES-Portal unter der Kategorie Lebens- und Arbeitsbedingungen. Dort erfährt man etwa, welche Stellen beispielsweise in Schweden für die Anerkennung der Behinderung zuständig sind oder wie Menschen mit Behinderungen gefördert werden. Zudem wird dargelegt, welche Unterstützung Arbeitgeber bekommen, die Menschen mit Behinderungen anstellen. Daneben finden sich Kontaktdaten zu den wichtigsten Anlaufstellen und Informationen über den Alltag wie Ermäßigungen für den öffentlichen Nahverkehr. Ähnliche Info-Pakete bietet die Plattform für alle Länder der Europäischen Union sowie für Island und die Schweiz.

„Als Bundesagentur für Arbeit steht Inklusion im Mittelpunkt unseres Auftrages“, sagt Vanessa Ahuja, Vorständin der Bundesagentur für Arbeit für das internationale Geschäft. „Wir unterstützen Menschen dabei, ihren beruflichen Weg eigenständig zu gestalten und ein selbstbestimmtes Arbeitsleben aufzubauen. Dazu gehört auch die Chance, mal im Ausland zu arbeiten.“

Das Projekt ist eine Kooperation zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der European Labour Authority (ELA) unter Beteiligung der Arbeitsverwaltungen in Europa. Die Informationen stehen seit Freitag, 12. Dezember, auf der EURES-Plattform auf Deutsch, Englisch, Französisch sowie in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Presseinfo Nr. 56

DBSV

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. übt massive Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). „Der Privatwirtschaft wird nun zwar formell verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber davon können sich die Betroffenen nichts kaufen, denn nahezu jede Benachteiligung passt durch die gesetzlichen Schlupflöcher“, stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke ernüchtert fest.
Sollte der Entwurf wie vorgelegt umgesetzt werden, wird sich im Alltag behinderter Menschen kaum etwas verbessern. Dafür sorgen die folgenden vorgesehenen Regelungen:

  • Selbst kleinste Einzelfallmaßnahmen zur Überwindung von Barrieren werden pauschal zur unverhältnismäßigen Belastung für die Wirtschaft erklärt.
  • Das Benachteiligungsverbot kann durch jeden "sachlichen Grund" eingeschränkt werden.
  • Schadenersatzansprüche wegen erlittener Benachteiligungen durch private Anbieter sind ausgeschlossen.

Was dagegen im Entwurf völlig fehlt, sind eine Pflicht zur Barrierefreiheit und ein effektiver Rechtsschutz. Und es drohen sogar Verschlechterungen: Bisher wird eine Benachteiligung wegen einer Behinderung vermutet, wenn Verstöße gegen Vorgaben zur Barrierefreiheit nachgewiesen werden. Im Gesetzentwurf ist diese Regel, die zumindest für öffentliche Stellen gilt, einfach gestrichen worden. Wer aufgrund einer Behinderung eine Diskriminierung erlitten hat, soll diese zukünftig vor Gericht vollständig beweisen, um zu seinem Recht zu kommen. Das wird aber nur in Ausnahmefällen gelingen.

Fatal ist zudem die Botschaft, die mit dem Gesetzentwurf einhergeht: „Alle nötigen baulichen Veränderungen wie auch Änderungen von Gütern und Dienstleistungen werden pauschal zur unverhältnismäßigen und unbilligen Belastung für die Wirtschaft erklärt. Menschen mit Behinderungen sind also eine Bürde für die Gesellschaft“, kritisiert Bethke.
Der DBSV appelliert daher an die Abgeordneten im Bundestag, dafür zu sorgen, dass Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung zum Standard werden. Der Verband weist darauf hin, dass ca. 13 Millionen Menschen in Deutschland von entsprechenden Änderungen im Gesetzentwurf profitieren würden und dass Barrierefreiheit in unserer immer älter werdenden Gesellschaft weiter an Bedeutung gewinnen wird.

Quelle: Newsletter, Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V., 13. Februar 2026

DGUV

Manche Beschäftigte benötigen zusätzlich zu ihrer regulären Sehhilfe eine Bildschirmbrille. Über den individuellen Bedarf entscheidet die Arbeitsmedizinische Vorsorge.

Eine Kollegin beugt sich immer wieder zum Bildschirm vor, ein anderer Mitarbeiter reibt sich regelmäßig angestrengt die Augen: Manchmal steckt mehr dahinter als bloße Ermüdungserscheinungen nach einem langen Tag am Rechner – zum Beispiel Schwierigkeiten beim scharfen Sehen während der Bildschirmarbeit. Löst eine reguläre Sehhilfe das Problem nicht, braucht die Person unter Umständen eine spezielle Bildschirmbrille.

Weitere Informationen: topeins.dguv.de

Niedersachsen

Das Land Niedersachsen baut sprachliche Barrieren ab: Damit insbesondere Menschen mit Behinderungen ihre Rechte besser verstehen können, steht das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) ab sofort auch in Leichter Sprache zur Verfügung. Dazu hat das Sozialministerium eine 30-seitige Broschüre veröffentlicht, die die wesentlichen Inhalte des Gesetzes leicht verständlich erklärt. Das NBGG gilt für alle öffentlichen Stellen in Niedersachsen wie Ministerien oder Kommunen und regelt unter anderem das Benachteiligungsverbot, das Recht auf barrierefreie Kommunikation, die digitale Barrierefreiheit von Webseiten und Apps sowie die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler und auf Landesebene.

Sozialminister Dr. Andreas Philippi erläutert dazu: „Inklusion bedeutet, dass alle Menschen überall mitmachen können. Sprache darf dabei kein Hindernis sein. Mit der Veröffentlichung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes in Leichter Sprache lösen wir ein Versprechen aus unserem Aktionsplan Inklusion ein. Wir stärken damit die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch aktiv einfordern und am gesellschaftlichen Leben teilhaben“.

Dazu sagt Annetraud Grote, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Niedersachsen: „Gesetze betreffen alle Menschen. Übersetzungen in Leichte Sprache sorgen dafür, dass auch alle Menschen sie verstehen können – das ist gelebte Teilhabe und ein wichtiger Schritt zu mehr Demokratie.“

Dr. Isabel Rink, Leiterin des Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit Niedersachsen und Expertin für Leichte Sprache, ergänzt: „Alle Menschen müssen ihre Rechte und Pflichten kennen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass das niedersächsische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nun in Leichter Sprache vorliegt. Wir brauchen diese Angebote dringend.“

Die Übersetzung des NBGG in Leichte Sprache ist eine von insgesamt 97 konkreten Maßnahmen aus dem Aktionsplan Inklusion 2024-2027, den die Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen hat. Ziel ist es, Niedersachsen in allen Lebensbereichen barrierefreier zu gestalten – von der Verwaltung über die Bildung bis hin zur Digitalisierung.

Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Form der Alltagssprache. Sie hilft vor allem Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten sowie Menschen, die nicht gut lesen können oder Deutsch gerade erst lernen, komplexe Texte dank kurzer Sätze und einfacher Wörter besser zu verstehen. Leichte Sprache ist eine Kommunikationshilfe und damit eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe möglichst vieler Menschen, indem sie (schwere) Texte für alle Menschen zugänglich macht.

Die Fassung des NBGG in Leichter Sprache steht ab sofort auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zum Download zur Verfügung und kann bald auch als gedruckte Publikation kostenfrei bestellt werden.

Quelle: Presseinformation, 19.02.2026, Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Niedersachsen

Das Land Niedersachsen geht einen wichtigen Schritt für mehr Teilhabe und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen: Ab Februar 2026 wird die neue Version des Bedarfsermittlungsinstruments Niedersachsen, kurz B.E.Ni 4.0, landesweit bereitgestellt. Mit dieser Weiterentwicklung wird das Verfahren zur Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs und zur Planung passender Hilfen deutlich vereinfacht und übersichtlicher gestaltet. Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, die neuen Bögen zunächst freiwillig zu nutzen.

Sozialminister Dr. Andreas Philippi betont: „Mit B.E.Ni 4.0 stellen wir die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt unseres Handelns. Die neue Version ist ein großer Schritt hin zu mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und einer modernen, bürgernahen Verwaltung. Damit machen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu dem übergeordneten Ziel einer inklusiven Gesellschaft. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement und ihre wertvolle Arbeit.“

B.E.Ni ist ein zentrales Werkzeug, um gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen ihren individuellen Unterstützungsbedarf zu ermitteln und passende Hilfen zu planen. Der verschlankte Formularsatz B.E.Ni 4.0 ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen, Leistungserbringern, Kommunen und dem Land. Ziel war es, den bürokratischen Aufwand im Verfahren auf das Nötigste zu reduzieren und damit für alle Beteiligten nutzerfreundlicher zu machen.
Die neuen Formulare sind deutlich kürzer und auf das Wesentliche konzentriert. Das spart Zeit und erleichtert die Anwendung. Es gibt ergänzende Bögen in Einfacher und Leichter Sprache, teilweise mit Piktogrammen, damit alle Leistungsberechtigten, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, aktiv mitwirken können. Die Zielplanung wurde deutlich reduziert, sodass die Anwendung im Alltag spürbar erleichtert wird. So können die Unterstützungsziele gemeinsam sinnvoll benannt und festgelegt werden.

Mit B.E.Ni 4.0 wird das Verfahren zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen spürbar verbessert. Es bildet die Grundlage dafür, ein komplexes Verfahren auf das Wesentliche zu reduzieren. Im Mittelpunkt stehen dabei immer die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen. Der Vorstandsvorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hans-Joachim Lenke weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit der flächendeckenden Praxisumsetzung bereits die nächste Herausforderung wartet: „Alle am Prozess beteiligten Akteure müssen die notwendigen technischen Voraussetzungen schaffen, um prospektiv die aufwendige Papierdokumentation gänzlich abzuschaffen. Nur mit digitalen Lösungsansätzen und einem digitalen Datenaustausch können echte Mehrwerte für alle generiert werden. Wir hoffen auf eine schnellstmögliche Umsetzung im Sinne aller Beteiligten.“

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Annetraud Grote hebt die Bedeutung der Neuerung für die Inklusion in Niedersachsen hervor: „Mit der neuen Version – B.E.Ni 4.0 – wird durch die Weiterentwicklung ein klares Zeichen für die Verbesserung der personenzentrierten Unterstützung von Menschen mit Behinderungen gesetzt. Das Ziel der Teilhabe bei der Bedarfsermittlung wird durch die Vereinfachung leichter erreichbar, die Handhabe transparenter. Dass Mitglieder des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen an der Weiterentwicklung maßgeblich beteiligt waren, ist dabei ein zentrales Qualitätsmerkmal.“

Der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST), Dr. Jan Arning, ergänzt: „Das bisherige Bedarfsermittlungsinstrument B.E.Ni hat in der Vergangenheit erhebliche Verwaltungsressourcen in den Kommunen gebunden. Wir begrüßen daher ausdrücklich die weitere Vereinfachung des Verfahrens. Zugleich erwarten wir, dass perspektivisch eine einheitliche digitale Lösung umgesetzt wird, die zu einer weiteren Entlastung der Kommunen und zu einer effizienteren Durchführung von B.E.Ni beiträgt.“

Ricarda Hasch, Vorsitzende des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V.- Niedersachsen, erklärt: „Vielen Dank für die lösungsorientierte Zusammenarbeit. Mit der vorgenommenen Reduzierung leistet B.E.Ni 4.0 einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau, zur Nachhaltigkeit und Teilhabe.“

Quelle: Presseinformation, Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, 24.02.2026

Buchtipp

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Rechtsextreme Parteien haben Zulauf, ihr Gedankengut stößt auf Akzeptanz. Die Wahlen 2024 haben das überdeutlich gezeigt, ob auf europäischer Ebene oder in den Bundesländern. Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, verbale und schriftliche Übergriffe, Hetze und Gewalt machen vor Betrieben und Dienststellen nicht Halt. Die Arbeitswelt ist ein Spiegel der Gesellschaft.

In diesem Buch werden die Ursachen analysiert und Wege aufgezeigt, um gegenzusteuern. Es gilt, rechtsextreme Umtriebe beherzt einzudämmen, wenn die Demokratie in Gefahr ist und die Betriebsverfassung unter Druck gerät. Interessenvertretungen und andere Akteure brauchen Information, Rechtstipps und gute Argumente, um am Arbeitsplatz für demokratische Werte einzutreten. Dafür liefert dieser »Reader« Impulse und gewerkschaftliche Orientierung.

Was ist zu tun? Einzelne Menschen sind wirksam vor Übergriffen zu schützen. Angriffe auf den Betriebsfrieden, auf die Demokratie und Grundrechte sind abzuwehren. Der Band zeigt rechtliche Instrumente und Handlungsfelder auf; er stellt erfolgreiche Initiativen und betriebliche Beispiele vor, die motivieren: vor Ort gewerkschaftlich Flagge zeigen und aktiv werden, demokratische Werte und positive Leitbilder stärken.

„Demokratie in der Arbeitswelt“ bietet treffende Analysen, Konzepte und ermutigende Beiträge. Unter anderen von Michael Vassiliadis (Bundesvorsitzender der IGBCE), Thomas Klebe (ehemaliger Justiziar der IG Metall), Thomas Otto (Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes), Ernesto Klengel (Hugo-Sinzheimer-Institut), Marcel Fratzscher (DIW - Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V., Berlin), Tim Hühnert (DGB), Gerd Wiegel (DGB).

Initiativen und Beispiele guter Praxis werden vorgestellt: von Interessenvertretungen, den DGB-Gewerkschaften, Bildungsanbietern, vom Verein zur Bewahrung der Demokratie e. V.

Demokratie in der Arbeitswelt
Strategien und Handlungsfelder gegen Rechtsextremismus
1. Auflage 2025 (Oktober 2025), Seiten ca. 240, kartoniert, 24,00 €
Verlag Bund-Verlag, Frankfurt, ISBN 978-3-7663-7516-2

REHEDAT

REHADAT hat eine neue Ausgabe „REHADAT-Wissen“ zum Thema berufliche Teilhabe von Menschen mit Down-Syndrom veröffentlicht. Darin geht es um das Down-Syndrom allgemein, seine Bedeutung für das Berufsleben und insbesondere um Lösungsansätze aus der Praxis – etwa für die Arbeitsplatzgestaltung oder die Arbeitsorganisation. Interviews mit Betroffenen und Fachpersonen zeigen unter anderem, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wo es Chancen, aber auch noch Herausforderungen im Arbeitsleben gibt. Deutlich wird, dass Menschen mit Down-Syndrom in passenden Arbeitsumgebungen ihre Stärken wie Motivation, Genauigkeit und soziale Kompetenzen gut einbringen können.

Die Ausgabe richtet sich an Arbeitgebende, Menschen mit Down-Syndrom und ihr Umfeld sowie Fachkräfte aus Medizin, Rehabilitation und Inklusion.

Zur neuen Ausgabe: Down-Syndrom | REHADAT-Wissen

Tipp

Wie arbeiten Gewerkschaften und SBVen effektiv zusammen, um die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen durchzusetzen? Dies zeigt unser Autor am Beispiel der Inklusionsarbeit der Gewerkschaft ver.di in Niedersachsen. Mehr dazu in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 2/2026.

Die gewerkschaftlichen Aufgaben umfassen individuell die praktische Unterstützung der betroffenen Gewerkschaftsmitglieder und der SBVen. Bei Schulungen und der Vernetzung der SBVen untereinander spielen auch die gewerkschaftlichen Bildungsträger eine große Rolle. Beiden Aspekten kommt angesichts der anstehenden SBV-Wahlen im Jahr 2026 erhöhte Bedeutung zu. Ein weiteres gewerkschaftliches Anliegen ist es, die Anliegen der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen in den politischen Raum zu tragen. Denn neben Gesetzen und Verordnungen haben auch die sozialpolitischen Entscheidungen der Länder ganz reale Auswirkungen auf das alltägliche Leben, auf die soziale Situation und speziell auf die berufliche Teilhabe.

Wie die Vernetzung der SBVen untereinander und die Kontaktaufnahme mit der Landespolitik funktionieren, schildert Jürgen Bauch am Beispiel des ver.di-Landesarbeitskreises Behindertenpolitik in Niedersachsen in „Schwerbehindertenrecht und Inklusion“ 2/2026.

Quelle und Link zum Abo: www.bund-verlag.de

Buchtipp

Ich will raus: Von der Exklusion zur Inklusion“ so hat Ottmar Miles-Paul seinen neuen Roman getitelt, der im Januar 2026 erschienen ist. Nach dem Buch Zündeln an den Strukturen entführt uns der Behindertenrechtler in seinem zweiten Roman nun ins Jahr 2034. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gilt dann 25 Jahre in Deutschland. Die behinderte Aktivistin Helen Weber soll deshalb in der renommierten Fernsehsendung Menschenrechte konkret von den Erfolgen der Enthinderungsgruppe berichten. Ein brisanter Recherchebericht über Verquickungen von Politiker*innen mit Behinderteneinrichtungen soll zudem ausgestrahlt werden. Doch dann überschlagen sich die Ereignisse", heißt es u.a. in der Ankündigung des Romans. Erste Lesungen fanden bereits statt. Weitere Termine sind geplant, so am 6. März in Erfurt und am 4. Mai in Bad Kreuznach.

„Wie entwickelt sich die Geschichte? Wie sieht die Welt 2034 für behinderte Menschen aus? Wie ist es der Enthinderungsgruppe zwischenzeitlich ergangen? Und welche Rolle spielt der Ruf 'Ich will raus'? Zusammen mit der fiktiven Mitautorin des Romans, Helen Weber, blickt der Autor voraus in die Zukunft, aber auch zurück in die Vergangenheit. So viel sei verraten: die Themen der Selbstbestimmung, Inklusion und Aussonderung haben im Jahr 2034 nichts von ihrer Aktualität verloren. Und Pat*innen spielen eine wichtige Rolle“, heißt es weiter in der Ankündigung des Buches.

Dieses gibt es für 18 Euro plus Versandkosten als gedruckte Ausgabe und für 7,99 Euro als E-Book.

Niedersachsen

Bündnis starker Sozialstaat in Niedersachsen stellt Forderungen vor – Gewerkschaften und Sozialverbände treten gemeinsam dafür ein, das Sicherheitsversprechen des Sozialstaates für alle einzulösen

In Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Ein starker Sozialstaat ist die Grundlage für ein gelingendes Zusammenleben. In jüngster Zeit wird dieser Sozialstaat auf unterschiedlichen Ebenen in Frage gestellt und angegriffen. Deshalb haben sich in Niedersachsens Gewerkschaften und Sozialverbände zum „Bündnis starker Sozialstaat“ zusammengeschlossen. Im Einzelnen gehören dazu: Die AWO Niedersachsen Landesarbeitsgemeinschaft, der Paritätische Niedersachsen, die Diakonie in Niedersachsen, die Landesarmutskonferenz Niedersachsen, die Caritas in Niedersachsen, der Kinderschutzbund Niedersachsen, der SoVD, die Lebenshilfe, der Sozialverband VdK, der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften EVG, GdP, GEW, IG BAU, IGBCE, IG Metall, NGG und ver.di.

Das Bündnis setzt sich ein für ein Rentenniveau, das den Lebensstandard sichert, tritt ein für ein entschiedenes Handeln gegen Kinderarmut, für bezahlbaren Wohnraum, für existenzsichernde Löhne, für eine gute medizinische Versorgung, für eine verlässliche soziale Infrastruktur, für den Erhalt des Acht-Stunden-Arbeitstages, für mehr Unterstützung für junge Menschen ohne Ausbildung, für die Integration von Erwerbslosen und für eine Bleibeperspektive für Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und den Folgen des Klimawandels geflohen sind.

„Ein starker Sozialstaat ist das Versprechen an die Bürger*innen, dass sie bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege und im Alter nicht alleingelassen werden. Die soziale Absicherung ist das Fundament für eine demokratische und zukunftsfähige Gesellschaft - diese aufzugeben wäre verantwortungslos und kurzsichtig“, sagt Andrea Wemheuer, die Landesbezirksleiterin von ver.di Niedersachsen-Bremen. „Der Sozialstaat ist nicht nur ein Kostenfaktor, sondern stabilisiert die Demokratie, fördert den sozialen Zusammenhalt und trägt zu einer solidarischen, gerechten und resilienten Gesellschaft bei. Damit er zukunftsfähig wird, muss ein Kulturwechsel vom Misstrauen zum Vertrauen erfolgen. Nur so kann Bürokratieabbau gelingen“, sagt Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen. „Das Existenzminimum muss neu und fair berechnet werden. Die Armut ist in Niedersachsen seit 2010 bereits von 14,4 auf 16,6 Prozent gestiegen. Die Armen werden ärmer und die Reichen immer reicher“, sagt Fabian Steenken, der Geschäftsführer der Landesarmutskonferenz Niedersachsen.

Zur Finanzierung eines starken Sozialstaats fordert das Bündnis: Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, eine gerechte Erbschaftssteuer, die konsequente Verfolgung von Steuerhinterziehung, eine paritätische Bürgervollversicherung und die Umwandlung der gesetzlichen Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung.

Das Bündnis möchte mit den Forderungen eine Diskussion in der Gesellschaft und in der Politik anstoßen. Des Weiteren sind Veranstaltungen und Aktionen in diesem Kontext geplant. Das vollständige Forderungspapier ist dieser Erklärung beigefügt.

Quelle: ver.di, Pressemitteilung, 25.02.2026

Statistik

Die häufigsten (entschädigungspflichtigen) Berufskrankheiten bilden nur einen sehr kleinen, wenn auch nicht unbedeutenden Ausschnitt des Gesamtspektrums arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdung. Im Jahr 2019 wurden etwa 20.422 Berufskrankheiten anerkannt. Sehr viel höher als die anerkannten Krankheiten liegen die angezeigten Fälle: 2019 zeigt sich ein Verhältnis von 84.853 zu 20.422. Das heißt, dass nur rund 24 Prozent der angezeigten Fälle auch tatsächlich anerkannt werden.

Die Daten für die Jahre seit 2020 weisen gleich mehrfache Besonderheiten auf, die durch die Corona-Pandemie verursacht sind: Sowohl die angezeigten Verdachtsfälle (2022: rund 374 Tausend) als auch die anerkannten Berufskrankheiten (rund 202 Tausend) sind steil angestiegen.

Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien sowie für Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit in ähnlichem Maße einer Infektionsgefahr ausgesetzt sind, ist eine Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit möglich. 2022 machen die Infektionskrankheiten (rund 295 Tausend) knapp 79 % Prozent aller angezeigten Berufskrankheiten (rund 374 Tausend) aus.

Im Jahr 2024 hat sich die Zahl der Verdachtsanzeigen jedoch wieder reduziert. Das Ausklingen der Pandemie macht sich bemerkbar. Die Zahl der angezeigten Fälle hat sich von rund 374 Tausend auf rund 104 Tausend und die Zahl der anerkannten Fälle von rund 202 Tausend auf gut 29 Tausend verringert.

Während in der Corona-Pandemie besonders häufig Infektionskrankheiten angezeigt und anerkannt wurden, gehen 2024 die meisten Fälle auf Lärmschwerhörigkeit zurück (rund 20 Tausend angezeigte und über 9 Tausend anerkannte Fälle). Bei den Anzeigen folgen an zweiter und dritter Stelle Hauterkrankungen, gefolgt von Erkrankungen der Lendenwirbelsäule und Infektionskrankheiten. Bei den anerkannten Fällen liegen die Infektionskrankheiten hingegen an zweiter Stelle. Mit 6.529 anerkannten Fällen bei 7.951 Verdachtsfällen werden diese besonders häufig anerkannt (rund 82 %).

Quelle/PDF-Download: www.sozialpolitik-aktuell.de

kobinet-nachrichten

Vertreter*innen der Wirtschaft und der CDU/CSU überschlagen sich fast täglich mit Vorschlägen, dass Arbeitnehmer*innen mehr arbeiten sollen, dass die wöchentliche Arbeitszeit erhöht und die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden flexibilisiert werden soll, das Recht auf Teilzeitarbeit aufgeweicht gehört, dass Leistungen der Krankenversicherung gekürzt oder gar gestrichen und die Lebensarbeitszeit bis zur Rente verlängert werden soll.

Was man jedoch wenig hört ist, wie die Wirtschaft mehr Arbeitsplätze schafft und diese vor allem auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer*innen besser anpasst. Und genau das wäre dringender nötig denn je. Nicht nur, dass die Arbeitslosigkeit im Januar den höchsten Stand seit 12 Jahren erreicht und die Marke von 3 Millionen überschritten hat, so gibt es auch bei der Zahl der gemeldeten schwerbehinderten Arbeitslosen einen traurigen Rekord zu vermelden. Erstmals in der von der Agentur für Arbeit seit Januar 2007 geführten Liste zur Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen wurde die Zahl von 190.000 überschritten. Im Januar waren sogar 192.327 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Ein Anstieg gegenüber dem Januar von 2025 von über 7.000. Damals waren 185.168 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet.

Der komplette Text auf kobinet-nachrichten.org

Recht

Ein Arbeitgeber muss für eine beabsichtigte fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin die gesetzliche zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist nach § 626 Abs. 2 BGB auch dann einhalten, wenn die Beschäftigte einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hat. Der Arbeitgeber kann nicht darauf vertrauen, dass dem Antrag vom Integrationsamt stattgegeben wird und er damit unter Umständen mehr Zeit für eine fristlose Kündigung hat, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 01.12.2025 (AZ: 4 Sa 56/23). Berufe sich die Arbeitnehmerin wegen Fristablaufs auf die Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung, sei dies auch nicht rechtsmissbräuchlich, so die Stuttgarter Richter.

Besprechung des Urteils bei www.thorsten-blaufelder.de

Tipp

Arbeitsstätten sind Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebs oder einer Baustelle befinden und zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind bzw. zu denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitsstätten und Baustellen so gestaltet sein, dass Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vermieden und verbleibende Gefährdungen minimiert werden.
Die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, worunter auch Baustellen fallen. Sie enthält Anforderungen an die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Seit der grundlegenden Überarbeitung der ArbStättV im Jahr 2016 erfolgten weitere Änderungen, zuletzt durch Artikel 10 des Cannabisgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 109 vom 27.03.2024) bzgl. des Schutzes nicht rauchender Beschäftigter vor Rauchen und Dämpfen von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten.

Adressat der Verordnung ist der Arbeitgeber, der dafür zu sorgen hat, dass von der Arbeitsstätte keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Die ArbStättV beinhaltet Grundvorschriften mit Schutzzielbestimmungen und allgemein gehaltene Anforderungen. Für die erforderliche Konkretisierung der Verordnung werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) Technische Regeln für Arbeitsstätten erarbeitet, die den Arbeitgeber bei der Anwendung und Umsetzung der Verordnung im Betrieb unterstützen sollen. Gemäß Arbeitsstättenverordnung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln - ASR) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt.

Die ASR geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Arbeitsstätten. Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten
Stand: November 2025, 7. Auflage
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
ISBN: 978-3-88261-770-2
Seiten: 464
Preis: 19,90 EUR

Aus dem Bundestag

Die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund der Belastung der Beschäftigten steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (21/4094) der Fraktion Die Linke. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Konsequenzen sie aus den Ergebnissen der IfeS-Studie 2024 (Behindertenhilfe) zieht, die strukturelle Überforderung, fehlende Schutzkonzepte und mangelnde fachliche Unterstützung als zentrale Risikofaktoren für Gewalt identifiziert habe.

hib – heute im bundestag | Nr. 109 | 16.02.2026

Aus dem Bundestag

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen in Deutschland niederschwellig und flächendeckend zur Verfügung zu stellen. In seiner Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit „als Material“ zu überweisen.

In Deutschland bestehe grundsätzlich eine freie Arztwahl, heißt es in der öffentlichen Eingabe (ID 173073). Auf einen Rollstuhl angewiesene Menschen kämen aber nicht in Praxen hinein, die nicht barrierefrei sind. Informationen über die Barrierefreiheit erhalte man jedoch in den wenigsten Fällen auf der Webseite und auch nur selten beim Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung oder bei sonstigen Terminservicestellen. Vielmehr müsse dafür in der Praxis angerufen werden.

Aus Sicht des Petenten sollte es möglich sein, an den Stellen, wo Termine mit der Praxis vereinbart werden, eine transparente und leicht zu findende Auskunft darüber zu erhalten, „ob die Praxis barrierefrei ist oder nicht“. Dies erleichtere nicht nur die Suche für Betroffene, sondern entlaste auch das Personal in den Praxen, da weniger Rückfragen hierzu kämen, heißt es in der Petition.

Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung gemäß Paragraf 75 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) obliege grundsätzlich den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Dieser Sicherstellungsauftrag umfasse insbesondere die angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Hierzu hätten die Kassenärztlichen Vereinigungen sogenannte Terminservicestellen zu betreiben. Der Ausschuss stellt jedoch fest, „dass Vertragsärzte bisher nicht dazu verpflichtet sind, Angaben über Kriterien der Barrierefreiheit ihrer Praxisräume an die Kassenärztlichen Vereinigungen zu melden“.

Das Bundesministerium für Gesundheit sei bestrebt, allen Patienten einen bedarfsgerechten Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung und in diesem Zusammenhang umfassende Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen zur Verfügung zu stellen, heißt es in der Vorlage unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Ministeriums weiter. Zu diesem Zweck habe es im Dezember 2024 einen „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ auf den Weg gebracht. Der Aktionsplan zeige konkrete Maßnahmen auf, um beispielsweise in Arztpraxen den Abbau von Barrieren zu fördern, barrierefreie Informationen anzubieten oder spezielle Angebote für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen. Mit ihm solle ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, Hindernisse beim Zugang zur Versorgung für Menschen in all ihrer Verschiedenheit und Vielfalt abzubauen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, „die Petition dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen“.

Die Petition im Petitionsportal des Bundestages: www.epetitionen.bundestag.de

REHEDAT

REHADAT hat eine neue Ausgabe „REHADAT-Wissen“ zum Thema berufliche Teilhabe von Menschen mit Down-Syndrom veröffentlicht. Darin geht es um das Down-Syndrom allgemein, seine Bedeutung für das Berufsleben und insbesondere um Lösungsansätze aus der Praxis – etwa für die Arbeitsplatzgestaltung oder die Arbeitsorganisation. Interviews mit Betroffenen und Fachpersonen zeigen unter anderem, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wo es Chancen, aber auch noch Herausforderungen im Arbeitsleben gibt. Deutlich wird, dass Menschen mit Down-Syndrom in passenden Arbeitsumgebungen ihre Stärken wie Motivation, Genauigkeit und soziale Kompetenzen gut einbringen können.

Die Ausgabe richtet sich an Arbeitgebende, Menschen mit Down-Syndrom und ihr Umfeld sowie Fachkräfte aus Medizin, Rehabilitation und Inklusion.

Zur neuen Ausgabe: Down-Syndrom | REHADAT-Wissen

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

Die Betriebs- und Personalräte haben sie schon – die Aktuelle Stunde – jetzt gibt es das Angebot auch für die Schwerbehindertenvertretungen!
Wir möchten mit euch im praktischen Onlineformat über aktuelle Themen, Rechtsprechungen, Fragen sprechen, die euch seit dem letzten Seminar oder im Rahmen eurer Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung bewegen.
Zu Beginn bekommt ihr ein aktuelles Thema und/oder Urteil vorgestellt, über das wir uns dann im Anschluss austauschen können. Natürlich bietet die aktuelle Stunde auch Zeit, um eure Fragen zu beantworten, euch auszutauschen und zu vernetzen.
Zu beachten ist jedoch, dass die aktuelle Stunde keine (!) individuelle Rechtsberatung ist oder ersetzt.

Themenschwerpunkte

  • Aktuelles Thema aus der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
  • Erfahrungsaustausch und Vernetzung
  • Fragen aus den Betrieben/Dienststellen

Infos und Anmeldungen für die nächsten Termine:
10.03.2026 | 12.05.2026 | online, jeweils 14:00 - 15:00 Uhr

Das PDF wird demnächst zum Download zur Verfügung gestellt.

Anmeldung für den SBV InfoBrief

Wenn du gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchtest,
schreib uns einfach eine kurze Nachricht:

sbv@bw-verdi.de
Betreff: Abo SBV InfoBrief

Bildungswerk der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) in Niedersachsen e.V.

Koordinationsbüro für
Betriebs- und Personalräte­seminare

Goseriede 10 (Haus B 1.OG) | 30159 Hannover
 0511 12400-400
 0511 12400-420 
  br@bw-verdi.de