März 2025

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 66

Liebe Kolleginnen und Kollegen ……

……das Kunstwort „Merz“ geht auf Kurt Schwitters zurück, dem hannoverschen Dadaisten, der seinerzeit für eine Collage das Wort „Kommerz“ zerschnitten hatte und „merz“ übrig blieb. „Merz im März“, so lautete der Titel einer Matinee mit Texten von Kurt Schwitters im März 1986 in Hamburg. Jetzt haben wir den Merz im März leibhaftig.

Die Bundestagswahl 2025 ist gelaufen, der erwartbare politische Rechtsruck hat sich verstärkt. Wer Blau für die Farbe der Zukunft hält, wird möglicherweise irgendwann erschrocken sein, wenn er in braunen Zeiten erwacht. Was dieser Regierungswechsel für die Sozialpolitik und speziell für die Belange von Inklusion und beruflicher Teilhabepolitik bedeutet, wird kritisch zu beobachten sein. Schon die angekündigten Sondierungs- bzw. Koalitionsgespräche von CDU/CSU und SPD werden uns darauf Hinweise geben. Ein gutes Gefühl habe ich dabei allerdings nicht. Frauen, Minderheiten und sogenannte soziale Randgruppen scheinen nicht die bevorzugte Zielgruppe der Merz-CDU für Verbesserungen zu sein. Die Verstärkung des Drucks auf Bürgergeldempfänger und Geflüchtete waren schon im Wahlkampf die Topthemen. Eine weitere Zeitenwende, diesmal im sozialen Bereich scheint uns bevor zu stehen – darauf sollten sich alle Engagierten einstellen und entsprechend handeln. Noch mehr als früher werden sich Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, sowie Betroffenenverbände zusammentun müssen, um die Interessen von behinderten Menschen, sozial schlechter Gestellten und Menschen in Not wirksam zu vertreten.

Denn die Art und Weise, wie man mit Flüchtlingen umgeht,
ist immer auch ein Ausdruck des Geisteszustandes und der Kultur eines Landes.
(Oskar Negt | über seine Fluchterfahrungen in „ÜBERLEBENSGLÜCK“, Steidl-Verlag, 2016)

Oskar Negts Gedanken über seine Fluchterfahrungen sei Allen empfohlen, aber besonders denjenigen, die in der augenblicklichen Migrationsdebatte die reine Wahrheit zu kennen glauben. Das deutsche Institut für Menschenrechte beklagt, dass in Deutschland besondere Schutz- und Unterstützungsbedarfe von Geflüchteten mit Behinderungen im Asylverfahren und im Aufnahmeverfahren oftmals unerkannt bleiben. Die medizinische Versorgung geflüchteter Menschen mit Behinderungen im Asylverfahren sei auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt.

„Deutschland muss zukunftsfest gemacht werden! Ein solider Sozialstaat steht für Vertrauen und Verlässlichkeit und ist das beste Bollwerk gegen Extremismus“, so Frank Werneke zum Ergebnis der Bundestagswahl.

Nicht nur der Deutsche Behindertenrat (DBR) zeigten sich in einer Presseerklärung besorgt über den Tabubruch, der sich am 29. Januar im Bundestag zugetragen hat, als der CDU/CSU-Antrag zur Migrationspolitik mit den Stimmen der AfD-Fraktion eine Mehrheit im Bundestag bekam. In der kommenden Legislaturperiode müsse der Prozess zur Umsetzung der Inklusion von den demokratischen Parteien mit äußerster Intensität fortgesetzt werden. Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Verbände im Deutschen Behindertenrat erwarten, dass eine künftige Bundesregierung Barrierefreiheit, Diskriminierungsschutz, die Gesundheitsversorgung und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen endlich entscheidend voranbringt, schreibt der DBR.

Die Menschen in Deutschland wollen eine verbindliche, umfassende und solidarische Absicherung. Sie setzen dafür auf einen starken Sozialstaat und würden für mehr Sicherheit sogar höhere Beiträge in Kauf nehmen. Das ist das klare Ergebnis des „Sozialstaatsradars 2025“, einer Befragung von 3.000 Personen im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Arbeitskammer des Saarlandes Ende 2024.  

Einer ganz besonderen arte-Dokumentation gilt ein Medien-Tipp in diesem SBV InfoBrief. Es geht um die rätselhafte Krankheit ME/CFS, die eigentlich nicht eine bestimmte Krankheit ist, sondern die vielfältigsten, schwerwiegendsten Symptome zeigen kann. Der Film zeigt nicht nur ohne jeden Voyeurismus das schwere Leben von Betroffenen und ihren Angehörigen. Es zeigt auch, dass für dieses Krankheitsbild die Staaten, wie auch die Pharmaindustrie viel zu wenig finanzielle Mittel für die Forschung investieren. Ein Skandal, der nach Aufklärung und Besserung schreit!

Der Anschlag in München liegt nun schon wieder einige Tage zurück, Trotzdem sind wir noch tief erschüttert. Hafsa und ihre Mutter Amel sind leider ihren Verletzungen erlegen. Wir stehen für ein solidarisches Miteinander! ver.di ruft zu Spenden für die Opfer auf.

Eine informative Lektüre wünscht auch im Merz-März

Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

Inklusion

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Parteien auf, bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen konkrete Schritte und Maßnahmen zu vereinbaren, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern. Dazu zählen gesetzliche Reformen, um den öffentlichen Raum barrierefreier zu gestalten, eine Strategie, um Menschen mit Behinderungen besser vor Gewalt zu schützen, und eine grundlegende Reform des Systems der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

„In nahezu allen Lebensbereichen bleiben Menschen mit Behinderungen bis heute benachteiligt. Wir brauchen in der nächsten Legislaturperiode eine starke Sozialpolitik, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt. Die neue Bundesregierung muss sich uneingeschränkt zum Prinzip der Inklusion und zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen bekennen. Dazu gehört eine aktive und engagierte Politik, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre Gleichstellung in den Fokus rückt“, erklärte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 21. Wahlperiode (2025-2029)“.

In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen. Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, die Inklusion und Selbstbestimmung behinderter Menschen zu zentralen Elementen der Werte- und Rechtsordnung zu machen und die Politik daran auszurichten.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte, Pressemitteilung, 27.02.2025

LIGA Selbstvertretung

Die LIGA Selbstvertretung hat Formulierungsvorschläge für die Koalitionsvereinbarung 2025 zu Inklusion und Teilhabe in Form eines Kleeblatt-Prinzips veröffentlicht. „Wir werden den Stillstand in der Behindertenpolitik der letzten Legislaturperiode überwinden und unsere Politik für Menschen mit Behinderungen konsequent nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausrichten. Wir sehen Inklusion und Barrierefreiheit als Mehrwert für die ganze Gesellschaft. Wir werden deshalb in der kommenden Legislaturperiode vorrangig vier Themenbereiche ausgestalten und bei deren Verwirklichung eng mit den Organisationen der Menschen mit Behinderungen zusammenarbeiten“, heißt es u.a. in den Vorschlägen der LIGA Selbstvertretung. Diese vier Bereiche sind: „Barrierefreiheit“, „Gewaltschutz“, „Deinstitutionalisierung – von der Exklusion zur Inklusion“ und „Nicht-Diskriminierung“.

Link zu den Formulierungsvorschlägen: www.liga-selbstvertretung.de

Aus dem Bundestag

Der Weltgipfel für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Global Disability Summit 2025), den Deutschland gemeinsam mit Jordanien und dem Dachverband International Disability Alliance am 2. und 3. April in Berlin ausrichtet, ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/14943) der Gruppe Die Linke.

Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, an wie vielen von der Bundesregierung geförderten Projekten der Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen drei Jahren Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen beteiligt waren. Auch interessiert die Gruppe, bei wie vielen Projekten Menschen mit Behinderungen die „ausschließliche oder vorrangige“ Zielgruppe waren. Weitere Fragen betreffen unter anderem die Bemühungen der Bundesregierung, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland voranzutreiben.

hib – heute im bundestag Nr. 100, 25.02.2025

Politiknerds-Podcast

Seit einem Jahr ist Annetraud Grote Niedersachsens neue Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung. Wer ist sie, was macht sie und wie hat sie dieses erste Jahr erlebt? Das wollen Anne Beelte-Altwig und Niklas Kleinwächter in dieser Folge vom Politiknerds-Podcast herausfinden.

Link zum Politiknerds-Podcast: www.politiknerds-rb.podigee.io

Aus dem Bundestag

Wissenschaftliche Prognosen weisen nach Angaben der Bundesregierung auf einen Anstieg der Diabetes-Fallzahlen in den nächsten Dekaden hin. Allerdings wichen die Prognosen je nach Szenario zur Entwicklung der Inzidenz und Sterblichkeit teils erheblich voneinander ab, heißt es in der Antwort (20/14662) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14351) der Unionsfraktion.
Insgesamt ergebe sich nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) ein wahrscheinlich steigender, jedoch nicht verlässlich quantifizierbarer Versorgungsbedarf hinsichtlich Diabetes. Zugleich müsse die Versorgungsqualität weiter verbessert werden.

hib – heute im bundestag Nr. 69, 03.02.2025

Europapolitik

Am 12.02. 2025 stellte die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm vor.

Auf der Liste der “Rücknahmen” befindet sich die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie.

Seit 16 Jahren wird der Vorschlag für eine “EU-Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung” im Rat blockiert.

Nun soll sie dauerhaft aus dem Programm der Kommission genommen werden. Ohne Alternativvorschlag.

Grüne Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, Vorsitzender der interparlamentarischen Gruppe von Menschen mit Behinderungen und selbst die einzige Frau mit sichtbarer Behinderung im EU-Parlament, kommentiert:

“Menschenrechte werden hiermit per Federstrich beerdigt. Antidiskriminierung spielt im Programm von Frau von der Leyen keine Rolle mehr. Dieser Rückzieher ist unverantwortlich und peinlich: Erst keine Kommissarin mehr für Gleichstellung und nun auch gleich die ganze Direktive gestrichen.

Wir haben nicht über 16 Jahre auf die Verabschiedung dieser Richtlinie gewartet, damit die EU-Kommission jetzt den Vorschlag komplett zurückzieht - ohne Alternativvorschlag.

Gerade jetzt ist nicht der Moment, Gleichstellung abzuschaffen.

In den USA sehen wir, wie Programme für Integration und Vielfalt nach und nach verschwinden.

Als EU müssen wir zusammenstehen für Vielfalt und Nichtdiskriminierung, und das nicht nur symbolisch, sondern mit verbindlichen Rechtsvorschriften.

Die EU hat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert und muss uns einen rechtlichen Rahmen geben, damit wir unsere Rechte einfordern können."

Quelle: www.katrin-langensiepen.eu

arte

arte zeigt eine sehr eindrucksvolle Dokumentation über die rätselhafte Krankheit und das Leben mit der Myalgische Enzephalomyelitis/das Chronische Fatigue-Syndrom (ME/CFS).

ME/CFS ist eine verheerende Krankheit, die allein in Deutschland ca. 300.000 Menschen betrifft. Für die Erkrankten gibt es bislang wenig Hilfe. Viele Ärzte sind mit dem Krankheitsbild nicht vertraut und behandeln falsch. Doch seit Kurzem tut sich etwas, auch aufgrund der Corona-Pandemie: denn Spätfolgen von Covid-19 entsprechen den typischen Symptomen von ME/CFS.

ME/CFS – Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom – ist eine schwere neuroimmunologische Erkrankung, die oft zu einem hohen Grad körperlicher Behinderung führt.

17-24 Millionen Menschen sind weltweit an ME/CFS erkrankt. In Deutschland sind es schätzungsweise 300.000, in Frankreich ca. 250.000. Frauen sind häufiger betroffen als Männer. Forscherinnen und Forscher gehen davon aus, dass höchstens die Hälfte der Erkrankten eine Diagnose haben.

Trotz dieser hohen Zahl Betroffener ist ME/CFS in der Öffentlichkeit und unter den Ärztinnen und Ärzten nahezu unbekannt, obwohl sie schon 1969 von der Weltgesundheitsorganisation in die internationale Klassifikation der neurologischen Krankheiten aufgenommen wurde.

Die Forschung steht immer noch am Anfang, es gibt weder Medikamente noch Therapien, die die Krankheitsursachen behandeln. Die Betroffenen werden meist als depressiv oder psychisch krank stigmatisiert.

Das neue Virus Sars-CoV-2, mit dem sich bislang weltweit über 100 Millionen Menschen angesteckt haben, macht die Krankheit besonders brisant: Manche leiden noch Wochen und Monate nach überstandener Infektion unter Spätfolgen – mit ähnlichen Symptomen wie die von ME/CFS-Betroffenen.

Die Dokumentation begleitet Betroffene und ihre Angehörigen sowie international renommierte Forscherinnen und Forscher und erörtert den aktuellen Stand der Wissenschaft. Sie alle machen die Dramatik und Härte der Krankheit erlebbar und räumen auf mit Mythen, die den wissenschaftlichen Fortschritt seit Jahrzehnten behindern.

Link zur arte-Mediathek: www.arte.tv/de

radio3 RBB

Ein Gespräch mit der Autorin und Journalistin Andrea Schöne

Bei Naturkatastrophen wie den Waldbränden in Kalifornien oder Flutkatastrophen wie im Ahrtal hören wir immer wieder Geschichten von Menschen, die sich selbst retten konnten, bevor es zu spät war. Wer aber z.B. auf Grund von Behinderungen nicht laufen, nicht schwimmen oder nicht um Hilfe bitten kann, für den kann das fatale Folgen haben. Erst seit Kurzem wird mehr darauf geachtet, die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Klimaschutzpolitik mitzubedenken.

Frank Schmid spricht im radio3 Klimagespräch mit der Autorin und Journalistin Andrea Schöne. Sie recherchiert und schreibt schon seit Jahren u.a. zum Thema des Ableismus, der Benachteiligung von Menschen aufgrund von Behinderungen.

Das radio3-Klimagespräch ist hier zu hören: www.radiodrei.de

Sichtweisen

Eine weitverbreitete Augenkrankheit ist die Altersabhängige Makuladegeneration (AMD). Obwohl sie viele Menschen betrifft und von Fachleuten als Volkskrankheit bezeichnet wird, ist das Wissen über sie in der Bevölkerung gering. Wer sich erstmals einen Überblick über die Krankheit verschaffen oder seine Kenntnisse über AMD auffrischen möchte, erfährt im Sichtweisen-Beitrag die wichtigsten Fakten.

Link zum Artikel und dem Podcast: sichtweisen-online.org

„Sichtweisen“. So heißt das Magazin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV). Das ganze Themenspektrum der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in verschiedenen Formaten und im inklusivem Design.

baua: Bericht kompakt

Während die Folgen krankheitsbedingter Abwesenheit (Absentismus) viel diskutiert werden, bleibt Präsentismus - das Arbeiten trotz Krankheit - deutlich weniger beachtet. Dabei kann Präsentismus langfristig negative Folgen für die Gesundheit der Betroffenen haben und auch beträchtliche Kosten für Unternehmen nach sich ziehen. Neben individuellen Faktoren spielen Arbeitsbedingungen und organisationale Strukturen eine entscheidende Rolle. Auf Basis der BAuA-Arbeitszeitbefragung analysiert der Bericht Unterschiede hinsichtlich Präsentismus und Absentismus zwischen Beschäftigtengruppen sowie Zusammenhänge mit Arbeitsbedingungen.

PDF-Download des baua: Bericht kompakt auf der BAuA-Website

Frankfurter Rundschau

Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist weit von wirklicher Inklusion entfernt: „Absurde Situation“

Das Projekt „Inklupreneur“ will das ändern und räumt in Unternehmen selbst mit Vorurteilen auf.

Link zum Artikel in www.fr.de

Deutsche Rentenversicherung

Rund acht Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung und haben somit einen Grad der Behinderung (GdB) 50. Haben sie in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erreicht, können sie eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Die Schwerbehinderung muss zum Rentenbeginn gegeben sein. Fällt sie später weg, wirkt sich das auf den Rentenanspruch nicht aus.

Schwerbehinderte können so bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters ohne Abschläge in Rente gehen. Wie auch bei der der regulären Altersrente wird die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Rentenbeginn für die Geburtsjahrgänge ab 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Wer beispielweise 1962 geboren wurde und 2025 63 Jahre alt wird, kann erst mit 64 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann die Rente bis zu drei Jahre früher erhalten. Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden dann jedoch 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Dadurch kann sich ein Abschlag von bis zu 10,8 Prozent ergeben, der über die gesamte Rentendauer bestehen bleibt - also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Weitere Informationen auf der Website der Deutschen Rentenversicherung:
www.deutsche-rentenversicherung.de

Politik

Am 30. Januar 2025 hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG, Entwurf Drucksache 20/11853) u. a. eine Änderung in der Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Zukünftig soll die Prüfung durch die Krankenkasse bzw. den Medizinischen Dienst entfallen, wenn ein Hilfsmittel von einem Arzt oder einer Ärztin eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) bzw. eines Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) verordnet wurde.

Bisher kann die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trotz ärztlicher Bescheinigung eine Prüfung der medizinischen Notwendigkeit eines Hilfsmittels durch den Medizinischen Dienst vornehmen lassen und die Leistung ggf. ablehnen. Bei Menschen mit Behinderungen, die eine Verordnung aus einem SPZ oder MZEB vorlegen, soll die Prüfung durch die GKV in Zukunft entfallen und die Versorgung deutlich schneller werden. Verordnungen eines niedergelassenen Arztes bzw. einer niedergelassenen Ärztin fallen nicht unter die Regelung. Am 14. Februar muss noch der Bundesrat über den Gesetzentwurf entscheiden.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel betonte den Mehrwert der gesetzlichen Änderung insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Die Überprüfung einer Verordnung durch die Krankenkasse führe häufig zu unnötig langen Genehmigungs- oder nervenaufreibenden Widerspruchsverfahren. Im schlimmsten Fall würden fachärztliche Therapieentscheidungen ausgehebelt und medizinisch notwendige Leistungen abgelehnt. Gerade bei Kindern könne das schwerwiegende Folgen für den weiteren Entwicklungsverlauf haben. „Auch wenn der Weg zu echter Barrierefreiheit in der Gesundheitsversorgung weiter lang ist: Wir applaudieren zu diesem wichtigen Schritt.“, schreibt der Beauftragte auf seinem offiziellen Facebook-Account.

Flächendeckende Versorgung durch MZEB gefordert

Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt den Beschluss des Bundestages und fordert den Bundesrat auf, die Neuregelung nicht abzulehnen. Gleichzeitig müssten mehr MZEB geschaffen werden, damit die Bestimmung auch wirklich zu einem Verfahren ohne lange Verzögerungen führen könne. Derzeit gebe es noch keine flächendeckende Versorgung mit solchen Behandlungszentren.

Die Entwicklung der MZEB in Deutschland schreitet seit 2015 nur langsam voran, und die bestehenden aktiven Zentren sind ungleichmäßig verteilt. Patientinnen und Patienten mit intellektuellen Beeinträchtigungen oder schwerer Mehrfachbehinderung benötigen wegen ihrer besonderen Bedarfe eine auf sie zugeschnittene Ergänzung zur ambulanten Regelversorgung. Auf sie sind die MZEB ausgerichtet.

„Das Gesetz schafft also keine echte Gleichstellung, sondern bevorzugt eine bestimmte Patientengruppe – während andere weiterhin kämpfen müssen. Ein echter Fortschritt wäre gewesen, fachärztliche Verordnungen grundsätzlich verbindlicher zu machen, unabhängig davon, ob sie von einem MZEB oder einem anderen Spezialisten ausgestellt werden“, heißt es in einem Diskussionsbeitrag in dem Nachrichtenportal Kobinet.

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit

Quellen: www.reha-recht.de, Deutscher Bundestag, Facebook, Kobinet

BMAS

Diese Broschüre befasst sich mit Regelungen des Sozialrechts, die zugunsten der Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen gezielt auf deren Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ausgerichtet sind.

Link zur Bestellmöglichkeit oder zum PDF-Download: www.bmas.de

Lese-Tipp

Viele Menschen fühlen sich durch die Anforderungen ihres Berufs völlig überlastet und erschöpft. Sie sind – bildlich gesprochen – „ausgebrannt“.

Der deutsch-amerikanische Psychoanalytiker Herbert J. Freudenberger kannte den Zustand von völliger Überlastung und Erschöpfung aus eigener Erfahrung. Er prägte dafür 1974 den Begriff „Burnout“.

Viele von uns haben eine intuitive Vorstellung davon, was unter „ausgebrannt sein“ zu verstehen ist. Dennoch fehlt aus Sicht vieler Medizinerinnen und Therapeuten bis heute eine trennscharfe und klare Definition. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Burnout als eigenständiges Störungsbild in die aktuelle elfte Auflage ihres Krankheits-Klassifikationssystems ICD aufgenommen. Demnach bezeichnet der Begriff ein Syndrom (also eine Kombination verschiedener Krankheitsmerkmale), das durch chronischen Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich verarbeitet wurde, hervorgerufen wird. Zentrale Symptome sind laut ICD-11 Energielosigkeit und Erschöpfung, negative oder zynische Gefühle gegenüber der Arbeit und der Eindruck, nutzlos zu sein und nicht genug leisten zu können.

Als zentraler Auslöser eines Burnouts gelten hohe Anforderungen im Job. Allerdings zeigen Studien, dass Burnout nicht nur Berufstätige trifft. So kann etwa Überforderung in der Elternrolle oder die Pflege von Angehörigen ebenfalls Burnout-Symptome hervorrufen.

Der Artikel in PSYCHOLOGIE HEUTE beschreibt neben den Symptomen, die Diagnosestellung, die Phasen eines Burn Outs, der Prävention und den Umgang damit im Job. Lesenswert.

Link zum Artikel: www.psychologie-heute.de

Recht | AGG

Leitsätze

  1. Lädt ein dem TVöD unterfallender öffentlicher Arbeitgeber einen schwerbehinderten Bewerber in Ansehung der Regelungen des § 33 Abs. 1 lit. a) und Abs. 5 TVöD nicht zum Vorstellungsgespräch ein, weil der Bewerber das Eintrittsalter für die gesetzliche Regelaltersrente erreicht hat, liegt darin jedenfalls dann keine Diskriminierung wegen des Alters, wenn der Personalbedarf des Arbeitgebers durch die Einstellung eines anderen Bewerbers gedeckt werden kann, der die Altersgrenze noch nicht erreicht hat und die geforderten Qualifikationen aufweist. Dies gilt unabhängig davon, ob der abgelehnte Bewerber zuvor bei einem dem TVöD nicht unterfallenden Arbeitgeber beschäftigt war.
  2. Liegen diese Voraussetzungen vor, fehlt es ebenso an einer Diskriminierung des abgelehnten Bewerbers wegen seiner Schwerbehinderung. Die Entscheidung des Arbeitgebers, im Rentenalter befindliche Bewerber nicht in das Bewerbungsverfahren einzubeziehen, unterfällt seinem organisatorischen Ermessen und ist der die fachliche Eignung betreffenden späteren Auswahlentscheidung vorgelagert. Nur Letztere wird aber vom Schutzzweck der in § 165 Satz 3 SGB IX vorgesehenen Verpflichtung erfasst, einen schwerbehinderten Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen, um ihm Gelegenheit zu geben, den Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch von seiner Eignung zu überzeugen.

Das Urteil ist rechtskräftig

Link zum Urteil: www.landesrecht.rlp.de

ArbG Koblenz, Aktenzeichen 6 Ca 461, 13.08.2024

ver.di

Die vom Allianz-Boss Oliver Bäte losgetretene Debatte, dass Beschäftigte am ersten Krankheitstag kein Geld bekommen sollen, zieht Kreise. Da darf natürlich auch Bernd Raffelhüschen nicht fehlen, der als »Sozialexperte« gehandelt wird, tatsächlich aber ein als Wissenschaftler getarnter Lobbyist für Konzerninteressen ist, der sich unter anderem für die von Unternehmerverbänden finanzierte »Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft« einsetzt.

Der Freiburger Professor forderte im Leitmedium Bild, gleich drei Krankheitstage keinen Lohn zu zahlen. »Auch das würde kein soziales Problem auslösen«, meint der selbst sicher gut situierte Raffelhüschen. Weitere Ideen: Patient*innen sollen bei Arztbehandlungen 500 oder 1.000 Euro im Jahr selbst tragen oder Medikamente zu 20 Prozent aus eigener Tasche bezahlen. Schuld an hohen Krankheitskosten sind  demnach nicht krankmachende Arbeitsbedingungen oder gewinnmaximierende Pharmakonzerne, sondern die Kranken selbst. Für dieses Verwirrspiel hat der Professor die Goldene Bettpfanne verdient.

Quelle: ver.di

Niedersachsen

Das neu eingerichtete Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit hat zum 01. Dezember 2024 seine Arbeit aufgenommen. Unter der Leitung von Dr. Isabel Rink soll Barrierefreiheit als Handlungsfeld in Niedersachsen sukzessive und systematisch auf den Weg gebracht werden. Zu den künftigen Aufgaben gehören die Bereitstellung und Bündelung von Informationen zur Herstellung von Barrierefreiheit sowie der Aufbau eines Netzwerkes. Außerdem sollen neben Behörden auch Verbände oder Unternehmen in Fragen zur Barrierefreiheit beraten und unterstützt werden. „Zunächst gilt es, Handlungsfelder zu identifizieren, Rücksprache mit anderen Landesfachstellen in Deutschland zu halten und weitere Expertinnen und Experten ins Boot zu holen“, so Rink.

Auch Dr. Christine Arbogast, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, zeigt sich über den Start hoch erfreut: „Das Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit ist die koordinierende Anlauf- und Schnittstelle zu Fragen der Barrierefreiheit in Niedersachsen. Wir freuen uns, dass Frau Dr. Rink diesen notwendigen Bereich nun ausgestaltet.“
Die Landesbehindertenbeauftragte Annetraud Grote ergänzt: „Barrierefreiheit ist eine notwendige Voraussetzung für Inklusion. Barrierefreiheit meint den Zugang zu Information, zu Bildung und Arbeit, zu Räumen und Orten, zu Kultur- und Freizeitangeboten, zu Arztpraxen und vieles mehr. All das ohne die Hilfe Dritter. Nur so kann eine Gesellschaft, in der Selbstbestimmung und Teilhabe zur alltäglichen Lebenswirklichkeit gehören, wachsen.“

Rink ist promovierte Sprach- und Übersetzungswissenschaftlerin. Zehn Jahre lang war sie am Institut für Übersetzungswissenschaft und Fachkommunikation der Universität Hildesheim beschäftigt. Dort hat sie intensiv zu „Barrierefreier Kommunikation“ gelehrt und geforscht, war Studiengangsbeauftragte für den gleichnamigen Masterstudiengang. In ihrer Doktorarbeit zum Thema „Rechtskommunikation und Barrierefreiheit“ untersuchte Rink, wie juristische Fachtexte (Broschüren, Formulare, Ladungen) in Leichte Sprache übersetzt werden können, um so möglichst vielen Menschen den gleichberechtigten Zugang zu Informations- und Kommunikationsprodukten zu ermöglichen.
Neben der Leitung und Ausgestaltung des Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit hat Rink umfassende Expertise im Feld „Barrierefreie Kommunikation und Information“. Hinzu kommen die Handlungsfelder „Bauen“, „öffentlicher Raum“, „Mobilität“ und „Digitales“, die künftig professionell zu besetzen sind: „Ein Kopf allein wird diese weitreichende Aufgabe nicht bearbeiten können und ich vertraue hier auf die Unterstützung der Landesregierung, der Verbände, Interessengruppen und vielfältigen Expertinnen und Experten, wenn es darum geht, Barrierefreiheit als Anforderung und Baustein von Inklusion systematisch auf den Weg zu bringen.“ Rink zu ihrer Tätigkeit weiter: „Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal und zugleich eine Querschnittsaufgabe, die sämtliche Lebensbereiche umfasst. Sie sollte nachhaltig und umsichtig realisiert werden.“

Quelle: Presseerklärung, Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, 18. Februar 2025

G-BA

Versicherte mit schweren, komplexen oder mehrfachen Behinderungen und ihren entsprechend spezifischen Bedarfen können auf individuell angepasste oder speziell ausgestattete Hilfsmittel wie Sitzschalen oder Elektrorollstühle angewiesen sein. Das Feststellen des genauen Bedarfs, die ärztliche Verordnung und der Genehmigungsprozess gestalten sich gerade bei dieser Patientengruppe oft anspruchsvoll und zeitintensiv. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun Vorgaben in der Hilfsmittel-Richtlinie geändert, um die Prüf- und Genehmigungsprozesse in komplexen Bedarfssituationen zu straffen und vereinfachen.

Link zur vollständigen G-BA-Presserklärung: www.g-ba.de

ver.di-Forum Nord & Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

Die 14. Auflage der SBV-Fachtagung vom ver.di-Forum Nord In Kooperation mit dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V. wirft seine Schatten voraus.

2025 findet die 14. SBV-Fachtagung mit den Schwerpunkten: „Arbeits- und Sozialrecht, Rechtsfragen rund um das Thema KI und Digitalisierung“ statt. Auch das EU-Arbeits- und Sozialrecht und die Bedeutung für die Arbeit der SBVen wollen wir näher beleuchten, uns dem vermeintlich heiterem Thema Cannabis-Legalisierung und seinen Auswirkungen auf das Arbeitsrecht widmen. Die Themen schwierige Gesprächssituationen oder Möglichkeiten der Zusammenarbeit der SBV mit inner- und außerbetrieblichen Akteur*innen wird neben vielen anderen wichtigen Fachforen ebenfalls abgebildet.

Auch für diese Tagung sind wieder Expert*innen des Arbeits- und Sozialrechts als Referentinnen und Referenten dabei, die für die Arbeit der SBV und der betrieblichen Interessenvertretungen erforderliche Kenntnisse vermitteln.

Informationen und Anmeldung: www.verdi-forum.de

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

Wenn die Gesellschaft nach rechts rückt, macht diese Entwicklung auch vor Betrieben und Dienststellen nicht halt. Interessenvertretungen sind nicht nur Sprachrohr der Arbeitnehmer*innen, sondern spielen eine zentrale Rolle bei der Sicherung und Förderung der Demokratie im Arbeitsleben. Deshalb müssen sie Verantwortung übernehmen und aktiv an der Mitgestaltung der Arbeitswelt teilnehmen, um die Gleichstellung aller Beschäftigten zu erreichen - unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht oder Herkunft.

Die Demokratiekonferenz bietet eine Plattform, um sich für die Herausforderungen und Chancen der Interessenvertretungen zu wappnen. Wir haben Expert*innen eingeladen, die konkrete Strategien zur Gestaltung der betrieblichen Ebene vorstellen, um Zeichen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu setzen.

Themenschwerpunkte

  • Rolle und Aufgaben der Interessenvertretung beim Schutz der Persönlichkeitsrechte
  • Die Bedeutung demokratischer Strukturen im Betrieb
  • Förderung von Vielfalt und Zusammenhalt im Betrieb
  • Einfluss betrieblicher Regelungen auf Grundrechte
  • Gremienübergreifender Austausch zur betrieblichen Praxis und Handlungsmöglichkeiten

Mehr Informationen und Anmeldung: www.bw-verdi.de

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

In diesem Seminar geht es um den Zusammenhang zwischen dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und einer krankheitsbedingten Kündigung. Arbeitnehmer*innen, die innerhalb von 365 Tagen länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig gewesen sind, bekommen von Arbeitgeber*innen ein BEM-Gespräch angeboten. Viele Arbeitnehmer*innen wenden sich an die Interessenvertretung.

Wie Interessenvertretungen erkrankte Arbeitnehmer*innen beraten und besser vor krankheitsbedingten Kündigungen schützen können, wird in diesem Seminar vertieft behandelt. Gleichzeitig geht es um Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung bei der Gestaltung von BEM-Gesprächen.

Link zum Seminar: www.bw-verdi.de

ver.di-Forum Nord & Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

Die SBV muss sich in ihrer Arbeit komplexen Aufgaben stellen. Dabei spielt es eine große Rolle, wie die SBV mit internen und externen Akteuren zusammenarbeitet bzw. deren Expertise nutzen kann.

Dieses Zusammenspiel ist der Schwerpunkt der 7. Fachtagung für die SBVen aus der kirchlichen Arbeitswelt. Zentral ist für die SBV die Zusammenarbeit mit der MAV. Wie es gut gelingen kann und wie die Aufgabenverteilung zwischen MAV und SBV ist, ist ein weiteres Thema der Fachtagung.

Immer öfter werden Dienststellen und Privatpersonen von Hackern angegriffen. Wir zeigen auf, wie sich die SBVen davor schützen können und in welche Fallen der Angreifer*innen, die SBV nicht tappen darf.

Da sich die SBVen im arbeits- und sozialrechtlichen Rahmen bewegen, darf die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, des Kirchengerichts und des Europäischen Gerichtshof nicht fehlen. Wir haben wieder ausgewiesene Experten des Arbeits- und Sozialrechts gewinnen können, die euch durch diese Fachtagung begleiten.

Wir freuen uns über einen interessanten Austausch und angeregte Diskussionen.

Programminformationen und Anmeldung: www.verdi-forum.de

Anmeldung für den SBV InfoBrief

Wenn du gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchtest,
schreib uns einfach eine kurze Nachricht:

sbv@bw-verdi.de
Betreff: Abo SBV InfoBrief

Bildungswerk der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) in Niedersachsen e.V.

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