Juni 2025

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 69

Liebe Kolleginnen und Kollegen ……

…… es gibt auch hin und wieder Geschehnisse, die mein Herz erfreuen. So hat zum Beispiel die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, den Kurs von US-Präsident Donald Trump gegen die Förderung von Vielfalt und Gleichstellung scharf kritisiert. Deutschland werde bei seiner Politik zum Schutz von Minderheiten bleiben. Und: „Nachdem eine Weltmacht im Anti-Woke-Fieber die Förderung von Vielfalt und Antidiskriminierung auf den Index gesetzt hat, möchten wir noch mal klarstellen: Wir weichen keinen Millimeter.“ Bleibt zu hoffen, dass sich deutsche Unternehmen, Institutionen und Politiker das zu Herzen nehmen.

Und die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Annetraud Grote fordert die hiesigen Unternehmen auf: „Lassen Sie sich nicht von segregierenden und diskriminierenden Strömungen aus den USA beeinflussen oder leiten“.

In Kuba wird jetzt der persönliche Betreuungsdienst der Familien mit schwerbehinderten Kindern künftig als bezahlter Beruf anerkannt und monetär vergütet. Das entlastet zwar einerseits den Staat und damit die Gemeinschaft von dieser Aufgabe, andererseits wird jedoch anerkannt, wie wertvoll diese Betreuungsarbeit ist. Und im österreichischen Burgenland können Pflegende in einem Anstellungsmodell die Sicherheit bekommen, die sie für ihre Tätigkeiten verdienen: Bezahlung und soziale Absicherung. Darüber hinaus wird mit einer Grundausbildung auch die Basis für eine ggf. mögliche berufliche Zukunft in der Pflege geschaffen.

Was mein Herz nicht erfreut sind z.B. Äußerungen vom CDU-Generalsekretär Linnemann (das ist der, der auch schon ein Register für psychisch beeinträchtigte Menschen gefordert hat), der sich zu Folgendem verstieg: „….. Aber man hat manchmal den Eindruck, dass es nicht mehr um Work-Life-Balance geht, sondern um Life-Life-Balance.“ Das deutsche Volk solle also mehr arbeiten und weniger auf der faulen Haut liegen, um seinen Wohlstand zu halten und zu mehren. Sorry, wessen Wohlstand? Der Wohlstand z.B. seines Herrn und Meisters, Kanzler und selbst ernannten Mittelständler Merz (geschätztes Vermögen 12 Mill. Euro lt. Vermögen Magazin)? Insgesamt besitzen die wohlhabendsten zehn Prozent der Haushalte zusammen etwa 60 Prozent des Gesamtvermögens, abzüglich Schulden. Die unteren 20 Prozent besitzen gar kein Vermögen. Etwa neun Prozent aller Haushalte sind verschuldet. Die geschätzt ca. 240 deutschen Milliardäre (lt. Manager Magazin) steigern ihren Reichtum um Millionen – pro Tag! Das sollte doch für alle Ansporn genug sein, statt an Life-Work-Balance mehr an work and work and work zu denken. Einfach entsprechend sein Mindset ändern und schon läuft´s in Deutschland! Gesundheitsprävention? Arbeitsschutz? Private Bedürfnisse? Soziales Engagement im Ehrenamt? Keine Zeit mehr dafür. Sollen wir uns abgewöhnen. Danke, Herr Linnemann, Danke! Nebenbei bemerkt ist das kein Angriff auf den 8-Std-Tag, denn es ist schon jetzt möglich länger zu arbeiten. Es geht letztlich nicht um die vielbeschworene Flexibilität, sondern um mögliche Arbeitszeiten bis zu 13 Stunden! Es ist also nichts anderes als ein Angriff auf die Lebenszeit!

Demokratie ist Wohlstand für alle,
statt Reichtum nur für wenige.
(Horst Bulla | Freidenker, Dichter und Autor | geb. 1958)

Inklusion bleibt weiterhin das Ziel – aber wie lange wird es noch dauern, bis Vorfälle wie der kürzlich in Lüneburg, keine Schlagzeilen mehr machen? Einem Rollstuhlfahrer wurde untersagt im ausgewiesenen Rollstuhlabteil eines Zuges mitzufahren, während weiterhin Fußgänger*innen Zutritt erhielten, wie berichtet wurde. Die Rollstuhlplätze waren durch Fußgänger*innen besetzt! Laut Beförderungsbedingungen hätten die Plätze für Rollstuhlfahrende frei gemacht werden müssen. Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote hat dazu Stellung genommen. Wann werden wir nicht mehr über Ableismus reden müssen?

Ich wünsche einen schönen Monat Juni und immer schön kritisch bleiben

Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Auf dem 69. Treffen der Konferenz der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben diese unter Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation und des Deutschen Instituts für Menschenrechte am 22. und 23. Mai 2025 in Mainz zentrale Themen der Partizipation von Menschen mit Behinderungen behandelt.

Dazu fordert die rheinland-pfälzische Landesbehindertenbeauftragte, Ellen Kubica: „Partizipation darf nicht unter den Tisch fallen. Gelebte Demokratie bedeutet die Teilhabe von Menschen an Entscheidungsprozessen, die ihre Lebenswelt beeinflussen.“ 

Jürgen Dusel, geschäftsführender Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, betont: „Erst dann, wenn Menschen mit Behinderungen von Anfang an in politische Entscheidungen einbezogen werden, können wir von der Partizipation sprechen, die ihnen laut UN-Behindertenrechtskonvention zusteht. Dazu brauchen wir mehr Menschen mit Beeinträchtigungen, die in unseren Parlamenten auf kommunaler, Landes- wie Bundesebene Verantwortung übernehmen können. Doch die Strukturen im politischen Ehrenamt sind nicht barrierefrei. Deshalb brauchen wir einen verlässlichen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen, die sich auch ehrenamtlich in ihrer Kommune oder ihrem Kreisverband engagieren wollen.“

Die Beauftragten rufen Verantwortungsträgerinnen und -träger auf allen politischen Ebenen dazu auf, Strukturen zu schaffen, die diskriminierungsfrei und umfassend, inklusive Partizipation für alle Menschen möglich machen: „An vielen Orten leistet die Beteiligung einen unschätzbaren Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es braucht nun klare Standards, die gute Praxis in die Breite tragen und sicherstellen“, erklärt Ellen Kubica.

In ihrer gemeinsamen „Mainzer Erklärung“ fordert sie mit den Beauftragten der Länder:

1.  Partizipation auf allen Ebenen umsetzen

Partizipation braucht verbindliche Regelungen auf allen politischen Entscheidungsebenen. Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache und beanspruchen zu Recht, dass keine Entscheidungen ohne Beteiligung über sie getroffen werden. „Nichts über uns, ohne uns“ muss zum systematischen Standard politischer Beteiligungsstruktur werden. Damit mehr Menschen mit Behinderungen selbst ihre Interessen in der Politik vertreten und ihre Expertise einbringen können, ist ein gesetzlicher Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Assistenz auch bei einem ehrenamtlichen Engagement nötig. Auch der Einsatz von Beauftragten oder Beiräten für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder gemeinsam erstellte Aktionspläne, die nicht nur in öffentlichen, sondern auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen wie der Wirtschaft oder den Kirchen eingesetzt werden, sind gute Beispiele für eine gelingende Beteiligung.

2. Anforderungen wirksamer Partizipation sicherstellen

Um Partizipation zu gewährleisten, müssen Sitzungen und Beteiligungsformate umfassend barrierefrei sein, Aufwandsentschädigungen und Assistenzleistungen ebenso wie ehrenamtliche Organisationen hinreichend ausfinanziert sein. 

3. Partizipation muss alle mitnehmen

Personengruppen, die besonders große Teilhabebarrieren haben, wie zum Beispiel Personen mit hohem Unterstützungsbedarf oder junge Menschen mit Behinderungen, bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit bei der Entwicklung von Beteiligungsformaten und -strukturen. Projekte, die Menschen mit Behinderungen in ihrem Engagement unterstützen und stärken, müssen entsprechend finanziell gefördert werden.

Aufgrund des erheblichen Optimierungsbedarfs und der aktuellen politischen Lage betonen die Beauftragten, dass sich alles politische Handeln an der Umsetzung der UN-BRK orientieren muss, und rufen die Verantwortlichen im Bund, in den Ländern und Gemeinden angesichts der klaren Sprache der Staatenprüfung dazu auf, voranzugehen und Partizipation entschieden umzusetzen.

Hintergrund

Auch 16 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen in Deutschland noch immer unzulänglich. Die Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte stellte in ihrem Parallelbericht zum 2./3. Staatenprüfverfahren im Juli 2023 fest: „Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen an politischen Prozessen wird den Maßstäben der Konvention weiterhin nicht gerecht. Die Bereitschaft, politische Verfahren partizipativ zu gestalten, ist unterschiedlich stark ausgeprägt und es fehlt ein flächendeckendes Bewusstsein für den Umfang des Partizipationsgebots der UN-BRK. Stimmen von Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern werden nicht prioritär gehört. So werden insbesondere Kinder mit Behinderungen und Menschen mit Behinderungen in vulnerablen Lebenslagen weiterhin kaum beteiligt.“

Im Rahmen der Staatenprüfung empfahl der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland Maßnahmen zur Verbesserung der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen. Insbesondere forderte er Beteiligungsverfahren institutionell stärker abzusichern, die Fähigkeiten von Organisationen von Menschen mit Behinderungen sich zu beteiligen, zu stärken, Barrierefreiheit sicherzustellen und Partizipation von Frauen mit Behinderungen besser zu erforschen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 2/2025
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen | Berlin, 23. Mai 2025

 

Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

Anlässlich des Europäischen Protesttages für Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2025 forderte Annetraud Grote, die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, dass es keinen Rückschritt bei der Inklusion geben darf! Im Gegenteil, sie wünscht für dieses Thema noch mehr Einsatz in Niedersachsen. Zum Beispiel sollten noch mehr öffentlichen Stellen und auch private Unternehmen die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderungen von mindestens fünf Prozent erreichen.

„Lassen Sie sich nicht von segregierenden und diskriminierenden Strömungen aus den USA beeinflussen oder leiten“, fordert Annetraud Grote alle verantwortlichen Unternehmen in Niedersachsen auf. „Es ist wichtig, dass Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam bei Ihnen arbeiten. Menschen mit Behinderungen können genauso leistungsstark wie Menschen ohne Behinderungen sein, wenn sie passende Rahmenbedingungen vorfinden. Vielfalt und Diversität macht Unternehmen wettbewerbsfähig. Menschen mit Behinderungen sind ein echter Gewinn für alle Beteiligten; auf ihr Potential kann nicht verzichtet werden. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können Sie auf gut qualifizierte Menschen mit Behinderungen setzen.“ 

Kurz nach der Amtseinführung hat US-Präsident Donald Trump eine Durchführungsverordnung für Maßnahmen zur „Beendigung radikaler und verschwenderischer DEI-Programme (diversity, equity und inclusion) und Bevorzugung“ unterzeichnet. Auch deutsche Firmen wurden nach Presseberichten von der US-Botschaft angeschrieben, sich von Diversitäts- und Gleichstellungsprogrammen zu distanzieren. „Eine derartige ablehnende Haltung gegenüber Diversität, Gleichstellung und Inklusion auf dem Arbeitsmarkt darf keine Resonanz in Europa, in Deutschland und in Niedersachsen finden! Wehren Sie sich als Unternehmensleitung; Sie haben meine vollste Unterstützung,“ betont Annetraud Grote energisch. 

Bisher erreichte Ziele hinsichtlich Vielfalt, Nichtdiskriminierung, Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt im Besonderen dürfen nicht in Frage gestellt, sondern müssen grundsätzlich weiter intensiv verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund möchte Annetraud Grote für Niedersachsen ein Inklusionsnetzwerk anschieben, in welchem sich niedersächsische Unternehmen der privaten Wirtschaft und die öffentlichen Stellen miteinander vernetzen. „Ziel dieses Inklusionsnetzwerks ist es, dass gemeinsam Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt forciert wird, dass Unternehmen bei der Rekrutierung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen voneinander lernen und Gelingensbedingungen anhand von Beispielen aufgezeigt werden. Inklusionsbeauftragte können in einem Netzwerk von unterschiedlichen Erfahrungen profitieren“, erläutert die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen.

Quelle: Presseinformation vom 5. Mai 2025

Bildung und Schulen

Im Bereich der Bildung werden Machtkämpfe ausgetragen. Was durch Sparen erodiert, was zur Begabtenförderung gehört und warum die Deutschen mehr Bildung nötig haben. Analyse.

Bildung spiegelt stets die zentralen Prioritäten einer Gesellschaft wider. Für die Glaubwürdigkeit einer Demokratie ist zum Beispiel das Versprechen der Chancengerechtigkeit zentral.

Nicht die Zugehörigkeit zu einem sozialen Stand, sondern die individuellen Leistungen sollen darüber entscheiden, welche gesellschaftliche Position man erlangt. Reibungslos geschieht diese Zuweisung allerdings nicht.

Ein interessanter Artikel, auch im Hinblick auf die schulische Inklusion, von Gabriele Heller auf www.telepolis.de

Ableismus

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, und der Beirat für Menschen mit Behinderung der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg machen aufgrund der jüngst eskalierten Ereignisse am Lüneburger Bahnhof darauf aufmerksam, dass Diskriminierung oder Ableismus im Nah- und Fernverkehr keinen Platz haben.

Ohne die Ereignisse im Detail zu beschreiben oder zu bewerten, kann es nicht angehen, dass eine rollstuhlnutzende Person wegen Überfüllung eines Regionalzuges nicht in das Abteil des Zuges, das originär für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer vorgesehen ist, einsteigen darf. Dies ist ein Beispiel für eine Diskriminierung einer Person mit Behinderung.

Deutlich wird an dem Vorfall auch, dass sowohl in Zügen des Nahverkehrs - aber auch des Fernverkehrs - die Anzahl von Plätzen, die für mobilitätsbeeinträchtigte Personen bereitstehen, deutlich erhöht werden muss. Zudem sollte ein Zustieg für Rollstuhlfahrende auch in den anderen Fahrrad- und Mehrzweckabteilen möglich sein. Rollstuhlfahrende dürfen nicht verpflichtet werden, allein die offiziellen Rollstuhlstellplätze zu nutzen.

Wie ist die Situation im Nah- und Fernverkehr in Niedersachsen für Menschen mit Behinderungen?

In Niedersachsen brauchen wir eine vollständige und beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit im gesamten Verkehrsnetz (Busse, Bahnen, Haltestellen, Bahnhöfe). Dafür müssen transparente Zeitpläne für die Umsetzung und ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Einige Bahnhöfe und Haltestellen in Niedersachsen sind immer noch nicht barrierefrei zugänglich. Dies stellt nicht nur für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sondern auch für Eltern mit Kinderwagen oder Reisende mit Gepäck eine erhebliche Einschränkung dar. Außerdem fehlt es an barrierefreien Informationssystemen (visuell, akustisch, taktil) in Fahrzeugen und an Haltestellen. 

Besonders wichtig ist die Schulung des Personals des Nah- und Fernverkehrs im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, um kompetente Unterstützung zu gewährleisten. Schulungsangebote sind auszubauen und sollten auch von Menschen mit Behinderungen als Dozierende angeboten werden. Diese können ihre Bedarfe aus ihren eigenen Erfahrungen heraus bestmöglich erläutern. Sie können Antworten auf Fragen geben wie: „Wie werden Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf angesprochen?“ „Wie helfe ich als Zugbegleitung bei Panikattacken bei Menschen mit Angststörungen?

Wichtig ist aber auch, deutlich zu machen, dass es durchaus viele positive Beispiele und Erfahrungen in Sachen barrierefreier und umsichtiger Kommunikation und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Nah- und Fernverkehr gibt. Einige Beschäftigte bei der Mobilitätszentrale helfen z. B. auch nicht vorangemeldeten Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen beim Umsteigen. Wie so oft sind letztendlich auch Verhaltensweisen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen personenabhängig. Schulungen und das Aufführen von Positivbeispielen können zu mehr Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen beitragen.

Ein respektvolles und empathisches Miteinander zwischen Menschen mit Behinderungen und Bediensteten des Nah- und Fernverkehrs ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Inklusion letztlich gelebt wird. Gegenseitiges Verständnis trägt dazu bei, Kommunikationsbarrieren abzubauen und für mehr Barrierefreiheit zu sorgen.

Quelle: Pressemitteilung, Herausgeber: Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, 28. Mai 2025

Siehe zum Thema: www.rollingplanet.de

rollingplanet.de

Laut einer aktuellen Umfrage der Aktion Mensch ist nur jeder fünfte Mensch mit Behinderung der Meinung, dass die voraussichtlich neue Bundesregierung bei der Umsetzung von Inklusion erfolgreich sein wird. 70 Prozent der Menschen mit Behinderung sind mit dem Ergebnis der Bundestagswahl unzufrieden Mit 74 Prozent sorgen sich nach der Bundestagswahl sogar sieben Prozent mehr um einen Bedeutungsverlust von Inklusion als noch vor der Wahl. Die Befragten befürchten, Inklusion könne nach der Regierungsbildung mehr und mehr nur noch als „Luxus“ gesehen werden, denn als politisches Top-Thema auf der Agenda stehen. Bereits vor der Bundestagwahl hatte es Skepsis gegeben.

Link zum Artikel auf www.rollingplanet.de

Vielfalt und Gleichstellung

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat den Kurs von US-Präsident Donald Trump gegen die Förderung von Vielfalt und Gleichstellung scharf kritisiert. Deutschland werde bei seiner Politik zum Schutz von Minderheiten bleiben, versprach Ataman bei einer Veranstaltung zum Thema Antidiskriminierung in Berlin. "Nachdem eine Weltmacht im Anti-Woke-Fieber die Förderung von Vielfalt und Antidiskriminierung auf den Index gesetzt hat, möchten wir noch mal klarstellen: Wir weichen keinen Millimeter." ………..

Link zum Artikel auf www.queer.de

DGB-Handlungshilfe

Es gibt eine neue Handlungshilfe zum Thema „Mehr Ausbildung und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen in den Unternehmen und Dienststellen“. Der DGB hat diese im Nachgang zur Fachtagung „Inklusion im Unternehmen voranbringen“ vom 5. Februar erstellt – mit vielen Tipps aus und für die Praxis.

PDF-Download der Broschur: www.dgb.de

Deutsches Institut für Menschenrechte 

In Deutschland leben 13 Millionen Menschen mit Behinderungen. Das Institut erwartet von der neuen Bundesregierung eine aktive und engagierte Inklusionspolitik, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre Gleichstellung in den Fokus stellt. Dazu formuliert die Monitoring-Stelle UN-BRK für die Koalitionsverhandlungen Maßnahmen in zehn Themenbereichen, von der Barrierefreiheit, über die inklusive Gesundheitsversorgung bis hin zur Sicherung der Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen.

Hier gibt es das Papier zum Download: www.institut-fuer-menschenrechte.de
Das Papier gibt es auch in Leichter Sprache: „Umsetzung von der UN-Behindertenrechts-Konvention“ - www.institut-fuer-menschenrechte.de

Studie

Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) steht seit März 2025 der „Abschlussbericht Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – Teilhabesurvey – Welle 2“ zum Download bereit. Auf 167 Seiten stellt er Forschungsdesign und ausgewählte Ergebnisse der größten Repräsentativbefragung von Menschen mit und ohne Behinderungen in zwei Erhebungswellen vor.

  • Was kennzeichnet die Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen? Gibt es ggf. Unterschiede je nach Art der Beeinträchtigung, Lebensalter sowie Eintritt der Beeinträchtigung?
  • Welche Chancen haben Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben?
  • Welche Bedingungen unterstützen Selbstbestimmung und Teilhabe, welche Bedingungen sind dafür hinderlich?
  • Welche Unterstützung benötigen Menschen/Personen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in verschiedenen Lebensbereichen und Lebensphasen, um ihre Teilhabemöglichkeiten zu erweitern?

Information zur Studie auf www.reha-recht.de

Gemeinsamer Bundesausschuss

Versicherte mit schweren, komplexen oder mehrfachen Behinderungen und ihren entsprechend spezifischen Bedarfen können auf individuell angepasste oder speziell ausgestattete Hilfsmittel wie Sitzschalen oder Elektrorollstühle angewiesen sein. Das Feststellen des genauen Bedarfs, die ärztliche Verordnung und der Genehmigungsprozess gestalten sich gerade bei dieser Patientengruppe oft anspruchsvoll und zeitintensiv. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun Vorgaben in der Hilfsmittel-Richtlinie geändert, um die Prüf- und Genehmigungsprozesse in komplexen Bedarfssituationen zu straffen und vereinfachen.

Link zur G-BA-Pressemeldung: www.g-ba.de

DIE NEUE NORM

Das deutsche Gesundheitssystem ist wie die Bahn: In der Theorie gibt es viele Verbindungen und einen dichten Fahrplan an Leistungen. In der Praxis jedoch: kaputte Züge, Strecken voller Baustellen, und nicht selten fährt der Zug genau dann nicht, wenn man ihn am dringendsten braucht. Doch was für Gelegenheitspatient*innen eine geringfügige Unannehmlichkeit ist, wird für Menschen mit komplexen chronischen Erkrankungen und Behinderungen schnell existenzbedrohend. Sie erleben nicht nur dieselben strukturellen Probleme wie alle Patient*innen, sondern zusätzlich Diskriminierung, Gaslighting und eine Versorgung, die ihre Lebensrealität ignoriert. Mit einer Mischung aus Betroffenenperspektive, Fakten und Bahn-Analogien zeigt Karina Sturm auf, auf welche Barrieren Personen mit komplexen chronischen Erkrankungen heute im Gesundheitssystem stoßen.

Link zum Artikel: dieneuenorm.de

Recht

Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Ganzkörper-Neurostimulationsanzug für Patienten mit Multipler Sklerose (MS) nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden muss.

Geklagt hatte eine 44-jährige Frau, die seit über 20 Jahren an MS erkrankt ist. Trotz verschiedener Therapieansätze verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand fortschreitend. Seit Anfang 2024 benötigte sie einen Rollator, seit Ende des Jahres einen Rollstuhl.

Bereits im Jahre 2023 beantragte sie bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für einen Exopulse Neurostimulationsanzug zur Aktivierung der geschwächten Muskulatur. Die Kasse lehnte den Antrag ab, da das Produkt bislang noch nicht das vorgesehene Bewertungsverfahren durchlaufen habe.

Die Klägerin beschaffte sich den Anzug daraufhin aus eigenen Mitteln und verlangte die Erstattung der Kosten in Höhe von 8.700 Euro. Zur Begründung verwies sie auf positive persönliche Erfahrungen mit dem Produkt. Es handele sich um den ersten elektronisch betriebenen Neuromodulationsanzug zur Verbesserung von Mobilität und Gleichgewicht sowie zur Reduzierung von Spastiken. Studien hätten zudem als sekundäre Effekte ein gesteigertes allgemeines Wohlbefinden sowie eine Verbesserung der Schlafqualität belegt. Auch ihr Fatigue-Syndrom habe sich durch die Anwendung des Anzugs deutlich gebessert.

Das LSG hat die Rechtsauffassung der Krankenkasse bestätigt. Der Anzug sei aufgrund seiner Wirkungsweise als Hilfsmittel zur Krankenbehandlung zu qualifizieren, das einen kurativen Zweck verfolge. Solche Produkte dürften nur dann zu Lasten der GKV abgegeben werden, wenn sie als neue Behandlungsmethode anerkannt seien. Voraussetzung hierfür sei eine positive Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über den diagnostischen und therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Methode – auch im Vergleich zu bereits von der GKV übernommenen Verfahren. Eine solche Empfehlung liege bislang nicht vor. Die Gerichte dürften eine entsprechende Bewertung nicht vorwegnehmen.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. Mai 2025, L 16 KR 315/24

Wissenschaftliche Dienste des Bundestages

Einsamkeit wird in der sozialwissenschaftlichen Forschung als schmerzlich empfundene Diskrepanz zwischen den vorhandenen und den gewünschten sozialen Beziehungen qualitativer bzw. quantitativer Art definiert. Chronisch einsame Menschen weisen ein erhöhtes Risiko für psychische und physische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Suchterkrankungen, Demenz sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt oder Schlaganfall) und Diabetes auf.

Übersichtsarbeiten zufolge ist die Wahrscheinlichkeit für Suizidalität und Mortalität erhöht. Einsamkeit ist aber nicht nur ein Problem der einzelnen Betroffenen – sie hat Auswirkungen auf die ganze Gesellschaft, auch auf die Volkswirtschaft, z. B. durch Produktionsausfälle und zusätzliche Gesundheitsausgaben. Einsamkeit rückt daher zunehmend in den Fokus von Politik und Gesellschaft.

PDF-Download des Berichtes: www.bundestag.de

IPA

Künstliche Intelligenz (KI) bietet für die Arbeitsmedizin und arbeitsmedizinische Forschung große Chancen, birgt jedoch auch Risiken. Prof. Julia Krabbe, Leiterin des Kompetenz-Zentrums Medizin am IPA, gibt im Interview Einblicke in die aktuellen Entwicklungen und spricht über die Potenziale und Risiken von KI in der Arbeitsmedizin.

Link zum IPA-Journal: www.dguv.de

Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich können Versicherte selbst entscheiden, in welcher Klinik sie eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme durchführen möchten.

Welche Diagnosen werden behandelt, wo liegt die Klinik, welche Therapien werden angeboten? So können die Fragen auf dem Weg zur Wunschklinik lauten. Auf der Webseite www.meine-rehabilitation.de werden nach Eingabe der gesuchten Fachabteilung die zur Behandlung geeigneten Reha-Einrichtungen angezeigt.

Ist eine Wunschklinik gefunden, sollte sie mit einer kurzen Begründung bereits im Reha-Antrag angegeben werden. Die Rentenversicherung prüft dann, ob die Klinik medizinisch geeignet und eine zeitnahe Behandlung möglich ist und schlägt ansonsten Alternativen vor.

Die kostenlose Broschüre „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ bietet weitere Informationen über das Angebot medizinischer Rehabilitationsleistungen und kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de

Robert-Koch-Institut

Fünf Jahre nach dem ersten Corona-Fall in Deutschland gibt es noch kein zugelassenes Medikament gegen die Langzeitfolgen der Erkrankung. Viele Menschen sind schwer krank, aber es gibt auch solche, die wieder gesund geworden sind.

Atemnot, Muskelschmerzen, Schwäche: Fünf Jahre nach Beginn der Covid-19-Pandemie sind oder waren nach Angaben des Robert-Koch Instituts (RKI) zwischen fünf Prozent und zehn Prozent der Menschen in Deutschland von Langzeitfolgen ihrer Infektion betroffen.

Link zum Bericht auf www.tagesschau.de

Recht

Die Deutsche Rentenversicherung hat u.a. im Anwendungsbereich der SGB I bis SGB XII umfangreiche „Gemeinsame Rechtliche Anweisungen“ (GRA) geschaffen. Für die tägliche Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen und für alle anderen, die daran interessiert sind, ist das sehr empfehlenswert.

Vielen Dank für diesen Hinweis an Marco Bockholt!

Hier: Literatursystem - Startseite

Deutsches Institut für Menschenrechte

Anlässlich des Europäischen Protesttags für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai rief das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen dazu auf, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben.

„Inklusion ist ein Menschenrecht. Die Gesellschaft inklusiv zu gestalten, ist ein staatlicher Auftrag, der sich aus dem Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes und aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt“, so Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Alle politisch Verantwortlichen müssen sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft und ein demokratisches Miteinander einsetzen, auf Bundesebene, in den Ländern und in den Kommunen. In einer Zeit, in der menschenrechtliche Prinzipien wie Inklusion und Gleichberechtigung zunehmend infrage gestellt werden, ist dies bedeutender denn je“, so Schlegel weiter.

Menschen mit Behinderungen sind in Deutschland nach wie vor mit vielen Barrieren konfrontiert. Sei es auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungssystem, bei der Gesundheitsversorgung, beim Zugang zu barrierefreiem Wohnraum oder zu Kultur- oder Freizeitangeboten. Wollen sich Menschen mit Behinderungen gegen Diskriminierung wehren, stoßen sie auch bei der Justiz auf zahlreiche Barrieren. Aus Sicht des Instituts sind endlich maßgebliche Fortschritte bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen nötig.

Am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, setzen sich zahlreiche Menschen in Deutschland mit Aktionen oder Veranstaltungen für Inklusion und Teilhabe und gegen Diskriminierung ein. Der Protesttag findet seit mehr als 30 Jahren statt und steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wir sind 10 Millionen – Menschenrechte sind nicht verhandelbar!“.

Quelle: Presseinformation, 5. Mai 2025

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

Die Betriebs- und Personalräte haben sie schon – die Aktuelle Stunde – jetzt gibt es das Angebot auch für die Schwerbehindertenvertretungen!
Wir möchten mit euch im praktischen Onlineformat über aktuelle Themen, Rechtsprechungen, Fragen sprechen, die euch seit dem letzten Seminar oder im Rahmen eurer Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung bewegen.
Zu Beginn bekommt ihr ein aktuelles Thema und/oder Urteil vorgestellt, über das wir uns dann im Anschluss austauschen können. Natürlich bietet die aktuelle Stunde auch Zeit, um eure Fragen zu beantworten, euch auszutauschen und zu vernetzen.
Zu beachten ist jedoch, dass die aktuelle Stunde keine (!) individuelle Rechtsberatung ist oder ersetzt.

Themenschwerpunkte

  • Aktuelles Thema aus der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
  • Erfahrungsaustausch und Vernetzung
  • Fragen aus den Betrieben/Dienststellen

Weitere Infos und Anmeldung

ver.di-Forum Nord & Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

Die SBV muss sich in ihrer Arbeit komplexen Aufgaben stellen. Dabei spielt es eine große Rolle, wie die SBV mit internen und externen Akteuren zusammenarbeitet bzw. deren Expertise nutzen kann.

Dieses Zusammenspiel ist der Schwerpunkt der 7. Fachtagung für die SBVen aus der kirchlichen Arbeitswelt. Zentral ist für die SBV die Zusammenarbeit mit der MAV. Wie es gut gelingen kann und wie die Aufgabenverteilung zwischen MAV und SBV ist, ist ein weiteres Thema der Fachtagung.

Immer öfter werden Dienststellen und Privatpersonen von Hackern angegriffen. Wir zeigen auf, wie sich die SBVen davor schützen können und in welche Fallen der Angreifer*innen, die SBV nicht tappen darf.

Da sich die SBVen im arbeits- und sozialrechtlichen Rahmen bewegen, darf die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, des Kirchengerichts und des Europäischen Gerichtshof nicht fehlen. Wir haben wieder ausgewiesene Experten des Arbeits- und Sozialrechts gewinnen können, die euch durch diese Fachtagung begleiten.

Wir freuen uns über einen interessanten Austausch und angeregte Diskussionen.

Programminformationen und Anmeldung: www.verdi-forum.de

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Werkzeug zur systematischen Analyse und Beurteilungen der Gefährdungen und zur Festlegung von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit.

2013 wird mit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes die Gefährdungsbeurteilung auf die Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit erweitert. Im Referentenentwurf zum Arbeitsschutzgesetz wird betont, dass es hier um eine Klarstellung hinsichtlich der Gefährdungsfaktoren, die bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen, geht. Die Anpassung des Arbeitsschutzgesetzes zielt darauf ab, das Bewusstsein der Arbeitgeber für psychische Belastungen bei der Arbeit zu schärfen und dabei das Augenmerk vor allem auch auf die Berücksichtigung von psychischen Belastungen zu richten.

Nach gut 10 Jahren Praxis in der Umsetzung der Meilensteine des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wollen wir eine Bilanz aus der Sicht einiger Akteure des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ziehen.

Weitere Infos und Anmeldung

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schreib uns einfach eine kurze Nachricht:

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Betreff: Abo SBV InfoBrief

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