Juni 2023

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 47

Liebe Kolleginnen und Kollegen ……

……. „Die Welt ist aus den Fugen.“ Das ließ Shakespeare seinen Hamlet, den König von Dänemark, schon im Jahr 1602 sagen. Dass die Welt aus den Fugen ist, scheinen uns die Medien jeden Tag aufs Neue zu bestätigen. Der andauernde Krieg Russlands gegen die Ukraine, kriegerische Auseinandersetzungen in Nahost und im Jemen, ein despotischer Präsident in der Türkei – die Reihe ließe sich lange fortsetzen. Und auch dies: Nach Medienberichten organisiert eine Stiftung des Paralympics-Teilnehmers Alexej Talaj, die sich die Unterstützung behinderter Kinder vorgenommen hatte und von einem belorussischen Staatsunternehmen finanziert wird, die Abreise von Kindern aus dem Donbass nach Belarus. Talaj, Mitglied des paralympischen Schwimmteams, verlor als 16jähriger seine Beine durch einen Stromschlag. Heute wird vermittelt, er habe sich schützend auf Kinder geworfen, als diese eine Bombe im Wald fanden. Talaj erläutert auf Anfragen die Rolle seiner Stiftung nicht. Ob es sich hierbei um Kriegsverbrechen handelt, wird untersucht. Die Welt ist aus den Fugen.

Durch das chronische Erschöpfungssyndrom ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) sind in Deutschland schätzungsweise 500.000 Menschen auf Hilfe angewiesen und werden größtenteils immer noch allein gelassen. Während der Corona-Pandemie hat sich die Zahl der Betroffenen wahrscheinlich verdoppelt. Charakteristisch ist, dass sich der Zustand von Erkrankten nach geringer Anstrengung deutlich verschlechtert. Sebastian Musch, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für ME/CFS, in der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages1: „ME/CFS führt oft zu einem hohen Grad körperlicher Behinderung. ME/CFS befindet sich im toten Winkel des Gesundheitssystems. [...] Das liegt insbesondere daran, dass die Mehrheit der Ärzteschaft das Krankheitsbild schlicht nicht kennt, ……“ Viele komplexe Erkrankungen werden zu wenig erforscht, bzw. deren Durchführung nur unzureichend finanziert! Hier können Pharmahersteller eben keine großen Gewinne erwarten!

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Bestellung von Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX tun sich viele Unternehmen und Dienststellen schwer. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, das wird schon angehenden Juristen erläutert. Besonders heikel wird es in Fällen des Öffentlichen Dienstes, der ja in Sachen Inklusion eine Vorbildfunktion haben soll! Man finde niemanden für diese Aufgabe, so lautet häufig die schon fast komisch anmutende Begründung! Lieber Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, es muss nicht gefunden werden, es muss beauftragt werden! Wird kein Datenschutzbeauftragter benannt, sieht die DSGVO dafür ein Bußgeld von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Die Nichtbestellung eines/einer Inklusionsbeauftragten ist keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 238 SGB IX und damit auch nicht bußgeldbehaftet. Warum ist das so? Die Rechtsprechung sieht allerdings die fehlende Bestellung als Indiz für eine Diskriminierung schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber in einem Einstellungsverfahren. So kann man nur allen behinderten Menschen, die nicht zu Bewerbungsgesprächen eingeladen oder bei Einstellungen nicht berücksichtigt werden dazu raten, juristischen Rat und Beistand in Anspruch zu nehmen. ver.di-Mitglieder werden hierbei von ihrer Gewerkschaft unterstützt.

Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ hat nun auch Eingang in die Wikipedia-Enzyklopädie gefunden. Die Europäische Kommission definiert den Begriff „inklusiver Arbeitsmarkt“ mit den Worten: „Arbeitsmärkte sind inklusiv, wenn alle Menschen im erwerbsfähigen Alter, insbesondere gefährdete und benachteiligte Menschen, eine hochwertige, bezahlte Beschäftigung ausüben können.“  Gemessen an diesem Maßstab stelle das Gesetz einen Schritt auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt dar, meint der Wikipedia-Autor.

Es gibt auch immer wieder mal gute Nachrichten zum Thema Inklusion. Dank der Förderung durch die Aktion Mensch kann das NETZWERK ARTIKEL 3 im Zeitraum von 2021 bis 2025 das Projekt „Gute Nachrichten zur Inklusion“2  durchführen. Immer mal reinschauen oder den Newsletter abonnieren – es tut gut immer mal etwas Positives zu lesen.

Die Welt braucht gute Nachrichten. Sorgen Sie für eine.
(Ulrich Wickert)

Die 12. Fachtagung SBV für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen vom ver.di-Forum Nord und dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen ist nun auch schon wieder Geschichte. Über 200 neugewählte und erfahrenere Vertrauenspersonen trafen sich in Berlin um Fachvorträge zu hören und zu diskutieren. Die Gespräche zwischendurch und das Netzwerken kam, wie immer, nicht zu kurz. Schön, dass die Tagung in diesem Jahr keinen coronabedingten Einschränkungen mehr unterworfen war. Nach der Tagung ist vor der Tagung. Man sieht also sich wieder in Berlin zur 13. Fachtagung SBV vom 11. bis 14. März 2024, zu der sich schon viele Kolleginnen und Kollegen haben vormerken lassen.

Die SBVen aus der kirchlichen Arbeitswelt treffen sich zu ihrer 5. Fachtagung vom 13.09. - 14.09.2023 in Hamburg.

Zu wissen, was man weiß, und zu wissen,
was man tut, das ist Wissen.
(Konfuzius | chin. Philosoph | ca. 500 v. Chr.)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie deren Interessenvertretungen, MAV und SBV im kirchlichen Bereich haben nicht die gleichen Rechte und Möglichkeiten, wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!
ver.di hat nun eine Petition gestartet.

Jetzt unterzeichnen: Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte! Schluss mit der Diskriminierung kirchlich Beschäftigter und volle Mitbestimmung im Betrieb, statt Sonderregeln. Der Gesetzgeber muss handeln.

Ich wünsche einen schönen Sommermonat Juni und eine interessante Lektüre.

Herzliche Grüße

Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de


1 Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags

2 NETZWERK ARTIKEL 3 - Gute Nachrichten zur Inklusion

Pressemitteilung

Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2023 erklärte der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe:

Noch immer erfahren Menschen mit Behinderung Diskriminierung in ihrem Alltag. Darauf macht am 5. Mai 2023 unter dem diesjährigen Motto „Zukunft barrierefrei gestalten" der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung - seit mittlerweile 31 Jahren - aufmerksam.

Trotz der bereits 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention ist Deutschland von einer wirklichen Inklusion weiter entfernt als vor 14 Jahren. Menschen mit Behinderung können zum größten Teil weiterhin ihr Leben nicht selbstbestimmt führen. Sie können immer noch nicht gleichberechtigt in der Gesellschaft, in der Politik, beim Wohnen, Arbeiten, im Verein und vielen weiteren Bereichen teilhaben.

Sonderstrukturen müssen dringend durchbrochen werden. Derweil haben junge Menschen mit Behinderung heute zumeist keine Wahl als eine „Förderschule“ zu besuchen, weil es den Regelschulen an inklusiven Rahmenbedingungen fehlt. Oft folgt der Sonderschule gleich der Weg in weitere Sondereinrichtungen wie z.B. die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Wenn Inklusion gelingen soll, müssen gemeinsame Lebenswelten geschaffen werden - nicht irgendwann, sondern sofort.

Die Antworten der Bundesregierung, wie sie die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung konsequent durchsetzen will, sind bisher unzureichend. Die erste Gesetzesinitiative hat mehr als 16 Monate auf sich warten lassen, nachdem bei Amtsantritt große Reformen versprochen wurden. Noch immer hat sie ihr Versprechen nicht eingelöst, unter Beteiligung der Betroffenen bis Ende des Jahres 2022 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen zu erstellen. Die Zusage hatte bei vielen die Hoffnung geweckt, dass sich in diesem Bereich wirklich etwas verbessert. Die Ampel-Koalition scheint zu verkennen, wie notwendig Barrierefreiheit für Patienten, insbesondere aber auch für Patientinnen mit Behinderungen ist.

Das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Förderung eines Inklusiven Arbeitsmarkts zeugt von einem wenig beherztem Willen der Ampel, die Sonderstrukturen aufzubrechen. Es bedarf einer umfassenden Entbürokratisierung vorhandener Instrumente wie z.B. der Budgets für Ausbildung und Arbeit, um den Zugang zu erstem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Die Bundesregierung muss dringend erforderliche Impulse setzen, damit Zugangsbarrieren im Bildungs-, Gesundheitssystem sowie allen anderen Lebensbereichen abgebaut werden. Sie muss den Anlauf für eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Kommunen zur Inklusion starten. Dabei darf auf die Beteiligung von Menschen mit Behinderung nicht verzichtet werden.

Pressemitteilung

Pellmann erklärte anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai: „Trotz vieler Versprechen im Koalitionsvertrag sind bisher keine konkreten Schritte der Ampel-Regierung zur Umsetzung der Barrierefreiheit erkennbar, abgesehen von der Ankündigung der "Bundesinitiative Barrierefreiheit" und der Gründung des begleitenden Beirates. Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung endlich handelt und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) überarbeitet, um die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten.“

Pellmann weiter: „Ungeachtet wiederholter Anfragen an die Bundesregierung blieben die Antworten bedauerlicherweise äußerst vage. Die Zeit drängt und die Bundesregierung muss in diesem Jahr konkrete Maßnahmen vorlegen! Wie schon die LIGA Selbstvertretung soeben feststellte: im 15. Jahr nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention müssten wir in Deutschland schon viel weiter sein!“

Hintergrundinformationen vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) bestätigen die Notwendigkeit von Fortschritten in der Barrierefreiheit. Die im November 2022 ins Leben gerufene "Bundesinitiative Barrierefreiheit" soll die Barrierefreiheit in Bereichen wie Mobilität, Wohnen, Gesundheit und Digitales verbessern. Die Bundesregierung plant, im Rahmen dieser Initiative rechtliche Regelungen weiterzuentwickeln, um die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich voranzutreiben. Dabei sollen auch die Organisationen und Verbände von Menschen mit Behinderungen beteiligt werden.

Sören Pellmann, direkt gewählter Abgeordneter aus Leipzig, verweist auf zehn Anträge aus der vergangenen 19. Wahlperiode, die eine umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zum Ziel hatten. "Bedauerlicherweise wurden diese Anträge damals von der Mehrheit im Bundestag abgelehnt. Wären diese Anträge angenommen worden, würden wir bereits einen deutlichen Schritt weiter sein, was umfassende Barrierefreiheit betrifft!“

Darüber hinaus fordert Sören Pellmann eine Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung, „Wir fordern in § 3a der Arbeitsstättenverordnung umfassende Barrierefreiheit und universelles Design sowie den Standard "angemessene Vorkehrungen" als Grundprinzipien der Arbeitsstättengestaltung unabhängig davon festzuschreiben, ob Menschen mit Behinderung tatsächlich beschäftigt werden. Diese Festschreibung sollte sowohl für bauliche, digitale, kommunikative als auch für kognitive Bedingungen des Arbeitsprozesses, einschließlich erforderlicher Arbeitsassistenz, erfolgen. Es geht um eine gesundheitsfördernde Arbeitsraumgestaltung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Pellmann ergänzt: „Insbesondere in der Arbeitswelt müssen wir sicherstellen, dass alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, ihre Fähigkeiten und Talente optimal einzubringen. Eine inklusive und barrierefreie Arbeitsumgebung ist nicht nur für Menschen mit Behinderung von entscheidender Bedeutung, sondern auch für die gesamte Belegschaft. Es geht darum, Chancengleichheit zu fördern, Diskriminierung zu verhindern und eine gesunde und produktive Arbeitsumgebung für alle zu schaffen. Das ist eine wichtige Grundlage für unser Zusammenleben in der Demokratie.“

Kooperation zwischen dem ver.di-Forum Nord & Bildungswerk ver.di in Niedersachen

(jb) Ohne coronabedingte allgemeine Einschränkungen konnte die – nun schon fast traditionell zu nennende – Tagung durchgeführt werden. Die Zahl von 250 Anwesenden zeugt von der Notwendigkeit und Beliebtheit dieser Veranstaltung. Vertrauenspersonen aus dem Öffentlichen Dienst, Wirtschaft und Kirche/Diakonie waren wieder einmal nach Berlin gekommen, um Informationen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Arbeit der SBVen zu bekommen, zu diskutieren, sich untereinander kennenzulernen und ihre Netzwerke zu pflegen und zu erweitern.

Nach der Begrüßung durch Kai Schumacher und Anja Görg, vom ver.di-Forum Nord und dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen, ging es gleich in die Vollen. Dr. Babette Tondorf (Kanzlei Menschen und Rechte) referierte über Beteiligungsrechte der SBV nach§178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, insbesondere bei „personellen Angelegenheiten“. Insbesondere erläuterte sie im Detail die häufig umstrittenen Tatbestandsmerkmale, die eine Beteiligung der SBV durch den Arbeitgeber erfordern. Darüber, wie die betrieblichen Interessenvertretungen gemeinsam im Interesse der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber agieren können, gab es wichtige Hinweise. Darüber hinaus erläuterte sie den aus der UN-BRK stammenden Begriff der „angemessenen Vorkehrungen“ und gab praktische Umsetzungsbeispiele Tondorf ging diesbezüglich detailliert auf die Rechte der schwerbehinderten Menschen ein. Ihre Ausführungen stellte sie in Verbindung zur jeweiligen Rechtsprechung.

Prof. Franz-Josef Düwell ging in seinem Vortrag auf die Rolle der Inklusionsbeauftragten ein, die er als „Compliance-Officer für das SGB IX“ bezeichnete. Er verdeutlichte die Rechtsstellung der Beauftragten und ging detailliert auf deren Pflichten ein: Kontrolle der vielfältigen Arbeitgeberpflichten, enge Zusammenarbeit mit der SBV, PR, BR oder MAV, sowie mit dem Integrationsamt und der Bundesanstalt für Arbeit. Düwell betonte, dass sich die Aufgaben aber nicht in der Kontrollfunktion gegenüber dem Arbeitgeber erschöpft, denn er ist z.B. auch an der Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung beteiligt. In Bezug auf die Kirchen wies er darauf hin, dass die katholische und evangelische Kirche mittelbar anerkannt hätten, dass Inklusion eine staatliche Aufgabe ist, an der sich ihre Einrichtungen mit Mitarbeitervertretungen und Beauftragten in Form von Inklusionsvereinbarungen zu beteiligen haben. Grundsätzlich würden Arbeitgeber und Beauftragte gemeinsam bei einer schuldhaften Verletzung von Bestimmungen des Schwerbehindertenrechts für ihr ordnungswidriges Verhalten haften.

Dr. Thomas Hartwig beschloss den ersten Tag mit seinem Referat über die Begutachtungen von Schwerbehinderungen. Als Leitender Arzt des Landesamtes für soziale Dienste in Schleswig-Holstein konnte er dem Auditorium neben den Grundsätzen der Begutachtung, Zahlen und Fakten auch Fälle aus der Praxis nahebringen. Darüber hinaus erläuterte er, wie aussagekräftige Befundberichte beschaffen sein sollten, um einerseits den Antragstellenden gerecht zu werden und andererseits den Begutachtenden ein klares Bild zu verschaffen.

Der zweite Tag gehörte – wie in den vergangenen Jahren – den acht Fachforen, aus denen sich die Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer jeweils eines für den Vor- und eines für den Nachmittag auswählen konnten. Die Themen waren sehr vielfältig, so dass für alle ein passendes dabei war. Hier zeigt sich auch wieder, dass die Teilnahme mehrere SBVler aus einem Betrieb sehr nützlich sein kann, da man die im jeweiligen Fachforum gewonnen Erkenntnisse untereinander austauschen kann. Die Gleichstellung, Digitale Hilfsmittel, das Präventionsverfahren nach §167 Abs 1 und die Freistellungsgrundlagen der SBV waren einige Themen, ebenso wie die Flexible Altersübergänge/Rente, der Datenschutz in der SBV-Arbeit, Aktuelle Rechtsprechung im Sozialrecht und die Öffentlichkeitsarbeit der SBV.

Das gemeinsame Abendbuffet bot die Möglichkeit, sich neben anregenden Gesprächen auch gemeinsam zu vergnügen. Ein Fotoautomat bot nebenbei die Möglichkeit, gemeinsame Momente für die Ewigkeit aufs Papier zu bringen.

Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes, bestritt mit seinen Ausführungen zur aktuellen Rechtsprechung für die SBV den Vormittag des dritten Tages. Neben dem Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen waren die Beteiligungsrechte der SBV bei organisatorischen Vorgängen, wie Leistungsbeurteilung Dienstplanerstellung, Kündigung, Abmahnung und Einstellung seine Themen. Die aktuelle Diskussion über die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung nahm breiten Raum ein, denn auch bei diesen Veränderungen sind die SBVen gefragt. Die Organisation der SBVen im Hinblick auf Tagungsteilnahme und Schulungskosten, sowie die eine notwendige Bürokraft rundeten seinen Vortrag ab.

Mestwerdt ging, wie alle anderen Vortragenden auch, auf viele Fragen ein und es kamen lebhafte Diskussionen zustande, die wieder einmal eindringlich zeigten, wie wichtig diese Tagung für die SBVen ist!

Die Referentinnen und Referenten freuten sich, wie immer, über zahlreiche Rückfragen und Diskussionen, sowie über schmackhaftes Marzipan aus Lübeck als Lohn für ihre Arbeit! Kai Schumacher und Moderatorin Tina Seidel zogen zum Schluss ein positives Fazit und luden zur 13. SBV-Fachtagung nach Berlin ein. Sie findet am 11. bis 14. März 2024 in Berlin statt, mit garantiert wieder mit spannenden und wichtigen Themen aus den vielfältigen Arbeitsbereichen der Schwerbehindertenvertretungen!

Aus dem Bundesrat

Der Bundestag hat einem Gesetz aus dem Bundestag zugestimmt, das für eine stärkere Förderung des inklusiven Arbeitsmarkts sorgen soll. In der Plenarsitzung am 12. Mai 2023 fassten die Länder zugleich eine begleitende Entschließung, in der sie u.a. fordern, Hindernisse bei der Gewährleistung des uneingeschränkten Zugangs zu Leistungen der Pflegeversicherung für alle Menschen mit Behinderungen zu beseitigen.

Das Gesetz zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.

Dies soll unter anderem durch die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber erreicht werden, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für kleinere Arbeitgeber sind wie bisher Sonderregelungen vorgesehen.

Schon bislang müssen Arbeitgeber auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Diese Regelung gilt für Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz wird eine Ausgleichsabgabe fällig: 140 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis 5 Prozent, 245 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 bis weniger als 3 Prozent und 360 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent. Das Gesetz sieht eine neue vierte Staffel vor: Liegt die Beschäftigungsquote bei 0 Prozent, sind 720 Euro zu zahlen.

Die Gesetzesbegründung verweist darauf, dass noch immer etwa 45.000 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber - rund ein Viertel - keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigten. Diese Arbeitgeber sollen eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen als diejenigen Arbeitgeber, die wenigstens in geringem Maße schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen sich künftig auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konzentrieren.

Für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes wird eine Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen eingeführt, um die Bewilligungsverfahren zu beschleunigen.

Die Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit wird aufgehoben, dadurch soll sichergestellt werden, dass auch nach Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro bundesweit der maximale Lohnkostenzuschuss – soweit nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich – gewährt werden kann.

Außerdem richtet das Gesetz den Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung neu aus.

Quelle: Bundesrat KOMPAKT vom 12. Mai 2023

Bestandsstatistik

(jb) Warum gibt es eigentlich eklatante Unterschiede zwischen den Bundesländern in der Statistik der schwerbehinderten Menschenmit einem GdB ab 50?* Warum sind die Menschen z.B. in Hamburg (7,6% der Einwohner) und Thüringen (7,6%) deutlich weniger von Behinderung betroffen als im Saarland (13,9%) oder Mecklenburg-Vorpommern (14,4%)? Ist das Leben in Hamburg barrierefreier als in Mecklenburg-Vorpommern? Leben die Menschen in Thüringen gesünder als im Saarland? Oder werden die Bedingungen für die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft in einigen Bundesländern restriktiver ausgelegt als in anderen? Das muss man leider vermuten und kann nicht als zu akzeptierende Folge des deutschen Föderalismus ausgelegt werden! Man könnte es aber als strukturelle Diskriminierung bezeichnen.

*Nach Angaben Landesversorgungsamt Sachsen-Anhalt, Dr. Christian Weber

Recht

Fahren Betriebsratsmitglieder auf Arbeitgeberkosten während der Arbeitszeit auf eine mehrtägige Betriebsrätetagung, sollten sie auch an jedem Tag daran teilnehmen. Andernfalls kann ihnen fristlos gekündigt werden, entschied das Arbeitsgericht Lüneburg am 05.04.2023, im Fall des Betriebsratsvorsitzenden des Amazon Logistikzentrums Winsen/Luhe in Niedersachsen (AZ: 2 BV 6/22).

Link zur Pressemitteilung: https://kurzelinks.de/3l4q

Fragen und Antworten

Mit diesen FAQs will der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg die wichtige Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) unterstützen, die ohne den Datenschutz als elementaren Bestandteil kaum vorstellbar wäre: Mitarbeitende müssen zum einen darauf vertrauen können, dass ihre personenbezogenen Daten bei der SBV gut aufgehoben sind, und zum anderen ist die SBV auch gesetzlich verpflichtet, sich bei ihrer Arbeit datenschutzkonform zu verhalten.

Link zur Website und Möglichkeit des PDF-Download: https://kurzelinks.de/pdh4

Aus dem Bundestag

Menschen mit Behinderungen im Gesundheitssystem sind Thema einer Kleinen Anfrage (20/6779) der Unionsfraktion. Die Koalition habe sich vorgenommen, für ein barrierefreies Gesundheitswesen einen Aktionsplan auszuarbeiten, heißt es in der Anfrage. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, welche Abteilungen welcher Bundesministerien für die Erarbeitung des Aktionsplanes für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen zuständig sind und wie der Zeitplan aussieht.

hib – heute im bundestag | Nr. 365 | Dienstag, 16. Mai 2023

Aus dem Bundestag

Rund sechs Jahre nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes kommt ein Bericht der Bundesregierung zum Stand und Ergebnissen der neuen Maßnahmen zu dem Schluss, dass „die angestrebte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe noch nicht vollständig in der Praxis umgesetzt ist“. Dies schreibt die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/6690).

Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, welche konkreten Schlüsse sie aus dem Bericht (20/5150) ziehen wird und wie sie die Länder dabei unterstützen will, die Vorhaben des Bundesteilhabegesetzes schnell in die Praxis umzusetzen.
Das Bundesteilhabegesetz ist 2016 beschlossen worden. Ziel des Gesetzes sei es, Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Unter anderem sollten durch die Reformierung der Eingliederungshilfen zum 1. Januar 2020 Menschen mit Behinderung individuelle Unterstützung erhalten sowie die Einkommens- und Vermögensgrenzen beim Bezug von Leistungen erhöht werden.

hib – heute im bundestag | Nr. 368 | Mittwoch, 17. Mai 2023

Aus dem Bundestag

Eisenbahnunternehmen und Bahnhofbetreiber sollen zukünftig eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität anbieten müssen, bei der diese ihren Bedarf an Hilfe beim Ein- und Aussteigen anmelden können. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/5628) verabschiedete der Verkehrsausschuss am Mittwoch in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion gegen das Votum der CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Mit dem Gesetz wird das Allgemeine Eisenbahngesetz an die geänderte EU-Fahrgastrechteverordnung vom 29. April 2021 angepasst.

Die Deutsche Bahn AG betreibe mit der Mobilitätsservice-Zentrale zwar bereits eine solche Einrichtung, heißt es in der Gesetzesvorlage. Diese beruhe jedoch auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreibern. Durch die gesetzliche Grundlage werde die dauerhafte Existenz einer zentralen Anlaufstelle mit Abdeckung aller Eisenbahnen sichergestellt. Darüber hinaus sollen die Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen eine Form der barrierefreien elektronischen Kommunikation zur Verfügung stellen, um Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder -entschädigungen entsprechend der EU-Verordnung einreichen zu können. Die von manchen Eisenbahnunternehmen geforderte Einsendung eines Papierformulars habe vielfach Kritik hervorgerufen und ist nach Auffassung der Bundesregierung „nicht mehr zeitgemäß“.

Zusätzlich aufgenommen wird in den ursprünglichen Gesetzentwurf eine Verpflichtung für Eisenbahnverkehrsunternehmen, Pläne für die verstärkte und verbesserte Beförderung von Fahrrädern aufzustellen. In den Plänen muss eine angemessene Zahl an Fahrradstellplätzen gemäß der EU-Verordnung festgelegt werden. Die Pläne müssen von den Unternehmen im Internet veröffentlicht werden. Den entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen billigte der Verkehrsausschuss gegen die Stimmen der Unionsfraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion. Zudem sieht der Änderungsantrag vor, dass die Zuständigkeit für die Eisenbahnaufsicht im Bereich der Fahrgastrechte bei Schmalspurbahnen vom Eisenbahn-Bundesamt auf die Bundesländer rückübertragen wird. Diese Eisenbahnstrecken seien vom übrigen Eisenbahnsystem der Europäischen Union durch die Spurweite getrennt und verwendeten vielfach historische Technik, die Bestandsschutz habe, heißt es zur Begründung. Der Bau und Betrieb der Schmalspurbahnen bedürfe besonderer Vorschriften, die sich wesentlich von den Vorschriften für die regelspurigen Eisenbahnen unterscheide.

hib – heute im bundestag | Nr. 386 | Mittwoch, 24. Mai 2023

Inklusion

Das Projekt Inklusive Bildung M-V bildet Menschen mit Behinderungen in einer dreijährigen Qualifizierung zu Bildungsfachkräften an der Hochschule Neubrandenburg aus. Die Qualifizierungsteilnehmenden erlernen in der Vollzeitqualifizierung Instrumente, Methoden und Techniken, um anspruchsvolle Bildungsveranstaltungen durchzuführen und als Expertinnen und Experten in eigener Sache Studierende sowie Lehr-, Fach- und Führungskräfte zum Thema Inklusion weiterzubilden. Nach Abschluss der Qualifizierung soll ihnen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt an einer Hochschule, Universität oder Weiterbildungseinrichtung angeboten werden.

Zum Bericht im NDR-Nordmagazin

Vorschlag der EU-Kommission

In der EU leben rund 80 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Der Schwerbehindertenausweis sichert den Betroffenen Hilfen und Vergünstigungen zu, die allerdings an den Landesgrenzen aufhören. Nun verspricht Brüssel, eine EU-weite Version einzuführen.

Siehe Bericht auf www.tagesschau.de

Recht

Ohne hinreichende Verdachtsmomente ist der Arbeitgeber nicht befugt, den arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer durch ein Loch in der Hecke auf seinem Privatgrundstück beobachten und filmen zu lassen. Die beobachteten Tatsachen unterliegen im Prozess einem Verwertungsverbot.

Der mit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Kläger ist seit 23 Jahren als Betontechnologe in einem Betrieb im Raum Coburg beschäftigt. Seit November 2020 ist er, mit Ausnahme von einer Woche durchgehend arbeitsunfähig erkrankt.

Die gegen den Arbeitnehmer zum Ausdruck kommende, durch geänderte und schlechte Arbeitsbedingungen bei der Erfüllung des Weiterbeschäftigungsanspruchs gekennzeichnete feindselige Haltung des Arbeitgebers kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitnehmers rechtfertigen.

Aktenzeichen: 1 Sa 250/22

Link zum Urteil: https://kurzelinks.de/fmn9

reha-recht.de

Dr. Martin Theben bespricht in diesem Beitrag ein Urteil des LSG Berlin-Brandenburg, in dem um Erstattung der Kosten für die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges nach § 83 SGB IX gestritten wurde. Auf die Vorstellung des Sachverhalts und der LSG -Entscheidung folgt die Würdigung durch den Autor, bei der er auf eine Berliner Besonderheit, den “Telebus“, eingeht. Er kritisiert, dass der Kläger auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und den Telebus verwiesen wurde, ohne deren tatsächliche Hürden bei der Erreichung der Teilhabeziele zu berücksichtigen (z. B. mangelnde Sensibilität und Fachkunde der Fahrer, erhebliche Verspätungen, überfüllter ÖPNV, Defekte oder nicht vorhandene Fahrstühle).

Link zum Artikel auf www.reha-recht.de

Bundesmodellprojekt

Das Bundesmodellprojekt „einfach.gut.beraten – aktionberatung – die peers“ ist am 01. Februar 2023 gestartet. Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigung zu befähigen, eigenständig Informationen zu Sucht und Suchtmittelkonsum in ihren Einrichtungen weiterzugeben und die Kontaktaufnahme zu Beratungsstellen zu unterstützen. Das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) finanziell geförderte Projekt wird koordiniert von Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. und EVIM Gemeinnützige Behindertenhilfe GmbH. Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation erfolgen durch die Hochschule Hannover. Weitere Informationen unter www.aktionberatung.de.

BAuA

Auch mit Blick auf das Jahr 2021 ist es nicht möglich, die Entwicklungen im Arbeits- und
Gesundheitsschutz ohne Bezug zur SARS-CoV-2-Pandemie zu betrachten.

Die Zahlen, Daten und Fakten dieses Heftes bieten einen schnellen Einstieg in die Themen zu
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: Man erkennt Trends, sieht Schwerpunkte und stellt Zusammenhänge her. Mit „Arbeitswelt im Wandel“ werden in kompakter Weise wichtige Aspekte unserer heutigen Arbeitswelt aufgegriffen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verfolgt damit verschiedene Ziele. Für die Praktiker des Arbeitsschutzes werden Fakten und Entwicklungen kurz und knapp zusammengefasst. Das hilft bei der schnellen Suche nach überzeugenden Argumenten ebenso wie beim Nachdenken über zukünftige Entwicklungen im eigenen Betrieb. Für die interessierte Öffentlichkeit bietet diese Broschüre viel Wissenswertes über das inzwischen recht weite Feld des Arbeitsschutzes.

PDF-Download der Broschüre „Arbeitswelt im Wandel“

BMAS

Mit Artikel 9 des Teilhabestärkungsgesetzes vom 2. Juni 2021 hat der Gesetzgeber die Regelungen zu den Assistenzhunden ins Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) aufgenommen. Ziel dieser Regelungen ist es insbesondere, Zugänge für Menschen mit Behinderungen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, zu ermöglichen und die Akzeptanz in der Gesellschaft insgesamt zu verbessern.

Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie wurde zur Vorbereitung der Evaluation der Regelungen zu Assistenzhunden nach § 12k BGG ein erster wissenschaftlicher Zugang zu diesem Thema in Deutschland geschaffen und auf deren Grundlage Ansätze für ein geeignetes Forschungsdesign entwickelt.

PDF-Download der Studie

Podcast

Schon Loriot stellte fest: »Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos«. Doch gilt das auch für den Bürohund? Nach der Pandemie und der Rückkehr in Präsenz stellt sich für viele Beschäftigte die Frage, ob sie ihren Hund mit zur Arbeit nehmen dürfen.

Dass Bürohunde einen Mehrwert zum Wohle von Menschen, Unternehmen und auch den vierbeinigen Freunden haben können, wird heute nicht mehr nur vom Bundesverband Bürohunde vertreten, sondern ist eine weit verbreitete arbeitswissenschaftliche Erkenntnis.

Aber wie gehen Beschäftigte und Betriebsräte hier konkret vor? Eva-Maria Stoppkotte im Gespräch mit Thomas Berger, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Hundebesitzer.

Und noch mehr Infos gibt es beim Bundesverband Bürohunde.

Quelle: Bundverlag

DGUV

Ein Filmheld feiert Geburtstag: Napo wird 25! In kurzweiligen Videos meistert die Comicfigur Herausforderungen, die Beschäftigte in ihrem Arbeitsalltag erleben. Betriebe überall auf der Welt setzen Napos Filme ein, um für sicheres und gesundes Arbeiten zu begeistern.
Gesucht wurde vor einem Vierteljahrhundert ein sympathisches Vorbild für den Arbeitsschutz. Eine anspruchsvolle Rolle! Denn erstens sollte das Thema ohne erhobenen Zeigefinger vermittelt werden. Zweitens sollten keine sprachlichen und kulturellen Barrieren bestehen. Mit dieser Idee starteten nationale Organisationen für den Arbeitsschutz aus vier europäischen Ländern einen Wettbewerb.

Das war Napos Geburtsstunde. Ohne Worte macht er klar, worauf es bei sicherem und gesundem Arbeiten ankommt. Auf seine selbstironische Art gelingt es Napo, sein internationales Publikum für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitzu begeistern.

Mehr als 30 Videos sind inzwischen entstanden und weltweit „viral“ gegangen. Mit 116.000 Abonnenten auf YouTube ist er der "Medienstar" der DGUV. Von Elektrizität über Stress bis hin zu Gefahrstoffen und Lärm – Napo hat immer gute Tipps parat. Die Filme können in Betrieben Aufmerksamkeit für ein Thema wecken oder auch mal eine Unterweisung auflockern.

Anlässlich seines Geburtstages erhält sein erster Film über Sicherheitskennzeichnungen ein frisches Aussehen. Die Inhalte mussten nicht angepasst werden – sie bleiben auch nach 25 Jahren aktuell.

www.tube.dguv.de
www.Napofilm.net

VdK appelliert

Es ist beinahe jedes Jahr dieselbe Meldung: Viel zu wenige Betriebe in Niedersachsen und Bremen beschäftigen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Zum Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai verlangt der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen deshalb, sich freizumachen von Vorurteilen und Schwerbehinderten endlich die beruflichen Chancen zu geben, die ihnen zustehen.

In Niedersachsen erfüllten im Jahr 2021 nur 37,1 Prozent der verpflichteten Unternehmen die Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen, in Bremen lag die Quote bei 34,3 Prozent. Beide Bundesländer lagen damit sogar unter dem Bundesdurchschnitt von 39 Prozent.  „Nur etwa jedes dritte Unternehmen beschäftigt tatsächlich so viele Schwerbehinderte, wie gesetzlich vorgesehen“, moniert VdK-Landesvorsitzender Friedrich Stubbe. „Wann wird unsere Gesellschaft endlich wach und ändert etwas an dieser traurigen Bilanz? Die Klagen über den Mangel an Fachkräften werden immer lauter. Doch gleichzeitig bleiben so viele Talente völlig ungenutzt, nur weil sich Arbeitgeber vor eventuell höherem Aufwand scheuen oder immer noch Vorurteile gegen Menschen mit Behinderung haben.“ Dabei sind viele Schwerbehinderte laut Arbeitsagentur gut qualifiziert und oft sogar besonders motiviert und loyal. „Häufig gibt es für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Fördermöglichkeiten“, weiß Stubbe.

Der VdK appelliert daher an die Arbeitgeber: „Werfen Sie Ihre Vorurteile über Bord! Unsere Gesellschaft kann von der Einstellung Schwerbehinderter nur profitieren: Wir bringen die Inklusion voran, geben allen Menschen eine Chance, sich und ihre Fähigkeiten zu entfalten und sagen gleichzeitig unserem Fachkräftemangel den Kampf an!“

Quelle: Pressemeldung VdK vom 3. Mai 2023

Der Paritätische – Forschungsstelle

Die Digitalisierung hat die Art zu arbeiten, zu leben und das gesellschaftliche Miteinander tiefgreifend verändert. Fast alle Menschen haben heutzutage nicht nur ein analoges Leben, sondern auch eine zur Normalität gehörende digitale Existenz. In praktisch allen Lebensbereichen werden digitale Zugänge und Fähigkeiten vorausgesetzt: in vielen Berufen, bei der Stellen- oder Wohnungssuche, im Kontakt zu Schule, Ärzt*innen, Banken und Versicherungen, aber auch gegenüber öffentlichen Behörden und bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen und immer mehr auch im Bereich des sozialen Miteinanders.

Grundsätzlich geht es bei digitaler Teilhabe um drei Aspekte: Zugang, Befähigung und Partizipation. Es braucht technische Voraussetzungen in Form von Hard- und Software sowie Internetzugang, aber auch Wissen und Fähigkeiten, um sich in der digitalen Welt zurechtzufinden und selbstbestimmt und souverän zu agieren. Digitale Teilhabe ist zur Voraussetzung für umfassende soziale, kulturelle und politische Teilhabe geworden. Wer von digitaler Teilhabe ausgeschlossen ist, wer keinen Zugang zum digitalen Raum und digitaler Kommunikation hat, sei es aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder weil es an nötigen digitalen Kompetenzen fehlt, ist damit auch von einer neuen Form gesellschaftlicher Ausgrenzung bedroht.

Die Paritätische Forschungsstelle beschäftigt sich im Rahmen der vorliegenden Kurzexpertise mit der empirischen Frage, ob und inwiefern Armut digitale Teilhabe behindert und wertet dazu aktuelle Daten des Sozio-ökonomischen Panels vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) aus.

Die Expertise kommt zu dem Ergebnis,

  1. dass sich rund ein Drittel der Menschen in Deutschland Sorgen davor macht, beim technischen Fortschritt nicht mithalten zu können,
  2. dass eine beträchtliche Anzahl, nämlich ein Fünftel der armutsbetroffenen Menschen im eigenen Zuhause über keinen Internetanschluss verfügt und damit in der digitalen Teilhabe maßgeblich eingeschränkt ist. Armutsbetroffene Menschen nennen für dieses Fehlen eines Internetanschlusses um ein Vielfaches häufiger – im Vergleich zu Menschen mit Einkommen oberhalb der Armutsschwelle – finanzielle Gründe,
  3. dass es im Hinblick auf das Vorhandensein eines Internetanschlusses und bei der Nutzung digitaler Arbeitsmittel im Beruf erhebliche Unterschiede zwischen Armutsbetroffenen und nicht von Armut betroffenen Menschen gibt.

PDF-Download des Forschungsberichtes: https://kurzelinks.de/lx8l

Hans-Böckler-Stiftung

Pandemie, Ukrainekrieg, Inflation: Die Serie schlechter Nachrichten hat viele Menschen gestresst – und das Vertrauen in staatliche und gesellschaftliche Institutionen beeinträchtigt. Das Ausmaß schwankt allerdings: Während die Zweifel an der Bundesregierung oder den öffentlich-rechtlichen Medien massiv zugenommen haben, stehen die Gewerkschaften vergleichsweise gut da. Das legen Andreas Hövermann und Bettina Kohlrausch vom WSI in einer Studie dar. Demnach sind die Gewerkschaften die einzige Institution, deren Vertrauenswerte Ende 2022 genauso hoch ausfielen wie ein Jahr zuvor. Das deute darauf hin, dass sie in Krisenzeiten ein „stabilisierender Faktor“ sein können.

PDF-Download WSI Policy Brief, „Die Entwicklung des Vertrauens in Gewerkschaften“

Liga Selbstvertretung

Am 3. Mai 2008 ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) weltweit in Kraft getreten, nachdem dieses von 82 Staaten unterzeichnet wurde. 15 Jahre nach diesem Erfolg in Sachen Menschenrechte behinderter Menschen fordert die LIGA Selbstvertretung als bundesweiter Zusammenschluss von Organisationen von behinderten Menschen die Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene auf, endlich längst überfällige und im Koalitionsvertrag versprochene Gesetzesreformen für eine umfassende Barrierefreiheit und zur Sicherstellung der Inklusion anzupacken und schnellstmöglich zu verabschieden.

Link zu weiteren Informationen bei http://liga-selbstvertretung.de

WfbM

Behindertenwerkstätten sollen fit machen für den Arbeitsmarkt, doch reguläre Stellen finden nur wenige. Für Unternehmen ist das Modell lukrativ, die EU-Abgeordnete Katrin Langensiepen will das ändern.

Link zum Video und Videotranskript bei www.spiegel.de

Einfach Mensch!

Menschen mit Behinderung wollen arbeiten. Doch für Menschen wie Cinderella Glücklich im Rollstuhl oder Arthur Hackenthal mit Downsyndrom ist das schwierig.

Vor allem auf dem ersten Arbeitsmarkt. Hackenthal geht berufliche Umwege, qualifiziert sich in einem Seniorenheim zum Servicehelfer. Doch wegen der Coronapandemie schwinden seine Berufsaussichten.

Cinderella Glücklich hat Abitur gemacht, studiert. Als Angestellte erhält sie jedoch wegen ihrer Behinderung weniger Geld. Bereits während ihres Studiums absolviert sie Praktika und möchte damit gängige Vorurteile von Menschen mit Beeinträchtigung widerlegen. Viele erfolglose Bewerbungen stellen sie auf eine harte Probe.

Der Berliner Werkstattträger bietet Arthur Hackenthal unterschiedliche Arbeitsplätze in Außenstellen an, doch er ist unglücklich damit. Nach vielen gescheiterten Versuchen hält Hackenthal endlich seinen ersten Arbeitsvertrag in den Händen: Er ist im Komitee der "Special Olympic World Games" fest angestellt. Als Ansprechpartner unterstützt er Athletinnen und Athleten und die Organisation der freiwilligen Helferinnen und Helfer.

Zum Filmbeitrag auf www.3sat.de

Inklusives Design und barrierefreie Bewegung

Abgesenkte Bordsteinkanten, stufenlose Eingänge, taktile Leitsysteme, Rampen und Aufzüge, aus niedrigen Höhen erreichbare Automaten, tiefer gelegte Einstiege in Busse und Bahnen – dies alles trägt dazu bei, den öffentlichen Verkehr für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich zu machen. Im Sinne vollständiger Barrierefreiheit ist es indes noch besser, wenn sie sich über Gebäude und eingesetzte Fahrzeuge ebenso informieren können wie über Fahrzeiten, Verspätungen oder Ersatzverkehr – und das am besten online und mobil. An solchen Lösungen arbeiten zahlreiche Forschungsprojekte: mit datenbasiertem Echtzeit-Routing, audiogestützten Informationsdiensten und Apps, die den Mobilitätsalltag inklusiver machen – was letztlich allen Menschen hilft.

Link zu https://emmett.io

Gesundheit und Pflege

Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) verabschieden die „Bad Nauheimer Erklärung“

Behinderungen sind statistisch gesehen ein Phänomen des höheren Lebensalters. In einer älterwerdenden Gesellschaft steigt die Wahrscheinlichkeit, im Lauf des Lebens eine Behinderung zu erwerben. Die Beauftragten von Bund und Ländern halten daher ein grundlegendes Umdenken im Gesundheits- und Pflegebereich für dringend notwendig. Damit Menschen mit Behinderungen jeden Alters den gleichen Zugang zur Gesundheits- und Pflegeversorgung erhalten wie Menschen ohne Behinderungen, sollte das gesamte Gesundheitssystem barrierefrei ausgestaltet werden. Darüber hinaus sind spezifische Angebote für die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen vorzuhalten.

Rika Esser, die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, misst der zuverlässigen Gewährleistung von häuslicher Intensivpflege eine besondere Bedeutung zu: „Es bestehen trotz der Nachbesserung der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) große Bedenken, dass durch die enormen Anforderungen an die Verordnung und Genehmigung so hohe Hürden geschaffen werden, dass die betroffenen Menschen die benötigte Pflege zu Hause nicht mehr beantragen können.“ Daher fordern die Beauftragten u.a., so Rika Esser weiter, eine ausreichende Zahl qualifizierter Medizinerinnen und Mediziner sicherzustellen sowie unnötige Mehrfachbegutachtungen zu vermeiden, bspw. bei Menschen mit progressiven Erkrankungen.

Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, fügt hinzu, dass er das vordringlichste Problem im Gesundheitsbereich in der fehlenden Barrierefreiheit von Arztpraxen sieht. „Es kann doch nicht sein, dass es immer noch Bundesländer gibt, in denen es nicht eine einzige barrierefreie gynäkologische Praxis gibt. Die medizinische Versorgung gehört zur Basis der Daseinsvorsorge. Dass Menschen mit Behinderungen hier immer noch ausgeschlossen werden, insbesondere wenn es um die ambulante Versorgung geht, ist eines Landes wie der Bundesrepublik Deutschland unwürdig“, so Dusel.

Außerdem sieht Jürgen Dusel großen Handlungsbedarf bei der Hilfsmittelversorgung insbesondere von Kindern und Jugendlichen: „Wenn Kinder ihre Hilfsmittel nicht zeitnah bekommen, schließen sich Zeitfenster, in denen Fähigkeiten aufgebaut bzw. deren Verlust verhindert werden kann. Es ist inakzeptabel, dass Krankenkassen Anträge, die von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten als dringend notwendig eingestuft werden, nach Aktenlage ablehnen.“

Prof. Dr. Helga Seel, die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR), mahnt eine Verbesserung der Rehabilitation von Menschen mit Schwerstverletzungen an. Sie erläutert dazu, dass viele Patientinnen und Patienten nach einer erfolgreichen Akutbehandlung im Krankenhaus immer noch einen hohen Unterstützungsbedarf haben, weil sie bspw. noch nicht wieder selbstständig essen können. Nach aktueller Definition gelten sie als „noch nicht reha-fähig“. Viele werden deshalb nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung entlassen, anstatt in eine Reha-Einrichtung. Daher fordert Prof. Dr. Seel: „Hochleistungsmedizin braucht Hochleistungsrehabilitation.“

Hintergrund:
Am 11. und 12. Mai 2023 kamen in Bad Nauheim die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) zu ihrem 65. Treffen zusammen. Die Treffen finden zweimal jährlich statt und dienen der Beratung aktueller behindertenpolitischer Themen. In seiner Grußbotschaft wies der Hessische Ministerpräsident, Boris Rhein auf die Bedeutung eines inklusiven Gesundheits- und Pflegesystems hin. Bei ihrer Begrüßung am Donnerstag betonte Anne Janz, Hessische Staatssekretärin für Soziales und Integration, dass Gleichberechtigung in Gesundheit und Pflege nur dann gelingen kann, wenn gleiche Zugänge zu allen Gesundheits- und Pflegeleistungen bestehen. Zum Fachaustausch trugen u.a. Stefan Schwartze, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, sowie verschiedene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis mit ihren Vorträgen bei.

Die Bad Nauheimer Erklärung steht unter www.behindertenbeauftragte.hessen.de zum Download bereit.

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine der zentralen Themen gewählter Interessenvertretungen. Ob es um Unfallverhütung, psychische Belastungen oder die Hilfe für suchtkranke Kollege*innen geht, Interessenvertretungen müssen kompetent geschult sein, um sich für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen einsetzen zu können.

Kompetenzerwerb

  • Krankmachende Belastungen und Gefahren am Arbeitsplatz
  • Gesetze und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Gesetze im Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrer Mitbestimmungsfunktion sicher anwenden
  • Regelungen für Betriebs- und Dienstvereinbarungen (BEM)
  • Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards und Ansprüche an eine Vereinbarung
  • Bestehende Vereinbarungen an weitere Anforderungen anpassen
  • Sicheres Auftreten in sensiblen Gesprächssituationen

Alle Infos & Anmeldung unter www.bw-verdi.de

ver.di-Forum Nord & Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

Diese Arbeitsrechtskonferenz ist für die SBVen mit dem besonderen Blickpunkt auf das kirchliche Arbeitsrecht konzipiert, da für die SBVen der Kirchen weltliches Recht und Kirchenrecht unterschiedlich Anwendung finden.

Wir blicken darauf, was sich aus der aktuellen Rechtsprechung im Arbeitsrecht für die Arbeit der SBV-Kirche ableiten lässt.
In dieser Fachtagung werden für die Arbeit der SBV im kirchlichen Arbeitsrecht erforderliche Themen erarbeitet und erläutert. Unsere Expertinnen und Experten erarbeiten die Themen gemeinsam mit den Tagungsteilnehmenden in Vorträgen und vertiefenden inhaltlichen Fachforen mit Blick auf die tägliche Praxis.

13. - 14. September 2023 | H4 Hotel Hamburg Bergedorf, Holzhude 2, 21029 Hamburg
Alle Infos und Anmeldung unter www.verdi-forum.de

Anmeldung für den SBV InfoBrief

Wenn Sie gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchten,
schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht:

sbv@bw-verdi.de
Betreff: Abo SBV InfoBrief

Bildungswerk der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) in Niedersachsen e.V.

Koordinationsbüro für
Betriebs- und Personalräte­seminare

Goseriede 10 (Haus B 1.OG) | 30159 Hannover
 0511 12400-400
 0511 12400-420 
  br@bw-verdi.de