Liebe Kolleginnen und Kollegen,
...... „das Lebbe geht weider“, dieser Satz in einer Pressekonferenz nach einem verlorenen Spiel seiner Elf machte Dragoslav „Stepi“ Stepanović 1992 als Trainer der Bundesligamannschaft von Eintracht Frankfurt zur Kultfigur vieler Fußballfans. „Das Lebbe geht weider“, das gilt auch heute in Zeiten des Corona-Virus, gerade wo wir mit Vorsicht in vielen Bereichen zu einer gewissen Normalität zurückkehren.
„Das Lebbe geht weider“, zumindest für die, die diese Zeit mehr oder minder unbeschadet überstanden haben, bzw. überstehen werden. Für viel zu viele Menschen ist das Leben durch den Virus leider schon beendet. Wie viele Opfer er weltweit noch fordern wird, ist sehr ungewiss. Diese Ungewissheit treibt auch merkwürdige Blüten, wie wir zurzeit an vielen Orten des Landes beobachten können. Kosmische Strahlen, Angela Merkels Geheimplan zum Austausch der Bevölkerung, eine verdeckt agierende Weltregierung, 5G-Sendemasten oder Bill Gates sind wahlweise Verursacher der Pandemie, wenn sie nicht gleich als völlig harmlose, normale Grippe gilt. Dass diese Weltsichten weithin auch in den Medien als „Verschwörungstheorien“ bezeichnet werden, macht die Angelegenheit nicht einfacher. Bezeichnet der Begriff „Theorie“ doch wissenschaftlich begründete Aussagen um unsere Realität zu deuten und möglichst hilfreiche Prognosen zu ermöglichen. Bei aller gebotenen Skepsis und Kritik bin ich persönlich froh, dass sich die verschiedensten Wissenschaftsbereiche in Deutschland so schnell und so intensiv mit der durch den Corona-Virus verursachten Pandemie beschäftigt haben, obwohl auch gleichzeitig deutlich wird, dass Warnungen von Experten vor solchen Ereignissen in der Vergangenheit zu wenig beachtet wurden. Und ich bin, bei einem Blick in die viel stärker betroffenen Länder, auch froh, dass die große Mehrheit unserer Mitmenschen bislang Einsicht in die im täglichen Leben zweifellos lästigen Notwendigkeiten gezeigt hat, um eine ungehemmte Ausbreitung des Virus zu verhindern. Zeigen doch neueste Untersuchungen, dass der Virus nicht nur die Lunge, sondern auch mit verheerender Auswirkung andere Organe befallen kann.
Nicht vergessen dürfen wir aber bei der Auseinandersetzung mit den durch die Pandemie verursachten Umständen, dass viele behinderte Menschen auch schon vor der Krise in ihrem Alltag starken Einschränkungen unterworfen waren und es weiterhin sein werden. Und dies liegt nicht immer nur an den Auswirkungen der jeweiligen Behinderung, sondern an der Tatsache, dass unser Land nicht durchgängig barrierefrei ist und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sich dahin schleppt.
„Das Lebbe geht weider“, aber wie? Die Pandemie ist nicht überstanden, wir sind – auch unter Berücksichtigung der positiven Entwicklung – mittendrin. Sie hat immer noch und weiterhin Auswirkungen auf unser privates Leben, unsere Arbeit, unsere Wirtschaft und unser soziales Gefüge. Große Unternehmen rufen nach Staatshilfe und bekommen sie auch, wollen aber gleichzeitig ihren Eignern noch Dividende zahlen. Die Diskussion um eine bessere Bezahlung der „gesellschaftsrelevanten“ Berufe gerät schon wieder in den medialen Schatten. Der Ruf nach „Kaufprämien“ für Autos wird dagegen immer lauter. Dass in den wichtigen Berufen, die in letzter Zeit mit virtuellem und tatsächlichem Beifall bedacht wurden, deutlich mehr Menschen arbeiten, als bspw. in der Automobilindustrie, wird leicht vergessen. Auch der Kultur- und Kreativbereich beschäftigt erheblich mehr Menschen in Angestelltenverhältnissen und als Freiberufler. Es heißt also aufpassen und sich einmischen, wenn über die Refinanzierung der milliardenschweren Hilfsprogramme und die Verteilung der Lasten diskutiert wird. Der soziale Bereich und seine vielen Beschäftigten, die Pflege, Hilfe und Assistenz leisten und nicht zuletzt die Menschen, die darauf angewiesen sind, dürfen hierzulande nicht zu den Verlierern der Pandemie werden!
„Das Lebbe geht weider“, doch manches ist verständlicherweise aus dem Fokus geraten. Da ist z.B. das deutsche „Schwerbehindertenrecht“, dessen frühe Grundlage, das „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“ am 6. April 1920 in Kraft trat. Damit verbunden war die erstmalige Nennung eines betrieblichen „Vertrauensmanns der Schwerbeschädigten“. Das „Jubiläum“ haben wir dank dem Virus größtenteils verpasst. Veranstaltungen dazu mussten abgesagt werden. Doch das Datum ist schon noch einen ausführlicheren Rück- und Ausblick wert, den ich an anderer Stelle vornehmen möchte.
„Das Lebbe geht weider“, und positive Veränderungen verlangen nach positiv (mit)denkenden, empathischen, kreativen und auch kämpferischen Menschen. Schwerbehindertenvertretungen beweisen jeden Tag in den Betrieben, dass sich der Einsatz mit diesen Eigenschaften lohnt!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bleibt wachsam und gesund!
Jürgen Bauch
Urteil
Der Betriebsrat eines Logistik- und Versandunternehmen mit Sitz in Rheinberg, das einem internationalen Konzern angehört, hat den Arbeitgeber im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen der Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Der Arbeitgeber kontrolliert anhand Bildaufnahmen der Arbeitnehmer die Einhaltung der im Rahmen der Corona Pandemie empfohlenen Sicherheitsabstände von mindestens 2 Metern im Betrieb. Dazu verwendet er die im Rahmen der betrieblichen Videoüberwachung erstellen Aufnahmen, die er auf im Ausland gelegenen Servern mittels einer Software anonymisiert.
Das Arbeitsgericht hat dem Unterlassungsanspruch des Betriebsrates teilweise stattgegeben. Hierbei ist das Arbeitsgericht davon ausgegangen, dass die Übermittlung der Daten ins Ausland der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarung zur Installation und Nutzung von Überwachungskameras widerspricht. Zudem hat das Gericht bei seiner Entscheidung darauf abgestellt, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 und 7 BetrVG verletzt sind.
Arbeitsgericht Wesel | 2 BVGa 4/20
Quelle: www.justiz.nrw
Tipp
Ein Text von Domingos de Oliveira: Die Digitalisierung hat durch Corona einen kräftigen Schub bekommen. Wie und warum behinderte Menschen davon profitieren, wurde auf netz-barrierefrei ausführlich dargestellt.
Link: www.netz-barrierefrei.de
Tipps
- Bundesgesundheitsministerium
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Robert-Koch-Institut
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Deutsche Gewerkschaftsbund
- ver.di – Informationen für Interessenvertretungen
- ver.di – Was Beschäftigte wissen müssen
- DGB-Rechtsschutz – Rechte und Pflichten von Beamten
- DVfR - Online-Diskussionsforum bis 4. Mai: Menschen mit Behinderungen in der Corona-Krise: Expertinnen und Experten beantworten aktuelle Fragen
- Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld
- YouTube: Arbeitsrechtsexperte Norbert Diercks zu wichtigen Themen während der Corona-Pandemie für Interessenvertretungen
- Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
- Informationen von „Aktion Mensch“
Wissenschaft
In den letzten Jahrzehnten wurden mögliche Zusammenhänge zwischen Schichtarbeit und Herz-Kreislauf-Erkrankungen intensiv erforscht. Auch die Rolle von Nachtarbeit bei Krebserkrankungen ist Gegenstand vieler Studien und wurde 2019 von einer Expertengruppe der Internationalen Krebsagentur erneut begutachtet. Wie ist die wissenschaftliche Datenlage zu diesen beiden Themen aktuell einzuschätzen?
PDF-Download: www.dguv.de
Tipp
Mit dem Projekt Leidmedien.de berät ein Team aus Medienschaffenden mit und ohne Behinderung Redaktionen. Sie betreiben Medienkritik, tauschen sich mit betroffenen Expert*innen aus und zeigen Formulierungsalternativen und Perspektivwechsel in der Berichterstattung auf. Leidmedien.de ist ein Projekt der SOZIALHELDEN.
In der neuen Leidmedien.de-Broschüre sind die sprachlichen Tipps an Journalist*innen erweitert. Im Heft finden sich nun auch Hilfen für eine klischeefreie Bildsprache.
Hier geht es zum PDF-Download: www.leidmedien.de
DVBS Infobrief
Vor kurzem ist die zweite Ausgabe des DVBS-Newsletters für Schwerbehindertenvertretungen „DVBS-Infobrief: Unterstützung für die erfolgreiche Interessenvertretung sehbeeinträchtigter Menschen“ erschienen, den Sie im Internet lesen können.
Der Newsletter informiert über den Umgang mit Seheinschränkungen am Arbeitsplatz und gibt hilfreiche Tipps zu Themen wie Sozialrecht, Beratung, Hilfsmittel, Augenerkrankungen oder Arbeitsassistenz. Er richtet sich insbesondere an Schwerbehindertenvertretungen (SBV), aber auch an Fachleute von Sozialleistungsträgern, Integrationsämtern oder Arbeitgebern. Diese haben in aller Regel nur selten oder nie Kontakt mit blinden und sehbehinderten Menschen und verfügen daher über wenig Wissen für deren adäquate Beratung. Der Newsletter soll dabei Abhilfe schaffen.
Link zur Online-Version des Infobriefs: www.mailchi.mp
Betriebsrat
Der Gesetzgeber hat für die derzeitige Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie das BetrVG geändert. Mit Inkrafttreten des neuen § 129 BetrVG, der für alle Beschlussfassungen ab 1.3. gilt, können Betriebsräte per Video- oder Telefonkonferenz ihre Sitzungen abhalten und auch Beschlüsse fassen. Betriebsversammlungen sollen ebenfalls virtuell möglich sein. „Arbeitsrecht im Betrieb“ hat Kerstin Jerchel, Bereichsleiterin Mitbestimmung in der ver.di Bundesverwaltung, zu den Gesetzesänderungen und den Folgen für die Praxis befragt.
Link: www.bund-verlag.de
Bundesverwaltungsgericht
Aus § 3 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) folgt kein eigenständiger Anspruch eines Rechtsanwalts auf Teilnahme an der Erörterung und Eröffnung der dienstlichen Beurteilung eines von ihm vertretenen Beamten (vgl. § 50 Abs. 3 Satz 1 Bundeslaufbahnverordnung [BLV]) ein derartiger Anspruch besteht nur abgeleitet, wenn und soweit dem Beamten selbst ein Anspruch auf Hinzuziehung eines Beistands zusteht.
BVerwG 2 VR 2.20, 17.02.2020
Hier finden Sie den Beschluss: www.bverwg.de
Film-Tipp
Die Corona-Krise hat uns weiter fest im Griff. Auch wenn erste Lockerungen beschlossen wurden, bleiben für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen in der Corona-Krise viele Fragen offen. Wir möchten euch mit nachfolgenden Video Antworten auf eure Fragen geben und euch in eurer Arbeit unterstützen:
Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung in der Corona-Pandemie (Film: 11:37 Min) mit Dr. Babette Tondorf: www.verdi-forum.de
kobinet Nachrichten
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat mit seinen Äußerungen zur Suche nach dem richtigen Maß in der Corona-Krise eine breite Diskussion angestoßen. Die Frage, ob der Schutz von Leben zurücktreten muss, um andere Grundrechte nicht einzuschränken, steht dabei im Mittelpunkt. Horst Frehe vom Forum behinderter Jurist*innen hat sich mit einigen Grundrechten beschäftigt und einen Diskussionsbeitrag geliefert. "Wir müssen wieder stärker diskutieren, wie unsere Grundrechte gesichert und paternalistische Schutzkonzepte eingeschränkt werden können", so sein Fazit.
Link zum Beitrag von Horst Frehe: www.kobinet-nachrichten.org
Aus dem Bundestag
Die FDP-Fraktion spricht sich dafür aus, Sehhilfen als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen zuzulassen. Bis 2014 hätten einige Krankenkassen Zuschüsse für Sehhilfen angeboten. Diese Angebote seien jedoch als rechtswidrig eingestuft worden, heißt es in einem Antrag (19/18913) der Fraktion.
Nach Ansicht der Abgeordneten sollten ärztlich verordnete Sehhilfen wie Brillengestelle und Gläser, zusätzliche Sonnenbrillen in Sehstärke und Kontaktlinsen von den gesetzlichen Krankenkassen als Satzungsleistung angeboten werden dürfen. Den Krankenkassen sollte freigestellt werden, ob und in welchem Umfang sie solche Satzungsleistungen anbieten.
hib - heute im bundestag | Nr. 463 | Di., 5. Mai 2020
Aus dem Bundestag
Die FDP-Fraktion setzt sich für eine steuerliche Entlastung von Menschen mit Behinderung ein. In einem Antrag (19/18947) wird die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs aufgefordert, mit dem der Pauschbetrag auch Menschen mit Behinderungen gewährt werden soll, deren Grad der Behinderung auf mindestens 25 festgestellt ist. Außerdem soll der steuerliche Pauschbetrag deutlich angehoben werden. Dieser Pauschbetrag sei seit 1975 nicht mehr erhöht worden, obwohl sich die Preise gerade für medizinische Erzeugnisse, Geräte und Ausrüstungen seit Beginn der 1990er Jahre mehr als verdoppelt hätten. In Anbetracht der vor 25 Jahren vorgenommenen Ergänzung des Grundgesetzes ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden") seien die Einschränkungen für Menschen mit einem Grad der Behinderung zwischen 25 und 45 diskriminierend und daher aufzuheben.
hib - heute im bundestag| Nr. 481 | 7. Mai 2020
Aus dem Bundestag
Die Versorgung von Schwerbehinderten wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung weiter verbessern. Die Zahl der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) sei in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, heißt es in der Antwort (19/19276) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17896) der FDP-Fraktion.
Die Bundesregierung sei zuversichtlich, dass sich dieser Prozess fortsetzen werde, sodass die Betroffenen von der auf sie zugeschnittenen multiprofessionellen Behandlung profitieren könnten.
In Deutschland gibt es den Angaben zufolge außerdem 163 Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen, Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten.
hib - heute im bundestag | Nr. 526 | Fr., 22. Mai 2020
Schlichter statt Richter
Am 25. Mai veröffentlichte die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - ihren dritten Jahresbericht (2019). Angesiedelt ist die Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel. Sie hilft seit 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und Bundesbehörden zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht.
„Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Barrierefreiheit und Zugänglichkeit. Dieses Recht jedoch im Alltag auch wirklich zu bekommen, das ist oftmals nicht so leicht - auch wenn öffentliche Verwaltungen dazu verpflichtet sind. So ist der herkömmliche Rechtsweg meist mit hohem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Das Schlichtungsverfahren stellt deshalb eine Alternative dar, um schnell gute Lösungen zu finden“, so Dusel. „Gerade im Zuge der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass es beispielsweise im Bereich der barrierefreien Kommunikation noch viele Defizite gibt. Teilweise konnte die Schlichtungsstelle hier vermitteln. Ich fordere die öffentlichen Verwaltungen jedoch auf, ihre Verpflichtung aus dem BGG ernst zu nehmen und die Bemühungen zu umfassender Barrierefreiheit deutlich zu verstärken. Aber auch im privaten Sektor muss deutlich mehr in puncto Barrierefreiheit geschehen.“
Der für den Berichtszeitraum 2019 veröffentlichte Tätigkeitsbericht zeigt, dass sich die Schlichtungsstelle fest etabliert hat. Sie wurde 2019 177 Mal in Anspruch genommen. In der überwiegenden Zahl der Verfahren konnte eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden. In Fällen, in denen keine Einigung erzielt werden konnte, hilft nach einer Novellierung im Jahr 2018 übrigens die aufschiebende Wirkung eines Schlichtungsverfahrens: Das heißt, wenn es bei einem Streitfall zum Beispiel um ein Verwaltungsverfahren geht, beginnt die Widerspruchs- oder Klagefrist erst mit der Beendigung des Schlichtungsverfahrens. Getreu dem Motto „Schlichter statt Richter“ besteht so die Möglichkeit, ohne Risiko für die Antragsteller*innen auf außergerichtlichem Wege zu einer Einigung in ihrem Sinne zu kommen. Seit ihrem Bestehen wurden bereits über 500 Anträge auf Schlichtung gestellt.
Den kompletten Jahresbericht 2019 der Schlichtungsstelle BGG können Sie hier abrufen: www.behindertenbeauftragter.de
Eine Zusammenfassung des Jahresberichts in Leichter Sprache finden Sie hier: www.behindertenbeauftragter.de
Eine Zusammenfassung des Jahresberichtes in Gebärdensprache finden Sie hier: www.behindertenbeauftragter.de
Quelle: Pressemitteilung Nr. 09/2020, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Berlin, 25. Mai 2020
Buchtipp
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde das SGB IX umfassend erneuert und die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) gestärkt. Der Ratgeber beantwortet leicht verständlich alle Fragen zum neuen Gesetz und erläutert aktuelle rechtliche Grundlagen, die für die Arbeit der SBV wichtig sind.
Nur durch eine starke und gut aufgestellte Interessenvertretung kann gewährleistet werden, dass die Belange der Kolleg*innen mit Behinderung in den Betrieben und Dienststellen erfolgreich vertreten werden.
Die gebundene ver.di-Ausgabe kann für 5 Euro pro Exemplar über sopo@verdi.de bestellt werden.
Arbeitsmarkt
Menschen mit Behinderungen haben mit 19 Prozent ein deutlich höheres Armutsrisiko, als Menschen ohne Behinderungen (14 Prozent). Die aktuellen Zahlen aus dem Mikrozensus 2017 liegen dem DGB vorab vor. Sie werden in Kürze im Teilhabebericht NRW veröffentlicht, beziehen sich jedoch auf die ganze Bundesrepublik. Besonders hoch ist demnach das Risiko bei behinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren. Am europaweiten Protesttag der Menschen mit Behinderungen am 5. Mai forderte der DGB: Eine Behinderung darf nicht länger arm machen.
Weitere Infos: www.dgb.de
Online-Petition
Damit jede*r Einzelne für die Gleichstellung behinderter Menschen etwas ganz konkretes beitragen kann, haben Raul Krauthausen und Constantin Grosch eine Petition für eine Pflicht zur Barrierefreiheit auf der Petitionsplattform change gestartet.
Link zur Petition: www.change.org
Tipp
Warum dieses Archiv? Gegen das Vergessen, so könnte der Leitspruch des archiv-behindertenbewegung lauten. Das da mal etwas gewesen ist. Das sich behinderte Menschen aufgemacht haben, der Normalität die Stirn, das Hinkebein, den Rollstuhl... entgegen zu setzen. Emanzipationsbestrebungen, als ein Teil sozialer Bewegungen in Deutschland. Da war mal etwas gewesen. Wir halten es fest für die Nachwelt. Graue Literatur, Bewegungsgedanken, Öffentlichkeit der etwas anderen Art. Ausgangspunkt und Gedankenpool für nachfolgende Generationen.
Barrierefreiheit
Das europäische Barrierefreiheitsgesetz, der European Accessibility Act – EAA sorgt künftig für mehr Teilhabe im Alltag blinder und sehbehinderter Menschen. Ob es um Bankgeschäfte, den Zahlungsverkehr, den Online-Handel, E-Books, Fernseher oder Fahrkartenautomaten geht – der EAA legt mit einheitlichen Regeln für bestimmte Produkte und Dienstleistungen europaweit Anforderungen an die Barrierefreiheit fest. Bis zum 28. 06. 2022 müssen die Vorgaben dieser Richtlinie in deutsches Recht überführt werden. Danach treten die Verpflichtungen zur Barrierefreiheit schrittweise in Kraft.
Ausführliche Information: www.dbsv.org
Politik
Arbeitsminister Hubertus Heil hat ein Recht auf Homeoffice gefordert. Er hat angekündigt, bis Herbst ein entsprechendes Gesetz vorzulegen. Ganz neu ist die Idee nicht.
Dass die Arbeit von zu Hause aus funktionieren und den Betrieb am Laufen halten kann, zeigt sich seit Wochen. Die Corona-Krise hat schnelle Maßnahmen erfordert, damit Mitarbeiter geschützt sind – und da, wo es möglich war, haben die Arbeitgeber ihre Beschäftigten ins Homeoffice ausquartiert. Das soll auch in Zukunft zum Arbeitsalltag gehören.
Link zum Artikel: www.bund-verlag.de
REHADAT
Im Jahr 2018 waren knapp 1,13 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland mit Schwerbehinderten besetzt, knapp 295.000 blieben unbesetzt, so die neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die sie Ende März veröffentlichte. Damit bleibt die erreichte Beschäftigungsquote mit 4,6 Prozent unter der Zielvorgabe von fünf Prozent.
Von den knapp 169.000 Arbeitgebern in Deutschland, die 2018 gesetzlich verpflichtet waren, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Personen zu besetzen, taten dies 126.000. Manche von ihnen haben ihr Soll sogar übererfüllt und mehr als 15 Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt. Fast 1.100 Arbeitgeber erreichten eine Durchschnittsquote von 25 Prozent. Aber vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen – bis 250 Beschäftigte – erreichten nur eine Quote von 2,8 bis 4,0 Prozent und müssen daher eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Dazu Projektleiterin Andrea Kurtenacker: „Es ist bedauerlich, dass gerade die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch unzureichend von den Potenzialen schwerbehinderter Menschen profitieren. Wir informieren mit unseren REHADAT-Portalen über alle Aspekte der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Viele Arbeitgeber nutzen bereits diese Informationen, beispielsweise unsere Infos über die Fördermöglichkeiten oder unsere Wissensreihen, die Basiswissen zu Erkrankung oder Behinderung und Lösungen für individuelle Arbeitsgestaltungen beschreiben. Unser neuestes Informationsformat sind Erklär-Videos zur Ausgleichsabgabe und deren Berechnung.“
Weitere Zahlen zum Arbeitsmarkt der Menschen mit Behinderung veröffentlichte das Statistische Bundesamt am 20. März: Danach waren im Jahr 2017 fast drei Millionen Menschen mit einer anerkannten leichten und schweren Behinderung erwerbstätig. Die meisten von ihnen, 854.000, arbeiteten in der Branche Öffentliche und private Dienstleistungen, also beispielsweise im Bildungsbereich, in Reisebüros oder im Garten- und Landschaftsbau. Und mehr als eine halbe Million arbeitete im Verarbeitenden Gewerbe, wie beispielsweise Automobilwirtschaft oder Maschinenbau. Die fortschreitende Digitalisierung könnte der Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderung einen weiteren Schub geben.
Weitere Informationen: www.rehadat.de und www.iwkoeln.de
Link zu den Erklär-Videos: www.rehadat-ausgleichsabgabe.de
Quelle: REHADAT-Pressemitteilung vom 6. Mai 2020
UN-Behindertenrechtskonvention
Im vorliegenden Fachbeitrag beleuchtet Clarissa von Drygalski die bisherigen Entwicklungen des zweiten Staatenprüfverfahrens zur UN-Behindertenrechtskonvention mit Blick auf die Vereinbarkeit des Rechts auf Arbeit und Beschäftigung (Art. 27 UN-Behindertenrechtskonvention) mit dem deutschen System der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM).
Hierzu fasst die Autorin zunächst die Inhalte der Frageliste des UN-Fachausschusses (List of Issues prior to reporting), einschließlich der im Vorfeld eingereichten einschlägigen Dokumente der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention sowie des zivilgesellschaftlichen Verbändebündnisses und die Inhalte des deutschen Staatenberichts in Bezug auf die WfbM zusammen. Im Anschluss nimmt sie die Berichtspraxis kritisch in den Blick und diskutiert die Entwicklungen in Deutschland nach den letzten Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses. Problematisiert werden dabei insbesondere die weiterhin geringe Anzahl der Übergänge von WfbM-Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und die nur begrenzte Nutzung des neuen Budgets für Arbeit, welche unter anderem auf rentenversicherungsrechtliche Fehlanreize zurückzuführen sei. Zudem macht Drygalski Vorschläge, wie die Position von WfbM-Beschäftigten aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht verbessert werden könnte.
Link: www.reha-recht.de
JOBinklusive-Umfrage
Diese Zusammenfassung gibt einen Überblick über die Ergebnisse einer von JOBinklusive im Herbst 2019 durchgeführten Online-Umfrage über die Arbeitssituation von Menschen mit Behinderungen (MmB). Sie wurde auf den Facebook, Twitter und Instagram Kanälen des Sozialhelden e.V. veröffentlicht und durch Mitglieder der Community weiter verteilt. Es nahmen 246 Menschen an der Umfrage teil.
Da die Teilnahme an der Umfrage eine gewisse Internetaffinität voraussetzte und viele Teilnehmer*innen aus der Sozialhelden Community kamen, ist die Umfrage sicherlich nicht nach wissenschaftlichen Standards repräsentativ. Die Besonderheit dieser Umfrage liegt aber darin, dass die Community direkt auf der Peer-Ebene nach ihren Erfahrungen gefragt wurde, anstatt, wie so oft, Menschen mit Behinderungen lediglich theoretisch einzubeziehen. Mit dieser Umfrage wurden überwiegend MmB erreicht, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind. Eine weitere Umfrage sollte darauf gerichtet sein, jene Menschen zu erreichen, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten.
Link zum Umfrageergebnis: www.jobinklusive.org
BAuA-Broschüre
Die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit soll mit diesem Heft zum Nachschlagen nicht auf Zahlen und Kurven reduziert werden. Doch bieten Zahlen, Daten und Fakten einen schnellen Einstieg in viele Themen: Man erkennt Trends, sieht Schwerpunkte und stellt Zusammenhänge her. Mit "Arbeitswelt im Wandel" werden in kompakter Weise wichtige Aspekte unserer heutigen Arbeitswelt fokussiert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verfolgt damit verschiedene Ziele. Für die Praktiker des Arbeitsschutzes werden Fakten und Entwicklungen kurz und knapp nachgezeichnet. Das hilft bei der schnellen Suche nach überzeugenden Argumenten ebenso wie beim Nachdenken über zukünftige Entwicklungen im eigenen Betrieb. Für die interessierte Öffentlichkeit bietet diese Broschüre viel Wissenswertes über das inzwischen recht weite Feld des Arbeitsschutzes.
Link zum PDF-Downlaod: www.baua.de
Aus dem Bundestag
"Die Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnhöfen ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung." Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/18841) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17665). Historisch bedingt hätten die bestehenden Bahnsteige in Deutschland sehr unterschiedliche Höhen, heißt es in der Antwort. Zur Umsetzung des Ziels der Barrierefreiheit habe die Deutsche Bahn AG (DB AG) im Jahr 2017 bundesweit einheitliche Regeln entwickelt und hierzu ein Bahnsteighöhenkonzept mit dem Bund abgestimmt. Ziel sei es, mobilitätseingeschränkten Reisenden einen unabhängigen und barrierefreien Zugang zum Eisenbahnsystem zu ermöglichen.
Zur Umsetzung dieses Ziels würden in erheblichem Umfang Bundesmittel zur Verfügung gestellt, macht die Bundesregierung deutlich. Dies geschehe im Rahmen der Dritten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) im Zuge der Bestandserhaltung und damit einhergehender Verbesserung der Barrierefreiheit gemäß Regelwerk der DB AG. "Allein die Aufhöhung von besonders niedrigen Bahnsteigen mit Höhen von 0,38 m und weniger auf die Regelbahnsteighöhe wird vom Bund im Rahmen der LuFV III im Zeitraum 2020 bis 2024 mit rund 500 Millionen Euro finanziert", heißt es in der Antwort. Zusätzlich zur LuFV würden vom Bund durch Sonderprogramme weitere Mittel zur beschleunigten Herstellung der Barrierefreiheit und zur Aufhöhung von Bahnsteigen bereitgestellt. Darüber hinaus stellten die Länder innerhalb eigener Programme Mittel bereit, um die Barrierefreiheit von Verkehrsstationen zu verbessern. "Eine belastbare Aussage, zu welchem Zeitpunkt alle Verkehrsstationen barrierefrei gestaltet sein werden, ist vor diesem Hintergrund nicht möglich", schreibt die Bundesregierung.
hib - heute im bundestag | Nr. 486 | Mo., 11. Mai 2020
Tipp
Die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, der sogenannte Ableismus, ist tief in unserem Denken verankert und kommt auf vielfältige Arten und Weisen daher. Darüber sprach Alexandra Friedrich (NDR) mit Rebecca Maskos, Fachjournalistin, Wissenschaftlerin im Bereich Disability Studies und Aktivistin der Behindertenbewegung.
Link: www.ndr.de
Digitalisierung
Ob Webinar oder Videokonferenz – ein Großteil der momentan boomenden digitalen Angebote kann von blinden und sehbehinderten Menschen nicht genutzt werden. Anlässlich des Global Accessiblity Awareness Day (GAAD) am 21. Mai 2020 fordern der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) eine gesetzliche Regelung.
Link zum Beitrag: www.reha-recht.de
Tipp
Seit Jahren wird Inklusion als wichtiges Ziel der deutschen Sozialpolitik ausgegeben. Wer sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzt, merkt schnell, dass noch viel zu tun ist. – Eine Sendung vom Sonntag, 3.5.2020 6:00 Uhr, Sonntagmorgen, SWR1
Link: www.swr.de
Urteil
Ein öffentlicher Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine ermessensfehlerfrei unbeschränkt ausgeschriebene Stelle außerhalb des nach Art. 33 Abs. 2 GG durchzuführenden Bewerbungs- und Auswahlverfahrens vorab einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zuzuweisen, um dessen Anspruch auf Beschäftigung nach § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX zu gewährleisten.
Urteil siehe: www.juris.bundesarbeitsgericht.de
BAG, Urteil vom 3.12.2019, 9 AZR 78/19
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Betreff: Abo SBV InfoBrief