Juli/August 2026

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 81

Liebe Kolleginnen und Kollegen ……

…….wenn eine „Reform“ den Beifall von Konzern-CEOs, Brokern, Finanzdienstleistern und der Initiative Neue Marktwirtschaft (INSM) findet, sollten alle abhängig Beschäftigten hellhörig werden. Die Ökonomen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (WSI) fürchten großen Jobverlust durch die geplante Rentenreform. Ein aus Rentenbeiträgen gespeister Kapitalstock für die sogenannte Aktienrente müsse erst langsam aufgefüllt werden, eher man daraus Beträge auszahlen könne. Das Geld der dafür notwendigen Beiträge fehle aber bis dahin im Wirtschaftskreislauf, im Konsum. Nach Berechnungen des WSI könnte der Aufbau des Kapitalstocks von 2028 an ein Prozent Wirtschaftswachstum kosten. Wo doch aber die Bundesregierung ansonsten ihre Planung auf eine steigende Wirtschaftsleistung baut. Wie das zusammenkommen soll, bleibt bisher im nebulösen Hintergrund. Nebenbei bemerkt ist der Anteil der Bundesmittel an den Einnahmen der Rentenversicherung von 2003 bis 2024 von 33,7% auf 29,1% laut WSI gesunken.
Der DGB hat einen solidarischen Alternativvorschlag ausgearbeitet, der die Sicherung des Lebensstandards im Alter ins Zentrum stellt.

Reform: Eine Veränderung,
die meistens eine Verschlimmerung
der bestehenden Zustände bedeutet.
(Ambrose Bierce | 1842 bis 1914 vermutl.)

Wütend sind viele Beschäftigte und Betroffene über Planungen der Regierung, im sozialen Bereich Leistungen zu streichen oder zu kürzen. Das haben 3000 von ihnen u.a. auch auf der Demo des „Bündnis starker Sozialstaat“, an dem auch ver.di beteiligt ist, am 24. Juni vor dem Landtag in Hannover deutlich gemacht. Wer die Hand anlegt bei der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Pflege, reißt Menschen ins Unglück und setzt den sozialen Frieden aufs Spiel und gefährdet auch zahlreiche Arbeitsplätze!

„Der Acht-Stunden-Tag ist ein Grundstein des betrieblichen Arbeitsschutzes und sorgt für Arbeitssicherheit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ein Leben in Selbstbestimmung. Dafür haben Gewerkschaften lange gekämpft. Eine Änderung am Acht-Stunden-Tag ist für uns deshalb nicht verhandelbar“, sagte Andrea Wemheuer, die ver.di-Landesbezirksleiterin Niedersachsen-Bremen auf der Demo.

Die Bundesregierung unternimmt den größten Angriff auf den Sozialstaat seit der rot-grünen Agenda 2010. Wie alles besser werden soll, wenn es für viele schlechter wird, steht in den Sternen. Die zurzeit stattfindenden Kriege kosten Menschenleben und vielen Betroffenen die körperliche und seelische Unversehrtheit. Krieg und die Investitionen in Aufrüstung sind nicht nachhaltig, kosten aber Wohlstand – in der Welt und natürlich auch bei uns. Den Wohlstand zu erhalten, indem bei denen gekürzt wird die Unterstützung brauchen, ist der falsche Weg.

Nicht jeder hat den Mut oder die Möglichkeit, schwierige Erfahrungen in die Politik zu tragen und für Verbesserungen zu streiten. Aber jede und jeder hat die Möglichkeit, bei Protesten zum Thema mit auf die Straße zu gehen!
Kurz vor Redaktionsschluss für diese Ausgabe flattern Teile der Pläne der Regierung herein: Am Arbeitsmarkt will man die „Fesseln“ lösen. Die Krankschreibung ab dem ersten Tag ist Ausdruck der ausgeprägten Misstrauenskultur, die der Kanzler schon seit einiger Zeit pflegt. Und die Ausweitung der Befristungen soll dazu den Aufschwung beflügeln. Was kommt, wenn diese „Reformen“ kein Wirtschaftswachstum bringen?

Misstrauen gegen Beschäftigte
und eine Ausweitung des Befristungswahnsinns
schaffen kein Wachstum
(Frank Werneke | ver.di-Vorsitzender)

Wirklich große Vermögen und Erbschaften angemessen zu besteuern – davor ist die Koalition zurückgeschreckt. Und die Abschaffung des 8-Stunden-Tages ist erst einmal nur verschoben.

Niedersachsen hat jetzt einen Zehn-Punkte-Plan für mehr Inklusion im Arbeitsleben, mal schauen, wie der Turbo wirkt!

Es ist Sommerzeit, sehr heiße Tage liegen hinter uns und die politisch heiße Zeit ist noch lange nicht vorbei. Vergessen wir über die Sommer- und Urlaubszeit nicht, was gegen Reformpläne, die Wohlhabende und Reiche schont und weniger begüterte und unterstützungsbedürftige Menschen schröpft: Solidarität!

Der nächste SBV InfoBrief erscheint im September. Bis dahin: Immer schön kritisch bleiben!

Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

Recht

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Eilverfahren entschieden, dass ein Sozialhilfeträger vorläufig nicht verpflichtet ist, die Kosten für einen Assistenzhund zu übernehmen. Der Antragsteller wollte erreichen, dass die Finanzierung bereits vor einer endgültigen Entscheidung zugesprochen wird.

Das Gericht sah die Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung nicht als erfüllt an. Insbesondere sei nicht ausreichend glaubhaft gemacht worden, dass ohne die sofortige Kostenübernahme eine gravierende Versorgungslücke entstehe.

Bedeutung der Entscheidung: Das Gericht stellt klar, dass die Finanzierung eines Assistenzhundes im Sozialrecht zwar grundsätzlich möglich ist, aber im Eilverfahren nur bei besonders dringender und nachgewiesener Notwendigkeit durchgesetzt werden kann.

Link zum Urteil: Az. L 8 SO 101/25 B ER | REHADAT-Recht

BAG Selbsthilfegruppe

Nach dem Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz am 25. Juni in Berlin warnt die BAG SELBSTHILFE eindringlich vor Einschnitten bei Leistungen für Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie Kindern und Jugendlichen. Angesichts der angespannten Finanzlage vieler Kommunen dürfen notwendige Reformen des Sozialstaats nicht zulasten derjenigen gehen, die auf Unterstützung angewiesen sind.

Hintergrund der Diskussionen sind die steigenden Ausgaben der Kommunen, insbesondere für die Eingliederungshilfe sowie für die Kinder- und Jugendhilfe. Bereits im April 2026 wurde das Papier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ bekannt, das weitreichende Einsparungen in beiden Bereichen plant. Zur Debatte stehen unter anderem eine Begrenzung von Wunsch- und Wahlleistungen, Einschränkungen bei Fahr- und Mobilitätsdiensten für Menschen mit Behinderungen sowie Kürzungen bei Schulbegleitung, Integrationshilfen und Leistungen der Jugendhilfe. Dazu gehört insbesondere die in Aussicht gestellte Umwandlung des bisher bestehenden Anspruches auf individuelle Unterstützungsleistungen zugunsten sog. „infrastruktureller Angebote“.

„Trotz finanzieller Schieflage der Kommunen dürfen geplante Sparmaßnahmen nicht zu massiven Leistungskürzungen zu Lasten der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie zu Lasten der Kinder und Jugendlichen als den Schwächsten in unserer Gesellschaft führen“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Die vorgesehenen Sparmaßnahmen haben aus Sicht der BAG SELBSTHILFE weitreichende Konsequenzen. „Die in Aussicht gestellten Sparpläne der Bundesregierung stellen nicht nur eine erhebliche Gefahr für unsere Demokratie, unseren Sozialstaat und unsere Werteordnung dar, sondern sie sind auch ein Angriff auf die in der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Menschenrechte. Diese Rechte auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe sowie auf ein gedeihliches und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft dürfen bei der anstehenden Sozialstaatsreform nicht zur Disposition stehen“, mahnt Danner.

Die BAG SELBSTHILFE appelliert an Bund und Länder, die anstehenden Reformen gemeinsam mit den betroffenen Menschen und ihren Verbänden zu gestalten. Haushaltskonsolidierung dürfe nicht auf Kosten von Teilhabe und Inklusion erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung, BAG Selbsthilfe, 26.06.2026

Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)

Zahlreiche Sozial- und Behindertenverbände haben mehrfach eindringlich davor gewarnt, dass die AfD für Menschen mit Behinderungen eine Gefahr darstellt. Gleichwohl wird dieser Aspekt in der Debatte über die Partei nur selten aufgegriffen. Vor diesem Hintergrund zeigt die Analyse auf, dass die Abwertung von Menschen mit Behinderungen im Gedankengut der AfD fest verankert ist – und damit die Ablehnung der Garantie der gleichen Würde aller Menschen, die das Fundament unseres Grundgesetzes bildet.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte kürzlich dazu eine Analyse veröffentlicht: www.institut-fuer-menschenrechte.de

Nun hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ein Gutachten erstellt, dass Fakten zur Verfassungswidrigkeit der AFD enthält. Die GFF hat 2,9 Millionen Social-Media-Posts, 77.000 Parlamentsdokumente, 55.000 Pressemitteilungen ausgewertet.

Hier www.afd-gutachten.de besteht die Möglichkeit diese Fakten anzuschauen und an deine jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu schreiben.

Vorstellung des Gutachtens auf YouTube: www.youtube.com

Deutsches Institut für Menschenrechte

Im Gegensatz zu den vielen Medienberichten über und von Eltern die schulische Inklusion ablehnen würden, steht das Ergebnis der Umfrage des Deutschen Instituts für Menschenrecht:

Deutschland gehört zu den Ländern mit der höchsten Exklusionsquote in Europa: Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. 60 Prozent dieser Kinder finden sich in Förderschulen wieder. Dabei lehnen 82 Prozent der Eltern schulpflichtiger Kinder mit Behinderungen eine getrennte Beschulung ab. 69 Prozent der Eltern mit Kindern auf Förderschulen würden ihr Kind lieber auf eine allgemeine Schule schicken, wenn die Bedingungen dort besser wären. Das zeigt die neue Studie „Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Erstmals wurden bundesweit rund 7.500 Eltern von Kindern mit Behinderungen zu ihren Erfahrungen befragt.

„Die Ergebnisse der Elternbefragung sind ein klarer Hand¬lungsauftrag an die Politik: Eltern wollen inklusive Schulen. Es ist die Aufgabe des Staates, seine menschenrechtliche Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Es braucht den politischen Willen in allen Bundesländern, ein gutes, inklusives Schulsystem zu schaffen und Förderschulen abzubauen“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Auffällig sind die Unterschiede innerhalb Deutschlands: In Bremen besuchen nur neun Prozent der Kinder mit Behinderungen eine Förderschule, in Bayern sind es 66 Prozent. Förderschulen dienen derzeit als Auffangbecken für Kinder, die aufgrund der strukturellen Defizite an allgemeinen Schulen dort nicht ausreichend gefördert werden. So bleiben segregierende Strukturen bestehen und allgemeine Schulen kommen ihrer Verpflichtung zur Inklusion nicht nach. „Angesichts knapper öffentlicher Mittel sollten die Bundesländer nicht länger zwei parallele Schulsysteme finanzieren“, so Schlegel weiter. Die durch einen Abbau von Förderschulen freiwerdenden Mittel sind dringend für die Verbesserung der inklusiven Bildung an Regelschulen nötig. Dies kommt allen Kindern zugute, beispielsweise durch kleinere Klassen, mehr Personal, multiprofessionelle Teams, individuellerem Unterricht und barrierefreien Räumen.

Viele Landesregierungen gehen nötige Veränderungen nicht an, weil sie glauben, Eltern bevorzugten Förderschulen. Die Studie zeigt nun aber: Die meisten Eltern wählen Förderschulen, weil die Inklusion an allgemeinen Schulen unzureichend umgesetzt wird. „Das Elternwahlrecht ist ein bloßes Scheinwahlrecht: Wenn Eltern sich zwischen einer gut ausgestatteten Förderschule und einer schlecht ausgestatteten Regelschule entscheiden müssen, gibt es keine wirkliche Wahl“, sagt Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts und Co-Autorin der Studie.

Ein weiterer Befund: Die Beratungsgespräche sind vielfach einseitig. 41 Prozent der Eltern erhalten eine Empfehlung für die Förderschule, nur 24 Prozent für eine allgemeine Schule. Wenig beachtet wird dabei, dass der Besuch einer Förderschule oft der Beginn einer lebenslangen Exklusion ist. Rund 73 Prozent der Schüler*innen verlassen Förderschulen ohne Abschluss. Viele wechseln anschließend in gesonderte Ausbildungswege, die begrenzte Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bieten. Häufig bleibt ihnen nur eine Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen. An allgemeinen Schulen lernen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nachweislich mehr. Werden inklusive Optionen in der Beratung aufgezeigt, entscheiden sich Eltern deutlich häufiger für eine allgemeine Schule. Auch die Untersuchung der Schulwechsel zeigt, dass Kinder mit Behinderungen viermal häufiger aus dem Regelschulsystem herausgedrängt als dort aufgenommen werden.

„Dass gemeinsames Lernen möglich ist und gute inklusive Bildung allen Kindern – ob mit Förderbedarf oder ohne – zugutekommt, beweisen viele Schulen hierzulande eindrucksvoll. Auch der Blick ins Ausland, etwa nach Italien oder Skandinavien, zeigt, wie es besser geht: Dort lernen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen schon seit Jahren erfolgreich inklusiv im allgemeinen Schulsystem“, so Kroworsch.

Quelle: DIMR, Pressemitteilung, 30.06.2026

Hier gibt es den PDF-Download der Studie: Analyse/Studie - Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Recht

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29. Januar 2026 (Az. 2 AZR 128/25) stärkt den Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer in der Probezeit.

Eine Kündigung ist demnach gemäß § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX dann unwirksam, wenn die Schwerbehindertenvertretung vor dem Ausspruch der Kündigung nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist.

Link zum Urteil: www.bundesarbeitsgericht.de

Niedersachsen

Niedersachsens Arbeits- und Sozialminister Dr. Andreas Philippi hat am 3. Juli 2026 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden einen Zehn-Punkte-Plan für mehr Inklusion im Arbeitsleben vorgestellt. Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von schwerbehinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken und bestehende Hürden weiter abzubauen. Denn trotz des Fachkräftemangels sind im Juni 2026 allein in Niedersachsen etwa 15.800 Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet. Gleichzeitig belegen Daten der Bundesagentur für Arbeit, dass sie auch bei geeigneter Qualifikation noch immer deutlich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben und häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind als Menschen ohne Behinderung.

Link zur Pressemeldung: www.ms.niedersachsen.de

Hier steht der 10-Punkte-Plan als PDF zum Download zur Verfügung: www.ms.niedersachsen.de

klartext

„Der Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, ist mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar“, behauptet Bundeskanzler Friedrich Merz. Dabei übersieht er geflissentlich, dass auch das Privatvermögen der Allerreichsten volkswirtschaftlicher Leistung entspringt, aber nur in homöopathischer Dosis zur Finanzierung von Sozialstaat und Gemeinwesen beiträgt. Möglich ist das auch wegen besonderer Verschonungsregeln für Unternehmervermögen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer und weil das Vermögensteuergesetz, obwohl nie abgeschafft, seit 30 Jahren nicht mehr angewendet wird.

PDF-Download: imgs.elainemedia.net

Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV)

Die Bundesregierung treibt Reformen des Sozialstaats derzeit in einer Vielzahl von Bereichen voran. Der Paritätische Gesamtverband erkennt den grundsätzlichen Reformbedarf an. Zugleich warnt er vor Kürzungen, die die Lebenslagen von Menschen verschlechtern, die ohnehin benachteiligt sind. Mehr noch: Nicht wenige der kursierenden Vorschläge versprechen kurzfristig Einsparungen, können mittelfristig aber erhebliche Folgekosten verursachen und soziale Problemlagen verschärfen. Viele Vorschläge bewirken in erster Linie eine Verschiebung von Kosten, aber keinen Beitrag zu einem effizienten Ressourceneinsatz.

Der Paritätische Gesamtverband legt deshalb ausgewählte Vorschläge vor, wie Kosten sinnvoll gesenkt, Prozesse vereinfacht und soziale Leistungen solide finanziert werden können: www.der-paritaetische.de

Info

Das bundesweite Aufkommen der Ausgleichsabgabe lag 2024 bei knapp 893 Mio. Euro. Davon verblieben 82 % (733 Mio. Euro) bei den Inklusions- und Integrationsämtern, 18 % gingen an den Ausgleichsfonds des BMAS.
Die Ausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um 16 % auf rund 755 Mio. Euro. Davon flossen 236 Mio. Euro an Arbeitgeber zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen (43.000 Einzelfälle) sowie 146 Mio. Euro an 1.037 Inklusionsbetriebe.

Zusätzlich erhielten 9.900 schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben Leistungen der Begleitenden Hilfe in Höhe von 86 Mio. Euro – etwa für Mobilität, Arbeitshilfen, Qualifizierung oder Arbeitsassistenz.

Mehr zum Jahresbericht der BIH: Inklusionsämter | REHADAT-Statistik

Broschüre

Die neue DGB-Handlungshilfe für betriebliche Interessenvertretungen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist ab sofort bestellbar: www.dgb-bestellservice.de

Die Handlungshilfe richtet sich an Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen. Betriebliche Interessenvertretungen können entscheidend dazu beitragen, dass das BEM nicht nur angeboten, sondern auch wirksam und fair umgesetzt wird. Durch klare Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie eine gute Begleitung der Verfahren sorgen sie dafür, dass die Wiedereingliederung langzeiterkrankter und/oder behinderter Beschäftigter erfolgreich verläuft und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Die Broschüre berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung zum BEM und zeigt unter anderem, welche Regelungen in einer guten Betriebs- oder Dienstvereinbarung enthalten sein sollten. Darüber hinaus stellt sie Muster und Arbeitshilfen für die betriebliche Praxis zur Verfügung.

Die Broschüre kann über den oben genannten Link kostenfrei bestellt werden; lediglich Versandkosten fallen an. Zudem steht sie dort als PDF-Datei zum Download bereit.

Recht – Besprechung

Die Autorin Astrid Brunke bespricht in dem vorliegenden Beitrag das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 26. November 2025 – L 5 SB 25/21. Die Entscheidung befasst sich mit der Bemessung des Grades der Behinderung (GdB) bei erheblichen Einschränkungen durch Morbus Crohn. Im Streit stand insbesondere die Frage, inwieweit neben den funktionalen Beeinträchtigungen auch ein krankheitsbedingt erheblicher Pflegeaufwand bei der GdB-Bewertung zu berücksichtigen ist.

Der Beitrag stellt zunächst den Sachverhalt sowie die Entscheidung des Gerichts dar. Dieses hatte im Rahmen der Gesamtwürdigung einen GdB von 50 festgestellt. Maßgeblich war dabei, dass der durch die Erkrankung bedingte intensive Pflege- und Hygieneaufwand als eigenständige Teilhabebeeinträchtigung gewertet wurde.

Die Autorin würdigt die Entscheidung dahingehend, dass das Gericht die vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätze zur Bildung des Gesamt-GdB konsequent angewendet und im Rahmen einer umfassenden Gesamtbetrachtung auch nicht normierte Teilhabebeeinträchtigungen berücksichtigt hat. Zugleich zeigt sie auf, dass das funktional-defizitorientierte System der Versorgungsmedizinischen Grundsätze spezifische Belastungen, insbesondere aus medizinisch notwendigem Pflegeaufwand, bislang nur unzureichend abbildet. Der Entscheidung komme über den Einzelfall hinaus Bedeutung zu, da sie verdeutliche, wie mittels einer einzelfallbezogenen Gesamtwürdigung Bewertungslücken geschlossen und das Wechselwirkungsmodell des § 2 SGB IX stärker zur Geltung gebracht werden könne.

Link zum ausführlichen Text auf www.reha-recht.de

Tipp

Die DGUV Information 207-016 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes“ informiert über die wichtigsten, in vielen Bereichen im Krankenhaus geltenden Vorschriften und Normen, Arbeitswissenschaftserkenntnisse, Informationen von Fachgesellschaften und die Erfahrungen der Unfallversicherungsträger. Sie kann den Praktikern vor Ort bei der Planung und bei Baumaßnahmen eine Hilfestellung sein, insbesondere bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften.

Hier steht die Broschüre zum PDF-Download zur Verfügung: publikationen.dguv.de

Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab August 2026

Bildung und Inklusion

Deutschland zählt weiterhin zu den europäischen Ländern mit einem besonders hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen, die nicht inklusiv beschult werden – rund 60 Prozent von ihnen besuchen Förderschulen. Dies geschieht, obwohl eine deutliche Mehrheit der betroffenen Familien andere Wege bevorzugt: 82 Prozent der Eltern schulpflichtiger Kinder mit Behinderungen sprechen sich gegen eine getrennte Beschulung aus. Auch unter den Eltern von Kindern, die derzeit Förderschulen besuchen, wünschen sich 69 Prozent einen Wechsel an eine inklusiv ausgerichtete Schule – vorausgesetzt, dort sind die Rahmenbedingungen entsprechend gestaltet.

Die neue Studie „Inklusive Bildung zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte präsentiert diese Ergebnisse. Für die Untersuchung wurden erstmals bundesweit rund 7.500 Eltern von Kindern mit Behinderungen zu ihren Erfahrungen und Erwartungen befragt. Die Studie macht deutlich, dass ein erheblicher Handlungsbedarf besteht, um inklusive Bildung in Deutschland flächendeckend zu verwirklichen. Vor allem mangelt es vielerorts an personellen Ressourcen, barrierefreien Strukturen und individueller Förderung, die den Bedürfnissen aller Kinder gerecht wird.

„Die Ergebnisse der Studie zeigen klar: Inklusive Bildung ist eine zentrale Gerechtigkeitsfrage unseres Bildungssystems. Eltern wissen, was ihre Kinder brauchen – und sie wünschen sich mehrheitlich ein gemeinsames Lernen. Jetzt ist es Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen dafür zu verbessern, denn die UN-Behindertenrechtskonvention ist konsequent umzusetzen“, hebt Annetraud Grote, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, hervor.

Die Autorinnen und Autoren der Studie betonen, dass inklusive Bildung nicht nur ein Menschenrecht, sondern auch eine Chance für das gesamte Bildungssystem ist: Gemeinsames Lernen stärkt soziale Kompetenzen, baut Vorurteile ab und eröffnet allen Kindern bessere Entwicklungsmöglichkeiten.

Einordnung

Deutschland ist seit 2009 durch Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem aufzubauen. Mehr als sechzehn Jahre nach Inkrafttreten der Konvention werden im Bundesdurchschnitt noch immer sechs von zehn Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bedarf an einer Förderschule unterrichtet. Die vorliegende Studie schließt eine von Wissenschaft und Fachberatungsstellen gleichermaßen bestätigte Forschungslücke: Bislang fehlten verallgemeinerbare empirische Daten zur Lebenswirklichkeit betroffener Kinder und ihrer Familien.

Quelle: Pressemitteilung, Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Annetraud Grote, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, 30.06.2026

ver.di-Bundesarbeitskreis Behindertenpolitik

Der ver.di-Bundesarbeitskreis Behindertenpolitik hat die Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein besucht. Dort liegt ein besonders dunkles Kapitel der Geschichte für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Die nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde an Menschen mit Behinderung. So etwas darf sich weder in Deutschland noch in anderen Ländern jemals wieder ereignen. Wir warnen, wie bereits zahlreiche Sozial- und Behindertenverbände, eindringlich davor, dass die AfD eine Gefahr für Menschen mit Behinderungen ist. Eine Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigt, dass die Abwertung von Menschen mit Behinderungen im Gedankengut der AfD fest verankert ist – und damit die Ablehnung der Garantie der gleichen Würde aller Menschen, die das Fundament unseres Grundgesetzes bildet.

Quelle: Rebecca Liebig (ver.di-Bundesvorstand) auf LinkedIn, 30.06.2026

Recht

Rechtsanwalt Dr. Michael Richter ordnet ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs ein, der die Klage einer blinden Frau gegen eine Rehaklinik abgewiesen hat. Die Entscheidung wirft grundlegende Fragen zum Schutz vor Diskriminierung im Gesundheitswesen auf.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat eine breite rechtliche und gesellschaftliche Debatte ausgelöst. Im Fokus stehen die Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie die Frage, wie weit der Schutz vor Benachteiligung im Gesundheitswesen reicht. Rechtsanwalt Dr. Michael Richter ordnet das Ergebnis ein und lädt dazu ein, die Möglichkeiten einer Verfassungsbeschwerde ernsthaft zu prüfen.

Link zum Kommentar beim Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) auf sichtweisen-online.org

Beschäftigungsstatistik

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verzeichnet für das Berichtsjahr 2024 rund 1,14 Millionen beschäftigte schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen bei Arbeitgebern mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen. Dies entspricht einem leichten Zuwachs von 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahresdurchschnitt waren 175.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos (+10.000 im Vergleich zu 2023).
Die Arbeitslosenquote lag bei 11,6 Prozent und war damit etwa doppelt so hoch wie der allgemeine Durchschnitt.
Die Erwerbstätigenquote betrug bei Menschen mit Schwerbehinderung insgesamt 50,9 Prozent (Gesamtbevölkerung: 77,2 Prozent).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

39% der gesetzlich verpflichteten Betriebe haben die Beschäftigungsquote erfüllt

36% der Betriebe haben die Quote teilweise erfüllt

25% beschäftigen keinen schwerbehinderten Menschen.

Der Öffentliche Dienst beschäftigt ca. 220.000 Menschen mit Schwerbehinderung; hier erfüllen 92% die Quote ganz oder teilweise.

Quelle: www.rehadat-statistik.de

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat das "Handbuch Gefährdungsbeurteilung" aktualisiert. Das Nachschlagewerk bietet Orientierung für Fachleute im Arbeitsschutz und Unternehmen jeder Branche.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument, um auf Grundlage einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen wirksame und präventive Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten abzuleiten. Mit dem "Handbuch Gefährdungsbeurteilung" stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein Nachschlagwerk für Fachleute im Arbeitsschutz bereit. Nun ist das Handbuch grundlegend aktualisiert worden.

Die Aktualisierungen betreffen unter anderem fachliche bzw. konkretisierende Ergänzungen im Kapitel 9 "Psychische Gefährdungen" und Kapitel 6.4 "Optische Strahlung" hinsichtlich Blaulichtgefährdungen sowie die Aufnahme neuer Daten zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wie z. B. zum Unfallgeschehen und zur Arbeitszeitgestaltung in Deutschland. Des Weiteren erfolgte in allen Kapiteln eine umfangreiche Anpassung an neue technische Regeln, Schriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und Normen insbesondere zur Verwendung von Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln, zu Arbeitsumgebungsbedingungen (wie Lärm) und Schutzkleidung unter der Angabe aktueller Internetadressen.

Das Handbuch nennt nicht nur die gesetzlichen Grundlagen, sondern konkrete Werkzeuge und Beispiele, um Gefährdungsbeurteilungen effizient und praxisnah durchzuführen. Es gliedert sich in drei Teile. Teil 1 "Grundlagen und Prozessschritte" enthält grundlegende Informationen und Empfehlungen zur Vorgehensweise. Im zweiten Teil "Gefährdungsfaktoren" werden konkreten Gefährdungsfaktoren benannt, zum Beispiel mechanische Gefährdungen, Biostoffe oder psychische Faktoren. Eine Datenbank mit Handlungshilfen wird in Teil 3 zur Verfügung gestellt.

Die ersten beide Teile des Handbuchs können als PDF von der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden.

Recht

Die Revision des Klägers ist erfolgreich gewesen. Das Bundessozialgericht hat das Urteil des Landessozialgerichts aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen.

Der schwerbehinderte Kläger hat einen Anspruch gegen den Beklagten auf Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr). Ein Regelfall im Sinne von Teil D Nummer 1 der Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung liegt bei dem Kläger zwar nicht vor. Die bei Ablehnung eines solchen Regelfalls zu prüfenden Voraussetzungen für eine Gleichstellung hat der Senat aber vorliegend bejaht. Die bei dem Kläger bestehende Adipositas per magna in Verbindung insbesondere mit Schmerzen, orthopädischen Beeinträchtigungen und Atemnot unterfällt dem Behinderungsbegriff des Schwerbehindertenrechts. Die Adipositas wird nicht dadurch von dem Behinderungsbegriff ausgeschlossen, dass sie nach Teil B Nummer 15.3 der Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung nur in Kombination mit Folge- und Begleitschäden beziehungsweise im Falle der Adipositas per magna mit besonderen funktionellen Auswirkungen einen Grad der Behinderung bedingt.

Infolge der Adipositas per magna in Verbindung mit den Folge- und Begleitschäden sowie besonderen funktionellen Auswirkungen ist der Kläger auch in seinem Gehvermögen eingeschränkt. Diese behinderungsbedingte Einschränkung des Gehvermögens führt wiederum dazu, dass der Kläger nur noch eine Gehstrecke von 200 bis 300 Metern mit Gehstütze oder Rollator absolvieren kann und daher erheblich in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigt ist. Dies rechtfertigt eine Gleichstellung mit einem Regelfall im Sinne der versorgungsmedizinischen Grundsätze. Für die Vergleichbarkeit mit einem Regelfall ist nicht zu werten, auf welcher Behinderung die Einschränkung der Bewegungsfähigkeit im Einzelnen beruht.

Bundessozialgericht, 11. 06. 2026, Aktenzeichen B 9 SB 1/25 R

Terminbericht des BSG als PDF zum Download: www.bsg.bund.de

Berufskrankheitenrecht

Ein Lichtblick für Beschäftigte und schwer erkrankte Menschen in der Landwirtschaft und weiteren Branchen. Am 27.5.2026 hat das Bundeskabinett beschlossen, die Berufskrankheit „Parkinson durch Pestizide“ in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen und damit anzuerkennen. Betroffene können jetzt die Anerkennung beantragen.

Diese Entscheidung hat Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie für das Präventionshandeln der betrieblichen Arbeitsschutzakteure, aber auch der Unfallversicherungsträger. Für im Arbeitsschutz tätige Personen (Beauftragte, Interessenvertretungen) in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in verwandten Bereichen ergeben sich neue Pflichten bei der Gefährdungsbeurteilung, beim Entwickeln und Umsetzen von Schutzmaßnahmen und bei der Anzeige einer Berufskrankheit (BK).

Weitere Informationen: www.bund-verlag.de

Link zum Text der Verordnung: www.bmas.de

Aus dem Bundestag

Der Schutz von Betroffenen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll effektiver gestaltet, die Rechtsdurchsetzung gestärkt und Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (21/6178) der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des AGG. Zugleich dient das Gesetz der Umsetzung von zwei Richtlinien, die das Europäische Parlament und der Rat der EU aufbauend auf den vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien und gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Konkretisierung der Anforderungen an die Arbeitsweise der Antidiskriminierungs- oder Gleichbehandlungsstellen beschlossen haben.

„Dadurch soll das AGG zu einem modernen und wirksamen Instrument des Diskriminierungsschutzes weiterentwickelt werden, das den Anforderungen einer vielfältigen und offenen Gesellschaft gerecht wird und die Gleichbehandlung aller Menschen nachhaltig sichert“, erläutert die Regierung im Entwurf.

Das in Paragraf 19 AGG verankerte zivilrechtliche Benachteiligungsverbot soll in mehrfacher Hinsicht angepasst werden. Im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren soll die Beschränkung des Paragrafen 19 Absatz 1 Nummer 1 AGG auf Massengeschäfte und die daran anknüpfende Regelvermutung des Paragrafen 19 Absatz 5 Satz 3 AGG bei der Vermietung von Wohnraum in Bezug auf das Merkmal „Geschlecht“ durch Einführung eines neuen speziellen Diskriminierungsverbots in Paragraf 19 Absatz 2 AGG gegenstandslos werden.

Außerdem soll die Rechtsdurchsetzung für von Diskriminierung betroffene Personen erleichtert werden. Zu diesem Zweck wird die Präklusionsfrist zur Geltendmachung der Ansprüche nach dem AGG von zwei auf vier Monate verlängert. Die Regelung zur zulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung in Beschäftigungsverhältnissen wird an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts angepasst.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen.

Geplant ist ferner die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die Diskriminierungssachverhalte prüft und Schlichtungsvorschläge unterbreitet. Für die ADS sollen Beteiligungsmöglichkeiten in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, geschaffen werden, durch Beistandschaft oder das Einreichen einer Stellungnahme auf Ersuchen des Gerichts. Allgemein soll der Zugang zur ADS und zu ihren Dienst- und Beratungsleistungen verbessert werden.

hib – heute im bundestag | Nr. 441 | 01.06.2026

Die neue Kolumne

Die Formulierung „an den Rollstuhl gefesselt“ ist eine Fremdzuschreibung, die unsichtbar macht, dass der Rollstuhl für die meisten Menschen mit Behinderungen Freiheit und Mobilität bedeutet. Gleichzeitig sprechen zahlreiche ME/CFS-Betroffene bewusst davon, bett- oder hausgebunden zu sein. Warum ist das kein Widerspruch? Eine Kolumne von Jennifer Sonntag über Sprache, Selbstbestimmung und die unterschiedlichen Realitäten von Behinderung und chronischer Erkrankung.

Link zum Artikel: dieneuenorm.de

Auftakt

Mit großer Resonanz und vollem Engagement hat das „Netzwerk Inklusion Niedersachsen“ am 02. Juni 2026 sein Kick-off-Treffen erfolgreich veranstaltet. Mehr als 40 Personen aus dem Kreis der Inklusionsbeauftragten und Arbeitgebervertretungen folgten der Einladung ins Tagungszentrum der Polizei Niedersachsen. Teilgenommen haben auch Geschäftsführende sowie Vertretungen von Personalabteilungen und schwerbehinderter Menschen. Sie alle setzten damit ein deutliches Zeichen für die Bedeutung von Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Johannes Pfeiffer, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit. Er begrüßte die Teilnehmenden und hob die Bedeutung des Netzwerks für nachhaltige Inklusionsbestrebungen in der Arbeitswelt hervor. Auch die beiden Initiatorinnen des neuen Netzwerks: Annetraud Grote, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, und Birgit Balster, Inklusionsbeauftragte der Bundesgesellschaft für Endlagerung, teilen diese Grundüberzeugung. Sie haben die Idee bereits im Januar 2026 bei einem ersten Treffen vorgestellt und konnten nun den nächsten Meilenstein feiern. „Menschen mit Behinderungen bringen wertvolle Kompetenzen und Perspektiven in die Arbeitswelt ein – und doch scheitert ihre Teilhabe oft nicht an mangelndem Willen der Arbeitgebenden, sondern an fehlenden Strukturen und Informationen. Genau hier setzt das Netzwerk Inklusion Niedersachsen an: Wir wollen Brücken bauen, Wissen teilen und gemeinsam Barrieren abbauen für eine Arbeitswelt, in der Vielfalt selbstverständlich ist." beschreibt Annetraud Grote.

Im Mittelpunkt des Kick-offs stand der Mehrwert des Netzwerks für alle Beteiligten. Neben wertvollen Impulsen von Matthias Lade, Vorstandsmitglied des Inklusiven Unternehmensnetzwerks e.V. und Olaf Guttzeit, Inklusionsberater und Vorstandsvorsitzender des Unternehmensforums e.V., bot die Veranstaltung viel Raum für offenen Austausch und gegenseitige Vernetzung. Ziel ist es, Inklusionsbeauftragte und Arbeitgebervertretungen dauerhaft miteinander zu verbinden, als Plattform für Informationen, gemeinsames Lernen und konkrete Unterstützung im Arbeitsalltag.

„Das überwältigende Interesse und die aktive Beteiligung beim Kick-off bestätigen uns: Es gibt einen echten Bedarf für dieses Netzwerk. Gemeinsam können wir Inklusion im Arbeitsmarkt wirksam voranbringen.“ beschreibt Birgit Balster. Das Netzwerk Inklusion versteht sich als langfristige Initiative. Weitere Treffen sollen in regelmäßigen Abständen stattfinden, um den begonnenen Dialog fortzuführen, neue Themen aufzugreifen und die Gemeinschaft der Akteurinnen und Akteure rund um Inklusion und Teilhabe stetig zu stärken.

Hintergrund

Das Netzwerk Inklusion Niedersachsen richtet sich primär an Inklusionsbeauftragte sowie Vertretungen von Arbeitgebenden. Es verfolgt das Ziel, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern und bietet dazu Informationen, Vernetzungsmöglichkeiten und einen offenen Austausch. Initiiert wurde das Netzwerk von Annetraud Grote, niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und Birgit Balster, Inklusionsbeauftragte der Bundesgesellschaft für Endlagerung.

Quelle: Pressemitteilung, 03. 06. 2026, Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Lese-Tipp

Louis Kleemeyer ist 23 Jahre alt, lebt in Deutschland und hat eine Lern-Behinderung. Die Agentur für Arbeit wollte Louis in eine Werkstatt schicken. Aber Louis war sich sicher: Er kann eine Karriere auf dem ersten Arbeitsmarkt schaffen.

Link zum Artikel: www.myability.jobs

Forschung

Werkstätten für Menschen mit Behinderung stehen vor einer doppelten Herausforderung: Sie haben einen sozialen Auftrag, müssen aber gleichzeitig am freien Markt bestehen – unter hohem Kosten- und Wettbewerbsdruck. Künstliche Intelligenz könnte hier helfen, Prozesse zu optimieren. Doch wie kann die Technologie in diesem sehr sensiblen Kontext eingesetzt werden? Dieser zentralen Frage stellt sich das Forschungsprojekt „EnAIble: Gestaltung eines inklusiven Arbeitsplatzes mit KI-Assistenz zur Qualitätskontrolle“.

In den Wertachtal-Werkstätten in Kaufbeuren untersucht ein interdisziplinäres Team, wie eine KI-Assistenz zur Brücke für mehr Inklusion und Selbstständigkeit bei der Arbeit werden kann – wenn der Mensch im Mittelpunkt steht.

Link zum Artikel: arbeit-der-zukunft.de

Bundesgleichstellungsgesetz

Der neunte Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - ist veröffentlicht. Die Zahl der eingegangenen Anträge bei der Schlichtungsstelle BGG ist 2025 weiter stark angestiegen: Im Berichtsjahr gingen 436 Anträge auf Schlichtung ein, das ist ein Anstieg um 32 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Damit setzt sich die steigende Tendenz aus den Jahren davor fort.

Die Schlichtungsstelle BGG bietet Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, in Konflikten vor allem mit öffentlichen Stellen des Bundes konkret zu helfen – vor allem wenn es um Fragen der Barrierefreiheit und Benachteiligung geht – und sich ohne Gericht zu einigen. Mittlerweile hat sie seit ihrem Bestehen 2016 insgesamt mehr als 2.150 Anträge (Stand Juni 2026) bearbeitet.

Die Schlichtungsstelle BGG wurde 2025 insgesamt 436 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassen erneut in großem Umfang das „Benachteiligungsverbot/angemessene Vorkehrungen“ (48 %), das Thema „Assistenzhunde“ (17 %) und die „Barrierefreie Informationstechnik“ (10 %). Weitere Themenbereiche waren das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“, die „physische Barrierefreiheit“, die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken“ und „Fragen der Verständlichkeit oder der Leichten Sprache“.

14 % der Anträge betrafen sonstige Themen, für die die Schlichtungsstelle im Regelfall nicht zuständig war, beispielsweise Asylanträge oder Arzthaftungsfälle. Anträge nach dem BFSG machten 4 % der Eingänge aus.
2025 konnte bei 71 % der Verfahren, die nicht - beispielsweise wegen Unzuständigkeit - vorzeitig beendet wurden, eine gütliche Einigung erzielt werden.

Den kompletten Jahresbericht 2025 der Schlichtungsstelle BGG können Sie auf der Homepage der Schlichtungsstelle BGG abrufen. Darüber hinaus gibt es dort eine Fassung in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.

Quelle: Pressemitteilung, 18. 06. 2026, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

ver.di

Arbeitgeberverbände fordern, die Bundesregierung müsse »Mut zu Reformen« beweisen. Doch ist es mutig – wie Nina Warken (CDU) mit ihrem Gesetzentwurf zur gesetzlichen Krankenversicherung – den Versicherten einseitig Belastungen aufzubürden und Leistungen einzuschränken, sich aber an die Profite der Pharmakonzerne nicht heranzutrauen? Ist es Ausdruck großen Mutes, bei Krankenhäusern und speziell am Pflegepersonal zu sparen und so die Qualität der Gesundheitsversorgung aufs Spiel zu setzen? Und was ist mutig daran, bei hilfsbedürftigen Kindern und Menschen mit Behinderungen – denjenigen mit der geringsten Lobby – den Rotstift anzusetzen?

Tatsächlich Mut erfordern würde es, die extrem Vermögenden durch eine gerechte Steuerpolitik angemessen an der Finanzierung unseres Gemeinwesens zu beteiligen. Und mutige Reformen anzugehen, die das Sozialsystem auf eine solide Grundlage stellen. Zum Beispiel, indem Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung auch auf hohe Mieteinnahmen und Aktiengewinne erhoben werden. Niemand will die zusätzliche Altersvorsorge antasten, die sich Menschen aufgebaut haben. Wer das behauptet, lenkt ab. Es geht um wirklich reiche Menschen, die ihren gerechten Beitrag leisten müssen. Letztlich kommt es allen zugute, wenn grundlegende Lebensrisiken abgesichert sind und die Gesellschaft nicht noch weiter auseinanderdriftet.

Bleibt die Bundesregierung bei ihrem Kurs, freut sich am Ende nur eine: die AfD. Die Rechtspopulisten haben selbst zwar keine Lösungen anzubieten, sie profitieren aber von Unsicherheit und Zukunftsängsten. Partei der kleinen Leute? Von wegen! Sie will keinen höheren Mindestlohn, keine Vermögensteuer, keine Tariftreue. Ihre Steuergeschenke an Reiche würden den Staat laut DIW-Berechnung über 180 Milliarden Euro kosten – Geld, das dann in Krankenhäusern, Kitas und Schulen fehlt. Normal- und Geringverdienende, die AfD wählen, handeln gegen ihre Interessen.

Sylvia Bühler ist Leiterin des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft

Quelle: www.verdi.de/gesundheit-soziales-bildung

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

Interessenvertretungen sind in einem engen Austausch mit den Personen, die sie gewählt haben. Ein kurzes Gespräch auf dem Flur, eine Sprechstunde zu aktuellen Themen im Betrieb oder eine schriftliche Info. Ziel muss sein, dass alle Personen, die die Interessenvertretung erreichen möchte, das Gesagte oder Gelesene verstehen. Sprachliche Barrieren führen jedoch dazu, dass Informationen nicht oder nur teilweise verstanden und aufgenommen werden. In unserer Tagesschulung bekommt ihr Informationen über die beiden Sprachniveaus und werdet für das Thema der Leichten und Einfachen Sprache sensibilisiert.
 
Themenschwerpunkte:

  • Historischer Abriss Leichte und Einfache Sprache
  • Kurze Gegenüberstellung verschiedener Regelwerke
  • Kurzüberblick gesetzliche Grundlagen
  • Qualitative und quantitative Beschreibung der Zielgruppe
  • Grundzüge der Leichten und Einfachen Sprache
  • Übungen und Austausch

Anmeldung für die nächsten Termine:
12.11.2026 in Hannover | 02.06.2027 in Hannover | 29.11.2027 in Hannover

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

In den letzten Jahren haben mobile Arbeit und Homeoffice stark an Bedeutung gewonnen. Tätigkeiten, die früher überwiegend im Büro stattfanden, werden in das private Umfeld verlagert. Unverändert gilt jedoch: Die in der Arbeitsschutzgesetzgebung verankerten Pflichten des Arbeitgebers bestehen auch dann fort, wenn die Arbeit außerhalb des Betriebsortes erbracht wird.

Zusätzlich entstehen neue Anforderungen und Belastungen durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). In der Arbeitsschutzkonferenz möchten wir daher die veränderten Anforderungen an Arbeitsinhalte und Arbeitsorganisation in den Blick nehmen und der Frage nachgehen, welche neuen Herausforderungen sich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ergeben.

Weitere Informationen und Anmeldung auf: seminare.bw-verdi.de

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

Mittlerweile ein beliebtes Onlineformat – die Aktuelle Stunde für die SBV!

Wir möchten mit euch im praktischen Onlineformat über aktuelle Themen, Rechtsprechungen, Fragen sprechen, die euch seit dem letzten Seminar oder im Rahmen eurer Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung bewegen.

Zu Beginn bekommt ihr ein aktuelles Thema und/oder Urteil vorgestellt, über das wir uns dann im Anschluss austauschen können. Natürlich bietet die aktuelle Stunde auch Zeit, um eure Fragen zu beantworten, euch auszutauschen und zu vernetzen.
Zu beachten ist jedoch, dass die aktuelle Stunde keine (!) individuelle Rechtsberatung ist oder ersetzt.

Themenschwerpunkte

  • Aktuelles Thema aus der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
  • Erfahrungsaustausch und Vernetzung
  • Fragen aus den Betrieben/Dienststellen

Infos und Anmeldungen für die nächsten Termine:
08.09..2026 | 10.11.2026 | online, jeweils 14:00 - 15:00 Uhr

Das PDF wird in Kürze zum Download zur Verfügung gestellt.

Anmeldung für den SBV InfoBrief

Wenn du gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchtest,
schreib uns einfach eine kurze Nachricht:

sbv@bw-verdi.de
Betreff: Abo SBV InfoBrief

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Betriebs- und Personalräte­seminare

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