Liebe Kolleginnen und Kollegen ……
…… es ist schon wieder ein halbes Jahr herum. Ein halbes Jahr, indem uns die Nachrichten über Kriege und das Leid der betroffenen Menschen täglich über die Medien erreichten. Und es sieht für das zweite Halbjahr nicht nach Besserung der Weltlage aus. Ein US-Präsident, dessen Unberechenbarkeit seine einzige Konstante ist, Krieg, Not und Vertreibung in Gaza, Millionen Flüchtlinge in Somalia. Da ließe sich noch eine längere Liste anfügen. Und überall bringen diese Kriege und Konflikte viele Menschen um ihre körperliche und seelische Unversehrtheit. Das sollten wir nicht vergessen, in unserem Bestreben nach Inklusion und berufliche Teilhabe in unserem reichen Land. Einem so reichen Land, dass es sich künftig leisten will, die Ausgaben für Rüstung in den nächsten 5 Jahren zu verdoppeln. Dass im Sozialbereich dafür gespart werden muss, liegt für viele Politiker*innen auf der Hand. Was das für den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft bedeuten könnte, mag sich jeder selbst ausmalen.
Herzliche Glückwünsche nach Berlin: Jürgen Dusel wurde vom Bundeskabinett erneut zum Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellt. Eine Stimme, die unermüdlich die Umsetzung der Inklusion im Sinne der UN-BRK anmahnt, Impulse gibt und die Interessen der Menschen mit Behinderung in der Politik vertritt. Fazit: Die richtige Person am richtigen Platz! Angesichts der Inklusionsziele in der Koalitionsvereinbarung und aktueller Äußerungen im politischen Raum wird dem Beauftragten die Arbeit nicht ausgehen!
Der Bundeskanzler Merz hat auf dem Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin erklärt, dass die Ausgaben für die Eingliederungshilfe und Jugendhilfe „nicht länger akzeptabel“ seien. Was er damit genau meint, bleibt nebulös. Im April schlugen Boris Palmer und andere Kommunalpolitiker*innen bei Markus Lanz in die gleiche Kerbe: Zuviel Bürokratie, zu teuer!
„Wir wissen, dass eine Gesellschaft nur gerecht sein kann, wenn sie inklusiv ist“, sagte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) im November letzten Jahres anlässlich der damaligen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Leipzig. Ein gutes halbes Jahr später, im Juni, stellt er auf der MPK diverse Sozialleistungen infrage, u.a. auch die des Bundesteilhabegesetzes.
Da hilft nur Protest! Teilhabe darf nicht gekürzt werden! Eingliederungshilfe ist ein Menschenrecht. Das fordert die Petition Friedrich Merz, kürzen Sie nicht bei der Teilhabe! #TeilhabeIstKeinLuxus – Bitte unterschreiben!
„Inklusion, super gerne! Aber wenn’s Geld kostet, lieber nicht…“
(Raúl Aguayo-Krauthausen | Inklusionsaktivist und Medienmacher)
Dass die Mühlen der Politik langsam mahlen, ist bekannt – besonders wenn es um Barrierefreiheit und Teilhabe in allen Lebensbereichen geht. Da muss erst das Bewusstsein verändert werden, ist eine immer wieder gehörte, oft benutzte Floskel. Anstatt einfach zu machen! Nützlich ist es daher, den Verantwortlichen hin und wieder auf die Füße zu treten. So wie es die CDU-Opposition in der Bremischen Bürgerschaft nach dem Symposium zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst in Bremen (siehe Bericht in dieser Ausgabe) getan hat. Da liegt nun die Drucksache 21/1238 vor – eine Große Anfrage der Fraktion der CDU im Landtag. In dieser Drucksache werden der rot-rot-grünen Landesregierung zehn Detailfragen vorgelegt: Von der Neueinstellung schwerbehinderter Menschen im Öffentlichen Dienst über den Zustand und die Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude und Arbeitsstätten bis zur wichtigen Frage der Freistellung von Schwerbehindertenvertretungen. Wir dürfen gespannt sein, wie die Antwort der Landesregierung ausfällt!
„Niedersachsen kann Zukunft“, unter dieser Überschrift sollen in den kommenden Jahren möglichst schnell strukturell wichtige Infrastrukturprojekte, eine deutliche Verbesserung der Bildungslandschaft und der Gesundheitsversorgung, mehr Wohnungsbau, Klimaschutz und Digitalisierung realisiert werden, heißt es in einer Pressemeldung zur Haushaltsklausur der niedersächsischen Landesregierung. „Niedersachsen kann Inklusion!“ – es wäre schön, wenn bei der Realisierung des milliardenschweren Investitionspaketes auch dieser Leitspruch beachtet würde!
Jürgen Bauch
Katrin Langensiepen
Zum Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erklärt die Grüne Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, selbst die einzige weibliche EU-Abgeordnete mit sichtbarer Behinderung:
„Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, aber leider kein großer Wurf. Es ist ein Fortschritt, indem es erstmals bestimmte Wirtschaftsakteure gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet, wie etwa bei Geldautomaten, E-Books oder Online-Shops, doch diese Umsetzung bleibt deutlich hinter den Möglichkeiten zurück. Mit dem BFSG wurde lediglich ein Mindeststandard erfüllt, der von der EU vorgegeben ist. Nicht mehr und nicht weniger."
Zwar wird die digitale Barrierefreiheit teilweise gestärkt, doch zahlreiche Ausnahmen, langjährige Übergangsfristen und fehlende Verpflichtungen für zentrale Lebensbereiche wie Wohnen, Bildung oder Verkehr zeigen, dass Deutschland erneut die Chance auf eine umfassende, menschenrechtsbasierte Barrierefreiheitspolitik verpasst.
„In anderen EU-Ländern wie Spanien oder den nordischen Staaten wird Barrierefreiheit weitaus ambitionierter angegangen. Während dort die konsequente Umsetzung als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe gilt, bleibt Deutschland hinter seinen internationalen Verpflichtungen zurück.", so Katrin Langensiepen.
Barrierefreiheit sei kein „Nice-to-have", sondern ein Menschenrecht. Die Bundesregierung müsse das BFSG als Ausgangspunkt, nicht als Endpunkt betrachten: „Das ist die Basis, der Anfang. Die Arbeit fängt erst jetzt an. Wir brauchen die konsequente Einbindung der Perspektiven von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Entscheidungsprozessen."
Quelle: Pressemitteilung, 27.06.2025
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
Seit vielen Jahren sind öffentliche Stellen verpflichtet, barrierefreie Webseiten und Apps anzubieten, aber viele digitale Angebote werden nach wie vor nicht einmal den einfachsten Anforderungen gerecht. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) forderte anlässlich des Digitaltags am 27. Juni, Transparenz über den Stand der Barrierefreiheit herzustellen und Verstöße wirksam zu ahnden.
Träger öffentlicher Gewalt, wie Behörden und Krankenkassen, sind seit gut 20 Jahren zur digitalen Barrierefreiheit ihrer Webseiten verpflichtet. Die EU-Webseiten-Richtlinie erweiterte 2018 die Vorgaben. Seither sind alle öffentlichen Stellen, wie z. B. auch Hochschulen, in der Pflicht, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten.
Doch trotz der langjährigen gesetzlichen Vorgaben wird das Ziel digitaler Barrierefreiheit klar verfehlt. Das machte zuletzt der Bericht zum Stand der Barrierefreiheit vom März dieses Jahres deutlich.
„Die Gesetze sind zahnlose Tiger, wenn Verstöße nicht endlich mit konkreten Sanktionen belegt werden“, stellt Christiane Möller aus der Geschäftsführung des DBSV fest. Der Verband fordert deshalb, die von den Überwachungsstellen des Bundes und der Länder geprüften Websites und mobilen Anwendungen zusammen mit den Prüfergebnissen namentlich und zeitnah nach der Prüfung im Internet zu veröffentlichen. Dass diese jetzt in Teilen im Netz verfügbar sind, ist der Aktivistin Casey Kreer zu verdanken, die dafür die Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes genutzt hat.
Die Überwachungs- und Durchsetzungsstellen sollen nach Ansicht des DBSV zudem die ausdrückliche Befugnis erhalten, bei Verstößen die Aufsichtsbehörden zu verständigen und Bußgelder zu erheben.
Hintergrund: Kaum Fortschritt bei digitaler Barrierefreiheit
Alle drei Jahre ist Deutschland verpflichtet, der EU-Kommission einen Bericht zum Stand der Umsetzung der EU-Webseiten-Richtlinie vorzulegen. Das Fazit des aktuellen Berichts ist ernüchternd: Keine der 7.239 geprüften Webseiten und der 269 Apps ist hundertprozentig barrierefrei. Mehr als die Hälfte der öffentlichen Stellen scheitert schon an der einfachsten Anforderung: eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Sie soll die Vereinbarkeit der Website oder App mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit dokumentieren. Nur 48 Prozent kommen dieser Verpflichtung nach und bei nur 13 Prozent entspricht diese Erklärung den Anforderungen. Ein weiteres Beispiel: Nur vier Prozent der PDF-Dokumente bestehen einen automatisierten Barrierefreiheitstest. Der Test findet nicht immer alle Fehler, so dass die Anzahl der tatsächlich barrierefreien PDF-Dokumente wahrscheinlich noch geringer ist.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), 27.06.2025
Böckler Impuls
Mehr arbeiten, weniger Freizeit – und schon geht es ökonomisch wieder aufwärts. So stellen sich das manche Wirtschaftsverbände vor. Sie fordern, den einen oder anderen gesetzlichen Feiertag abzuschaffen. Doch wie so oft ist auch diese vermeintlich einfache Lösung keine. Wie eine Analyse des IMK zeigt, gibt es keine empirischen Belege dafür, dass die Streichung eines Feiertags die Wirtschaftsleistung ankurbelt. Die Forschenden haben konkrete Fälle untersucht, in denen in Deutschland in den vergangenen 30 Jahren arbeitsfreie Feiertage gestrichen oder neu eingeführt wurden. In gut der Hälfte der Fälle entwickelte sich die Wirtschaft in jenen Bundesländern, in denen arbeitsfreie Feiertage beibehalten oder neu hinzugekommen waren, sogar besser. „Die Gleichung ‚Wenn Feiertage wegfallen, steigt das Wachstum‘ geht offensichtlich nicht auf. Denn sie ist zu simpel und wird einer modernen Arbeitsgesellschaft nicht gerecht – so wie viele aktuelle Ideen zur Arbeitszeitverlängerung“, sagt Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK. „Die Forderung nach einem solchen Schritt zur Wachstumsförderung ist deshalb nicht zielführend.“
Link zum Artikel: www.boeckler.de
Filmtipp
„Touchscreens“. So werden Bildschirme genannt, die durch Berührung mit dem Finger bedient werden. Diese „Berührbildschirme“ sind allgegenwärtig - von der Selbstbedienungskasse über die PIN-Eingabe im Taxi bis zur Bestellung im Fastfood-Restaurant. Oft sind sie der einzige Weg, um an Informationen und Dienstleistungen zu gelangen. Es ist deshalb wichtig, dass Touchscreens auch von Menschen mit Seheinschränkung barrierefrei genutzt werden können.
Noch sind wir davon allerdings weit entfernt. Der DBSV startete deshalb den Animationsfilm „Die verflixten Touchscreens“. In gut vier Minuten wird humorvoll auf Probleme wie Blendung, mangelnde Kontraste und zu kleine Schrift hingewiesen. Einfach reinschauen unter: www.youtube.com
Ziel dieser DBSV-Kampagne ist, Anbieter von Touchscreen-Lösungen sowie Entscheider in Politik, Branchenverbänden, Unternehmen und Gesellschaft für die Problematik zu sensibilisieren und Kontakte aufzubauen, die zum Abbau digitaler Barrieren genutzt werden können.
Quelle: Newsletter „dbsv-direkt“, Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), 02.06.2025
Podcast-Tipp
Digitale Barrierefreiheit wird für viele Unternehmen zur Pflicht. Online-Shops, Apps und digitale Dienste müssen neue Standards erfüllen und Stolperfallen abbauen. Das soll mehr Teilhabe bringen, doch die Umsetzung wird für viele zur Herausforderung.
Link zum Podcast des Deutschlandfunks: www.deutschlandfunk.de
www.reha-recht.de
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (2025–2029) wurde am 5. Mai 2025 von den Regierungsparteien unterzeichnet. Der Vertrag enthält auch verschiedene Vorhaben im Bereich des Rehabilitations- und Teilhaberechts für Menschen mit Behinderungen.
Im Wesentlichen sind die Pläne der Regierung zur Weiterentwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts im Abschnitt 1.2. des Koalitionsvertrags („Arbeit und Soziales“) enthalten. Unter der Überschrift „Inklusion“ wird das Ziel einer inklusiven Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention anerkannt, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können.
Link zur Zusammenfassung auf www.reha-recht.de
Recht | Vermittlungsauftrag nach § 164 SGB IX notwendig
Arbeitgeber müssen bei der Besetzung freier Arbeitsplätze die Eignung schwerbehinderter Menschen prüfen und der Agentur für Arbeit frühzeitig einen Vermittlungsauftrag erteilen. Andernfalls kann dies ein Indiz für eine entschädigungspflichtige Diskriminierung schwerbehinderter Menschen sein, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch, 11.06.2025, veröffentlichten Urteil (AZ: 8 AR 123/24). Im konkreten Fall stand dem schwerbehinderten Kläger aber keine Entschädigung zu, da er sich erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens auf eine offene Stelle beworben hatte.
Besprechung des Urteils durch Thorsten Blaufelder: www.thorsten-blaufelder.de
Link zum Urteil des Bundesarbeitsgerichtes: www.bundesarbeitsgericht.de
Bundesgleichstellungsgesetz
Der achte Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - ist veröffentlicht. Im Jahr 2024 sind die Fallzahlen erneut gestiegen. Waren es 2022 noch 189 Schlichtungsanträge, konnte das Team der Schlichterinnen und Schlichter nach 267 Anträgen 2023 im Jahr 2024 einen weiteren Anstieg auf 330 Anträge verzeichnen – damit lagen die Antragszahlen 2024 um rund 75 Prozent höher als 2022.
Die Schlichtungsstelle BGG kann Menschen mit Behinderungen seit acht Jahren bei Konflikten vor allem mit öffentlichen Stellen des Bundes konkret helfen, sich ohne Gericht zu einigen - vor allem, wenn es um Fragen der Barrierefreiheit und Benachteiligung geht. Mittlerweile hat sie insgesamt mehr als 1.800 Anträge bearbeitet.
„Dass Menschen mit Behinderungen immer öfter Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte suchen, ist für mich auch ein gutes Zeichen“, resümiert Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. „Es zeigt, dass das Bewusstsein für diese Rechte im Alltag der Menschen angekommen ist und dass sie ihre Ansprüche selbstbewusst geltend machen. Die Schlichtungsstelle BGG leistet seit Jahren sehr gute Arbeit bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten über Rechte von Menschen mit Behinderungen. Um auch bei stetig steigenden Fallzahlen weiter erfolgreich arbeiten zu können, muss diese bewährte Institution ausgebaut werden. Das gilt umso mehr, als die Schlichtungsstelle BGG künftig auch bei Konflikten zur digitalen Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen vermehrt tätig werden kann“, erläutert der Beauftragte.
Die Schlichtungsstelle BGG wurde 2024 insgesamt 330 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassen erneut in großem Umfang das „Benachteiligungsverbot“ (43 %), die „Barrierefreie Informationstechnik“ (7 %), das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“ (2 %) und verstärkt das Thema „Assistenzhunde“ (28 %). Weitere Themenbereiche waren die „physische Barrierefreiheit“ (4 %), die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken/Verständlichkeit/Leichte Sprache“ (2 %). 14 Prozent der Anträge betrafen sonstige Themen, für die die Schlichtungsstelle im Regelfall nicht zuständig war, beispielsweise Verbraucherstreitigkeiten, Asylanträge oder Arzthaftungsfälle.
2024 konnte bei drei Vierteln (75 %) der Verfahren, die nicht - beispielsweise wegen Unzuständigkeit - vorzeitig beendet wurden, eine gütliche Einigung erzielt werden.
Den kompletten Jahresbericht 2024 der Schlichtungsstelle BGG können Sie auf der Homepage der Schlichtungsstelle BGG abrufen. Darüber hinaus gibt es dort eine Fassung in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.
Angesiedelt ist die Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Sie hilft seit 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und vor allen Dingen öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht. Auch bei Auseinandersetzungen zwischen Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften und privaten Einrichtungen wie Cafés, Arztpraxen oder Sportstätten kann die Schlichtungsstelle BGG vermitteln.
Quelle: Pressemitteilung, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Berlin, 23. Juni 2025
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Zum 1. April 2025 wurde die Liste der Berufskrankheiten um drei neue Krankheiten ergänzt: Schädigung der Rotatorenmanschette durch langjährige und intensive Belastung, Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern sowie chronisch obstruktive Bronchitis durch Quarzstaub. Die aktualisierte Publikation baua: Praxis kompakt Berufskrankheiten informiert über die neuen Einträge, erklärt den Begriff "Berufskrankheit" und beschreibt das Anzeige- und Feststellungsverfahren verständlich. Zudem wird in §1 der Berufskrankheiten-Verordnung neu geregelt, dass bei der Entscheidung über das Vorliegen einer Berufskrankheit die veröffentlichten Ergebnisse der Beratungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten auf ihrem jeweils aktuellen Stand vorrangig zu berücksichtigen sind.
Deutsche Rentenversicherung
Viele Personen leben schon von Geburt oder Kindheit an mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen. Sie sind dann unter Umständen schon seit einem Zeitpunkt vor dem Eintritt in das Berufsleben voll erwerbsgemindert und damit nicht in der Lage, an mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein.
Viele üben trotzdem eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, z.B. in Werkstätten für behinderte Menschen. Dies zahlt sich aus, sobald für 20 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind. Egal, ob es sich dabei um Pflicht- oder freiwillige Beiträge handelt: Es besteht dann ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Weitere Informationen finden Sie in den Broschüren der Deutschen Rentenversicherung auf dieser Website: www.deutsche-rentenversicherung.de
REHADAT WISSEN
Wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung gestalten lässt
Die Broschüre „Taubblindheit und Hörsehbehinderung“ ist eine umfangreiche Veröffentlichung, die sich auf Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung und deren Arbeitsleben bezieht. Sie beschreibt verschiedene Auswirkungen der doppelten Sinnesbehinderung und ihren Einfluss auf das Arbeitsleben.
Die Broschüre richtet sich sowohl an Personen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung als auch an ihre Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen, an Fachberaterinnen und Fachberater im Kontext Arbeitsleben oder Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner. Sie bietet praktische Unterstützung, um die berufliche Teilhabe taubblinder oder hörsehbehinderter Menschen zu erleichtern.
Der PDF-Download der Broschüre ist hier möglich: www.bih.de
Argumente
Hin und wieder benötigt man gute Argumente, aber auch mal eindrucksvolle Instrumente, um Arbeitgeber*innen zu überzeugen, dass die Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen nicht nur im Sinne der betrieblichen Diversität und der UN-BRK geboten ist, sondern auch wirtschaftliche Vorteile hat!
Die Kosten pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz betragen nun zwischen 155 und 815 Euro – abhängig von der Erfüllung der Quote und der Größe des Arbeitgebers.
Mit dem aktualisierten REHADAT-Ersparnisrechner kann man Arbeitgeber*innen vorrechnen, wie hoch Ihre Ausgleichsabgabe mit den neuen Staffelbeträgen für 2025 sein wird und wie Sie die Abgabe reduzieren können: REHADAT-Ersparnisrechner | REHADAT-Ausgleichsabgabe
Quelle: REHADAT-Newsletter 3/2025
BIH
Menschen mit Behinderung können ab sofort mit einem Jobcoaching an ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz unterstützt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben eine gemeinsame Leistungsbeschreibung zum Jobcoaching nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) verabschiedet.
In der Leistungsbeschreibung haben sich die Unterzeichner auf gemeinsame Qualitätsanforderungen, ein Verfahren bei der Beauftragung und Grundsätze der Finanzierung verständigt.
Ein Jobcoaching findet im Betrieb am Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz statt. Ein bereits bestehender Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz ist daher Fördervoraussetzung.
Jobcoaching hat das Ziel, die betrieblichen Beteiligten zu befähigen, in einem begrenzten Zeitraum eigene Lösungen bei Herausforderungen im Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis zu entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unabdingbar, das betriebliche Umfeld zum Umgang mit behinderungsbedingten Einschränkungen einzubeziehen, zu sensibilisieren und zu befähigen.
Jobcoaching am Arbeitsplatz stellt für die Unterzeichner eine gute Möglichkeit dar, um das Ausbildungs- beziehungsweise Beschäftigungsverhältnis eines Menschen mit Behinderung zu Beginn sowie im Verlauf zu sichern. Nachgekommen wird damit auch dem Anliegen der Arbeitgebenden, bei Bedarf schnell und unkompliziert eine Unterstützung und Begleitung bekommen zu können.
PDF-Download der Leistungsbeschreibung: www.bih.de
Quelle: Website Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V.
Tipp
Verständliche Sprache für alle: Bereits vor über zehn Jahren veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Leichte Sprache den Ratgeber Leichte Sprache. Seither hat sich das Handbuch als hilfreiche Unterstützung für alle erwiesen, die verständlich und barrierefrei formulieren möchten: von Mitarbeitenden in Behörden über Lehrkräfte bis hin zu Werbetexter*innen.
Anfang März sind mit der DIN SPEC 33429 die "Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache" veröffentlicht worden. Sie bilden eine aktualisierte Zusammenführung der verschiedenen Empfehlungen zur Leichten Sprache ab. Sie standardisieren Leichte Sprache. Das Dokument ist bei der DIN MEDIA AG als barrierefreies PDF im Download kostenlos erhältlich.
Das BMAS und das Netzwerk Leichte Sprache haben dieses neue Standardisierungsdokument zum Anlass genommen, den bewährten Ratgeber grundlegend zu überarbeiten. Die Neuauflage orientiert sich an der DIN SPEC 33429 und bietet praxisnahe Unterstützung. Der Ratgeber gibt:
- Tipps zur Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren bei der Erstellung von Leichte-Sprache-Texten, auch zur Zusammenarbeit mit Menschen mit Lernschwierigkeiten,
- Hinweise zum Sprechen in Leichter Sprache,
- Informationen zum Einsatz von Leichter Sprache in digitalen Medien sowie
- zum Einsatz von KI-gestützen Übersetzungen in Leichte Sprache.
Der neue Ratgeber für Leichte Sprache erscheint in zwei Teilen.
Beide Teile sind ab sofort über die Website des BMAS zum kostenfreien Download erhältlich: www.bmas.de
Veranstaltungsbericht
Die Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen (GSV) hat am 5. Juni in den Räumlichkeiten der Bürgerschaft das mittlerweile 3. Symposium zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst in Bremen durchgeführt. Medial begleitet wurde die Veranstaltung diesmal durch den NDR, „buten un binnen“.
Teilgenommen haben auch Mitlieder des Landesarbeitskreises Behinderten- und Teilhabepolitik ver.di Niedersachsen/Bremen.
Dazu wurde im Vorfelde zum Thema der fehlenden Barrierefreiheit die räumliche Situation der Gesamtschwerbehindertenvertretung durch „buten un binnen“ mittels eines kritischen Berichts erfasst. Letztendlich steht die Situation der GSV sinnbildlich für viele Dienststellen im Lande Bremen.
„Mit der gezeigten Präsenz der Teilnehmer*innen untermauern wir die Wichtigkeit der Themen, welche in der Veranstaltung angesprochen und diskutiert wurden“, so Marco Bockholt, Gesamtschwerbehindertenvertreter für das Land und die Stadtgemeinde Bremen.
Wer nicht teilnehmen konnte und die Berichterstattung am Abend bei „buten un binnen“ nicht verfolgt hat, kann sich hier beide Berichte anschauen (die Berichte sind auch auf der GSV-Homepage eingepflegt):
Wie barrierefrei sind öffentliche Gebäude in Bremen? - buten un binnen
Und hier geht es zum Symposium: Unverständnis beim Symposium der Bremer Gesamtschwerbehindertenvertretung - buten un binnen
Quelle: Mail der GSV, 06.06.2025
Zum selben Thema: Große Anfrage der Fraktion der CDU in der Bremischen Bürgerschaft: Zwei Jahre Koalitionsvertrag – Zwei verlorene Jahre für die gleichberechtigte Teilhabe von schwerbehinderten Menschen?
PDF-Download der Drucksache 21/1238: www.bremische-buergerschaft.de
DGUV
Wer die Diagnose „heller Hautkrebs“ erhält, sollte gegenüber seinem Arzt oder seiner Ärztin auch auf die eigene Berufstätigkeit hinweisen. Gerade Outdoorworker, die viel unter der Sonne arbeiten oder gearbeitet haben, haben ein erhöhtes Risiko an hellem Hautkrebs zu erkranken. Ist dieser beruflich verursacht, kann er als Berufskrankheit anerkannt werden.
Auch für andere Erkrankungen wie zum Beispiel Lärmschwerhörigkeit oder Allergien gilt: Sofern die Möglichkeit besteht, dass die Ursachen in der beruflichen Tätigkeit liegen, sollte ein Arzt oder eine Ärztin das prüfen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
Link zur DGUV-Pressemitteilung vom 15.07.2025: www.dguv.de
Reportage
Katrin Langensiepen ist die erste Frau im Europäischen Parlament mit einer sichtbaren Behinderung.
Nach ihrer Ausbildung kämpfte Katrin Langensiepen vergeblich um eine Anstellung. Der erste Arbeitsmarkt bleibt ihr verschlossen. An ihrem 30. Geburtstag tritt sie dann Bündnis 90/Die Grünen bei.
Sie beginnt in der Lokalpolitik und sitzt seit 2019 im Europaparlament. Aus Frustration über fehlende Chancen auf dem Arbeitsmarkt entdeckt Katrin Langensiepen ihre Berufung in der Politik: Menschen mit Behinderung sollen es in Zukunft leichter haben als sie. Für ihr Ziel - ein „inklusives und feministisches Europa“ - geben sie und ihr Team alles: „Ich lebe quasi mit meinem Team zusammen, es ist wie in einer Ehe.“ Mit der Entscheidung für die Politik entscheidet sie sich auch für einen anstrengenden Alltag: Regelmäßig pendelt sie zwischen ihrer Heimat Hannover, Brüssel und Straßburg hin und her.
Eine Reportage in der ZDF-Mediathek: www.zdf.de
Politik
Das Bundeskabinett hat Jürgen Dusel erneut zum Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellt. Seit vielen Jahren engagiert er sich für Inklusion, Barrierefreiheit und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das Amt des Bundesbeauftragten übt der Jurist bereits seit 2018 aus. Zuvor war er als Landesbeauftragter in Brandenburg tätig.
Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas: „Jürgen Dusel setzt seine wichtige Arbeit fort, darüber freue ich mich sehr. Inklusion und Barrierefreiheit – ob im Alltag, am Arbeitsplatz oder in digitalen Räumen – sind keine Kür, sondern eine Frage von Rechten und Respekt. Jürgen Dusel ist eine starke Stimme für Teilhabe – und ein unbequemer Mahner, wenn Barrieren im Kopf und im Leben Menschen mit Behinderungen ausgrenzen. Ich schätze seine klare Haltung und seinen beharrlichen Einsatz – und freue mich auf den gemeinsamen Austausch.“
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel: „Das große Vertrauen, das Bundesministerin Bärbel Bas und das Bundeskabinett mir mit meiner Wiederernennung entgegenbringen, freut und ehrt mich sehr. Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe für alle Ressorts der Bundesregierung. Das bedeutet: Alle sind in der Pflicht. Die inklusionspolitischen Verabredungen im Koalitionsvertrag machen Hoffnung, weil sie spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringen können. Jetzt muss es darum gehen, diese auch mit konkreten Maßnahmen umzusetzen.“
Der oder die Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen wirkt laut Behindertengleichstellungsgesetz darauf hin, dass der Bund seine Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse von Menschen mit und ohne Behinderungen wahrnimmt.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist der oder die Beauftragte bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben zu beteiligen, soweit diese Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen betreffen. Darüber hinaus sind alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Geschäftsbereich des Bundes verpflichtet, die beauftragte Person bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen – insbesondere durch die Erteilung von Auskünften und die Gewährung von Akteneinsicht.
Aktuell leben in Deutschland rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen (GdB ≥ 50) – das entspricht 9,3 Prozent der Bevölkerung. Insgesamt leben schätzungsweise etwa 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 3/2025, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Berlin, 11. Juni 2025
Link zu einem Interview mit Jürgen Dusel auf dieneuenorm.de
BMAS
Der systematische Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit hat in den vergangenen zehn Jahren deutliche Fortschritte gemacht. Das ist das zentrale Ergebnis der aktuellen Betriebs- und Beschäftigtenbefragung im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) von Bund, Ländern und gesetzlicher Unfallversicherung.
Im Vergleich zur 2015 durchgeführten Befragung antworteten die Befragten deutlich häufiger, dass Arbeitsschutzmaßnahmen wie Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und gesetzliche Pflichten allgemein besser erfüllt werden. Die Regelwerke des betrieblichen Arbeitsschutzes nehmen die Befragten mehrheitlich als praxisnah und verständlich wahr. Die Befragung zeigt aber auch: Bei einigen Unternehmen besteht noch Nachholbedarf.
Link zur Pressemitteilung des BMAS vom 24. Juni 2025: www.bmas.de
Gemeinsamer Bundesausschuss
Menschen mit starkem Zigarettenkonsum haben ein hohes Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute für diese Personengruppe die Lungenkrebs-Früherkennung als neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Ziel ist es, eine Krebserkrankung frühzeitig zu erkennen, zeitnah die Behandlung zu ermöglichen und so die Überlebenschancen der Betroffenen zu erhöhen. Das Screening-Angebot kann voraussichtlich ab April 2026 in die Versorgung kommen, wenn das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss nicht beanstandet und auch die Versicherteninformation vorliegt. Starke Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können dann alle 12 Monate eine Untersuchung der Lunge mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) wahrnehmen.
Link zur Pressemitteilung vom 18.06.2025: www.g-ba.de
REHADAT-Statistik
Einmal jährlich müssen beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht nachweisen. Auf Grundlage dieser Daten veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) die jährliche Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen.
2023 gab es in Deutschland 180.359 beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Davon haben 69.610 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigungspflicht vollständig erfüllt (39 %), 63.924 teilweise erfüllt (35 %) und 46.825 haben keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt (26 %).
Von den 46.825 Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigten, waren die meisten kleine Unternehmen: 35.094 Unternehmen mit 20 bis 39 Arbeitsplätzen (75 %), 7.454 Unternehmen mit 40 bis 59 Arbeitsplätzen (16 %) und 4.277 Unternehmen ab 60 Arbeitsplätzen (9 %).
43 % der Unternehmen mit 20 bis 39 Arbeitsplätzen (82.235) hatten keinen Pflichtarbeitsplatz besetzt. Bei den Unternehmen von 40 bis 59 Arbeitsplätzen (31.469) waren es 24 % und bei den Unternehmen ab 60 Arbeitsplätzen (66.655) waren es 6 %.
Weitere Informationen auf www.rehadat-statistik.de
Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
Die Betriebs- und Personalräte haben sie schon – die Aktuelle Stunde – jetzt gibt es das Angebot auch für die Schwerbehindertenvertretungen!
Wir möchten mit euch im praktischen Onlineformat über aktuelle Themen, Rechtsprechungen, Fragen sprechen, die euch seit dem letzten Seminar oder im Rahmen eurer Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung bewegen.
Zu Beginn bekommt ihr ein aktuelles Thema und/oder Urteil vorgestellt, über das wir uns dann im Anschluss austauschen können. Natürlich bietet die aktuelle Stunde auch Zeit, um eure Fragen zu beantworten, euch auszutauschen und zu vernetzen.
Zu beachten ist jedoch, dass die aktuelle Stunde keine (!) individuelle Rechtsberatung ist oder ersetzt.
Themenschwerpunkte
- Aktuelles Thema aus der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
- Erfahrungsaustausch und Vernetzung
- Fragen aus den Betrieben/Dienststellen
ver.di-Forum Nord & Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
Die SBV muss sich in ihrer Arbeit komplexen Aufgaben stellen. Dabei spielt es eine große Rolle, wie die SBV mit internen und externen Akteuren zusammenarbeitet bzw. deren Expertise nutzen kann.
Dieses Zusammenspiel ist der Schwerpunkt der 7. Fachtagung für die SBVen aus der kirchlichen Arbeitswelt. Zentral ist für die SBV die Zusammenarbeit mit der MAV. Wie es gut gelingen kann und wie die Aufgabenverteilung zwischen MAV und SBV ist, ist ein weiteres Thema der Fachtagung.
Immer öfter werden Dienststellen und Privatpersonen von Hackern angegriffen. Wir zeigen auf, wie sich die SBVen davor schützen können und in welche Fallen der Angreifer*innen, die SBV nicht tappen darf.
Da sich die SBVen im arbeits- und sozialrechtlichen Rahmen bewegen, darf die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, des Kirchengerichts und des Europäischen Gerichtshof nicht fehlen. Wir haben wieder ausgewiesene Experten des Arbeits- und Sozialrechts gewinnen können, die euch durch diese Fachtagung begleiten.
Wir freuen uns über einen interessanten Austausch und angeregte Diskussionen.
Programminformationen und Anmeldung: www.verdi-forum.de
Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Werkzeug zur systematischen Analyse und Beurteilungen der Gefährdungen und zur Festlegung von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit.
2013 wird mit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes die Gefährdungsbeurteilung auf die Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit erweitert. Im Referentenentwurf zum Arbeitsschutzgesetz wird betont, dass es hier um eine Klarstellung hinsichtlich der Gefährdungsfaktoren, die bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen, geht. Die Anpassung des Arbeitsschutzgesetzes zielt darauf ab, das Bewusstsein der Arbeitgeber für psychische Belastungen bei der Arbeit zu schärfen und dabei das Augenmerk vor allem auch auf die Berücksichtigung von psychischen Belastungen zu richten.
Nach gut 10 Jahren Praxis in der Umsetzung der Meilensteine des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wollen wir eine Bilanz aus der Sicht einiger Akteure des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ziehen.
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