Liebe Kolleginnen und Kollegen ……
……. die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende niedrigschwellig bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. Dazu besuchen sie die Betriebe vor Ort und nehmen an Informationsveranstaltungen von Verbänden, Bildungsträgern, Innungen oder Kreishandwerkerschaften teil. So sollte es sein. So verlangt es das Teilhabestärkungsgesetz ab dem 1. Januar 2022. Während aus anderen Bundesländern schon von positiven Erfahrungen berichtet wird, erfährt man darüber z.B. auf den Internetseiten des Landessozialamtes Niedersachsen nichts. Mit der Suchfunktion der Website der BHI bekommt landet man wieder beim Landessozialamt als Ansprechpartner. Recherchiert man weiter und stößt auf die Seiten des Bildungswerkes der niedersächsischen Wirtschaft wird man fündig. Es würden zurzeit sechs Ansprechstellen aufgebaut……. Keine Ahnung, ob das tatsächlich der Fall ist. Das ist die niedersächsische Art, den inklusiven Arbeitsmarkt zu realisieren. Das ist das Niedersachsen-Tempo in Sachen Inklusion! Na denn!
Nun ist das Thema auch in den Bundestag eingesickert: in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke fragt diese nach, wann und wie die UN-Behindertenrechtskonvention überarbeitet wird und ob die Verbände für Menschen mit Behinderung sowie die sogenannte „Schattenübersetzung“ des Netzwerks Artikel 3 dabei zu Rate gezogen werden. Wie wir wissen und immer wieder angemerkt wurde, sind dort einige sprachliche Fehlleistungen enthalten (anstatt korrekterweise „inklusiv“ heißt es z.B. „integrativ“), die unser Nachbarland Österreich schon 2016 in einem Gesetz korrigiert hat! Auf die Antwort der Regierung bin ich sehr gespannt!
Die AfD-Fraktion will das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin als unabhängige nationale Institution der Bundesrepublik zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland abwickeln, so der Inhalt eines Gesetzentwurfes der Fraktion. Was nicht in ihrem Sinne funktioniert, gehört abgewickelt. Wir erlebten mal wieder eine Lehrstunde über die Interessen dieser Partei. Fungiert das Institut doch auch als wichtige Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtkonvention!
Die Online-Petition „Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte“ braucht weiterhin Unterstützer*innen. Geht es hierbei doch auch um die vollen Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretungen, also auch der SBVen. Bitte unterschreiben. Danke!
Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab zwei arbeitenden Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen Recht, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten. Aus dem niedersächsischen Justizministerium verlautet, als Maßstab dienten die vergleichbaren ortsüblichen Löhne freier Mitarbeiter. Dabei sei der Status etwa zwischen Behindertenwerkstätten und Heimarbeit anzusiedeln. Sehr geehrte Frau Ministerin Wahlmann, hoffentlich wird die Entlohnung der Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bald angemessen erhöht, dann entfällt zumindest dieses äußerst zweifelhafte, moralisch muffige Argument für ihr Ministerium!
Das Dossier „Behinderungen“ der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) möchte ich den Leserinnen und Lesern besonders ans Herz legen. Wer es über den Sommer nicht lassen kann, hat mit diesen Texten auch im Urlaub eine anregende und interessante Inklusions-Lektüre!
Auch wir haben an dieser Stelle immer wieder einmal zu Spenden für den Verein „Gewerkschaften helfen“ aufgerufen. Die Anlässe waren naturgemäß immer Ereignisse, bei denen viele Menschen in Not geraten sind oder gar ihr Leben gelassen haben. Das sogenannte Jahrhundert-Hochwasser 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, das Erdbeben in der Türkei und die Folgen des völkerrechtswidrigen Krieges Russlands gegen die ukrainische Bevölkerung waren und sind traurige Anlässe, die viele Kolleginnen und Kollegen veranlasst haben, zu spenden. Das ist auch weiterhin notwendig. Weltweite Umweltkatastrophen häufen sich, die Not die sie hervorrufen ist oft unbeschreiblich. Globaler Klimawandel wird sie weiter verstärken. Wir müssen in der Lage sein, angemessen reagieren zu können. Gewerkschaften sind Organisationen der praktischen Solidarität. Deshalb meine Bitte: Weiterhin spenden!
Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern einen schönen Sommer. Ich gönne mir eine kleine Pause. Den nächsten SBV InfoBrief gibt es wieder – wie jedes Jahr – im September.
Herzliche Grüße
Jürgen Bauch
Tipp
Ivonne Müller ist gelernte Bürofachhelferin und staatlich geprüfte Betriebswirtin. Die 42-Jährige ist seit ihrer Geburt schwerbehindert, hat in Armen und Beinen eine Spastik sowie eine Wirbelsäulenverkrümmung.
Sie möchte arbeiten, um etwas zum Familieneinkommen beizutragen und um soziale Kontakte außerhalb der eigenen vier Wände zu haben. Doch sie findet keinen Job.
Mehr als 2.000 Bewerbungen hat Ivonne Müller nach ihrem Studium verschickt. Viele Betriebe antworteten darauf gar nicht erst. Von anderen gab es Standardabsagen. Manche Jobs setzen einen Führerschein voraus. Den könnte sie zwar machen, aber die Kosten für den Umbau eines Autos sind enorm hoch.
Mit 27 Jahren wurde ihr vom Jobcenter völlig unerwartet und unvorbereitet der Frühverrentungsantrag zur Unterschrift vorgelegt. Wegen ihrer Schwerbehinderung gelte sie als unvermittelbar, so das Argument.
Bericht in der ZDF-Mediathek: www.zdf.de
Tipp
Eigentlich ist Die Neue Norm ja ein Online-Magazin. Jetzt gibt es eine einmalige Ausgabe als Printversion.
In dem Heft werden Themen aus der Behindertenrechts-Debatte aufgegriffen. Zentral ist dabei immer wieder das Thema Ableismus, also die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Ob in Film, Fernsehen oder im Theater, der Arbeitswelt, Digitalisierung oder im Alltag – behinderte Menschen werden selten mitgedacht. Die Autor*innen machen auf dadurch entstehende Ausschlüsse aufmerksam und zeigen durch ihre Perspektiven, was sich ändern muss. Und wie nicht-behinderte Menschen sich als Verbündete gegen Diskriminierung und für Barrierefreiheit einsetzen können.
Mehr Informationen und Bestellmöglichkeit: www.dieneuenorm.de
Tipp
Oftmals behaupten Unternehmen, dass sich keine Menschen mit Behinderungen bei ihnen bewerben. Aber ist das wirklich so?
Nur wer sich mit Ableismus, also der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen auf individueller, kultureller und systemischer Ebene auseinandersetzt, kann dagegen steuern und die vielfältigen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen in Unternehmen nutzen. Denn Anpassungen im Prozess der Stellenbesetzung mit geeigneten Mitarbeiter*innen und ein offener Umgang mit Diversität sind nötig, unentdeckte Talente zu finden und die Vorteile einer inklusiven Belegschaft zu nutzen.
Oftmals behaupten Unternehmen, dass sich keine Menschen mit Behinderungen bei ihnen bewerben. Aber ist das wirklich so? Und wenn ja, warum ist das so? Sieben Fragen können dabei helfen, dies genauer zu reflektieren.
Link zum Artikel: www.tbd.community
Tipp
Es gibt zwei neue Ausgaben REHADAT kompakt:
In der Ausgabe „Digitale Barrierefreiheit“ wird erklärt, was zur digitalen Barrierefreiheit dazugehört, welche Hilfsmittel helfen und welche Vorteile es für Unternehmen hat, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
Die Ausgabe „Barrierefreie Webseiten“ bietet Hintergrundinformationen und Checklisten, damit Unternehmen ihre Webseiten für alle Menschen bedienbar machen können.
REHADAT-kompakt bringt Wissen zur beruflichen Teilhabe auf den Punkt. Jede Ausgabe widmet sich einem Thema und bündelt Wissen auf maximal zwei Seiten. REHADAT-kompakt erscheint viermal im Jahr.
Zu den Publikationen: www.rehadat.de
DGB
Seit 15 Monaten ist Krieg in der Ukraine. Viele Gewerkschafter*innen engagieren sich, um Geflüchteten zu helfen, Unterstützung vor Ort zu leisten – andere spenden Geld, um dieses Engagement zu ermöglichen. Der Verein „Gewerkschaften helfen“ hat rund 750.000 Euro Spendengelder für die Ukraine-Hilfe erhalten – der einblick berichtet anhand von vier Beispielen, wo und wie geholfen wurde.
Link zum Artikel: www.dgb.de
Rehedat Statistik
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat aktuelle Daten zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen veröffentlicht. 2021 waren danach mehr als 1,1 Mio. schwerbehinderte Menschen in den knapp 175.000 Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern kommen 39 % ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach. 35,1 % haben ihre Beschäftigungspflicht zumindest teilweise erfüllt. Ihre Beschäftigungspflicht gar nicht erfüllt haben 25,9 % der beschäftigungspflichtigen Betriebe.
Mehr Informationen: www.rehadat-statistik.de
Perspektiven für und von Menschen mit Behinderung zwischen Teilhabe-Auftrag und Mindestlohn
Das Buch „Zukunft der Werkstätten“ setzt sich mit der Zukunft bzw. mit Perspektiven der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) auseinander. Im heutigen Spannungsfeld der Inklusion werden die Werkstätten einer kritischen Betrachtung unterzogen. Das Buch greift diese notwendige Auseinandersetzung aus unterschiedlichen Perspektiven auf und verknüpft sie mit Aspekten der über 70-jährigen Geschichte und dem notwendigen Entwicklungsbedarf der Werkstätten. Es beschreibt Grundlagen ebenso wie aktuelle Diskussionsprozesse zur Teilhabe und Inklusion im Kontext von Werkstätten. Durch die kritisch-reflektierende Darstellung vielfältiger Aspekte bietet das Buch differenzierende Anregungen.
Weitere Informationen und Download: www.elibrary.utb.de
Aus dem Bundestag
Nach dem Willen der Unionsfraktion soll der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland komplett barrierefrei gestaltet werden. In einem Antrag (20/7190) fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, gegenüber den zuständigen Ländern darauf hinzuwirken, dass die in Milliardenhöhe vorhandenen Ausgabereste beim ÖPNV für barrierefreie Bahnhöfe zu nutzen, Haushaltsmittel für die „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ einzuplanen und eine konkrete Umsetzungsperspektive für die Eckpunkte der Bundesinitiative insbesondere im Bereich Mobilität zu entwerfen sowie die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigte Bundesprogramm Barrierefreiheit aufzulegen und mit Haushaltsmitteln zu unterlegen.
Zudem müssten gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen vereinbart werden, um die 2013 in Kraft getretene Vorgabe des Personenbeförderungsgesetzes, wonach bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des ÖPNV erreicht werden muss, kontrolliert und sanktioniert werden kann. Ebenso müssten verbindliche Vorgaben für die Schaffung von flächendeckenden barrierefreien Haltestellen und das Einsetzen von Haltestellenkatastern entwickelt, an allen Fernbahnhöfen die Präsenzzeiten des Servicepersonals von 6 bis 24 Uhr eingeführt, Fahrkartenautomaten und digitale Fahrkartenangebote barrierefrei zugänglich gemacht und der barrierefreie Fernverkehr-Fuhrpark schneller ausgebaut werden.
hib – heute im bundestag | Nr. 446 | Donnerstag, 15. Juni 2023
Tipp
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat ein umfangreiches Dossier zum Thema „Behinderungen“ publiziert.
Laut Sozialgesetzbuch sind Menschen mit Behinderungen „Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“.
Behinderung ist eine komplizierte, multidimensionale und facettenreiche Sammelkategorie – soziale und kulturelle Normen haben einen großen Einfluss darauf, was als Behinderung gesehen wird. Die Barrieren in einer Gesellschaft sind ebenfalls als Merkmal der Behinderung(en) zu sehen. Sie behindern Menschen beispielsweise beim Wohnen, Arbeiten oder in ihrer Mobilität.
Das Dossier widmet sich den unterschiedlichen Aspekten der Behinderungen:
- Behinderung – was ist das eigentlich?
- Forschung zum Thema Behinderung
- Behinderung‘ und der Umgang mit behinderten Menschen in historischer Perspektive
- Teilhabe und Inklusion
- Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt
- Wohnen für Menschen mit Behinderung
- Behinderung(en) und Mobilität
- Zwischen Sensibilisierung und Stigmatisierung: Darstellung von Menschen mit Behinderungen in Medien in Deutschland
- Politische Repräsentation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland
- Menschen mit Behinderungen, Sozialrecht und Sozialpolitik
- UN-Behindertenrechtskonvention - Anspruch und Wirklichkeit
- Mit Behinderungen ist zu rechnen – ein Essay
Link zum bpb-Dossier: www.bpb.de
Tipp
Domingos de Oliveira: „Cool, was KI alles kann“ und „Bor, die kann ja echt nix“ sind zwei Aussagen, die man vor allem im Zusammenhang mit ChatGPT in letzter Zeit hört. Letztere Aussage hört man vor allem in Deutschland. Wenn irgendwo der Wurm drin ist, jemand aus Deutschland wird ihn garantiert finden. Da wundert es nicht, dass viele Unternehmende und Forschende dem Land den Rücken kehren.
Ich meinerseits bin begeistert nicht nur von dem, was die Technik schon kann, sondern vor allem von dem Potential, das darin steckt. Und es stimmt mich traurig, dass wir trotz des enormen geistigen und unternehmerischen Potentials in Deutschland und der EU nichts Vergleichbares zustande bringen. Einige der größten Entwicklungen der letzten Jahre wie das MP3-Format und viel Grundlagen-Forschung kam aus Deutschland/der EU und Andere machen sie nutzbar. Aber lassen wir das. Ich möchte mich heute mit dem Potential der KI für die digitale Barrierefreiheit beschäftigen.
Es ist legitim, auf Lücken und Probleme hinzuweisen, ebenso legitim ist es, auf Potenziale hinzuweisen. Die jungen Leute müssen sich nicht um digitale Barrierefreiheit kümmern, weil sie sie oft nicht brauchen und es viele andere Themen gibt, wo sie sich mit ihren Ideen einbringen können. Wenn sie ständig hören, dass KI in der digitalen Barrierefreiheit nichts bewirkt, werden sie sich ein anderes Thema suchen.
Link zum Artikel: www.netz-barrierefrei.de
Land Niedersachsen
Wie steht es um die gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt – und wie nimmt die niedersächsische Landesverwaltung ihre öffentliche Vorbildfunktion wahr? „Die Inklusion hat leider in den vergangenen fünf Jahren in Ministerien und Landeseinrichtungen nicht die Rolle gespielt, die sie aus unserer Sicht haben sollte. Vor allem die Gewinnung und Förderung schwerbehinderter Beschäftigter hat nach wie vor keinen angemessenen Stellenwert“, sagt Christian Stichternath, Vize-Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaften der Schwerbehinderten-Vertretungen bei den obersten Landesbehörden (LAGSV). Der Vorsitzende dieses Gremiums, Björn Meißner, ergänzt: „Es wäre schön, wenn die Landesregierung unsere Arbeit stärker unterstützen und die Expertise ihrer Schwerbehindertenvertretungen mehr nutzen würde.“
Meißner tritt nach fünf Jahren aus Altersgründen nicht mehr an, Stichternath bewirbt sich ebenfalls nicht erneut. In einem interessanten Interview mit dem Politikjournal für Niedersachsen RUNDBLICK kritisieren sie u.a. dass die Funktion der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen seit mehr als anderthalb Jahren krankheitsbedingt nicht besetzt sei. Niedersachsen brauche in dieser Position (die Stelle ist jetzt ausgeschrieben) eine starke Persönlichkeit, die Klartext gegenüber der Politik spreche.
Die Beschäftigungsquote werde seit Jahren nicht erfüllt und man bewege sich damit im letzten Drittel aller Bundesländer! Es werden zu wenig Jugendliche mit Behinderung ausgebildet. Hier fehle es an der Kooperation mit geeigneten Partnern.
Landesgebäude seien nicht ausreichend barrierefrei geplant und ausgestattet. Ebenso werde auch die Digitalisierung in der Landesverwaltung zu wenig als Chance zur inklusiven Teilhabe begriffen.
Alles in allem eine ernüchternde Bilanz der scheidenden LAGSV-Vorstände über die Inklusionsbemühungen des Landes als Arbeitgeber. Und das angesichts der Tatsache, dass sich die LAGSV in den vergangenen Jahren intensiv bemüht hat, den Prozess voran zu treiben. Erfolge konnte sie auch vermelden, so ist z.B. die Schwerbehindertenrichtlinie in positiver Weise weiterentwickelt worden.
Den Vorsitz des Gremiums hat Michaela Hinze (Sozialministerium) übernommen. Ihre Stellvertreterin ist Simone Kämpfer (Innenministerium).
Anmerkung der Redaktion: Der ver.di-Landesarbeitskreis Behinderten- und Teilhabepolitik teilt die Ansichten der LAGSV umfänglich und wird weiterhin eine Verbesserung der Situation anmahnen und in dieser Sache auch noch in diesem Jahr mit den Fraktionen der demokratischen Parteien im Landtag in Kontakt treten.
Aus dem Bundestag
Um eine sprachliche Überarbeitung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geht es in einer Kleinen Anfrage (20/7177) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten bemängeln in der Anfrage, dass die deutsche Fassung der UN-BRK teilweise fehlerhafte Übersetzungen von Begrifflichkeiten beinhalte. Die Fraktion möchte von der Bundesregierung daher unter anderem erfahren, wann und wie die Konvention überarbeitet wird und ob die Verbände für Menschen mit Behinderung sowie die sogenannte „Schattenübersetzung“ der Konvention dabei zu Rate gezogen werden.
Da die Übersetzung der Konvention einige Fehler beinhalte, habe sich das Netzwerk Artikel 3 e.V. entschlossen, eine „Schattenübersetzung“ anzufertigen, die näher am englischen Originaltext sei. So heißt es in der Anfrage, dass in der derzeit geltenden Fassung beispielsweise anstatt von „inklusiv“ fälschlicherweise von „integrativ“ die Rede sei.
hib – heute im bundestag | Nr. 455 | Montag, 19. Juni 2023
Aus dem Bundestag
Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Bundesregierung noch nicht abschließend sagen, ob die Ziele des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vollumfänglich erreicht werden können. Dies antwortet sie (20/6935) auf eine Kleine Anfrage (20/6690) der CDU/CSU-Fraktion. Aufgrund der Pandemiefolgen und der insgesamt verzögerten Umsetzung des BTHGs sei die Eingliederungshilfe noch nicht so weiterentwickelt worden, wie es das Gesetz vorsehe. Einen „grundsätzlichen Handlungsbedarf mit Blick auf Änderungen im Recht der Eingliederungshilfe“ sieht die Bundesregierung aktuell allerdings nicht.
Um die Umsetzung der Reform weiterhin zu begleiten, seien die entsprechenden Projekte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie die „Wirkungsprognose“ oder die „Umsetzungsbegleitung“ verlängert worden. Auch die Zusammenarbeit der Länder-Bund-Arbeitsgruppe werde fortgesetzt. Grundsätzliche falle die Umsetzung des BTHGs in die Zuständigkeit der Länder, schreibt die Bundesregierung.
Das BTHG ist 2016 beschlossen worden. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Unter anderem sollen durch die Reform der Eingliederungshilfen zum 1. Januar 2020 Menschen mit Behinderung individuelle Unterstützung erhalten sowie die Einkommens- und Vermögensgrenzen beim Bezug von Leistungen erhöht werden.
hib – heute im bundestag | Nr. 410 | Montag, 5. Juni 2023
Aus dem Bundestag
Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden nach Angaben der Bundesregierung bei Reformen im Gesundheitssystem stets berücksichtigt. Wichtige Schritte seien etwa neben der Einrichtung von medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen auch Verbesserungen in der Heil- und Hilfsmittelversorgung, heißt es in der Antwort (20/7053) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6779) der Unionsfraktion.
Ein wesentliches Thema sei die Barrierefreiheit von Arztpraxen. Die Informationen über Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zur ärztlichen Versorgung auch im Internet hätten sich deutlich verbessert, heißt es in der Antwort weiter. Zur Behandlung in Sozialpädiatrischen Zentren, Einrichtungen der Behindertenhilfe und medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen bestehe in der Regel ein barrierefreier Zugang.
Auch in der Versorgung gibt es den Angaben zufolge viele spezielle Regelungen, die den Belangen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen, so etwa in der Psychotherapie-Richtlinie, der Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen und in der Rehabilitations-Richtlinie. Gleichwohl gelte es, hinsichtlich der Barrierefreiheit, Inklusion und Diversität weitere Fortschritte zu erzielen.
hib – heute im bundestag | Nr. 414 | Dienstag, 6. Juni 2023
Aus der Rechtsprechung
Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist die SBV zwingend zu unterrichten und anzuhören – sonst ist die Kündigung unwirksam. Dafür genügt es nicht, der SBV eine Kopie des Anhörungsschreibens für den Betriebs- oder Personalrat zu schicken – so das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern.
LAG Mecklenburg-Vorpommern (07.03.2023), Aktenzeichen 5 Sa 127/22
Quelle: www.bund-verlag.de
DGB
Die „Rentensau“ des längeren Arbeitens wird tagtäglich durchs Dorf getrieben. Wahlweise wird gefordert, das Rentenalter noch über 67 hinaus anzuheben oder die Rente mit 63, die es längst frühestens mit 64 gibt, soll weg. Noch nie war die Debatte richtig. Aber eine internationale Studie zeigt: Längeres Arbeiten führt zu früherem Tod. Trotzdem fordert Jens Spahn die Rente mit 63 abzuschaffen.
Man kann die Uhr danach stellen. Praktisch täglich schlagen Arbeitgeber*innen wie prominente Mitglieder von CDU und CSU vor das Rentenalter auf die ein oder andere Weise anzuheben. Auch die FDP und viele Ökonom*innen sowie arbeitgebernahe Institute fordern dies in schöner Regelmäßigkeit. Begründet wurde das über viele Jahre mit der steigenden Lebenserwartung und der sogenannten Generationengerechtigkeit. Mittlerweile hat sich aber herumgesprochen, wie ungerecht das ist. Denn die Lebenserwartung steigt gar nicht so rasant, wie immer behauptet, und vor allem nicht für alle gleich stark. Jede Anhebung des Rentenalters kürzt die Rente bei jenen am stärksten, die das höhere Alter gar nicht mehr erreichen. Und auch die jungen Menschen haben mittlerweile verstanden: ein höheres Rentenalter heißt, dass sie und nicht die Rentner*innen länger einzahlen und dafür kürzer, also weniger, Rente bekommen. Steigt die Altersgrenze an, bekommen die jungen Menschen pro Beitragseuro weniger Rente heraus.
Es spricht also schon heute viel gegen ein höheres Rentenalter. Nicht zuletzt zeigen aktuelle Auswertungen, dass der Rentenbeginn aktuell schneller steigt als die Lebenserwartung der Menschen. Wer heute in Rente geht, hat weniger Jahre in Rente zu erwarten als Personen, die vor zehn oder zwanzig Jahren in Rente gingen.
Weiter im Text mit diesem Link: www.dgb.de
VdK
Die Alpenrepublik hat eine Erwerbstätigenversicherung und beindruckt mit einem hohen Rentenniveau Österreich wird häufig als Rentenparadies bezeichnet. Auch der Sozialverband VdK zieht das Nachbarland gerne als Vorbild heran.
Das sogenannte österreichische Pensionssystem beeindruckt durch die Höhe der ausgezahlten Renten. Rentnerinnen und Rentner erhalten in Österreich 14-mal im Jahr ihre Rente ausgezahlt, darin eingeschlossen ist eine Zahlung jeweils zum Sommerurlaub und zu Weihnachten.
Wie ist das möglich? Die Voraussetzungen in Deutschland und in Österreich sind bei der Bevölkerungsstruktur und beim Bruttoinlandsprodukt durchaus vergleichbar, allerdings ist das gesamte Rentenniveau in der Alpenrepublik erheblich höher als in Deutschland.
Link zum Artikel: www.vdk.de
Tipp
Ein Interview von Benjamin Edelstein mit den Inklusionsforscherinnen Birgit Lütje-Klose und Janka Goldan.
Bis weit ins 19. Jahrhundert waren Menschen mit Behinderung vom allgemeinen Schulsystem und damit vom Zugang zu formalen Bildungsangeboten komplett ausgeschlossen. Zwar hat die Bildungspolitik im Verlauf des letzten Jahrhunderts einiges getan, um Bildungsungleichheiten zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen zu verringern. Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung sind im Schulsystem jedoch weiterhin benachteiligt. Woran lässt sich das festmachen und welche Folgen hat die Bildungsbenachteiligung für die betroffenen Schüler*innen? Diese und weitere Fragen beantworten die Inklusionsforscherinnen Birgit Lütje-Klose und Janka Goldan in einem schriftlichen Interview.
Link zum Interview: www.bpb.de
Hans-Böckler-Stiftung
Mehr als ein Viertel der Beschäftigten in Deutschland hat Zweifel, die aktuelle Berufstätigkeit ohne Einschränkungen bis zum Rentenalter durchhalten zu können: Gut 20 Prozent glauben, das eher nicht zu schaffen. Weitere knapp 7 Prozent sind sogar überzeugt, auf keinen Fall durchhalten zu können. Noch deutlich höher sind die Quoten unter Arbeiter*innen (38 Prozent) und bei Menschen, die ihre Arbeitssituation generell als stark belastend oder äußerst belastend einstufen: In diesen Gruppen glauben rund 43 bzw. 59 Prozent, ihre jetzige Tätigkeit eher nicht oder auf keinen Fall ohne Einschränkung bis zum gesetzlichen Rentenalter ausüben zu können, während die Anteile bei geringerer Belastung unterdurchschnittlich sind. Unter den Beschäftigten berichtet gut jede*r Fünfte von stark oder äußerst belastenden Arbeitsbedingungen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Link zum WSI-Report: www.boeckler.de
www.reha-recht.de
Der Autor Michael Beyerlein befasst sich in diesem Beitrag mit der Entstehung des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Der Beitrag gibt nach einer Erläuterung der vom Gesetz geänderten Instrumente die Inhalte der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 27. März und die abschließende Debatte am 20. April 2023, gegliedert nach wesentlichen Zielen des Regierungsentwurfs, wieder und nimmt abschließend eine Bewertung anhand des Maßstabs der UN-Behindertenrechtskonvention vor. Der Autor sieht zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts noch weiteren Regelungsbedarf und problematisiert insbesondere die Aufhebung der Bußgeldvorschrift in § 238 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX.
Link zum Artikel: www.reha-recht.de
Arbeitsunfähigkeit
In Zukunft sollen sich Beschäftigte dauerhaft telefonisch krankschreiben lassen können. So der Plan des Gesundheitsministers Karl Lauterbach. Die Regelung habe sich während der Corona-Pandemie als sinnvolle Entlastung der Praxen erwiesen und soll künftig nicht nur für Atemwegserkrankungen gelten, so der Gesetzentwurf.
Die telefonische Krankschreibung soll allerdings nur für Patientinnen und Patienten gelten, die in der Arztpraxis bereits bekannt sind.
„Telefonische Krankschreibung erspart Patientinnen und Patienten den Weg zum Arzt und erleichtert den Praxen die Arbeit“, sagte Lauterbach den Funke-Zeitungen. „Das macht Sinn bei Fällen ohne schwere Symptomatik.“ Wer wolle, könne in solchen Fällen weiter zum Arzt gehen.
Die Regelung zur telefonischen Krankschreibung habe sich in der Praxis als sinnvolle Entlastung erwiesen. Das sieht auch der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, so. Menschen müssten sich mit einem Schnupfen oder einem Magen-Darm-Infekt nicht mehr nur für eine Krankschreibung in überfüllte Wartezimmer schleppen, sondern könnten sich direkt im Bett auskurieren, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Wie genau die Regelung in Zukunft aussieht, soll der Gemeinsame Bundesausschuss erarbeiten. Spätestens zur nächsten Erkältungssaison sollen telefonische Krankschreibungen dauerhaft möglich sein.
Quelle: www.bund-verlag.de
Aus der Rechtsprechung
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat mit Urteil vom 2. Mai 2023 entschieden, dass Reisezeiten mit der Bahn, die im Zusammenhang mit der Überführung von neuen Nutzfahrzeugen anfallen, Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind (Az.: 3 A 146/22).
Die Klägerin in den beiden Verfahren ist ein Speditionsunternehmen, das auf die Überführung von neuen und gebrauchten Nutzfahrzeugen, unter anderem Sattelzugmaschinen, spezialisiert ist. Die für die Überführung eingesetzten Arbeitnehmer fahren mit Taxi und Bahn zum jeweiligen Abholort des Fahrzeugs, übernehmen es dort und fahren das Fahrzeug anschließend auf der eigenen Achse zum Zielort. Von dort reisen sie wiederum mit der Bahn zurück zu ihrem Wohnort.
Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt hatte der Klägerin aufgegeben, die zulässigen Höchstarbeitszeiten einzuhalten und dabei festgestellt, dass Bahnreisezeiten, die im Zusammenhang mit der Überführung von neuen Nutzfahrzeugen anfielen, als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zu berücksichtigen seien. Dagegen wandte sich die Klägerin mit dem Argument, die betroffenen Arbeitnehmer seien während der Bahnfahrt in der Gestaltung ihrer Zeit völlig frei, sodass ihnen nur ein „Freizeitopfer“ abverlangt werde.
Dieser Argumentation ist die 3. Kammer des Verwaltungsgericht Lüneburg nicht gefolgt: Die einschlägigen europarechtlichen Grundlagen (Arbeitszeit-Richtlinie) erforderten im vorliegenden Fall eine von der gängigen Definition des Bundesarbeitsgerichts (BAG) abweichende Bestimmung des Begriffs der Arbeitszeit. Zwar gehe mit dem Bahnfahren nicht zwingend eine dem Gesundheitsschutz zuwiderlaufende Belastung einher, was nach der sog. Beanspruchungstheorie des BAG maßgeblich für die Erfassung einer Tätigkeit als Arbeitszeit sei. Für die europarechtliche Begriffsbestimmung sei indes allein entscheidend, ob der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stehe und seine Tätigkeit ausübe oder Aufgaben wahrnehme. Danach zähle die Bahnreisezeit als Arbeitszeit. Denn die regelmäßig mehrstündige An- und Abreise mit der Bahn sei einerseits bereits Teil der Leistungserbringung und beschränke andererseits die Freiheit der Fahrer, über ihre Zeit selbst zu bestimmen. So hänge die Dauer der Bahnreisezeit allein davon ab, an welchen Ort das Fahrzeug überführt werden müsse. Anders als bei der Anreise zu einer festen Betriebsstätte stehe sie somit nicht zur Disposition des Arbeitnehmers, sondern sei der Sphäre des Arbeitgebers zuzurechnen. Etwas Anderes ergebe sich auch nicht aus den besonderen Vorschriften des deutschen und des europäischen Rechts zur Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausübten, denn diese fänden im vorliegenden Fall keine Anwendung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Antrag auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht stellen.
Quelle: Pressemitteilung, Verwaltungsgericht Lüneburg, 5. Juni 2023
Deutsche Rentenversicherung
Versicherte, die ein Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, können unter Umständen auch eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Voraussetzung ist, dass sie arbeitslos sind, weil ein entsprechender Arbeitsplatz für sie nicht vorhanden ist.
Grundsätzlich haben Versicherte mit einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden Anspruch auf eine halbe Rente, wenn sie die übrigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Erst wenn das Leistungsvermögen auf unter drei Stunden pro Tag sinkt, erhalten Versicherte eine volle Rente.
Mit der Regelung, dass Arbeitslose, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit zwischen drei und sechs Stunden ausüben können, dennoch eine volle Rente erhalten, trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt für diesen Personenkreis Rechnung.
Siehe weiter Informationen: www.deutsche-rentenversicherung.de
IAB-Studie
Um die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben zu fördern, müssen Unternehmen in Deutschland, die nicht eine bestimmte Mindestzahl an solchen Personen beschäftigen, eine Ausgleichsabgabe entrichten. Eine neue Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigt, dass diese Regelung die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung tatsächlich fördert. Sie hat aber auch Nebenwirkungen. Dazu zählen ein verminderter Beschäftigungsaufbau und ein höherer Anteil an geringfügiger Beschäftigung für Unternehmen, die knapp unterhalb der einschlägigen Schwellenwerte liegen.
Link zur IAB-Studie: www.iab-forum.de
Buchtipp
Klappentext: Echte Erleichterung der Arbeit von Schwerbehindertenvertretungen:
Ausgewiesene Expertinnen und Experten bieten in diesem Werk eine perfekte Zusammenstellung aller wichtigen Schriftsätze, konkrete Musterschreiben zu den Themen der Praxis, die in Kommentaren und Handbüchern oft nur theoretisch behandelt werden.
Die umfangreiche und vielfältige Sammlung thematisch sortierter Musterschreiben, Checklisten, Hinweise und Praxistipps, die in der betrieblichen Beratung erprobt und »für gut befunden« worden sind. Sie bietet der neu- und wiedergewählten Schwerbehindertenvertretung Unterstützung und Orientierung bei komplexen Abläufen, aber auch eine spürbare Entlastung im Tagesgeschäft.
Weitere Informationen beim Bund-Verlag: shop.bund-verlag.de
Studie
Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hat Corona den Anteil der Erwerbstätigen im Homeoffice 2020 um 8 Prozentpunkte auf 20,9 Prozent erhöht. Unter Menschen mit Behinderung lag die Quote mit 16,5 Prozent niedriger (7 Prozent Zuwachs). Möglicher Grund ist die Art ihrer Tätigkeiten. Bei eingeschränkter Mobilität ist das Homeoffice zwar von Vorteil, allerdings leiden Menschen mit Behinderung besonders unter sozialer Isolation. Das pdf „Menschen mit Behinderung im Homeoffice – Erleichterung für die Inklusion?“ gibt es auf iwkoeln.de zum Herunterladen.
Niedersächsischen Inklusionsrat
Die kommunalen Behindertenbeiräte und -beauftragten in Niedersachsen fordern die aktivere Umsetzung von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention
„Jeder Mensch braucht gleiche Bildungschancen – Kein Kind oder Jugendlicher darf in unserem Schulsystem verloren gehen!“ So lautet die Kernbotschaft des am Mittwoch, 7. Juni durch den niedersächsischen Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen (NIR) verabschiedeten Forderungspapiers.
Der NIR weist darauf hin, dass die Förderquote seit Einführung der inklusiven Beschulung kontinuierlich auf mittlerweile 8 Prozent angestiegen ist, während der Inklusionsanteil (Anteil der Schülerinnen und Schüler [SuS] mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in inklusiven Schulen) nahezu gleichbleibend bei gut 3 Prozent liegt.
Die Mitglieder des NIR fordern die politisch Verantwortlichen mit Nachdruck dazu auf, Artikel 24 der UN-BRK weiterhin konsequent umzusetzen und die inklusive Bildung auf allen Ebenen (Kinderbetreuung, Schule, Ausbildung, Studium) stärker als bisher voranzutreiben und alle hierfür erforderlichen Mittel und Maßnahmen zu ergreifen.
Bezogen auf den Bereich der schulischen Bildung bedeutet das,
- den Transformationsprozess fortzuführen,
- eine ausreichende sonderpädagogische Grundversorgung an allen inklusiven Schulen sicherzustellen,
- die Entwicklung der Förderquoten und einzelne Förderbedarfe kritisch in den Blick zu nehmen,
- die Erhöhung der Studien- und Ausbildungsplätze für sonder- und sozialpädagogische Fachkräfte,
- die Abschaffung des Numerus Clausus auf das Studienfach Sonderpädagogik,
- den barrierefreien Um- und Ausbau der Schulgebäude zügig weiter voranzubringen,
- die Kompetenz für inklusive Pädagogik zu vermitteln und praxisnahe Fort- und Weiterbildungen anzubieten.
Mit dem Ziel EINE Schule für ALLE müssen unter anderem die Schulen als Lern- und Lebensort für alle Schülerinnen und Schüler realisiert werden, die Leistungen aus einer Hand von den Schulen aus koordiniert und abgestimmt werden. Auch die Organisation und der Einsatz der Schulassistenzkräfte müssen sich grundlegend ändern. Mit der Forderung, den Einsatz von Klassenassistenzkräften oder anderer systemischer Assistenz, die direkt an den Schulen angesiedelt sind, wird dies untermauert.
Der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und die Aufforderung zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit in den Ministerien wird aufgegriffen. Auch die Rolle und Aufgabe der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) ist weiter zu stärken. Zwingend notwendig ist die Anwendung der einheitlich ICF-gestützten Standards in der Bedarfsermittlung und damit die Transparenz für alle Beteiligten.
Monika Nölting, die Sprecherin des NIR, betont: „Mit dem Wunsch zur Änderung des § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) erneuert der NIR seine Forderung, die Richtlinien dahingehend zu ändern, dass auch den kommunalen Behindertenbeiräten oder -beauftragten vor Ort, zumindest ein beratender fester Sitz in den kommunalen Schulausschüssen, zuerkannt wird.“
Abschließend fordert der NIR für den anstehenden Inklusionsprozess in den noch bestehenden Förderschulen, sich gemeinsam mit allen Beteiligten abzustimmen. Es bedarf eines tragfähigen Kompromisses, der die hohe Qualität der Förderschulen nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen konsequent in die zukünftige inklusive Schullandschaft in Niedersachsen mit zeitlichen Eckpunkten überträgt.
Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Inklusionsrates von Menschen mit Behinderungen (NIR), 9. Juni 2023
G-BA-Geschäftsbericht 2022
Der aktuelle Geschäftsbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) liegt vor. Aus dem breiten Aufgabenfeld des G-BA konzentriert sich der Bericht über das Jahr 2022 auf Themen mit unmittelbarer Versorgungsrelevanz für gesetzlich Versicherte sowie Neuerungen für Leistungserbringer. Das Spektrum reicht dabei von der Arzneimittelversorgung über neu verfügbare Behandlungsmethoden bis hin zur Telemedizin. Kommentare der unparteiischen Mitglieder des G-BA geben außerdem Einblicke in bestehende und kommende Herausforderungen.
Leserinnen und Lesern, die tiefer in bestimmte Themen einsteigen wollen, werden über Links bzw. QR-Codes zahlreiche weiterführende Informationen auf der G-BA-Website angeboten.
Die barrierefreie PDF-Version des Geschäftsberichts finden Sie hier: Geschäftsbericht 2022
ver.di-Forum Nord & Bildungswerk ver.di in Niedersachsen
Diese Arbeitsrechtskonferenz ist für die SBVen mit dem besonderen Blickpunkt auf das kirchliche Arbeitsrecht konzipiert, da für die SBVen der Kirchen weltliches Recht und Kirchenrecht unterschiedlich Anwendung finden.
Wir blicken darauf, was sich aus der aktuellen Rechtsprechung im Arbeitsrecht für die Arbeit der SBV-Kirche ableiten lässt.
In dieser Fachtagung werden für die Arbeit der SBV im kirchlichen Arbeitsrecht erforderliche Themen erarbeitet und erläutert. Unsere Expertinnen und Experten erarbeiten die Themen gemeinsam mit den Tagungsteilnehmenden in Vorträgen und vertiefenden inhaltlichen Fachforen mit Blick auf die tägliche Praxis.
13. - 14. September 2023 | H4 Hotel Hamburg Bergedorf, Holzhude 2, 21029 Hamburg
Alle Infos und Anmeldung unter www.verdi-forum.de
Anmeldung für den SBV InfoBrief
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