Liebe Kolleginnen und Kollegen,
…..das hat gut geklappt! Viele von euch haben sich an der Online-Petition beteiligt: Barrierefrei sicher arbeiten – Ziel: Mindestbreite von 0,90 m bei Fluchtwegen und -türen notwendig! Das (BMAS) haben 1.600 Unterschriften in analoger, wie auch in digitaler Form erreicht. Bis zum Redaktionsschluss ist noch keine Antwort aus dem Ministerium eingetroffen. Deswegen bleibt die Petition weiter online (Stand am 28.06. – 1.850). Da die Postzusteller wahrscheinlich auch hunderte Briefe von euch ins BMAS schleppen mussten, gehe ich guten Mutes und mit Optimismus davon aus, dass die Aktion zumindest großen Eindruck gemacht hat und ihr Ziel nicht verfehlen wird. Vielen Dank für die Unterstützung! Wieder mal ein Beispiel, was gute Vernetzung und gemeinsames Vorgehen ausmacht! Hilfreich war natürlich, dass auch die IG Metall in ihrem „Teilhabe-Newsletter“ Nr. 4 im Mai das Thema aufgriffen! Wir berichten selbstverständlich, sobald offizielle Informationen vorliegen.
Ändere die Welt. Sie braucht es.
(Bertolt Brecht)
In der letzten Ausgabe habe ich etwas wirklich sehr Wichtiges vergessen. Die Juni-Ausgabe war die fünfundzwanzigste (25.) in toller Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen. Also ein kleines Jubiläum! Ein Prosit auf das, was war – 2 Jahre, die mir Spaß gemacht haben. Ein Prosit, auch auf das, was noch kommen mag! Mit den 36 schon vorher erschienen Ausgaben ist innerhalb von mehr sechs Jahren ein großer Berg Papier und Daten entstanden, der hoffentlich vielen Interessierten geholfen und manche wichtige Information transportiert hat.
Die Themen „Corona“, „COVID-19“ und die Folgen lassen uns natürlich immer noch nicht los! Während sich bei uns viele Menschen wieder auf Reisen begeben und ggf. unerwünschte Begleiter aus mehr oder weniger riskant zu bereisenden Gebieten mit nach Hause bringen, werden die ersten Warnungen vor einer 4. Welle im Herbst laut. Und wir tun gut daran, diese Warnungen nicht in den Wind zu schlagen und vorsichtig zu bleiben!
Politiker und Medien lassen die in unserem Lande stetig steigenden Zahlen der Erst- und Zweitimpfungen verlauten, gleichzeitig werden über 100 Länder des globalen Südens noch bis zu zwei Jahre auf die Versorgung mit dem Impfstoff zur Erlangung einer Herdenimmunität warten müssen. Jahre, in denen wahrscheinlich Hundertausende angesichts unzureichender öffentlicher Gesundheitssysteme an COVID-19 sterben werden.
Jahre, in denen die Armut sowie der Hunger durch die sich ständig prekärer entwickelnden Arbeits- und Lebensverhältnisse zunehmen werden.1
Die Pandemie verlangt globale Solidarität. Das Impfversprechen der reichen G7-Staaten ist angesichts des wirklichen Bedarfs jedoch kleinlich. Nicht mangelnde Produktionskapazitäten, sondern Patente sorgen für Impfstoffmangel. Zur Erinnerung an die Vergesslichen in den reichen Ländern des Nordens diese Binsenweisheit: Eine Pandemie ist erst dann vorbei, wenn sie überall vorbei ist.
Wer über Einschränkungen des Patentsystems nicht reden will, sollte von globaler Solidarität schweigen.
(Anne Jung)
Wahrscheinlich über eine Billion Euro (1.000.000.000.000 €) wird die Bundesregierung in die Bewältigung der Pandemiefolgen investiert haben. Interessant wird es sein, welche „Wir müssen die Gürtel-enger-schnallen“-Parolen uns nach der Bundestagswahl im September entgegenschallen werden. Sozialausgaben stehen erfahrungsgemäß schnell mal auf Streichlisten! „Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient.“ 2 Hoffen wir, dass das Volk die Kreuzchen auf dem Wahlzettel in diesem Sinne an der richtigen Stelle macht. Wenn allerdings die Superreichen und Reichen in diesem Land keine Steuererhöhungen befürchten müssen, wird dadurch sofort deutlich, wer die Corona-Zeche zahlen soll! ver.di meint auch deswegen, Deine Stimme zählt: Aufruf unterzeichnen!
Ein positives Beispiel zur Förderung der beruflichen Teilhabe gibt es aus Niedersachsen zu vermelden: in der 81er-Vereinbarung (nach §81 NPersVG) über Telearbeit und mobile Arbeit zwischen der Landesregierung sowie den Spitzenverbänden der Gewerkschaften3 sind wichtige Details niedergeschrieben. So besteht jetzt für alle Landesbediensteten der Anspruch auf der Basis der Vereinbarung Tele- und mobile Arbeit zu beantragen, sofern ihre jeweilige Tätigkeit dafür geeignet ist.
Während bei der mobilen Arbeit, diese grundsätzlich bei allen Beschäftigten auf 30% Prozent der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit begrenzt ist, hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden (LAGSV) eine für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte sehr wichtige zusätzliche Regelung erreichen können. Danach kann die Obergrenze von 30% der jeweiligen wöchentlichen Arbeitszeit für diesen Personenkreis im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung überschritten werden.
Die Tele- und mobilen Arbeit als ein Weg zur Teilhabe von schwerbehinderten Beschäftigten ist in der Präambel vereinbart und es gibt direkte Verweise auf das SGB IX und die Schwerbehindertenrichtlinien. An einigen Stellen der Vereinbarung sind die Beteiligungsrechte der jeweils zuständigen SBVen noch einmal deutlich herausgehoben worden. Es hat lange gedauert bis zu diesem Ergebnis, aber die LAGSV und Unterstützerinnen und Unterstützer können zufrieden sein! Die jeweiligen SBVen müssen nun der Vereinbarung Leben einhauchen.
Jeder ist begabt! Aber wenn Du einen Fisch danach beurteilst, ob er auf einen Baum klettern kann, wird er sein ganzes Leben glauben, dass er dumm ist.
(Albert Einstein)
Die nächste Ausgabe erscheint im September. Mit Albert Einsteins Worten wünsche ich abschließend Allen einen schönen Sommer.
Herzlichen Gruß
Jürgen Bauch
1 Jahresbericht medico international 2020 (Juni 2021)
2 Joseph Marie de Maistre, französischer Philosoph, 1753 – 1821
3 PDF-Download, Nds. Ministerialbaltt, Nr 22, 16.06.2021: https://www.niedersachsen.de/download/170089/Nds._MBl._Nr._22_2021_vom_16.06.2021_S._1019-1028.pdf
Aktuelles zu COVID-19
Die BG Kliniken und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) haben gemeinsam ein medizinisches Maßnahmenpaket für Beschäftigte entwickelt, die an den Folgen einer berufsbedingten COVID-19-Erkrankung leiden.
Das Post-COVID-Programm reicht von der Beratung und Diagnostik bis hin zu stationärer Rehabilitation und ambulanter Nachbetreuung und wird in allen Akut- und Rehakliniken der Unternehmensgruppe angeboten.
Weil die Folgen einer COVID-19-Erkrankung sehr vielfältig sein können, arbeiten klinische Fachbereiche wie Neurologie, Pneumologie, Kardiologie und Psychologie auch beim Post-COVID-Programm Hand in Hand. Zudem können in den BG Kliniken kurzfristig jederzeit weitere Disziplinen wie Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder Gastroenterologie hinzugezogen werden.
Weitere Informationen: www.bg-kliniken.de
DGB
Die Inzidenzwerte und die Intensivbettenbelegungen sinken zwar: Die Pandemie ist dennoch noch nicht vorbei. Beschäftigte müssen auch weiterhin effektiv geschützt werden – und dürfen mit den Schutzmaßnahmen nicht alleine gelassen werden. Vor allem bislang ungeimpfte Beschäftigtengruppen mit einem erhöhten Expositionsrisiko dürfen jetzt nicht vergessen werden.
Der DGB fordert daher die Politik auf, gerade diese Gruppe auch in Zukunft effektiv zu schützen – und besonders schnell mit Schutzimpfungen zu versorgen. Bis dahin ist es umso wichtiger, die Arbeitgeber nicht aus der Pflicht zu entlassen, mit verbindlichen Maßnahmen einen effektiven Schutz ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Wer seine Solidaritätsbekundungen gegenüber den besonders gefährdeten Beschäftigten aus dem letzten Jahr also ernst meint, sollte jetzt schleunigst nachbessern.
Quelle: www.dgb.de
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
In ungewöhnlichen Zeiten, wie in der aktuellen Krise, zeigt sich, wie eine Gesellschaft funktioniert. Die COVID-19-Pandemie schärft den Blick auf die Stärken und Schwächen unserer gesellschaftlichen Systeme. Vieles steht auf dem Prüfstand, etwa in der Arbeitswelt und im Gesundheitswesen. Die rehabilitative Versorgung in der Pandemie ist auf vielfältige Weise betroffen. Die Zahl der angetretenen Reha-Maßnahmen ging im vergangenen Jahr zurück.
Die Situation ist ausgesprochen dynamisch und ein umfängliches Lagebild ist nur mit Vorbehalt möglich. Absehbar ist aber bereits jetzt, dass die COVID-19-Spätfolgen auch die Rehabilitation vor große Herausforderungen stellen wird. Da das Corona-Virus neben der Lunge auch andere Organe wie Herz, Nieren, Leber und Gehirn befallen kann, ist das Spektrum der Langzeitfolgen vielfältig. Viele Menschen, die von Corona genesen sind, werden in ihrer Teilhabe zumindest vorübergehend eingeschränkt sein und Unterstützung benötigen.
Das REHA-Info 3/2021 hat den Schwerpunkt „Corona und die Reha“
PDF-Download: www.bar-frankfurt.de
Sonderregelung während der Corona-Pandemie
Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Die dafür notwendige Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17. Juni um 3 Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 30. September 2021. Auch wenn die Infektionszahlen deutlich zurückgehen, ist noch immer ein bundesweit relevantes COVID-19-Infektionsgeschehen zu verzeichnen.
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sind daher nach wie vor notwendig. Mit der Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Für weitere 7 Kalendertage können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch ausstellen. Wichtig bleibt: Ärztinnen und Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
Vollständigen Text und Download: www.g-ba.de
sopoaktuell
Durch die positive Entwicklung des bundesweit rückläufigen Infektionsgeschehens und der kontinuierlich zunehmenden Zahl Geimpfter und Genesener hat das Bundeskabinett am 23. Juni 2021 die Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutzgesetz in der Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) angepasst.
Mehr dazu in ver.di-sopoaktuell Nr. 314
Newsletter sopojetzt abonnieren: www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de
Lese-Tipp
Nie war es in der Gesellschaft und in den Unternehmen so wichtig, Gesundheits-Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie jetzt in der Pandemie. Allerdings wurde in dieser Zeit in den Betrieben auch deutlich, dass geeignete und effektive Arbeitsschutzorganisationen und qualitativ gute Gefährdungsbeurteilungen oft fehlten, ganz zu schweigen davon, dass die betrieblichen Hygienekonzepte und Corona-Schutzmaßnahmen ohne Beachtung der Mitbestimmung festgelegt wurden. In diesem interessanten Beitrag aus dem „Rundbrief“ der Arbeitnehmeranwälte geht es darum, welche Grundlagen die Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz hat und wie sie durchgesetzt werden kann.
Der aktuelle Rundbrief und ältere Ausgaben sind hier abrufbar: www.arbeitnehmer-anwaelte.de
Aus dem Bundestag
Nach Angaben des Spitzenverbandes der gewerblichen Unfallversicherungsträger und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sind bis zum 30. April 2021 insgesamt 119.675 registrierte Anzeigen auf Verdacht von Covid-19 als Berufskrankheit (BK) gemeldet worden. Darüber hinaus wurden bis zum selben Zeitpunkt 20.392 Fälle von Covid-19 als Arbeitsunfall gemeldet, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/29949) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29319) hervorgeht.
hib - heute im bundestag | Nr. 736 | Do., 3. Juni 2021
Rente
Beschäftigte, die ihre Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen vor dem üblichen Rentenalter einschränken müssen, sind oft von Armut bedroht. Die Rentenreformen der vergangenen Jahre haben die Lage dauerhaft Erwerbsgeminderter nicht grundlegend verbessert.
Die Leistungen bei Erwerbsminderungsrente sind niedrig und haben sich lange Jahre – gemessen an den normalen Altersrenten – sogar noch verschlechtert. Mit den Rentenreformen von 2014, 2017 und 2018, durch die sich vor allem die sogenannten Zurechnungszeiten verlängert haben, hat sich die Situation neuer Erwerbsminderungsrentner etwas verbessert, aber grundlegende Probleme bleiben. Armuts- und Grundsicherungsquoten werden unter Beziehern von Erwerbsminderungsrenten auch in Zukunft „sehr hoch“ ausfallen. Das schreibt Johannes Geyer, Forscher am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), in einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsbericht.
Weitere Informationen: www.boeckler.de
Interview auf MDR
Im Mai 2021 hat der Bundestag ein Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit beschlossen. Es soll allen Menschen ermöglichen, Geräte und Dienstleistungen wie Computer, Tablets, Bank- und Fahrkartenautomaten barrierefrei zu nutzen. Mit dem Beschluss setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. Unzureichend, findet Jessica Schröder von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) Sie kritisiert die langen Übergangsfristen und bedauert, dass die private Wirtschaft nicht stärker in die Pflicht genommen wurde.
Link: www.mdr.de
Tagungs-Tipp
Mit dem Budget für Arbeit sollen Menschen eine reale Beschäftigungschance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten, die wegen ihrer Beeinträchtigung bislang ausgeschlossen sind. In der Praxis wird das Förderinstrument bundesweit noch wenig umgesetzt. Zu den hemmenden Faktoren zählen u. a. vielfältige Unklarheiten, etwa zu den Anspruchsvoraussetzungen, zum Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber oder zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten.
Vor diesem Hintergrund veranstaltet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) gemeinsam mit ihren wissenschaftlichen Kooperationspartnerinnen und -partnern am 12. und 13. Juli 2021 die digitale Fachtagung „Das Budget für Arbeit umsetzen – Recht trifft Praxis“.
Weitere Informationen: www.reha-recht.de
baua: Bericht kompakt
Informationsüberlastung bei der Arbeit mit digitalen Informations- und Kommunikationsmedien ist weit verbreitet und hat negative Konsequenzen für die Gesundheit und Leistung der Beschäftigten. Wissenschaftliche Studien sind jedoch noch selten. In einem von der Technischen Universität Dresden durchgeführten Forschungsprojekt wurden die Entstehungsbedingungen und Auswirkungen von Informationsüberlastung ermittelt und Gestaltungsansätze zur Vermeidung von Informationsüberlastung am Arbeitsplatz ermittelt. Lösungsansätze für die Vermeidung von Informationsüberlastung betreffen primär die verhältnispräventive, innerbetriebliche Gestaltung.
Weitere Informationen und PDF-Download: www.baua.de
Aus dem Bundestag
Die Bundesregierung hat auf UN-Ebene erreicht, dass zumindest Teilaspekte des auf Grundlage von Forschungsergebnissen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und unter Beteiligung verschiedener Interessengruppen erarbeiteten Vorschlags zur Änderung der UN-Regelung Nr. 107 zur Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr übernommen wurden. Das geht aus dem „Bericht der Bundesregierung zum Stand und Fortschritt der Verhandlungen über einen barrierefreien Fernbuslinienverkehr auf EU-Ebene“ hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt. (19/29575).
„Zukünftig muss ein geeigneter Handlauf oder Haltegriff auf installierten Toiletten vorhanden sein“, teilt die Regierung mit. Für Kommunikationseinrichtungen seien ein Kontrastverhältnis und eine taktile Oberfläche zur besseren Erkennbarkeit festgelegt worden. Weiterhin müssten diese Einrichtungen ein hörbares und sichtbares Signal zur Bestätigung der Aktivierung aufweisen.
Die Bodenneigung zwischen Einstieg und Rollstuhlabstellplatz darf der Vorlage zufolge zukünftig maximal fünf Grad betragen. „Der Rollstuhlabstellplatz muss eine Höhe von mindestens 1,40 Meter aufweisen und darf eine Querneigung von drei Grad nicht übersteigen“, heißt es. Diese Anforderungen seien für neue Fahrzeugtypen seit dem 1. September 2020 und für neue Fahrzeuge ab dem 1. September 2022 anzuwenden.
Darüberhinausgehende fahrzeugtechnische Vorschläge aus dem Forschungsbericht der BASt, wie zum Beispiel zum Kontrastverhältnis von Stufen und Handläufen sowie die Sitzplatzmarkierung seien mehrheitlich abgelehnt worden, schreibt die Bundesregierung. Keine Zustimmung habe auch die verpflichtende Ausrüstung von Bussen mit einer ausreichenden Anzahl an Lautsprechern und Audioanschlüssen an Behindertensitzplätzen gefunden.
In Abstimmung mit der EU-Kommission und den Ländern sei außerdem im Rahmen einer einheitlichen Rechtsauslegung festgestellt worden, dass Paragraf 42b Personenbeförderungsgesetz (PBefG), laut dem mindestens zwei Stellplätze für Rollstuhlnutzer in Bussen vorzusehen sind, auch für Busse gilt, „die von Omnibusunternehmen aus dem EU-Ausland bei Kabotagefahrten⁴ in Deutschland eingesetzt werden“. Neben einer Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen und einem Mobilitätsgewinn für Menschen mit Behinderungen seien so Busunternehmer aus dem EU-Ausland, die Kabotage in Deutschland durchführen wollen, verpflichtet, barrierefreie Busse zu verwenden, die den Anforderungen des Paragrafen 42b PBefG genügen. Dies nutze dann auch Menschen mit Behinderungen im europäischen Ausland, soweit diese Fahrzeuge auch auf Strecken außerhalb Deutschlands zum Einsatz kommen.
Abschließend heißt es in der Unterrichtung: Sollte sich auf europäischer Ebene die Gelegenheit ergeben, werde sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die in Paragraf 42b PBefG geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit in Fernbussen „auch auf europäischer Ebene an geeigneter Stelle anzubringen“.
hib - heute im bundestag | Nr. 710 | Do., 27. Mai 2021
⁴ Anm. d. Red.: Unter Kabotageverkehr in der EU versteht man einen Binnenverkehr, der von einem im EU-Ausland ansässigen Frachtführer in einem anderen EU-Staat durchgeführt wird.
Aus dem Bundestag
Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungspolitik ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/30033) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten wollen wissen, welche konkreten Projekte und Maßnahmen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe mit jeweils welchem finanziellen und personellen Volumen gefördert wurden und inwieweit Deutschland Partnerländer bei der Entwicklung und Umsetzung nationaler Aktionspläne zur verbesserten Inklusion von Menschen mit Behinderungen unterstützt.
hib - heute im bundestag | Nr. 731 | Mi., 2. Juni 2021
Aus dem Bundestag
Mediziner fordern eine bessere Versorgung für Patienten mit Corona-Langzeitschäden. Als notwendig erachtet wird auch eine intensivierte Forschung zu dem Krankheitsbild sowie mehr Aufklärung in der Bevölkerung und in Fachkreisen über Long-Covid. Die Experten äußerten sich anlässlich einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am Montag über Anträge von Linken und FDP in schriftlichen Stellungnahmen.
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/29270), Long-Covid als Berufskrankheit anzuerkennen. Covid-19 sei nicht nur eine akut gefährliche Krankheit, sondern führe auch oft zu schweren Langzeitfolgen. Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/29267) zusätzliche Behandlungskapazitäten für die Betreuung von Patienten mit Spätfolgen einer Corona-Infektion.
Jördis Frommhold von der Median Klinik in Heiligendamm unterscheidet unterschiedliche Gruppen von Patienten. Problematisch sind demnach Patienten mit einem schweren Corona-Verlauf, die anschließend einen weiteren Rehabilitationsbedarf haben. Es habe sich gezeigt, dass in dieser Gruppe sechs Monate nach einem Krankenhausaufenthalt ohne weitere Nachsorge bei 76 Prozent der Patienten weiter Symptome bestünden.
Eine andere Gruppe umfasst laut Frommhold Patienten mit einem milden oder moderaten Akutverlauf, die nach einem bis vier Monaten Long-Covid-Symptome entwickeln, darunter vor allem das Fatigue-Syndrom. Patienten dieser Gruppe seien jung (20 bis 50 Jahre) und ohne Vorerkrankungen. Die Ursache für die Beschwerden sei unklar, möglich sei eine Autoimmunreaktion.
Von Long-Covid sind nach Auskunft des Universitätsklinikums Jena auch Kinder betroffen. Bei rund 550.000 Infizierten in der Gruppe der Kinder und Jugendlichen bis 19 Jahre müsse selbst unter der Annahme einer geringen Prävalenz mit mehr als 10.000 Betroffenen gerechnet werden. Da die Primärinfektion bei Kindern oft mild verlaufe und Symptome falsch eingeschätzt würden, sei das Long-Covid-Syndrom in der Altersgruppe vermutlich stark unterdiagnostiziert.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sprach sich für die Behandlung solcher Fälle in Kliniken und für eine verstärkte Forschung aus. Bei Long-Covid zeichne sich schon jetzt eine kommende Herausforderung für das Gesundheitswesen ab. Es fehlten flächendeckend verfügbare Einrichtungen, in denen Betroffene umfassend behandelt werden könnten. Um der Gefahr chronischer Folgen zu begegnen, sollten Rehabilitationskliniken an dem Behandlungskonzept beteiligt werden. Zudem gelte es, die Sensibilität der Ärzte für das Problem zu erhöhen.
hib - heute im bundestag | Nr. 749 | Mo., 7. Juni 2021
ver.di - Behindertenpolitische Fachtagung
Die behindertenpolitische Fachtagung fand am 12.5.2021 als digitales Live-Event statt. Melanie Grunow, bei ver.di für die Teilhabepolitik und Schwerbehindertenvertretungen zuständig, und Frank Loeding, Moderator der Veranstaltung und Sprecher des Bundesarbeitskreises Behindertenpolitik, begrüßten die zahlreich zugeschalteten Zuhörerinnen und Zuschauer sowie Mitdiskutantinnen und Mitdiskutanten.
Im Fokus der Veranstaltung stand das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als die Inklusion fördernde Rehabilitationsmaßnahme. Das BEM hat sich als ein unverzichtbares Instrument erwiesen, um längerfristig erkrankte Beschäftigte bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen. Es soll als präventive Maßnahme krankheitsbedingten Kündigungen vorbeugen, Fehlzeiten reduzieren und zu einem dauerhaft nicht die Gesundheit beeinträchtigenden Arbeitsplatz führen. Das BEM wurde 2004 auf Drängen der DGB-Gewerkschaften eingeführt. Nach über 16 Jahren bedarf es jedoch Nachbesserungen und Ergänzungen, die von der Politik bereits seit zwei Legislaturperioden angekündigt aber nicht umgesetzt und bei der Veranstaltung diskutiert wurden.
Die Tagungsdokumentation steht auf den Seiten der Abteilung Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zur Verfügung:
www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de
Aus dem Bundestag
Den prozentualen Anteil schwerbehinderter beziehungsweise gleichgestellter Beschäftigter im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien Ende 2019 listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/30205) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/29428) auf. Den höchsten Anteil wies danach das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit 10,75 Prozent auf vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 10,44 Prozent und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit 10,05 Prozent. Den geringsten Anteil verzeichnete den Angaben zufolge das Finanzministerium mit 6,8 Prozent, gefolgt vom Verteidigungsministerium mit 6,9 Prozent und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 6,93 Prozent.
hib - heute im bundestag | Nr. 760 | Di., 8. Juni 2021
Aus dem Bundestag
Die Bundesregierung hat den Zwischenbericht 2021 zur Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) als Unterrichtung (19/31168) vorgelegt.
Darin heißt es, der Zwischenbericht richte den Fokus vorrangig auf die organisations- und umsetzungsbezogenen Aspekte sowie auf die Prozessdimension der Beratung und erste Befunde zur Ergebnisqualität der EUTB. Im Endbericht der wissenschaftlichen Begleitung würden, neben der komplexen und vielfältigen Umsetzung, die Wirkungsbedingungen der EUTB in den Blick genommen. Hierfür würden weitere qualitative und quantitative Daten der noch ausstehenden Erhebungen ausgewertet und mit den bisherigen Ergebnissen in Zusammenhang gebracht.
Für die abschließende Berichtslegung liegt der Schwerpunkt der Untersuchung den Angaben zufolge zum einen auf der Betrachtung der Auswirkungen der Beratung auf die Ratsuchenden und zum anderen auf den möglichen Auswirkungen, die die neu aufgebaute EUTB-Beratung auf das Institutionensystem im Feld von Teilhabe und Reha idealerweise erzielen sollte. Die Erstellung des Endberichts erfolge zum Winter 2022.
hib - heute im bundestag | Nr. 845 | Mo., 28. Juni 2021
„InitiativeSozialraumInklusiv“
Wie können wir unseren Sozialraum inklusiver gestalten, damit Menschen mit und ohne Behinderungen selbstbestimmt leben können? Um diese Frage mit Akteurinnen und Akteuren auf kommunaler und regionaler Ebene zu erörtern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2018 die „InitiativeSozialraumInklusiv“ ins Leben gerufen. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wurde mit der Durchführung betraut. Sie hat im Rahmen der Initiative vier Regionalkonferenzen veranstaltet und Handlungsempfehlungen erarbeitet, die nun in einer Gesamtdokumentation erscheinen. Die Dokumentation wurde am 2. Juni bei der Abschlussveranstaltung der Initiative in Berlin vorgestellt und dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, übergeben.
Auf den Regionalkonferenzen in Braunschweig, Mainz, Rostock und Chemnitz wurden gute Beispiele für die Gestaltung inklusiver Sozialräume präsentiert. Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen trafen sich vor Ort bzw. online und diskutierten zu den Themen: Mobilität, Wohnen, Reisen sowie Unterstützung, Assistenz und Pflege.
Die nun vorliegende Gesamtdokumentation bündelt die Ergebnisse und richtet den Blick auf die Zukunft des inklusiven Sozialraums.
Die Dokumentation als PDF zum Download und weitere Informationen stehen hier bereit: www.bmas.de
BMAS
Das Bundeskabinett hat am 16.06.2021 eine Formulierungshilfe für gesetzliche Änderungen verabschiedet, mit denen die Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus durch vertraute Bezugspersonen geregelt wird.
Die Regelung gilt für alle Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Für sie ist es besonders wichtig, bei einer Behandlung im Krankenhaus von Menschen begleitet zu werden, denen sie vertrauen.
Die bislang ungeklärte Kostenträgerschaft in diesen Fällen wird nun klar und transparent geregelt: Erfolgt die Begleitung durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, übernehmen die für die Leistungen der Eingliederungshilfe zuständigen Träger die Personalkosten. Bei einer Begleitung durch Personen aus dem persönlichen Umfeld der Betroffenen, leistet die gesetzliche Krankenversicherung im Fall der Mitaufnahme oder ganztätigen Begleitung einen Ausgleich für den Verdienstausfall der Begleitpersonen.
Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, Jürgen Dusel, der sich seit Beginn seiner Amtszeit für eine gesetzliche Regelung einsetzt: „Hier waren dicke Bretter zu bohren. Ich bin froh, dass uns nun ein Kompromiss vorliegt, der die gesundheitliche Versorgung vieler Menschen mit Behinderungen erheblich verbessern wird. Ohne das Engagement von Hubertus Heil wäre das nicht möglich gewesen.“
Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: „Wer im Krankenhaus behandelt wird, der braucht Beistand. Das gilt besonders für Menschen mit Behinderungen. Häufig wird eine Behandlung erst durch die Anwesenheit einer vertrauten Person möglich. Deshalb ist es so wichtig, dass die Kostenübernahme für die begleitende Person endlich geregelt ist. Mit den heute beschlossenen Gesetzesänderungen können wir den Betroffenen und ihrem Umfeld eine Sorge nehmen, die mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden ist.“
„Sichtweisen“-Podcast
Wie könnten sich Menschen mit Seheinschränkung beim Einkaufen im Supermarkt gut orientieren? Mit besserem Design, sagen zwei junge Kommunikationsdesignerinnen. Für ihre Bachelor-Arbeit haben sie ein Konzept entwickelt, das mit Symbolen, kontrastreichen Farben und einem Bodenleitsystem zu den Produkten lotst. In einem Beitrag der „Sichtweisen“ des DBSV stellen sie es vor – und hoffen, dass Supermärkte es umsetzen.
Link: www.dbsv.org
JOBinklusive
Die meisten denken, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten oder einer sogenannten geistigen Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können und dass für sie ausschließlich eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen in Frage kommt.
Viele Arbeitsstellen, wie sie derzeit in Unternehmen definiert und angeboten werden, sind auch tatsächlich nicht geeignet. Neben dem eigentlichen Kompetenzfeld, setzen sie einen bestimmten Schul- und Berufsabschluss sowie eine Vielzahl von Fähigkeiten voraus und umfassen meist noch fachfremde Aufgaben. Aber ist es zwingend notwendig, dass die Assistenz der Geschäftsführung die Büropflanzen pflegt? Braucht es einen akademischen Abschluss, um Akten zu archivieren? Oder medizinisches Fachpersonal, um Patienten zum Untersuchungsraum zu führen?
Ein interessanter Artikel zur beruflichen Teilhabe auf www.jobinklusive.org
baua: Fakten
Jeden vierten Vollzeitbeschäftigten stören häufig Geräusche am Arbeitsplatz. Das müssen keine lauten Maschinen, sondern können auch beispielsweise Gespräche anderer sein. Dies zeigt das Faktenblatt „Störende Geräusche am Arbeitsplatz: eine Belastung für Beschäftigte“, das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht hat. Es beruht auf den Daten der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018. Betroffene berichten häufiger über Erschöpfung, Reizbarkeit oder Ohrgeräusche als andere Beschäftigte. Das Faktenblatt differenziert die Daten nach Betroffenen, Ursachen und gesundheitlichen Beschwerden aus und gibt Hinweise für die Minderung von störenden Geräuschen.
Über ein Viertel (25,3 %) der rund 15.000 befragten Vollzeitbeschäftigten berichteten bei der BIBB/BAuA-Befragung 2018, dass sie häufig durch Geräusche am Arbeitsplatz gestört werden. Männer betrifft dies etwas häufiger (27,6 %) als Frauen (21,1 %). Von den häufig Betroffenen fühlen sich mehr als die Hälfte der Männer (53,4 %) und über zwei Drittel der Frauen (70,1 %) dadurch belastet.
Insbesondere Beschäftigte in den Wirtschaftsbereichen „Handwerk“ und „Industrie“ berichten über häufige Störungen durch Geräusche. Dabei stehen Berufe aus dem Baubereich und Metallberufe an erster Stelle. Seltener geben Personen aus dem Dienstleistungssektor und dem Öffentlichen Dienst an, häufig durch Geräusche gestört zu werden. Nach Ursachen befragt, nennt über die Hälfte der häufig betroffenen und belasteten Beschäftigten (57,3 %) Maschinen oder Geräte. Rund ein Drittel (30,4 %) gibt Sprache als Geräuschquelle an, während Geräusche aus der Umgebung (7,4 %) und sonstige Geräuschquellen (4,9 %) seltener genannt werden.
Belasten vorwiegend Geräusche von Geräten oder Maschinen die Betroffenen in Industrie und Handwerk, ist es im öffentlichen Dienst vor allem die Sprache. Im Dienstleistungsbereich liegen Maschinen und Sprache mit jeweils etwa 40 Prozent als Hauptursache gleichauf.
Beschäftigte, die häufig durch Geräusche gestört werden, geben häufiger an, unter körperlicher Erschöpfung, allgemeiner Müdigkeit und Erschöpfung sowie Reizbarkeit zu leiden, als andere Beschäftigte. Über welche gesundheitlichen Beschwerden berichtet wird, unterscheidet sich auch nach den Ursachen der Geräuschbelastung. Verursachen Maschinen hauptsächlich die Geräusche, werden häufiger körperliche Erschöpfung und Hörverschlechterung sowie Ohrgeräusche genannt; ist es die Sprache, nennen die Betroffenen häufiger emotionale Erschöpfung und Nervosität sowie Reizbarkeit.
Lärm durch Maschinen kann durch den Einkauf leiser Maschinen an der Quelle verringert werden. Entsprechend sollten solche Geräte und Maschinen beschafft werden. Störungen durch Sprache lassen sich ebenfalls durch technische oder organisatorische Maßnahmen, wie beispielsweise Ausweichräume für Telefonate oder Besprechungen, verringern.
baua: Fakten „Störende Geräusche am Arbeitsplatz: eine Belastung für Beschäftigte“ gibt es im PDF-Format zum Herunterladen im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de
Aus dem Bundestag
Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/30194) zur Assistierten Ausbildung als Instrument der Arbeitsförderung für junge Menschen mit Behinderung gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem Informationen zu bewilligten Förderungen, zu Abbrüchen dieser Förderungen und den jeweiligen Gründen erhalten.
hib - heute im bundestag | Nr. 756 | Mo., 7. Juni 2021
Tipp
Nach dem Motto „nichts über uns ohne uns“ werden in diesem DW-Podcast politische, soziale und persönliche Themen behandelt. Und zwar von denen, die sich damit auskennen, den behinderten Menschen selbst.
Im Podcast „Echt behindert!“ wird alle zwei Wochen über Behinderung, Teilhabe sowie Hürden und Erfolge auf dem langen Weg in die inklusive Gesellschaft gesprochen.
Es geht um Themen wie:
- Was steht eigentlich in der UN-Behindertenrechtskonvention?
- Wie barrierefrei ist der öffentliche Nahverkehr?
- Wann ist das deutsche Schulsystem endlich inklusiv?
- Wo steht die deutsche Behindertenpolitik im internationalen Vergleich?
- Wie funktioniert Gebärdensprache?
Zum Talk eingeladen werden politisch verantwortliche und Behindertenaktivisten, Menschen mit Rollstuhl oder Blindenstock, Sozialarbeiter, Verantwortliche für barrierefreies Bauen, Verbandsfunktionäre und ehrenamtlich Helfende und natürlich jede Menge Menschen, die behindert sind und werden.
Entsprechend dem Grundsatz „Behindertenrechte sind Menschenrechte“ setzt die DW mit diesem Podcast ein starkes Statement für Inklusion und Diversität.
Moderator Matthias Klaus ist blind. Geboren 1964 arbeitet er seit fast 30 Jahren als Radiojournalist in den Bereichen Kultur und Musik. Er ist ehrenamtlich in der Selbsthilfe engagiert.
Link zum DW-Podcast: www.dw.com
REHADAT
Das umfangreichste der 14 REHADAT-Portale hat eine grundlegende Überarbeitung erfahren und ist jetzt mit vermehrten Inhalten, neuen Funktionen und für alle Bildschirme optimiert online: www.rehadat-literatur.de
Neu im Portal ist der Bereich „Leichte Sprache“, in dem Texte, die in Leichter Sprache verfasst wurden, thematisch sortiert, bebildert und leicht verständlich beschrieben werden – derzeit knapp 500 Publikationen.
REHADAT-Literatur bietet Veröffentlichungen zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, mit vielen Verlinkung zum direkten Download. Aktuell verweisen mehr als 35.000 Literaturinformationen auf Bücher, Zeitschriftenbeiträge, Forschungsberichte, Dokumentationen, Broschüren und Ratgeber.
Alle Veröffentlichungen sind thematisch sortiert, beispielsweise nach Arbeit und Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung, Behinderungen, Rehabilitation und Teilhabe, Recht und Gesetz, Barrierefreies Leben sowie statistische Analysen und Berichte.
Zu jeder Veröffentlichung gibt es die bibliografischen Informationen sowie eine Inhaltsangabe. Ein Drittel der Veröffentlichungen ist direkt über einen Link als „Online-Publikation“ aufrufbar.
REHADAT-Literatur wird laufend aktualisiert und ergänzt. Jährlich kommen rund 1.500 neue Titel hinzu. Zum Stöbern laden die Kategorien „Neu im Portal“ und „Literaturempfehlungen“ ein.
„Unser Literatur-Portal bietet einen umfassenden Überblick über Veröffentlichungen zum Thema berufliche Teilhabe. Besonders freuen wir uns, den neuen Bereich in Leichter Sprache anbieten zu können, weil davon noch mehr Menschen mit Behinderungen profitieren”, so Projektleiterin Andrea Kurtenacker.
#Hier können Sie das Portal aufrufen: www.rehadat-literatur.de
Zum nachträglichen Anschauen
Am 6. April 1920 trat das Gesetz zur Beschäftigung Schwerbeschädigter erstmals in Kraft. Millionen von Kriegsversehrten musste der Weg in den Beruf geebnet werden. Hundert Jahre später wurde viel erreicht - bis zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention ist es jedoch noch ein weiter Weg.
Die geplante Festveranstaltung des DGB zum hundertjährigen Geburtstag des Schwerbehindertenrechts im April 2020 musste pandemiebedingt abgesagt werden. Der DGB feierte den hundertjährigen Geburtstag des Schwerbehindertenrechts nachträglich mit einer Online-Veranstaltung, die sich an die Interessenvertretungen in den Betrieben und Verwaltungen richtete.
Hier gibt’s die Aufzeichnung der Veranstaltung: www.youtube.com
Hier gibt es weitere Informationen: www.dgb.de
REHADAT
Die eigene Mobilität ist wichtig für ein selbstständiges Leben und die berufliche Teilhabe. Hierzu gehört auch die individuelle Nutzung des Autos, um beispielsweise den Arbeitsplatz täglich erreichen zu können. Menschen mit körperlichen Einschränkungen benötigen oftmals technische Anpassungen an ihren Fahrzeugen, um sie sicher bedienen zu können.
Das neue Portal REHADAT-Autoanpassung gibt einen Überblick über spezialisierte Fahrschulen und Umrüstbetriebe in Deutschland. Ein Suchfilter nach Ort, Umkreis oder nach speziellen Dienstleistungen erlaubt eine regionale und zielgerichtete Eingrenzung. Praktische Hinweise zu Fahrzeugumrüstungen, Führerschein und Fahrerlaubnis, Fördermöglichkeiten und Tipps zum Fahren im Straßenverkehr runden das Angebot ab.
Vernetzt sind die Inhalte mit weiterführenden Informationen aus anderen REHADAT-Portalen wie beispielsweise zu Fahrzeugtechnik, Literatur, Praxisbeispielen aus der Arbeitswelt, Beratungsstellen und Gerichtsurteilen.
„Wir freuen uns, dass wir das Portal Autoanpassung bei REHADAT anbieten können. Individuelle Mobilität ist für die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen von großer Bedeutung”, so Projektleiterin Andrea Kurtenacker.
Hier können Sie das Portal aufrufen: www.rehadat-autoanpassung.de
Aus dem Bundestag
Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes wurden die betroffenen Fachkreise und Verbände beteiligt. Die aufgrund dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) selbst würden auf der Internetseite des BMAS veröffentlicht, wie auch insgesamt das Gesetzgebungsverfahren sich an den üblicherweise praktizierten Transparenzvorgaben orientiert habe. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/30101) auf eine Kleine Anfrage (19/29026) der Fraktion Die Linke.
hib - heute im bundestag | Nr. 744 | Fr., 4. Juni 2021
REHADAT-Bildung
Das Portal REHADAT-Bildung steht nach einer Überarbeitung in neuem Layout online bereit: mit erweiterten Inhalten und für mobile Endgeräte optimiert. Das Portal informiert (junge) Menschen mit Behinderungen und pädagogische Fachkräfte über Einstieg und Wiedereinstieg in das Berufsleben.
Zielgruppe sind vor allem junge Menschen mit Förderbedarf, die sich informieren wollen, wie ihre berufliche Zukunft aussehen kann. Dazu erhalten sie Antworten auf Fragen wie: Welche Berufe gibt es überhaupt? Welche besonderen Regelungen gelten für Menschen mit Beeinträchtigungen? Was ist eine Fachpraktikerausbildung oder Unterstützte Beschäftigung? Wer kann beraten? Wer unterstützt finanziell? Wie klappt die Bewerbung am besten?
Außerdem finden Lehrkräfte aller Bundesländer Materialien und Informationen zu Projekten, um Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen schon während der Schulzeit bestmöglich bei der Berufsorientierung zu unterstützen.
Auch Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die aufgrund einer längeren Erkrankung aus dem beruflichen Leben ausgeschieden sind, erhalten Informationen zum Neustart. Themen sind z. B. Neuorientierung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Fortbildung und Umschulung.
Alle berufsvorbereitenden und ausbildenden Maßnahmen gibt es zusätzlich gebündelt auf einen Blick: mit Beschreibung der jeweiligen Maßnahme, Anbieter, Zielgruppe und Förderung.
Besonders hilfreich ist auch die Auflistung einzelner Beratungsangebote und -stellen, die Menschen mit Behinderungen bei der Berufswahl, dem Bewerbungsprozess oder der Suche nach einer geeigneten Bildungsmaßnahme unterstützen.
Dazu Projektleiterin Andrea Kurtenacker „Alle jungen Menschen brauchen eine berufliche Perspektive – wir freuen uns, dass wir mit dem Portal REHADAT-Bildung umfangreiche und praktische Informationen an zentraler Stelle anbieten können“.
Der direkte Link zum Portal: www.rehadat-bildung.de
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