Januar 2025

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 64

Liebe Kolleginnen und Kollegen ……

…… ein frohes neues Jahr wünschen fällt in diesen Tagen schwer. Wünschen wir uns vielleicht besser ein friedlicheres Jahr 2025!

Angesichts der Weltlage scheint im Vergleich in unserem Land fast alles in Ordnung, wenn da nicht die Bundestagswahl am 23. Februar wäre. Die Kanzlerschaft für Friedrich Merz scheint, nach den Ergebnissen der Meinungsumfragen, gesetzt – wenn nicht etwas Unvorhergesehenes passiert. Doch es gibt da noch jene Partei, die sich als Alternative für dieses Land sieht und der in den Umfragen ein hohes Ergebnis vorausgesagt wird. Dass diese Partei nicht die Interessen der sogenannten kleinen Leute vertritt ist oft genug – auch von ver.di – erläutert worden. Dass diese Partei auch mit Inklusion nicht viel am Hut hat, sollte zu denken geben.

Behindertenpolitik, die keine Menschenrechtspolitik ist, ist keine Behindertenpolitik.
(Erstes von 10 Geboten der LIGA Selbstvertretung zur Bundestagswahl)

Es steht eine Wahlentscheidung bevor, die nicht nur für den sozialen Fortschritt in den nächsten Jahren von Bedeutung ist, sondern auch für die Demokratie, die zweifellos nicht wenige Schwachstellen hat. Aber was ist die Alternative? Auf Meinungsfreiheit und eine diverse Gesellschaft verzichten? Gerade Menschen, die sich für Inklusion engagieren, wissen um den Wert von Offenheit und Diversität! Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Solidarität leiten unser Handeln und müssen Maßstab für die Stimmabgabe sein!

Wer sich nicht traut, für seine Freiheit einzutreten,
wird zum Schwarzfahrer unserer freiheitlichen Demokratie.
(Richard von Weizsäcker | ehem. Bundespräsident | 1920 – 2015)

Es ist Zeit, noch eine behindertenpolitische Bilanz zu ziehen. Welche Vorhaben, die vornehmlich die berufliche Teilhabe betreffen, standen in der Koalitionsvereinbarung 2021? Was hat Rot-Grün-Gelb geschafft, was nicht? Das 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz sollte durch eine Novellierung die Barrierefreiheit verbessern und Diskriminierungen verhindern, war aber offensichtlich in der Abenddämmerung der Koalition zum machtpolitischen Spielball der FDP geworden. Note 6!

Das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ macht deutlich, dass fantasievolle, komplizierte Titel nicht unbedingt starke Ergebnisse widerspiegeln. Was die Entwicklung hin zu einer inklusiven Gesellschaft angeht, werden eben immer wieder sehr gern Kompromisse gemacht – um Geschäfte und Gewinne nicht übermäßig zu stören? Note 4!

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sollte nach Willen der Koalitionäre überarbeitet werden, was Aktive und Verbände schon lange gefordert hatten. Außer Spesen, nichts gewesen. Ergebnis = Note 6!

Die neu geschaffenen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind mit dem §185a SGB IX seit 1. Januar 2022 gesetzlich festgelegt worden und scheinen mittlerweile in Gang gekommen zu sein. Die Einrichtung der Stellen ist positiv zu bewerten. Die tatsächliche Wirkungskraft gilt es zu überprüfen. Eine gutwillige Note 2!

Die vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen, wurde eingeführt. So weit, so gut. Oder schlecht? Die Regelung lässt Schlupflöcher zu und gleichzeitig gab es den ersatzlosen Wegfall der Ordnungswidrigkeit bei Nichterfüllung der Beschäftigungsquote. Warum ist die Verletzung der Arbeitgeberpflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht mehr sanktioniert? Die Zahlung der Ausgleichsabgabe kommt damit einem Ablasshandel gleich. Deswegen nur Note 5!

Die angekündigte Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes ist mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Spätestens innerhalb von 6 Wochen muss ein eingegangener Antrag bearbeitet und entschieden sein. Nach Ablauf von sechs Wochen ohne Entscheidung gilt die Bewilligung als erteilt. Die Genehmigungsfiktion gilt allerdings nicht, wenn das Integrationsamt ein Ermessen bei der Entscheidung hat. Note 3!

Die Koalition wollte das Betriebliche Eingliederungsmanagement stärken und dabei „….auch auf die Expertise der Schwerbehindertenvertrauenspersonen“ setzen. Unkommentiert: Note 6!

Der klassische Schwerbehindertenausweis sollte auf einen digitalen Teilhabeausweis umgestellt werden. Naja, wenn´s weiter nichts ist. Darauf können wir gern noch ein wenig länger warten. Mit der Umbenennung eines Ausweises ist die inklusive Gesellschaft so weit entfernt, wie zuvor.

Aber nur über alles klagen, was nicht läuft, hilft nicht! Wir leben immer noch in einem wohlhabenden und wirtschaftlich starken Land, in dem es Möglichkeiten der positiven Veränderung gibt! Also verfolgen wir das Ziel einer inklusiven Gesellschaft weiter. Jede und jeder mit seinen Möglichkeiten! Starten wir also voller Kraft und Schwung in das Jahr 2025!

Demokratie ist Wohlstand für alle,
statt Reichtum nur für wenige.
(Horst Bulla | geb. 1958 | Publizist, Dichter und Autor)

Herzlichen Grüße

Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge (AMV) zielt auf das frühzeitige Erkennen und Verhüten arbeitsbedingter Erkrankungen. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein sehr wichtiger, aber nicht der alleinige Bestandteil des betriebsärztlichen Handelns, also der arbeitsmedizinischen Prävention im Unternehmen.

Viele Fragen rund um die arbeitsmedizinische Vorsorge sind durch das BMAS über eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) beantwortet.

Eine Übersicht über wesentliche Aspekte der arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt es auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Bundestagswahl 2025

Im Hinblick auf die am 23. Februar 2025 stattfindende Bundestagswahl hat die LIGA Selbstvertretung 10 Gebote für eine zukunftsfähige Behindertenpolitik veröffentlicht. „Daran müssen sich die politischen Parteien, ihre Programme sowie die Koalitionsverträge künftiger Regierungen messen lassen“, erläutert die Sprecherin des bundesweiten Bündnisses von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen, Prof. Dr. Sigrid Arnade. Alle Gebote orientieren sich nach Angaben der LIGA-Sprecherin an der UN-Behindertenrechtskonvention und damit an einer Behindertenpolitik als Menschenrechtspolitik.

„Im Hinblick auf die behindertenpolitische Bilanz der Ampelregierung sind viele behinderte Menschen und ihre Verbände nicht nur verärgert, sondern maßlos enttäuscht, frustriert und wütend. Denn von den guten Formulierungen im Koalitionsvertrag wurde so gut wie nichts umgesetzt. Nicht einmal die versprochenen Regelungen für mehr Barrierefreiheit wurden verabschiedet.

Auf die Bundestagswahl 2025 ausgerichtet decken die 10 Gebote der LIGA Selbstvertretung nahezu das gesamte Spektrum der Behindertenpolitik ab: Es geht um die Pflicht zur digitalen und sonstigen Barrierefreiheit, auch für private Anbieter*innen von Waren und Dienstleistungen und auch in der Kommunikation. Es geht auch um die freie Wahl von Wohnort und Wohnform mit der nötigen Unterstützung, um eine Psychiatrie ohne Zwang, um Gewaltschutz und um ein inklusives Bildungssystem. Zudem werden ein inklusiver Arbeitsmarkt, ein inklusives Gesundheitswesen und nicht zuletzt die Stärkung von Selbstvertretungsorganisationen und verbesserte Partizipationsmöglichkeiten thematisiert.

„Zu jedem einzelnen Gebot ließe sich eine längere Abhandlung schreiben“, so Sigrid Arnade. „Mit dieser Zusammenfassung unserer Anliegen auf die wesentlichen Kernpunkte hoffen wir darauf, dass die von uns Angesprochenen Farbe bekennen müssen.“

Link zu den 10 Geboten: www.liga-selbstvertretung.de

Die LIGA Selbstvertretung ist ein Zusammenschluss von bundesweit tätigen Selbstvertretungsorganisationen, die von behinderten Menschen selbst verwaltet, geführt und gelenkt werden.

Die Fachverbände

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern ein klares Bekenntnis zum Sozialstaat und die umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die soziale Sicherheit und Versorgung von Menschen mit Behinderung liegen in der Verantwortung des Staates. Die Ausführung dieser staatlichen Aufgabe wurde an die freien Träger der Eingliederungshilfe delegiert. Die Fachverbände stellen fest, dass derzeit die Versorgungssicherheit für Menschen mit Behinderung gefährdet ist. Es besteht außerdem die Sorge, weil demokratiefeindliche Parteien den Sozialstaat und Inklusion in Frage stellen. Grundlage ist und bleibt das Bekenntnis zum sozialen und demokratischen Rechtsstaat!

PDF-Download Forderungen zur Bundestagswahl 2025 der Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Barrierefreiheit muss zum Standard werden!

Barrierefreiheit ist zentral, um selbstbestimmt und möglichst eigenständig leben und chancengleich teilhaben zu können. Barrierefreiheit gewinnt mit Blick auf die wachsende Zahl älterer und damit beeinträchtigter Menschen bei gleichzeitigem Fachkräftemangel zusätzlich an Bedeutung. Barrierefreiheit ist nicht die nächste lästige Pflicht, die der Wirtschaft auferlegt wird, sondern Notwendigkeit und Chance für unser Land.

Deshalb muss Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen endlich zum Standard werden – vom digitalen Raum über das Wohnen einschließlich der Haushaltsgerätetechnik bis zum Katastrophenschutz.

Link zu den detaillierten Forderungen des DBSV: www.dbsv.org

Wahlkampf-Start

Der Wahlkampf zur vorgezogenen Bundestagswahl geht spätestens jetzt, nachdem der Bundestag Kanzler Olaf Scholz das Vertrauen entzogen hat, in die heiße Phase. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Nach und nach veröffentlichen die Parteien ihre Programme, die vielen Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen werden, sich bei der Bundestagswahl am 23. Februar für eine der Parteien zu entscheiden. Wir als Sozialverband VdK werden ganz genau hinschauen, welche Partei sinnvolle sozialpolitische Konzepte zu bieten hat – und welche nicht. Eine starke Demokratie braucht zwingend einen starken Sozialstaat. Dafür kämpfen wir und stellen uns entschieden gegen jene, die Arm und Reich oder Krank und Gesund gegeneinander ausspielen wollen. Die Sozialpolitik muss wieder in den Vordergrund gestellt werden. Lösungen für einen guten Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen und deren solide Finanzierung müssen her.

Der VdK fordert von allen Parteien ein Bekenntnis zum Sozialstaat. Dabei stehen vier zentrale Punkte im Mittelpunkt der VdK-Aktion „JaSozial“ zur Bundestagswahl: Die Einführung einer Rente für Alle, die dafür sorgt, dass das Rentensystem gestärkt wird. Das Bekämpfen von Armut jeden Alters, sodass insbesondere Kinder, Frauen und Seniorinnen und Senioren sorgenfrei leben können. Die Verwirklichung von Teilhabe, damit alle Menschen, auch jene mit Behinderung, gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können. Die Umsetzung von einheitlichen und solidarischen Kranken- und Pflegeversicherungen, die die Versorgung gerechter macht und die Finanzierung stabilisiert.“

VdK

Nach dem Ende der Ampelkoalition haben sich die Fraktionsspitzen von SPD und Union auf einen Termin für eine mögliche vorgezogene Bundestagswahl verständigt: Die Neuwahlen sollen am 23. Februar 2025 stattfinden. Der Sozialverband VdK Deutschland (VdK) ruft in einer Pressemitteilung zu einem geordneten Wahlablauf und zu einer barrierefreien Gestaltung aller Wahllokale auf.

„Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass die Demokratie funktioniert“, wird VdK-Präsidentin Verena Bentele in der Mitteilung zitiert. „Eine schlecht vorbereitete Wahl würde nur weitere Unsicherheiten schüren, die das Land jetzt nicht gebrauchen kann. Eine Wahlwiederholung etwa, wie bei der vergangenen Bundestagswahl in Teilen von Berlin, wäre keine gute Basis für die neu gewählte Regierung.“
Zusätzlich zu einem reibungslosen Ablauf müsse unbedingt dafür gesorgt werden, dass alle Wählerinnen und Wähler das eigene Stimmrecht selbstbestimmt wahrnehmen können, fordert Bentele. „Das bedeutet auch, dass alle Wahllokale barrierefrei sein müssen. Jede und jeder sollte selbst entscheiden können, ob sie oder er per Brief oder im Wahllokal seine Stimme abgibt. Denn das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie.“

Dass in puncto Barrierefreiheit in Wahllokalen noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, untermauert der VdK in seiner Pressemitteilung mit Zahlen zur vergangenen Bundestagswahl: Bei dieser seien beispielsweise in Berlin knapp 18 Prozent, in Hannover rund 20 Prozent und in Sachsen-Anhalt über 39 Prozent der Wahllokale nicht barrierefrei gewesen. Der Verband fordert deshalb neben barrierefreien Zugängen in alle Wahllokale eine leichte Erreichbarkeit der Wahllokale sowie Hilfestellungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.

(Quelle: VdK)

DGB arbeitsmarktaktuell

Im Jahr 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet und sich verpflichtet, die Gesellschafft zunehmend inklusiv zu gestalten. Das bedeutet, Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Möglichkeiten zur Teilhabe in der Gesellschaft haben - dies gilt insbesondere für die Bereiche Schule, Ausbildung und Arbeit. Anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember untersucht die DGB-Studie, wie inklusiv die berufliche Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen 15 Jahre nach Unterzeichnung der UN-BRK ist.

PDF-Download der DGB-Studie: www.dgb.de

Veranstaltungs-Tipp

Zum 1. Januar 2025 steigen die Beiträge der Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die nicht die gesetzliche Beschäftigungspflichtquote für Menschen mit Schwerbehinderungen erfüllen. Damit wird eine langjährige Forderung des DGB umgesetzt. Was können die Interessenvertretungen in den Unternehmen und Dienststellen für mehr Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen jetzt tun? Die virtuelle Fachveranstaltung des DGB soll Handlungsmöglichkeiten für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und Personalräte aufzeigen und einen Austausch über gesetzliche Rahmenbedingungen, Unterstützungsmöglichkeiten und Best-Practice-Beispiele ermöglichen.

Format: Virtuelle Veranstaltung am 5. Februar 2025 von 14 bis 16 Uhr

Anlässlich der in dieser und der vergangenen Legislatur auf den Weg gebrachten Neuerungen (Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber, Einführung einer vierten Staffel in der Ausgleichsabgabe) hoffen wir auf einen notwendigen Schub hin zu mehr Inklusion am Arbeitsmarkt. Um das Thema voranzubringen, planen wir eine Fachdiskussion für und mit Interessenvertretungen aus den Unternehmen und Dienststellen sowie weiteren Expert*innen bei der wir innerbetriebliche Handlungsansätze aufzeigen möchten.

Die Fachdiskussion findet virtuell per MS-Teams statt. Dieses ist barrierefrei.

Für den Versand des Einwahllinks benötigen wir Eure/Ihre Mailadressen! Der DGB, Bereich Arbeitsmarktpolitik bittet deshalb um Anmeldung unter: amp@dgb.de, Stichwort: SBV-Fachtagung 5.2.

Medien-Tipp

Jan Böhmermann fand klare Worte: Inklusion – Mangelhaft! Menschen mit Behinderung sind in Deutschland oft mit Barrieren konfrontiert. Sie können an selbstverständlichen Dingen nicht teilnehmen. Einrichtungen wie Förderschulen und Werkstätten tragen häufig weiter zur Ausgrenzung bei.

Link zur ZDF-Mediathek: www.zdf.de/comedy

Die Sendung entstand in Zusammenarbeit mit dem Rechercheprojekt der Süddeutschen Zeitung und andererseits

Beauftragte

Erstmals legen acht Beauftragte einen gemeinsamen Bericht zu „Diskriminierung in Deutschland“ vor. Sie fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zügig umzusetzen, um Menschen in Deutschland besser vor Diskriminierung zu schützen. Gemäß § 27 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist der Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung gemeinsam mit den in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages alle vier Jahre vorzulegen. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick darüber, wer in Deutschland Diskriminierung erlebt, wie viele Menschen sich beraten lassen und welche Diskriminierungserfahrungen sie berichten. Grundlage sind Beratungsanfragen und Eingaben an die Beauftragten im Zeitraum 2021–2023.

Darüber hinaus wurden Beratungsanfragen an Landesantidiskriminierungsstellen, an kommunale sowie an unabhängige zivilgesellschaftliche Beratungsstellen abgefragt und für den Bericht ausgewertet.

Rund 20.600 Ratsuchende wandten sich im Berichtszeitraum an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie berichteten von Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder wegen der sexuellen Identität. Besonders häufig meldeten sich Betroffene, die rassistisch oder antisemitisch diskriminiert wurden. Die Zahl der Beratungsanfragen steigt kontinuierlich an.

Mit der Datensammlung und den Empfehlungen aus unterschiedlichen Perspektiven ist Bericht die zentrale, aktuelle Analyse zum Thema Diskriminierung in Deutschland. Er enthält darüber hinaus sechs gemeinsame Empfehlungen, in denen die Beauftragten besonderen Handlungsbedarf herausstellen. Insbesondere wird ein unzureichender Diskriminierungsschutz kritisiert und die Umsetzung der Reform des AGG gefordert.

Die gemeinsamen Empfehlungen im Überblick:

  1. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz reformieren und rechtlichen Schutz vor Diskriminierung verbessern
  2. Antidiskriminierungspolitik aufwerten und stärker institutionalisieren
  3. Antidiskriminierungsberatung quantitativ und qualitativ ausbauen und langfristig absichern
  4. Barrieren abbauen und Zugang zu Gesundheitsversorgung gewährleisten
  5. Diskriminierungsschutz im digitalen Raum verbessern
  6. Diskriminierung in öffentlichen Einrichtungen vorbeugen und professionell bearbeiten

Auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes können Sie den Bericht, auch als Kurzfassung, digital abrufen oder als Publikationen bestellen.

Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie einen Überblick über die Inhalte und zentrale Punkten des Berichts.

Info

Die Wertmarke, die schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G, aG oder Gl im Schwerbehindertenausweis für die freie Fahrt im ÖPNV erwerben können, wird teurer. Sie kostete bislang 91 Euro pro Jahr und 46 Euro für ein halbes Jahr. Ab dem 01.01.2025 erhöht sich die Eigenbeteiligung auf 104 Euro für ein Jahr und 53 Euro für 1/2 Jahr.

Deutsches Institut für Menschenrechte

Landesaktionspläne sind ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in den deutschen Bundesländern.
Es existiert mittlerweile ein breiter Erfahrungsschatz rund um Aktionspläne, von der Konzeption über die Umsetzung bis zur Fortschreibung. Die vorliegende Analyse untersucht die Prozesse im Zusammenhang mit den Aktionsplänen und verdeutlicht, welche Ansätze sich bewährt haben. Dabei stellt sie insbesondere gute und überzeugende Lösungen zur Erfüllung menschenrechtlicher Mindeststandards hinsichtlich der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen vor.

Anhand von vorhandenem Dokumentationsmaterial und Interviews mit den Behindertenbeauftragten der Länder beziehungsweise deren Geschäftsstellen identifiziert die Analyse aktuelle Trends bei der Arbeit mit Aktionsplänen. Es wird deutlich, dass Partizipation eine zentrale Herausforderung darstellt. Ein Ergebnis dieser Analyse ist allerdings, dass mittlerweile eine Vielzahl geeigneter Ansätze in den Ländern verwirklicht wurden, mithilfe derer es gelingen kann, den Anforderungen der UN-BRK auch in dieser Hinsicht gerecht zu werden. Wenn Länder daran scheitern, Prozesse partizipativ und transparent zu gestalten, dann ist dies in der Regel die Folge mangelnden Ressourceneinsatzes oder fehlender politischer Priorisierung

PDF-Download auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Fehlende Barrierefreiheit

Mitte 2025 wird die Barrierefreiheit für Online-Publikationen Pflicht. Produkte müssten dann so in Online-Shops auffindbar sein, dass sie von Menschen mit visuellen oder anderen Einschränkungen gut genutzt werden können.

Deutsche Unternehmen verschenken im digitalen Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen ei n Umsatzpotenzial in Milliardenhöhe. So sind nach einer Studie der Unternehmensberatung Accenture, die dem Handelsblatt exklusiv vorliegt, knapp 90 Prozent aller Websites nicht barrierefrei. Das heißt, sie sind für Menschen mit Behinderung nicht oder nur schlecht zugänglich.

So schrieb das Handelsblatt im Juni des letzten Jahres.

Psychotherapeuten

Mit einer Resolution appelliert der 45. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, parteiübergreifend Verantwortung für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu übernehmen und schnell zu handeln. Diese und weitere Resolutionen des 45. DPT stehen auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum Download zur Verfügung.

Das Ampel-Aus könnte ein schwerer Schlag für Patient*innen mit psychischen Erkrankungen und die Stärkung der psychischen Gesundheit werden. Dringende Reformen dürfen nicht kurz vor der Verabschiedung im Deutschen Bundestag gestoppt werden!

 

Recht

Im November hat das Sozialgericht Braunschweig (erneut) eine Klage auf Anerkennung einer COVID-19-Infektion als Arbeitsunfall in einem Einzelfall abgelehnt.

Geklagt hatte ein Pförtner, der bei einem Konzern im Pförtnerhaus tätig ist. Dort saßen drei Mitarbeitende gemeinsam. Nachdem ein Kollege aus der Schicht an Corona erkrankt war, führte der Kläger zu Hause einen Selbsttest durch, welcher ein positives Ereignis anzeigte. Sein Arbeitgeber teilte daraufhin der zuständigen Berufsgenossenschaft mit, dass sich der Kläger vermutlich während seiner beruflichen Tätigkeit mit dem Covid-19-Virus infiziert habe.

Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung der Infektion mit dem Covid-19-Virus als Arbeitsunfall ab.  Ein Arbeitsunfall im Sinne von § 8 Abs.1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) habe nicht vorgelegen, da nicht sicher ausreichend nachgewiesen sei, dass der Kläger sich während seiner versicherten Tätigkeit bei einer infektiösen Person (sog. Indexperson) angesteckt habe. Besonders gefährdete Arbeitsbedingungen für eine Infektion hätten nicht vorgelegen. Vor dem Hintergrund der Corona Pandemie, handle es sich bei einer Infektion mit dem Corona Virus nicht um einen Arbeitsunfall, sondern um die Realisierung einer Allgemeingefahr im Rahmen der Pandemie.

Demgegenüber meint der Kläger, dass es sich bei der Infektion mit dem Covid-19-Virus um einen Arbeitsunfall handelt, da eine Übertragung im privaten Bereich auszuschließen sei. Neben den Kontakten am Arbeitsplatz hätten keine weiteren Infektionsmöglichkeiten bestanden.

Das Sozialgericht Braunschweig hat die Rechtsauffassung der Berufsgenossenschaft bestätigt. Die Tätigkeit des Klägers als Pförtner während der Zeit der Infektion mit dem Covid-19-Virus ist zwar in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Es fehlt jedoch insbesondere an der Voraussetzung, dass eine versicherte Verrichtung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zum Unfallereignis (hier der Infektion mit dem COVID-19-Virus) geführt hat. Denn insoweit ist nicht bereits im Vollbeweis zu sichern, dass es eine Indexperson gegeben hat. Der Kläger könne selbst Indexperson gewesen sein. Möglich sei auch, dass der Kläger sich im privaten Umfeld z.B. im Kontakt mit seiner Ehefrau oder bei Einkäufen infiziert habe, da im November 2021 das Infektionsgeschehen auf einem Höhepunkt war. Die Folgen dieser objektiven Beweislast habe der Kläger zu tragen. Auch der Verweis des Klägers auf erhöhte berufliche Risiken in Bezug auf eine Ansteckung mit dem Covid-19-Virus überzeugte die Kammer nicht, da in diesem Einzelfall ein konkretes Ansteckungsereignis nicht festgestellt werden konnte.

SG Braunschweig, Gerichtsbescheid vom 11. November 2024, S 29 U 33/23, nicht rechtskräftig

Lese-Tipp

Die Unternehmensleitung stellt sich quer, die betroffenen Kollegen, die die SBV beraten und begleiten soll, sind enttäuscht und Betriebs- und Personalräte fühlen sich in ihren Kompetenzen beschnitten: Nicht immer – aber leider allzu häufig – finden Vertrauenspersonen einer SBV sich als Einzelkämpfer zwischen den Fronten wieder. Um auf diese Situationen vorbereitet und ihnen gewachsen zu sein, sind vielfältige Kompetenzen erforderlich: Neben fundierten Kenntnissen der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind Kommunikationsfähigkeiten von enormer Bedeutung. Dieser Fokusbeitrag beleuchtet daher die Frage, warum Kommunikationsfähigkeiten so enorm wichtig sind und worum genau es dabei konkret geht.

„Erfolgreich kommunizieren als Schwerbehindertenvertretung“, ein interessanter Artikel in der Zeitschrift SBVdirekt 04/2024 des VdK Baden-Württemberg e.V.

Recht | Arbeitsgericht Berlin

Ein Beschäftigter, der in einer Chatgruppe mit 1.000 Mitgliedern Arbeitskolleg*innen bedroht, indem er eine Fotomontage verbreitet, die das Erschießen von Gewerkschaftsmitgliedern assoziiert, kann sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen. Eine solche Drohung stellt eine Störung des Betriebsfriedens dar, die eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt.

Link zum Urteilskommentar: www.verdi-bub.de

Lese-Tipp

Unsichtbare Behinderungen sind Beeinträchtigungen, die von außen nicht sofort erkennbar sind, aber für die Betroffenen erhebliche Auswirkungen auf ihr tägliches Leben haben. Dazu zählen Erkrankungen wie beispielsweise Krebs, Multiple Sklerose, Diabetes oder Epilepsie sowie psychische Erkrankungen wie Depressionen, bipolare Störungen oder Angststörungen. Auch Lernschwierigkeiten, Gehörlosigkeit, chronische Schmerzen, Hirnverletzungen und Autismus gehören dazu. Schätzungsweise lebt etwa eine von zehn Personen mit einer unsichtbaren Behinderung.

Link zum Artikel: www.barrierefrei-magazin.de

Tipp

ZB Digitalmagazin | Ausgabe 4/2023

Barrierefreiheit – das ist die Rampe vor der Tür, der große Fahrstuhl mit Braillezeichen und Sprachsteuerung, die großzügige Toilette mit Haltegriffen oder das Blindenleitsystem. Aber eigentlich ist Barrierefreiheit noch viel mehr, oftmals umfasst sie Bereiche, die wir nicht sofort sehen, hören, spüren können. ZB beschäftigt sich in einer neuen Serie mit den verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit. Im ersten Teil geht es zunächst ums Allgemeine: Barrierefreiheit, was ist das eigentlich? Und was hat sie mit Teilhabe am Arbeitsleben zu tun?

Link zum Artikel: www.bih.de

Recht | Arbeitsgericht Berlin G.BA

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) für eine koordinierte berufsgruppenübergreifende Versorgung bei Verdacht auf Long-COVID oder eine Erkrankung, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweist, kann ab dem 1. Januar 2025 ihre Wirkung entfalten. Der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat zu diesem Stichtag nun die bislang noch ausstehenden Abrechnungsziffern für die in diesem Rahmen von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten zu erbringenden Leistungen festgelegt. Ziel der Long-COVID-Richtlinie des G-BA ist es u.a., dass die oft unspezifischen Symptome standardisiert abgeklärt werden und je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung die ambulanten Strukturen und Angebote bedarfsgerecht genutzt werden. Damit dies gelingt, soll eine ärztliche Ansprechperson, in der Regel wird das eine Hausärztin oder ein Hausarzt sein, die notwendigen Untersuchungen und Behandlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten koordinieren.

Zum vollständigen Text der Pressemitteilung

DGUV-Statistiken

Prävention vor Reha vor Rente – nach diesem Grundsatz arbeitet die gesetzliche Unfallversicherung. Das bedeutet: Durch umfangreiche Investitionen in Prävention, Unfälle zu verhindern und die Gesundheit der Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wiederherzustellen. Dafür werden alle geeigneten Mittel eingesetzt: eine gute medizinische Versorgung sowie Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe. Die Grafiken fassen das Engagement der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahr 2023 in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Rentenzahlen zusammen.

Link zur Website: www.dguv.de

Reha-Info 6/2024

Crossroads-Projekte von Handicap International (HI) in Deutschland

Schätzungsweise 10 bis 15 Prozent aller Geflüchteten weltweit sind Menschen mit Behinderung. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums leben derzeit ca. 3,3 Millionen Schutzsuchende in Deutschland. Dazu zählen alle Ausländerinnen und Ausländer, die aufgrund unterschiedlicher humanitärer Gründe1 einen Aufenthaltstitel haben sowie Asylbewerberinnen und -bewerber im Verfahren sowie solche, die abgelehnt wurden. Crossroads HI geht daher für Deutschland von 330.000 bis 495.000 Schutzsuchenden mit Behinderung aus.

Link zum Artikel: www.bar-frankfurt.de

graswurzel Revolution

Ab dem 01. September 1939 setzte die deutsche NS-Regierung – parallel zum Überfall auf Polen und Weltkriegsbeginn – einen Erlass Hitlers zur Ermordung von Menschen mit physischen und psychischen Behinderungen um. Den „Euthanasie“-Morden fielen in den folgenden Jahren fast 300.000 Menschen zum Opfer. Anlässlich des 85. Jahrestages fanden im September 2024 in mehreren Städten Veranstaltungen und Ausstellungen zur Erinnerung an die Opfer der „Euthanasie“-Morde statt. Heute nimmt die Diskriminierung wieder zu, bei der behinderte Menschen Vorurteilen, Benachteiligung und Vorbehalten ausgesetzt sind, weil aus der Behinderung auf den Wert eines behinderten Menschen geschlossen wird. Für behinderte Menschen ist die Kontinuität der Menschenfeindlichkeit und die Gefahr durch die AfD und andere Wiedergänger des Faschismus extrem. Das macht der folgende Beitrag zweier direkt vom Ableismus betroffener Aktivistinnen deutlich. (GWR-Red.)

Link zum vollständigen Artikel: www.graswurzel.net

Aus dem Bundestag

Mit der Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Bundes befasst sich die Unionsfraktion in einer Kleinen Anfrage (20/13114). Durch barrierefreie digitale Angebote könne allen Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben ermöglicht werden. Technologischer Fortschritt bedeute auch Chancen für den Alltag von Menschen mit Behinderungen. Dies betreffe insbesondere staatlich angebotene Leistungen, heißt es in der Anfrage.

Die Abgeordneten wollen wissen, welche digitalen Angebote von Bundesbehörden im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes betrieben werden und welche dieser Angebote barrierefrei ausgestaltet sind.

hib – heute im bundestag | Nr. 899 | 30.12.2024

Medien-Tipp

Kommunikation ist ein Lebensmittel. Sich visuell zu orientieren, Zeichen erkennen und lesen zu können, ist mehr denn je Voraussetzung dafür, sich in der Welt zurechtzufinden und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Kommunikationsdesign hilft dabei, den Zugang zu Menschen, Wissen und Welt zu öffnen.

Freie Zugänglichkeit zu Information und Kommunikation ist daher auch eine zentrale Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 in Kraft getreten ist. In Deutschland leben rund eine Millionen sehbehinderte Menschen, die selbst mit Sehhilfen über weniger als 30 % ihrer Sehkraft verfügen.1 Angesichts des demografischen Wandels wird diese Zahl in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Aber auch »Normalsichtige« profitieren bei ungünstigen Sichtverhältnissen, geringer Beleuchtung, Stress oder Leseschwächen von gut lesbarer Gestaltung. Durch inklusives Kommunikationsdesign werden Informationen für möglichst viele Menschen – unabhängig von ihrer Sehfähigkeit – lesbar und verständlich gestaltet. Es ist gleichermaßen zugänglich und attraktiv.

Link zur Website: www.leserlich.info

ver.di-Forum Nord & Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

Die 14. Auflage der SBV-Fachtagung vom ver.di-Forum Nord In Kooperation mit dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V. wirft seine Schatten voraus.

2025 findet die 14. SBV-Fachtagung mit den Schwerpunkten: „Arbeits- und Sozialrecht, Rechtsfragen rund um das Thema KI und Digitalisierung“ statt. Auch das EU-Arbeits- und Sozialrecht und die Bedeutung für die Arbeit der SBVen wollen wir näher beleuchten, uns dem vermeintlich heiterem Thema Cannabis-Legalisierung und seinen Auswirkungen auf das Arbeitsrecht widmen. Die Themen schwierige Gesprächssituationen oder Möglichkeiten der Zusammenarbeit der SBV mit inner- und außerbetrieblichen Akteur*innen wird neben vielen anderen wichtigen Fachforen ebenfalls abgebildet.

Auch für diese Tagung sind wieder Expert*innen des Arbeits- und Sozialrechts als Referentinnen und Referenten dabei, die für die Arbeit der SBV und der betrieblichen Interessenvertretungen erforderliche Kenntnisse vermitteln.

Informationen und Anmeldung: www.verdi-forum.de

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

In diesem eintägigen Seminar vermitteln wir einen vertiefenden Überblick über die Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente für Menschen mit einer Schwerbehinderung.  Es werden die Unterschiede zwischen der Erwerbsminderungsrente und der Rente wegen Schwerbehinderung erläutert. Den Teilnehmenden wird aufgezeigt, wie sie betroffene Kolleginnen und Kollegen unterstützen können, wie die Wege der Antragsstellung aussehen und welche Möglichkeiten es für Betroffene gibt.

Unsere Fachreferent*innen, die über sehr umfassende Erfahrungen und Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügt, stehen euch mit Rat und Tat zur Seite. Ihr fundiertes Wissen und ihre praktischen Tipps helfen euch dabei, die komplexen Zusammenhänge besser zu verstehen und anzuwenden. Neben dem fachlichen Input bietet das Seminar auch Raum und Möglichkeiten individuelle Fragen zu klären.

Informationen und Anmeldung: www.bw-verdi.de

Anmeldung für den SBV InfoBrief

Wenn Sie gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchten,
schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht:

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Betreff: Abo SBV InfoBrief

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