Januar 2024

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 53

Liebe Kolleginnen und Kollegen ……

…… an dieser Stelle wünsche ich allen Leserinnen und Lesern, allen Interessierten und kritischen Begleiterinnen und Begleitern ein gesundes, glückliches neues Jahr! Wenden wir uns gemeinsam gegen die anhaltenden Versuche, unsere Gesellschaft zu spalten, geben wir Demagogen und Hetzern keine Chance!

Wenn Theresia Degener bei einer Veranstaltung anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderungen davon sprach, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Vergessenheit geraten ist und Aussonderung und Diskriminierung zunehmen, sollte uns das nicht nur hellhörig machen, sondern im neuen Jahr 2024 noch aktiver werden lassen! Die deutsche Gesetzgebung sei in Bezug auf segregierende Einrichtungen für behinderte Menschen, also Sonderschulen, besondere Wohnformen und Werkstätten mit der Doktrin „separate but equal/getrennt aber gleich“ zu vergleichen, die jahrzehntelang die Rassentrennung in den USA legitimierte, sagte Marcus Schefers, der Berichterstatter für Deutschland bei der Staatenprüfung in Genf war. Starke Worte, die hoffentlich auch in der deutschen Politik Widerhall finden!

In der Behindertenpolitik wird immer wieder gern vom langen Atem geredet, der nötig wäre, Inklusion umzusetzen. Mir würden, wenn noch die Möglichkeit bestünde, dabei jedes Mal tausend graue Haare wachsen! Vor allem politisch Verantwortliche rechtfertigen mit der Metapher vom langen Atem gern die ungenügende und zu langsame Umsetzung der entsprechenden Anforderungen der UN-BRK. Prof. Dr. Sigrid Arnade (DBR) setzte dem Konzept des langen Atems anlässlich des Welttages sehr passend die nötige „brennende Ungeduld“ entgegen, die viele behinderte Menschen haben, wenn sie auf die mangelnde Umsetzung ihrer Menschenrechte blicken. Ich schlage vor, lieber einmal kräftig Atemholen und dann mit Power durchstarten!

Dass die Politik bremsen kann, zeigt sich z.B. anhand der Ausgleichsabgabe, bzw. derer Verwendung, die zwar ab dem 1. Januar 2024 für ungenügende Teilhabe erhöht wird und für Totalverweigerer eine neue 4. Stufe (720 Euro) bereithält. Wer keine schwerbehinderten Menschen einstellte, dem drohte bislang (theoretisch) ein Bußgeld. Das ist nun aber vorbei. Warum? Die SPD-Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Kerstin Griese argumentierte im Gesetzgebungsverfahren, das Bußgeld sei ein „stumpfes Schwert“ und werde daher vom Ministerium abgeschafft. 2022 seien bundesweit nur sechs Bußgeldverfahren durchgeführt worden. WOW! Die zuständige BA unternimmt nichts und als Konsequenz wird das Bußgeld abgeschafft! Sechs Verfahren, bei 40.000 Unternehmen, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen! Stimmt allerdings so auch nicht, wie „ZEIT ONLINE“ und „fragdenstaat.de“ in gemeinsamer Recherche herausgefunden haben. Nur gegen ein einziges Unternehmen bundesweit wurde 2022 überhaupt ein Ermittlungsverfahren wegen der Nichtbeschäftigung von Schwerbehinderten eingeleitet. Aber ein Bußgeld verhängte die Arbeitsagentur auch in diesem Fall nicht.

Es ist einem Rechtsstaat unwürdig, dass er die Schwächsten nicht schützt!
(Prof. Franz-Josef Düwell)

Weiter geht es mit einem anderen schlechten Beispiel: Entgegen des ausdrücklichen Willens des Bundestages hat die Bundesregierung im Oktober per Verordnung auf Druck des Bundesrates die Finanzierung für Sondereinrichtungen (WfbM) aus der Ausgleichsabgabe verlängert. Und so fließen noch enorm hohe Finanzmittel in die Werkstätten für behinderte Menschen, wobei z.B. die bayerische Sozialministerin Scharf erst jüngst wieder stolz betont, dass diese Förderung der Inklusion diene! Mit 5,5 Mill. Euro wird eine Werkstatt in Kaufbeuren geschaffen und eine in Aichach mit 3,8 Mill Euro gefördert. Mecklenburg-Vorpommern hingegen startet ein Beschäftigungsprogramm in Höhe von 11 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe mit der Förderung von Unternehmen ……..

Durch diese Entscheidung auf dem Wege einer Verordnung der Bundesregierung leiden die schwerbehinderten Beschäftigten und die inklusionswilligen Arbeitgeber*innen. Gewinner sind der Bund und die Länder, die Haushaltsmittel einsparen, so Franz-Josef Düwell.

Auch künftig können Unternehmen die Ausgleichsabgabe mit der Auftragsvergabe an WfbM verrechnen, bzw. die Ausgleichsabgabe als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. In Deutschland arbeiten etwa 300.000 Menschen in Werkstätten. Sie erbringen Leistungen im Wert von acht Milliarden Euro für die deutsche Wirtschaft, werden aber nicht als Arbeitnehmer*innen anerkannt.
Erinnern wir uns an die UN-Staatenprüfung aus vergangenem Oktober, in dessen Bericht Deutschland aufgefordert wird, die Beschäftigungsquoten für Menschen mit Behinderungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor durch(zu)setzen, auch durch wirksamere Maßnahmen als die derzeitige Ausgleichsabgabe, und die Zugänglichkeit und angemessene Vorkehrungen an Arbeitsplätzen sicher(zu)stellen. (jb - Eigene Übersetzung aus dem Englischen)

Über Menschenrechte wurde im Dezember anlässlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 viel gesprochen. Was im Hinblick auf die fortgesetzte russische Aggression in der Ukraine, den unmenschlichen Terror der Hamas, der Kriegsführung Israels im Gazastreifen, der Situation der palästinensischen Bevölkerung im Westjordanland und vieler anderer Kriegs- und Krisengebiete auf der Welt fast unwirklich erschien, aber genau deswegen noch notwendiger ist. Menschen leiden, hungern, werden vertrieben, geschunden und viele werden für ihr restliches Leben gezeichnet, wenn sie es denn behalten. Dabei ist klar, dass behinderte Menschen unter den qualvollen Bedingungen eines Krieges besonders leiden müssen. Sie sind häufig weniger mobil und/oder leiden an zusätzlichen Erkrankungen.

Der kürzlich verstorbene Wolfgang Schäuble bezeichnete 2015 die Zuwanderung der damals geflüchteten Menschen als „unser Rendezvous mit der Globalisierung“. Geht es so weiter auf der Welt, sollten wir uns über die Fortsetzung dieses Rendezvous nicht wundern. Fremdenfeindliche Hetze, Rassismus und nationalistische Parolen helfen da nicht weiter! Auch dass Politiker immer wieder wie Antidemokraten sprechen, ist kontraproduktiv. Ein Land, das man wie ein Container abschließen kann gibt es nicht, so die Journalistin Golineh Atai. Ansatzweise weiterhelfen würde die Verbreitung der Einsicht, dass nicht die Armen und Geschundenen auf dieser Welt die Sozialschmarotzer sind, sondern viele der weiterhin wachsende Zahl von Milliardären (ca. 240 in Deutschland) und Millionären, die häufig zu wenig zum Allgemeinwohl beitragen!
Ein guter Vorsatz für das neue Jahr gefällig?

Wir sollten schlechte Rede mit guter Rede kontern!
(Salman Rushdie)

Bei aller verständlichen pessimistischen Sicht auf die Welt, sollte uns der Optimismus im neuen Jahr nicht verloren gehen. Der Einsatz für soziale Gerechtigkeit bleibt notwendig und dazu gehört, die Politik weiterhin zur vollständigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu drängen!

In diesem Sinne, bleibt kritisch, kämpferisch und solidarisch

Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

Rückblick

Am 3. Dezember 2023 wird weltweit zum 31. Mal der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen begangen. Er soll die gleichberechtigte Teilhabe und umfassende Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen bekräftigen.

In Deutschland hat die Umsetzung des Menschenrechts auf Inklusion Rückschläge erlitten. Während zu Beginn der Umsetzungsphase nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 noch Aufbruchsstimmung herrschte und Erfolge verbucht wurden, haben sich die Sonderstrukturen inzwischen wieder durchgesetzt. In vielen Bundesländern werden neue „Förder“schulen gebaut, um Schüler mit Behinderungen auszusondern. Auch im Arbeitsmarkt hat die Ampelkoalition es versäumt, tatsächliche Strukturreformen umzusetzen. Nach wie vor werden viele Menschen mit Behinderungen auf „Werkstätten für behinderte Menschen“ (WfbM) verwiesen. Menschen mit Behinderungen, die die Werkstatt verlassen wollen, werden häufig besonders in der Rente schlechter gestellt. Entgegen des ausdrücklichen Willens des Bundestages hat die Bundesregierung im Oktober auch auf Druck des Bundesrates die Finanzierung für Sondereinrichtungen aus der Ausgleichsabgabe verlängert. Die Betriebe, die fahrlässig oder vorsätzlich keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen, müssen nach dem Willen der Regierungsparteien im Bundestag zukünftig nicht mehr mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen.

Auch im Bereich Barrierefreiheit kommt Deutschland nicht voran. Erst jetzt beginnen die Planungen des im Koalitionsvertrag versprochenen Aktionsplans für ein inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen. Dieser Plan sollte eigentlich schon letztes Jahr fertig sein. Jetzt spricht man von Sommer 2024. Es ist mehr als ein Verdacht, dass man offensichtlich den Aktionsplan immer weiter zeitlich verschiebt, um in dieser Wahlperiode keine Maßnahmen mehr umsetzen zu müssen. Gerade im Gesundheitswesen vermissen die Selbsthilfeverbände von Menschen mit Behinderungen die faire Beteiligung von Anfang an bei Gesetzgebungsverfahren, die sie betreffen. Von einer inklusiven Beteiligungskultur sind wir weit entfernt.

Die Politik muss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene die menschenrechtlichen Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen. Der Prüfbericht des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 8. September 2023 ist eine Blamage für Deutschland. Anstatt an den starren Sonderstrukturen festzuhalten, müssen Wege für ein selbstverständliches Miteinander von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen mit und ohne Behinderungen gefunden werden. Wer Inklusion will, sucht nach Wegen, wer sie nicht will, nach Begründungen.

Quelle: PM, 1. Dezember 2023

ver.di-Forum Nord und Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

Bereits zum 13. Mal findet unsere SBV-Fachtagung mit den Schwerpunkten: „Arbeitsrecht, Sozialrecht, rechtliche Entwicklung im SGB IX und Bundesteilhabegesetz für die Alltagsarbeit der SBV und die betrieblichen Interessenvertretungen“ statt.

Auch in diesem Jahr haben wir Expert*Innen des Arbeits- und Sozialrechts als Referentinnen und Referenten gewinnen können, die für die Arbeit der SBV und der betrieblichen Interessenvertretungen erforderliche Kenntnisse vermitteln.

In Vorträgen, Diskussionen und Workshops werden die speziellen Probleme der SBV thematisiert, gemeinsam bearbeitet und vertieft. Ein Schwerpunkt der Tagung wird der aktuelle Stand der politischen Entwicklungen rund um das Thema Inklusion sein. Wir freuen uns auf eine interessante Fachtagung, spannende Redebeiträge und vor allem angeregte Diskussionen.

Genaue Informationen und Anmeldung: www.verdi-forum.de

Rückblick

Anlässlich des Welttags behinderter Menschen lud der Deutsche Behindertenrat am 1.12.2023 zu einer Veranstaltung ein. Dieses Jahr wurde Deutschland vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft: Wie wurde die UN-BRK bis jetzt in Deutschland umgesetzt? In den Abschließenden Bemerkungen zu der Staatenprüfung spricht der Ausschuss Empfehlungen aus, an welchen Stellen dringender Handlungsbedarf besteht. BODYS-Leiterin Prof. Dr. Theresia Degener war eingeladen, die Abschließenden Bemerkungen in ihrer Bedeutung für die deutsche Politik und Gesetzgebung einzuordnen.

In einem kurzen Rückblick auf die Staatenprüfung in Genf erinnerte sie an das bewegende und beschämende Statement von Ausschussmitglied Marcus Schefers, der Berichterstatter für Deutschland war. Die deutsche Gesetzgebung in Bezug auf segregierende Einrichtungen für behinderte Menschen, also Sonderschulen, besondere Wohnformen und Werkstätten, verglich Schefers mit der Doktrin „separate but equal / getrennt aber gleich“, die jahrzehntelang die Rassentrennung in den USA legitimierte. Mit anderen Worten, Sondereinrichtungen sind verbotene Diskriminierung behinderter Menschen! Entsprechend betreffen die vier wichtigsten „Hausaufgaben“, die Deutschland vom UN-Fachausschuss (erneut) aufgegeben wurden: In den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit braucht es „personenzentrierte Inklusionsstrategien“ für die Umsetzung des Rechts auf Selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft, auf inklusive Bildung und auf inklusive Arbeit. Für das Recht auf Gewaltschutz fordert der Ausschuss von Deutschland eine intersektionale Gewaltschutzstrategie, die auch andere Diskriminierungsrisiken wie Geschlecht und Migrationshintergrund einbezieht.

Weitere Informationen auf www.bodys-wissen.de

Tipp

Das Projekt Teilhabe 4.0 lädt herzlich ein zur hybriden Fachtagung am 29. Februar 2024 ein. Zusammen mit Expert*innen und aus verschiedenen Perspektiven blicken wir auf die Möglichkeiten der Gestaltung von digitaler Barrierefreiheit in der Arbeitswelt.

Mit Keynotes, Podiumsdiskussionen und Best-Practice-Beispielen tauschen wir uns zu Strategien und Methoden aus, um den Wandel und die Zusammenarbeit in der Arbeitswelt zu begleiten.
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, eröffnet und begleitet die Fachtagung. Moderiert wird die Veranstaltung von Dörte Maack.
Die Fachtagung findet hybrid statt. Interessierte können im Kleisthaus Berlin teilnehmen – oder sich für eine Online-Teilnahme entscheiden.
Die Teilnahme ist kostenlos.

Link zur Website der Tagung: www.teilhabe40.de/fachtagung-2024

Recht

Das Sozialgericht Bremen (SG Bremen) hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) am 26. Oktober 2023 zur Übernahme von Fahrtkosten im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung verurteilt. Die stufenweise Wiedereingliederung nach § 44 SGB IX stelle eine eigenständige Leistung zur medizinischen Rehabilitation i. S. v. § 42 Abs. 1 SGB IX dar. Hiermit einhergehende Fahrtkosten sind gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 SGB IX als ergänzende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Sinne von § 64 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX zu übernehmen (S 14 R 125/19).

ver.di

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren" (Art. 1)
„Verbot der Diskriminierung“ (Art. 2)

Um die Gültigkeit dieser Rechte ausdrücklich auch für behinderte Menschen zu bekräftigen, haben die Vereinten Nationen 2006 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verabschiedet. Ein völkerrechtlich bindender Vertrag mit 50 Artikeln zu Themen wie Barrierefreiheit oder freie Wahl des Wohnortes.

Die UN-BRK stellt klar: „Behinderung ist kein Defizit, sondern Teil der menschlichen Vielfalt“.

Menschen mit Behinderungen sind auch heute noch stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkter als Menschen ohne Behinderungen.

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2009 ratifiziert und damit in geltendes Recht umgewandelt. Erst seitdem hat sich Deutschland aktiv verpflichtet, Menschen mit Behinderung volle Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, also ein Leben ohne Barrieren führen können: rein in den Bus, die Kneipe, das Wahllokal, die Arztpraxis und natürlich rein ins Berufsleben an einen barrierefreien Arbeitsplatz.

Mit dem Stand der Umsetzung in Deutschland waren die Vereinten Nationen bei der Staatenprüfung Ende August 2023 in Genf nicht zufrieden. Es herrscht vielfach ein Rückstand, beispielsweise bei der Wohnsituation von Menschen mit Behinderung oder der Inklusion in Schulen. Nicht nur hier wird ein großer Handlungsbedarf gesehen. Es ist Aufgabe des Staates nicht nur Recht zu setzen, wie mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch dafür zu sorgen, dass die gesetzten Rechte mit ihren Versprechen auf Teilhabe, auf Partizipation von den Menschen mit Behinderung auch gelebt werden können. Bei der UN-Behindertenrechtskonvention geht es nicht um ein Stück Papier, sondern um die Einhaltung der Menschenrechte.

Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist keine nette Geste oder Gefälligkeit – es ist die Umsetzung von fundamentalen Grundrechten. Das Grundgesetz sagt auch in Artikel 38: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter*innen des ganzen Volkes“. Um die Politik für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren, bedarf es in den Parlamenten deutlich mehr ‚Empowerment‘/Selbstermächtigung und damit mehr Aufmerksamkeit für die Menschen mit Behinderung. In allen Parteien braucht es mehr Verständnis und Empathie, Respekt und ‚Awareness‘/Bewusstsein für das Thema. Nur dann trauen sich mehr Menschen mit Behinderung ihr volles Potenzial zu entfalten, z. B. auch als Abgeordnete*r in einem Parlament zu sitzen. So könnte in den Parlamenten mehr Diversität, - und dadurch deutlich andere Sichtweisen-, hilfreich sein für die Politik allgemein und bei der Umsetzung der UN-BRK.

Eine gute und funktionierende Demokratie muss auch inklusiv denken und handeln. Demokratie braucht Inklusion!

Quelle: www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de

DGB

Schwerpunktthema der Befragung mit dem DGB-Index Gute Arbeit 2023 war die betriebliche Prävention. In der repräsentativen Befragung gaben 6.266 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Auskunft über ihren Gesundheitszustand, ihre Belastungssituation sowie über die Präventionsmaßnahmen in ihrem Betrieb.

Die Ergebnisse verdeutlichen, wie eng die Gesundheit der Beschäftigten mit ihren Arbeitsbedingungen zusammenhängt. Je stärker Arbeitsbelastungen ausgeprägt sind, desto schlechter werden Gesundheit und zukünftige Arbeitsfähigkeit eingeschätzt. Von den Beschäftigten, die mehreren körperlichen und psychischen Belastungsfaktoren ausgesetzt sind, geben lediglich 39 Prozent einen guten Gesundheitszustand an. Nur 7 Prozent der Hochbelasteten gehen davon aus, ihre Tätigkeit unter diesen Bedingungen bis zum Rentenalter durchhalten zu können.

Link zum DGB-Index Gute Arbeit 2023: www.index-gute-arbeit.dgb.de

Rückblick

„Teil sein! Ich mache mit beim Aktionsplan Inklusion“ - unter diesem Motto kamen am 6. Dezember auf Einladung des Niedersächsischen Sozialministeriums und des Büros der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen rund 300 Teilnehmende aus Zivilgesellschaft, Verbänden, Praxis und Politik sowie Verwaltung zur Inklusionskonferenz des Landes Niedersachsen in Hannover zusammen. Menschen mit Behinderungen haben dabei als Expertinnen und Experten in eigener Sache ihre Vorschläge und Ideen für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit in den Aktionsplan eingebracht.

Soweit die Einleitung der offiziellen Pressemitteilung.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom ver.di-Landesarbeitskreis Behinderten- und Teilhabepolitik war die Konferenz in Bezug auf das definierte Ziel des Landes unter der Überschrift „Inklusion im Arbeitsmarkt gestalten“, ernüchternd.

Offensichtlich standen die allgemeinen Ziele des Landes durch Beschluss der Landesregierung (Kabinett) bereits fest, und es ist daher nicht gewünscht gewesen, über diese mit der „Öffentlichkeit“ bzw. den Teilnehmenden in den Workshops zu diskutieren oder diese inhaltlich nach zu justieren. Es wurde seitens des federführende Sozialministerium (MS) und der Moderatorinnen in den themenbezogenen Workshops klar geäußert, dass es in dieser Phase „nur“ um die Ausgestaltung der Ziele mit Vorschlägen zu Maßnahmen ginge. „Nichts über uns ohne uns!“ Dieser Grundsatz galt also nur äußerst eingeschränkt!

Drei Ziele waren im Vorhinein definiert:

Die Anzahl der bewilligten Budgets für Arbeit steigt bis zum 31.12.2026 auf 750.

Die Zahl der Menschen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind, verringert sich durch Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bis 31.12.2026 jährlich um 1,0 Prozent.

Der Beschäftigungsanteil von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst ist erhöht.
Gerade das letztgenannte Ziel zeigt deutlich, dass sich das Land Niedersachsen wieder einmal davor drückt, sich dazu zu bekennen, wenigstens die vom Gesetzgeber geforderte Mindestbeschäftigungsquote von 5 Prozent zu erfüllen.

Die von LAK-Aktiven eingebrachten konkreten Vorschläge wurden bei der Zusammenfassung des Workshops nicht benannt. Sozialstaatssekretärin Arbogast stellte in Aussicht, dass alle Ergebnisse von den zuständigen Ministerien auf ihre Umsetzbarkeit und Tauglichkeit geprüft würden. Wie transparent diese Prüfung durch Begleitgremien oder Öffentlichkeit begleitet werden soll, blieb allerdings offen.

Das für den Aktionsplan federführende MS hat eine sogenannte Ideenbox auf dem Portal des MS freigeschaltet, in die auch die interessierte Öffentlichkeit ihre Vorschläge für die einzelnen Ziele einbringen kann.

Link: www.ms.niedersachsen.de

Sicherlich haben die SBVen im Lande sehr viele gute Ideen, wie die Beschäftigungsquoten speziell beim Land Niedersachsen, aber auch bei anderen Arbeitgebern zu steigern sind. Jobcarving, inklusive Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der Digitalisierung, Ausbildungsinitiativen und stärkere Einbindung der SBVen sind nur einige der Ideen, die die berufliche Teilhabe konkret fördern würden. Eine Kopie der Post an die Ideenbox kann gern an den SBV InfoBrief gesandt werden!

DGUV

Die Zahl der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen steigt seit Jahren. Besonders stark betroffen: Beschäftigte des Gesundheitswesens und der öffentlichen Verwaltung. Doch noch immer wissen zu wenige Führungskräfte, wie sie mit psychischen Erkrankungen in ihrem Team umgehen sollen. Die neue Ausgabe von top eins zeigt, wie Führungskräfte helfen können.

Inklusionsbarometer Arbeit

Auf den ersten Blick vermeldet das diesjährige Inklusionsbarometer Arbeit gute Nachrichten: Die Anzahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung ist ebenso gesunken wie die Arbeitslosenquote – die Nachwehen der Corona-Pandemie scheinen überwunden. Doch der zweite Blick zeigt: Menschen mit Behinderung werden auf dem Arbeitsmarkt weiterhin strukturell diskriminiert. Konjunkturelle Schwankungen und vor allem die unzureichende Einstellungsbereitschaft von Unternehmen stehen einer wirklichen Verbesserung der Inklusionslage entgegen. Nach wie vor beschäftigt mehr als ein Viertel der dazu verpflichteten Betriebe in Deutschland keine Menschen mit Behinderung.

Insgesamt zeichnet das elfte Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institutes ein gespaltenes Bild. Zwar hat sich die Anzahl der Arbeitslosen mit Behinderung im vergangenen Jahr um rund fünf Prozent auf 163.507 reduziert, doch die Erholung währt nur kurz: Betrachtet man die Entwicklung im laufenden Jahr, so zeigt sich, dass der Wert seit April wieder höher liegt als Ende 2022.

Entscheidend für die Zukunft der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt ist die Einstellungsbereitschaft der Arbeitgeber*innen. Auch hier macht sich Ernüchterung breit: Fast 175.000 Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben. Der Anteil der Arbeitgeber*innen, die all ihre Pflichtarbeitsplätze besetzen, fiel in diesem Jahr jedoch auf 39 Prozent und markiert damit den niedrigsten Wert seit Erscheinen des ersten Inklusionsbarometers. Jedes vierte Unternehmen, das eigentlich müsste, beschäftigt gar keinen Menschen mit Behinderung, sondern zahlt lieber die Ausgleichsabgabe.

Ein wichtiger Hebel für eine Verbesserung der Einstellungsbereitschaft können die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen – kurz: EAA – sein, die zum 1. Januar 2022 ihre Arbeit aufnahmen. Sie unterstützen Unternehmen hinsichtlich der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und sollen eine verlässliche Beratung und Begleitung gewährleisten. Die ersten Erfahrungen sind ermutigend: Im vergangenen Jahr hatten die EAA insgesamt bereits über 10.000 Betriebskontakte.

Link zum Inklusionsbarometer: www.aktion-mensch.de

Aus dem Bundestag

Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele meldepflichtige Arbeitsunfälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2022 sowie nach aktuellsten Zahlen gegeben hat. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (20/9515) unter anderem danach, wie viele tödliche Arbeitsunfälle es im genannten Zeitraum sowie nach aktuellsten Zahlen gab.

hib – heute im bundestag | Nr. 913 | Dienstag, 5. Dezember 2023

Recht

Ein Interessenvertreter schwerbehinderter Menschen der Freien und Hansestadt Hamburg hat zur Weiterführung dieses Amtes keinen Anspruch auf Hinausschieben seines Ruhestandes. Dies hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in einem Beschwerdeverfahren heute entschieden (5 Bs 145/23). Es hat damit eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt (Beschl. v. 23.11.2023, Az. 20 E 4656/23).

Seine Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen auf folgende Erwägungen gestützt: Das Interesse an einer Weiterführung eines Amtes einer gewählten Interessenvertretung sei von vornherein nicht geeignet, ein dienstliches Interesse für das Hinausschieben des Ruhestandes zu begründen. Die Interessenvertretungen nähmen ihre gesetzlichen Aufgaben unabhängig wahr. Sie entschieden, wie sie hierbei vorgingen, um diese Aufgaben sinnvoll, notwendig und effizient zu erfüllen. Die Zusammensetzung der Vertretungen unterlägen keinem Einfluss durch den Dienstherrn. Der Dienstherr bewerte daher auch nicht, ob die weitere Tätigkeit eines Beamten, der die gesetzliche Altersgrenze erreicht habe, in einer Interessenvertretung sinnvoll oder notwendig sei.

Davon abgesehen hat das Oberverwaltungsgericht auch nicht feststellen können, dass die bisherigen Aufgaben des Antragstellers sinnvoll oder gar notwendig nur von ihm wahrgenommen werden könnten. Bei der Vertretung der Interessen schwerbehinderter Beschäftigter handele es sich um ein Wahlamt, das für bestimmte Zeiträume übertragen werde. Das Gesetz nehme keine Rücksicht auf die Dauer oder Laufzeit bestimmter Projekte, in denen eine kontinuierliche und erfahrene Interessenvertretung an sich wünschenswert wäre. Der Antragsteller habe keine Umstände glaubhaft gemacht, die in seinem konkreten Fall eine andere Bewertung rechtfertigen könnten. Soweit sein Vertreter seinen Rücktritt angekündigt habe, wären die Folgen einer nicht arbeitsfähigen Schwerbehindertenvertretung nicht in der Ablehnung des Hinausschiebens des Ruhestandes des Antragstellers, sondern in der Entscheidung seines Vertreters begründet, sein ihm von den Wählerinnen und Wählern übertragenes Amt nicht auszuüben. 

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

AZ: 5 Bs 145/23

Aus dem Bundestag

Im Jahr 2022 sind 533 Personen durch einen Arbeitsunfall gestorben. Das geht aus dem aktuellen Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in Deutschland 2022 hervor, der nun als Unterrichtung (20/9835) vorliegt. Demnach haben sich im vergangenen Jahr rund 844.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle ereignet und damit rund 21.000 weniger als 2021. Die Unfallquote je 1.000 Vollarbeitnehmer lag bei 19,0 und damit niedriger als in allen Vorjahren (inklusive der von der Pandemie mit Lockdowns und Kurzarbeit geprägten Jahren 2020 und 2021). Dies gilt auch für die Zahl der Unfallrenten, die sowohl absolut (12.165) als auch bei der Quote je 1.000 Vollarbeiter (0,27) die niedrigsten Zahlen seit der Aufzeichnung aufweisen.

Die Entwicklung der Kennzahlen zu Berufskrankheiten ist laut Bericht nach wie vor deutlich von der Covid-19-Pandemie geprägt: Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit war mit rund 374.500 erneut deutlich höher als 2021 (rund 232.200). Dabei ist der Anteil, der auf Infektionskrankheiten zurückzuführen ist, in diesem Jahr mit 79 Prozent noch mal höher als 2021 (66 Prozent). Ähnliche Entwicklungen zeigen sich auch bei den anerkannten Berufskrankheiten (rund 201.700 gegenüber rund 126.000 im Jahr 2021), ebenfalls mit gestiegenem Anteil an Infektionskrankheiten (90 Prozent 2022 gegenüber 81 Prozent 2021).

hib – heute im bundestag | Nr. 955 | Montag, 18. Dezember 2023

Deutsches Institut für Menschenrechte

Am 4. Dezember hat das Deutsche Institut für Menschenrechte den aktuellen Menschenrechtsbericht 2023 in Berlin vorgestellt. Dabei weist es auch auf Handlungsnotwendigkeiten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hin.

Im Kapitel „Gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen verbessern“ empfiehlt das Institut dringend Reformen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Der Fokus liegt dabei auf der Verankerung einer Verpflichtung dahingehend, dass auch private Akteur*innen, also etwa private Unternehmen oder Anbieter*innen von Gesundheitsdienstleistungen, zur Barrierefreiheit und der Bereitstellung von angemessenen Vorkehrungen verpflichtet werden. Außerdem ist für einen effektiven Rechtsschutz die verbesserte Ausgestaltung des Verbandsklagerechts im BGG und die Aufnahme eines solchen im AGG dringend zu empfehlen.

Im Kapitel „Selbstbestimmtes Leben braucht barrierefreien Wohnraum“ wird der eklatante Mangel an Wohnraum für Menschen mit Behinderungen sowie für ältere und pflegebedürftige Menschen behandelt und darauf hingewiesen, dass die für die kommenden Jahre zu erwartende Versorgungslücke von über zwei Millionen Wohnungen nicht mit den bisherigen Regelungen und Maßnahmen geschlossen werden kann, insbesondere nicht mit den jetzigen baurechtlichen Vorschriften. Das Institut empfiehlt daher den Ländern, hier nachzubessern und dabei die völkerrechtlichen Vorgaben zu beachten. Außerdem sollten Bund und Länder im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung nur noch barrierefreie Wohnungen fördern.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte als nationale Menschenrechtsinstitution gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen legt diesen Bericht seit 2016 jährlich dem Bundestag vor (gemäß § 2 Abs. 5 Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte).
Der achte Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland umfasst den Zeitraum 1. Juli 2022 – 30. Juni 2023 und beschäftigt sich in diesem Jahr mit folgenden Themen:

  • Schwerpunktthema: Risiken rassistischer Diskriminierung durch polizeiliche Datenverarbeitung
  • Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sicherstellen
  • Versammlungsfreiheit in Gefahr? Raum für Klima Aktivismus erhalten
  • Politische Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen stärken
  • Gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen verbessern
  • Selbstbestimmtes Leben braucht barrierefreien Wohnraum

Der Bericht kann auf unserer Website als Langfassung und Kurzfassung (Deutsch/Englisch) abgerufen werden: www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsbericht2023

Aus dem Bundestag

Die Fraktion Die Linke will in einer Kleinen Anfrage (20/9518) an die Bundesregierung wissen, welche für den Tourismus relevanten Bundesgesetze und Verordnungen seit dem Inkraftreten von Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport) im März 2009 überprüft, geändert oder neu verabschiedet worden sind.

Weiter wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wie viele touristische Einrichtungen es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gibt und wie viele davon umfassend oder bedingt barrierefrei und wie viele nach dem Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ zertifiziert sind.

Gefragt wird außerdem, warum im „Beirat für Fragen des Tourismus beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz“ keine Vertretung der Menschen mit Behinderungen eingebunden ist und ob geplant sei, dies zeitnah zu ändern.

hib – heute im bundestag | Nr. 915 | Dienstag, 5. Dezember 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss

Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten ab heute nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Ärztin oder der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen. Die Details für eine telefonische Krankschreibung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner öffentlichen Sitzung am 7. Dezember 2023.

Link zum vollständigen Text der Pressemitteilung

Arbeitsunfähigkeit

Schon während der Pandemie konnten sich erkrankte Beschäftigte telefonisch beim Arzt krankschreiben lassen. Nun gilt diese Regelung bei leichteren Erkrankungen für ein Attest von fünf Tagen dauerhaft, sofern die Patienten beim Arzt bekannt sind.

Ohne ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - kurz: AU - gibt es weder Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber noch Krankengeld von der Krankenkasse. Details regelt die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie. Der für diese Richtlinie zuständige gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat über eine entsprechende Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entschieden.

Näheres unter www.bund-verlag.de

NDR-Analyse

Zwei Drittel der Firmen im Norden verfehlen die gesetzliche Vorgabe zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Eine NDR-Analyse zeigt: Am besten schneidet Mecklenburg-Vorpommern ab, am schlechtesten Hamburg.

Menschen mit Behinderungen kämpfen täglich mit vielen Hürden - auch auf dem Arbeitsmarkt. Um sie besser beruflich zu integrieren, gibt es verschiedene gesetzliche Hebel. Einer davon ist die Beschäftigungspflicht. Danach müssen Firmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen fünf Prozent ihrer regulären Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Auszubildende und Referendare sind davon ausgenommen. Machen die Firmen das nicht, zahlen sie monatlich einen bestimmten Betrag.

Eine Analyse von NDR Data zeigt: Gut ein Viertel hat keinen einzigen schwerbehinderten Mitarbeiter eingestellt. Der Rest der Unternehmen erfüllt die Vorgabe nur teilweise.

Schaut man auf die norddeutschen Bundesländer im Einzelnen, werden deutliche Unterschiede sichtbar: So gelingt es in Mecklenburg-Vorpommern knapp der Hälfte der Unternehmen, die gesetzliche Quote zu erfüllen. In Hamburg hingegen schafft es nur gut ein Viertel der Firmen, genügend Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Niedersachsen und Schleswig-Holstein liegen im Mittelfeld.

Link zur NDR-Analyse: www.ndr.de

Tipp

ZB Digitalmagazin | Ausgabe 4/2023

Barrierefreiheit – das ist die Rampe vor der Tür, der große Fahrstuhl mit Braillezeichen und Sprachsteuerung, die großzügige Toilette mit Haltegriffen oder das Blindenleitsystem. Aber eigentlich ist Barrierefreiheit noch viel mehr, oftmals umfasst sie Bereiche, die wir nicht sofort sehen, hören, spüren können. ZB beschäftigt sich in einer neuen Serie mit den verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit. Im ersten Teil geht es zunächst ums Allgemeine: Barrierefreiheit, was ist das eigentlich? Und was hat sie mit Teilhabe am Arbeitsleben zu tun?

Link zum Artikel: www.bih.de

agnes@work

Die Handreichung „Barrierefreie PDFs“ unterstützt bei der Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente. Zahlreiche Grafiken und Praxisbeispiele veranschaulichen die Darstellung der einzelnen Arbeitsschritte. Zu jedem dieser Schritte liefert die Handreichung ausführliche Anleitungen zum Prüfen, Ergänzen und Korrigieren. Abgerundet wird dies durch die wichtigsten PDF-Tags. Jedes PDF-Tag wird durch ein Merkblatt mit Informationen zu dessen Aufbau und Verwendung ergänzt.

Die Handreichung richtet sich an Bildungsanbieter, Beschäftigte bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sowie generell an Unterstützungsakteure von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen.
Sie ist kostenlos auf der agnes@work Informationsplattform als barrierefreies PDF erhältlich.

Tipp

Ereignisse wie ein Herzinfarkt oder eine Bypass-Operation können das Leben von Betroffenen von Grund auf verändern. Oft fühlen sie sich völlig aus der Bahn geworfen. Doch mit einem gezielten Programm in einer kardiologischen Rehabilitation sollen sie sich körperlich wie psychisch möglichst gut erholen, damit sie wieder ein aktives Leben führen können.

Die Broschüre „Kardiologische Rehabilitation“ (2023) der Deutschen Herzstiftung stellt die Möglichkeiten der Rehabilitation bei unterschiedlichen Herzerkrankungen dar.

Link zur Broschüre (Bestellung oder Download): herzstiftung.de

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