Liebe Kolleginnen und Kollegen,
……. in letzter Zeit habe ich einige Male zu hören bekommen, dass ich mich über bestimmte hiesige Missstände doch nicht so aufregen solle. Die Menschen in der Ukraine hätten es deutlich schwerer, als ich mit meinen Problemen rund um Inklusion und sozialen Schieflagen im Land. Rumms, Diskussion beendet? Nein! Ja, es stimmt, die Not der Menschen in der Ukraine lässt nur Ignoranten mit einem Herz aus Stein kalt! Aber relativiere ich das Leid der Ukrainerinnen und Ukrainer, die von Angriffen der russischen Armee seit 10 Monaten terrorisiert werden, wenn ich soziale Missstände hier bei uns benenne? Ich bin der festen Überzeugung, dass dem nicht so ist! Insofern geht es im Jahr 2023 weiter, mit unseren Bemühungen die Inklusion in diesem Land einzufordern und die berufliche Teilhabe behinderter Menschen voranzubringen!
In diesem Sinne wünsche ich Frieden für die Menschen in der Ukraine und in anderen Kriegsgebieten und uns Allen Glück, Gesundheit und Kraft für die weitere Arbeit!
Einen satirischen Höhepunkt gab es mit der ZDF-Sendung „Die Anstalt“ vom 20. Dezember. Zum Jahresabschluss beschäftigen sich Max Uthoff, Claus von Wagner und ihre Gäste Barbara Ruscher, Kübra Sekin, Martin Fromme und Timo Wopp satirisch mit dem Thema Inklusion. Jede Pointe sitzt und beschreibt die Situation in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und im Bildungssystem. Der dazugehörige Faktencheck liefert Hintergrundinformationen.
Wer Inklusion will, sucht Wege;
wer sie nicht will, sucht Begründungen.
(Hubert Hüppe | ehm. Beauftragter der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung)
Die betrieblichen SBV-Wahlen sind schon wieder Geschichte. Allen Gewählten erreicht auf diesem Wege noch einmal ein herzlicher Glückwunsch! Und all denjenigen, die aus welchem Grund auch immer, nicht mehr amtieren, gilt ein großes Dankeschön für die geleistete Arbeit in der Vergangenheit! Nun müssen noch die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretungen gewählt werden. Allen ver.di-Kandidatinnen und Kandidaten drücken wir hierfür die Daumen! Starke SBVen gibt es mit den organisierten Kolleginnen und Kollegen und ihren Gewerkschaften!
Nun gilt es für Neugewählte, die ersten Schritte zu unternehmen, sich bekannt zu machen und die Bildungsmaßnahmen zu planen. Tipps für die ersten Schritte und das weitere Vorgehen gibt es auf den Know How-Seiten vom Bildungswerk ver.di. Die Termine für die Grundlagenseminare und weiter Angebot für Interessenvertretungen des ver.di-Bildungswerkes Niedersachsen gibt es hier. Wir sehen uns auf der SBV-Fachtagung im Mai!
Geld ist rund und rollt weg, aber Bildung bleibt.
(Heinrich Heine | 1797 – 1856)
Nun liegt ein Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes vor, in dem vor allem die geplante Einführung einer vierten Stufe der Ausgleichsabgabe für „Nullbeschäftiger“ auffällt. Hoffen wir darauf, dass die Opposition in der Regierungskoalition – die FDP – es nicht noch schafft, diesen Teil der Reform zu verwässern! Wie schon fast befürchtet, fehlen auch in diesem Gesetzesvorhaben Maßgaben zur Stärkung des BEM! Die geplante Neuaufstellung des Beirats zur Versorgungsmedizin-Verordnung ist zu begrüßen, lässt aber auch darauf schließen, dass die VersMedV wieder in Bearbeitung gerät – da heißt es aufpassen!
Den größten Handlungsbedarf zur Herstellung von Barrierefreiheit identifizierten Menschen mit Behinderungen (lt. Bericht der Bundesregierung) in den Bereichen Öffentlicher Personenverkehr, Bauwesen, Wohnungen und Arbeitswelt (Nennung durch jeweils mehr als 80 % der Befragten)1.
Die „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ der Bundesregierung könnte einen ratlos zurücklassen, 13 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK, angesichts der vielen Baustellen in diesem wohlhabenden Land! Allenthalben wird zu vielen Anlässen der notwendige „Bewusstseinswandel“ in Bezug auf die Inklusion betont – die Realität lässt einen oft erschauern. Wann wird Behinderung in diesem Land kein Thema mehr sein, weil jede und jeder mit einer Behinderung, ob männlich oder weiblich, ob hellhäutig oder People of Color, LGBTQIA+ oder egal welcher Herkunft, gut leben kann?
Ich wünschte, wir würden uns weniger wünschen und mehr tun.
(Lisz Hirn | österreichische Philosophin und Künstlerin)
In diesem Sinne hoffe ich das erste Mal im neuen Jahr eine interessante Lektüre für alle Interessierten zusammengetragen zu haben und auf viele positive Momente in 2023
Jürgen Bauch
Spendenaufruf
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen weiter zu Spenden auf, damit den vor Krieg und politischen Repressionen Geflüchteten geholfen werden kann. Dazu hat der Verein „Gewerkschaften helfen“ folgendes Spendenkonto eingerichtet:
Spendenkonto: Gewerkschaften helfen e.V.
Nord LB
IBAN: DE40 2505 0000 0151 8167 90
BIC: NOLADE2HXXX
Stichwort: Gewerkschaftliche Ukraine-Hilfe
Appell
Gemeinsam weisen Handicap International, vier Landesbehindertenbeauftragte, zahlreiche Wohlfahrtsverbände und Fachverbände für Menschen mit Behinderungen sowie Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen in einem Appell darauf hin, dass grundlegende Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt werden. Besonders eine Identifizierung ihrer Unterstützungsbedarfe findet bei Ankunft nicht statt. Im Folgeprozess werden Hilfsbedarfe oft nicht erkannt, zum Beispiel beim Erhalt von Hilfsmitteln oder bei der Entscheidung über Wohnort und -form. Das hat sich insbesondere bei der Ankunft ukrainischer Geflüchteter als großes Problem herausgestellt.
Weitere Informationen beim „Netzwerk Artikel 3“.
Rolling Planet
Die Folgen der Pandemie sind für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt noch immer spürbar: Zwar sinken die Arbeitslosenzahlen nach Jahren der Krise wieder, gleichzeitig verschärft sich jedoch die Langzeitarbeitslosigkeit. Nahezu die Hälfte aller arbeitslosen Menschen mit Behinderung ist mindestens ein Jahr ohne Beschäftigung – ein Plus von über fünf Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr.
Erholung und Fortschritt der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt scheitern dabei insbesondere an der Beschäftigungsbereitschaft der Unternehmen. Zu diesem Ergebnis kommt das Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institutes, das in diesem Jahr zum zehnten Mal erscheint.
Quelle: www.rollingplanet.de
Bundesregierung
Das Bundeskabinett hat am 30. November 2022 – anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember – die von dem Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegten Eckpunkte „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ beschlossen.
Im Rahmen der Bundesinitiative wird die Bundesregierung rechtliche Regelungen weiterentwickeln, um die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich voranzutreiben. Sie wird dafür u.a. das Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz überarbeiten. Außerdem will die Bundesregierung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit alle in der Gesellschaft dafür sensibilisieren, wie Barrieren Menschen behindern können. Von Barrierefreiheit profitieren alle Menschen.
Für ihren Geschäftsbereich verpflichtet sich die Bundesregierung, für Barrierefreiheit am Arbeitsplatz und in der öffentlichen Information und Kommunikation zu sorgen. Sie will damit als gutes Beispiel für Länder, Kommunen und Privatwirtschaft vorangehen. Dafür baut die Bundesregierung u.a. das Beratungsangebot der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aus.
Getreu dem Motto "Nichts über uns ohne uns" wird die Bundesinitiative von einem Beirat begleitet. Dort bringen sich vor allem Menschen mit Behinderungen ein. Auch Länder, Kommunen, Wirtschaft und die Arbeitnehmerseite werden so eingebunden. Die Bundesregierung wird 2025 zu zentralen Ergebnissen der Initiative berichten.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Eckpunktepapier [PDF, 111KB].
Quelle: Pressemitteilung vom 08.12.2022
Aus dem Bundestag
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für die Bundesinitiative Barrierefreiheit als Unterrichtung (20/4977) vorgelegt. Darin schreibt sie einleitend: „In einem fortschrittlichen Land wie Deutschland muss das Leben barrierefrei sein. Barrierefreiheit ist ein Qualitätsstandard für ein modernes Land und ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft. Von Barrierefreiheit profitieren neben Menschen mit Behinderungen auch ältere Menschen, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen und junge Familien. Barrierefreiheit zu verwirklichen ist deswegen eine wichtige Zukunftsaufgabe.“
Deutschland soll in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, insbesondere bei der Mobilität, beim Wohnen, bei der Gesundheit und im digitalen Bereich barrierefrei werden, schreibt die Regierung und kündigt verschiedene Maßnahmen an, die die übergeordnete Gesetzgebung, die Bereiche Mobilität, Bauen und Wohnen, Gesundheit, Digitales und die Bundesinitiative selbst betreffen.
Unter anderem sollen die Ausnahmen im Personenbeförderungsgesetz vom Ziel, vollständige Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erreichen, bis zum Jahr 2026 abgeschafft werden. Barrierefreie Mobilitätsstationen im ÖPNV sollen weiter ausgebaut werden. Außerdem wird die Bundesregierung einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeiten. „Ein besonderes Anliegen ist es dabei, noch bestehende Barrieren abzubauen und Inklusion in allen Bereichen des Gesundheitswesens voranzubringen“, heißt es in dem Papier.
hib – heute im bundestag | Nr. 762 | Montag, 19. Dezember 2022
DBSV
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die Nutzung von Videokonferenzen sprunghaft zugenommen. Aber wie gut sind die verschiedenen Systeme für Menschen mit Seheinschränkungen bedienbar? Der DBSV hat Betroffene zu ihren Erfahrungen und Wünschen befragt, 431 von ihnen haben sich an einer Umfrage des Verbandes beteiligt. Ihnen bereitet insbesondere die Chatfunktion Schwierigkeiten: 65 Prozent haben Probleme mit dem gleichzeitigen Verfolgen von Chat und Videokonferenz.
Die Befragten wünschen sich, dass im Vorfeld von virtuellen Veranstaltungen über das verwendete Videokonferenzsystem informiert wird und die Möglichkeit besteht, den Umgang damit vorab auszuprobieren. Wichtig ist auch, dass die Anbieter barrierefrei über die Nutzung ihrer Software informieren. Ein vielfach genannter Verbesserungsvorschlag ist zudem die Vereinheitlichung der Tastaturkürzel über die verschiedenen Systeme hinweg oder zumindest die Möglichkeit, sie als Benutzer selbst festzulegen. Für Menschen, die keine Maus bedienen können und daher auf die Tastaturbedienung angewiesen sind, ist es eine Herausforderung, die verschiedenen Tastaturkürzel der unterschiedlichen Videokonferenzsysteme immer parat zu haben.
Die Ergebnisse der Umfrage sind unter www.dbsv.org zu finden. Dort können auch die Ergebnisse eines Tests eingesehen werden: Die Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) hat fünf Videokonferenzsysteme auf ihre Barrierefreiheit geprüft.
Quelle: Newsletter [dbsv-direkt]
reha-recht.de
Die Autorin Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl stellt die neue Möglichkeit der digitalen Wahlversammlung (Telefon- oder Videokonferenz) bei der Schwerbehinderten¬vertretungswahl (§ 20 Abs. 5 SchwbVWO) insbesondere für die überörtlichen Vertretungen (§ 22 Abs. 3 S. 2 SchwbVWO) vor. Der Beitrag beleuchtet die neue Regelung sowie Regelungslücken und Herausforderungen für die Praxis und gibt Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der digitalen Wahlversammlung.
Link zum Text bei www.reha-recht
DGB-Stellungnahme
Der DGB begrüßt den Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Insbesondere die Einführung einer vierten Staffel in der Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit keinem/keiner einzigen schwerbehinderten Beschäftigten entspricht einer Kernforderung des DGB. So kann die Anreizfunktion der Ausgleichsabgabe gestärkt werden und diese im Ergebnis mehr Unternehmen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht anregen.
Kritisch sieht der DGB, dass geplant ist, das Nichterfüllen der Beschäftigungspflicht zukünftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ahnden zu können. Aus Sicht des DGB darf dieses Instrument nicht aufgegeben werden. Durch den Erhalt eines Bußgeldbescheides - möglich waren bislang Beträge bis zu 10.000 Euro - können besonders unwillige Unternehmen deutlich an die gesetzliche Beschäftigungspflicht erinnert werden.
Die geplante Neuaufstellung des Beirats zur Versorgungsmedizin-Verordnung wird vom DGB begrüßt. Der Beirat wird deutlich breiter aufgestellt. Zusätzlich zu den bislang in der Mehrheit vertretenen Versorgungsmediziner*innen sollen zukünftig auch Vertreter*innen aus den Bereichen der Teilhabewissenschaften und von den Behindertenverbänden benannte Expert*innen über die Versorgungsmedizinischen Grundsätze - welche die Grundlage der Anerkennung eines gewissen Grades der Behinderung darstellen - beraten. Um den Bezug zur Arbeitswelt in diesem neuen Gremium sicher zu stellen, schlägt der DGB darüber hinaus dringend vor, ebenfalls Expert*innen für dieses Gremium benennen zu können.
Leider fehlt in dem vorliegenden Gesetzentwurf das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) qualitativ und quantitativ zu stärken. Die gelungene Wiedereingliederung von Beschäftigten nach einer längeren Krankheit ist zentral für einen inklusiven Arbeitsmarkt.
Der DGB erwartet, dass die von der Ampel-Regierung verabredete Verbesserung des BEM zeitnah und im Sinne der Betroffenen erfolgt. Der DGB hat hierzu bereits Vorschläge unterbreitet.
Darüber hinaus sind aus Sicht des DGB weitere Maßnahmen zur Umsetzung eines Inklusiven Arbeitsmarktes entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention notwendig. Auch hierfür hat der DGB bereits Vorschläge erarbeitet.
Die komplette Stellungnahme steht hier als PDF zum Download bereit.
reha-recht.de
Welche Menschenrechte liegen dem Persönlichen Budget für Menschen mit Behinderungen zugrunde? Was gibt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vor? Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte hat sich mit den menschenrechtlichen Grundlagen des Persönlichen Budgets auseinandergesetzt und stellt die Ergebnisse in einer Publikation vor.
Mehr Informationen auf www.reha-recht.de
ZAV
Über 8.000 schwerbehinderte Akademiker*innen waren nach Informationen des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) Anfang Mai 2022 bundesweit arbeitslos und auf der Suche nach einer neuen Anstellung. Ein Fachkräftepotential, das für Unternehmen sehr interessant sein kann und für deren Anstellung es eine Reihe von Fördermöglichkeiten gibt.
Link zur Zentrale Auslands- und Fachvermittlung: www.arbeitsagentur.de
ver.di
Es ist eine liebgewonnene Tradition geworden: Zweimal im Jahr trifft sich der ver.di-Bundesarbeitskreis Behindertenpolitik/Schwerbehindertenvertretungen (BAK) in Berlin. Die diesjährige Arbeitstagung fand am 20. und 21. Oktober 2022 in den Räumen der Bundesverwaltung von ver.di statt. Ein schöner Ort für ein Wiedersehen der seit Jahren zusammenarbeitenden ehrenamtlichen Schwerbehindertenvertretungen aus den ver.di-Fachbereichen und -Landesbezirken sowie der hauptamtlich für dieses Politikfeld verantwortlichen Kolleg*innen.
Ein Bericht ist hier zu finden.
Berufliche Teilhabe
Menschen mit Behinderungen haben es immer noch schwerer auf dem Arbeitsmarkt als Menschen ohne Behinderungen. Sie brauchen länger, eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am dritten Dezember rufen die alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit (BA) dazu auf, sich weiterhin aktiv für Inklusion stark zu machen.
Die Abgangsrate beschreibt in einer Quote, wie viele Personen von 100 Arbeitslosen des Vormonats eine bestehende Arbeitslosigkeit beenden konnten. Während sie bei allen Arbeitslosen im Oktober bei 6,3 lag, betrug sie bei Menschen mit Schwerbehinderung nur 3,1. Die Dauer der beendeten Arbeitslosigkeit betätigt diese Tendenz, sie lag bei allen Arbeitslosen bei 155 Tagen, bei Menschen mit Schwerbehinderung hingegen bei 194 Tagen. Gleichwohl stieg die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen in den letzten Jahren kontinuierlich, seit 2009 immer um zwei bis drei Prozent. Seit 2014 liegt sie über 1 Millionen, zuletzt in 2021 lag sie bei 1,11 Millionen. Dieser Wachstumstrend wurde allerdings in dem von der Corona-Pandemie stark betroffenen Jahr 2020 gestoppt.
Christina Ramb, Vorsitzende des Verwaltungsrats der BA betont, dass viele Unternehmen das Potenzial von Menschen mit Schwerbehinderung längst erkannt haben: „Inklusion ist in der Arbeitswelt eine Chance für alle Beteiligten. Mehr als 1,1 Millionen schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung belegen dies. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt mit ihren Jobcentern und Arbeitsagenturen, Brücken in Ausbildung und Beschäftigung zu bauen und Beschäftigte in den Betrieben zu halten.“
Anja Piel, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats, betont: „Menschen mit Behinderungen sind häufig sehr gut ausgebildet und haben eine Chance am Arbeitsmarkt verdient. Inzwischen ist aber fast jeder zweite arbeitslose Mensch mit einer schweren Behinderung länger als ein Jahr ohne Beschäftigung. Das muss sich ändern: Die erfolgreiche Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt kann einen Beitrag dazu leisten, die Fachkräftelücke zu schließen. Die BA kann dabei unterstützen und die Beschäftigungsaufnahme oder die Arbeitsplatzausstattung fördern. Es ist höchste Zeit, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beenden.“
Betriebe können Informationen über Einstellung oder Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung beim Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter erfragen. Informationen gibt es auch auf der Seite Förderung von Menschen mit Behinderungen.
Quelle: Presse-Info Bundesagentur für Arbeit 02.12.2022
Behindertenbeauftragte
Zum Internationalen Tag der Menschenrechte forderten die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in einem Papier dazu auf, die inklusive schulische Bildung zu stärken. Sie verweisen auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit 2009 in Deutschland im Range eines Bundesgesetzes gilt. Daraus folgt, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf diskriminierungsfreie inklusive Beschulung haben.
Aktuelle Zahlen der Kultusministerkonferenz (KMK) zeigen jedoch, dass das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland noch immer nicht flächendeckend gewährt wird: Zwar besuchten von den 582.400 Schüler*innen, die im Jahr 2020 sonderpädagogisch gefördert wurden, rd. 56 Prozent eine Förderschule und rd. 44 Prozent eine allgemeine Schule. Der Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischer Förderung bezogen auf alle Schüler*innen ist in den letzten Jahren jedoch insgesamt gestiegen. Das führt dazu, dass der Anteil der Schüler*innen, die eine Förderschule besuchen, seit Ratifizierung der UN-BRK kaum abgenommen hat: Sie lag im Jahr 2020 bei 4,3 Prozent.
Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung: „Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht, das Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Teilhabe, Bildungs- und Aufstiegschancen ermöglicht. Im Jahr 2020 verließen mehr als 70 Prozent der Jugendlichen, die eine Förderschule besuchten, die Schule ohne Hauptschulabschluss. Mit ihrem Zögern beim Abbau der Förderschulen vergeuden viele Bundesländer Talente und Fachkräftepotenzial. In Zeiten akuten Fachkräftemangels können wir uns das auch volkswirtschaftlich nicht mehr leisten.“
Christian Walbrach, Behindertenbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt: „Artikel 24 der UN-BRK verpflichtet Deutschland dazu, ein inklusives Schulsystem sicherzustellen. Von der Erfüllung dieser Pflicht sind wir in mehreren Bundesländern jedoch weit entfernt. Leider müssen wir im Gegenteil eine nahezu ungezügelte Ausweitung von Sondersystemen und sonderpädagogischen Förderbedarfen beobachten. Das ist aus meiner Sicht eine Sackgasse, die Ohnmacht, Ignoranz, Unkenntnis, oder auch Überforderung offenbart. Ich befürchte, ein Grund dafür ist auch der fehlende, krisenfeste bildungspolitische Wille. Wir müssen gemeinsam aufpassen, dass das Schulsystem auch angesichts der schwierigen Personalversorgung nicht vor Überlastung zusammenbricht. Die allgemeinen Schulen müssen wieder stärker in die Lage versetzt werden, ihrem Förderauftrag entsprechen zu können. Neben bedarfsgerechten materiell-technischen Ressourcen benötigen wir unter anderem eine stabile sonderpädagogische Grundversorgung der allgemeinen Schulen. Darüber hinaus muss man auch über gezielte Veränderungen des Schulsystems sprechen.“
Im Einzelnen sind aus Sicht der Beauftragten folgende Schritte für eine erfolgreiche Transformation erforderlich:
- Hochwertige inklusive Bildung gewährleisten
- Transformation zügig und strukturiert voranbringen
- Unabhängige Förderdiagnostik, individuelle Förderplanung, erforderliche Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel gewähren
- Inklusive Schulen mit qualifiziertem Personal bedarfsgerecht ausstatten
- Bauliche, technische und digitale Barrierefreiheit gewährleisten
Quelle: Pressemitteilung Nr. 18/2022, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Berlin, 9. Dezember 2022
Positionspapier des Inklusionsbeirats
Der Inklusionsbeirat fordert die Mitglieder des „Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum“ auf, Barrierefreiheit als Standard im geförderten Wohnungsbau zu verankern. Ebenso fordert der Beirat, dass auch im freifinanzierten Wohnungsbau die rechtlichen Vorgaben für barrierefreies Bauen ambitionierter ausgestaltet werden. Auch Maßnahmen für Umbau und Bestandsschutz sollen stärker in den Blick genommen werden.
Mehr Informationen auf der Seite des Behindertenbeauftragten
Deutsche Hauptstelle Suchthilfe
Betriebliche Suchtpräventionsprogramme spielen im Personal- und Gesundheitsmanagement von Unternehmen, Verwaltungen und Verbänden eine immer größer werdende Rolle. Die damit einhergehenden Herausforderungen sind dabei ebenso vielfältig wie anspruchsvoll. Ziel der vollständig aktualisierten DHS-Qualitätsstandards für die betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe ist es daher, den Beteiligten ein fachlich und rechtlich abgestimmtes Konzept als Handreichung für die betriebliche Praxis zu liefern. Es kann für Betriebe aller Größenordnungen herangezogen werden, um das eigene Angebot zum einen am Bedarf anzupassen und zum anderen am heutigen Standard auszurichten. Die Broschüre können Sie kostenlos als PDF über das Bestellcenter der DHS herunterladen.
Aus dem Bundestag
Im vergangenen Jahr sind die Beschäftigten in Deutschland durchschnittlich mit 64 Jahren in Rente gegangen - sowohl Frauen als auch Männer. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht 2022 hervor, der nun als Unterrichtung (20/4825) durch die Bundesregierung vorliegt. Demnach ist der Rentenbeginn seit dem Jahr 2000 um rund zwei Jahre nach hinten gerückt. Das spiegelt sich auch in den Zahlen über die Erwerbstätigkeit älterer Menschen wider: Die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-jährigen Männer ist von 2000 bis 2021 um mehr als 37 Prozentpunkte auf 65,7 Prozent angestiegen. Bei den 60- bis 64-jährigen Frauen ist sie sogar um mehr als 43 Prozentpunkte auf 56,7 Prozent gestiegen. Insgesamt hat die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen 2021 mehr als das dreifache ihres Wertes von 2000 betragen. „Es ist davon auszugehen, dass die Erwerbsbeteiligung Älterer auch in Zukunft weiter ansteigen wird“, schreibt die Regierung.
In dem Bericht wird weiter ausgeführt, dass die gesamten Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung in diesem Jahr bis September gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 4,9 Prozent gestiegen sind. Für das Jahresende 2022 wird demnach eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 41,7 Milliarden Euro geschätzt (knapp 1,7 Monatsausgaben).
Der Beitragssatz bleibt den Angaben zufolge in der mittleren Variante der Vorausberechnungen bis 2026 beim aktuellen Wert von 18,6 Prozent stabil. Die bis zum Jahr 2025 geltende Haltelinie gemäß dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz, wonach der Beitragssatz den Wert von 20 Prozent nicht überschreiten darf, greift nicht. Nach 19,3 Prozent im Jahr 2027 steigt der Beitragssatz bis zum Jahr 2030 auf 20,2 Prozent und bis zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2036 auf 21,3 Prozent.
Bis zum Jahr 2036 steigen die Renten um insgesamt gut 43 Prozent. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,6 Prozent pro Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern liegt aktuell bei rund 48,1 Prozent und bleibt auch bis zum Jahr 2024 knapp oberhalb von 48 Prozent. Längerfristig sinkt das Sicherungsniveau vor Steuern über 46,6 Prozent im Jahr 2030 bis auf 44,9 Prozent zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2036.
hib – heute im bundestag | Nr. 734 | Montag, 12. Dezember 2022
Recht
Das Integrationsamt ist bei der Versetzung eines schwerbehinderten Lebenszeitbeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht nach Maßgabe des § 168 SGB IX zu beteiligen. Gegenteiliges ergibt sich insbesondere nicht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 9. März 2017 - C-406/15, Milkova - NZA 2017, 439), weil das durch das Verfahren der Zurruhesetzung für Lebenszeitbeamte bewirkte Schutzniveau (§§ 44 ff. BBG) jedenfalls nicht hinter dem durch die §§ 168 ff. SGB IX für Arbeitnehmer begründeten zurückbleibt.
Aus dem Bundestag
Ein längeres Erwerbsleben ist für die Beschäftigten keine Bedrohung, sondern eine Chance auf mehr Wohlstand und Teilhabe. Das stellt die Bundesregierung in ihrem Vierten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre fest, der nun als Unterrichtung (20/4830) vorliegt. Angesichts zunehmender Engpässe bei Fachkräften würden die Fähigkeiten und Potenziale älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr denn je gebraucht. Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Teilhabe in einer zunehmend altersgerechten Arbeitswelt stünden gut.
Die Bundesregierung betont darüber hinaus, dass auch die Arbeitswelt die Herausforderungen des demografischen Wandels erkannt habe und sich zunehmend darauf einstelle. Angesichts der Verknappung des Fachkräfteangebots liege es im Eigeninteresse der Betriebe, die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern. Entsprechende Anpassungen in den Bereichen Arbeitsorganisation, Arbeitszeitgestaltung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung seien dabei zentral. Besondere Bedeutung habe die Einbeziehung der Älteren in regelmäßige Weiterbildung.
Die Ausgestaltung einer alters- und alternsgerechten Arbeitswelt müsse vor allem auch als gemeinsame Aufgabe der Sozialpartner verstanden werden, bei der die Beteiligten geeignete Lösungen und Modelle entwickeln, schreibt die Regierung. Kleinen und mittleren Unternehmen falle dies aber oft schwerer, so dass insbesondere hier noch erhebliche Potenziale bestünden. „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt die Anstrengungen der Sozialpartner im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)“, um besonders für kleine und mittlere Unternehmen Lösungen zu finden, heißt es in dem Bericht weiter.
hib – heute im bundestag | Nr. 734 | Montag, 12. Dezember 2022
Aus dem Bundestag
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle liegt mit 865.609 etwa fünf Prozent über dem Vorjahr, aber noch deutlich unter der Zeit vor der Pandemie (2019: 937.456). Entsprechend liegt auch die Unfallquote je 1.000 Versicherte für das Berichtsjahr 2021 mit 20,6 zwischen 2020 (19,4) und 2019 (21,9). Die tödlichen Arbeitsunfälle hingegen liegen mit 628 Todesfällen auf dem Niveau von 2019 (626). 2020 lag diese Zahl mit 508 deutlich darunter. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen im Jahr 2021 hervor, der nun als Unterrichtung (20/4975) durch die Bundesregierung vorliegt.
Das Berufskrankheitengeschehen ist demnach nach wie vor deutlich von der SARS-CoV-2-Pandemie geprägt. So haben sich die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit nochmal verdoppelt und liegen mit 232.206 deutlich über 2020 (111.055) und über 2019 (84.853). Bezogen auf die Entwicklungen bei den Infektionskrankheiten (BK-Nr. 3101) in diesen drei Jahren, werde schnell deutlich, dass diese ursächlich für die Zuwächse sind (2021: 153.755; 2020: 33.595; 2019: 1.898), heißt es in der Unterrichtung weiter.
Zum Thema Erwerbsunfähigkeitsrenten stellt der Bericht fest: „Die Gesamtzahl der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit liegt mit 165.803 ebenfalls zwischen den Vorjahren, allerdings sind hier die Schwankungen im (längerfristig betrachtet) üblichen Bereich. Es wurden etwas mehr Frauen (86.417) als Männer (79.386) frühzeitig verrentet. Die häufigste Diagnosegruppe stellt bei beiden Geschlechtern Psychische und Verhaltensstörungen dar (42 Prozent), wobei sie bei Männern etwas mehr als ein Drittel (35 Prozent) ausmacht und bei Frauen fast die Hälfte (48 Prozent). Die durchschnittlichen Zugangsalter für Erwerbsminderungsrenten sind bei beiden Geschlechtern leicht gestiegen und liegen jetzt bei Männern bei 54,1 Jahren und bei Frauen bei 53,1 Jahren.“
hib – heute im bundestag | Nr. 768 | Mittwoch, 21. Dezember 2022
Aus dem Bundestag
Aktuell werden insgesamt 463 Standorte der „Beratungsstellen zur Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) in 286 Regionen gefördert. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/4941) auf eine Kleine Anfrage (20/4628) der CDU/CSU-Fraktion.
Die Regierung verteidigt in der Antwort ferner die Umstellung von einer Projektförderung hin zum Regelbetrieb: Dies sei in der vergangenen Legislaturperiode so beschlossen worden. Die Umstellung der bisherigen zuwendungsrechtlichen Förderung auf einen Rechtsanspruch stärke das bundesweite Netzwerk der EUTB-Angebote in seiner Struktur und Qualität und berücksichtige die Erkenntnisse aus der Projektförderung. „Damit der Zuschuss dem Grund und der Höhe nach bestimmbar ist, müssen die zuschussfähigen Vollzeitäquivalente mit Start des Antrags- und Bewilligungsverfahrens fest mit einer konkreten Region verbunden sein.“ Damit werde die Entscheidung über die Bewilligung von Anfang an transparent.
„Im Ergebnis führen die Umstellung von Förderung auf Zuschussfinanzierung und die damit einhergehende Antragstellung und Bewilligung unvermeidbar dazu, dass es zu Veränderungen bei den EUTB-Angeboten in den Regionen kommt“, schreibt die Regierung weiter.
hib – heute im bundestag | Nr. 768 |Mittwoch, 21. Dezember 2022
Aus dem Bundestag
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) dringt in seinem aktuellen Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland auf mehr Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Schaffung eines inklusiven Schulsystems. Im Schwerpunktthema des nun als Unterrichtung vorliegenden Berichts (20/4984), der sich auf den Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2022 bezieht, hat sich das Institut mit der Umsetzung des Rechts auf Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen befasst.
Dabei beschäftigte die Menschenrechtsexperten vor allem die Frage, wie Deutschland ein inklusives Schulsystem für alle schaffen kann - etwas, zu dem die UN-Behindertenrechtskonvention Deutschland verpflichtet.
Denn trotz der Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention bleibe noch immer vielen Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen der Zugang zu einem inklusiven Schulsystem „de facto verwehrt“. In der Folge seien selbstbestimmte Lebensgestaltung und zukünftige gesellschaftliche Teilhabe „wesentlich beeinträchtigt“.
Die Experten plädieren daher für eine stärkere Zusammenarbeit von Bund und Ländern: Deutschland brauche eine „Gesamtstrategie für inklusive Bildung, deren Kernelement eine stärkere Kooperation von Bund und Ländern im Bildungsföderalismus sein sollte“, heißt es im Bericht. Der Bund könne sich seiner „Gesamtverantwortung zur Umsetzung eines inklusiven Schulsystems nicht durch Verweis auf die Länderzuständigkeit im Bildungsbereich entziehen“, mahnen zudem die Menschenrechtsexperten.
Weitere Themen, denen sich das Institut als unabhängige Stelle in staatlichem Auftrag gewidmet hat, waren unter anderem die menschenrechtlichen Schutzpflichten im Rahmen der Klimapolitik, der Umgang mit Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen zu Belarus, fehlende Regelungen zum Schutz älterer Menschen, Belange von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen und in der Gesundheitspolitik sowie eine kindgerechte Justiz zur Gewährleistung von Kinderrechten.
hib – heute im bundestag | Nr. 771 | Donnerstag, 22. Dezember 2022
Aus dem Bundestag
Die Ausfallzeiten durch psychische Erkrankungen haben nach Angaben der Bundesregierung 2021 bei 48 Tagen im Durchschnitt gelegen. Das sind deutlich mehr Krankheitstage als bei anderen Erkrankungen, wie aus der Antwort (20/4986) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/4766) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Im Vergleich lagen die durchschnittlichen Ausfallzeiten über alle Erkrankungen hinweg bei 16 Tagen.
Die Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen summieren sich den Angaben zufolge für das Jahr 2021 auf 126 Millionen, darunter 75 Millionen bei Frauen und 51 Millionen bei Männern. Am stärksten betroffen waren Frauen und Männer im Alter zwischen 55 und 60 Jahren.
hib – heute im bundestag | Nr. 775 | Mittwoch, 28. Dezember 2022
Tipp
Nach wie vor ist der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen mit Hemmnissen verbunden. Zwar hat deren Erwerbstätigkeit in den letzten Jahren zugenommen, die Erwerbslücke zwischen Menschen mit Behinderungen und Nichtbehinderten bleibt aber hoch. So sind 57 Prozent der Menschen mit Behinderungen zwischen 15 und 64 Jahren in den Arbeitsmarkt integriert, die Erwerbsquote nichtbehinderter Menschen in dieser Altersgruppe beträgt 82 Prozent.
Einmal abgesehen davon, dass die Teilhabe am Arbeitsleben wie kaum ein anderer Gesellschaftsbereich sinn- und identitätsstiftend für die einzelnen Mitglieder der Gesellschaft ist, die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt haben sich in den vergangenen Jahren rapide verändert. Fachkräftemangel, Flexibilisierung oder Digitalisierung sind Parameter einer gewandelten Arbeitswelt, der sich auch Menschen mit Behinderungen stellen müssen. Gleichzeitig liegen hier die Chancen für einen wirklich inklusiven Arbeitsmarkt.
In der Dezember-Ausgabe des Infos geht es u.a. um Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen, sowie um die berufliche Beratung.
ver.di-Forum Nord & Bildungswerk ver.di in Niedersachsen
Bereits zum 12. Mal findet unsere SBV-Fachtagung mit den Schwerpunkten: „Arbeitsrecht, Sozialrecht, rechtliche Entwicklung im SGB IX und Bundesteilhabegesetz für die Alltagsarbeit der SBV und die betrieblichen Interessenvertretungen statt.
Auch in diesem Jahr haben wir Expert*innen des Arbeits- und Sozialrechts als Referentinnen und Referenten gewinnen können, die für die Arbeit der SBV und der betrieblichen Interessenvertretungen erforderliche Kenntnisse vermitteln.
In Vorträgen, Diskussionen und Workshops werden die speziellen Probleme der SBV thematisiert, gemeinsam bearbeitet und vertieft.
Wir, das ver.di-Forum Nord und das Bildungswerk ver.di in Niedersachsen, freuen uns auf eine interessante Fachtagung, spannende Redebeiträge und vor allem angeregte Diskussionen im H4 Hotel Berlin Alexanderplatz, Karl-Liebknecht-Str. 32, 10178 Berlin.
Das vollständige Programm und den Flyer finden Sie auf der Webseite von ver.di-Forum Nord.
Es sind noch Plätze frei - Bitte nutzen Sie unsere Online-Anmeldung oder unser Anmeldeformular für dieses Seminar.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Auch im Jahr 2021 wurden knapp 2,8 Millionen Anträge bei den Rehabilitationsträgern gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Anzahl der gestellten Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe damit auf einem konstanten Niveau. Im Durchschnitt dauerte es 22 Tage, bis eine Entscheidung über einen Antrag vorlag, wobei 83 Prozent der entschiedenen Anträge vollständig oder teilweise bewilligt wurden.
- Etwa jeder zehnte Rehabilitationsträger musste mindestens einmal Leistungen im eigenen Namen erbringen, für die eigentlich ein beteiligter Rehabilitationsträger zuständig war, und leitete in 2021 ein Erstattungsverfahren ein, um sich die entstandenen Kosten zurückzahlen zu lassen.
- Die Anzahl dieser Erstattungsverfahren liegt im Vergleich zum Vorjahr um rund acht Prozent höher (2020: 2.150 Erstattungsverfahren; 2021: 2.328 Erstattungsverfahren).
- Anders verhält es sich bei Widersprüchen: Die Anzahl der entschiedenen Widersprüche ist im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Drittel niedriger (2020: 170.553 entschiedene Widersprüche; 2021: 115.313 entschiedene Widersprüche). Die Hälfte aller Widersprüche wurde zugunsten eines bzw. einer Leistungsberechtigten entschieden.
Diese und weitere Ergebnisse sind im Teilhabeverfahrensbericht 2022 zu finden, dem inzwischen vierten Bericht, den die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) zum 30. Dezember 2022 veröffentlicht hat. Dem Bericht liegen die Daten aus dem Jahr 2021 zugrunde.
Recht
Bei einer betriebsbedingten Kündigung hat die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers anhand der in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO genannten Kriterien zu erfolgen. Bei der Gewichtung des Lebensalters kann hierbei zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, dass er bereits eine (vorgezogene) Rente wegen Alters abschlagsfrei bezieht. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer rentennah ist, weil er eine solche abschlagsfreie Rente oder die Regelaltersrente spätestens innerhalb von zwei Jahren nach dem in Aussicht genommenen Ende des Arbeitsverhältnisses beziehen kann. Lediglich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen darf insoweit nicht berücksichtigt werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. Dezember 2022 – 6 AZR 31/22 –
Link zur Pressemitteilung des BAG
DGUV
Mehr Menschen mit Behinderung zu sportlicher Aktivität zu motivieren - das ist das Ziel einer neuen Anzeigenserie der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Titel: "Dein Start. Unser Ziel". Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember weisen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften damit auf die Bedeutung des Sports für die Rehabilitation und Inklusion hin. Die Serie zeigt Versicherte, die nach einem Unfall sportliche Ziele verfolgen. Dabei ist unter anderem die Rollstuhltennisspielerin Britta Wend, die für die Paralympischen Spiele 2024 in Paris trainiert. Rund um den 3. Dezember werden die Anzeigen und Videos unter anderem auf den Kanälen der gesetzlichen Unfallversicherung in den sozialen Medien gezeigt. An "Dein Start. Unser Ziel" beteiligen sich auch die BG Kliniken, der Deutsche Rollstuhlsportverband und der Deutsche Behindertensportverband.
Mehr Informationen bei der DGUV
BAG WfbM
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf zum Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen Menschen mit Behinderungen darin unterstützt werden, einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können. Die Maßnahmen zielen darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.
Zur Erreichung dieser Ziele ist Folgendes vorgesehen:
- Erhöhte Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen („vierte Staffel“), für kleinere Arbeitgeber sollen wie bisher Sonderregelungen gelten,
- Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
- Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes,
- Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit,
- Neuausrichtung des Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizinische Begutachtung.
Die Stellungnahme der BAG WfbM zum Gesetzentwurf finden Sie hier.
reha-recht.de
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat im September 2022 seine Allgemeinen Bemerkungen zum Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27 UN-Behindertenrechtskonvention - UN-BRK) veröffentlicht.
Mit den Allgemeinen Bemerkungen („general comments“) zu Artikel 27 UN-BRK (CRPD/C/GC/8) interpretiert der Ausschuss zum achten Mal eine Regelung der Konvention. Die Bemerkungen enthalten u. a. eine Auslegung der einzelnen Bestimmungen des Artikel 27 UN-BRK und verdeutlichen die vertragsstaatlichen Verpflichtungen für die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Außerdem schlägt der Ausschuss darin den Vertragsstaaten der Konvention Maßnahmen vor, die zur Gewährleistung der vollständigen Umsetzung von Artikel 27 getroffen werden sollten.
Mehr Informationen auf www.reha-recht
DGB
Am Samstag, den 10.12.2022, ging das BiB mit der Meldung „Renteneintritt der Babyboomer: Für viele ist schon mit 63 Schluss“ online. Darin wird ein stagnierender Anstieg der Erwerbsquoten konstatiert und direkt mit der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte in Verbindung gebracht.
Dieser Ansatz wurde von Arbeitgeberverbänden und anderen dankbar aufgegriffen und der Generalangriff auf einen abschlagsfreien Rentenzugang vor der Regelaltersgrenze, die Rente für besonders langjährig Versicherte, gestartet, zusammen mit der Forderung, die Altersgrenzen über 67 hinaus weiter anzuheben und den vorzeitigen Rentenbeginn unattraktiver zu machen. Nur so sei der Fachkräftemangel zu beenden.
Dabei geht einiges durcheinander.
Den kompletten Artikel gibt es hier: www.dgb.de
Bundesbehindertenbeauftragter
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, begrüßt den durch das Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Dieser beinhaltet im Kern die Einführung der 4. Stufe der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen gilt zukünftig, dass sie pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz 720 Euro monatlich zahlen müssen, wenn sie ihrer Beschäftigungspflicht zu 0% nachkommen. Für kleinere Unternehmen gibt es Sonderregelungen.
„Dieser Schritt ist lange überfällig“, so Jürgen Dusel. „Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt. Und das, obwohl Menschen mit schweren Behinderungen durchaus gut qualifiziert sind. Deswegen bin ich froh, dass es Hubertus Heil nun gelungen ist, diese Forderung innerhalb der Ampelkoalition durchzusetzen. Das Motto muss sein: Null Verständnis für Null-Beschäftiger.“ Allerdings sei in dem Gesetzentwurf auch noch deutlich Luft nach oben. Dusel führt aus: „Unter einem Gesetz für einen inklusiven Arbeitsmarkt hätte ich mir auch noch mehr vorstellen können. So halte ich es für ein verfehltes Signal, die Bußgeldvorschrift im § 238 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX aufzuheben. Auf Grundlage dieser Regelung kann bislang ein Bußgeld verhängt werden, wenn ein Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht nachkommt. Welchen Sinn hat jedoch eine gesetzliche Verpflichtung ohne Sanktionsmöglichkeiten?“, so der Beauftragte.
Dusel weiter: „Außerdem enthält der Entwurf leider keine nennenswerten Verbesserungen in Bezug auf die Zugänge in und die Übergänge aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Ein richtiger Schritt ist zwar die Aufhebung der Deckelung beim Lohnkostenzuschuss für das Budget für Arbeit. Aber eine Stärkung des Budgets für Ausbildung fehlt noch. Das Thema müssen wir jedoch auch dringend angehen. Wir müssen denjenigen, die außerhalb der Werkstatt arbeiten wollen, alle Wege ebnen, dies auch tun zu können - so, wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist.“
Ebenfalls nicht umgesetzt sei die Koalitionsvereinbarung zur Stärkung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, um mehr Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Unternehmen zu halten, so Jürgen Dusel. Außerdem müssten aus Sicht des Beauftragten stärkere Anstrengungen beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen unternommen werden.
Pressemitteilung Nr. 19/2022, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Berlin, 21. Dezember 2022
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