Januar 2021

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 20

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

…… ein neues Jahr beginnt, der sonst so laute, wie feinstaubintensive Jahreswechsel war für die Hunde und viele anderen Tiere im Lande erfreulich ruhig. Nachbars Hund brauchte kein Beruhigungsmittel und ich konnte früh schlafen gehen – am Neujahrsmorgen war sowieso alles unverändert, wie 24 Stunden zuvor….. Ich gebe es zu, diese Silvesternacht hatte meine Sympathie und ich gönnte den Kolleg*innen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser die Entlastung von vielen, sonst üblichen Böllerei- und Alkoholopfern. Ein wenig Demut und Nachdenklichkeit zur rechten Zeit hat noch nie geschadet.

Geert Mak, der niederländische Autor, hat das vergangene Jahr in seinem neuen Buch „Große Erwartungen“ treffend charakterisiert: „Wir, die sonnenverwöhnten Generationen der zurückliegenden Jahrzehnte, wurden im Frühjahr 2020 unsanft aus unserem Rausch geweckt und kosteten vorsichtig das fast vergessene Wort ›Schicksal‹.“

Zugegeben, es waren auch in der Vergangenheit nicht alle Menschen im übertragenen Sinne von der Sonne verwöhnt. Jedoch waren die europäischen Gesellschaften insgesamt noch nie so reich und gut versorgt wie heute – allein, der Reichtum ist nicht gerecht verteilt!
Das von Geert Mak beschriebene Schicksal hat teilweise brutal zugeschlagen, wer selbst betroffen war oder ist oder Betroffene im Freundes- oder Kollegenkreis kennt, hat das noch wesentlich intensiver erfahren, als die meisten Menschen im Lande.

Nach einer Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung im November nehmen die Menschen die Bedrohung der zweiten Corona-Welle sehr deutlich wahr. Intensiver als noch im Frühjahr wird die Pandemie als medizinische Krise wahrgenommen. Viele Befragte machen sich Sorgen um ihre Gesundheit. Das verdrängt aber offenbar nicht die Sensibilität für die sozialen Aspekte. Mehr Menschen als im Frühjahr (90% zu 84%) äußern Befürchtungen um ein Auseinanderdriften der Gesellschaft. Der Minderheit im Lande, die immer noch an der Wucht der Pandemie zweifelt, empfehle ich den Beitrag des SWR vom 16.12., der das dramatische Schicksal von Betroffenen und deren Angehörige zeigt und die schwere Arbeit des medizinischen Personals dokumentiert.

Corona ist eine globale Krankheit. Es ist aber auch eine Krankheit unserer Lebensweise und das Nachdenken darüber ist in den vergangenen Monaten in unserer Gesellschaft zu kurz gekommen. Weiter so? Oder ein Nachdenken darüber, ob ein ›Weiter so‹ wirklich sinnvoll ist, angesichts der vielen Probleme, die die zweifelsohne notwendige, intensive Beschäftigung mit dem Virus überdeckt hat? Alles war möglich, in den letzten Monaten. Wir erlebten ein Lehrstück, über das, was ohne Virus möglich sein könnte: Schuldenbremse ade, millionenfach gewährte Unterstützung, minimaler Alltagskonsum, eine Systemrelevanz ganz anderer Art als in der Finanzkrise und vieles mehr.

Vieles lässt darauf schließen, dass die Corona-Pandemie tatsächlich die Diskrepanz zwischen Armut und Reichtum, mit allen dazwischenliegenden Schattierungen, weiterhin erhöht. Je größer jedoch diese Diskrepanz ist, desto größer stellen sich auch die gesellschaftlichen Verwerfungen in unserer Gesellschaft dar! Die Armut der einen bedeutet eben immer die Vermehrung des Reichtums der anderen. Es wird mehr und mehr deutlich, dass die Reichen und Hyperreichen mit ihren Vermögen signifikant mehr zur Finanzierung der Corona-Folgekosten werden beitragen müssen, als die Durchschnittsverdienenden mit ihren Einkommen. Denn der Unterschied zwischen Vermögen und Einkommen ist ja bekannt: Ein Vermögen bringt jetzt und in Zukunft Zinsen und Einfluss. Das Einkommen dient der Reproduktion der Arbeitskraft und kann morgen schon wegen Kündigung, Insolvenz, Krankheit, Behinderung, usw. wegfallen.

2021 hat begonnen – ein Jahr mit vielen wichtigen Wahlen. Wenn wir davon ausgehen, dass Planungen für eine Abschaffung der SBV – wie in der 17. Wahlperiode des Bundestages erwogen (siehe LPK, 5. Aufl., Düwell, S. 1075, Rn 1) – nicht mehr zur Diskussion stehen, kann es in der 20. Legislaturperiode nur noch um eine weitere Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen gehen. Drei Kommunalwahlen, fünf Landtagswahlen und die Bundestagswahl im September sind zu absolvieren. Vorab stellt sich die Frage nach dem barrierefreien Zugang zur Wahl für alle Menschen! Da kann Jede und Jeder schon mal in seiner Kommune nachfragen!

Wichtig ist natürlich auch, welche Aussagen die Parteien, bzw. ihre Kandidat*innen zu Themen der gesellschaftlichen, speziell der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen machen. Wie stehen sie zu einer Verbesserung des BEM? Durch welche gesetzlichen Maßnahmen werden die SBVen weiter gestärkt? Werden die SBVen tatsächlich als Motoren der Inklusion gesehen? Müssen wir befürchten, dass bedingt durch Corona die sozialen Aspekte den wirtschaftlichen untergeordnet werden? Diese und weitere notwendige Fragen müssen die Betroffenen und die Schwerbehindertenvertretungen aus der betrieblichen Praxis heraus formulieren und den Kandidat*innen stellen! Die jeweiligen Antworten können bei der Wahlentscheidung helfen……….

Für das neue Jahr 2021 sollten wir uns vielleicht zwei Dinge vornehmen: sich einerseits weiterhin in Solidarität mit anderen für Gerechtigkeit einzusetzen. Und andererseits, die glücklichen Momente zu erkennen und zu genießen. Es gibt diese Momente und sie zu genießen, ist erlaubt!


Herzliche Grüße, bitte bleibt dem InfoBrief gewogen. Die besten Wünsche für 2021!

Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

Jürgen Dusel

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, erläutert in seinem Newsletter zum Jahresende 2020 positive, wie negative Entwicklungen aus seiner Sicht.

Er betont die spezielle Situation vieler Menschen mit Behinderung, die teilweise in faktischer Isolation leben oder aufgrund ihrer Behinderung mit größten Schwierigkeiten im Alltag zu kämpfen haben.

Er gibt seiner Beunruhigung über die häufig anzutreffende Verantwortungslosigkeit von Maskenverweigerern Ausdruck und ist alarmiert, dass offenbar in Teilen einer bestimmten Szene die menschenverachtenden Taten des Nationalsozialismus verharmlost werden.

Aber auch die positiven Entwicklungen erwähnt er: z.B. die Erhöhung der Pauschbeträge und die geplante Erhöhung der Ausgleichsabgabe.

Link zum Newsletter: www.behindertenbeauftragter.de

SoVD-Forderung

Die Einrichtung der Corona-Impfzentren läuft auf Hochtouren. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen fordert, dass dabei die im Impf-Konzept anvisierte Barrierefreiheit auch tatsächlich umgesetzt wird – und zwar nicht nur im baulichen Bereich, sondern vor allem bei den Informationen rund um das Thema Corona-Impfung.

„Im Konzept der Landesregierung zur Ausstattung der Impfzentren ist zwar der Punkt Barrierefreiheit erwähnt, allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass Barrierearmut ausreichend sei. Das sehen wir ganz anders“, sagt Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD-Landesverbandes Niedersachsen. Gerade bei so wichtigen Themen wie Gesundheit und Corona-Impfung sei es wichtig, dass alle Menschen Zugang zum Impfzentrum haben und alle die gleichen Informationen erhalten.

Deshalb reicht aus Sicht von Niedersachsens größtem Sozialverband auch eine reine bauliche Barrierefreiheit nicht aus. „Natürlich ist es zwingend notwendig, dass Menschen mit Behinderung oder sonstigen körperlichen Einschränkungen die Gebäude problemlos betreten können. In unseren Augen geht Barrierefreiheit aber weit darüber hinaus. Es muss zum Beispiel Informationsmaterial in Leichter Sprache geben, mögliche Erklärfilme brauchen unbedingt Untertitel, Gebärdensprache und Audiodeskription“, fordert Sackarendt.

Pressemitteilung vom 8. Dezember 2020

DGUV - Berufskrankheitenrecht

Zum 1. Januar 2021 treten verschiedene Änderungen im SGB VII in Kraft. Diese betreffen das Recht der Berufskrankheiten. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Der Deutsche Bundestag hatte die Änderungen im Mai 2020 als Teil des siebten SGB-IV-Änderungsgesetzes beschlossen. Was ändert sich?

Bislang können einige Berufskrankheiten – darunter zum Beispiel Haut-, Atemwegs- oder Bandscheibenerkrankungen – nur anerkannt werden, wenn die Betroffenen die Tätigkeit aufgeben, die zu der Erkrankung geführt hat. Diese Voraussetzung zur Anerkennung der Krankheitsbilder als Berufskrankheiten fällt ab dem kommenden Jahr weg. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bauen die bestehenden Präventionsangebote für Versicherte aus, die an diesen Erkrankungen leiden. Sie beraten die Betroffenen und bieten ihnen gegebenenfalls „individualpräventive Maßnahmen“ an. Das können zum Beispiel ein Hautschutzseminar oder ein gezieltes, berufsspezifisches Rückentraining sein. Diese Maßnahmen dienen dazu, einer Entstehung, Verschlimmerung oder dem erneuten Ausbruch der jeweiligen Berufskrankheit entgegenzuwirken.

Weitere Informationen zum Thema: www.dguv.de

Der DGB sagt, was Beschäftigte wissen müssen

Impfstoff zugelassen, Impfverordnung beschlossen - bald sollen auch in Deutschland die ersten Corona-Impfungen starten. Der DGB weist darauf hin, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt wissen müssen.

  • Wer hat das Recht auf die Schutzimpfung?
  • Zu welcher Prioritätengruppe gehöre ich?
  • Woher erfahre ich, wann ich mit der Impfung dran bin? Wo findet die Impfung statt?
  • Gibt es eine Impfpflicht oder ist eine solche geplant?
  • Darf mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich mich gegen das Coronavirus impfen lasse?
  • Darf eine Impfpflicht in meinem Betrieb auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung eingeführt werden?
  • Schulde ich meinem Arbeitgeber eine Auskunft darüber, ob ich gegen Corona geimpft bin?

Diese und andere wichtige Fragen werden auf der Website des DGB beantwortet: www.dgb.de

Bei der Arbeit an COVID-19 erkrankt – Der DGB informiert

Wer sich bei der Arbeit mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert, beziehungsweise an COVID-19 erkrankt, sollte dies bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger als Arbeits-, oder Wegeunfall, beziehungsweise Berufskrankheit anzeigen. Die Leistungen sind hier deutlich besser als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist vor allem wichtig, weil bislang wenig über Spätfolgen bekannt ist.

Antworten auf die wichtigen Fragen gibt es hier: www.dgb.de

Tipp

Vielen Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, sowie der betrieblichen Interessenvertretung fehlt bei der Vorbereitung einer Arbeitsschutzunterweisung, einer Veranstaltung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder einer Betriebs-/Personalversammlung ein geeigneter und ansprechender Film zur Veranschaulichung des Vortrages oder Themas.

Jetzt wird die Suche einfacher. Mit dem Link www.arbeitsschutzfilm.de gelangt man zur Mediathek für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung, kurz MAG. Die Mediathek ist in Fachkategorien zu Themen wie z. B. Gefährdungsbeurteilung, Persönliche Schutzausrüstung, Lärm, aber auch Stress, Führungsverhalten oder Demografie unterteilt. Dadurch wird das Finden der Filme leicht gemacht. Die auch für weitere Nutzerinnen und Nutzer interessante Mediathek enthält über 200 Arbeitsschutzfilme und Videoclips.

Auf die vorgestellten Filme können die Betriebs- und Personalvertretungen oder gewerkschaftlichen Vertrauensleute auch selber Einfluss nehmen: Sie haben die Möglichkeit, die Betreiber des Portals auf gut geeignete Arbeitsschutzfilme hinzuweisen, die dann in das Portal aufgenommen werden können.

Recht

Prof. Franz-Josef Düwell nimmt Bezug auf die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und Ministerpräsident*innen vom 13. 12. 2020. Hier heißt es unter anderem:

„Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz »Wir bleiben zuhause« umsetzen zu können."

Bei dieser Beschlusslage stellt sich für die geschlossenen Betriebe und Dienststellen die Frage: Wie kann eine SBV mit dem Betriebsrat, dem Personalrat, der Inklusionsbeauftragten und der Arbeitgeberin kommunizieren?

Es fehlt eine gesetzliche Regelung, wie sie in § 129 BetrVG für den Betriebsrat und im dem BPersVG sowie den Landespersonalvertretungsgesetzen für den Personalrat festgelegt ist. Mit dem Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der Covid-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) vom 03.12.2020 (BGBl I 2020, 2691) ist am 10.12.2020 die begrenzte Laufdauer des § 129 BetrVG bis zum Ablauf des 30.06.2021 verlängert worden.

§ 129 Abs. 3 BetrVG lässt auch die audio-visuelle Abhaltung von Betriebsversammlungen im Sinne von § 42 BetrVG zu. § 178 Abs. 6 Satz 2 SGB IX erlaubt der SBV die entsprechende Anwendung des § 42 BetrVG. Deshalb darf auch die SBV eine Versammlung der schwerbehinderten Beschäftigten telefonisch oder per Video durchführen. Allerdings fehlt eine Norm, die Beschlussfassungen oder Wahlen auf elektronischem Weg zulässt. Deshalb sind audio-visuelle Wahlversammlungen unzulässig. Hier muss der Gesetzgeber für Pandemiezeiten eine Ausnahme zulassen. Das sollten die Vertrauenspersonen dem BMAS klarmachen.

Nachlesen auf: www.fma.reha-recht.de

ver.di

Nach der erfolgreichen Online-Konferenz zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel am 12. November 2020 mit knapp 500 Teilnehmer*innen stehen die Tagungsdokumentation und ein Videomitschnitt auf der Website des ver.di-Ressorts Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zur Verfügung.

Wie bereits angekündigt, bietet ver.di eine Online-Fachtagung zur SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel via WebEx am 17. Februar 2021 an.

Ziel der Tagung ist, Interessenvertretungen über ihre Mitbestimmungsrechte beim Arbeits-und Gesundheitsschutz zu informieren und konkrete Handlungsansätze zu vermitteln, um eine professionelle Vertretung der Interessen der Beschäftigten sicher zu stellen – auch und insbesondere unter den Wirkungen und Nachwirkungen der Corona-Pandemie.

Die Veranstaltung ist kostenpflichtig. Alle Informationen (Ausschreibung, Programm, Anmeldeformular) findet ihr auf der Website. Anmeldeschluss ist der 5. Februar 2021.

DGUV

In der Corona-Krise müssen viele Betriebe ihre Arbeitsabläufe umgestalten und ihren Arbeitsschutz anpassen. Eine von der BAuA und dem IAB beauftragte Betriebsbefragung zeigt, dass branchenspezifische Informationen zum Umgang mit der Corona-Krise der Mehrheit der Betriebe bekannt sind. Die Betriebe, denen diese Informationen bekannt sind, berichten von hoher Verständlichkeit und einer klaren Darstellung der Arbeitgeberpflichten. Allerdings gibt auch über ein Drittel der Betriebe an, Schwierigkeiten bei der arbeitsplatzbezogenen Umsetzung dieser Empfehlungen zu haben.

Link zum baua: Bericht kompakt: www.baua.de

G-BA

Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen. Der G-BA hat seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um 3 Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 31. März 2021.

Pressemitteilung vom 3. Dezember 2020 mit Link zum Beschluss

Alle befristeten Sonderregelungen des G-BA im Überblick

Corona und Arbeitsschutz

In der Corona-Pandemie wollen sich immer mehr Menschen mit geprüften und zertifizierten Atemschutzmasken, sogenannten FFP2-Masken, schützen. Gleichzeitig berichten die Medien regelmäßig über gefälschte und mangelhafte Exemplare solcher Masken. Woran sich zertifizierter und damit sicherer Atemschutz grundsätzlich erkennen lässt, veranschaulicht das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) in einem Übersichtsplakat. Details ergänzt eine FAQ-Liste.

Link zur Pressemitteilung: www.dguv.de

Chemische Industrie

Beate Eberhardt berichtet in der Zeitschrift „Gute Arbeit“, Ausgabe 12/2020 über die „Vereinbarung für „Betriebliche Teilhabe und Inklusion in der chemischen Industrie", die der Arbeitgeberverband Chemie und die IG BCE am 2. September 2020 abgeschlossen haben.
Alle Unternehmen und Interessenvertretungen, Betriebsräte wie Schwerbehindertenvertretungen, können sich auf diese Sozialpartnervereinbarung stützen und beziehen, wenn sie einzelbetriebliche oder konzernweite Regelungen und Inklusionsvereinbarungen abschließen wollen.
Die Sozialpartner sehen es als ihre gemeinsame Aufgabe an, sich im Wandel der Arbeitswelt für Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einzusetzen: d. h. Inklusion für alle Menschen von Anfang an zu verwirklichen und ihnen gesellschaftlich, insbesondere betrieblich, eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Im Hinblick auf die Auswirkungen des Fachkräftemangels, sowie der Digitalisierung auf die Arbeitswelt soll im sozialpartnerschaftlichen Dialog die umfassende betriebliche Inklusion von Menschen mit Behinderung gefördert werden.

Die Präambel greift die Definition der UN-BRK auf: Danach zählen zu den Menschen mit Behinderungen Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft und/oder in der Arbeitswelt hindern können.

Die Umsetzung der Vereinbarung in den Unternehmen soll das besondere Engagement zur Förderung von Inklusion und Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt und das gemeinsame Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderungen unterstreichen. Ziele sind u.a.: Schaffung einer Unternehmenskultur, die

  • das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen und ihre Fähigkeiten schärft und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde fördert
  • die Teilhabebedarfe in Arbeitsprozessen von Anfang an berücksichtigt
  • die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben aktiv fördert und unterstützt
  • Barrieren abbaut und die Integration in Arbeitsprozesse ermöglicht
  • barrierefreie Zugänge zu Aus- und Weiterbildung und zu Informationen sichert
  • das eigenverantwortliche Handeln stärkt
  • Ängste und Vorurteile abbaut
  • die Barrieren in Köpfen, Gebäuden und Strukturen vermeidet und bestehende reduziert.

Die Sozialpartner sind sich darüber bewusst, dass nur im Miteinander eine inklusive Arbeitswelt gestaltet werden kann. Hierfür empfehlen sie mehrere gleichrangige Module für die Umsetzung der Vereinbarung.

Individuelle und betriebsspezifische Maßnahmen sollen insbesonders in kleineren Unternehmen unterstützt werden. Dabei wird explizit auf die Notwendigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Inklusionsvereinbarung auch in diesen Unternehmen hingewiesen.

Auf nationaler Ebene sollen betriebliche Inklusionsvereinbarungen das Zusammenwirken der betrieblichen Akteure regeln. Dies soll vorangebracht werden – mit Impulsen für die Personalverantwortlichen, die Arbeitgeber und die betrieblichen Interessensvertretungen (Schwerbehindertenvertretung/SBV und Betriebsrat/BR): Sie sollen sich vor Ort auf konkrete Ziele und verbindliche Maßnahmen, sowie deren Überprüfung verständigen und betriebliche Besonderheiten berücksichtigen.

Auf Basis der UN-BRK können vor Ort zusätzlich betriebliche Aktionspläne weiterreichende Wege zur Inklusion vereinbaren. Dabei beschränken sich die Maßnahmen nicht nur auf das betriebliche Umfeld, sondern können auch extern an die Nahtstellen zu Kund*innen, Geschäftspartner*innen und der Gesellschaft im Allgemeinen adressiert sein. Auch hier gibt es den Hinweis, dass betriebliche Aktionspläne nicht die gesetzlich vorgeschriebene Inklusionsvereinbarung ersetzen!

  • Die definierten Handlungsfelder sind:
  • Bewusstseinsbildung
  • Inklusive Führung und Unternehmenskultur
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Ausbildung, Bildung und Qualifizierung
  • Gesundheitsmanagement, Prävention, Rehabilitation
  • Wiedereingliederung
  • Mobilität und Barrierefreiheit
  • Barrierefreie Kommunikation und Information
  • Beschäftigung
  • Unterstützung durch die Sozialpartner

Für den Arbeitgeberverband und IG BCE ist Inklusion die Chance in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Den Sozialpartnern ist bewusst, dass Inklusion von den betrieblichen Akteuren gemeinsam angegangen werden muss. Sie verstehen die Sozialpartnervereinbarung als Grundlage und Anstoß zur Entwicklung und Gestaltung von betrieblicher Teilhabe und Inklusion in den Unternehmen der chemischen Industrie.

Ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch Beteiligten soll den sozialpartnerschaftlichen Dialog für nachhaltige Inklusion auf betrieblicher Ebene weiter auszubauen. Die Sozialpartner der chemischen Industrie verstehen sich auch als Multiplikatoren gegenüber der Politik und Gesamtwirtschaft und appellieren an die Unternehmen und deren Betriebsräte sowie Schwerbehindertenvertretungen, im Dialog die Umsetzung von Inklusion in den Betrieben zu fördern, zu fordern und zu sichern.

Die beschriebenen Handlungsfelder können eine nachhaltige Kulturveränderung in der Arbeitswelt anstoßen, bedürfen aber dabei besonderer Anstrengungen der Betriebsparteien und Sozialpartner.

Petra Reinbold-Knape, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG BCE, erläutert in einem Interview, dass es sich bundesweit um die erste Sozialpartnervereinbarung zum Thema Inklusion handelt. Die ersten Unternehmen würden schon an der Umsetzung der Vereinbarung arbeiten.

Reinbold-Knape betont, dass in dieser Vereinbarung auch explizit die politische Ebene einbezieht, da sie mittelbar auf eine gelingende Inklusion in den Betrieben einwirken kann. Die IG BCE will als verlässliche Partner an der Seite der Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte stehen und helfen, wenn es um konkrete Maßnahmen geht. Mit der Sozialpartnervereinbarung im Rücken will die IG BCE jetzt daran arbeiten, das Thema mit weiteren Vereinbarungen in die Betriebe zu tragen!

Quelle: Zeitschrift „Gute Arbeit“, Ausgabe 12/2020, Bund-Verlag, Seite 36 bis 39, Autorin: Beate Eberhardt

Siehe auch zum Thema: www.igbce.de

Recht

Die Schwerbehindertenvertretung muss sich nicht damit begnügen, nur Grundseminare zum Thema BEM zu besuchen. Sie hat im Verfahren des betrieblichen Eingliederungsmanagements vielfältige Aufgaben. Dazu gehört in der Belegschaft über das BEM zu informieren sowie für die Teilnahme an den BEM-Gesprächen des Arbeitgebers zu werben. Und sie übt eine gesetzliche Kontrollfunktion aus. Ihren Schulungsbedarf für Aufbau- und Fortgeschrittenenschulungen kann die SBV gerichtlich durchsetzen.

Arbeitsgericht Kaiserslautern, 6.10.2020 - 3 BV 14/20

Mehr Infos: www.dgbrechtsschutz.de

Siehe dazu auch den Beitrag von Cathleen Rabe-Rosendahl auf www.reharecht.de: www.reha-recht.de

Recht

Das Landessozialgericht Berlin hat entschieden, dass das Merkzeichen G auch erteilt werden kann, wenn Funktionsstörungen unter den Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule für sich genommen einen GdB von unter 50 haben, wenn dabei die vorliegende Funktionsstörung mit einer Teilversteifung des Kniegelenks in ungünstiger Stellung gleichzusetzen sei.

Link zum Urteil: www.sozialgerichtsbarkeit.de

Rebecca Meskos

Bei #AbleismTellsMe erzählten behinderte Menschen von Diskriminierung. Was genau Ableismus eigentlich ist und wo der Unterschied zur Behindertenfeindlichkeit liegt, erklärt Rebecca Maskos.

Able- was? Schon wieder so ein neues fancy word auf den Social-Media-Timelines? Ableismus und sein englischsprachiger Ursprungsbegriff ableism leiten sich ab vom englischen Begriff ability, Fähigkeit. Entstanden in der englischsprachigen Behindertenbewegung, wird der Begriff erst seit etwa zehn Jahren auch in Deutschland genutzt.

Mit dem Twitter-Hashtag #AbleismTellsMe hat es Ableismus nun auch in deutsche Mainstream-Medien geschafft. Nachdem die US-amerikanische, behinderte Studentin Kayle Hill Anfang September unter #AbleismTellsMe über ihre Erfahrungen mit Diskriminierung twitterte, ging der Hashtag vor allem in Deutschland durch die Decke. In hunderten von Tweets berichteten User*innen von zum Teil krassen Erfahrungen der Ausgrenzung und Benachteiligung, Ausdruck des gesellschaftlichen Umgangs mit Behinderung.

Lies den gesamten Artikel auf dieneuenorm.de

Podcast auf Deutschlandfunk Kultur

Jürgen Dusel setzt sich für eine entschlossene Umsetzung des „European Accessibility Acts“ ein, der den gleichen Zugang aller Menschen zu öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sichern soll.

Ob Ticketautomat oder Online-Banking: Bis 2025 müssen digitale Produkte in Europa barrierefrei sein. Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, glaubt, dass das nur schwer zu schaffen ist. Gerade im privaten Bereich sei Deutschland noch nicht inklusiv. Auf Deutschlandfunk Kultur gibt es den Podcast.

Aus dem Bundestag

„Die Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnhöfen ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung.“ So heißt es in der Antwort (19/24212) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Entwicklung der Bahnsteighöhen in Deutschland (19/23423). Historisch bedingt hätten die Bahnsteige in Deutschland sehr unterschiedliche Höhen, schreibt die Regierung. Zur Umsetzung des Ziels der Barrierefreiheit habe die Deutsche Bahn AG (DB AG) im Jahr 2017 bundesweit einheitliche Regeln entwickelt und hierzu ein Bahnsteighöhenkonzept mit dem Bund abgestimmt. Ziel sei es, mobilitätseingeschränkten Reisenden einen unabhängigen und barrierefreien Zugang zum Eisenbahnsystem zu ermöglichen. Die Zielgröße der Bahnsteighöhen (Herstellmaße) gebe die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vor. Danach solle die Höhe 76 cm über Schienenoberkante betragen, wobei genau definierte Ausnahmen möglich seien, heißt es in der Antwort. Zur Umsetzung dieses Ziels würden Bundesmittel „in erheblichem Umfan“ zur Verfügung gestellt.

hib - heute im bundestag | Nr. 1341 | Mi., 2. Dezember 2020

Ausgleichsabgabe

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 3. Dezember angekündigt, dass er die Abgabe für Unternehmen, die keine Schwerbehinderten beschäftigen, verdoppeln will. Eine der wichtigsten Säulen des Schwerbehindertenrechts sei die Beschäftigungspflicht für Unternehmen, sagte Heil am 3. Dezember auf einer Konferenz des Deutschen Behindertenrates

Viele Unternehmen hätten dies erkannt. «Doch genauso gibt es nach wie vor auch Unternehmen, die sich wegducken vor ihrer Verantwortung oder die Potenziale von Menschen mit Behinderungen für ihr Unternehmen noch nicht erkannt haben», sagte Heil.
Ab dem Jahr 2022 sollen Unternehmen ohne Mitarbeiter mit Schwerbehinderung pro unbesetztem Platz 720 Euro zahlen müssen. In Deutschland sind Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Heute müssen Firmen, die gar keinen solchen Beschäftigten haben, 320 Euro zahlen.

„Es ist jetzt ein Punkt erreicht, wo wir sagen müssen: Es reicht. Für die ›Nullbeschäftiger‹ habe ich wirklich auch null Verständnis“, sagte Heil. Der Schritt sei längst überfällig. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung dürfe keine Frage der Wirtschaftlichkeit sein.

Dazu erklärte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel:

„Unternehmen, die keinen einzigen Schwerbehinderten beschäftigten, sind schon jetzt zu einer Ausgleichsabgabe verpflichtet. Diese Abgabe zu erhöhen ist ein sinnvoller Ansatz, um Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dabei darf die Ausgleichsabgabe keinesfalls zu einem Instrument des Freikaufens werden. Zusätzlich muss es mehr Ordnungswidrigkeitsverfahren geben, wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt wird. Unternehmen müssen mehr Anstrengungen unternehmen, Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu schaffen und Barrieren dafür abräumen.

Ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Unternehmen beschäftigen keinen einzigen schwerbehinderten Menschen, ein seit Jahren gleichbleibender Anteil. Gleichzeitig sind Menschen mit Behinderungen fast doppelt so oft arbeitslos, und es ist für sie deutlich schwerer, nach Abrutschen in die Arbeitslosigkeit wieder in Beschäftigung zu kommen. Das muss sich ändern, Hubertus Heils Vorschlag ist ein notwendiges Signal in Richtung Arbeitgeber.“

Quelle: www.dgb.de

Aus dem Bundestag

Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen hat im Jahr 2019 durchschnittlich bei 10,9 Prozent gelegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24360) auf eine Kleine Anfrage (19/23903) der AfD-Fraktion und bezieht sich dabei auf Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA).

In der Antwort heißt es weiter, dass die Integrationsämter in den Jahren 2017 und 2018 jeweils rund 3.700 schwerbehinderte Menschen durch Arbeitsassistenz unterstützt und dafür 32,51 Millionen beziehungsweise 35,10 Millionen Euro aufgewendet haben. Das gehe aus den entsprechenden Jahresberichten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hervor, schreibt die Regierung. Bezüglich der Inanspruchnahme der Kraftfahrzeughilfe liegen der Bundesregierung demnach keine Daten von den Integrationsämtern und Hauptfürsorgestellen vor. Nach Angaben der Statistik der BA waren aber im Jahr 2017 rund 100 Förderungen mit Arbeitsassistenz und rund 1.600 Förderungen mit Kraftfahrzeughilfe zu verzeichnen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

hib - heute im bundestag | Nr. 1326 | Mo., 30. November 2020

Aus dem Bundestag

Die Zahl der Unternehmen, die die Ausgleichsabgabe bezahlen, ist seit 2010 deutlich gestiegen. So zahlten im Jahr 2010 rund 85.000 Unternehmen diese Abgabe, im Jahr 2018 waren es rund 102.000 Unternehmen, für 2019 gibt es noch keine aktuellen Daten. Das geht aus der Antwort (19/24553) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/24113) der AfD-Fraktion hervor. Die Ausgleichsabgabe zahlen Unternehmen, wenn sie nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Die Quote der Arbeitsplätze, die mit schwerbehinderten Menschen besetzt sein müssen, liegt derzeit bei fünf Prozent.

hib - heute im bundestag | Nr. 1332 | Di., 1. Dezember 2020

Aus dem Bundestag

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/24562) zur Anerkennung einer Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, unter welchen Bedingungen dies von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden kann.

hib - heute im bundestag | Nr. 1332 | Di., 1. Dezember 2020

Aus dem Bundestag

Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/24572) zu den Empfehlungen für die Leichte Sprache gestellt, die derzeit unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erarbeitet werden. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wer darüber entscheidet, welche Dokumente als grundlegend identifiziert werden, um in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt zu werden.

hib - heute im bundestag | Nr. 1332 | Di., 1. Dezember 2020

Aus dem Bundestag

Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/24747) zur Situation der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) während der Corona-Pandemie gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach Einnahmeausfällen und Entschädigungszahlungen.

hib - heute im bundestag | Nr. 1332 | Di., 1. Dezember 2020

Aus dem Bundestag

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/24886) die umfassende gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Darin heißt es: „Menschenrechte sind für unsere Gesellschaft nicht verhandelbar und die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert einen klaren Auftrag an die deutsche Politik: Die individuelle Betrachtung des Menschen und seiner Bedürfnisse und Ansprüche sollen im Mittelpunkt stehen.“

Entsprechend umfassend ist der Forderungskatalog der Liberalen gestaltet. Barrierefreiheit und Teilhabe müssten zum Beispiel im baulichen Bereich endlich erreicht werden. Noch immer seien für Menschen mit Behinderungen zu viele Gebäude nicht erreichbar, es gebe zu wenig barrierefreien Wohnraum, kritisiert die Fraktion. Sie fordert unter anderem eine Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Aber auch der Medienstaatsvertrag müsse so gestaltet werden, dass Barrieren in der Mediennutzung abgebaut werden. Weitere Forderungen beziehen sich auf die Bereiche Bildung, Arbeitsmarkt, Mobilität und demokratische Teilhabe.

hib - heute im bundestag | Nr. 1351 | Fr., 4. Dezember 2020

Aus dem Bundestag

Zur Barrierefreiheit an Hochschulen in Deutschland stellt die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage (19/25086). Die Fraktion möchte wissen, wie viele Studierende mit einer anerkannten Behinderung oder einer Schwerbehinderung nach Kenntnis der Bundesregierung an Universitäten oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen eingeschrieben sind und wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Studierenden mit einer anerkannten Behinderung oder einer Schwerbehinderung seit 2010 entwickelt hat.

Die Abgeordneten betonten, dass Studierende mit Behinderung vor größeren Herausforderungen als nichtbehinderte Studierende stehen, um ein Studium aufzunehmen und es erfolgreich abzuschließen. Teilhabe und das Recht auf Zugang zu Wissen und Bildung beinhalte neben der Schulbildung und Berufsausbildung auch die Möglichkeit zu einer Hochschulbildung und einem barrierefreien Zugang zu Bauten und Technik sowie inklusiv geprägten Beratungsangebote.

hib - heute im bundestag | Nr. 1385 | Di., 15. Dezember 2020

Aus dem Bundestag

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/25013) zum betrieblichen Infektionsschutz in der Corona-Pandemie gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie viele Unternehmen schon vor dem Beginn der Pandemie eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und diese nach Beginn der Pandemie angepasst haben.

hib - heute im bundestag | Nr. 1387 | Di., 15. Dezember 2020

Gezielte Prävention statt Berufsaufgabe

Zum 1. Januar 2021 treten verschiedene Änderungen im SGB VII in Kraft. Diese betreffen das Recht der Berufskrankheiten. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Der Deutsche Bundestag hatte die Änderungen im Mai 2020 als Teil des siebten SGB-IV-Änderungsgesetzes beschlossen. Was wird sich ändern? Die wichtigsten Auswirkungen für die Versicherten auf einen Blick.

Berufskrankheiten sind in der Berufskrankheitenliste aufgeführte Krankheiten, die durch besondere Einwirkungen verursacht sind und denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Zu ihnen zählen unter anderem beruflich bedingte Hauterkrankungen, Lärmschwerhörigkeit, aber auch asbestbedingter Lungenkrebs. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Entschädigung bei Berufskrankheiten.

Nähere Informationen: www.dguv.de

DVBS

Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) will mit seinem aus Mitteln des Ausgleichsfonds geförderten Projekt agnes@work die berufliche Teilhabe sehbeeinträchtigter Menschen stärken. Durch Unterstützung in technischen, arbeitsorganisatorischen und sozialen Fragen will das Projekt dazu beitragen, ein dynamisches und gleichzeitig barrierefreies Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten.

Um die Erfahrungen und Bedarfe seheingeschränkter Berufstätiger, ihre Probleme, aber auch ihre Problemlösungsstrategien am Arbeitsplatz besser kennenzulernen und konkrete Ansatzpunkte für unser Projekt möglichst genau einschätzen zu können, gibt es eine Umfrage.

Sie finden die Umfrage unter www.surveymonkey.de

Aktion Mensch

Das Handelsblatt Research Institute hat im Auftrag der Aktion Mensch ein weiteres Inklusionsbarometer erstellt. Demnach waren im Oktober 2020 13 Prozent mehr Menschen mit Schwerbehinderung arbeitslos als zur selben Zeit im Vorjahr. Durch die Corona-Krise hat auch die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt einen deutlichen Rückschlag erlitten. Besonders schwerwiegend äußert sich die Situation in Bayern, Hamburg und Baden-Württemberg.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt sind für Menschen mit Behinderung besonders gravierend: Im Oktober dieses Jahres liegt die Anzahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland um rund 13 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Damit sind derzeit 173.709 Menschen mit Behinderung ohne Arbeit – der höchste Wert seit 2016.

Nach dem Ende der Corona-Pandemie wird es eine geraume Zeit dauern, die durch das Virus verursachten ökonomischen Schäden zu beheben – auch und besonders mit Blick auf die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland.

Link zum Inklusionsbarometer: www.aktion-mensch.de

Werkstätten

Ein Interview mit André Thiel. Er arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bei der Diakonie in Halle (Sachsen-Anhalt) und engagiert sich bei »Selbst aktiv«, der Arbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen in der SPD. Er hat jahrelang dafür gekämpft, dass WfbM-Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Über 300 000 Menschen in Deutschland arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen. Den gesetzlichen Mindestlohn erhalten diese Beschäftigten nicht, denn Gerichtsurteilen zufolge befinden sie sich nicht in einem normalen Arbeitsverhältnis. Nur wenige von ihnen schaffen den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt.

Link: www.jungle.world

HIS-HE:Medium 8/2020

In der Reihe „Bauliche Infrastruktur – Ein Weg zur Inklusion an Hochschulen“ stellt das HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. (HIS-HE) kompakte Beiträge unterschiedlicher Autoren und Autorinnen zu Einzelthemen im Bereich der baulichen Inklusion an Hochschulen vor. Im ersten von drei hauseigenen Beiträgen zeigt HIS-HE anhand von Fallbeispielen aus Forschung, Lehre und Wissenschaft, kreative Realisierungsmöglichkeiten zur Entwicklung von angemessenen Rahmenbedingungen für die bauliche Umsetzung von Inklusion vor Ort.

Link zur Publikation: www.his-he.de

„Mainzer Erklärung“ verabschiedet

Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen haben in ihrer Konferenz am 26. und 27. November einen Forderungskatalog zur barrierefreien Gestaltung von Medien erstellt und in der sogenannten „Mainzer Erklärung“ veröffentlicht. In der gleichen Woche ging das neue Portal www.barrierefreie-medien.info online, das über barrierefreie TV-Programme informiert und über das Zuschauerinnen und Zuschauer Beschwerden einreichen können.

Alle Inhalte im Fernsehen laufen mit Untertiteln, Nachrichtensendungen werden in Gebärden- und Leichter Sprache angeboten, die sozialen Medien bieten inklusive und barrierefrei Inhalte: Diese Vision einer Medienwirklichkeit war Schwerpunktthema der 60. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen am 26. und 27. November, die aufgrund der Corona-Pandemie erstmals als Videokonferenz stattfand. Gastgeber war Rheinland-Pfalz. Zwei Tage diskutierten die Beauftragten mit Vertretern von u. a. ZDF, Apple, der Landesregierung und Menschenrechtsorganisationen Themen wie den Medien-Staatsvertrag, barrierefreie Angebote im Rundfunk und Inklusion bei neuen Medienformaten. Im Mittelpunkt stand die Verabschiedung der „Mainzer Erklärung“, die einen besseren Zugang zu und stärkere Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an und in den Medien fordert.

Siehe die Presseerklärung der Beauftragten: www.behindertenbeauftragter.de

PDF-Download der „Mainzer Erklärung“: www.behindertenbeauftragter.de

IAB-Forum

Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das Erwerbsleben schreitet voran. Aber oft bestimmen noch Vorurteile und mangelhaftes Wissen über Behinderungen das Denken vieler Menschen. Es geht darum, Vorurteile auszuräumen und für ein Verständnis von Behinderung zu sensibilisieren, das nicht von Defiziten ausgeht, sondern von nicht ausgeschöpften Potenzialen.

Ein Debattenbeitrag im IAB-Forum des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit: www.iab-forum.de

Junge Menschen mit Behinderungen - Anerkannte Berufsausbildung statt Sonderwege

Am 1. Dezember 2020 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen fünften Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor.

Der fünfte Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020. Er wurde anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag zum Bericht des Instituts Stellung nehmen soll.

Ein Thema des Berichtes lautet: Junge Menschen mit Behinderungen - Anerkannte Berufsausbildung statt Sonderwege! Junge Menschen mit Behinderungen sollten – wie alle Jugendlichen – nach Abschluss der Schule die Möglichkeit haben, eine Ausbildung in einem regulären Ausbildungsberuf zu beginnen. Tatsächlich absolvieren sie ihre Berufsausbildung aber mehrheitlich in „Sonderformen“, mit der Folge, dass die Jugendlichen nach einer solchen Ausbildung nicht den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt schaffen. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Staat, auf diese Situation zu reagieren und einen diskriminierungsfreien Zugang zu beruflicher Bildung für alle Menschen zu gewährleisten.

Link: www.institut-fuer-menschenrechte.de

RADIO CORAX

Das Jahr 1981 wurde zu einem entscheidenden Jahr für die Behindertenrechtsbewegung, an dessen Ende das sogenannte Krüppeltribunal in Dortmund stand, das am 13.Dezember 1981 abgehalten wurde. Was für Prozesse dieses Protestjahr gesellschaftlich und institutionell anstieß, und was ein Blick zurück für die heutige Behindertenbewegung bedeuten kann, das hat RADIO CORAX mit Sigrid Arnade vom Selbstbestimmt Leben e.V. und mit der Aktivistin Rebecca Maskos besprochen.

Link zum Podcast: www.radiocorax.de

Edition F

Wer gehört eigentlich zur Risikogruppe von Covid-19 und welche Konsequenzen ergeben sich daraus - das bleibt aktuell dann doch manchmal etwas oberflächlich. Neben alten Menschen und Menschen mit chronischen Krankheiten, zählen auch manche behinderte Menschen dazu. Die Herausforderungen im Alltag durch Covid-19 sind sehr unterschiedlich und zum Teil ziemlich drastisch. Im öffentlichen Diskurs scheint die Perspektive behinderter Menschen im Vergleich zu anderen jedoch deutlich unterrepräsentiert, auch wenn viele von ihnen zur Risikogruppe von Covid 19 gehören.
Für Menschen mit Behinderungen kann das Corona-Virus lebensgefährlich sein. Rebecca Maskos schrieb bei Edition F darüber, wie sie als Risikoperson versucht mit dieser Angst und der derzeitigen Isolation umzugehen. Darüber sprach die freie Journalistin und Wissenschaftlerin mit Radio Corax.

Reinhören bei Radio Corax

REHADAT-Wissensreihe

Wie können Menschen mit einer Hörbehinderung möglichst gut am Berufsleben teilhaben? Antworten auf diese Frage gibt der neueste Band der REHADAT-Wissensreihe mit dem Titel „Ich hör‘ wohl nicht richtig?!“. Die Veröffentlichung beschreibt, wie Arbeit für Menschen mit einer Hörbehinderung gestaltet werden kann und hilft, die Beeinträchtigung besser zu verstehen.

Hochrechnungen zufolge gibt es in Deutschland acht Millionen erwachsene Menschen mit einer so gravierenden Hörbeeinträchtigung, dass eine Hörhilfe oder medizinische Behandlung notwendig ist. Eine REHADAT-Befragung von Menschen mit eingeschränkter Hörfähigkeit ergab, dass drei Viertel von ihnen herausfordernde Hörsituationen im beruflichen Alltag erleben. Gut die Hälfte fühlt sich nicht ausreichend zum Thema „Hörbeeinträchtigung und Beruf“ informiert. Immerhin kritisierte nur ein Viertel der Befragten eine wenig unterstützende Unternehmenskultur.

Die Ergebnisse sind in die neueste REHADAT-Wissensreihe eingeflossen. Die Broschüre beschreibt kommunikationsfördernde, organisatorische und technische Lösungsansätze, um Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse von Beschäftigten mit Hörbehinderung anzupassen.

Link zum PDF-Download und Bestellmöglichkeit: www.rehadat.de

DGB-Analyse

Die DGB-Analyse legt die Gründe für das hohe Armutsrisiko offen. Viele Menschen leben nicht von Geburt an mit einer Einschränkung, sondern erwerben eine Behinderung durch Krankheit oder Unfall im Laufe ihres Lebens. Eine soziale Leistung, die vormals in solchen Fällen die Not lindern sollte, ist massiv gekürzt worden: die Erwerbsminderungsrente. So sei höchstwahrscheinlich das sinkende Niveau dieser Sozialleistung ausschlaggebend dafür, „dass insbesondere bei den jungen Erwachsenen ein wachsender Anteil auf Sozialhilfeleistungen im Falle einer Erwerbsminderung angewiesen ist“, schreibt der DGB. Auch die Deregulierung des Arbeitsmarktes und der boomende Niedriglohnsektor haben negative Folgen für die Betroffenen.

Link: www.dgb.de

2021

Manche Menschen mit Schwerbehinderung dürfen kostenlos, viele günstig die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.
Das Beiblatt mit Wertmarke kostet ab dem 1. Januar 2021 für ein Jahr 91 Euro bzw. für ein halbes Jahr 46 Euro. Die ist eine Preissteigerung von 11 Euro gegenüber der vorherigen Gebühr von 80 Euro (bzw. 6 Euro fürs halbe Jahr). Zuletzt gab es 2016 eine Anpassung des Eigenanteils von 72 auf 80 Euro.

Für schwerbehinderte Menschen, die die Wertmarke bislang kostenfrei erhalten haben, ändert sich nichts. Kostenfrei erhalten hilflose (mit Merkzeichen H) und blinde Menschen (Merkzeichen (Bl) die Wertmarke. Außerdem erhalten schwerbehinderte Menschen die Grundsicherung oder Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) auch mit den Merkeichen G, aG oder Gl die Wertmarke kostenfrei.
Der erhöhte Eigenanteil wird erst mit Neuausstellung der Wertmarke fällig. Vorher ausgestellte Wertmarken zum alten Kostenbeitrag behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.

Quelle: www.oepnv-info.de

Pauschbetragsgesetz

Die Bundesregierung will mit dem Behinderten-Pauschbetragsgesetz, das zum 01.01.2021 in Kraft treten soll, Steuerpflichtige mit Behinderungen finanziell entlasten und für weniger Bürokratie sorgen.

Die Behinderten-Pauschbeträge werden ab dem Steuerjahr 2021 verdoppelt, Nachweispflichten verschlankt und die Grade der Behinderung mit dem Sozialrecht harmonisiert. So kann der Pauschbetrag seine Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen.

Für Steuerpflichtige mit Behinderungen besteht die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen.

Neben der Verdoppelung der Pauschbeträge sollen verschiedene Steuervereinfachungen die Steuerpflichtigen mit Behinderungen entlasten, zum Beispiel bei Nachweispflichten und bei der Verwaltung von Prüfungstätigkeiten.

Zur Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Steuervereinfachung sind im Einzelnen die folgenden Maßnahmen vorgesehen:

  • die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge,
  • die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags von 900 Euro bei Geh- und Sehbehinderung und 4.500 Euro bei stärkeren Einschränkungen,
  • der Verzicht auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 und
  • die Aktualisierung der Grade der Behinderung an das Sozialrecht, wodurch zukünftig ein Behinderten-Pauschbetrag bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 berücksichtigt wird.
  • Darüber hinaus steigt der Pflege-Pauschbetrag als persönliche Anerkennung der häuslichen Pflege von derzeit 924 Euro auf 1.800 Euro. Für die Pflegegrade 2 und 3 wird künftig ebenfalls ein Pflege-Pauschbetrag von 600 beziehungsweise 1.100 Euro gewährt.

Die Neuregelungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Steuerpflichtige können die höheren Beträge somit erstmals für den Veranlagungszeitraum 2021 geltend machen. Ende 2026 soll das Gesetz evaluiert werden.

Höhe der Pauschbeträge

GdB 20 384 Euro
GdB 30 620 Euro
GdB 40 860 Euro
GdB 50 1.140 Euro
GdB 60 1.440 Euro
GdB 70 1.780 Euro
GdB 80 2.210 Euro
GdB 90 2.460 Euro
GdB 100 2.840 Euro

Bundesregierung, Montag, 30. November 2020

Neue Publikation

Die Neuerscheinung „Barrierefreiheit – Zugänglichkeit – Universelles Design. Zur Gestaltung teilhabeförderlicher Umwelten“ betrachtet Barrierefreiheit aus der Perspektive von Wissenschaft und Forschung, ohne dabei die Praxistauglichkeit räumlicher, digitaler oder kommunikativer Gestaltung aus dem Blick zu verlieren. Das Buch steht zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Barrierefreie Umwelten ermöglichen Menschen mit Beeinträchtigungen, am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Aber was genau bedeutet Barrierefreiheit? Welche Aspekte entscheiden darüber, ob Bedingungen förderlich oder hinderlich für die gesellschaftliche Teilhabe sind? Wie lassen sich diese Aspekte messen, beurteilen und klassifizieren? Und was bedeutet das für die Planung und Beurteilung gestalteter Umwelten?

Die Beiträge des Buches „Barrierefreiheit – Zugänglichkeit – Universelles Design. Zur Gestaltung teilhabeförderlicher Umwelten“ nähern sich diesen Fragen aus unterschiedlichen disziplinären Perspektiven. Sie zeigen die Vielschichtigkeit und Komplexität des Themas Barrierefreiheit. Universelles Design etwa ist ein Konzept, nach dem Produkte, Geräte, Umgebungen und Systeme so gestaltet werden, dass sie für möglichst viele Menschen ohne weitere Anpassung oder Spezialisierung nutzbar sind. Das Buch soll der Diskussion um Barrieren und Barrierefreiheit – einem noch wenig erforschten Gebiet – Substanz verleihen sowie zum interdisziplinären Dialog und zur Reflexion der Praxis inspirieren.

Bibliografische Angaben:

Schäfers, Markus; Welti, Felix [Hrsg.]: Barrierefreiheit – Zugänglichkeit – Universelles Design. Zur Gestaltung teilhabeförderlicher Umwelten. Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt 2021, 167 S. ISBN 978-3-7815-2418-7; 19,90 EUR (Printausgabe).
Das Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation stellt den Volltext als PDF zum Download zur Verfügung unter:

Barrierefreiheit – Zugänglichkeit – Universelles Design. Zur Gestaltung teilhabeförderlicher Umwelten

Quelle: www.reha-recht.de

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