Liebe Kolleginnen und Kollegen ……
…… ist jemand von euch gerade erkältet, hat Kopfschmerzen, Durchfall oder Fieber? Seid ihr wirklich krank? Oder tut ihr nur so, wie es ein gängiges Vorurteil beschreibt? Und um die Drückeberger und Krankmacher zu disziplinieren, geistert mal wieder die Forderung nach einem Karenztag, also einem unbezahlten ersten Krankheitstag, durch die Medien. Angefeuert wurde die Debatte von Herrn Bäte, Vorstandsvorsitzender des Allianz-Konzerns. Einer Vermögenssteuer steht er weniger positiv gegenüber. Er hält nichts davon, Menschen zu bestrafen, die viel arbeiten und erfolgreich sind. Herr Bäte ordnet also die arbeitenden Menschen in den einen Teil der erfolgreich ist ein und in den anderen Teil, der schmarotzend krankfeiert. Herr Bäte würde beim Karenztag sicher gern beispielhaft vorangehen, obwohl er doch auf ca. 28000 Euro verzichten müsste – so viel beträgt sein Tagesverdienst bei ca. 7,4 Millionen Euro Jahresgehalt!
Reicher Mann und armer Mann standen da und sah’n sich an.
Und der arme sagte bleich, wär ich nicht arm, wärst du nicht reich.
(Bertold Brecht | 1898 – 1956)
Es geht auf den 23. Februar zu – Bundestagswahl! Die CDU testete gerade einmal, wie sich Nutzen und Schaden bei einem Zusammenwirken mit der AFD rechnen. Für die AFD wird ein starkes Ergebnis vorhergesagt. Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erwägen, diese Partei zu wählen. Allerdings findet man in deren Wahlprogramm nichts, was auf eine Verbesserung der Situation von Beschäftigten zielt. Ebenso, kein Wort über bessere Tarifbindung, erhöhtem Mindestlohn, Streikrecht und verbesserter Schutz für Betriebsräte. Warum soll man als Beschäftigte, als Rentner, als Mensch mit Behinderung diese Partei wählen? Es scheint, als diejenigen politisches Oberwasser bekommen, die die Situation in unserem Land am effektivsten schlecht reden. Hier läuft wirklich nicht alles rund – aber Deutschland, die wirtschaftlich drittstärkste Nation der Welt, ist vom Untergang so weit entfernt, wie Herr Merz von einer Frauenförderung in seiner Partei!
Diese Wahl ist wohl eine der bedeutendsten in der Geschichte Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg. Und das Ergebnis wird in mehrfacher Hinsicht richtungsweisend sein. So steht nichts weiter als das demokratische System in der Zukunft auf dem Spiel. Und es wird auch entschieden, ob die soziale Spaltung in unserem Land sich weiter vergrößert!
Du möchtest wissen, wie die Kandidierenden der demokratischen Parteien in Deinem Wahlkreis zu unseren ver.di-Kernthemen stehen? ver.di hat ihnen zehn Fragen gestellt, vom Thema Streikrecht über Tarifbindung bis hin zu Steuerpolitik und Zukunftsinvestitionen. Im ver.di-Kandidatencheck findest Du die Antworten!
Die Pläne der Parteien in der Teilhabepolitik hat ver.di in einer Synopse zusammengestellt.
Wer den Sozialstaat schwächt,
verschärft die gesellschaftliche Spaltung und gefährdet den Zusammenhalt.
(Frank Werneke | ver.di-Vorsitzender)
Wie schnell reaktionäre Kräfte wirken können, zeigt uns der alte/neue Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. Er löste jetzt per Dekret kurzerhand alle Stellen für „Diversity, Equity and Inclusion“ (DEI), zu Deutsch: Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion, auf und strich die finanziellen Mittel dafür! Die entsprechenden Maßnahmen sollten eigentlich dafür sorgen, dass Menschen verschiedener Herkunft, verschiedenen Geschlechts oder mit Behinderungen gleiche Chancen am Arbeitsplatz bekommen. Trumps Begründung für die Streichung der Mittel und Stellen: Entsprechende Programme würden weiße Männer benachteiligen und es sollen diskriminierende und illegalen Bevorzugungen beendet werden.
„Brandmauern“ halten nicht ewig, wie uns die jüngste Geschichte lehrt und es gibt viele Gründe, Kritik an den herrschenden Umständen zu üben. Es gibt aber auch genügend Gründe am 23. Februar für demokratische Parteien und für sozialen Fortschritt sein Kreuz auf dem Wahlzettel zu machen.
In diesem Sinne, herzliche Grüße
Jürgen Bauch
Aufruf
Mit einem gemeinsamen Aufruf kritisiert ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, dem Mieterbund, Pro Asyl und Erwerbslosen-Initiativen Forderungen nach sozialen Kürzungen und verurteilt die aktuelle Stimmungsmache gegenüber schutz- und hilfebedürftigen Menschen scharf.
Für soziale Sicherheit und eine gerechte Verteilung – gegen Sozialstaatsabbau und Hetze gegen Leistungsberechtigte
Der Sozialstaat ist ein wesentliches Fundament der Gesellschaft in Deutschland. Der Sozialstaat gewährleistet soziale Sicherheit, unterstützt eine gerechtere Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums und ist die Grundlage des demokratischen und friedlichen Zusammenlebens. Der Sozialstaat organisiert Solidarität unter gleichberechtigten Bürgerinnen und Bürgern und bringt zum Ausdruck: wir stehen füreinander ein. Das gebietet unsere Verfassung und das ist gut so! Demokratie und soziale Grundrechte gehören zusammen.
Ein guter Sozialstaat umfasst tariflich entlohnte und sichere Erwerbsarbeit, verlässliche Absicherung für die Wechselfälle des Lebens, Schutz gegen Armut und Unterstützung durch soziale Dienste und Infrastrukturen. Ein integraler Bestandteil des Sozialstaates sind die Leistungen der Grundsicherung. Sie sollen als unteres Netz im Bedarfsfall ein menschenwürdiges Existenzminimum garantieren.
Aktuell ist der Sozialstaat bedroht. So wird gefordert, zur Haushaltskonsolidierung Sozialleistungen zu kürzen oder gar das Bürgergeld abzuschaffen. Wir stellen uns allen Forderungen entgegen, die den Sozialstaat in einem seiner Bestandteile beschädigen. Wir stehen gemeinsam gegen die Prekarisierung von Arbeit, den Abbau von Leistungen der Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung, gegen Leistungskürzungen bei den Ärmsten unserer Gesellschaft und gegen Kürzungen bei den sozialen Dienstleistungen.
Wir stehen für gesamtgesellschaftliche Solidarität. Solidarität darf nicht vor den Wohlhabenden Halt machen: Starke Schultern müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Haushaltskonsolidierung darf nicht zu Lasten des Sozialen gehen.
Fast eine Million Erwerbstätige mit geringem Einkommen, u.a. viele Solo-Selbstständige, müssen mit Bürgergeld aufstocken. Bei geringen Löhnen reichen die Leistungen der Sozialversicherung nicht immer zum Leben. Viele Erwerbsgeminderte und Altersrentner*innen leben in Armut und sind auf Grundsicherung angewiesen. Viele Menschen werden arm, weil sie keinen bezahlbaren Wohnraum finden.
Insbesondere stellen wir uns gegen Hetze sowie abwertende und ausgrenzende Diskurse gegenüber Bürgergeldbeziehenden und Geflüchteten. Alle Erwerbstätigen und alle Menschen ohne hinreichendes Einkommen brauchen Solidarität, soziale Sicherheit und einen verlässlichen Schutz vor Armut – erst recht in Zeiten des Umbruchs, der Transformation und der Verunsicherung.
Wir stellen fest und fordern:
Gegen unzureichendes Erwerbseinkommen hilft keine Stimmungsmache gegen die Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, sondern höhere Löhne und bessere Honorare. Die Tarifbindung muss gestärkt werden. Der Mindestlohn muss deutlich angehoben werden.
Der soziale Ausgleich bei den Sozialversicherungen muss ausgebaut werden: wer entsprechend einzahlt, muss auch bei Arbeitslosigkeit, im Alter oder Erwerbsminderung und beim Bezug von Krankengeld auskömmliche Leistungen erhalten. Zur Vermeidung von Altersarmut müssen Lücken in der Erwerbsbiografie geschlossen und das Rentenniveau angehoben, zumindest aber stabilisiert werden.
Die Leistungen der Grundsicherung müssen ein menschenwürdiges Existenzminimum garantieren und bei allen berechtigten Personen ankommen. Die aktuellen Leistungen sind zu niedrig und müssen auf den Prüfstand. Die Nullrunde 2025 führt zu Kaufkraftverlusten. Armut wird nicht verhindert.
Soziale und berufliche Teilhabe muss für alle Menschen möglich sein. Beratung, Unterstützung, Weiterbildung und ggf. auch ein öffentlich geförderter Arbeitsplatz sind erfolgreiche Wege, um Erwerbslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür brauchen die Jobcenter mehr Geld. Wer dieses Geld verweigert, der spart nicht, sondern verschiebt Probleme in die Zukunft. Arbeitsförderung ist eine Zukunftsinvestition! Die ständigen Sanktionsdebatten helfen dagegen nicht bei der Förderung, sondern stigmatisieren und grenzen aus.
Wohnen ist ein Menschenrecht und essenzielles Element eines menschenwürdigen Lebens. Ein hinreichendes Angebot an bezahlbaren Wohnungen ist durch einen stärkeren öffentlichen Wohnungsbau herzustellen, um den Wohnungsmarkt zu entspannen. Es braucht gesetzliche Regelungen, um den Anstieg der Mieten wirksam zu begrenzen. Das entlastet auch die öffentlichen Haushalte."
Aufruf von:
Gemeinsamer Aufruf von AWO Bundesverband e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Diakonie Deutschland, Der Paritätische Gesamtverband, SoVD, VdK, Volkssolidarität, DGB, ver.di, IG Metall, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Bündnis AufRecht bestehen, Arbeitslosenhilfe Oldenburg e.V., Tacheles e.V., Sanktionsfrei, Deutscher Mieterbund, Pro Asyl, Tafel Deutschland e.V., Zukunftsforum Familie e.V.
Frankfurter Neue Presse
Die Hoffnung bei Menschen mit Behinderung war groß, nun ist die Enttäuschung groß. Mit dem Aus der Ampel-Koalition liegt ein Gesetzesentwurf auf Eis, mit dem die bundesweit mehr als 300 000 Beschäftigten in Behindertenwerkstätten - in Frankfurt sind es etwas mehr als 1000 - auch eine bessere Entlohnung verknüpft haben. Das vom Bund geregelte Grundgehalt beträgt zurzeit 185 Euro und ist anrechnungsfrei. Heißt: Es wird zusätzlich zur Grundsicherung von etwa 400 Euro nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII ausgezahlt.
Link zum Artikel in der Frankfurter Neuen Presse: www.fnp.de
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Im Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) haben sich rund 280 regionale Organisationen mit ca. 27.000 Menschen zum größten Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen in Deutschland organisiert. Als Selbsthilfeverband unterstützt der bvkm den Zusammenschluss und Austausch von Eltern behinderter Kinder und Menschen mit Behinderung vor Ort. Als Fachverband bündelt der bvkm Wissen, berät und klärt auf. Als sozialpolitische Interessenvertretung tritt der bvkm für Inklusion, Partizipation und volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein.
Dem bvkm ist es ein besonderes Anliegen, im Vorfeld der Bundestagswahl Position zu beziehen und sich GEGEN DISKRIMINIERUNG, RASSISMUS, RECHTSEXTREMISMUS, HASS UND HETZE auszusprechen. Wir betrachten mit Sorge, wenn versucht wird, eine Stimmung zu erzeugen, die Hass und Gewalt nicht nur gegen Menschen mit Behinderung, psychischer oder physischer Krankheit schürt, sondern gegen alle, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft engagieren.
Aus diesem Grund haben wir unsere ERKLÄRUNG „DEMOKRATIE UND VIELFALT“ beschlossen, um ein starkes Signal für demokratische Grundwerte und eine offene und tolerante Gesellschaft nach außen zu senden.
PDF-Download der bvkm-Wahlprüfsteine: www.bvkm.de
VdK
Für seine Mitglieder begleitet der VdK die Bundestagswahl 2025. Dazu zählt die Abgleichung zentraler VdK-Forderungen mit den Angeboten der demokratischen Parteien. Die Antworten der Parteien auf den VdK-Wahlprüfstein liegen mittlerweile vor.
Link zu den VdK-Wahlprüfsteinen: www.vdk.de
AWO Bundesverband e.V.
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 geht es um viel – für die Gesellschaft und den Sozialstaat.
Die vorgezogene Wahl birgt Chance und Risiko zugleich: Eine neue Regierung könnte endlich die überfälligen, an vielen Stellen so dringend benötigten Investitionen in die Gesellschaft und den Sozialstaat nachholen. Aber: Antidemokratische Kräfte und jene, die den Sozialstaat abbauen wollen, sind auf dem Vormarsch. Seid dabei und aktiviert mit uns möglichst viele Menschen, für eine der demokratischen Parteien zu stimmen, die in unseren krisenbehafteten Zeiten für einen starken Sozialstaat, eine lebendige Zivilgesellschaft und eine stabile Demokratie einstehen! Entsprechende Materialien findet ihr unten auf dieser Seite. Beteiligt euch gerne auch an unseren Online-Veranstaltungen im Vorfeld der Wahl. Von der Politik fordern wir, in der künftigen Regierung in eine zukunftsfeste Wohlfahrtspflege und eine pluralistische Gesellschaft zu investieren. Es braucht eine gerechte Verteilung, um die Demokratie zu stärken. Unsere Kernforderungen findet Ihr ebenfalls auf dieser Seite.
Link zu den 15 Kernforderungen der AWO: www.awo.org
Sozialverband Deutschland
Seit seiner Gründung vor mehr als 100 Jahren setzt sich der SoVD für gesellschaftliche Teilhabe sowie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und sozial Benachteiligten ein. Ihnen gibt der Verband eine starke Stimme. Inwieweit aber finden sich diese Ziele in den Wahlprogrammen der politischen Parteien für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar wieder?
Mit ebendieser Frage haben sich die Referent*innen der Abteilung Sozialpolitik im SoVD-Bundesverband auseinandergesetzt. Eine Bewertung der einzelnen Position erfolgte dabei auf Grundlage der bereits von den Parteien verabschiedeten Wahlprogramme oder der vorliegenden Entwürfe. Der somit entstandene Sozialcheck stellt jedoch keine Wahlempfehlung dar, sondern versucht allein, das Maß zu erfassen, in dem sich die Absichtserklärungen der Parteien mit den Forderungen des Verbandes decken.
Nicht berücksichtigt haben wir die Partei „Alternative für Deutschland“ („AfD“), da diese grundsätzlich im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu den Zielen des SoVD steht.
Link zum SoVD-Sozialcheck: www.sovd.de
Schwerbehinderung und Beruf
Tritt eine Schwerbehinderung auf, sinken sowohl die Berufstätigkeit als auch die Einkommen der Betroffenen in den Folgejahren deutlich. Das belegt eine Analyse, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Dezember 2024 veröffentlicht hat.
Fünf Jahre nach dem Eintreten einer Schwerbehinderung ist die Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig zu sein, bei den betroffenen Personen um etwa 16 Prozentpunkte niedriger als bei vergleichbaren Personen ohne Schwerbehinderung. Neben denjenigen, die aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, wechseln viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Eintreten einer Schwerbehinderung in eine Teilzeitbeschäftigung oder in Tätigkeiten, die körperlich und psychisch weniger belastend sind.
Menschen mit eingetretener Schwerbehinderung haben laut den Analysen des IAB ein um 15 Prozentpunkte erhöhtes Risiko, in die Nichterwerbsbeteiligung zu wechseln. Die meisten der nicht erwerbstätigen Menschen mit Schwerbehinderungen melden sich nicht arbeitslos und erhalten damit, so die Vermutung der Autorinnen und Autoren, keinen Zugang zu einer entsprechenden Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Die Einkommenssituation entwickelt sich ähnlich wie die Erwerbsbeteiligung: Im Vergleich zu Personen ohne Schwerbehinderung verdienen Menschen fünf Jahre nach dem Eintreten der Schwerbehinderung weniger – zum Teil bedingt dadurch, dass sie von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung wechseln.
Link zum Artikel: www.dvfr.de
Die Analyse „Eine Schwerbehinderung hat oft gravierende Folgen für den weiteren Erwerbsverlauf“ kann als PDF auf der Website des IAB heruntergeladen werden.
Aus dem Bundestag
Die Zahl der Fälle von Erwerbsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankungen ist 2023 gegenüber 2020 leicht gesunken. Sie lag bei rund 68.700, im Jahr 2020 waren es noch knapp 73.000 Fälle. Das geht aus einer Antwort (20/14358) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13815) der Gruppe Die Linke hervor. Anhand der dort genannten Zahlen wird ferner deutlich, dass psychische Erkrankungen 2023, wie auch in den Jahren zuvor, hauptverantwortlich für eine Erwerbsunfähigkeit sind, 41 Prozent der Neuzugänge in die Erwerbsunfähigkeitsrente gehen auf diese Diagnose zurück.
hib – heute im bundestag | Nr. 7 | 03.01.2025
DIW
Die Zunahme krankheitsbedingter Fehltage hat eine Debatte über vermehrtes „Blaumachen“ losgetreten. Ein Treiber des Anstiegs der Fehltage ist die Zunahme psychischer Erkrankungen. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie die psychische Gesundheit in Deutschland nach Altersgruppen und geht der Frage nach, ob die Entwicklung der psychischen Gesundheit in der Corona-Pandemie anders war als in vorherigen Krisen. Auf Basis der SOEP-Daten zeigt sich zum einen, dass die psychische Gesundheit der erwachsenen Bevölkerung unter 50 Jahren in den vergangenen Jahren besonders gelitten hat. Während sich die psychische Gesundheit der mindestens 50-Jährigen nach der Pandemie schnell erholt hat, fiel sie bei den Jüngeren unter den Wert von 2002. Die Analyse deutet darauf hin, dass eine fehlerhafte Erfassung oder zunehmendes „Blaumachen“ nicht die Treiber für den Anstieg der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen sind. Die psychische Gesundheit jüngerer Menschen im Erwerbsalter verschlechtert sich in der Tat dramatisch – anders beispielsweise als in der globalen Finanzkrise. Gerade der jüngeren Arbeitnehmerschaft kommt aber angesichts der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels eine große Bedeutung zu, so dass insbesondere Unternehmen Prävention und Therapie von psychischen Erkrankungen mehr Priorität einräumen sollten.
PDF-Download des Dokumentes: www.diw.de
Hans-Böckler-Stiftung
Der Krankenstand in Deutschland befindet sich auf einem Hoch: Während normalerweise in einem Kalenderjahr gut 160 Krankmeldungen auf 100 Versicherte entfallen, waren es im Herbst 2024 bereits 225. Das liege, so ein gängiges Vorurteil, an Beschäftigten, die die Regelungen zur Lohnfortzahlung ausnutzen. Eike Windscheid-Profeta, Sozialexperte der Hans-Böckler-Stiftung, hält diese These für wenig plausibel. Statt kranke Beschäftigte zu Sündenböcken zu machen, empfiehlt er, für bessere Arbeitsbedingungen und mehr betriebliche Prävention zu sorgen. „Aktuell kursierende Vorschläge wie die Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder gar kein Lohn am ersten Krankheitstag zielen komplett an den wissenschaftlichen Befunden vorbei“, so Christina Schildmann, Leiterin der Abteilung Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung.
PDF-Download des Artikels: www.boeckler.de
Siehe auch zum Thema: „Krankheitsbedingte Fehlzeiten: Zwischen Bettkanten und dünnen Personaldecken“ - www.wsi.de
Tipp
Eine Erwerbsminderungsrente steht Menschen zu, die in Folge von einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr voll berufstätig sein können. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie ein Antrag gestellt werden kann, erläutern Dr. Judith Kerschbaumer und Helmfried Hauch in einer Veranstaltung vom ver.di-Mitgliederservice.
Termine:
20.03.2025 ab 17.00 Uhr (Plattform: BigBlueButton)
18.06.2025 ab 17.00 Uhr (Plattform: BigBlueButton)
Hier kann man sich zur Veranstaltung anmelden: verdi-mitgliederservice.de
SoVD
Mit der ePA schreitet die Digitalisierung des Gesundheitswesens voran. Für Patient*innen soll es leichter werden, den Überblick über ihre Befunde zu behalten. Ärzt*innen soll sie dabei unterstützen, die Behandlungsgeschichte ihrer Patient*innen nachzuvollziehen.
Neue Dokumente landen automatisch in der Akte Ärzt*innen in Praxen und Krankenhäusern sind ab dem Start des Projektes verpflichtet, neue Behandlungsunterlagen in die Akte einzustellen. Ältere Unterlagen, die die Patient*innen zu Hause haben, können diese selbst hochladen oder das über ihre Krankenkassen erledigen lassen.
Datenschutz ist ein hohes Gut, insbesondere bei sehr persönlichen Gesundheitsdaten. Um unbefugten Zugriff auf die Akte zu verhindern, gestaltet sich die Nutzung der ePA für die Versicherten allerdings etwas kompliziert. Um mit dem Smartphone auf die Akte zuzugreifen, benötigen sie eine App ihrer Krankenkasse, eine PIN und ein aktuelles Gerät mit dem Betriebssystem Android 10 (Android) beziehungsweise iOS 16 (Apple) oder neuer. Für den Zugriff am PC ist sogar ein Kartenlesegerät nötig.
Der SoVD begrüßt die Einführung der elektronischen Patientenakte, denn die Verfügbarkeit der gespeicherten medizinischen Unterlagen bringt für Patient*innen Vorteile sowohl in der medizinischen Grundversorgung als auch in der Notfallversorgung. Gleichzeitig müssen aber auch Bedenken ernst genommen und die Barrierefreiheit gewahrt werden.
Gegenüber Ippen-Media stellt die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier fest: „Neben dem Datenschutz sind aus Sicht des SoVD auch hinsichtlich der Barrierefreiheit noch Nachbesserungen erforderlich, damit die Funktionen und Vorteile künftig gerade den vulnerablen und chronisch kranken Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen. Denn für diesen Nutzerkreis wird sie in der Versorgung besonders sinnvoll und nutzbringend sein.“
Auszug aus „Soziales im Blick“, SoVD, Ausgabe Nr. 2 2025
Medien-Tipp
Für alle, die mehr über das Leben mit einem Blindenführhund erfahren möchten, gibt es den neuen Podcast „Fell und Führbügel“ vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV). In jeder Episode geben Expertinnen und Experten sowie Führhundhaltende Einblicke in die vielfältige Welt der Führhunde – von rechtlichen Fragen über die Arbeit in Führhundeschulen bis hin zu Gesundheitstipps und berührenden Hundegeschichten.
In der ersten Folge von „Fell und Führbügel“ geht es um die Frage: Was ist ein Blindenführhund? Moderatorin Lisa Mümmler spricht mit der Führhundhalterin Helen Vogt und dem Rechtsexperten Johannes Sperling darüber, was Führhunde können und was sie nicht können, wie sie vom Gesetz definiert werden und wie Führarbeit im Alltag konkret funktioniert.
Die Episode können Sie unter folgendem Link und in Kürze auf allen gängigen Podcast-Streaming-Plattformen hören:
www.fell-und-fuehrbuegel.podigee.io
Für das Jahr 2025 sind bereits drei weitere Podcastfolgen geplant, die Ihnen noch tiefere Einblicke in das Thema Führhund bieten.
Recht
Der Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, wenn nach der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung des zu würdigenden Einzelfalls Umstände vorliegen, die zwar für sich betrachtet unverfänglich sein mögen, in der Gesamtschau aber ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung begründen. Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer in Deutschland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Der Kläger ist seit 2002 als Lagerarbeiter bei der Beklagten mit einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt von zuletzt 3.612,94 Euro beschäftigt. In den Jahren 2017, 2019 und 2020 legte er der Beklagten im direkten zeitlichen Zusammenhang mit seinem Urlaub Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Vom 22. August bis zum 9. September 2022 hatte der Kläger Urlaub, den er in Tunesien verbrachte. Mit E-Mail vom 7. September 2022 teilte er der Beklagten mit, er sei bis zum 30. September 2022 krankgeschrieben. Beigefügt war ein Attest vom 7. September 2022 eines tunesischen Arztes, der in französischer Sprache bescheinigte, dass er den Kläger untersucht habe, dieser an „schweren Ischialbeschwerden” im engen Lendenwirbelsäulenkanal leide, der Kläger 24 Tage strenge häusliche Ruhe bis zum 30. September 2022 benötige und er sich während dieser Zeit nicht bewegen oder reisen dürfe. Einen Tag nach dem Arztbesuch buchte der Kläger am 8. September 2022 ein Fährticket für den 29. September 2022 und reiste an diesem Tag mit seinem PKW zunächst mit der Fähre von Tunis nach Genua und dann weiter nach Deutschland zurück. Danach legte er der Beklagten eine Erstbescheinigung eines deutschen Arztes vom 4. Oktober 2022 vor, in der Arbeitsunfähigkeit bis zum 8. Oktober 2022 bescheinigt wurde. Nachdem die Beklagte dem Kläger mitgeteilt hatte, dass es sich ihrer Auffassung nach bei dem Attest vom 7. September 2022 nicht um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handele, legte der Kläger eine erläuternde Bescheinigung des tunesischen Arztes vom 17. Oktober 2022 vor, in welcher der Arzt bescheinigte, den Kläger am 7. September 2022 untersucht zu haben. Weiter heißt es: „Er hatte eine beidseitige Lumboischialgie, die eine Ruhepause mit Arbeitsunfähigkeit und Reiseverbot für 24 Tage vom 07/09/2022 bis zum 30/09/2022 erforderlich machte.“ Die Beklagte lehnte die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ab und kürzte die Vergütung für September 2022 um 1.583,02 Euro netto. Mit seiner Klage hat der Kläger zuletzt Entgeltfortzahlung für September 2022 in dieser Höhe verlangt. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat das Urteil abgeändert und die Beklagte zur Zahlung verurteilt.
Die Revision der Beklagten hatte vor dem Fünften Senat Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hat zwar im Ausgangspunkt zutreffend erkannt, dass einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde, grundsätzlich der gleiche Beweiswert wie einer in Deutschland ausgestellten Bescheinigung zukommt, wenn sie erkennen lässt, dass der ausländische Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden hat. Das Berufungsgericht hat aber bei der Würdigung der von der Beklagten zur Begründung ihrer Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit vorgetragenen tatsächlichen Umstände nur jeden einzelnen Aspekt isoliert betrachtet und die rechtlich gebotene Gesamtwürdigung unterlassen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der tunesische Arzt dem Kläger für 24 Tage Arbeitsunfähigkeit bescheinigte, ohne eine Wiedervorstellung anzuordnen. Weiter buchte der Kläger bereits einen Tag nach der attestierten Notwendigkeit häuslicher Ruhe und des Verbots, sich bis zum 30. September 2022 zu bewegen und zu reisen, ein Fährticket für den 29. September 2022 und trat an diesem Tag die lange Rückreise nach Deutschland an. Zudem hatte er bereits in den Jahren 2017 bis 2020 dreimal unmittelbar nach seinem Urlaub Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt. Diese Gegebenheiten mögen – wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat – für sich betrachtet unverfänglich sein. In einer Gesamtschau begründen sie indes ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das hat zur Folge, dass nunmehr der Kläger die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG trägt. Da das Landesarbeitsgericht – aus seiner Sicht konsequent – hierzu keine Feststellungen getroffen hat, war die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Januar 2025 – 5 AZR 284/24 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 16. Mai 2024 – 9 Sa 538/23 –
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de
Aus dem Bundestag
In der Europäischen Union sind nach Angaben der Bundesregierung etwa 30 Millionen Menschen von mehr als 6.000 unterschiedlichen seltenen Erkrankungen betroffen. Allein in Deutschland lebten Schätzungen zufolge etwa vier Millionen Menschen mit einer seltenen Erkrankung, heißt es in der Antwort (20/14602) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13996) der AfD-Fraktion.
Lange sei die Entwicklung von Arzneimitteln zur Behandlung seltener Erkrankungen (Orphan Drugs) aufgrund hoher Kosten und geringer Markterlöse von der pharmazeutischen Industrie vernachlässigt worden. Mit der Einführung des Orphan Drug Act 1983 in den USA und einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates von 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden habe sich diese Situation grundlegend geändert.
Regulatorische und ökonomische Anreize, wie eine erleichterte Zulassung sowie eine zehnjährige Marktexklusivität, hätten die Entwicklungstätigkeit gefördert. Aktuell seien in der EU etwa 152 Orphan Drugs zugelassen. Hinzu kämen 83 weitere Arzneimittel, bei denen der Orphan-Drug-Status nach der Zulassung zurückgegeben wurde oder nach zehn Jahren abgelaufen ist.
Neben der positiven Entwicklung seien auch die hohen Kosten für Orphan Drugs bekannt. Die Bundesregierung setze sich für eine ausgewogene Balance zwischen Anreizen und Finanzierbarkeit ein. So sei die Umsatzschwelle für Orphan Drugs von 50 auf 30 Millionen Euro abgesenkt worden. Hierdurch würden zahlreiche Orphan Drugs wie alle anderen Arzneimittel einer Nutzenbewertung mit anschließender Erstattungsbetragsverhandlung unterzogen.
hib – heute im bundestag | Nr. 43 | 24.01.2025
Aus dem Bundestag
Die Bundesregierung will sich weiter gegen die Stigmatisierung von Menschen mit HIV einsetzen. Ein Teil der Menschen, die mit HIV leben, schildere vielfältige Stigmatisierungen und Diskriminierungen im Gesundheitsbereich, am Arbeitsplatz oder bei Einstellungsuntersuchungen, heißt es in der Antwort (20/14625) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14196) der Gruppe Die Linke.
Menschen mit HIV sollten ermutigt werden, Stigmatisierungen und Diskriminierungen nicht hinzunehmen. Die Bundesregierung unterstütze dazu unter anderem die Kontaktstelle HIV-Diskriminierung bei der Deutschen Aidshilfe. Mit dem Aktionsplan „Queer leben“ habe sich die Bundesregierung einer aktiven Politik gegen Stigmatisierung und Pathologisierung insbesondere von LSBTIQ mit HIV verpflichtet.
hib – heute im bundestag | Nr. 44 | 27.01.2025
Broschüre
Was ist Inklusion? Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention? Warum leben so viele Menschen mit Behinderungen in Armut? Und wie können Menschen mit Behinderungen ihre Rechte durchsetzen? Die Broschüre des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) und der Berliner Landeszentrale für politische Bildung beantwortet kurz und knapp wichtige Fragen zum Thema.
Die Broschüre richtet sich an alle Interessierten und steht in Alltagssprache und Leichter Sprache kostenfrei auf der Website des DIMR zum Download bereit. Ab Februar 2025 wird es sie auch als gedruckte Version geben.
Link: www.reha-recht.de
ver.di-Forum Nord & Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
Die 14. Auflage der SBV-Fachtagung vom ver.di-Forum Nord In Kooperation mit dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V. wirft seine Schatten voraus.
2025 findet die 14. SBV-Fachtagung mit den Schwerpunkten: „Arbeits- und Sozialrecht, Rechtsfragen rund um das Thema KI und Digitalisierung“ statt. Auch das EU-Arbeits- und Sozialrecht und die Bedeutung für die Arbeit der SBVen wollen wir näher beleuchten, uns dem vermeintlich heiterem Thema Cannabis-Legalisierung und seinen Auswirkungen auf das Arbeitsrecht widmen. Die Themen schwierige Gesprächssituationen oder Möglichkeiten der Zusammenarbeit der SBV mit inner- und außerbetrieblichen Akteur*innen wird neben vielen anderen wichtigen Fachforen ebenfalls abgebildet.
Auch für diese Tagung sind wieder Expert*innen des Arbeits- und Sozialrechts als Referentinnen und Referenten dabei, die für die Arbeit der SBV und der betrieblichen Interessenvertretungen erforderliche Kenntnisse vermitteln.
Informationen und Anmeldung: www.verdi-forum.de
Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
Wenn die Gesellschaft nach rechts rückt, macht diese Entwicklung auch vor Betrieben und Dienststellen nicht halt. Interessenvertretungen sind nicht nur Sprachrohr der Arbeitnehmer*innen, sondern spielen eine zentrale Rolle bei der Sicherung und Förderung der Demokratie im Arbeitsleben. Deshalb müssen sie Verantwortung übernehmen und aktiv an der Mitgestaltung der Arbeitswelt teilnehmen, um die Gleichstellung aller Beschäftigten zu erreichen - unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht oder Herkunft.
Die Demokratiekonferenz bietet eine Plattform, um sich für die Herausforderungen und Chancen der Interessenvertretungen zu wappnen. Wir haben Expert*innen eingeladen, die konkrete Strategien zur Gestaltung der betrieblichen Ebene vorstellen, um Zeichen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu setzen.
Themenschwerpunkte
- Rolle und Aufgaben der Interessenvertretung beim Schutz der Persönlichkeitsrechte
- Die Bedeutung demokratischer Strukturen im Betrieb
- Förderung von Vielfalt und Zusammenhalt im Betrieb
- Einfluss betrieblicher Regelungen auf Grundrechte
- Gremienübergreifender Austausch zur betrieblichen Praxis und Handlungsmöglichkeiten
Mehr Informationen und Anmeldung: www.bw-verdi.de
Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
In diesem Seminar geht es um den Zusammenhang zwischen dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und einer krankheitsbedingten Kündigung. Arbeitnehmer*innen, die innerhalb von 365 Tagen länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig gewesen sind, bekommen von Arbeitgeber*innen ein BEM-Gespräch angeboten. Viele Arbeitnehmer*innen wenden sich an die Interessenvertretung.
Wie Interessenvertretungen erkrankte Arbeitnehmer*innen beraten und besser vor krankheitsbedingten Kündigungen schützen können, wird in diesem Seminar vertieft behandelt. Gleichzeitig geht es um Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung bei der Gestaltung von BEM-Gesprächen.
Link zum Seminar: www.bw-verdi.de
Anmeldung für den SBV InfoBrief
Wenn Sie gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchten,
schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht:
sbv@bw-verdi.de
Betreff: Abo SBV InfoBrief