Dezember 2025

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 74

Liebe Kolleginnen und Kollegen ……

….. das Jahr ist schon fast wieder vorbei. Und es macht durchaus Sinn zurückzuschauen und Bilanz zu ziehen. Und das natürlich auch im Zusammenhang mit der Arbeit als Schwerbehindertenvertretung. Es wird nicht einfacher, auch angesichts der schwierigen Wirtschaftslage. Trotzdem oder gerade deswegen ist es weiterhin notwendig, dass SBVen sich weiterbilden. Fit machen und fit halten, um den Menschen die berufliche Teilhabe zu ermöglichen. Dafür prädestiniert ist natürlich auch in 2026 die Teilnahme an der mittlerweile 15. SBV Fachtagung vom ver.di-Forum Nord in Kooperation mit dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen im März. Ein äußerst interessantes Programm erwartet euch. Anmelden und die Vorfreude genießen – so kann Weihnachten kommen.

Jeden Tag werden wir zurzeit mit Aussagen aus der Politik konfrontiert, die uns suggerieren sollen, dass der Sozialstaat nicht mehr finanzierbar wäre. Konservative und Arbeitgeber sind sich da einig. Da decken sich Mythen und Fakten nicht unbedingt. Der Sozialstaat sei zu großzügig, das Geld brauche man für Verteidigungsausgaben und um den Handlungsspielraum der Bundesregierung an anderen Stellen zu stärken. Es geht immer wieder ums Bürgergeld. Die Zahlen (nachzulesen im Einblick - Gewerkschaftlicher Info-Service) zeigen aber sehr eindeutig: Die Ausgaben für das Bürgergeldsind gemessen am Bundeshaushalt und dem Bruttoinlandsprodukt in den vergangenen zehn Jahren gesunken.

Deswegen ist es auch unverständlich, warum auf den Bürgergeldempfängern herumgehackt wird, aber die Vermögensungleichheit im Lande in den Regierungsparteien nicht thematisiert und angegangen wird. Reichtum ist in diesem Lande immer weniger erarbeitet, sondern immer häufiger ererbt. Warum wird Arbeit stärker besteuert als ohne Arbeit angehäufter Reichtum? Warum werden Steuerbetrüger, die den Staat um Milliarden prellen nicht wirkungsvoller verfolgt und bestraft? Wer die Verteilungsfrage nicht stellt, fördert die Spaltung im Land und spielt den rechten Rattenfängern in die Karten! Die Demokratie ist am Kipppunkt! Weniger Menschen als bei der letzten Untersuchung haben zwar ein rechtsextremes Weltbild, aber mehr Menschen sind mittlerweile offen für eine antidemokratische Orientierung, so die Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Sozialstaat und Demokratie sind keine
Relikte des 20. Jahrhunderts.
(Frank-Walter Steinmeier, Bundespräsident)

Die aktuelle Arbeitsmarktstudie der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institutes - das „Inklusionsbarometer“ - belegt, dass die Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderung im Jahr 2024 angestiegen ist. Sie lag bei fast zwölf Prozent und damit rund doppelt so hoch, wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Und im Oktober 2025 waren Menschen mit Behinderung knapp fünf Prozent mehr ohne Beschäftigung als im entsprechenden Vorjahresmonat. Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch: „Es ist zu befürchten, dass es viele Jahre dauern und massive Anstrengungen erfordern wird, um diese Krise zu überwinden.“ Die Chance einen Arbeitsplatz zu finden, sei bei Arbeitslosen ohne Behinderung doppelt so groß. „Wir kommen nicht umhin, den Unternehmen regelrechten Widerstand zu attestieren. Von ihren Einstellungs- und Beschäftigungsbemühungen hängt die weitere Entwicklung ab“, so Christina Marx weiter. Keine guten Aussichten also. Nichtsdestotrotz müssen sich die Schwerbehindertenvertretungen weiterhin intensiv für die berufliche Teilhabe der betroffenen Menschen einsetzen.

Was hat der Verfassungsschutz mit Inklusion zu tun? „Wir brauchen den Bremer Verfassungsschutz, weil ohne ihn ein sicheres Leben in unserer inklusiven und vielfältigen Gesellschaft nicht möglich wäre“.“, meint der Gesamtschwerbehindertenvertreter in Bremen Marco Bocholt, anlässlich des 75jährigen Bestehen des Verfassungsschutz Bremen. Und angesichts der oftmals behindertenfeindlichen, sexistischen, rassistischen oder anders motivierten Diskriminierungen im Land hat er wohl recht.

Es fällt schwer, in diesen Zeiten eine frohe Advents- und Weihnachtszeit zu wünschen, angesichts der Verbrechen in der Ukraine, der Zerstörung und der Todesopfer in Gaza, dem Krieg im Sudan und dem daraus folgendem Hunger und und und…………

Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern trotzdem einige ruhige Tage und gehen wir gemeinsam mit Zuversicht ins Neue Jahr 2026 – es gibt weiterhin viel zu tun!

Herzliche Grüße

Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

Behindertenbeauftragter des Bundes

Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben auf ihrem 70. Treffen die „Hamburger Erklärung“ verabschiedet. Darin fordern sie eine konsequente Digitalisierungspolitik auf Basis der Grundrechte und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), um Menschen mit Behinderungen eine barrierefreie Nutzung digitaler Technologien sowie umfassende digitale Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. 

Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtet, Barrierefreiheit auch im digitalen Raum sicherzustellen. Digitale Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung, um allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe und politische Partizipation zu ermöglichen. Die Beauftragten betonen, dass Digitalisierung das Potenzial hat, bestehende Barrieren abzubauen – vorausgesetzt, sie wird barrierefrei und inklusiv gestaltet.

Ulrike Kloiber, Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen: „Digitale Barrierefreiheit ist kein technisches Detail, sondern eine Frage der Gerechtigkeit. Nur wenn digitale Angebote von Anfang an barrierefrei gestaltet, klar strukturiert, verständlich und für alle zugänglich sind, können alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Barrierefreiheit bedeutet: einfache Zugänge für alle.

Mit der Hamburger Erklärung senden wir ein klares Signal: Bund, Länder und Kommunen müssen digitale Barrierefreiheit als selbstverständlichen Standard verankern und die bestehenden Gesetze konsequent umsetzen. Digitalisierung darf kein Risiko der Ausgrenzung sein – überall dort, wo digitale Angebote noch nicht ausreichen, brauchen wir weiterhin analoge Zugangswege.“

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Natürlich können digitale Anwendungen äußerst hilfreich für Menschen mit Behinderungen sein! Wir müssen sie nur von Anfang an barrierefrei entwickeln - und dabei die Expertise der Menschen mit Behinderungen konsequent einbeziehen, denn sie sind die Expertinnen und Experten in eigener Sache. Das Wissen und die Kompetenz von Entwicklern und Auftraggebern ist hingegen noch sehr ausbaufähig, hier müssen wir dafür sorgen, dass das Thema der Barrierefreiheit zwingend Bestandteil der Ausbildung wird. Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal für ein modernes Land - auch im digitalen Bereich. Deshalb muss sie von Anfang an auf unserer Checkliste stehen!“

Die Erklärung hebt hervor, dass digitale Angebote von Anfang an barrierefrei gestaltet und den Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellen sollte. Hierfür bilden die bestehenden Gesetze wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Onlinezugangsgesetz (OZG) bereits eine wichtige Grundlage. Allerdings müsse die praktische Umsetzung deutlich konsequenter erfolgen.

Die Beauftragten fordern unter anderem:

  • digitale Innovationen zu fördern, die Inklusion ermöglichen und Technologien von Beginn an barrierefrei auszugestalten;
  • bestehende rechtliche Verpflichtungen konsequent durchzusetzen – auch durch stärkere Überwachungs- und Sanktionsmechanismen sowie durch kürzere Übergangsfristen;
  • rechtliche Verpflichtungen auf weitere relevante Produkte und Dienstleistungen zu erweitern;
  • die öffentliche Verwaltung eine Vorbildfunktion einnehmen zu lassen - durch barrierefreie Beschaffung, Schulungen und Einbindung von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung digitaler Verwaltungsleistungen, wie es im Hamburg bereits Praxis ist;
  • digitale Kompetenzen auszubauen und niedrigschwellige Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen anzubieten.

Die Beauftragten appellieren an Bund, Länder und Kommunen, die digitale Barrierefreiheit als selbstverständlichen Standard zu verankern und damit die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in der digitalen Gesellschaft zu gewährleisten.

Die „Hamburger Erklärung“ ist hier online abrufbar: Hamburger Erklärung

Quelle: Pressemitteilung Nr. 5/2025, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Berlin, 6. November 2025

Niedersachsen

Widerspruch lohnt sich, meint der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen. „37 Prozent der Verfahren, die wir gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund geführt haben, waren erfolgreich“, berichtet der Vorstandsvorsitzende Dirk Swinke. Er empfiehlt: „Wer einen ablehnenden Bescheid bekommt, sollte ihn auf jeden Fall überprüfen lassen.“ Ähnlich sieht es beim Landessozialamt aus: Ein Viertel der Mitglieder des SoVD, die mit Unterstützung der Experten Widerspruch gegen die Einschätzung ihres Behinderungsgrades oder sogenannter „Merkzeichen“ eingelegt haben, bekam Recht. „Das bedeutet, jede vierte Entscheidung des Landesamtes für Soziales war falsch“, betonte Swinke vor Journalisten. Er führt die Fehlerquote darauf zurück, dass nach Aktenlage entschieden und die persönliche Situation der Betroffenen nicht angeschaut werde. „Fachkräftemangel spielt hier eine Rolle“, sagt der Vorstandsvorsitzende. Anträge erst einmal abzulehnen und darauf zu setzen, dass die Betroffenen zu erschöpft sind, um zu widersprechen, sei der deutlich einfachere Weg für Behörden und Sozialversicherungen.

Link zum Artikel beim Politikjournal für Niedersachsen, RUNDBLICK: www.rundblick-niedersachsen.de

Hans-Böckler-Stiftung

Die Sozialstaatsdebatte in Deutschland hat sich stark zugespitzt, wesentlich angetrieben durch Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz. Ein systematischer Blick in die aktuellen Statistiken zeigt allerdings: Die Gesamtausgaben für soziale Sicherung sind in Deutschland nicht auffällig hoch und nicht auffällig gestiegen. Gemessen an der gesamtwirtschaftlich relevanten Größe, der Wirtschaftsleistung, sind die Ausgaben in zentralen Bereichen wie Grundsicherung, Rente und Arbeitslosenversicherung sogar genauso hoch oder niedriger als vor 15 oder 20 Jahren. Das geht aus einer Auswertung des IMK hervor.

Einen Anstieg der Ausgabenquoten in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) gab es hingegen bei den Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe sowie bei der Pflegeversicherung. Dazu beigetragen haben besser vergütete sowie präventionsorientierte Pflegeleistungen, etwa bei Demenz, sowie der starke Ausbau der Kinderbetreuung. Solche Verbesserungen sind unter anderem wichtig, um die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit zu erleichtern. Wirklich problematisch ist nach Analyse des IMK die Kostenentwicklung lediglich in einem Bereich: dem Gesundheitssystem. Neben sinnvollen Reformansätzen kursierten auch dort allerdings Ideen, die eher kontraproduktiv wirken könnten, warnen IMK-Direktor Sebastian Dullien und die IMK-Finanzexpertin Katja Rietzler.

Weitere Informationen: www.boeckler.de

Recht

Eine Arbeitnehmerin mit Behinderung wurde nach einem Leiharbeitsverhältnis vom Entleihbetrieb übernommen. Diese Zeit wurde nicht bei der gesetzlichen sechsmonatigen Wartezeit für den allgemeinen Kündigungsschutz mitberücksichtigt. Der Arbeitgeber konnte der Frau innerhalb der Wartezeit ohne nähere Begründung kündigen, so das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz. (AZ: 2 SLa 38/24). Der Betriebsrat müsse zwar angehört werden, aber es reiche die Mitteilung aus, dass die Beschäftigte sich während der Probezeit nicht bewährt habe. Die Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen.

Behindertenbeauftragter des Bundes

Einheitliche Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen fordern die Länder auf, sich umgehend auf einheitliche Regelungen zu verständigen, die Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen vor Diskriminierung schützen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zur Triage im Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt; eine Befassung in der Sache fand nicht statt. Das Gericht entschied, dass der Bundesgesetzgeber nicht zuständig war. Damit entfällt die bundesweite Regelung zur Zuteilung medizinischer Ressourcen, wenn beispielsweise Intensivbetten oder Beatmungsgeräte in pandemischen Krisenzeiten nicht für alle vorhanden sind. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet die derzeitige Situation eine erhebliche Unsicherheit.

Um die Regelungslücke zu schließen, sind nun die Landesgesetzgeber gefordert, schnell diskriminierungsfreie und einheitliche Vorgaben zu schaffen. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 deutlich gemacht, dass es eine gesetzliche Absicherung braucht, um die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen zu verhindern. Die ärztliche Berufsfreiheit besteht nur in den verfassungsrechtlichen Schranken des besonderen Benachteiligungsverbots aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz. Landesrechtliche Regelungen müssen überall in Deutschland denselben hohen Schutzstandard garantieren, damit kein Flickenteppich unterschiedlicher Vorgaben entsteht. Das Überleben eines Menschen darf nicht vom Wohnort abhängen.

Bei der Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben müssen Menschen mit Behinderungen aktiv einbezogen werden – ihre Perspektive ist entscheidend für faire und menschenrechtskonforme Lösungen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 6/2025, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Berlin, 6. November 2025

Zum gleichen Thema nimmt der Deutsche Behindertenrat (DBR) Stellung: www.deutscher-behindertenrat.de

DGB

Zum Redaktionsschluss waren noch Anmeldungen möglich.

Vielfalt heißt Freiheit – Freiheit, ohne Angst verschieden sein zu können. Diese Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss täglich verteidigt und immer wieder neu erkämpft werden. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften stellen sich dieser Aufgabe mit klarer Haltung und mit konkreten Maßnahmen.

Mit der 2. DGB-Vielfaltskonferenz im Januar 2026 setzen wir daher ein deutliches Zeichen: Für den Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf Gleichbehandlung und den Zugang zu guter Arbeit für alle Menschen.

Am 1. Konferenztag diskutieren wir, wie Demokratie und Inklusion in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt gestärkt werden können. Wir nehmen in den Blick, welche Folgen der Rückbau von Diversity-Programmen in Unternehmen hat, und welche gewerkschaftlichen Antworten darauf notwendig sind. Zudem steht die geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Mittelpunkt – mit der Frage, wie ein wirksamer Diskriminierungsschutz für alle Beschäftigten gestaltet werden kann.

Am 2. Tag folgen Fachtage zu den Vielfaltsdimensionen – unter anderem zu Inklusion, Migration und LSBTIQ*.

Weitere Informationen und Anmeldung: www.dgb.de

Bochumer Zentrum für Disability Studies

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4.11.2025 geht der gesetzgeberische Auftrag, menschenrechtsorientierte Regelungen für Triage-Situationen zu schaffen, an die Länder über. Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) sieht in dem Urteil Risiko und Chance zugleich.

Triage bedeutet, dass in Zeiten knapper medizinischer Ressourcen, etwa in Pandemie-Situationen, medizinisches Personal Entscheidungen über die (Weiter-)Behandlung von Patient*innen treffen muss. Dabei kann es aufgrund von Vorurteilen und Stigmatisierungen zu Diskriminierungen von Menschen kommen, denen z.B. aufgrund von Behinderung, Vorerkrankung oder Alter eine geringere Lebenserwartung zugeschrieben wird.  Um das zu verhindern, wurde die Bundesregierung zur Schaffung einer rechtlichen Regelung verpflichtet (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 1 BvR 1541/20), die das 2. Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 10.11.2022 umsetzen sollte. Das Gesetz blieb jedoch weit hinter den Anforderungen an Diskriminierungsschutz und den Forderungen behinderter Menschen zurück (siehe BODYS-Meldung Triage-Gesetz bleibt Selektionsgesetz vom 14.11.2022).

Das nun ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts greift eine Klage der Vertreter*innen der Ärzteschaft auf, wonach die Regelung des Bundes unzulässigerweise in die Berufsfreiheit der Ärzt*innen eingreife. Das Bundesverfassungsgericht gibt der Klage statt, aber nur insofern, als es feststellt, dass die gesetzgeberische Kompetenz gar nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liege. Das bedeutet, das Bundesgesetz ist hinfällig und die Bundesländer müssen unverzüglich menschenrechtskonforme Triage-Regelungen in ihre Gesetzgebung aufnehmen.

Zu befürchten ist allerdings, dass nun ein „Flickenteppich“ von Regelungen entsteht, der zu Unübersichtlichkeit und Verunsicherung in der Praxis führt und damit den Schutz vor Diskriminierung behinderter, vorerkrankter und älterer Menschen gefährdet. BODYS fordert daher gemeinsam mit dem Runden Tisch Triage und dem Deutschen Institut für Menschenrechte einheitliche, diskriminierungsfreie Triage-Regelungen auf Landesebene zu schaffen, die nicht hinter den Stand des Infektionsschutzgesetzes (Verhinderung von Ex-Post-Triage) zurückbleiben und die verfassungsrechtlichen Anforderungen umsetzen. Es ist daran zu erinnern, dass auch die Bundesländer an die Empfehlungen des Fachausschusses der Vereinten Nationen zur Behindertenrechtskonvention gebunden sind. Der Ausschuss forderte 2023, unter Beteiligung der Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen Regelungen für einen effektiven Schutz vor indirekten und direkten Diskriminierungen in Triage-Situationen zu schaffen.

Genau darin – in der Aufgabe für die Länder – sieht BODYS auch eine Chance: für diskriminierungsfreie Triage-Regeln, die dem neoliberalistischen Diktum von „Survival of the fittest“ eine deutliche Absage erteilen.

Quelle: www.bodys-wissen.de

BMAS

Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen, in besonderem Maß gilt dies für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Zwei Studien zu Gewalt und Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt und im Juni 2024 veröffentlicht wurden, ergeben einen hohen Handlungsbedarf bei der Prävention, Intervention und dem Schutz vor Gewalt in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe.1


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende 2024 den „Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen“ eingerichtet, indem Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verbänden, Wissenschaft, Praxis und Selbstvertretung zusammenarbeiten, um den Gewaltschutz zu stärken. Die Mitglieder des Arbeitskreises haben den Wegweiser gemeinsam erarbeitet. Entlang von fünf Handlungsfeldern bündelt der Wegweiser zentrale Ansätze, die allen Beteiligten dabei helfen sollen, Menschen mit Behinderungen besser vor Gewalt zu schützen.

PDF-Download der Broschüre auf der Seite des BMAS: www.bmas.de

Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)

Während die Bundesregierung über Einsparungen im Sozialstaat diskutiert, investiert Deutschland weiterhin jährlich bis zu 23,4 Milliarden Euro in Sonderstrukturen, die Menschen mit Behinderungen systematisch ausgrenzen. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) fordert die Bundesregierung auf, diese Mittel endlich für den Aufbau einer inklusiven Gesellschaft umzuschichten, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 verbindlich vorschreibt.

Die Stellungnahme gibt es hier im Wortlaut: www.isl-ev.de

Deutscher Betriebsrätepreis

Die Grundidee des Projektes besteht darin, Menschen mit Behinderung eine Chance zu geben, die Arbeitswelt zu beschnuppern und dadurch mehr Bewerbungen von diesem Personenkreis zu erhalten. SBV, KSB und Mitarbeiter*innen aus verschiedenen Abteilung besuchten zwei Inklusionsschulen. Dabei stellten sie das Unternehmen vor und nutzen die Gelegenheit zum Austausch. Im Rahmen des Projektes wird Bewerber*innen (mit körperlichen oder ähnlichen Einschränkungen) ein Praktikumsplatz / Ausbildungsplatz bzw. anschließend eine Festanstellung bei Linde angeboten.

Stichworte zum Projekt
Schwerbehindertenvertretung initiierte Projekt, um Schüler*innen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben, einen Blick in die Arbeitswelt zu werfen.

Sie besuchten dazu Inklusionsschulen, stellten das Unternehmen vor und nutzten Gelegenheit zum Austausch.
Gute Resonanz ermöglicht Fortführung des Projektes auch im Jahr 2025.

Motiv
Die Grundidee des Projektes ist, Menschen mit Behinderung eine Chance zu geben, in die Arbeitswelt hineinzuschnuppern und dadurch für das Unternehmen mehr Bewerbungen aus diesem Personenkreis zu erhalten.

Vorgehen
Die Schwer- und Konzernschwerbehindertenvertretung sowie Mitarbeiter*innen aus verschiedenen Abteilungen besuchten dazu zwei Inklusionsschulen vor Ort und stellten das Unternehmen und mögliche Tätigkeiten vor. Dabei sollten im direkten Dialog mit den Schülern und Schülerinnen die Chancen und Möglichkeiten ausgetauscht werden. Allen Beteiligten war dabei wichtig, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Vertretern der Inklusionsschulen zu beginnen. Dabei wird den Bewerbern (mit körperlichen oder ähnlichen Einschränkungen) ein Praktikumsplatz/Ausbildungsplatz bzw. anschließend eine Festanstellung bei Linde angeboten.

Ergebnisse
Im Jahr 2023 waren drei Praktikanten von Juli bis Dezember bei der Linde GmbH tätig, die ein Praktikum im IT-Bereich absolvierten und denen anschließend Ausbildungsplätze angeboten wurden. Im Jahr 2024 kamen vier weitere Praktikanten im Zeitraum Februar bis Oktober in den Abteilungen Logistik, Verwaltung und IT zum Einsatz. Aufgrund der guten Resonanz von Seiten der Schüler*innen/Inklusionsschulen sowie des Unternehmens wird das Projekt auch 2025 fortgeführt.

Quelle: www.bund-verlag.de

ver.di

„Abgabenexplosion“, „Kostenlawine“, „tickende Zeitbombe“ – glaubt man Neoliberalen in Politik, Unternehmen, Wissenschaft und Medien, steht der Sozialstaat kurz vor dem Zusammenbruch. Die Belastung durch Sozialbeiträge und Steuern sei angeblich unerträglich gestiegen. Doch das ist schlichtweg falsch, es ist eine Lüge.

Die Beitragsätze zu den Sozialversicherungen lagen vor knapp 30 Jahren sogar höher als jetzt. Die durchschnittliche Lohnsteuerbelastung der Bruttolöhne ist gesunken. Die Gesamtbelastung der meisten Beschäftigten und Steuerpflichtigen in Prozent ihrer Einkommen ist niedriger als vor drei Jahrzehnten. Die gesamtwirtschaftliche Höhe aller Steuern und Sozialbeiträge im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung, dem Bruttoinlandsprodukt, ist ebenfalls nicht höher.

Link zu ver.di Wirtschaftspolitik aktuell 18/2025: wipo.verdi.de

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband

Acht zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich mit einem offenen Brief an die Landesminister und -ministerinnen für Verkehr und Soziales gewandt. Sie fordern, den aktuellen Regierungsentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sowie zur Straßenverkehrsordnung (StVO) und zum Bußgeldkatalog (BKatV) abzulehnen. Vor den jeweiligen Sitzungen des Verkehrs- und Sozialausschusses im Bundesrat am 3. und 4. Dezember 2025 appellieren sie an die Länder, die geplanten Regelungen grundlegend zu überarbeiten - für mehr Sicherheit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.

Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Nutzung von E-Scootern und wird derzeit überarbeitet. Nach Einschätzung der Verbände gehen die geplanten Änderungen jedoch nicht weit genug:

„Die im aktuellen Entwurf vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet, die durch E-Scooter verursachten massiven Gefahren für Zufußgehende zu beseitigen. Sie würden weder das aktuelle Abstell-Chaos auf den Gehwegen beheben, noch würden sie die steigenden Unfallzahlen senken“, heißt es im offenen Brief.

Link zum Offenen Brief: www.dbsv.org

Bundesinitiative Barrierefreiheit

Hast du dich auch schon mal über eine fehlende Rampe gewundert? Oder über rote Schrift auf grünem Hintergrund? Dann nichts wie los: Du kannst etwas bewegen!

Das BMAS hat Ideen vorbereitet, mit denen du mehr Barrierefreiheit ins Leben bringst. Gemeinsam arbeiten wir daran, Barrieren Schritt für Schritt abzubauen – für ein inklusives Miteinander.

Bundesinitiative Barrierefreiheit - Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um Barrieren im öffentlichen wie im privaten Bereich abzubauen.

Quelle: www.bmas.de

Bremen | Öffentlicher Dienst

Vom Gesamtschwerbehindertenvertreter für das Land und die Stadtgemeinde Bremen, Marco Bockholt erreicht uns die Nachricht, dass der Bremer Senat seine Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen „Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen sowie SPD“ vom 02.09.2025 veröffentlicht hat.

Titel der Anfrage war: Wie kann der öffentliche Dienst die Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt fördern und weiter mit gutem Beispiel vorangehen?

„Die Antwort ist recht umfangreich, ich möchte diese jedoch in Teilen seitens der GSV nicht unkommentiert so weitergeben,“ so Marco Bockholt und weiter:

„Zur sinkenden Beschäftigungsquote: In der Antwort des Senats wird u. a. auf das „Berliner Modell“ eingegangen, wonach dort seit 2023 eine sachgrundlose und befristete Beschäftigung für 2 Jahre von Menschen mit Behinderung ohne Probleme möglich ist, hierfür stehen in Berlin besondere Mittel zur Verfügung.

Im August 2023 hatte ich als GSV den Bremer Senat aufgefordert, sich (unabhängig vom bestehenden Schwerbehindertenpool des Hauses SF) diesem Modell anzuschließen, um diesem Personenkreis überhaupt erstmal eine berufliche Perspektive zu bieten. Dies wurde durch den Finanzsenator abgelehnt. Begründet wurde dies u. a. damit, dass der Bremer Senat sachgrundlose Beschäftigungen ausgeschlossen hat.

Ich habe das Thema jedoch trotzdem nicht aufgegeben, mittlerweile hat man im Finanzressort auch erkannt, dass eine Lösung wie in Berlin (oder etwas vergleichbares) doch eine Möglichkeit wäre. Hierzu fand auch bereits ein Austausch mit dem Landesbehindertenbeauftragten statt, dort bestehen jedoch Vorbehalte, somit müssen hier noch weitere Gespräche folgen.

Freistellung von SBV, Auszug aus der Antwort, Punkt 21: „…sieht der Senat aktuell nicht die Notwendigkeit bei Dienststellen mit weniger als 100 schwerbehinderten Beschäftigten, eine Freistellung der Schwerbehindertenvertretungen pauschal stufenweise zu regeln. …“.

Seitens der GSV wurde hier bereits viel versucht, man bleibt jedoch bei der Haltung. Dies ist anders möglich, das zeigen andere Arbeitgeber. Gute Inklusionsarbeit kann nur gelingen, wenn man den SBV auch den ausreichenden zeitlichen Raum hierfür ermöglicht, hierzu fehlt jedoch offenkundig der politische Wille.

Ich könnte hier nun noch mehr kommentieren, das würde jedoch den Rahmen sprengen, dazu wird es noch andere Formate für den Austausch künftig geben. Bitte selbst mal in die beigefügte Anlage reinschauen.“

PDF-Download der Großen Anfrage der Fraktionen Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD: Drucksache 21/1336

PDF-Download der Antwort des Senats: Drucksache 21/1463

Die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) für das Land und die Stadtgemeinde Bremen ist auch auf Instagram zu finden: www.instagram.com/gsv_bremen

Inklusive Bildung

Die Hochschulrektorenkonferenz hat in ihrer Mitgliederversammlung am 4. November 2025 die Empfehlung „Nachteilsausgleich in einer Hochschule für alle“ verabschiedet.

Mit der Empfehlung sollen Anregungen für die Gestaltung nachvollziehbarer und rechtssicherer Prozesse bei der Beantragung und Bewilligung von Nachteilsausgleichen gegeben werden. Im Studium tragen Nachteilsausgleiche der Tatsache Rechnung, dass Menschen mit Behinderungen Leistungsnachweise nicht in allen Fällen in der vorgegebenen Weise oder im vorgesehenen Zeitrahmen erbringen können.

Zur Empfehlung Nachteilsausgleich in einer Hochschule für Alle

Quelle: www.reha-recht.de

baua.de

Mit innovativen Technologien die Arbeitswelt für Menschen mit Behinderungen inklusiver gestalten

Technologien wie KI-gestützte Assistenzlösungen, Robotik, assistive Systeme oder digitale, barrierefreie Tools können Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsleben erleichtern und ihre Selbstständigkeit fördern. Dabei ist es entscheidend, relevante Faktoren bei der Entwicklung und Anwendung solcher Technologien zu berücksichtigen, damit eine menschengerechte, inklusionsförderliche Teilhabe am Berufsleben möglich wird. Zugleich stellt sich die Frage, in welchem Maße technologische Innovationen im Arbeitskontext tatsächlich zur Inklusion beitragen – und welche Chancen sowie Risiken damit verbunden sind.

Neue Technologien, vor allem der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), sind besonders vielversprechend, um die individuelle und situationsangepasste Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. KI kann helfen, Barrieren zu überwinden und neue Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben zu eröffnen. Gleichzeitig müssen mit ihr einhergehende Risiken, wie bspw. die Diskriminierung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen oder der Wegfall von Tätigkeiten für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder die ethischen Probleme der Datenerhebung betrachtet werden.

Weitere Informationen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: www.baua.de

SoVD Broschüre

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) SoVD bietet eine Broschüre mit dem Titel „Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung – das sind Ihre Ansprüche“ an, die kostenlos zum Download erhältlich ist. Sie erklärt, welche Nachteilsausgleiche es gibt, wer sie beantragen kann und wie dies funktioniert. Die Broschüre kann über die SoVD-Mediathek bezogen werden.

PDF-Download beim SoVD: www.sovd.de/medienservice/broschueren

BMAS

Die Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (6. VersMedVÄndV) ist am 3. Oktober in Kraft getreten.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung enthält in der Anlage die Grundsätze, nach denen begutachtet wird, wenn jemand die Feststellung einer Behinderung beantragt. Sie findet auch im Sozialen Entschädigungsrecht Anwendung. Der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Weiterentwicklung der Grundsätze beratende Sachverständigenbeirat wurde gesetzlich neu zusammengesetzt. Weiterhin wurden einige gesetzliche Änderungen bei der Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechtes in die aktualisierte Broschüre eingearbeitet.
Auf den Seiten des BMAS ist noch die vorherige Version als Broschüre eingestellt. Eine aktualisierte Neuauflage der Broschüre ist für 2026 geplant. Die aktuelle Fassung der Versorgungsmedizin-Verordnung finden Sie auf der Website www.gesetze-im-internet.de.

PDF-Download der Stellungnahme des SoVD: www.sovd.de/sozialpolitik/stellungnahmen

PDF-Download der Stellungnahme des VdK: www.vdk.de/assets/bundesverband/dokumente

 

DGB

Was die Regierungskoalition unter „Bürokratieabbau“ versteht, wird immer deutlicher. Es geht auch um die Streichung von Schutzrechten der Arbeitnehmer*innen.

Der DGB meint dazu:

Aktuell sind rund 670.000 Sicherheitsbeauftragte ergänzend zu ihrer beruflichen Tätigkeit in deutschen Betrieben tätig. Bislang sind Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die geplante Abschaffung von bis zu 123.000 Sicherheitsbeauftragten stellt nicht nur einen fachlichen Rückschritt dar. Sie ist auch politisch hochproblematisch.
Der Wegfall dieser präventiven Schlüsselrolle beraubt vor allem kleine Betriebe eines bewährten Frühwarnsystems. Dies erhöht Unfall-, Erkrankungs- und Haftungsrisiken, die letztlich auch volkswirtschaftlich teurer sind als die eingesparten Bürokratiekosten. Die politisch motivierte Streichung entspricht damit weder einer fachlichen Weiterentwicklung noch der Zielsetzung des internationalen und nationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie dient vielmehr kurzfristigen Kostenvorteilen weniger Unternehmen – auf Kosten der Beschäftigten und der gesellschaftlichen Teilhabe.

Stellungnahme des DGB zum BMAS-Konzept zum „bürokratiearmen Arbeitsschutz“ als PDF-Download: www.dgb.de

Aus dem Bundestag

Die Bundesregierung prüft aktuell Möglichkeiten und erforderliche Rahmenbedingungen zur Einführung einer einheitlichen Notrufnummer für psychische Krisen. Das geht aus der Antwort (21/2683) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2294) der Grünen-Fraktion hervor.

Im Kontext der Reform der Notfallversorgung wird zudem auch geprüft, wie die bestehenden Krisendienste der Länder mit den Leitstellen 112 und 116117 vernetzt werden könnten.

Eine Übernahme der Finanzierungsverantwortung für Krisendienste als soziale Fürsorge der Länder aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist den Angaben zufolge hingegen im Rahmen der Reform der Notfallversorgung nicht vorgesehen.

hib – heute im bundestag | Nr. 624 | 14.11.2025

Recht

Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verfällt der Urlaub frühestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Im Arbeitsvertrag kann geregelt werden, dass der Urlaub gar nicht verfällt, was im verhandelten Fall vorlag. Die Parteien stritten über die Abgeltung von 144 Arbeitstagen gesetzlichen Mindesturlaubs aus den Jahren 2016 bis 2021. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG). Die Urlaubsansprüche seien nicht aufgrund der langandauernden Erkrankung der Klägerin mit Ablauf von 15 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Urlaubsjahres erloschen. Diese Regelung werde durch die Auslegung des Arbeitsvertrages nichtig.

Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 9 AZR 198/24

Link zum Urteil: www.bundesarbeitsgericht.de

Aus dem Bundestag

Mit eindringlichen und teilweise aufwühlenden Schilderungen zu Long-Covid und Post-Vac haben Sachverständige in der achten Sitzung der Enquete-Kommission Corona die Lebenslagen vieler Menschen in Deutschland thematisiert. Gleich zu Beginn umriss Carmen Scheibenbogen die Ausgangssituation. „Wenige Ärzte haben Expertise, es gibt kaum Spezialambulanzen“, sagte die Charité-Professorin und stellvertretende Leiterin des Instituts für Medizinische Immunologie. „Wirksame Medikamente fehlen ganz.“ Demgegenüber gab sie zu bedenken, dass laut einer Studie aus Leipzig 80 Prozent der Erkrankten über Stigmatisierungserfahrungen berichten würden.

Die Enquete-Kommission des Bundestags durchleuchtete am Montag neben dem Schutz vulnerabler Gruppen die dauerhaften gesundheitlichen Folgen einer Corona-Infektion (Long-Covid) und auch die Impfschäden (Post-Vac). Nach Angaben von Scheibenbogen sind fünf Prozent der Bevölkerung von Long-Covid betroffen, rund fünf je 100.000 Menschen erleiden Post-Vac.

„Mehr als 1,5 Millionen Menschen in Deutschland leben entweder mit Longcovid oder ME/CFS“, einem chronischen Erschöpfungssyndrom, „der schwersten Form von Longcovid“, sagte Ricarda Piepenhagen, Gründerin des Zusammenschlusses „NichtGenesen“. Diese 1,5 Millionen Menschen, die durch die Schwere der Erkrankung häufig erwerbsunfähig geworden seien, kosten Schätzungen zufolge Deutschland circa 63 Milliarden Euro jährlich.

Ramona Gerlinger vom Bundesverein Impfgeschädigter e.V. beschrieb, die Betroffenen hätten „Probleme im kompletten Umfeld, sie sind permanent krankgeschrieben, sie verzweifeln an ihrer Situation“. Sie rief zu mehr Initiative auf. Es müsse mehr getan werden bei Forschung und Behandlungsmethoden. Auch sei von hohen Dunkelziffern auszugehen. Von 14.000 bekannten Anträgen auf Anerkennung von Impfschäden seien nur 600 anerkannt worden.

Als Mutter einer an Long-Covid erkrankten Tochter berichtete Elena Lierck von „NichtGenesenKids“, dass ihr Verein jeden Tag mehr Anfragen erhalte. „Sich nicht adäquat mit der Erkrankung auseinanderzusetzen, darf nicht länger hingenommen werden“, appellierte sie. „Ich fordere erneut die deutschlandweite Aufklärungskampagne.“ Sie schilderte die Probleme junger Long-Covid-Erkrankter, am Schulunterricht teilzunehmen. Die Schule habe sich dem Kind anzupassen und nicht umgekehrt. „Es funktioniert nicht mit Druck.“
Stigmatisierungserfahrungen bestätigte Holger Lange vom Sozialverband VdK Deutschlands. „Das berichten uns auch die Betroffenen in unserer Rechtsberatung“, sagte der Experte. „Wer vor der Krise verletzlich war, war in der Krise am stärksten gefährdet - und ist es vielfach noch heute.“ Lange forderte klar geregelte Versorgungsphasen vom Hausarzt bis zur Reha- und Teilhabeleistung. „Wir haben ein Zuständigkeitslabyrinth.“

Scheibenbogen kritisierte, dass nicht genügend in die Erforschung neuer Medikamente investiert werde. „Bisher werden solche Therapiestudien von der pharmazeutischen Industrie nicht unterstützt.“ Sie sprach von „vielversprechenden Ergebnissen“ mit bereits zugelassenen Medikamenten an der Charité zur Entfernung von Auto-Antikörpern. Diese sogenannte Immunadsorption sei zwar kein heilendes Verfahren, verschaffe aber zwei Dritteln der Behandelten Besserung. „Wir sind seit einem Jahr nicht in der Lage, diese Studie fortzusetzen“, sagte sie mit Blick auf vom Bundestag zugesagte acht Millionen Euro, die erst zu einem Teil geflossen seien.

Auch die sozialen Faktoren der Pandemie wurden angeschnitten. „Arme sind häufiger und stärker erkrankt gewesen“, zitierte Lange vom Sozialverband VdK eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung. „Für Arbeiter gab es kein Homeoffice“, sie seien somit stärker betroffen gewesen von Kurzarbeit.

Eva-Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbands, berichtete von den sozialen Folgen für Kinder und Jugendliche: Nicht nur Ältere seien vulnerabel gewesen. Sie beschrieb, wie die Mitarbeitenden in sozialen Einrichtungen selbst vulnerabel wurden: „Sie müssen sich einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen und doppelte Lasten tragen, auch bei der Organisation ihres eigenen Privatlebens“, sagte die Sachverständige. „Ein funktionierender Sozialstaat für alle ist die allerwichtigste Voraussetzung dafür, um eine Corona-Krise bestehen zu können.“

Auf die Frage der AfD, ob nicht jeder Fall von Long-Covid auch ein Fall von Post-Vac sein könne, antwortete Medizinerin Scheibenbogen mit Erfahrungen aus den verschiedenen Jahren. 2020 und 2021 seien viele Menschen noch nicht geimpft gewesen, aber es gebe für diesen Zeitraum ähnliche Zahlen von Long-Covid-Fällen wie heute - wo nun rund 80 Prozent der Bevölkerung geimpft seien. „Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir es nicht mit Impffolgen zu tun haben“, sagte sie mit Blick auf Long-Covid. Und zu den Impfungen: „Die Chance ist um ein Vielfaches höher, nicht an Long-Covid zu erkranken als das Risiko, Post-Vac zu erleiden.“

hib – heute im bundestag | Nr. 598 | 11.11.2025

ver.di-Forum Nord & Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

Die 15. SBV Fachtagung bietet Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen wieder fundierte Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht.

Themenschwerpunkte sind u. a. Neuerungen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sowie relevante Änderungen im Sozialrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf der aktuellen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung mit Auswirkungen auf die SBV-Arbeit. Zudem widmen wir uns der Rechtsprechung aus den unterschiedlichen Blickwinkeln der Gerichtsbarkeiten.

Auch zur anstehenden SBV-Wahl 2026 gibt es wichtige Hinweise und rechtliche Neuerungen. Weitere spannende Themen aus der Praxis runden das Programm ab. Ziel ist es, euch in eurer Rolle rechtlich zu stärken und praxisnah zu unterstützen. Nutzt auch die Gelegenheit zum fachlichen Austausch!

Die Teams vom ver.di-Forum Nord und dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen freuen sich auf euch!

Das Programm, Infos und Anmeldung über die Website: www.verdi-forum.de

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

Bildung ist mehr als Wissensvermittlung: Sie ist ein Werkzeug zur Mitbestimmung und öffnet Räume für persönliche Entfaltung. Dass Beschäftigte heute das Recht haben, sich dafür im Rahmen einer Freistellung Zeit zu nehmen, ist keine Selbstverständlichkeit: Es ist das Ergebnis jahrzehntelangen gewerkschaftlichen Engagements und Ausdruck der Überzeugung, dass individuelle Bildung im öffentlichen Interesse liegt.

Niedersachsen gehörte 1975 zu den ersten Bundesländern, die den Anspruch auf Bildungsfreistellung – offen für alle, unabhängig von Herkunft, Beruf oder Einkommen – ernst nahmen und ein eigenes Bildungsurlaubsgesetz verabschiedeten. Seitdem haben Tausende davon Gebrauch gemacht. Nach 50 Jahren wird dieses Gesetz nun grundlegend überarbeitet. Aus dem Bildungsurlaub wird die Bildungszeit.

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht noch aus – doch schon heute ist klar, dass der neue Name noch deutlicher betont, worum es geht: Zeit für Bildung, persönliche Entwicklung und gesellschaftliches Engagement.

Das aktuelle Programm steht unter dem Schwerpunktthema „Lebendige Demokratie“. In einer Zeit, in der gesellschaftlicher Zusammenhalt unter Druck gerät und Debatten sich zuspitzen, sind Räume für Reflexion, Austausch und Orientierung wichtiger denn je. Die neuen Angebote setzen Impulse, um unsere demokratische Kultur zu fördern, kritisches Denken zu stärken und die eigene Haltung in einem vielfältigen Miteinander weiterzuentwickeln.

Hier gibt es das Programm als PDF-Download: www.bw-verdi.de

 

Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.

Die Betriebs- und Personalräte haben sie schon – die Aktuelle Stunde – jetzt gibt es das Angebot auch für die Schwerbehindertenvertretungen!
Wir möchten mit euch im praktischen Onlineformat über aktuelle Themen, Rechtsprechungen, Fragen sprechen, die euch seit dem letzten Seminar oder im Rahmen eurer Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung bewegen.
Zu Beginn bekommt ihr ein aktuelles Thema und/oder Urteil vorgestellt, über das wir uns dann im Anschluss austauschen können. Natürlich bietet die aktuelle Stunde auch Zeit, um eure Fragen zu beantworten, euch auszutauschen und zu vernetzen.
Zu beachten ist jedoch, dass die aktuelle Stunde keine (!) individuelle Rechtsberatung ist oder ersetzt.

Themenschwerpunkte

  • Aktuelles Thema aus der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
  • Erfahrungsaustausch und Vernetzung
  • Fragen aus den Betrieben/Dienststellen

Infos und Anmeldungen für die nächsten Termine:
20.01.2026 | 10.03.2026 | online, jeweils 14:00 - 15:00 Uhr

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Wenn du gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchtest,
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Betreff: Abo SBV InfoBrief

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Betriebs- und Personalräte­seminare

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