Liebe Kolleginnen und Kollegen ……
……… jetzt auch Fachkräftemangel in der Bundesregierung, so dass eine Spitzenkraft sogar zwei Ministerien leiten muss – bis zum 23. Februar, bzw. bis zur ersten Sitzung des neu zusammengesetzten Parlaments.
Nun hat es auch den Finanzminister erwischt. Er bekam die betriebsbedingte Kündigung wegen andauernder Blockade der Regierungsgeschäfte. Olaf Scholz habe ihn „auf die Straße“ gesetzt, so Herr Lindner. Er habe gelitten und es habe ihn menschlich aufgerieben. Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Da er zu den Bundestagsabgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften zählt, ist mir um sein Überleben „auf der Straße“ nicht bange! Wenn man sich die BILD-Schlagzeilen der letzten Monate anschaut, war er der Einzige, der das Land vor dem Untergang hätte bewahren können. Und jetzt - potz Blitz - die Entlassung! Das der Koalitionsbruch ein von langer Hand geplanter FDP-Coup war – geschenkt.
Wahrhaftigkeit und Politik wohnen selten unter einem Dach.
Stefan Zweig | Schriftsteller | 1881 – 1942
Wie sagte die VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Anstatt konstruktive Politik zu machen, die angesichts der multilateralen Krisen und den damit verbundenen sozialen Folgen nötig gewesen wäre, haben Christian Lindner und die FDP konsequent und kontinuierlich immer wieder den sozialen Zusammenhalt gefährdet und Gesellschaftsgruppen gegeneinander ausgespielt“.
Sollte der Einkommensmillionär, Feminist und Hobbypilot Friedrich Merz die Anbiederungen des Entlassenen für einen künftigen Regierungsposten ignorieren, wird Herrn Lindner sicherlich ein Konzern, ein Investmentfond oder andere wohltätige Institution von der Straße holen. Da hält sich meine Sorge in Grenzen, dass der Entlassene unserem, nach seiner Meinung zu opulenten, Sozialsystem anheimfällt.
Mehr Sorgen als um die Zukunft des Herrn Lindner mache ich mir um die Situation derjenigen, die tatsächlich in immer größerer Zahl in unserem Land von Armut betroffen sind. Die Ungleichheit im Lande nimmt weiterhin besorgniserregend zu! Und immer deutlicher wird, dass sich Armut vererbt. Laut Eurostat waren 25- bis 59-Jährige in der EU, die im Alter von 14 Jahren in einem Haushalt mit finanziellen Schwierigkeiten gelebt haben, im Jahr 2023 zu 20 Prozent von Armut bedroht. Bei denjenigen, die in einem Haushalt ohne solche Probleme aufgewachsen sind, betrug der Anteil 12,4 Prozent.
Aber was bedeutet das Ende des einst als „Zukunftskoalition“ gestarteten Bündnisses für die notwendige Weiterentwicklung in der Sozialpolitik? Tariftreuegesetz? Rentenpolitik? Schutz von Frauen gegen Gewalt und Belästigung? Die vereinbarten behindertenpolitische Maßnahmen sind aufgrund der Blockade der FDP in der Koalition fast vollständig auf der Strecke geblieben. Was wird aus den versprochenen Reformen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetze (AGG) oder des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Stärkung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements angesichts des zu erwartenden weiteren Rechtsrucks in der Politik? Abgeordnete könnten in der verbleibenden Zeit selbst die vorliegenden Gesetzesentwürfe in den Bundestag einbringen – sie müssen nicht auf Kabinettsbeschlüsse warten. Tun sie es?
Behindertenpolitik ist kein Sozialgedöns
Stephanie Aeffner | MdB, Bündnis 90/Die Grünen
Ottmar Miles-Paul auf kobinet-Nachrichten: „Auch wenn nach der Wahl von Donald Trump und dem Ausschalten der Ampel durch Bundeskanzler Scholz kaum noch einer wissen kann, was morgen passiert, dürfte es für die behindertenpolitischen Vorhaben für mehr Barrierefreiheit, für mehr Schutz vor Diskriminierungen und für einen inklusiveren Arbeitsmarkt erst einmal schlecht aussehen. «Außer Spesen nichts gewesen?» fragen sich daher so manche Aktive der Behindertenbewegung und der Verbände in Sachen Behindertenpolitik.“ Die Ampel war in Sachen Inklusion ambitionslos, ließ Wilfried Oellers, (behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU) in einer Pressemitteilung im September 2022 verlauten. Wird eine neue, möglicherweise von der Union geführte Regierung ambitionierter und umsetzungswilliger sein?
Es gibt auch positive Nachrichten! Im ver.di-Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen hat sich kürzlich ein Landesarbeitskreis Behinderten- und Teilhabepolitik konstituiert! Den Kolleginnen und Kollegen wünschen wir Freude an der Arbeit und Erfolg!
Es fällt nun wirklich sehr schwer, angesichts der augenblicklichen Geschehnisse in der Welt Frohe Weihnachten zu wünschen. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern eine besinnliche Advent- und Weihnachtszeit und trotz allem einen positiven, kämpferischen Blick in das neue Jahr 2025.
Mit herzlichen Grüßen
Jürgen Bauch
Aus dem Bundestag
Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/13528) zur Umsetzung der mit dem Teilhabestärkungsgesetz geschaffenen Regelungen zu Assistenzhunden gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Rückmeldungen es bislang von Assistenzhundehaltern zur Umsetzung der Assistenzhundeverordnung gegeben hat und wie die Regierung mit der insbesondere von Selbsthilfeverbänden vorgetragenen Kritik an der Verordnung umgeht.
hib – heute im bundestag | Nr. 748 | 04.11.2024
Antwort der Bundesregierung: Übergangsfrist zur Anerkennung von Assistenzhunden
Um die Umsetzung der mit dem Teilhabestärkungsgesetz geschaffenen Regelungen zu Assistenzhunden geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/13755) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/13528). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, ob die Bundesregierung eine Lösung für die zum 30. Juni 2024 ausgelaufene Übergangsregelung gefunden habe, wonach alle Ausbildungen von Assistenzhunden, die vor dem 1. Juli 2023 aufgenommen wurden, bis zum 30. Juni 2024 erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen werden mussten, um bei den zuständigen Länderstellen anerkannt zu werden.
Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, ist ihr bekannt, dass eine Vielzahl von Betroffenen ihre Prüfung nicht fristgemäß absolvieren konnten. Um diesen „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften“ dennoch eine Anerkennung zu ermöglichen, sehe sie eine Verlängerung der Übergangsfrist zur Anerkennung von Assistenzhunden vor, schreibt die Bundesregierung weiter. Die geplante Regelung befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung und sehe die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung bis zum 30. Juni 2025 vor.
hib – heute im bundestag | Nr. 804 | 20.11.2024
Landesarbeitskreis Behinderten- und Teilhabepolitik
Jetzt gibt es auch einen Landesarbeitskreis (LAK) Behinderten- und Teilhabepolitik im ver.di-Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen!
In einer Versammlung am 09.11.2024 in Leipzig wurde der LAK von 13 ehrenamtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen gegründet. Die Kollegin Christine Glaser-Reichel, in der ver.di-Bundesverwaltung zuständig für Teilhabepolitik und die Schwerbehindertenvertretungen, war aus Berlin gekommen, um ein Grußwort zu überbringen.
Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen des Landes Sachsen, Hr. Welsch, war ebenfalls zu Gast und hielt ein Inputreferat zum aktuellen Stand der Umsetzung des Gesetzes zum inklusiven Arbeitsmarkt.
Ein reger Austausch von Erfahrungen und Informationen rundete die Veranstaltung ab.
Vorsitzender des LAK ist Kollege Johannes Gyarmati, 1. stellvertretende Vorsitzende ist Kollegin Viola Doktor-Wolf, 2. stellvertretender Vorsitzende ist Kollege Andreas Zepter. Der Vorstand besteht aus 5 Kolleg*innen (dazu Andrea Zinn, Udo Kremmer) und wird sich im Dezember zu weiteren Absprachen treffen, um Aufgaben und Ziele zu formulieren. Die hauptamtliche Betreuung wird durch die Kollegin Janine Altmann-Menzel geleistet.
Geplant sind zunächst zwei Veranstaltungen des Arbeitskreises pro Jahr. Ein Internetauftritt auf der Webseite www.sat.verdi.de ist in Vorbereitung.
Fazit
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) hatten im Jahr 2023 rund 31.500 Kontakte zu Betrieben, davon entfielen rund 11.700 Kontakte auf Erstkontakte zu Arbeitgeber*innen. Rund 60 Prozent der Kontakte erfolgten bei beschäftigungspflichtigen Betrieben. Es sind mehr als 6.800 Betriebsbesuche durchgeführt worden.
Im Vordergrund der Kontakte standen die Themen Einstellung und Ausbildung, Sicherung der Beschäftigung und Auswirkungen der Behinderung auf das Arbeitsleben.
Die Ansprechstellen stehen den Ratsuchenden in Fragen zur beruflichen Inklusion niedrigschwellig zur Verfügung. Sie sensibilisieren und lotsen die betrieblichen Akteur*innen proaktiv oder einzelfallbezogen. Ebenso unterstützen sie bei der Kommunikation und der Antragstellung bei den zuständigen Leistungsträgern.
Mehr Informationen: EAA | REHADAT-Statistik
Pressestelle ver.di-Landesbezirk Niedersachsen Bremen
Der Landesarbeitskreis (LAK) Teilhabe- und Behindertenpolitik der Gewerkschaft ver.di übt Kritik an dem gestern vorgelegten Aktionsplan Inklusion des Landes Niedersachsen. „Das Land bleibt mit dem vorgestellten Aktionsplan weit hinter seinen Möglichkeiten zurück“, sagt Matthias Hoffmann vom Landesarbeitskreis. So werde in dem Aktionsplan das Ziel, den Beschäftigungsanteil von schwerbehinderten Menschen im Landesdienst zu erhöhen, wieder nur vage formuliert. Aus Sicht des LAK wäre es an dieser Stelle notwendig, als Ziel die künftig stete Erreichung der gesetzlichen Beschäftigungsquote von fünf Prozent und mehr zu benennen und dafür konkrete Maßnahmen aller Geschäftsbereiche zu formulieren.
ver.di hat dem Land bereits mehrfach konkrete Vorschläge unterbreitet. So könnte Niedersachsen in Bezug auf die berufliche Teilhabe künftig als gutes Bei-spiel für die private Wirtschaft dienen, z. B. bei der Digitalisierung von Akten und bei der Ausweitung der Ausbildung junger Menschen mit Schwerbehinderung unter Nutzung von Fördermöglichkeiten. „Andere Bundesländer sind da weiter“, sagt Hoffmann am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen.
Die Gewerkschaft erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass es im Land Niedersachsen weiterhin Millionenbeträge unverbrauchter Mittel aus der so-genannten Ausgleichsabgabe gibt.
Grundsätzlich, so kritisiert der LAK, müssten die Schwerbehindertenvertretungen in Dienststellen und Betrieben, insbesondere die Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen bei den obersten Landesbehörden in Niedersachsen (LAGSV), stärker bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsquoten eingebunden werden. „Die/der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung braucht eine gesetzlich festgelegte Einspruchsmöglichkeit bei Gesetzen und Verordnungen und sollte der Staatskanzlei zugeordnet werden“, sagt Hoffmann. ver.di weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen deutlich seltener auf dem all-gemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt seien als Menschen ohne Behinderungen. Gerade die Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt mehrfach benachteiligt sind (z. B. Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, Beschäftigte im Niedriglohnsektor) brauchten bessere Perspektiven. „Einen Bewusstseinswandel schafft man nicht durch Reden, sondern durch wirksame Maßnahmen“, sagt Matthias Hoffmann.
Rückfragen: Matthias Hoffmann, 0151 14270509
REHADAT
REHADAT hat eine neue Ausgabe der Reihe „REHADAT-Wissen“ zum Thema Adipositas im Arbeitsleben veröffentlicht. Die Online-Publikation informiert über die chronische Erkrankung Adipositas, die damit verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssituation der Betroffenen und über Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung.
In der Ausgabe werden folgende Themen behandelt:
- die Erkrankung Adipositas und ihre gesundheitlichen Folgen
- die Auswirkungen von Adipositas im Berufsleben
- praktische Lösungen für Arbeitsorganisation, Arbeitsplatzanpassung und Hilfsmittel
- Beratung und Förderungsleistungen im Arbeitskontext
Eine im Vorfeld durchgeführte Umfrage bei 333 Betroffenen untersuchte wesentliche Aspekte der Arbeitsrealität und stellte grundlegende Fragen zu Krankheit und Folgeerkrankungen, Auswirkungen auf das Berufsleben sowie Erfahrungen mit Unterstützungsleistungen.
Ergänzende Interviews mit Betroffenen und Expert*innen lieferten wichtige zusätzliche Erkenntnisse, die direkt in die Broschüre eingeflossen sind.
Projektleiterin Andrea Kurtenacker zum Thema: „Adipositas ist eine anerkannte chronische Krankheit und gilt als Risikofaktor für zahlreiche weitere Folgeerkrankungen wie etwa Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die zunehmende Zahl Betroffener in Deutschland ist ein zentrales Thema für die öffentliche Gesundheit – und somit auch für die berufliche Teilhabe“.
Die 15. Ausgabe der Online-Anwendung REHADAT-Wissen richtet sich an Unternehmen, Beschäftigte mit Adipositas sowie an deren Vorgesetzte und Kolleg*innen, Arbeitsmediziner*innen, Therapeut*innen und andere Fachleute.
Hier finden Sie die neue Ausgabe der Reihe REHADAT-Wissen zum Thema Adipositas: www.rehadat-wissen.de
Quelle: REHADAT-Pressemitteilung 4/2024
Hans-Böckler-Stiftung
Wenn es um kollektives Arbeitsrecht geht, laufen die Positionen der AfD den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuwider.
Rechtspopulistische Parteien nehmen für sich gern in Anspruch, auf Seiten der „kleinen Leute“ zu stehen. Tatsächlich spielt ihre Programmatik oft eher den Reichen und Mächtigen in die Hände. Das gilt auch für die AfD: Laut einer vom HSI geförderten Studie des Sozialwissenschaftlers Michael Barthel vom Verein zur Bewahrung der Demokratie betrachtet die Partei Fragen des kollektiven Arbeitsrechts „primär unter dem Aspekt des wirtschaftlichen Erfolgs der Unternehmen“. Bei einer Regierungsbeteiligung sei mit Einschränkungen des Streikrechts, Aufweichungen der Tarifautonomie, erschwerten Bedingungen für Gewerkschaften und Druck auf die betriebliche Mitbestimmung zu rechnen.
Download des „Working Paper“ Die AFD und das kollektive Arbeitsrecht auf dieser Website: www.boeckler.de
Aus dem Bundestag
Der Gesundheitsausschuss hat sich in einem Fachgespräch mit sogenannten Orphan Drugs befasst, Arzneimitteln zur Behandlung seltener Erkrankungen. Wie die Experten am Mittwoch im Ausschuss erklärten, werden betroffene Patienten in Deutschland aufgrund privilegierter Zugangsregelungen viel früher mit neuen Medikamenten versorgt als in anderen Ländern, allerdings zu sehr hohen Abgabepreisen.
Andreas Hochhaus von der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DHGO) erklärte, die besondere Lage für Patienten mit seltenen Erkrankungen werde im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (ANNOG) mit eigenen Regelungen für die Nutzenbewertung berücksichtigt. Es gebe Anreize, um die Entwicklung und Verfügbarkeit neuer Medikamente zu fördern. Das betreffe derzeit ein Plateau von etwa 35 Arzneimitteln pro Jahr.
Viele Verfahren beträfen die Hämatologie (Blutkrankheiten) und Onkologie (Krebserkrankungen). Die jetzige Regulierung sei im Wesentlichen sinnvoll, denn die Patienten dürfen nicht für die Seltenheit ihrer Erkrankung diskriminiert werden. Allerdings gebe es bei der Definition der Orphan Diseases und Orphan Drugs der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) Korrekturbedarf. Die Kriterien der EMA deckten den Versorgungsbedarf nicht vollständig ab.
Auch Josef Hecken vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sagte, die Regelungen zur Privilegierung der Orphan Drugs hätten sich weitgehend bewährt. Deutschland sei bei der Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen weltweit führend. So stünden 90 Prozent der von der EMA zugelassenen neuen Medikamente innerhalb von sechs Wochen auf dem deutschen Markt zur Verfügung. Manche Krankheiten wie die spinale Muskelatrophie müssten früh therapiert werden. Hier komme das schnelle Verfahren den Patienten zugute.
Hecken räumte ein, dass die Therapien extrem teuer seien. Nur 0,07 Prozent der Rezepte entfielen auf Orphan Drugs. Diese Rezepte stünden jedoch für 12,8 Prozent der Arzneimittelausgaben in Höhe von insgesamt mehr als 50 Milliarden Euro.
Auf die hohen Kosten ging auch Maximilian Blindzellner vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. Anfang seien die Regulierer davon ausgegangen, dass Orphan Drugs für die Entwickler unwirtschaftlich wären. Tatsächlich sei der Markt für Orphan Drugs umsatzträchtig, hochprofitabel und stark wachsend. Das setze die Finanzen der GKV zusätzlich unter Druck. Es sei an der Zeit, die Förderung neu zu justieren und den Wettbewerb zu stärken. Nötig seien Belege für einen Zusatznutzen und angemessene Preise. Viele Orphan Drugs seien auch ohne Privilegien profitabel.
hib – heute im bundestag | Nr. 758 | 06.11.2024
Hubertus Heil
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Vor 30 Jahren wurde dieser Satz im Artikel 3 des Grundgesetzes ergänzt. Zudem jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention zum 15. Mal. Beides waren Meilensteine der Behindertenpolitik, die klarstellten: Volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein Grund- und Menschenrecht.
Mit einem Festakt in Berlin würdigte Bundesminister Hubertus Heil am 4. November die Aktivisten und Aktivistinnen, die sich damals für die Ergänzung des Artikels 3 eingesetzt hatten.
Link zu Ausschnitten seiner Rede: www.bmas.de
Veranstaltungstipp
Zum 1. Januar 2025 steigen die Beiträge der Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die nicht die gesetzliche Beschäftigungspflichtquote für Menschen mit Schwerbehinderungen erfüllen. Damit wird eine langjährige Forderung des DGB umgesetzt. Was können die Interessenvertretungen in den Unternehmen und Dienststellen für mehr Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen jetzt tun? Die virtuelle Fachveranstaltung des DGB soll Handlungsmöglichkeiten für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und Personalräte aufzeigen und einen Austausch über gesetzliche Rahmenbedingungen, Unterstützungsmöglichkeiten und Best-Practice-Beispiele ermöglichen.
Format: Virtuelle Veranstaltung am 5. Februar 2025 von 14 bis 16 Uhr
Die Fachdiskussion findet virtuell per MS-Teams statt. Dieses ist barrierefrei.
Für den Versand des Einwahllinks benötigen wir eure Mailadressen!
Wir bitten deshalb um Anmeldung unter: amp@dgb.de, Stichwort: SBV-Fachtagung 5.2.
Vorläufiges Programm:
- Aktuelle Forderungen des DGB für einen Inklusiven Arbeitsmarkt
Anja Piel, DGB Bundesvorstand - Gesetzliche Neuerungen und damit verbundene Chancen und Hebel für Interessenvertretungen im Dialog mit Arbeitgebern/ Personalleitungen
Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär BMAS (angefragt) - Wie unterstützt die BA bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen?
Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (zugesagt) - Aus der Praxis 1: Chancen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements zur Beschäftigungssicherung
Roswitha Watzlawik, SBV Sanofi; Walter Wendt, SBV Mercedes Benz; Steffen Pietsch, SBV Deutsche Bahn - Aus der Praxis 2: Der BIS e.V. Berlin unterstützt Unternehmen bei der Ausbildung und Beschäftigung von jungen Menschen mit Behinderungen in Form von Ermittlung betrieblicher Integrationspotentiale, Erprobungspraktika, Qualifizierung und Einarbeitung,
N.N. - Wissenstransfer guter Praxis
„5 Ideen und Vorschläge, die ich in meinem Betrieb aufgreifen könnte“
Silvia Helbig, DGB; Lars Nentwich (DGB/BA) - Fachlicher Austausch
ver.di
Was bedeutet es, wenn man nach dem Regelrenteneintrittsalter arbeitet? Kann man dadurch die Rente erhöhen? Und wie kann man Abschläge vermeiden? Alles Wichtige zum Thema Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus erklärt unsere Rentenexpertin Dr. Judith Kerschbaumer online.
Online-Treffen des ver.di Mitglieder Service jeweils 17.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr
Termine und Möglichkeit zur Anmeldung: www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de
Recht
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Kosten für die Ausbildung eines Haushundes zum Autismus-Assistenzhund übernehmen muss.
Geklagt hatte eine 49-jährige Frau, die sich 2016 auf Empfehlung ihrer Therapeutin einen Hund angeschafft hatte. Dies erleichterte es ihr, die Wohnung zu verlassen und soziale Kontakte zu pflegen, was ihr aufgrund ihres Autismus sonst schwerfiel.
Zwei Jahre später beantragte sie bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Ausbildung des Hundes zum Autismus-Assistenzhund. Das Tier sei für sie ein Gefährte, der ihr emotionalen Rückhalt und Schutz bei sozialen Kontakten biete. Bereits regelmäßige Spaziergänge oder Hundetreffen seien an sich schon gesundheitsfördernde Unterstützungen.
Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab, da die Frau auch ohne speziell ausgebildeten Hund Alltagsgeschäfte bewältigen könne und daher keine Notwendigkeit bestehe. Dagegen klagte die Frau und erwiderte, ihre Erkrankung werde nicht richtig verstanden. Sie fühle sich isoliert und traue sich ohne den Hund oft nicht aus der Wohnung. Ohne eine zertifizierte Ausbildung dürfe sie den Hund nicht überallhin mitnehmen, etwa in Supermärkte, Arztpraxen oder an ihren Arbeitsplatz.
Das LSG hat die Rechtsauffassung der Krankenkasse bestätigt. Zur Begründung hat es darauf verwiesen, dass eine spezielle Ausbildung des Hundes schon nicht notwendig sei. Dass der Hund bewirke, dass die Klägerin häufiger das Haus verlässt, mit Menschen kommuniziert und ihr ein Sicherheitsgefühl vermittelt, treffe auf jeden Hund zu, ohne dass dies eine Zahlungspflicht der Kasse begründe. Die Klägerin verkenne den Umfang der Leistungspflicht der GKV, deren Aufgabe es nicht sei, alle Behinderungsfolgen in sämtlichen Lebensbereichen auszugleichen. Im Hilfsmittelrecht bestehe kein Anspruch auf eine Optimalversorgung, zumal die Kassen weder für Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft noch zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig seien. Ein Gefährte möge für die Klägerin sinnvoll und nützlich sein - dies führe jedoch zu keiner rechtlichen Erforderlichkeit.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Oktober 2024, L 16 KR 131/23
Recht
Um einem Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden zu können, bedarf es einer vereinbarten Arbeitszeit von mindestens 18 Wochenstunden. Das Landessozialgericht Hamburg entschied nun, dass eine Umgehung des Schwerbehindertenrechts vorliegen kann, sofern ein Unternehmen eine dauerhafte zusätzliche Abrufarbeit in Anspruch nimmt und damit eine tatsächliche Arbeitszeit von mehr als 18 Wochenstunden beansprucht, bei zeitgleicher Vereinbarung von weniger als 18 Wochenstunden. Die Klägerin begehrte eine Gleichstellung nach § 2 Abs 3. des SGB IX mit einem schwerbehinderten Menschen.
LSG Hamburg 2. Senat, L 2 AL 41/22 D, 13.09.2023
Link zum Urteil bei www.rehadat-recht.de
„Leipziger Erklärung“
Erstmals fand im Vorfeld einer Jahrestagung der Regierungschefinnen und -chefs der Länder ein Gespräch zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit der Konferenz der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern statt. Die Einladung zu diesem Gespräch erfolgte durch Ministerpräsident Michael Kretschmer, der seit Anfang Oktober den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz innehat.
Zum Abschluss ihres Gesprächs mit Regierungschefinnen und -chefs am 24. Oktober haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern heute in ihrer „Leipziger Erklärung“ Forderungen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gestellt. Die Beauftragten sind der Auffassung, dass es verstärkter Anstrengungen, Impulse und Instrumente insbesondere in den Bereichen Arbeit und Fachkräfte, Gesundheit, Wohnen und Bildung bedarf.
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Sowohl der Bund als auch die Länder tragen die gleiche Verantwortung in der Umsetzung der UN-BRK, deren Ziel die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist, die niemals unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden darf. Ich bin froh, dass Ministerpräsident Michael Kretschmer das Thema der Inklusion und Umsetzung der UN-BRK auf die Agenda gehoben hat, denn die Behindertenpolitik muss in Deutschland eine höhere Priorität erlangen. In Zukunft wird es wichtig sein, dass wir Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern auch in den Fachministerkonferenzen wie die der Ressorts Bauen oder Bildung vorkommen und so noch deutlicher machen können, dass Inklusion eine Querschnittsaufgabe für alle politischen Bereiche ist.“
Die komplette Erklärung ist hier einsehbar.
Quelle: Pressemeldung Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, 24.10.2024
Neuauflage
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat seine Broschüre mit der Versorgungsmedizin-Verordnung und den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen auf den neuesten Stand gebracht.
Die Versorgungsmedizin-Verordnung enthält die Grundsätze, nach denen begutachtet wird, wenn ein Mensch die Feststellung des Grad der Behinderung (GdB) oder des Grad der Schädigungsfolgen (GdS) beantragt. Teil B enthält die GdS- bzw. GdB-Tabellen zu den Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund einer Gesundheitsstörung.
Mehr Informationen: Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG) | REHADAT-Literatur
Aus dem Bundestag
Der Präsident des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS), Friedhelm Julius Beucher, zog am Mittwoch vor dem Sportausschuss ein positives Fazit der Paralympischen Sommerspiele von Paris in diesem Jahr. Zwar sei die sportliche Zielsetzung, unter die ersten zehn in der Nationenwertung zu kommen, knapp verfehlt worden. Erstmals jedoch sei die Mannschaft wieder größer und das Durchschnittsalter geringer als bei den vorhergehenden Spielen gewesen, sagte Beuchler.
Die Bilanz des Team D Paralympics könne sich sehen lassen, befand der DBS-Präsident. 49 Medaillen (2021: 43) habe das Team gewonnen - 10 Gold-, 14 Silber- und 25 Bronzemedaillen. Die Medaillenerfolge seien in 13 Sportarten erreicht worden (2021: 8) 63 Platzierungen auf den Plätzen 4 bis 8 habe es gegeben (2021: 57). Der Platz 11 im Nationenranking sei auch besser als in Tokio 2021 (Platz 12). Der Abwärtstrend sei gestoppt worden, konstatierte der DBS-Präsident.
Erwähnenswert ist aus Sicht des DBS auch die starke Medienpräsenz. „Noch nie waren die Paralympics so präsent wie in Paris“, sagte Beucher. 28,9 Millionen TV-Zuschauer hätten die Übertragungen auf ARD und ZDF verfolgt. Insgesamt habe es 60 Stunden Berichterstattung gegeben. Allein 2,75 Millionen Zuschauer hätten bei der Eröffnungsfeier eingeschaltet.
Beucher äußerte vor den Abgeordneten die Hoffnung auf eine Sicherstellung der finanziellen Förderung des Leistungssportpersonals. Es brauche eine gleichberechtigte Förderung des olympischen und paralympischen Sports. Die Verstetigung und der langfristige Ausbau des Fördervolumens werde zur Erhöhung des Professionalisierungsgrades im Para-Sport benötigt. Der DBS fordere ein Ende der prekären Anstellungsverhältnisse durch befristete Arbeitsverträge sowie die Sicherstellung einer adäquaten Vergütung analog zu vergleichbaren Branchen im und außerhalb des Sports.
Der Spitzensport, so Elena Semechin, Goldmedaillengewinnerin im Schwimmen bei den Paralympics, benötige ein gutes Fundament. Daher brauche es eine bessere Ausbildung und eine höhere Bezahlung für Trainer. Viele Trainer gingen ins Ausland, weil sie dort besser bezahlt und besser ausgebildet würden. Zugleich brauche es eine finanzielle Absicherung der Sportler, damit diese nicht aus Geldmangel nach der Schule ihre sportliche Karriere beenden. Profisportler brauchten ein Netz, „was ihnen die Sicherheit gibt, vom Sport leben zu können“. Wer acht Stunde am Tag beim Training sei, können nicht noch arbeiten gehen, um Geld zu verdienen, sagte Semechin.
Die Schwimmerin, die nur noch zwei Prozent ihres Sehvermögens hat, sprach auch über ihre Erfahrungen mit der Schul- und Vereinsstruktur im Sport. Als sie im Kindesalter zu einem Verein ging, um Schwimmen zu lernen, sei sie abgelehnt worden. Sie sei mit ihrer Behinderung ein Störfaktor, sei ihr gesagt worden. Beim Schulsport, so Semechin weiter, habe sie aufgrund ihrer Sehbehinderung oftmals nicht am Unterricht teilnehmen können und stattdessen in der Ecke gesessen, bis der Unterricht vorbei war. „Das ist furchtbar“, sagte die Athletin.
Inklusion und Teilhabe seien für Menschen mit Behinderung „extrem wichtig“, betonte sie. Würden die Paralympics in Deutschland stattfinden, so ihre Überlegung, würde das vielen Vereinen und Schulen, aber auch der ganzen Gesellschaft „ein Stück weit die Augen öffnen und Barrieren abschaffen“.
Für die Bewerbung einer deutschen Stadt um die Ausrichtung der Olympischen Spiele und der Paralympics sprach sich auch DBS-Präsident Beucher aus. Statt sich jetzt schon darüber zu streiten, welche Stadt dafür in Frage komme, sollte erst einmal geklärt werden, „ob wir in Deutschland die Spiele wollen“. Dann könne nach der optimalen Lösung gesucht werden.
Florin Boeck, Projektleiter Parasport beim Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) lobte das enge Verhältnis bei der Sportgeräteentwicklung zwischen FES und den Sportlern. Dies sei auch nötig, um die Sportgeräte entsprechend der internationalen Wettkampfbestimmungen einerseits und angepasst an die Bedürfnisse der Sportler andererseits zu entwickeln.
Jürgen Wick, stellvertretender Direktor und Fachbereichsleiter Ausdauer im Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT), sagte, sein Institut sei nicht in der Lage, alle Anfragen aus dem Bereich Para-Sport zu bedienen. Oftmals brauche es eine Eins-zu-eins-Betreuung mit den Sportlern. Das scheitere in einigen Fällen an „fehlender Manpower“ - nicht an fehlenden Laboren oder Werkstätten.
FES-Direktor Michael Nitsch beklagte die aus seiner Sicht im deutschen Spitzensport fehlende Strategie. „Ich weiß ja nicht einmal, in welchen Sportarten die Politik, die Verwaltung und die Verbände von uns Zuarbeiten erwarten“, sagte er. IAT und FES würden sich anhand eines eigenen Bewertungssystems ihre Gedanken machen, so Nitsch. „Ich vermisse das aber von oben“, fügte er hinzu.
hib – heute im bundestag | Nr. 789 | 14.11.2024
„Bremer Appell“ | „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Anlässlich des 30. Jahrestags des Inkrafttretens des besonderen Benachteiligungsverbots in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz haben sich die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in Bremen mit den rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes befasst.
Die Verfassung gewährleistet allen Menschen jene Rechte, die für eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nötig sind. Dennoch werden Menschen mit Behinderungen weiterhin strukturell benachteiligt. Tiefsitzende Vorurteile der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderungen bestehen fort. Der konsequente Paradigmenwechsel hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe wird dadurch verhindert.
Arne Frankenstein, Landesbehindertenbeauftragter der Freien Hansestadt Bremen, Gastgeber und Sprecher der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen (KBB): „Die Verfassung enthält einen Transformationsauftrag hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Diesem kommt Deutschland gegenwärtig nicht hinreichend nach.“
Nach wie vor bestehen für Menschen mit Behinderungen viele Sonderstrukturen. Kinder mit Behinderungen gehen beispielsweise oft auf Förderschulen und arbeiten später in Werkstätten für behinderte Menschen. Bestehende Ausgrenzungen werden damit fortgesetzt.
Deshalb erklärt Arne Frankenstein: „Insbesondere beim Abbau benachteiligender Sonderstrukturen verdichten sich die Vorgaben der Verfassung zu einem unmittelbaren Handlungsauftrag. Wir appellieren daher heute sehr eindringlich, dass Deutschland insbesondere den Abbau von Sonderstrukturen als politischen Handlungsschwerpunkt weiterverfolgt und hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellt.“
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Die strukturelle Benachteiligung zeigt sich auch daran, dass dringend notwendige inklusionspolitische Vorhaben von politisch Verantwortlichen oftmals auf die lange Bank geschoben werden. Das gilt auch für diese Legislaturperiode. Damit wird Politik unglaubwürdig und verspielt Vertrauen.“
Vor dem Hintergrund der aktuellen bundespolitischen Entwicklungen fordern die Beauftragten von der neuen Bundesregierung und dem Parlament, dass die inklusionspolitischen Vorhaben aus der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages (insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG, das Behindertengleichstellungsgesetz BGG, das Gesetz zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe IKJHG sowie die Reform des Werkstattrechts) besonders prioritär umgesetzt werden.
Um die gebotene Transformation mit Nachdruck und im Sinne des verfassungs- und menschenrechtlichen Auftrags zu gestalten, hat die Konferenz konkrete Forderungen an Bund, Länder und Kommunen adressiert. Diese Forderungen sind im „Bremer Appell“, der zum Abschluss der Konferenz verabschiedet wurde, zusammengefasst.
Link zum „Bremer Appell“, auch in Leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache.
Hintergrund:
Vom 14. bis 15. November 2024 kamen die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen, die sich in der Regel zweimal jährlich treffen, erstmals seit acht Jahren wieder in Bremen zu ihrer Konferenz zusammen.
Die Treffen der Beauftragten dienen dem Gedankenaustausch und der Abstimmung behindertenpolitischer Positionen. Die Beauftragten setzen sich für eine an den Grund- und Menschenrechten sowie der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichteten Politik in Deutschland ein.
An der Konferenz nahmen neben den Behindertenbeauftragten aus Bund und Ländern auch das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation als ständige Gäste teil. Die Keynote hielt Prof. Dr. Theresia Degener, die ehemalige Vorsitzende des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die in ihrem Vortrag darauf eingegangen ist, welche Vorgaben die Verfassung im Lichte der UN-BRK zur Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft enthält.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 12/2024, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Berlin, 15. November 2024
ver.di-Forum Nord & Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
Die 14. Auflage der SBV-Fachtagung vom ver.di-Forum Nord In Kooperation mit dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V. wirft seine Schatten voraus.
2025 findet die 14. SBV-Fachtagung mit den Schwerpunkten: „Arbeits- und Sozialrecht, Rechtsfragen rund um das Thema KI und Digitalisierung“ statt. Auch das EU-Arbeits- und Sozialrecht und die Bedeutung für die Arbeit der SBVen wollen wir näher beleuchten, uns dem vermeintlich heiterem Thema Cannabis-Legalisierung und seinen Auswirkungen auf das Arbeitsrecht widmen. Die Themen schwierige Gesprächssituationen oder Möglichkeiten der Zusammenarbeit der SBV mit inner- und außerbetrieblichen Akteur*innen wird neben vielen anderen wichtigen Fachforen ebenfalls abgebildet.
Auch für diese Tagung sind wieder Expert*innen des Arbeits- und Sozialrechts als Referentinnen und Referenten dabei, die für die Arbeit der SBV und der betrieblichen Interessenvertretungen erforderliche Kenntnisse vermitteln.
Informationen und Anmeldung: www.verdi-forum.de
Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
In diesem eintägigen Seminar vermitteln wir einen vertiefenden Überblick über die Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Es werden die Unterschiede zwischen der Erwerbsminderungsrente und der Rente wegen Schwerbehinderung erläutert. Den Teilnehmenden wird aufgezeigt, wie sie betroffene Kolleginnen und Kollegen unterstützen können, wie die Wege der Antragsstellung aussehen und welche Möglichkeiten es für Betroffene gibt.
Unsere Fachreferent*innen, die über sehr umfassende Erfahrungen und Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügt, stehen euch mit Rat und Tat zur Seite. Ihr fundiertes Wissen und ihre praktischen Tipps helfen euch dabei, die komplexen Zusammenhänge besser zu verstehen und anzuwenden. Neben dem fachlichen Input bietet das Seminar auch Raum und Möglichkeiten individuelle Fragen zu klären.
Informationen und Anmeldung: www.bw-verdi.de
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