Liebe Kolleginnen und Kollegen,
...... nun geht dieses Jahr auch schon wieder zu Ende.
Vielen wichtigen, historischen Ereignissen wurde 2019 gedacht: der 500. Todestag von Leonardo Da Vinci, vor 500 Jahren startete Fernando Magellan (1480-1521) zur ersten Weltumsegelung und vor 250 Jahren wurde Alexander von Humboldt geboren. Vor 200 Jahren erblickte Theodor Fontane das Licht der Welt. Vor 100 Jahren trat die Weimarer Verfassung in Kraft und das Grundgesetz vor 70 Jahren – ein Anlass über den Zustand unserer Demokratie und deren Erhalt nachzudenken. Vor 100 Jahren wurden Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht in Berlin ermordet, Frauen erhielten das aktive und passive Wahlrecht und der Acht-Stunden-Tag für Arbeiter wurde eingeführt.
Vor 70 Jahren gründete sich die Deutsche Demokratische Republik. 1919 – also vor 100 Jahren – gründete Walter Gropius in Weimar das Bauhaus. Heiner Müller und Martin Luther King wären in diesem Jahr 90 geworden. Vor 80 Jahren begann der 2. Weltkrieg, Deutsche Juden mussten den Vornamen Israel bzw. Sara annehmen und es jährte sich das Stauffenberg-Attentat zum fünfundsiebzigsten Mal. Jimmy Page hat seinen 75. Geburtstag begehen können.
Vor 50 Jahren betrat Neil Armstrong den Mond und es begann die ZDF-Krimi-Serie »Der Kommissar«.
Vor 30 Jahren fiel die Mauer – die Mauer in den Köpfen (West und Ost) bis heute nicht bei allen.
Und vor 10 Jahren trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft.
Ein denkwürdiges Jahr, es wäre noch so Vieles aufzuzählen und doch sollte der Blick auch nach vorn gehen! Wie wäre es zum Beispiel, wenn sich die Politik im Jahr 2020 mit der Stärkung des Präventionsverfahrens nach § 167 Abs. 1 SGB IX, sowie des BEM nach § 167 Abs. 2 SGB befassen würden? Wie – liebe Parteien – sieht es aus, mit der Erweiterung der Unwirksamkeitsklausel in § 178 SGB IX auf Versetzung und Aufhebungsvertrag? Und wie steht es um die konsequente Beteiligung einer handlungsfähigen und gut geschulten SBV in Betrieben, der kirchlichen Arbeitswelt und in den Dienststellen? Es bleibt viel zu tun. Ein gut funktionierendes und breit aufgestelltes BundesNETZWERK SBV wird dabei eine wichtige Rolle spielen können!
Eine interessante Lektüre wünsche ich und dezembergemäß ergänzt durch die besten Wünsche für ruhige Festtage und einen gefahrlosen Rutsch ins Jahr 2020.
Jürgen Bauch
Aus dem Bundestag
Der Bundesrat will in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) zwei Bahnsteighöhen gleichwertig als Regelbahnsteighöhen verankern. Zudem sollen die Anforderungen an die Barrierefreiheit in das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) aufgenommen werden, "um dem Aspekt der Barrierefreiheit mehr Gewicht zu verleihen". Das sieht der von den Ländern vorgelegte Gesetzentwurf "zur Verwirklichung der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr" (19/14819) vor.
Im Interesse der Verwirklichung des Ziels der Barrierefreiheit von Bahnanlagen und Fahrzeugen müssten die Gestaltung der Bahnanlagen, insbesondere der Bahnsteige, und die eingesetzten sowie künftig vorgesehenen Fahrzeuge aufeinander abgestimmt sein, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Aufgrund des seitens der Eisenbahninfrastrukturunternehmen - oft mit maßgeblicher Finanzierung des Bundes, der Länder und der Kommunen - erreichten Ausbaustands der Bahnsteige und der langjährig festgelegten Fahrzeugeinsatzkonzepte der Länder und Aufgabenträger erscheine eine kurzfristige einheitliche Bahnsteighöhe von 0,76 Meter über Schienenoberkante "nicht für alle Teilnetze als sachgerecht" und behindere die zeitnahe und kostengünstige Verwirklichung des Ziels der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr, schreibt der Bundesrat. Für die Zeit bis zur Verwirklichung einer einheitlichen Höhe von 0,76 Meter über Schienenoberkante sei daher eine Gleichstellung mit einer Bahnsteighöhe von 0,55 Meter über Schienenoberkante erforderlich.
Die Bundesregierung lehnt die vorgeschlagenen Änderungen ab. Es sei nicht zielführend, die Bahnsteige auf die eingesetzten Fahrzeuge abzustimmen. Aufgrund der längeren Nutzungsdauer der Infrastruktur (etwa 100 Jahre) und der dazu im Vergleich geringeren Nutzungsdauer der Fahrzeuge (etwa 30 Jahre) seien vielmehr die Fahrzeuge auf die Bahnanlagen abzustimmen und so zu gestalten, "dass barrierefreies Reisen möglich ist", heißt es in einer Stellungnahme der Regierung.
Das Vorhaben, zwei Bahnsteighöhen gleichwertig als Regelbahnsteighöhen in der EBO für alle Verkehre zu verankern, entspricht aus Sicht der Regierung nicht dem Grundgedanken der Einheitlichkeit einer Bahnsteighöhe und einer hiermit verbundenen einfachen Gestaltung von Fahrzeugen für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg. Mit der Regelbahnsteighöhe von 0,76 Metern - wie derzeit in der EBO definiert - sei langfristig Barrierefreiheit zu erreichen. Durch eine gleichrangige Verankerung einer Bahnsteighöhe von 0,55 Metern sei hingegen möglicherweise eine einheitliche Bahnsteighöhe dauerhaft ausgeschlossen, "wenn die von den Ländern geforderten Zwischenstufen mit sogenannten ,55er-Bahnsteigen' zur Dauerlösung würden", schreibt die Bundesregierung.
hib - heute im bundestag | Nr. 1240 | Mi., 6. November 2019
E-Scooter
Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter als Kraftfahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen. Allein in Hannover haben sich laut der Polizeidirektion seitdem 15 Unfälle mit 13 Verletzten ereignet. Um über die für E-Scooter geltenden Regeln und Risiken aufzuklären, hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) einen Flyer mit wichtigen Tipps, Hinweisen und Regeln erstellt.
Um über die für E-Scooter geltenenden Regeln und Risiken aufzuklären, hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) einen Flyer mit wichtigen Tipps, Hinweisen und Regeln erstellt. Inhaltlich konzentriert sich der Flyer auf die drei wesentlichen Unfallursachen der vergangenen Monate: alkoholisiertes Fahren mit E-Scootern, das Fahren auf Gehwegen sowie das Fahren zu zweit. Kurz und knapp werden die geltenden Regeln geschildert, auf Risiken und drohende Bußgelder wird aufmerksam gemacht.
Ergänzend zu den drei Hauptunfallfaktoren werden abschließend weitere Hinweise in einem Überblick aufgelistet. Visuell unterstützen anschauliche Piktogramme den Text. So soll auf einen Blick klar werden, wie man sich als verantwortungsbewusste E-Scooter-Fahrerin oder E-Scooter-Fahrer im Straßenverkehr verhält.
Der Flyer, der sich sowohl an alle in der Verkehrssicherheitsarbeit tätigen Organisationen als auch an alle an E-Scootern Interessierten richtet, kann kostenfrei im Downloadbereich auf der DVR-Webseite heruntergeladen und gedruckt werden: www.dvr.de
Aus dem Bundestag
Die Fraktion Die Linke hat neun verschiedene Anträge zum Thema Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen gestellt. Darin fordert sie unter anderem den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, das Grundrecht auf einen diskriminierungsfrei zugänglichen Wohnraum für jeden Menschen, die Garantie einer barrierefreien politischen Teilhabe, barrierefrei ausgestaltete Medien- und Sportangebote, eine barrierefreie Gesundheits- und Pflegeversorgung und eine Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Anträge werden am Donnerstag, 7. November 2019, ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen.
19/14752 | 19/14753 | 19/14754 | 19/14755 | 19/14756 | 19/14757
19/14758 | 19/14759 | 19/14760
hib - heute im bundestag | Nr. 1239 | Mi., 6. November 2019
Aus dem Bundestag
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 13. November mehrere Anträge von FDP und Linksfraktion zum Thema Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen abgelehnt. So hatte die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/14787) gefordert, umfassende Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr durchzusetzen und die Vorreiterrolle des Staates darin betont. In neun Anträgen hatte sich die Fraktion Die Linke unter anderem für eine Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ausgesprochen und Barrierefreiheit in den Bereichen politische Teilhabe, Gesundheitsversorgung, Mobilität, Wohnraumversorgung, Kultur und Medien gefordert.
19/14752 | 19/14753 | 19/14754 | 19/14755 | 19/14756 | 19/14757
19/14758 | 19/14759 | 19/14760
hib - heute im bundestag | Nr. 1268 | Mi., 13. November 2019
ver.di-Forum Nord
(jb) 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen zur 1. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen in der kirchlichen Arbeitswelt in Hamburg am 13. und 14. November. Sie waren gekommen, um sich in Spezialthemen weiterzubilden, mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen und Kontakte zu knüpfen oder zu vertiefen. ver.di Forum Nord hatte – in Kooperation mit dem ver.di Bildungswerk Niedersachsen – erstmalig zu einer derartigen Tagung für die SBVen in der kirchlichen Arbeitswelt eingeladen.
Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf, machte im ersten Referat der Veranstaltung deutlich, dass zunehmend auch Schwerbehindertenvertretungen von ihrem Klagerecht Gebrauch machen würden, um ihre Rechte durchzusetzen. Sie erklärte u.a. ausführlich das Rechtsverhältnis aus dem sich der Anspruch auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz ergibt. Zum Abschluss wies sie auf die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention hin, in der die Pflicht „angemessene Vorkehrungen“ zu vollziehen, aufgeführt ist. Diese finden sich im SGB IX § 164 „Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen“, hier insb. im Abs. 4.
Ausführlich referierte danach Dr. Thomas Hartwig (Leitender Arzt des sozialen Dienstes d. Landes Schleswig-Holstein) über das soziale Entschädigungsrecht im Aufgabenfeld der SBV. Ziel ist es, die körperliche, wirtschaftliche und seelische Gesundheit der Betroffenen so weit wie möglich wiederherzustellen, damit sie wieder in den Beruf und in die Gesellschaft zurückkehren können.
Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon (Fachanwalt für Arbeitsrecht) sprach unter der Überschrift „Von A wie Arbeitszeit bis Z wie Zusammenarbeit) über die vielfältigen Anforderungen, welche sich die Schwerbehindertenvertretungen jeden Tag ausgesetzt sehen. Insbesondere ist diese Thematik vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Kirchen nach Art. 140 GG ihre inneren Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu verwalten haben. Es stellt sich allerdings die Frage, in welcher Weise die Kirche in ihrer inneren Verfasstheit betroffen ist, wenn es um die Belange der schwerbehinderten Menschen und deren Interessenvertretung geht.
Der zweite Tag begann mit Fachforen zu den Themen „Sensible Gesprächsführung mit Kolleginnen und Kollegen“, „Rentenrecht – Erwerbsminderungsrente“ und „Die Gefährdungsbeurteilung“.
Wilhelm Mestwerdt, Präsident des LAG Niedersachsen und Vorsitzender Richter des 2. Senats des Kirchengerichtshofs der EKD, beendete den Reigen der Referate mit einem interessanten Beitrag zur aktuellen Rechtsprechung, dem Arbeitsrecht und der SBV. Die vielen Nachfragen und Beiträge zeigten sehr deutlich, dass es in der kirchlichen Arbeitswelt nicht immer harmonisch zugeht.
Die abschließende Podiumsdiskussion, moderiert vom ver.di-Bildungssekretär Peter Junk, sprachen Anette Klausing, zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretärin in Niedersachsen/Bremen, Pastor Uwe Mietzko, theologischer Geschäftsführer der DIAKOVERE gGmbH und der Autor dieser Zeilen über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der kirchlichen Arbeitswelt. Geht die Gleichung Gesunde Belegschaft = Gesunder Betrieb immer auf? Oder schuftet sich die Belegschaft krank, damit der Betrieb gesund bleibt oder wird? Der Caritas-Vertreter hatte leider kurzfristig abgesagt. Auch aus dem Publikum gab es viele interessante Beiträge, welche die hohe Belastung der Beschäftigten verdeutlichten.
Es bleibt die Aufgabe der Arbeitgeber, den besonderen gesundheitlichen und psychischen Anforderungen gerecht zu werden, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind. Und es bleibt die Aufforderung an die Kolleginnen und Kollegen, sich noch stärker gewerkschaftlich zu organisieren.
Die 2. Fachtagung SBV für die kirchliche Arbeitswelt im Jahr 2020 ist bereits in Planung. Das genaue Datum wird noch bekanntgegeben.
ver.di
Die Nachbereitung des Bundeskongresses dominierte die zweitägige Veranstaltung des ver.di-Bundesarbeitskreises Behindertenpolitik im Oktober. Neben dem behindertenpolitischen Leitantrag standen auch die Voraussetzungen für eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente sowie die aktuellen Entwicklungen zur Versorgungsmedizin-Verordnung auf dem Programm.
Neben den Berichten aus den Bundesfachbereichen und Landesarbeitskreisen ging es am Nachmittag des ersten Tages um das Thema „Erwerbsminderung im sozialpolitischen Kontext“. Der zweite Tag wurde genutzt, um die Arbeitsplanung für die nächsten Jahre vorzubereiten und um sich über die aktuellen Entwicklungen bei der 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung zu informieren.
Antrag Nr. B 082 des Gewerkschaftsrates als PDF: www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de
... arbeitsrechtliche Grauzone"
www.reha-recht.de
Am 21. November startete die Online-Diskussion „Stufenweise Wiedereingliederung: keine arbeitsrechtliche Grauzone“. Der Austausch im Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ dauert bis zum 12. Dezember 2019 und soll dazu beitragen, rechtliche und praktische Fragen der stufenweisen Wiedereingliederung mit Unterstützung von Expertinnen und Experten zu klären.
Alle Interessierten sind eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen.
Link zum Online-Forum: www.fma.reha-recht.de
Reha-Branche
Medizinische Rehabilitation wird in einer alternden Gesellschaft immer wichtiger – und schwieriger. Viele Beschäftigte in Reha-Einrichtungen klagen über hohen Arbeitsdruck bei niedrigen Löhnen. Das zeigt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie zur Situation der Reha-Branche.*
Fast zwei Millionen Menschen pro Jahr unterziehen sich einer Reha-Maßnahme. Dafür stehen in Deutschland über 1000 Reha-Einrichtungen bereit. Der größte Teil wird von privaten Firmen betrieben, ein Teil gehört zum öffentlichen Dienst, andere werden von Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden getragen. Die Branche hat knapp 123 000 Beschäftigte, von denen viele in Teilzeit arbeiten. Die größte Teilgruppe sind Angehörige therapeutischer Berufe. Auf Vollzeitstellen umgerechnet wären es 92 000 Beschäftigte. Wie es um die Arbeitsbedingungen und -zufriedenheit in diesem Bereich steht, haben die Ökonomin Sabine Baldauf und die Politologin Dr. Katrin Vitols von der Unternehmensberatung wmp Consult mit Förderung der Hans-Böckler-Stiftung untersucht. Ihr Fazit: Steigende Arbeitsverdichtung und knappe Entlohnung sind weit verbreitet. „Die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen in Rehabilitationseinrichtungen müssen attraktiver werden.“ ...........
*Sabine Baldauf, Katrin Vitols: Branchenanalyse medizinische Rehabilitation: Wirtschaftliche Perspektiven, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen, Working Paper Nr. 160 der Forschungsförderung
Weitere Infos und PDF-Download: www.boeckler.de
Wachsam sein
Mit einer großformatigen Anzeige in der Süddeutschen Zeitung verdeutlichten 26 Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbst-, Gesundheits- und Flüchtlingshilfe und weiterer zivilgesellschaftlicher Gruppen, dass für eine Politik der Ausgrenzung und offenen Diskriminierung kein Platz in Deutschland ist.
Der Anzeigentext:
Wachsam sein für Demokratie und gegen Ausgrenzung
Wir sind empört über die Anfrage der AfD im Deutschen Bundestag zu "Straftaten und dem Gefahrenpotential von psychisch kranken Flüchtlingen". Die Fraktion erkundigt sich vordergründig und ausgehend von Einzelfällen nach Daten über eine aus ihrer Sicht vermeintliche Bedrohung der Gesellschaft.
Die Partei verfolgt damit jedoch ein anderes Ziel: Um Ängste in der Bevölkerung zu schüren, wird eine willkürliche Verbindung zwischen Straftaten von Einzelnen, psychischer Erkrankung und Menschen auf der Flucht konstruiert. Geflüchtete Menschen, die traumatisiert oder psychisch krank sind, werden damit unter Generalverdacht gestellt. Das ist unerträglich und verletzt ganz bewusst alle Regeln des Anstands und soll politische Meinungsbildung auf Basis von Sachlichkeit und Grund- und Menschenrechten sabotieren. Das können und wollen wir in einer offenen, toleranten und friedlichen Gesellschaft nicht akzeptieren.
Diese Anfrage schließt in ihrer demonstrativ menschenfeindlichen Gesinnung an die unwürdige Anfrage der AfD im vergangenen Jahr an, in der ein Bezug zwischen Inzucht, Migration und Behinderung hergestellt wurde.
Als Verbände der Zivilgesellschaft positionieren wir uns erneut und sehr entschieden gegen jegliche Diskriminierung, Ausgrenzung und Bedrohung von geflüchteten Menschen und Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung. Wir rufen die Bevölkerung auf, wachsam zu sein und nicht zuzulassen, dass bestimmte Gesellschaftsgruppen als Instrument einer Politik der Ausgrenzung missbraucht werden.
Weitere Infos: www.cbp.caritas.de
Bronze-Auszeichnung für Konzern-SBV und KBR der LVV mbH in Leipzig
Für eine wegweisende Inklusionsvereinbarung erhielten die Konzernschwerbehindertenvertretung und der Konzernbetriebsrat der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH den »Deutschen Betriebsräte-Preis 2019« in Bronze.
In Stichworten:
- Bestehende Integrationsvereinbarungen für unterschiedliche Geschäftsbereiche entsprachen nicht mehr dem Stand aktueller Gesetzgebung und Verordnungen zur Inklusion.
- Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat erreichen umfangreiche Inklusionsvereinbarung für den gesamten Konzern
- Neue Regelungen schaffen langfristige Sicherheit für alle Mitarbeiter und sorgen gleichzeitig für ein Bewusstsein auf der Arbeitgeberseite für die Fähigkeiten von leistungsgewandelten Beschäftigten.
Auf der SBV-Fachtagung 2020 in Magdeburg werden die Kollegen von ihrem Projekt berichten!
Mehr Infos: www.bund-verlag.de
Urteil
Das Landessozialgericht Celle-Bremen hat im September 2019 entschieden, dass eine fixierbare GPS-Uhr mit Alarmfunktion ein Hilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sein kann. Die Uhr sollte bei einem jungen Mann mit Down-Syndrom, geistiger Behinderung und Weglauftendenz Alarm auslösen, sobald dieser einen bestimmten Aufenthaltsbereich verlässt. Die Krankenkasse hatte die Kostenübernahme mit der Begründung abgelehnt, die Uhr sein kein Mittel des Behinderungsausgleichs.
Warum das Gericht das anders sah und welche Rolle der neue Behinderungsbegriff dabei spielte, können Sie in REHADAT-Recht im Volltext des Urteils nachlesen: www.rehadat-recht.de
Urteil
Ein Anspruch auf eine Autismustherapie kann zusätzlich neben einer geförderten Berufsausbildung bestehen. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück in einem Urteil vom 16.07.2019 (Aktenzeichen S 43 AL 155/16) entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es wurde Berufung eingelegt.
Link zur Presseinformation: www.sozialgericht-osnabrueck.niedersachsen.de
Urteil
Ist ein Arbeitnehmer gesundheitlich eingeschränkt, kann er verlangen, dass der Arbeitgeber sein Direktionsrecht »nach billigem Ermessen« ausübt, um ihm möglichst eine leidensgerechte Beschäftigung zuzuweisen. Der Anspruch besteht unabhängig von einer möglichen Schwerbehinderung.
PDF-Download des Urteils: www.dgbrechtsschutz.de
Erfreuliche Aussichten
Das ver.di-Forum Nord und das Bildungswerk ver.di in Niedersachsen veranstalten im Mai 2010 zum 9. Mal die SBV-Fachtagung mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Sozialrecht, rechtliche Entwicklung im SGB IX und Bundesteilhabegesetz für die Alltagsarbeit der SBV und die betrieblichen Interessenvertretungen.
Die besondere Bedeutung der Tagung zeigt sich auch darin, dass der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil sein Kommen zugesagt hat.
Barrierefreiheit im Betrieb oder Dienststelle, Inklusion, BEM, Bundesteilhabegesetz, Gefährdungsbeurteilungen, Erwerbsminderung (Rente), Aktuelle Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht, BEM, aber auch psychische Belastungen sind nur einige Aufgabenfelder mit denen sich die SBV täglich zu befassen hat.
Auch im Jahr 2020 werden Expert*Innen des Arbeits- und Sozialrechts als Referentinnen und Referenten die für die Arbeit der SBV und der betrieblichen Interessenvertretungen erforderliche Kenntnisse vermitteln. In Vorträgen, Diskussionen und Workshops werden sie die speziellen Probleme der SBV thematisieren, die dann gemeinsam bearbeitet und vertieft werden können.
Wie in den vergangenen Jahren kann diese wichtige und interessante Fachtagung zur Vertiefung bestehender Kontakte und Knüpfen neuer Netzwerke dienen.
Nähere Informationen, das Programm und die Möglichkeit der Anmeldung: www.betriebs-rat.de
Aus dem Bundestag
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (19/14902) vorgelegt, in dem sie fordert, das Menschenrecht auf Barrierefreiheit auf allen Bildungsetappen zu garantieren. Die Bundesregierung solle dafür ein Investitionsprogramm "Inklusive Bildung" auflegen, um alle Bildungseinrichtungen umfassend barrierefrei zu gestalten und umzubauen. Außerdem fordern die Abgeordneten ein Ende des Kooperationsverbotes, um gemeinsam mit den Ländern eine inklusive Pädagogik in der Lehrerausbildung voranzutreiben.
hib - heute im bundestag | Nr. 1292 | Mo., 18. November 2019
Digitalisierung
Das Portal REHADAT-Forschung führt derzeit 54 spannende Projekte, die sich damit befassen, wie die Teilhabe schwerbehinderter und behinderter Menschen am Berufsleben und an Bildung mithilfe von digitalen Techniken und Medien realisiert werden kann.
Eines dieser Projekte ist iDESkmu (inklusive Dokumenten- und Enterprise Content Managementsysteme in kleinen und mittelständischen Unternehmen). Im Projekt des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg wird u. a. eine konkrete Lösung für einen barrierefreien IT-Musterarbeitsplatz erarbeitet, um ein entsprechendes Empowerment in KMU und in der Softwareentwicklung zu etablieren.
Alle Projekte zum Thema Teilhabe durch Digitalisierung finden Sie hier: www.rehadat-forschung.de.
Mittendrin oder nur dabei?
Die Universität zu Köln sucht Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eine Online-Befragung. Wertschätzung zu erfahren, ohne sich verstellen zu müssen, ist für die meisten Menschen auf der Arbeit wichtig.
Wie sieht dabei die Realität von Menschen mit körperlichen oder psychischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen aus? Der Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation der Universität zu Köln untersucht dieses Thema in einer anonymen Online-Befragung.
Mitmachen können alle Personen über 18 Jahre, die aktuell in einem Arbeitsverhältnis stehen (mindestens mit einer 50%-Stelle) und von einer oder mehreren langanhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffen sind, die Sie im Alltag mehr als nur geringfügig einschränken.
Gemeint sind psychische oder körperliche Erkrankungen, Behinderungen oder gesundheitliche Probleme, die mindestens 6 Monate andauern oder voraussichtlich andauern werden.
Ziel der Befragung ist, Informationen zur Arbeitssituation von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen aus „erster Hand“ zu erfahren. Dieses Thema ist wichtig, denn: Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann jeden treffen. Ungefähr ein Drittel aller Menschen im arbeitsfähigen Alter sind von gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffen. Am Arbeitsplatz wird es dann manchmal schwierig. Mit unserer Forschung möchten wir Betroffene selbst zu Wort kommen lassen und mehr darüber erfahren, wie sie Ihr Arbeitsumfeld beurteilen und was das für sie bedeutet.
Langfristig wollen die Wissenschaftler*innen dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu verbessern.
Link zur Website: www.mittendrin.uni-koeln.de
Schichtwechsel
Sieben Menschen mit Behinderungen waren im Rahmen der Initiative "Schichtwechsel" am 24.10.2019 zu einem eintägigen Arbeitseinsatz im BMAS. Die Aktion "Schichtwechsel" ist eine Initiative von 17 Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die in diesem Jahr zum dritten Mal stattfand. Durch dieses Projekt haben Beschäftigte von Behörden und Unternehmen die Möglichkeit, die Werkstätten, die Menschen dort und die Projekte kennenzulernen. Im Gegenzug können Beschäftigte der Werkstätten Berufsfelder des ersten Arbeitsmarktes kennenlernen und bekommen neue Perspektiven aufgezeigt.
Siehe auch unter: www.bmas.de
Wandel der Arbeit
Die heutige Arbeitswelt unterliegt einem dynamischen Wandel, der zum Teil durch eine nie zuvor beobachtete Geschwindigkeit geprägt ist. Dies stellt neue Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden, ist es wichtig, den Wandel zu verstehen und Risiken wie Chancen frühzeitig zu identifizieren. Teil 1 des Beitrags enthält eine allgemeine Einführung und geht auf die Aspekte des demografischen und gesellschaftlichen Wandels sowie die Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen ein. Teil 2 in der folgenden Ausgabe der sis greift die Aspekte Digitalisierung und Vernetzung sowie Führung und Organisationen im Wandel auf.
Dieser Artikel (Teil 1 von 2) ist im Journal "sicher ist sicher" | Volume 70 | Nr. 10, S. 440-444 erschienen.
Download unter: www.baua.de
Aus dem Bundestag
Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/14787), die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen umfassend durchzusetzen. Der Staat müsse dafür als Vorbild dienen, schreibt die Fraktion in dem Antrag. Sie fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem auf eine vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr hinwirken aber auch einen barrierefreien Fernverkehr gewährleisten soll. Ferner solle darin der barrierefreie Zugang zu öffentlichen Gebäuden festgeschrieben werden.
hib - heute im bundestag | Nr. 1245 | Do., 7. November 2019
Inklusion im Betrieb
Vorbehalte abbauen, Potenziale aufzeigen: Der Wegweiser „Inklusion im Betrieb“ des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) und der Aktion Mensch e. V. gibt Personalverantwortlichen vielfältige Informationen zur Beschäftigung von behinderten Menschen an die Hand. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Kommunikation.
Der Wegweiser, mit Checklisten, Grafiken, Übersichten und Leitfäden sowie Expertisen von KOFA und Aktion Mensch umfasst alle wesentlichen Phasen der Personalpolitik. Die Sichtweisen von Menschen mit Behinderungen standen bei der Erstellung im Mittelpunkt u. a. bei Praxistipps und Beispielen für Orte der Kommunikation bzw. Orte der Stille.
Weitere infos unter: www.reha-recht.de
Aus dem Bundesrat
Die Sicherheit und Qualität von Implantaten soll sich verbessern: Der Bundesrat hat am 8. November 2019 den Aufbau eines bundesweiten Implantateregisters gebilligt. Es soll Langzeitbeobachtungen von Implantaten sowie Aussagen zu Haltbarkeit und Qualität von Medizinprodukten ermöglichen.
Das Gesetz zur Errichtung des Registers verpflichtet die Hersteller von Implantaten, ihre Produkte in der Datenbank des Registers zu registrieren. Gesundheitseinrichtungen, gesetzliche und private Krankenversicherungen werden hingegen verpflichtet, Implantationen und Explantationen an das Register zu melden.
Die zentrale Datensammlung übernimmt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Das Robert Koch-Institut richtet eine unabhängige Vertrauensstelle ein, die alle personenbezogenen Daten pseudonymisiert.
Die Anschubfinanzierung erfolgt nach dem Gesetzesbeschluss durch den Bund, der laufende Betrieb soll durch Entgelte finanziert werden.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019
Quelle: www.bundesrat.de
... Behandlung einer psychischen Erkrankung
Urteil
Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass ein Versicherter einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung trotz eines nur teilweise geminderten Restleistungsvermögens hat, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist, auch
Das SG Dresden hat entschieden, dass Versicherte mit einer leistungsmindernden psychischen Erkrankung auch dann einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben, wenn vorhandene Therapiemöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft worden sind oder eine Behandlung bislang nicht stattgefunden hat.
Sozialgericht Dresden, 27. 09. 2019, Aktenzeichen S 4 R 876/18
Tipp
Das Unternehmens-Netzwerk INKLUSION hat das Buch „Inklusive Führung – So gelingt die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Unternehmen” herausgegeben. Das Buch erklärt, wie Führungskräfte das Potential behinderter Menschen optimal nutzen können und Unternehmen von ihrer Beschäftigung profitieren. Zudem bietet das Buch einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten sowie eine Zusammenfassung der Rechtslage.
Hier können Sie das Buch kostenlos herunterladen: www.unternehmens-netzwerk-inklusion.de
Bildungswerk ver.di
Gute Kenntnisse in den vielfältigen Bereichen verschaffen Sicherheit im Handeln. SBVen brauchen sehr gute Grundkenntnisse und Spezialkenntnisse auf vielen Gebieten. Das Bildungswerk ver.di in Niedersachsen bietet entsprechende Seminare zu verschiedenen Themen der Schwerbehindertenvertretung, z.B.:
- Die geschichtliche Entwicklung zum SGB IX
- Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
- Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit der Schwerbehindertenvertretung
- Versammlung der schwerbehinderten Menschen
- Anregungen für die praktische Arbeit
- Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- u.a.
Die Seminarangebote sind hier einsehbar: www.betriebs-rat.de
Anmeldung für den SBV InfoBrief
Wenn Sie gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchten,
schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht:
sbv@bw-verdi.de
Betreff: Abo SBV InfoBrief