Liebe Kolleginnen und Kollegen ……
…… während der Krieg gegen die Ukraine weiter geht und im Nahen Osten wieder die Waffen sprechen, auch dort Menschen getötet, vertrieben und verletzt werden, kämpfen wir hier mit unseren Problemen.
Wenn Konzerne und öffentliche Arbeitgeber Jahr für Jahr die 5%-Beschäftigungsquote nicht einhalten – ist das dann dem noch ungenügend entwickeltem (ständig als notwendig propagiertem) Bewusstseinswandel geschuldet oder wollen die einfach keine Menschen mit Behinderung beschäftigen? Um Gründe für ihre Nichtbeschäftigung sind sie nicht verlegen. Bei dem einen Unternehmen geben die Beschäftigten ihre Behinderung nicht an. Ja, woran liegt das dann wohl, bzw. woher weiß man das? Anderen Unternehmen fehle es an geeigneten Bewerber*innen – merkwürdig, dass einige Großunternehmen dieses Problem nicht kennen und die Quote erfüllen. Der SWR und der MDR haben recherchiert. Von den 53 größten Arbeitgebern in Baden-Württemberg erfüllen 23 die Beschäftigungsquote. 10 Unternehmen machen keine Angaben – hoffentlich aus Scham. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sieht es ähnlich schlimm aus. Bei den dortigen DAX-Unternehmen reicht die Spanne von 2,4% (Zalando) bis zu 9,2% (Volkswagen). Mehr dazu in dieser Ausgabe.
Die 15. SBV-Fachtagung ist nun auch schon wieder Geschichte. Die Zahl von 240 Teilnehmenden zeugt von der Relevanz der Themen und von der Qualität der Veranstaltung. Mehr dazu in dieser Ausgabe. Eins sei schon verraten: Die 16. SBV-Fachtagung findet vom 23.02. bis zum 25.02.2027 in Berlin statt.
Fortwährend nehme ich Meldungen aus Bayern über die Vergabe von Fördermitteln für den Aus- und Neubau von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfMB) wahr. Hier Hunderttausende und dort Millionen Euro. Und immer wird ausdrücklich betont, es handle sich um „Inklusive Werkstätten“. In den Werkstätten werde Inklusion gelebt, so äußert sich die zuständige Ministerin Scharf wiederholt. Ich betreibe kein „Werkstätten-Bashing“ und ich fordere auch nicht die sofortige Abschaffung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Aber an Bayerns Sozialministerium ist wohl die Erkenntnis vorbeigehuscht, dass das System der Werkstätten nicht inklusiv ist, sondern ein segregierendes (ausgrenzendes) Sondersystem darstellt. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf inklusive Arbeit. Dieses Recht schließt die Möglichkeit ein, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen und zwar durch Arbeit, die frei gewählt wird. So steht es in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Diese wurde 2009 von der Bundesrepublik ratifiziert und ist somit geltendes Recht. Seit 2009 ist die Zahl der Beschäftigten von 275.000 auf über 300.000 (lt. Jahresbericht BAG WfMB) gestiegen. Die Übergangsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt liegt weiterhin bei weniger als 1%.
Seit dem BAG-Urteil von 2024 können auch die Beschäftigten der WfMB, die sich in einem „arbeitnehmerähnlichem Arbeitsverhältnis“ befinden, an der Wahl zu den Schwerbehindertenvertretungen teilnehmen. Vielleicht gibt das dem Werkstattwesen neue Impulse. Mehr dazu in dieser Ausgabe.
Der Sozialabbau schreitet voran, siehe den grundlegenden Richtungswechsel im Recht der Grundsicherung. Sozialpolitik hat zurzeit einen schweren Stand. Die Wahlergebnisse der jüngsten Landtagswahlen geben zu keiner Hoffnung Anlass, dass sich das ändert. Wenn man schaut, dass dieselbe Parteienkonstellation einst die Hartz IV-„Reform“ geschaffen hat und CDU/CSU/SPD das Sozialhilferecht nun noch einmal verschärft, muss schon die Frage gestattet sein, ob es in der SPD noch einen sozialpolitischen Kompass gibt. Wer mit Sozialkürzungen die Wirtschaft retten will, spielte ein gefährliches Spiel um unsere Demokratie und treibt die Wähler*innen in die Arme der Rechtsextremen. Und die Riester-Reform läuft auch auf eine noch größere soziale Schieflage hinaus.
Hoffen wir, dass es die Koalition wenigstens schafft, den Zuständigkeitsdschungel (so Jürgen Dusel) auf dem Arbeitsmarkt zu lichten. Jürgen Dusel weiter: „Über 180.000 Menschen mit Behinderung sind arbeitslos, gleichzeitig herrscht großer Fachkräftemangel. Das passt nicht. Die Strukturen in Deutschland sind noch immer sehr anachronistisch. Wenn wir Wirtschaftsförderung so betreiben würden wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, könnten wir dichtmachen.“
Den SBV InfoBrief machen wir noch lange nicht dicht, vielen Dank den Leserinnen und Lesern für das andauernde Interesse.
Mit herzlichen Grüßen
Jürgen Bauch
Kritik BGG | erheblicher Nachbesserungsbedarf nötig
Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich heute mit einem Schreiben an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag gewendet, um auf konkrete Punkte zur Nachbesserung beim Gesetzesentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hinzuweisen. Nach Einschätzung des Inklusionsbeirates, dessen Vorsitzender der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel ist, bleibt der Entwurf in zentralen Punkten hinter der UN-BRK zurück, er verbessert die Barrierefreiheit kaum und stärkt den Schutz vor Benachteiligung nicht hinreichend.
Nach Auffassung des Inklusionsbeirats müssen folgende Punkte dringend nachgebessert werden:
1. Barrierefreiheit durch angemessene Vorkehrungen verbessern
Das Gesetz muss dazu führen, dass in zentralen Lebensbereichen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt wird und diese ein Recht darauf haben, dass im Einzelfall geeignete Maßnahmen getroffen werden, um ihre gleichberechtigte Teilhabe sicherzustellen. Dies kann beispielsweise geschehen, indem in ein Geschäftsgebäude eine automatische Tür eingebaut wird, die Arztpraxis ein zur Untersuchung erforderliches Gerät anschafft oder Treppenstufen markiert werden. Der vorliegende Entwurf schließt aber - entgegen der UN-BRK – „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Produkten und Dienstleistungen“ für Unternehmen als „unverhältnismäßige und unbillige Belastungen“ pauschal aus, egal ob es sich um einen Kleinstunternehmer oder ein großes Unternehmen handelt. Damit läuft die Idee ins Leere, Barrieren im Einzelfall durch verhältnismäßige Lösungen abzubauen. §7 Abs.3 Satz 1 Nr.3, 2.HS BGG-E sollte insoweit komplett gestrichen werden. Ob Veränderungen als unverhältnismäßig gelten, ist stets im Einzelfall zu prüfen.
2. Wirksame Rechtsfolgen und effektive Rechtsdurchsetzung sicherstellen
Damit das Benachteiligungsverbot auch gegenüber privaten Unternehmen wirksam ist, braucht das Gesetz klare und durchsetzbare Sanktionen. Nach diesem Entwurf können von Diskriminierung betroffene Menschen mit Behinderungen gegenüber privaten Unternehmen lediglich Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung geltend machen, was jedoch im Ergebnis keine spürbaren Konsequenzen gegenüber Privaten nach sich zieht. Deshalb ist eine Schadensersatzregelung unerlässlich dahingehend, dass Betroffene auch gegenüber privaten Unternehmen zukünftig Ansprüche auf Schadenersatz und Entschädigung geltend machen können. Zudem genügen reine Feststellungsurteile bei Verstößen gegen Barrierefreiheitsvorgaben nicht. Anstelle symbolischer Entscheidungen muss ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden, der konkrete Ansprüche durchsetzbar macht. Darüber hinaus darf es beim Benachteiligungsverbot gegenüber der bestehenden Rechtslage nicht zu einer Verschlechterung der Beweislastverteilung kommen; Beweiserleichterungen zugunsten der von Benachteiligung Betroffenen sind erforderlich, dazu gehören auch angemessene Geltendmachungsfristen. Schließlich ist eine deutliche personelle Stärkung und Ausstattung der Schlichtungsstelle BGG erforderlich. Nur mit ausreichendem Personal kann sie ihren Auftrag zur praktikablen und gütlichen Konfliktlösung bei Barrieren und Benachteiligungen erfüllen.
3. Verbandsklage stärken und ausweiten
Die Verbandsklage muss gestärkt und ausgeweitet werden. Sie muss auch gegen private Unternehmen zulässig sein und darüber hinaus sämtliche öffentliche Stellen erfassen. Entscheidend ist zudem ihre inhaltliche Ausgestaltung. Sie darf nicht auf bloße Feststellung eines Verstoßes beschränkt bleiben, sondern sie muss auf Leistungs- und Verpflichtungsklagen ausgedehnt werden, mit dem Ziel einer unmittelbaren Beseitigung von Rechtsverstößen.
Der Gesetzesentwurf zur Änderung des BGG wurde am 11. Februar vom Kabinett verabschiedet, dieser Regierungsentwurf wird nun in das parlamentarische Verfahren gehen, währenddessen noch Änderungen durch die Abgeordneten vorgenommen werden können. Der erste Durchgang im Bundesrat ist am 27. März vorgesehen, die erste Lesung im Bundestag ist für den 16./ 17. April angesetzt.
Der Inklusionsbeirat wurde als zentrales Gremium der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 der UN-BRK eingerichtet. Er hat die Aufgabe, die Umsetzung der UN-BRK in nationales Recht durch die Einbindung der Zivilgesellschaft zu begleiten. Den Vorsitz hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel, die Mitglieder in diesem Beirat sind 16 bundesweit agierende Verbände und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen.
Weitere Infos dazu siehe hier: Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen - Inklusionsbeirat
Quelle: Pressemitteilung Nr. 3/2026, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Berlin, 18. März 2026
Kobinet NACHRICHTEN
Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3 hat eine Reihe von Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD angeschrieben und deutlich gemacht, dass es keine Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geben darf, durch die behinderte Menschen benachteiligt werden. Und dabei hat sie den Abgeordneten vor allem erklärt, was es mit den „angemessenen Vorkehrungen“ auf sich hat und warum der von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf für die BGG-Reform in dieser Form keinen Sinn macht. Denn Ausnahmeregelungen und Überforderungsregelungen seien bereits inhärenter Bestandteil des Konzepts der „angemessenen Vorkehrungen“, so dass die im Gesetzentwurf zusätzlich und pauschal formulierten umfassenden Ausnahmen für Unternehmen kontraproduktiv seien und gestrichen werden müssten.
Hier gibt es den kompletten Artikel: www.kobinet-nachrichten.org
ver.di
Der Sozialstaat ist kein Hindernis für Wohlstand. Er ist eine seiner Grundlagen. Unsere soziale Marktwirtschaft funktioniert nur, wenn wirtschaftliche Stärke und soziale Sicherheit zusammen gedacht werden. Deshalb: stabil bleiben - sozial gestalten! Auf dieser Seite findest du Fakten, Hintergründe und Argumente zu den aktuellen Angriffen auf den Sozialstaat – und warum viele der verbreiteten Behauptungen schlicht falsch sind. Nutze sie im Alltag, im Betrieb und in Diskussionen! Lassen wir das Märchen vom "aufgeblähten Sozialstaat" nicht unwidersprochen.
Tipp
(jb) Die Schwerbehindertenvertretungen in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfMB) konnten natürlich schon immer die Unterstützung der Gewerkschaft in Anspruch nehmen, bzw. sich in der Gewerkschaft gemeinsam mit anderen Aktiven organisieren. Auch den Werkstatträten stand und steht dieses Recht generell zu und ist noch einmal im § 8 der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) verdeutlicht. Was liegt also näher, als jetzt im Sinne des richtungsweisenden BAG-Urteils gemeinsam voranzugehen und sich im gewerkschaftlichen Rahmen für alle betroffenen Menschen in den Werkstätten zu organisieren und deren Interessen zu vertreten?
Das vielbeachtete Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Aktenzeichen 7 ABR 36/23) vom 23.10.2024 im Sinne der betroffenen Menschen umzusetzen – das ist die Herausforderung. Werkstattbeschäftigte mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung haben nach dem BAG-Urteil das aktive Wahlrecht bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Das passive Wahlrecht haben sie nicht, da sie nicht dem Betriebs- oder Personalrat oder der Mitarbeitervertretung angehören können (§ 177 Abs. 3 Satz 2 SGB IX).
Die SBVen werden nach den Grundsätzen der „Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen“ (SchwbVWO) gewählt, die Werkstatträte nach den Regularien der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).
Grundsatz: Beide Gremien setzen sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Teilhabe und die Rechte der Menschen mit Behinderung in der Werkstatt ein.
Die rechtliche Einordnung des BAG-Urteils ist mittlerweile oft genug erfolgt, die praktische Umsetzung bedarf jedoch einer Erläuterung. Vorweg das Wichtigste: wenn die Schwerbehindertenvertretung gewählt ist, tritt sie nicht in Konkurrenz zum Werkstattrat, die Zuständigkeiten überkreuzen sich jedoch teilweise.
Das Vorhandensein eines Werkstattrates schließt die Einrichtung einer SBV nicht aus. Einfach formuliert: die SBV ist gefragt, wenn es um schwerbehinderungsspezifische Angelegenheiten handelt, der Werkstattrat ist zuständig, wenn es sich um werkstattspezifische Angelegenheiten handelt. Überschneidungen der Kompetenzen von Werkstattrat und SBV gibt es natürlich. Da beide Gremien jedoch gleichrangige Bedeutung haben, können sich hilfreiche Synergien geben, die im Interesse der betroffenen Beschäftigten genutzt werden sollten. Der §8 der WMVO setzt in diesem Sinne eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Interessenvertretungen zum Wohle der Werkstattbeschäftigten voraus.
Der § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX erlegt dem Arbeitgeber die Pflicht auf, die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Zudem hat er der SBV die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen. Diese Beteiligungspflicht gilt nun auch für die Angelegenheiten der Werkstattbeschäftigten, wenn sie schwerbehindert oder gleichgestellt sind. Dabei ist zu beachten: berührt eine Angelegenheit einen Einzelnen oder auch die Gruppe der schwerbehinderten Beschäftigten insgesamt, ist die SBV zuständig. Zu beachten ist dabei auch, dass ggf. nicht alle Werkstattbeschäftigten eine anerkannte Schwerbehinderung haben. So vertreten der Werkstattrat und die Schwerbehindertenvertretung die Interessen von Personengruppen, die sich zum Teil überschneiden.
Der Werkstattrat vertritt nach § 222 Abs. 1 SGB IX die Interessen der behinderten Menschen im Arbeitsbereich der Werkstatt. Die Interessen der Teilnehmenden im Eingangsverfahren, sowie im Berufsbildungsbereich werden ebenfalls vom Werkstattrat vertreten, soweit dort keine besonderen Vertreter gewählt sind. Demgegenüber vertritt die Schwerbehindertenvertretung die individuellen und kollektiven Interessen aller schwerbehinderter und diesen gleichgestellten Menschen im Betrieb (eingeschlossen die Beschäftigten im Arbeitsbereich, Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich).
Die Aufgaben des Werkstattrates sind im §4 und §5 der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt und betreffen auch Angelegenheiten, die die SBV nicht regeln kann. Der Werkstattrat hat im Gegensatz zur SBV einige sehr wichtige und weitergehende Mitwirkungs- und bzw. Mitbestimmungsrechte. Die Mitbestimmungsrechte umfassen beispielsweise den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit, die Lage und Dauer der Pausen, die Urlaubsplanung und die Verpflegung, die Fort- und Weiterbildung sowie die Gestaltung der Sanitär- und Aufenthaltsräume und die sozialen Aktivitäten der Werkstattbeschäftigten. Grundsätzlich hat die Werkstatt den Werkstattrat in diesen Angelegenheiten rechtzeitig und umfassend zu beteiligen.
Die Schwerbehindertenvertretung ist eine eigenständige Interessenvertretung. Sie ist für alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten innerhalb der WfbM (im Arbeitsbereich, im Eingangsverfahren, sowie im Berufsbildungsbereich zuständig. Die Aufgaben der SBV ergeben sich aus § 178 SGB IX.
Einiges ist also neu in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen – aber dadurch gibt es auch neue und interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Unter anderem sind natürlich ggf. auch die Freistellungen für die SBV neu zu regeln.
Gewerkschaftlich organisierte SBVen profitieren von den Erfahrungen vieler Kolleginnen und Kollegen in ver.di. Packen wir es an!
Zum Thema:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
In Deutschland erleben täglich Menschen Diskriminierung. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt ihnen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Möglichkeit, sich rechtlich dagegen zu wehren. Betroffene Personen können ihr Recht auf Nichtdiskriminierung durchsetzen, indem sie Ansprüche erheben und Verantwortliche verklagen. Die Last, das eigene Recht durchzusetzen, liegt dabei allein auf den Schultern der Betroffenen. Es ist nicht möglich, bei einer Behörde Anzeige zu erstatten, in der Hoffnung, dass sie sich der Sache annimmt, den Vorfall ermittelt und über mögliche Konsequenzen entscheidet. Der Staat hilft bei Diskriminierung nicht.
Schon lange fordern Verbände und Gewerkschaften eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Ein Aspekt ist die kurze Frist von zwei Monaten, in der Betroffene ihre Ansprüche geltend machen müssen.
Ein Standpunkte-Papier der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erklärt das Problem und notwendige Änderungen.
PDF-Download: www.antidiskriminierungsstelle.de
Landtag Niedersachsen
Constantin Grosch nutzt den Rollstuhl. Aufgrund seiner Muskeldystrophie ist der niedersächsische Landtagsabgeordnete rund um die Uhr auf eine Assistenz angewiesen, die ihn in seinem Alltag und während der parlamentarischen Arbeit unterstützt. Damit er im Plenarsaal aktiv mitwirken kann, nutzt er spezielle technische Hilfsmittel.
Link zum Video auf www.youtube.com
Pressemitteilung
Die Landesregierung hat den ersten Zwischenbericht zum Aktionsplan Inklusion 2024-2027 veröffentlicht. Dieser dokumentiert zum Stichtag 01.09.2025 den Umsetzungsfortschritt der insgesamt 97 Maßnahmen zur Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Knapp die Hälfte der 97 Maßnahmen befindet sich aktuell in der Umsetzung, ein Viertel ist bereits umgesetzt und ein weiteres Viertel der Maßnahmen sind geplant bzw. (noch) nicht umgesetzt. Eine Maßnahme wird mangels Ressourcen nicht weiterverfolgt.
Der Aktionsplan Inklusion, der unter dem Motto „Teil Sein“ steht, bündelt Projekte von verschiedenen Ministerien aus allen Lebensbereichen von Mobilität über Bildung bis hin zur Digitalisierung. Das Land unterstreicht damit seine Rolle als Vorreiter für eine inklusive Gesellschaft. Sozialminister Dr. Andreas Philippi betont: „Dies ist ein sehr erfolgreicher Start und eine erfreuliche Bilanz. Dass bereits ein Viertel unserer Aufgaben erreicht ist, zeigt wie ernst wir den Weg hin zu einer barrierefreien Gesellschaft nehmen. Unser Ziel bleibt es, bis 2027 spürbare Verbesserungen für alle Menschen in Niedersachsen zu schaffen.“
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, begleitet die Umsetzung engmaschig und ergänzt: „Es ist entscheidend, dass wir nicht nur Pläne schmieden, sondern deren Ergebnisse auch regelmäßig überprüfen. Der Zwischenbericht gibt Auskunft darüber, welche Aktivitäten das Land Niedersachsen bereits für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unternommen hat, aber auch, was noch bis 2027 in Angriff genommen und in welchen Bereichen nachgesteuert werden muss.“
Folgende Meilensteine wurden unter anderem erreicht:
Partizipation: Um das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken, hat das Land den sogenannten Assistenzleistungsfonds ab 01.01.2026 für die nächsten sechs Jahre verlängert und gleichzeitig neu aufgestellt. So wurde u.a. der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert, wodurch nunmehr auch kommunale Behindertenbeauftragte und Mitglieder aller kommunalen Behindertenbeiräte Leistungen aus dem Fonds erhalten können.
Mobilität: Am 10.07.2025 wurde ein Förderaufruf zur „Toilette für alle“ veröffentlicht. Gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts können seitdem einen festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro für die Ausstattung von barrierefreien WCs mit der „Toilette für alle“ beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragen.
Gesundheit: Das Land hat die Barrierefreiheit in 63 hausärztlichen Bestandspraxen gefördert. So konnten beispielsweise höhenverstellbare Untersuchungsliegen, automatische Türen, barrierefreie WC-Anlagen, behindertengerechte Parkplätze sowie Rampen und Treppenlifte angeschafft werden.
Digitalisierung: Mitarbeitende in den Pressestellen der obersten Landesbehörden wurden zur Barrierefreiheit in den Sozialen Medien geschult und sind für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert.
Der vollständige Zwischenbericht ist ab sofort auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung verfügbar. Bis zum Jahr 2027 haben die Ministerien Zeit, die Maßnahmen aus dem Plan umzusetzen. Der Umsetzungsfortschritt wird alle zwölf Monate (jeweils zum Stichtag 01.09.) gemessen und in Form von barrierefreien Berichten veröffentlicht.
Quelle: Presseinformation, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, 23.02.2026
Positive Meldung
Ein wichtiger Schritt für mehr Barrierefreiheit im Bauwesen: An der Hochschule Coburg wird eine neue Stiftungsprofessur für barrierefreies Bauen geschaffen, die zum Wintersemester 2026/2027 starten soll.
„Mit der neuen Stiftungsprofessur, für die sich die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner in wirklich beeindruckender Weise initiativ eingesetzt hat, entsteht in Oberfranken ein wichtiger Impuls für inklusives und barrierefreies Bauen. Die Hochschule Coburg will damit Forschung, Lehre und Praxis stärker miteinander vernetzen“, freut sich Prof. Dr. Stefan Gast, Präsident der Hochschule Coburg.
Die komplette Meldung ist beim Informationsdienst Wissenschaft nachzulesen: www.nachrichten.idw-online.de
Niedersachsen
Die Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen gezielt weiter zu verbessern. Als zentraler Baustein einer umfassenden Teilhabeanalyse startet daher heute eine landesweite Online-Umfrage im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung durch die Forschungsinstitute Prognos AG und Prointent. Ziel der Umfrage ist es, ein klares Bild der aktuellen Herausforderungen und Chancen in zentralen Lebensbereichen wie Arbeit, Wohnen oder Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigungen in Niedersachsen zu erhalten.
Sozialminister Dr. Andreas Philippi betont die Bedeutung der Beteiligung: „Niemand kennt die Barrieren im Alltag besser als die Menschen, die täglich mit ihnen konfrontiert sind. Ihre persönlichen Erfahrungen sind der Schlüssel, um Niedersachsen inklusiver zu gestalten. Ich rufe daher alle Niedersächsinnen und Niedersachsen mit Beeinträchtigungen auf: Nehmen Sie an der Umfrage teil! Je mehr Stimmen wir hören, desto präziser können wir dort ansetzen, wo der Handlungsbedarf am größten ist. Besonders wichtig ist uns dabei auch die Perspektive von Menschen mit Beeinträchtigungen, die in Wohneinrichtungen leben.“
Annetraud Grote, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, ergänzt: „Teilhabe kann man nicht vom Schreibtisch aus beurteilen – wir brauchen die Erfahrungen der Menschen mit Beeinträchtigungen in Niedersachsen. Diese Umfrage gibt den Betroffenen eine starke Stimme. Ich unterstütze diesen Aufruf ausdrücklich, denn echte Inklusion gelingt nur gemeinsam mit den Expertinnen und Experten in eigener Sache“.
An der Umfrage können Personen teilnehmen, die mit einer dauerhaften Erkrankung oder Behinderung leben, ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Die Teilnahme ist anonym und leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, die Teilhabemöglichkeiten im Land nachhaltig zu steigern. Die Umfrage ist ab sofort bis zum 31.05.2026 unter www.ms.niedersachsen.de/umfrage erreichbar.
Hintergrund:
Die aktuelle Online-Umfrage ist Teil einer umfassenden Teilhabeanalyse zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen, die das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung initiiert hat. Grundlage hierfür bildet die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft als Menschenrecht festschreibt. In enger Abstimmung mit dem Aktionsplan Inklusion werden dabei verschiedene Daten erhoben, um die Umsetzung der UN-BRK in Niedersachsen messbar zu machen und weiter voranzutreiben. Schwerpunkte der Analyse sind die Teilhabe am Arbeitsleben, der Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie die kommunale Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen. Die Ergebnisse der Teilhabeanalyse werden im Sommer 2027 veröffentlicht und dienen als Grundlage für künftige Maßnahmen zur Teilhabepolitik des Landes und die Fortschreibung des Aktionsplans Inklusion.
Quelle: Pressemitteilung, Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, 25.03.2026
Bericht
(jb) Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung begrüßte die ungefähr 240 Teilnehmenden zum Auftakt der Tagung in Berlin mit seinen Statements zum aktuellen Stand der Inklusion in Deutschland. ver.di-Forum Nord und das ver.di-Bildungswerk Niedersachsen hatten wieder ein abwechslungsreiches Fachprogramm auf die Beine gestellt.
Den ersten Fachvortrag „Neues aus dem BEM-Cosmos“ hielt Rechtsanwältin Angela Huber. Nach grundsätzlichen Informationen, garniert mit Gerichtsentscheidungen kam sie auf ganz praktische Detailfragen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Dr. Babette Tondorf erläuterte danach die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte der schwerbehinderten Menschen nach § 164 Abs. 4 SGB IX. Sie legte den Fokus auf den Anspruch auf die behinderungsgerechte Beschäftigung und ging anhand von Urteilen detailliert auf den Rechtscharakter dieses Anspruchs ein. Die Frage der „angemessenen Vorkehrungen – ein Begriff, der immer wieder auftaucht – und die Frage, was dem Arbeitgeber an Maßnahmen zuzumuten ist, nahm weiteren Raum in ihrem Vortrag ein.
Eine mittlerweile regelmäßige Referentin der Fachtagungen Christine Osterland, Richterin am Sozialgericht (z.Zt. wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesozialgericht) weckte mit ihrem Vortrag über die „Aktuelle Rechtsprechung im Sozialrecht“ noch einmal das Interesse der Zuhörenden. Danach gab es das neue Format des „Open Space“, dass viele Kolleginnen und Kollegen wahrnahmen. Christine Osterland, Prof. Franz Josef Düwell, Prof. Dr. Katja Nebe und Prof. Dr. Jens M. Schubert standen für Fragen und Gespräche zur Verfügung.
Den zweiten Tag eröffnete Prof. Dr. Katja Nebe mit ihren Erläuterungen zur behinderungsgerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes. Sie skizzierte die Arbeitgeberpflichten im Zusammenhang mit den angemessenen Vorkehrungen und verband dies auch mit Beispielen aus der Rechtsprechung. Ein Exkurs über die möglichen Sozialleistungen im gegliederten System und Erläuterungen zum Universellen Design rundeten den Vortrag ab.
Bis in den Nachmittag hinein war dann wieder Zeit für die 8 verschiedenen Fachforen, von denen die Teilnehmenden jeweils zwei besuchen konnten. Dabei stellt sich wieder einmal heraus, wie sinnvoll es ist zu zweit oder mit mehreren Kolleg*innen an der Tagung teilzunehmen, um möglichst viel Wissen miteinander austauschen zu können. Die SBV-Wahl, die Versorgungsmedizin, die Betriebliche Gesundheitsförderung, der anwaltliche Beistand, die Digitale Barrierefreiheit, der GdB und das Widerspruchsverfahren, Arbeiten mit Krebserkrankung und die Einstellungsquoten waren die Themen.
Noch ein weiteres neues Format bot die Tagung: „Ein Thema durch 3 Brillen – Wie unterschiedliche Gerichte auf Fälle blicken, wenn es um die Rechte schwerbehinderter Menschen geht“. Richterinnen vom Sozialgericht Ch. Osterland), Arbeitsgericht (Dr. A. Baer) und Verwaltungsgericht (H. Glowienka) saßen auf dem Podium.
Den Vormittag des dritten Tages bestritt – wie schon des Öfteren – der Präsident des Landesarbeitsgerichtes Wilhelm Mestwerdt mit seinem immer wieder interessanten Vortrag über die aktuelle Rechtsprechung.
Alle Vorträge sind natürlich in digitaler Form den Teilnehmenden zugänglich.
Nach der Tagung hatte ich Gelegenheit, mit Anja Görg vom ver.di-Bildungswerk Niedersachsen zu sprechen:
jb: Anja, wie viele Teilnehmende waren es denn dieses Mal?
Anja: Es waren knapp 240 Teilnehmende aus allen 16 Bundesländern dabei.
jb: Jürgen Dusel hat in diesem Jahr die Tagung eröffnet, was waren seine Kernaussagen?
Anja: Er hat die besondere Bedeutung der Arbeit der SBVen hervorgehoben und sich für die Arbeit bedankt. Und es gibt ein Angebot an die SBVen aus dem kirchlichen Bereich zu einem gesonderten Austauschtermin mit Herrn Dusel. Im kirchlichen Arbeitsrecht gibt es auch für die SBVen noch viele Details zu klären, die für die weltlichen Kolleg*innen geklärt sind. Die Trennung ist an dieser Stelle wirklich nicht mehr nachvollziehbar oder angemessen.
jb: Es gab am ersten Tag das Format „Open Space“. Wie ist das neue Format angenommen worden?
Anja: Es haben sich viele Kolleg*innen am neuen Angebot erfreut und konnten ihre individuellen Themen und Fragestellungen mit den Expert*innen diskutieren. Ich denke, mind. 50% der Gesamtteilnehmenden haben sich dort eingefunden. Die Rückmeldungen dazu waren sehr positiv!
jb: Was ist für dich die schönste oder vielleicht eindrucksvollste Erinnerung an diese Tagung?
Anja: Die herzlichen Begrüßungen am ersten Tag sind schon sehr aufgefallen! Viele kannten sich schon aus den vergangenen Tagungen oder aus digitalen Formaten und haben jetzt ein Gesicht zur kleinen Kachel bekommen. Der Austausch war wieder extrem wichtig und wurde sehr viel genutzt. Die Stimmung ist ja immer sehr positiv, motivierend und kämpferisch! Es gab so viele Momente, in denen ein Raunen durch den Raum ging, weil es Impulse durch die Vortragenden oder Teilnehmenden gab oder interessante Entwicklungen bei Gerichten, sowie in der Praxis.
jb: Anja, vielen Dank, auch an die vielen Kolleg*innen, die an der Vorbereitung und Durchführung der Tagung beteiligt waren.
Die 16. SBV-Fachtagung findet vom 23.02. bis zum 25.02.2027 in Berlin statt.
DGUV
Arbeitgeber müssen fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzen. Doch zahlreiche Konzerne und öffentliche Arbeitgeber verfehlen diese Vorgabe. Eine SWR-Umfrage zeigt, wie Bosch, Mercedes-Benz & Co. abschneiden.
Fast eine Million Menschen in Baden-Württemberg haben eine Schwerbehinderung. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Auch große Arbeitgeber stehen dabei in der Verantwortung: Sie müssen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten besetzen.
Anlässlich des Jahrestags der Ratifizierung am 26. März haben das SWR Data Lab und MDR Data einige der größten Arbeitgeber in Baden-Württemberg und alle 40 Dax-Konzerne gefragt, ob sie diese Quote erfüllen. Das Ergebnis: Von den 53 angefragten Unternehmen und öffentlichen Arbeitgebern erfüllen 23 die gesetzliche Vorgabe, 20 bleiben darunter. Weitere zehn haben keine Angaben gemacht.
Die sehr ausführliche Recherche in Baden-Württemberg lässt tief blicken: www.swr.de/swraktuell
Dies ist der Link zur Recherche des MDR über Unternehmen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: www.mdr.de
Niedersachsen | Pressemitteilung
In gemeinsamer Zusammenarbeit haben das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN), die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW), die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit I Bildung I Teilhabe (LAG A I B I T) sowie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, den Abschlussbericht zur landesweiten Initiative „Talente entdecken mit dem Budget für Arbeit“ veröffentlicht. Ziel der Kampagne war es, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen zu erleichtern und gleichzeitig Arbeitgebende zu ermutigen, mehr inklusive Beschäftigung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollten zwischen Ende 2023 und Ende 2025 mindestens 250 zusätzliche Budgets für Arbeit realisiert werden.
Bei dem Budget für Arbeit handelt es sich um ein Instrument, das Menschen mit Behinderungen den Wechsel aus einer Werkstatt (WfbM) in eine Anstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet. Arbeitgebende, die sich am Budget für Arbeit beteiligen, erhalten Lohnkostenzuschüsse zum Ausgleich der Minderleistung von bis zu 75 Prozent, eine Übernahme der Aufwendungen für Anleitung und Begleitung zur Unterstützung der betrieblichen Integration sowie eine persönliche Ansprechperson und Beratung durch Fachstellen und Werkstätten.
Die Kampagne legte bei den gemeinsamen Aktivitäten den Fokus auf die Verzahnung von Unternehmen, Leistungsträgern und WfbM, um die Strukturen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu stärken. Der nun fertiggestellte Abschlussbericht zeigt auf, dass zwischen dem 01. Juli 2023 und dem 30. Juni 2025 insgesamt 277 neue Budgets für Arbeit bewilligt wurden. Das gesteckte Ziel wurde damit erreicht. Gleichzeitig sind innerhalb dieses Zeitraums Budgets für Arbeit aus unterschiedlichen Gründen, beispielsweise durch Fortsetzung der Beschäftigung ohne die Förderung durch ein Budget für Arbeit, Elternzeit oder Rückkehr in die WfbM, beendet worden. Der Nettozuwachs bei den Budgets für Arbeit liegt in diesen Zeitraum bei rund 150 Budgets. Damit beläuft sich die Gesamtzahl aller laufenden Budgets in Niedersachsen auf 760 – ein bundesweiter Spitzenwert. Zudem stellt der Bericht eine wachsende Aufgeschlossenheit der Betriebe fest. Zahlreiche Unternehmen zeigen sich demnach bereit, Verantwortung zu übernehmen, sofern die Verfahren verständlich, Ansprechpersonen verfügbar und betriebliche Abläufe praktikabel bleiben.
„Der kontinuierliche Anstieg zeigt, dass sich das Instrument zunehmend in der Praxis etabliert“, kommentiert Sozialminister Dr. Andreas Philippi die Ergebnisse. „Dank eines breiten gesellschaftlichen Bündnisses konnten wir einen wichtigen Beitrag leisten zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Nun gilt es, die führende Rolle Niedersachsens bei der inklusiven Beschäftigung weiter auszubauen und den mit der Kampagne eingeschlagenen Weg gemeinsam weiter fortzusetzen.“
Benedikt Hüppe, Hauptgeschäftsführer der UVN, ergänzt: „‘Talente entdecken mit dem Budget für Arbeit‘ zeigt, was möglich ist, wenn Staat, Fachpraxis und Wirtschaft konsequent an einem Strang ziehen. In einer Zeit, in der viele Unternehmen unter enormem wirtschaftlichem Druck stehen und sich auf das Wesentliche konzentrieren müssen, haben dennoch hunderte Betriebe in Niedersachsen Verantwortung übernommen und Menschen mit Behinderung neue Perspektiven eröffnet. Dieses Engagement verdient höchsten Respekt. Es beweist, dass gelebte Inklusion auch in schwierigen Zeiten gelingt – wenn wir gemeinsam handeln, pragmatisch bleiben und den Menschen in den Mittelpunkt stellen.
Hans-Joachim Lenke, Vorstandsvorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen und Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen, betont: „Das Projekt zeigt: Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben ist, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen, sehr gut umsetzbar. Nur so kann die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt und damit auch am gesellschaftlichen Leben gestärkt werden. Wer Inklusion fördert, leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zu unserem demokratischen Zusammenleben.“
„Niedersachsen verfügt über leistungsfähige Strukturen, um Teilhabe am Arbeitsleben wirksam zu fördern. Ein zentraler Erfolgsfaktor sind dabei die Werkstätten für behinderte Menschen: Sie bereiten Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt vor, begleiten Menschen mit Behinderungen und verfügen über gute Netzwerke vor Ort zu den Unternehmen. Die enge Zusammenarbeit von Werkstätten, Betrieben und Leistungsträgern bildet das Fundament für den weiteren Erfolg des Budgets für Arbeit in der Zukunft.“, so Michael Korden, Vorsitzender der LAG A I B I T.
Auch die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Annetraud Grote resümiert: „Die Kampagne ‘Talente entdecken mit dem Budget für Arbeit‘ hat eindrucksvoll gezeigt, wie viel Potenzial in Menschen mit Behinderungen steckt. Der Abschlussbericht macht Mut, aber er zeigt auch klar: Wir dürfen uns auf Erfolgen nicht ausruhen. Jetzt kommt es darauf an, Strukturen für das Budget für Arbeit nachhaltig zu stärken, Bürokratie abzubauen und Arbeitgebende noch entschlossener zu gewinnen. Inklusion ist kein Projekt auf Zeit, sondern ein dauerhafter Auftrag.“
Der Abschlussbericht steht ab sofort in Normaler und in Leichter Sprache zum Download auf der Homepage des Niedersächsischen Sozialministeriums zur Verfügung: www.ms.niedersachsen.de
Quelle: Pressemitteilung, Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, 16.03.2026
Sozialpolitik – Mythen – Fakten
Rufe nach mehr und längerer Erwerbsbeteiligung beherrschen derzeit politische Debatten um Arbeit und Sozialpolitik. Mehr Arbeit soll Wirtschaftswachstum befördern und Fachkräftelücken schließen. Aktuelle politische Vorhaben zielen darauf ab, den Arbeitsumfang von Beschäftigten auszuweiten. Die dafür vorgesehenen Maßnahmen sind jedoch hoch selektiv: Zum einen adressieren und begünstigen sie vor allem Besserverdienende und Männer; zum anderen beeinträchtigen sie Gesundheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das zeigen Analysen zu den von der Koalition avisierten Vorhaben wie etwa zu steuerlichen Anreizen für Mehrarbeit zur sog. Aktivrente oder zur pauschalen Ausweitung von Wochenarbeitszeiten.
Insofern ist es ein Mythos, dass mit solchen, aber auch weiteren, wie etwa pauschal geforderten Maßnahmen große Beschäftigungsgewinne erreicht werden könnten.
Ein Blick in die empirische Realität zeigt, wie wenig nach wie vor für Vielfalt und Inklusion in Betrieben getan wird und wie gering das Interesse daran ist, bestehende Erwerbspotenziale auszuschöpfen und Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen sie sich gewinnbringend erschließen lassen. ………
Das Beschäftigungspotenzial der Schwerbehinderten wird offenkundig nur in geringem Maße ausgeschöpft: Das zeigt sich u. a. daran, dass im Jahr 2024 nur knapp 40 Prozent der infrage kommenden Betriebe ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung dieser Personengruppe vollständig nachgekommen sind und rund ein Viertel der betreffenden Betriebe ihrer Verpflichtung in keiner Weise gerecht geworden ist.
Auch die betrieblichen Voraussetzungen zur Beschäftigung Betroffener, wie etwa angepasste Arbeitsbedingungen und umfassende Gefährdungsbeurteilungen für Personen mit besonderem Schutzbedarf, werden nicht geschaffen. In vielen Betrieben fehlt dazu das relevante Wissen. Allerdings sind grundlegende Arbeitsschutzmaßnahmen auch „unterhalb“ der komplexeren Anforderungen etwa im Falle von Schwerbehinderung noch immer nicht flächendeckend umgesetzt.
Der Link zum kompletten Text der Blog-Serie der Hans-Böckler-Stiftung: www.wsi.de
Fachartikel – Tipp
Der Fachartikel „Betriebliches Eingliederungsmanagement für schwerbehinderte Menschen“ von Thorsten Blaufelder ist in der Dezember-Ausgabe der Fachzeitschrift Betriebliche Prävention – Arbeit | Gesundheit | Unfallversicherung – www.beprdigital.de – erschienen.
An dieser Stelle kann der Beitrag auch heruntergeladen werden.
Bremen
Mit seinem Beschluss vom 5. Februar 2026 hat der Landesteilhabebeirat den Senat und die Bürgerschaft aufgefordert, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven vollständig barrierefrei ausgebaut werden kann, insbesondere sollen sämtliche Bus- und Straßenbahnhaltestellen spätestens bis zum 31.12.2038 barrierefrei umgestaltet werden. Des Weiteren sollen zusätzliche Mittel zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen) sowie in öffentlichen Gebäuden des Landes sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven bereitgestellt werden.
Quelle: Newsletter der GSV, PDF, Bremische Bürgerschaft: www.bremische-buergerschaft.de
DGUV
Künstliche Intelligenz ist mit physischer sowie psychischer Belastung verbunden. Psychische Belastung kann, je nachdem, wie sie gestaltet ist, Motivation und Gesundheit fördern oder zu Stress, Monotonie sowie langfristig Unfällen und Erkrankungen führen. Bei der Gestaltung von KI-Systemen sollte dies berücksichtigt werden.
KI wirkt psychisch auf uns Menschen ein, das bedeutet, sie beeinflusst unser Denken, Fühlen und Handeln. Sie geht also mit psychischer Belastung einher. Der Begriff wird in der Arbeitspsychologie unabhängig von der Wirkung und damit neutral betrachtet.[4]
Je nach Tätigkeitsbereich spielen verschiedene Belastungsfaktoren im Zusammenhang mit KI eine Rolle. Nicht jede KI-Anwendung ist mit allen Faktoren verbunden. Die GDA-Empfehlungen[5] geben einen strukturierten Überblick über die Vielfalt psychischer Belastungsfaktoren, wovon viele bei der Nutzung von KI am Arbeitsplatz relevant sind und somit frühzeitig betrachtet werden sollten.
Link zum DGUV Forum: www.forum.dguv.de
Aus dem Bundestag
Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, den Schwerbehindertenausweis und die dazugehörige Wertmarke, die zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) berechtigt, in einer digitalen Form bereitzustellen. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.
Ziel der Eingabe sei es, den Zugang zu Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, schreibt der Petent. Der Schwerbehindertenausweis und die Wertmarke, die zur Nutzung des ÖPNV berechtigt, seien aktuell ausschließlich papierbasiert. Der Erwerb der Wertmarke erfordere eine umständliche postalische Abwicklung, was für viele Betroffene nicht mehr zeitgemäß sei, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 176927). Digitale Lösungen wie das Deutschlandticket zeigten, „dass solche Prozesse effizient und benutzerfreundlich gestaltet werden können“. Der Petent verweist außerdem auf das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die EU-Richtlinie über digitale Barrierefreiheit, die die öffentliche Verwaltung zur Bereitstellung barrierefreier Dienste verpflichteten.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung betont der Petitionsausschuss, dass ihm die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ein wichtiges Anliegen sei. „Dementsprechend unterstützt der Petitionsausschuss auch das Ziel der Petition, Menschen mit Behinderung die Nutzung des Schwerbehindertenausweises und den Zugang zu Mobilität zu erleichtern“, schreiben die Abgeordneten.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zur 21. Legislaturperiode die Digitalisierung des Schwerbehindertenausweises als Ziel benannt werde. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeite nach eigener Auskunft derzeit an der gesetzgeberischen Umsetzung, heißt es in der Vorlage
Die Petition im Petitionsportal des Bundestags: www.epetitionen.bundestag.de
Aus dem Bundestag
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch der von der Bundesregierung geplanten Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zugestimmt. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA, 21/3204) in leicht geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion zu. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen.
Mit der EU-Verordnung seien Maßnahmen für den Fall zukünftiger Krisen festgelegt worden, mit denen das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und vor allem die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf, der Verfahrensbestimmungen sowie neue Bußgeldtatbestände enthält.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme Änderungen des Entwurfs gefordert, unter anderem bei der Definition von Notfallverfahren, und in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die Zuständigkeit für das Notfallverfahren ist daher landesspezifisch festzulegen. Eine bundeseinheitliche Festlegung der zuständigen Behörde würde in die Organisationshoheit der Länder eingreifen. Die Formulierung ,zuständige Behörde' stellt sicher, dass die Länder die für das Notfallverfahren sachlich und organisatorisch geeignete Behörde selbst bestimmen können.“
Nachträgliche Änderungen der Koalitionsfraktionen betreffen unter anderem Vorgaben für die Sicherheitsbeauftragten. So gilt die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nunmehr für Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten. Der Schwellenwert wurde damit von bisher 20 auf 50 Beschäftigte erhöht. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigte bedeutet diese Änderung, dass keine pauschale Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten mehr besteht.
hib – heute im bundestag | Nr. 240 | 25.03.2026
Deutsches Institut für Menschenrechte
In Krisenzeiten, in denen lebensrettende Ressourcen knapp werden können, spitzt sich die Frage nach einem diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung zu. Die Zuteilung überlebenswichtiger Maßnahmen ist eine bioethische Frage, die untrennbar mit fundamentalen verfassungs- und menschenrechtlichen Wertentscheidungen verbunden ist. Sie berührt die Kernbereiche der Menschenwürde und Gleichbehandlung.
Im Kern geht es darum, nach welchen Kriterien in Situationen dramatischer Knappheit entschieden wird, wessen Leben gerettet wird. Für die Betroffenen geht es um die Frage des (Über-)Lebens.
Link zum Text auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte: www.institut-fuer-menschenrechte.de
Deutsches Institut für Menschenrechte
Menschenrechte haben viel mehr mit unserem Alltag zu tun, als wir auf den ersten Blick vermuten: Wenn wir unsere Meinung öffentlich äußern, an Wahlen teilnehmen, medizinische Versorgung in Anspruch nehmen, eine Schule besuchen oder einen Beruf wählen, dann nehmen wir Rechte in Anspruch, die jedem Menschen zustehen. Für viele von uns sind sie so selbstverständlich geworden, dass wir uns nicht vorstellen können, dass es einmal anders war oder anders sein könnte. Doch was genau sind Menschenrechte? Wie sind sie entstanden, welche Rechte umfassen sie und warum bilden sie das Fundament einer demokratischen Gesellschaft?
Hier ist die Broschüre erhältlich: www.institut-fuer-menschenrechte.de
Gegen Behindertenfeindlichkeit
„Krüppel gegen Rechts (KgR)“ ist eine menschenrechtsorientierte, zivilgesellschaftliche, parteiunabhängige, beeinträchtigungsübergreifende Initiative. Sie setzt sich ein
- für die Garantie und Umsetzung aller Menschenrechte
- für die Unantastbarkeit der Würde aller Menschen
- für die Gleichwertigkeit allen menschlichen Lebens
- für Demokratie und Inklusion
- gegen rechtspopulistische Ideologien
- gegen Ableismus, Sexismus, Rassismus und alle weiteren Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit
- gegen alle Versuche, ein Leben mit Beeinträchtigung als minderwertig oder unwert zu diffamieren
Der Name „Krüppel gegen Rechts“ bezieht sich auf die Krüppelbewegung der 1970er und 80er Jahre, die den Begriff „Krüppel“ stolz und selbstbewusst nutzte und auch dadurch die Behindertenfeindlichkeit der Gesellschaft entlarvte. Die Initiative „Krüppel gegen Rechts“ hat sich auf der Mitmach-Tagung des bifos – dem Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter – am 17. Mai 2025 in Kassel gegründet.
Unterstützt wird die Initiative bisher von Organisationen (siehe dazu die Rubrik „Netzwerk“) sowie von vielen Einzelpersonen.
Link zu Informationen in Leichter Sprache: www.krueppel-gegen-rechts.de
Interessierte können sich in den Verteiler der Initiative „Krüppel gegen Rechts“ mit einer Mail an hgh@krueppel-gegen-rechts.de eintragen lassen.
Link zur Website: www.krueppel-gegen-rechts.de/netzwerk
KOMPAKT – DGUV
Ob auf der Baustelle, im Krankenhaus oder im Freien: Manchmal macht Arbeit krank. Oft geschieht das schleichend, zuweilen zeigen sich Folgen erst nach Jahrzehnten. Die Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen, welche Krankheiten häufig auftreten und welche Bedeutung Prävention, Rehabilitation und Forschung haben.
Im Jahr 2024 wurde in 90.749 Fällen der Verdacht auf eine Berufskrankheit gemeldet. Das ist ein deutlicher Rückgang gegenüber den Vorjahren, der vor allem auf die rückläufigen COVID-19-Fallzahlen zurückzuführen ist. Doch gleichzeitig zeigt die hohe Zahl der Betroffenen die Relevanz des Themas Berufskrankheiten für Arbeitsschutz und Gesundheitspolitik.
Weitere Informationen: www.dguv.de
Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
Mittlerweile ein beliebtes Onlineformat – die Aktuelle Stunde für die SBV!
Wir möchten mit euch im praktischen Onlineformat über aktuelle Themen, Rechtsprechungen, Fragen sprechen, die euch seit dem letzten Seminar oder im Rahmen eurer Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung bewegen.
Zu Beginn bekommt ihr ein aktuelles Thema und/oder Urteil vorgestellt, über das wir uns dann im Anschluss austauschen können. Natürlich bietet die aktuelle Stunde auch Zeit, um eure Fragen zu beantworten, euch auszutauschen und zu vernetzen.
Zu beachten ist jedoch, dass die aktuelle Stunde keine (!) individuelle Rechtsberatung ist oder ersetzt.
Themenschwerpunkte
- Aktuelles Thema aus der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
- Erfahrungsaustausch und Vernetzung
- Fragen aus den Betrieben/Dienststellen
Infos und Anmeldungen für die nächsten Termine:
12.05.2026 | 08.09..2026 | 10.11.2026 | online, jeweils 14:00 - 15:00 Uhr
Anmeldung für den SBV InfoBrief
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Betreff: Abo SBV InfoBrief