April 2022

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 34

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

….. der morgendliche Blick in die Zeitungen und Nachrichten birgt nichts Gutes. Schreckliche Bilder und unfassbare Nachrichten aus der Ukraine, die mich beschäftigen und mehr und mehr nachdenklicher werden lassen. Grausame Bilder, unbegreifliches Leid, unmenschliche Gräueltaten! Und die Gedanken gehen an die Menschen, die es im normalen Leben schon schwer haben. Wie kommt eine Rollstuhlfahrerin in einen Schutzbunker? Wie nehmen Gehörlose die Sirenenwarnung wahr, wenn auch das Internet nicht mehr funktioniert? Wie fühlen sich Menschen, die auf eine dauerhafte Beatmung angewiesen sind und wie geht es dem Diabetiker, der kein Insulin mehr bekommt?

Das sind Situationen, die wir uns nach 77 Jahren Frieden in unserem Land nicht vorstellen können. Gut, dass die Hilfsbereitschaft in vielen Ländern Europas und auch bei uns groß ist. Unter den Flüchtenden befinden sich auch immer mehr behinderte Menschen. Das Büro des Landesbehindertenbeauftragten von Bremen hat in Zusammenarbeit mit einer Reihe von Akteur*innen, wie beispielsweise dem Martinsclub Bremen, der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), der Bundesvereinigung Lebenshilfe, den Sozialhelden und Handicap International, eine Datenbank zu Hilfsangeboten für geflüchtete behinderte Menschen auf www.hilfsabfrage.de erstellt. Die Internetseite soll dazu beitragen, die bestehenden Wohn- und Unterstützungsangebote sowie Transferangebote für behinderte Menschen aus der Ukraine zu bündeln und übersichtlich aufzuführen, um die zur Verfügung stehenden Ressourcen flächendeckend zu nutzen. Ein Lichtblick in trüben Zeiten.

Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller,
als Ströme von Blut zu vergießen.
(Lord Byron, 1788 – 1824, englischer Dichter)


Auch der Verein „Gewerkschaften helfen e.V.“ bleibt in dieser Situation nicht untätig. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen ihre Mitglieder zu Spenden auf, damit den vor Krieg und politischen Repressionen Geflüchteten geholfen werden kann.

Nicht vergessen werden darf in dieser Situation, dass es auch noch die vielen anderen geflüchteten Menschen in unserem Land gibt, denn Kriege gibt es weltweit – zu viele!

Dass der jährliche Wehretat nun von 50 Mrd. auf 70 Mrd. Euro wachsen soll, neben einem Sondervermögen von 100 Mrd. Euro für das unser Grundgesetz geändert werden soll, stimmt nachdenklich! Ja, die Welt ist schon seit Längerem in Veränderung und Putins Angriffskrieg mitten in Europa hat die Situation noch einmal verschärft. Aber darf das zu einer Logik des reinen militärischen Denkens führen? Wenn nun noch mehr Panzer und Raketen finanziert werden sollen – an welcher Stelle werden die dafür notwendigen finanziellen Mittel eingespart? Frank Werneke: „Unsere Perspektive muss ein Europa mit weniger Waffen bleiben“!

Es fällt schwer einen Übergang zu finden zu anderen Themen, die uns natürlich weiterhin beschäftigen. Aber militärische Aufrüstung hat auch immer eine zivile Kehrseite. Die Corona-Pandemie spielt zurzeit medial eher eine untergeordnete Rolle. Und das, obwohl sich die Meldungen aus immer mehr Kliniken häufen, die ihre Operationskapazitäten radikal herunterfahren müssen! Dass sich die Zahl der arbeitsunfähigen, weil in Quarantäne oder Isolation und kranken Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken in den nächsten Wochen noch erhöhen wird, scheint logisch und hausgemacht, mit Blick auf das regierungsamtlich verordnete Ende der Pandemie! Dabei ist nicht aus dem Blick zu verlieren, dass Flüchtende aus der Ukraine zunehmend medizinische Hilfe benötigen werden.

Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen.
(Thomas Carlyle, 1795 – 1881, schottischer Historiker)


Ein Lichtblick in trüben Zeiten war – wieder einmal – die 11. SBV-Tagung vom 15. bis zum 17. März in Berlin. 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Veranstaltung, um sich zu informieren und die Netzwerke zu pflegen. Und es wurde gemeinsam gesammelt: Die Spendenaktion für Ärzte ohne Grenzen/Stichwort Ukraine ergab 1150 €! Das ver.di-Forum Nord verdoppelt den Betrag, sodass insgesamt 2300 € überwiesen werden konnten!

Wer in Berlin nicht dabei war, kann einen Tagungsbericht im vorliegenden InfoBrief lesen und sich schon mal den Termin für die 12. SBV-Tagung vom 9. bis 11. Mai 2023 in Berlin vormerken!

Was wünscht man in diesen Zeiten? Frieden, Unversehrtheit und einen wachen Verstand allen Menschen, egal welcher Nation!
Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

Aus dem Bundestag

Die Unionsfraktion fordert in einem Antrag (20/1013), die Potenziale von Menschen mit Behinderungen besser zu nutzen und eine inklusive Arbeitswelt zu stärken. Trotz vieler Fortschritte in den vergangenen Jahren liege die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen immer noch deutlich über jener nichtbehinderter Menschen. Dabei sei der Anteil der Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung bei den arbeitslosen Menschen mit Behinderungen höher als bei Menschen ohne Behinderungen, schreibt die CDU/CSU-Fraktion zur Begründung.

Sie fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem eine bessere wirtschaftliche Absicherung von Inklusionsbetrieben und den Ausbau von Beratungsangeboten für Arbeitgeber. Das Budget für Arbeit solle durch eine Erhöhung der Lohnkostenzuschüsse attraktiver gemacht werden. Außerdem soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten ein bundesweites Förderprogramm dafür sorgen, die barrierefreie digitale Infrastruktur in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten und die digitale Kompetenz von Auszubildenden und deren Ausbildern zu verbessern.

hib – heute im bundestag | Nr. 117 | Mittwoch, 16. März 2022

Netzwerken und Informieren

(jb) Wer in diesem Jahr nicht dabei war, hat eine bekanntermaßen wichtige und informative Veranstaltung für SBVen und Interessierte verpasst. Erstmals in Berlin, hatten das ver.di-Forum Nord in Kooperation mit dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen eingeladen und 200 Menschen kamen – trotz der Corona-Situation – um drei Tage Informationen zu sammeln, sowie Kontakte zu knüpfen oder aufzufrischen.

Kai Schumacher (ver.di-Forum Nord) und Sarah Sahl (Bildungswerk ver.di in Niedersachsen) eröffneten gemeinsam mit Moderatorin Tina Seidel die Tagung. Die Anwesenden verharrten kurz in stillem Gedenken an Rainer Lüthje, dem langjährigen Moderator und Mitgestalter der SBV-Tagungen, der Ende 2021 plötzlich verstorben war.

Dr. Felix Welti, Professor an der Universität Kassel, eröffnete mit seinem Vortrag über die Barrierefreiheit in Betrieb und Dienststelle den fachlichen Teil der Tagung. Er wies auf die universelle Gültigkeit des Art. 3, Abs. 3 des Grundgesetzes hin und erläuterte die Verpflichtungen, die sich aus der UN-Behindertenkonvention ergeben, insbesondere die notwendige Beteiligung der Betroffenen. Der Staat sei als Träger der öffentlichen Gewalt erster Adressat der Grund- und Menschenrechte, dieser müsse seine Bürger und Institutionen durch sein Handeln und Gesetzgebung binden und machte dies anhand der EU- Richtlinie 2019/882 (Accessibility Act) deutlich. Welti wies mit Blick auf die Arbeitsstättenverordnung und die ASR V3a.2 deutlich darauf hin, dass Barrierefreiheit ein Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sei. Ausführungen über das unterschiedliche Landes-Baurecht, das AGG und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, sowie Anmerkungen über Handlungsmöglichkeiten komplettierten seinen interessanten Vortrag.

Christine Hamacher, neue Kollegin im Ressort Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der ver.di-Bundesverwaltung und zuständig für Teilhabepolitik, umriss in ihrem Vortrag die wichtige Arbeit und große Bedeutung der Schwerbehindertenvertretungen für die berufliche Teilhabe.

Prof. Franz-Josef Düwell erläuterte anschließend „Aktuelle Entwicklungen im Umfeld des Bundesteilhabegesetzes in Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung“. Er begann den historischen Abriss der Geschehnisse mit der Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2012 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion die Linke: Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, es bestehe „eine Kluft zwischen den hohen Idealen des Gesetzes (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) einerseits und der frustrierenden Alltagsrealität im Betrieb andererseits“ nicht. Diese Einschätzung zog sich lt. Düwell durch die politische Agenda der Regierung, trotz des Ergebnisses von Umfragen im Jahr 2016, die eine erschreckende Bilanz zur Beteiligung der SBVen ergab.

Düwell erläuterte weiterhin den mühsamen Gang der Dinge, hin zu einigen Verbesserungen durch das Teilhabestärkungsgesetz, z.B. die mögliche Hinzuziehung einer Vertrauensperson im BEM-Verfahren. In diesem Zusammenhang wies er auf die noch laufende Online-Petition zum BEM hin.

Ein aktuelles Problem zeigte er auf, im Zusammenhang mit der just am 18. 3. 2022 in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen. Hierin wird die Corona-Sonderregel für die Wahlversammlung im vereinfachten Wahlverfahren dauerhaft in die Wahlordnung übernommen, ohne die dazu notwendigen Regelungen wie Fristen, Zuständigkeiten oder Entscheidungsebenen zu erlassen. Eine Regelung für das förmliche Wahlverfahren fehle ganz (siehe gesonderten Bericht hierzu).

In der nachmittäglichen Podiumsdiskussion ging es um „Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Arbeit.“ Sascha Hingst (RBB) moderierte die Runde mit Prof. Dr. Dörte Busch (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin), Dr. Anna Robra (BDA), Henning Sybertz (Handwerkskammer Aachen), Jürgen Dusel (Behindertenbeauftragter der Bundesregierung) und dem Verfasser dieser Zeilen als ver.di-Vertreter. Das Publikum beteiligte sich mit vielen Fragen und Statements, so dass der erste Tag ein munteres Ende nahm.

Der zweite Tag war durchgängig mit der Teilnahme an insgesamt acht Fachforen verplant, von denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich jeweils zwei aussuchen konnten. Durch die Beiträge kompetenter Referenten und Referentinnen zu Digitalen Hilfsmitteln zur Umsetzung der Barrierefreiheit, der Gleichstellung, der Erwerbsminderungsrente über das Präventionsverfahren nach § 167 SGBIX bis hin zum Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers, der Beteiligung der SBV bei Bewerbung und Einstellung, sowie aktueller Rechtsprechung im Sozialrecht war für alle interessierten Tagungsbesucherinnen und -besucher etwas dabei. Ein Best Practice-Beispiel zur Inklusionsvereinbarung bei der Hochschule Hannover wurde darüber hinaus von der dortigen Vertrauensperson Dagmar Daues präsentiert.

Eine nette Abendveranstaltung unter Corona-Bedingungen und -Regeln rundete den zweiten Tag ab und gab Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen.

Wilhelm Mestwerdt (Präsident des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen) gestaltete mit seinem Vortrag zur Aktuellen Rechtsprechung für die SBV den Vormittag des dritten Tages. Nachdem er einen allgemeinen, aber durchaus aktuellen und für die SBVen interessanten Überblick über das Betriebsrisiko in der Pandemie, Urlaubsansprüche in der Kurzarbeit, der Impfpflicht und den Corona Schutzmaßnahmen in Rechtsprechung und Gesetzgebung gegeben hatte, füllte die aktuelle Rechtsprechung den zweiten Teil seines Referates aus.

Unter intensiver Beteiligung des Fachpublikums besprach er die Rechtsprechung in den Themenbereichen der Beteiligung der SBV bei der Schichtplanung, sowie bei Kündigung, Abmahnung und bei der Einstellung. Weiterhin referierte er über die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für Tagungen, Schulungen und rechtsanwaltlicher Beratung der SBV. Den letzten Teil seines Vortrags widmete er dem Rechtsanspruch auf Beschäftigung anhand eines BAG-Urteils (BAG 3.12.2019 – 9 AZR 78/19) im Falle der Zuweisung einer Stelle im Zuge der Ausübung des Direktionsrechtes.

Und so ging die 11. Fachtagung ihrem Ende entgegen, allerdings nicht ohne, dass Tina Seidel und Kai Schumacher die Summe der Ukraine-Spendenaktion für Ärzte ohne Grenzen bekanntgaben: 1150 € waren zusammengekommen, die das ver.di-Forum Nord auf insgesamt 2300 € verdoppelte! Ein trauriger Anlass für eine Sammelaktion, die aber zeigte, dass es große Sympathie und Solidarität mit dem ukrainischen Volk gibt, das durch diesen barbarischen Angriff überfallen worden ist.

Nach viel Beifall für eine gelungene Veranstaltung und mit den besten gegenseitigen Wünschen ausgestattet, reisten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder einmal wissensgestärkt nach Hause.

Nicht wenige Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer haben schon die 12. SBV-Fachtagung notiert, die vom 9. bis 11. Mai 2023, wieder in Berlin, stattfinden wird.

DGUV

Prävention vor Reha vor Rente – nach diesem Grundsatz arbeitet die gesetzliche Unfallversicherung. Das bedeutet: Durch umfangreiche Investitionen in Prävention, Unfälle zu verhindern und die Gesundheit der Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wiederherzustellen. Dafür werden alle geeigneten Mittel eingesetzt: eine gute medizinische Versorgung sowie Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe.

Wie viele Betriebsbesichtigungen wurden im Jahr 2020 durchgeführt? Wie viele Rehabilitationen? Und wie viele Renten wurden an Versicherte oder die Hinterbliebenen ausgezahlt? Drei Grafiken verdeutlichen das Engagement der gesetzlichen Unfallversicherung für Ihre Versicherten in Zahlen.

Siehe weitere Informationen: www.dguv.de

Offener Brief der Bundeskonferenz im diakonischen Bereich

Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich hat einen Offenen Brief an die Fraktionen der Regierungskoalition geschrieben. Inhalt ist die Schieflage des kirchlichen Arbeitsrechtes und dessen von der Regierungskoalition angekündigte Überprüfung.

Bleibt zu hoffen, dass auch die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen im kirchlichen und diakonischen Bereich überprüft und dem weltlichen Recht angepasst werden!

PDF-Download des Offenen Briefes: www.buko-diakonie.de

Aus dem Bundestag

Der Petitionsausschuss spricht sich für bessere Unterstützungsleistungen und mehr Teilhabemöglichkeiten von hörbeeinträchtigten Menschen aus und sieht gleichzeitig die Einführung der Gebärdensprache als Amtssprache nicht als ein geeignetes Mittel an. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher mit breiter Mehrheit, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales „als Material“ zu überweisen und sie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, „soweit es um die Förderung der barrierefreien Kommunikation von hörbeeinträchtigten Menschen und die bessere Ausstattung mit Gebärdensprachdolmetschern geht“. Die AfD-Fraktion votierte gegen die entsprechende Beschlussempfehlung an den Bundestag.

In der öffentlichen Petition wird gefordert, die deutsche Gebärdensprache als Amtssprache anzuerkennen. Zur Begründung der Eingabe heißt es, hörbeeinträchtigte Menschen würden vorwiegend in Gebärdensprache kommunizieren. Sie stießen jedoch insbesondere bei der Kommunikation mit Behörden und Schulen auf große Barrieren, da sie auf Gebärdensprachdolmetscher angewiesen seien, von denen es zu wenig gebe. Mit der geforderten Anerkennung der deutschen Gebärdensprache als Amtssprache verbinden die Petenten die Hoffnung, „dass es für hörbeeinträchtigte Menschen im Alltag leichter wird und dass in naher Zukunft mehr Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stehen“. Ziel sei die Gewährleistung von Barrierefreiheit, damit sich auch die Hörgeschädigten kommunikativ und ohne Sprachbarrieren frei mitteilen könnten, heißt es in der Petition.

Der Petitionsausschuss teile das Ziel der Gewährleistung der barrierefreien Kommunikation von hörbeeinträchtigten Menschen und das Anliegen der Petenten, dass die Gebärdensprache im Alltag präsenter wird, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung. Der Ausschuss weist darauf hin, dass für Verwaltungsverfahren Deutsch als Amtssprache vorgesehen ist. Unabhängig davon sei die Kommunikation der Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung mit den Gerichten durch die bestehenden Regelungen gewährleistet. Diese Personen hätten die Wahl, ob sie mit dem Gericht mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person kommunizieren wollen. Wünschen sie also die Vermittlung durch einen Gebärdensprachdolmetscher, so sei dieser vom Gericht hinzuzuziehen.

Festzustellen sei aber, so heißt es in der Begründung, dass es in Deutschland zu wenig Gebärdendolmetscher gebe und diese daher in der Praxis sehr häufig nicht verfügbar seien. Daher müsse näher beleuchtet werden, wie die Ausweitung der Gebärdensprache und die Ausbildung der Gebärdensprachdolmetscher gefördert sowie die Alltagssituation der hörbeeinträchtigten Menschen weiter verbessert werden könnten.
Die geforderte Einführung der Gebärdensprache als Amtssprache sehen die Abgeordneten nicht als geeignetes Mittel an. Käme man dem nach, müssten alle Behördenmitarbeiter in Deutschland die Gebärdensprache lernen und beherrschen. Gebärdensprache flüssig zu beherrschen, erfordere ständige Übung wie bei jeder anderen Fremdsprache auch.

Auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, unterstütze zwar grundsätzlich die Ausweitung der Gebärdensprache, sehe aber die Forderung nach Anerkennung der Gebärdensprache als Amtssprache ebenfalls als zu weitgehend an, heißt es in der Vorlage. Vielmehr sollten seiner Auffassung nach die bereits vorhandenen Instrumente ausgeweitet und verbessert werden.

hib – heute im bundestag | Nr. 112 | Mittwoch, 16. März 2022

Studie der FernUni Hagen

Welche Folgen hat die Arbeit im Homeoffice, und wie sollte sie gestaltet sein? Was macht das Homeoffice mit uns? Dr. Christiane Stempel von der FernUniversität Hagen untersucht in einer Langzeitstudie die Folgen der Arbeit im Homeoffice. Im Certo-Beitrag der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) spricht sie über ihre Zwischenergebnisse.

Link: www.certo-portal.de

Recht

(jb) So schafft man im BMAS Probleme, die vorher nicht vorhanden waren……..

Die bis zum 19.3.2022 befristeten Sonderregelungen über SBV-Wahlversammlungen per Video- und Telefonkonferenz aus Anlass der COVID-19-Pandemie fallen weg.

Als „Ersatz“ für die wegfallenden Sonderregelungen wird in der SchwbVWO §20 ein Absatz 5 angefügt. Dieser ist unbefristet und gilt auch ohne Anlass.

So heißt es jetzt in §20 Abs.5 SchwbVWO

Satz 1 Die Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung kann im vereinfachten Wahlverfahren mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können.

Satz 2 Eine Aufzeichnung ist unzulässig.

Satz 3 Für die Ausübung des Wahlrechts durch Stimmabgabe bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer stellvertretenden Mitglieder gilt §11 entsprechend.

Diese Regelung war für die Zeit der epidemischen Lage gedacht, um ggf. Wahlen online durchführen zu können, also für Notfälle.

Warum das BMAS am 23.2.2022 den Referentenentwurf für eine Erste Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) zur Anhörung vorgelegt hat, erschließt sich dem interessierten Betrachter nicht.

Der DGB Bundesvorstand nahm am 25.2.2022 zum Entwurf Stellung. Er lehnte den Entwurf u.a. deshalb ab, weil keine Regelung für das förmliche Wahlverfahren getroffen ist.

Am 9.3.2022 legte das BMAS den unveränderten Entwurf dem Kabinett zur Beschlussfassung vor. Dieses bestätigte den Entwurf ohne Aussprache.

Die Behandlung des Entwurfes ist im Bundesrat im Umlaufverfahren erfolgt und der Bundesrat hat am 18.3.2022 zugestimmt. Warum die Eile, fragt man sich?

Es ergeben sich zahlreiche Probleme:

Der DGB hatte moniert: „Unklar ist schon, wer genau entscheidet, ob die Wahlversammlung in Präsenz oder virtuell stattfindet. Es werden ferner keine Fristen festgelegt, binnen derer die Wahlunterlagen zu erstellen sind, und keine Fristen für das Zurücksenden der Wahlunterlagen. Ohnehin ist unklar, wer für die nachgelagerte Briefwahl zuständig ist.“

Prof. Dr. Franz-Josef Düwell kommentierte auf der SBV-Tagung in Berlin wie folgt:

„Es fehlt eine Regelung, die die Wahlversammlung per Video- und Telefonkonferenz für das förmliche Verfahren zulässt.

Bereits bei Einführung der Sonderregelungen in §28 SchwbVWOwar die Beschränkung auf das vereinfachte Wahlverfahren widersinnig; denn das Infektionsrisiko ist auf einer Versammlung im förmlichen Wahlverfahren ungleich höher.

Die höchstmögliche Teilnehmerzahl im vereinfachten Verfahren ist nach §18 SchwbVWO auf 49 Wahlberechtigte beschränkt, während die mögliche Teilnehmerzahl im förmlichen Verfahren bei 50 beginnt und in Großbetrieben, wie z.B. Automobilfabriken auf mehrere Hundert Wahlberechtigte anwachsen kann.“

So ist der Sachstand! Bleibt zu hoffen, dass die SBVen im Lande diesen Vorgang als das einstufen, was es ist: unverständlich, unnötig und in dieser Form unvollkommen!
Die Teilnehmer*innen der SBV-Tagung in Berlin haben dazu eine Resolution verabschiedet und damit ihrem Unverständnis Ausdruck verliehen. Bleibt zu hoffen, dass das BMAS zu einer Korrektur bereit sein wird!

Ukraine-Krieg

DBSV-direkt hat den Offenen Brief des Europäischen Behindertenforums (EDF) wie folgt in deutsche Sprache übersetzt:

24. Februar 2022: Offener Brief an die Leiter der europäischen Institutionen, die europäischen, russischen und ukrainischen Staatschefs und die NATO

Das Europäische Behindertenforum (EDF) fordert alle Parteien auf, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in der Ukraine zu gewährleisten, unter Berücksichtigung

  • ihrer Verpflichtungen im Rahmen des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Artikel 11 über Risikosituationen und humanitäre Notsituationen,
  • der Resolution 2475 (2019) des UN-Sicherheitsrats zum Schutz von Menschen mit Behinderungen in Konflikten,
  • des humanitären Völkerrechts und der humanitären Grundsätze.

In jeder Krisen- oder Konfliktsituation sind Menschen mit Behinderungen einem unverhältnismäßig hohen Risiko ausgesetzt, zurückgelassen zu werden, Gewalt zu erleiden, zu sterben oder erschwerten Zugang zu Sicherheits-, Hilfs- und Erholungsmaßnahmen zu haben. Frauen mit Behinderungen sind einem erhöhten Risiko sexueller Gewalt ausgesetzt und Kinder mit Behinderungen sind stärker von Missbrauch und Vernachlässigung bedroht. Wichtige Informationen über Sicherheit und Evakuierung sind oft nicht zugänglich und auch die Evakuierungszentren selbst sind selten zugänglich, was bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen allzu oft zurückgelassen werden.

In der Ukraine sind 2,7 Millionen Menschen mit Behinderungen registriert. Unsere Kontakte in dem Land haben bestätigt, dass die Situation für Menschen mit Behinderungen entsetzlich ist. So sind beispielsweise die Notunterkünfte in Kiew nicht zugänglich, so dass Menschen mit Behinderungen gezwungen sind, zu Hause zu bleiben, da sie nicht wissen, wo sie sich in Sicherheit bringen können.

Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben und bereits von ihrer Gemeinschaft abgeschnitten sind, laufen Gefahr, im Stich gelassen und vergessen zu werden. Allein in der Ukraine sind mindestens 82.000 Kinder von der Gesellschaft abgesondert und zudem unzählige Erwachsene mit Behinderungen dauerhaft in Einrichtungen untergebracht.

  • Wir rufen die politische Führung und alle humanitären Akteure, die mit dieser Krise zu tun haben, auf, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu allen humanitären Hilfsleistungen bekommen,
  • vor Gewalt, Missbrauch und schlechter Behandlung geschützt sind,
  • zugängliche Informationen über Sicherheits- und Hilfeleistungsprotokolle, Evakuierungsverfahren und Unterstützung erhalten,
  • uneingeschränkten Zugang zur Grundversorgung wie Wasser und sanitäre Einrichtungen, soziale Unterstützung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Verkehr und Information haben,
  • berücksichtigt und nicht im Stich gelassen werden (Es ist auch von wesentlicher Bedeutung, dass Maßnahmen ergriffen werden, die Menschen, die in Heimen oder Waisenhäusern leben, vollständig einbeziehen, und dass Umsiedlungs- und Evakuierungsmaßnahmen nicht dazu führen, dass mehr Menschen mit Behinderungen in solchen Einrichtungen leben müssen.),
  • über ihre Vertretungsorganisationen sinnvoll an allen humanitären Maßnahmen beteiligt sind.

Besonderes Augenmerk muss auf die am stärksten gefährdeten Personen gelegt werden, darunter Frauen, Kinder, blinde und taubblinde Personen, Personen mit psychosozialen und geistigen Behinderungen sowie Personen mit hohem Unterstützungsbedarf.

„Heute erleben wir einen Krieg in vollem Umfang auf europäischem Boden. Angesichts der Eskalation der Situation in der Ukraine erinnert das Europäische Behindertenforum die Staaten eindringlich an ihre Verantwortung, den Schutz und die Sicherheit aller Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.“
Yannis Vardakastanis, EDF-Präsident
Das EDF beobachtet die Situation weiterhin und steht in Kontakt mit seinen Partnern.

G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. März die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum 31. Mai 2022 verlängert. Er sieht diesen Schritt trotz der geplanten bundesweiten Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen durch den Gesetzgeber als sachgerecht an.

Arztpraxen sind kein „normaler“ Ort im öffentlichen Leben. Hier treffen vielmehr Menschen mit verschiedenen medizinischen Problemen aufeinander und bleiben eine gewisse Zeit zusammen. Um ein mögliches Infektionsrisiko in Arztpraxen nach wie vor klein zu halten, sollen Versicherte eine Krankschreibung (Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit) bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin telefonisch erhalten können. Die Sonderregelung hilft, Kontakte in Arztpraxen zu vermeiden und schützt damit Patientinnen und Patienten wie auch die dortigen Mitarbeitenden.

Link zum vollständigen Text und Download: www.g-ba.de

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz behinderter Menschen bei einer pandemiebedingten Triage

Mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, unverzüglich geeignete Vorkehrungen zu treffen, um im Fall einer Triage jede Benachteiligung wegen einer Behinderung hinreichend wirksam zu verhindern. Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht eine Handlungspflicht des Gesetzgebers festgestellt, die sich aus dem Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz (GG) ergebe.

Mit Triage ist die Situation gemeint, in der intensivmedizinische Ressourcen nicht für alle Behandlungsbedürftigen ausreichen und daher über deren Verteilung entschieden werden muss.

Die Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages finden Sie im Internet-Angebot unter der dieser Adresse: www.bundestag.de

BIH

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat ihren Jahresbericht 2020/2021 mit einem Überblick über ihre Tätigkeiten veröffentlicht.

Im Bericht können Sie z. B. nachlesen, welche Leistungen an Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen, Inklusionsbetriebe oder Integrationsfachdienste geflossen sind. Oder wie die Instrumente zur Sicherung der Beschäftigung umgesetzt worden sind – die Präventionspflichten der Arbeitgeber, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und der besondere Kündigungsschutz.

Ausgewählte Zahlen und mehr Informationen: Integrationsämter | REHADAT-Statistik

Zu diesem und weiteren BIH-Jahresberichten: BIH-Jahresberichte | REHADAT-Literatur

Behindertenbeauftragter

Zum Abschluss ihres 63. Treffens am 24. und 25. März haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in ihrer „Magdeburger Erklärung“ das Recht auf umfassende Teilhabe in Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus betont. Im Rahmen einer zweitägigen Konferenz waren wesentliche Aspekte für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit diskutiert worden. Dem Treffen zugeschaltet waren für ein Grußwort die Ministerin des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Petra Grimm-Benne sowie der Staatssekretär aus diesem Ministerium, Herr Wolfgang Beck. Das Programm enthielt zudem Beiträge von Expertinnen und Experten aus Verwaltung und Wissenschaft. Wesentliche Beiträge kamen zudem von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), die Mit-Gastgeber für das Treffen war, sowie dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR). Angesichts des Krieges in der Ukraine und der wachsenden Zahl an Flüchtenden nahmen die Beauftragten auch und wiederholt die besonderen Belange von Geflüchteten mit Behinderungen in den Blick.

Dr. Christian Walbrach, aktuell Vorsitzender der Konferenz der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, betonte die Bedeutung des Tagungsthemas. „Gerade Aktivitäten im Sport, in der Freizeit und der Kultur besitzen einen enormen Lebenswert, für alle Menschen und vor allem auch in Krisenzeiten. Wir müssen diese Rechte auf Teilnahme, Teilhabe und Teilgabe zu jeder Zeit sichern. Diese Rechte sind keine Geste der Wohltätigkeit, sondern Ausdruck unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses.“

„Teilhabe an Freizeitaktivitäten sollte kein Luxus sein, sondern etwas ganz Selbstverständliches, das allen Menschen offensteht. Besonders in Krisenzeiten hat sie eine wichtige ausgleichende Wirkung. Deswegen dürfen wir in unseren Bemühungen, auch hier für mehr Inklusion zu sorgen, nicht nachlassen“, so Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung. „Dabei ist Barrierefreiheit stets auch eine Frage der Qualität und ein Zeichen von Fortschritt. Sie muss konsequent vorangebracht werden. Dafür müssen sich alle Akteure aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft konsequent dazu bekennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.“

Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen fordern gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. eine konsequent an den Menschenrechten und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtete Politik in Deutschland ein.

Die konkreten Forderungen finden sich in der am 25.03.2022 durch die Beauftragten beschlossenen Magdeburger Erklärung: www.behindertenbeauftragter.de

13. - 14. September 2022 in Hamburg

Mittlerweile ist auch diese Veranstaltung fester Bestandteil der Bildungsplanung vieler SBVen. Das ver.di-Forum Nord lädt in Kooperation mit dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen zur 4. Fachtagung für die SBVen in der kirchlichen Arbeitswelt nach Hamburg ein.

Die Arbeit der SBV wird komplexer und dynamischer. Im Arbeitsalltag spielen die rechtlichen und politischen Entwicklungen eine große Rolle. So stehen Veränderungen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, der Barrierefreiheit und auch der europäischen Rechtsprechung an.

Diese und weitere Themen werden in Vorträgen mit unseren Expertinnen und Experten gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Blick auf die tägliche Praxis erarbeitet. Alle Vorträge vermitteln Wissen, das für die Arbeit der SBV erforderlich ist.

Alle Infos, den Tagungsflyer und die Möglichkeit zur Anmeldung unter: www.verdi-forum.de

Behindertenbeauftragter

Unterstützung bei Beschaffung von Masken und Selbsttests gefordert - Anspruch auf kostenlose Bürgertest muss bestehen bleiben
Vor dem Hintergrund der für den 18. März vorgesehenen zweiten und dritten Lesung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag fordert Jürgen Dusel, die Belange vulnerabler Gruppen nicht zu vergessen.

„Vulnerable Gruppen leben nicht nur in Einrichtungen. Es geht zum Beispiel Menschen, bei denen das Impfen aus unterschiedlichsten Gründen nur eingeschränkt wirkt und die daher einen schweren Verlauf fürchten müssen. Und es geht um Menschen, für die auch ein sogenannter milder Verlauf eine Gefahr wäre. Sie wohnen zu Hause, gehen arbeiten, einkaufen, wollen sich mit ihren Angehörigen und Freunden treffen“, so Dusel. „Angesichts der aktuellen Inzidenzen und der Ungewissheit über den weiteren Verlauf der Pandemie bedeuten die geplanten Regelungen für diese vulnerable Gruppe eine große Belastung. Hier müssen wir soweit es geht Entlastung schaffen, um einen besseren Selbstschutz zu ermöglichen.“

Der Beauftragte fordert konkret, insbesondere vulnerable einkommensschwache Menschen mit Zuschüssen oder Gutscheinen für die Maskenbeschaffung und die Beschaffung von hochwertigen Selbsttests zu unterstützen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass auch weiterhin ein Anspruch auf kostenlose Bürgertests bestehe.

Dusel appelliert zudem an die Solidarität aller: „Tragen Sie Maske in Innenräumen, zum Beispiel bei Veranstaltungen, in Supermärkten. Dies ist neben der Impfung nach wie vor das effektivste Mittel zum Schutz anderer, für den Eigenschutz und auch gegen die Ausbreitung und damit weitere Mutationen des Virus.“

Pressemitteilung Nr. 05/2022, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Berlin, 18. März 2022

Neu gestaltete Website beim Bildungswerk ver.di in Niedersachsen

Die SBV-Wahlen rücken näher. Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2022 finden diese betrieblichen Wahlen statt. Es ist also höchste Zeit, zu schauen, ob es genügend geeignete Kandidatinnen und Kandidaten gibt. Gegebenenfalls muss die Nachfolge geregelt werden, weil bisherige Mandatsträgerinnen und
-träger nicht mehr kandidieren.

Die jeweilige Vertrauensperson ist zu wählen, aber auch die Funktionen der Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind nicht minder wichtig!

Die neugestaltete Website „Know How für SBVen“ des Bildungswerkes ver.di in Niedersachsen bietet eine Hilfestellung für Interessierte, aber auch für die Werbung von geeigneten Kolleginnen und Kollegen an.
Jemand spielt mit dem Gedanken, als Vertrauensperson der Schwerbehinderten zu kandidieren oder wurde gefragt, ob Interesse besteht? Dann gibt es sicher einige Fragen, die sich aus der Übernahme einer solchen Aufgabe und Funktion ergeben. Mit diesen Informationen geben wir einen Überblick über die Rechte, Handlungsmöglichkeiten und persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten als Schwerbehindertenvertreterin oder -vertreter.

Von den Vorbereitungen und der Durchführung der SBV-Wahlen über „die ersten Schritte“, den Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern bis hin zu Erläuterungen der Themen Inklusionsvereinbarung, Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement, Gefährdungsbeurteilung ist alles dabei, was man für einen ersten Überblick benötigt.

Link zur Website: www.betriebs-rat.de

Ukraine-Krieg

Appell der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern:

Vor dem Hintergrund der Situation in der Ukraine und der zunehmenden Zahl an Flüchtenden appellieren die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, die besonderen Belange von Geflüchteten mit Behinderungen in den Blick zu nehmen.

In einem offiziellen Schreiben an die Bundesministerin des Auswärtigen, die Bundesministerin des Inneren und für Heimat, die Innenministerkonferenz, die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und die Integrationsministerkonferenz führen sie aus, welche Aspekte für eine gute Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten mit Behinderungen berücksichtigt werden sollten:

  • Systematische Identifizierung von Geflüchteten mit Behinderungen und ihrer Bedarfe bei Ankunft - Benennung übergeordneter Lotsen auf Landesebene zur Koordination erster Schritte nach Ankunft.
  • Unmittelbare Bereitstellung dringend erforderlicher Hilfsmittel.
  • Bedarfsgerechte Unterbringung - möglichst außerhalb von Sammelunterkünften.
  • Für die medizinische Versorgung der Vertriebenen, die nach §§ 4 und 6 AsylbLG erfolgt, ist mit den Krankenkassen flächendeckend eine „auftragsweise Betreuung“ nach § 264 Abs. 1 SGB V zu vereinbaren.
  • Die Kommunen sind auf die Sonderregelung des § 6 Absatz 2 AsylbLG für Vertriebene hinzuweisen. Diese Regelung ist weiter als § 6 Abs. 1 AsylbLG, der für Asylbegehrende gilt. Vertriebenen, die besondere Bedürfnisse haben, wird danach die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt. Damit haben Vertriebene mit Behinderungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Gleiches gilt für psychotherapeutische Leistungen. Um eine möglichst einheitliche und unkomplizierte Leistungsgewährung zu ermöglichen, ist z.B. durch ein Rundschreiben darüber zu informieren.
  • Sicherstellung, dass für die Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften Schutzmaßnahmen für Frauen und andere schutzbedürftige Personen wie Menschen mit Behinderungen getroffen sind bzw. werden (vgl. §§ 44 Abs. 2a, 53 Abs. 3 AsylG).
  • Unverzügliche Eingliederung von Kindern mit Behinderungen in Kitas und Schulen.
  • Schneller und unkomplizierter Zugang zu tagesstrukturierenden Maßnahmen
  • (z.B. Tagesstätten der gemeindepsychiatrischen Dienste und Werkstätten für behinderte Menschen).
  • Barrierefreie Informationsangebote, Informationen in Leichter Sprache, Dolmetschung sowie Gebärdensprachdolmetschung vorhalten.
  • Zudem wird auf das Beratungsangebot der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) hingewiesen.

Darüber hinaus gilt die besondere Sorge der Beauftragten den Menschen, die aufgrund ihrer hohen Vulnerabilität nicht eigenständig in der Lage sind, die Ukraine zu verlassen. Hierfür müssten dringend humanitäre Korridore geöffnet und für die Rettung dieser Personengruppen genutzt werden. Außerdem sei die Situation von Kindern mit und ohne Behinderungen in ukrainischen Pflege- oder Waisenheimen Besorgnis erregend. Hierzu die Beauftragten: „Wir begrüßen es, wenn die Bundes- und Landesregierungen ein Aufnahme-Programm für diese Kinder unverzüglich auflegen.“

Sprecher der Konferenz der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern ist derzeit Michael Welsch (Sachsen).

Quelle: Pressemitteilung Nr. 04/2022, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Berlin, 08. März 2022

Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutschland ist auch 13 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention noch weit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt. Das erklärte das Deutsche Institut für Menschenrechte anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März.

„Die Situation von Menschen mit Behinderungen wird in vielen Politikfeldern oft nur unzureichend mitgedacht. Um gleichberechtigten Schutz ihrer Gesundheit und Selbstbestimmung sicherzustellen, braucht es ein konsequentes ressortübergreifendes Disability Mainstreaming in Bund, Ländern und Kommunen. Das hat die Corona-Pandemie deutlich gezeigt“, sagte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Nach Ansicht des Instituts sollten in Bundestag und Länderparlamenten nicht nur die Sozialausschüsse, sondern auch alle anderen Ausschüsse die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als ihre Aufgabe begreifen und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.

„Alle Politiker und Politikerinnen vertreten unabhängig von ihrer fachlichen Spezialisierung immer das ganze Volk. Wir reden hier immerhin von rund einem Fünftel der Bevölkerung“, betonte Palleit. Viel zu oft würden Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, beim Sozialressort verortet oder allein dessen Initiative überlassen.

Das Institut fordert aktuell Bund, Länder und Kommunen auf, bei der Aufnahme geflüchteter Menschen die Bedarfe beeinträchtigter Menschen mitzudenken. Beim Bund betreffe das die Ausgestaltung des Asylrechts, bei den Ländern und Kommunen die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung. „Das gilt nicht nur in der aktuellen Situation und nicht nur für Geflüchtete aus der Ukraine“, so Palleit.

Quelle: Pressemitteilung, Deutsches Institut für Menschenrechte, 25.03.2022

Recht

Das LSG Stuttgart hat entschieden, dass auch bei unbefristeter Feststellung des GdB nach § 152 Abs. 5 Satz 3 SGB IX grundsätzlich nur ein Anspruch auf Ausstellung eines befristeten Schwerbehindertenausweises besteht.

Ein behinderter Mensch kann nicht beanspruchen, dass der GdB unabhängig von möglichen künftigen Veränderungen seines Gesundheitszustandes auf Dauer unveränderbar festgestellt und ein entsprechender Ausweis ausgestellt wird.

Die 1960 geborene Klägerin ist an der rechten Brust (nach Geschwulstbeseitigung in Heilungsbewährung) erkrankt. Daneben bestehen bei ihr u.a. eine Depression, funktionelle Organbeschwerden, Bronchialasthma und ein Herzklappenfehler. Das beklagte Land Baden-Württemberg stellte zunächst einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 fest. Im nachfolgenden Klageverfahren schlossen die Beteiligten einen Vergleich, wonach bei der Klägerin ein GdB von 60 seit Juni 2020 beträgt.

Mit Ausführungsbescheid vom März 2021 stellte der Beklagte einen GdB von 60 seit dem 01.06.2020 fest. Er wies zugleich auf die zu beachtende Heilungsbewährung, eine mögliche Nachuntersuchung und eine mögliche Neufeststellung bei Stabilisierung des Gesundheitszustandes hin. Der beigefügte Schwerbehindertenausweis war mit dem Aufdruck „gültig bis 1/2026“ versehen.
Mit ihrem Widerspruch machte die Klägerin geltend, dem gerichtlichen Vergleich sei keine Befristung zu entnehmen. Voraussetzung für den Vergleichsschluss sei für sie gewesen, dass sie den GdB von 60 unbefristet erhalte. Der Schwerbehinderten-ausweis sei daher unbefristet auszustellen. Widerspruch und nachfolgende Klage vor dem SG blieben erfolglos.

Quelle: Pressemitteilung des LSG Stuttgart v. 08.03.2022

Link zum Urteil: www.sozialgerichtsbarkeit.de

EuGH

Generalanwalt Jean Richard de la Tour hat seine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen C 518/20 und C 727/20, Fraport und St. Vincenz-Krankenhaus, zu der Frage vorgelegt, ob Urlaubsansprüche im Fall voller Erwerbsminderung bzw. durchgehender Arbeitsunfähigkeit auch dann verfallen können, wenn dem Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit gegeben wurde, den Urlaub vor dem Eintritt der Erwerbsminderung bzw. Arbeitsunfähigkeit zu nehmen.

Das Bundesarbeitsgericht hat zwei Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, in denen Mitarbeiter von Fraport bzw. des St. Vincenz-Krankenhauses Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub für das Urlaubsjahr geltend machen, indem sie aufgrund einer Krankheit voll erwerbsgemindert bzw. arbeitsunfähig wurden.

Das Bundesarbeitsgericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Richtlinie 2003/88 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sowie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Der Gerichtshof soll klären, ob das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegensteht, aus der sich ergibt, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den ein Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr erworben hat, in dem eine volle Erwerbsminderung oder eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit eingetreten ist, die seitdem fortbesteht, nach Ablauf eines nach innerstaatlichem Recht zulässigen Übertragungszeitraums erlöschen kann, auch wenn diesem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nicht die Möglichkeit gegeben wurde, diesen Anspruch während der tatsächlichen Arbeitszeit wahrzunehmen, bevor die volle Erwerbsminderung bzw. die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eintrat.

Der Gerichtshof wird somit in einer Situation, in der ein Arbeitnehmer über mehrere aufeinanderfolgende Bezugszeiträume arbeitsunfähig ist, jedoch in dem Zeitraum, in dem die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, teilweise gearbeitet hat und für den er die Aufrechterhaltung des für diesen Zeitraum erworbenen Urlaubsanspruchs geltend macht, die Lehren miteinander in Einklang zu bringen haben, die aus den Urteilen vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a., und vom 22. November 2011, KHS, auf der einen sowie aus dem Urteil vom 6. November 2018, Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, auf der anderen Seite gezogen werden können.

Wenn sich nämlich aus einer Zusammenschau dieser beiden ersten Urteile ergibt, dass eine nationale Regelung eine zeitliche Begrenzung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub vorsehen kann, den ein Arbeitnehmer in den aufeinanderfolgenden Bezugszeiträumen erworben hat, während deren er wegen einer Krankheit arbeitsunfähig war, kann dann eine solche zeitliche Begrenzung systematisch für den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub gelten, den der Arbeitnehmer in dem Bezugszeitraum erworben hat, in dem er gearbeitet hat, bevor er arbeitsunfähig wurde?

Oder ist davon auszugehen, dass dieser Arbeitnehmer, wenn sein Arbeitgeber seinen Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten hinsichtlich der Inanspruchnahme des Urlaubs nicht nachgekommen ist – Obliegenheiten, auf die der Gerichtshof insbesondere in seinem Urteil Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften hingewiesen hat –, den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den er in Bezug auf diesen Bezugszeitraum erworben hat, nicht verlieren kann?

Generalanwalt Richard de la Tour vertritt in seinen Schlussanträgen von heute die Ansicht, dass die Richtlinie 2003/88 und die Charta dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub, der in einem Bezugszeitraum erworben wurde, in dem eine volle Erwerbsminderung oder eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer seitdem fortbestehenden Krankheit eingetreten ist, erlöschen kann, sei es nach Ablauf eines nach nationalem Recht zulässigen Übertragungszeitraums oder zu einem späteren Zeitpunkt, obwohl sein Arbeitgeber ihn nicht rechtzeitig in die Lage versetzt hat, diesen Anspruch vor Beginn dieser vollen Erwerbsminderung oder dieser Arbeitsunfähigkeit wahrzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung des EuGH v. 17.03.2022

Aus dem Bundestag

Takis Mehmet Ali ist der neue Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Bundestagsfraktion in dieser Legislaturperiode des Bundestages.

Für die Grünen sind Stephanie Aeffner und Corinna Rüffer und für die FDP Jens Beeck die entsprechenden Partner*innen der Regierungskoalition. Für die Opposition sind Wilfried Oellers für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sören Pellmann für die Linksfraktion für die Behindertenpolitik ihrer Fraktionen maßgeblich verantwortlich.

Quelle: www.kobinet-nachrichten.org

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Seit ihren Anfängen im Jahr 2018 hat sich die EUTB bundesweit erfolg¬reich etabliert und weiterentwickelt. Dies bestätigen die vielfältigen, positiven Rückmeldungen der Ratsuchenden. Mit der Etablierung der EUTB ist die Zahl der Beratungen stetig gestiegen.

Im Januar 2022 meldete die EUTB die 500.000ste Beratung.

Die vielen Beratungen sind ein wichtiges Indiz für den Bedarf der Ratsuchenden und die Wirksamkeit des Angebots. In dem Beitrag „500.000ste Beratung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung – eine Lotsin durch das System" wird die Vielfalt beschrieben, die 500.000 Beratungen in den Beratungsangeboten der EUTB ausmacht.

Quelle: BMAS

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