Liebe Kolleginnen und Kollegen,
... nach 36 kommt die 1.
Ungewöhnlich, aber möglich, auch ohne Zahlenmagie. Auf die sechsunddreißigste Ausgabe des InfoBriefs der Hauptschwerbehindertenvertretung im MWK Niedersachsen folgt nun die 1. Ausgabe des InfoBriefs aus dem Bildungswerk ver.di in Niedersachsen.
Viele Leser*innen haben uns durch ihre positiven Rückmeldungen angespornt und so geht es jetzt mit gleichem Elan weiter. Wir hoffen auf eine weiterhin wachsende Zahl von Abonnent*innen!
Was gibt es sonst noch Neues? Vielleicht einmal keine Antworten, sondern die vielen ungelösten Fragen?
Warum soll das inklusive Wahlrecht bundesweit erst nach der Europawahl in Kraft treten? Wieso ist eine wundersame Vermehrung der Kinder mit Förderbedarf in Regelschulen eingetreten und die Zahl der Kinder in Förderschulen gleich geblieben? Warum werden in Bremen 83 Prozent der Schüler mit Förderbedarf inklusiv beschult, in Bayern dagegen nur 26 Prozent. Warum arbeiten 10 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wesentlich mehr Menschen in Behindertenwerkstätten als 2009? Warum nimmt die Anzahl der Betriebe, die junge (behinderte) Menschen ausbilden weiterhin ab? Warum liegt die Arbeitslosenquote bei Schwerbehinderten bei 11,7 Prozent, die vergleichbare allgemeine Arbeitslosenquote aber bei 7,2 Prozent? Warum fragt die AFD-Fraktion im Bundestag in ihrer Kleinen Anfrage (19/8391) zu den Arbeitsplätzen von Schwerbehinderten nach deren „Ausfalltagen“ und warum fragt sie nicht nach den Ausfalltagen von blonden Menschen, Vegetariern, Porschefahrerinnen oder Briefmarkensammlern? Warum, Warum, Warum...
Alles Fragen, zu deren Beantwortung wir in die Glaskugel schauen können oder nach einiger Überlegung zu der Antwort kommen: „Wir sind von der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch ein ganzes Stück weit entfernt!“
10 Jahre UN-BRK – und es gibt also noch viel zu tun.
Eine interessante Lektüre wünscht - wie gewohnt
Jürgen Bauch
Deutsches Institut für Menschenrechte
Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte zieht mit dem nun vorliegenden Bericht „Wer Inklusion will, sucht Wege – Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland“ eine Zwischenbilanz.
In neun Kapiteln wird zu jeweils ein bis zwei Themenschwerpunkten der Sachstand ermittelt, positive Entwicklungen werden beispielhaft aufgezeigt. Die Kapitel schließen jeweils mit Empfehlungen, die Politik und andere Akteure zu Diskussionen und weiterführenden Schritten anregen sollen.
"Dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, selbst über ihr Leben zu bestimmen und gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein, ist in den letzten zehn Jahren zunehmend ins gesellschaftliche Bewusstsein gerückt", sagt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Bilanz der Monitoring-Stelle nach zehn Jahren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fällt gemischt aus: Sie erlaubt es, das Erreichte zu feiern und es mit der Hoffnung zu verbinden, dass Mut und Tatkraft die zweite Umsetzungsdekade prägen werden. Inklusion überall und von Anfang an macht unsere Gesellschaft gerechter und humaner, weil sie jedem Menschen ermöglicht, sein Potential voll zu entfalten, an allen Lebensbereichen teilzuhaben und sie mitzugestalten. Gegen Ausgrenzung und Abwertung setzt Inklusion die Anerkennung der menschlichen Vielfalt und der Selbstbestimmung jedes Menschen, ohne die eine freiheitliche Gesellschaft nicht bestehen kann.
Der Bericht steht als PDF (92 Seiten) hier zum Download bereit:
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Festakt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(jb)
Mit einem Festakt wurde das 10jährige Jubiläum der UN-BRK im Bundesministerium für Arbeit und Soziales begangen. Viele Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen haben gegenüber dem Minister Hubertus Heil ihre Verwunderung geäußert, dass sie als die maßgeblichen Akteure der Förderung der beruflichen Teilhabe von behinderten Menschen in Unternehmen und Dienststellen, weder auf dem Podium noch im Programm vorkamen. So konnte zu diesem Anlass nicht gewürdigt werden, mit welchem Einsatz die SBVen, die häufig auf sich allein gestelltsind und bis an oder über die Grenzen ihrer Belastbarkeit gehen. Die meisten Kolleg*innen wussten von diesem Festakt wohl auch nichts. Eine Chance der weiteren notwendigen Vernetzung von Akteuren ist damit leider vom BMAS vergeben worden.
Tipp
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat das Hilfsmittelverzeichnis umfassend überabeitet. Zwischen Juli 2015 und Dezember 2018 wurden 41 Produktgruppen fortgeschrieben und aktualisiert. Das Hilfsmittelverzeichnis umfasst ca. 32.500 Produkte von A wie "Absauggeräte" bis Z wie "Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel".
Bei REHADAT können Interessierte kostenlos im aktuellen GKV-Hilfsmittelverzeichnis recherchieren – alle Änderungen und Fortschreibungen sind hier natürlich bereits enthalten: www.rehadat-gkv.de
Tipp: Lohnend ist auch immer ein Blick auf die Hintergrundinformationen zu den einzelnen Produktgruppen und insbesondere zu den Produktarten: diese sind jeweils am Zeilenende über "Info" aufrufbar. Dort erfährt man mehr über die Produkte und die Indikationen für die Versorgung. Bitte beachten: das GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist eine Orientierungs-und Auslegungshilfe – keine abschließende Positivliste.
DGB
Schule, Ausbildung, Beschäftigung
Drei Schritte vor und zwei zurück – die Bilanz nach zehn Jahren UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist mau. Zwar gibt es Fortschritte beim gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen, bei der inklusiven Ausbildung und beim Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten in den Unternehmen und Verwaltungen. Das täuscht aber nicht über die schwerwiegenden Rückschritte hinweg.
In Kürze: Im Schuljahr 2008/2009 wurden noch 18 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an allgemeinen Schulen unterrichtet. In 2016/2017 waren es 39 Prozent. Ihr Anteil hat sich mehr als verdoppelt. Es gibt jedoch große regionale Unterschiede: In Bremen werden 83 Prozent der Schüler mit Förderbedarf inklusiv beschult, in Bayern nur 26 Prozent.
Der Anteil schwerbehinderter Azubis an allen Azubis betrug 2016 1,4 Prozent. Damit sind sie in der betrieblichen Ausbildung unterrepräsentiert. Allerdings ist ihr Anteil im Vergleich zu 2009 leicht gestiegen.
Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen ist seit 2009 gesunken, allerdings langsamer als die Arbeitslosenquote allgemein. Der Abstand zwischen beiden Gruppen ist dadurch gewachsen.
Bei der durchschnittlichen Dauer der Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Menschen hat sich kaum etwas getan. Schwerbehinderte Menschen sind nach wie vor überwiegend langzeitarbeitslos.
Die Arbeitsmarktmaßnahmen für schwerbehinderte Arbeitslose wurden 2010 stark gekürzt. Die Kürzungen gingen und gehen weit über den Rückgang der Arbeitslosigkeit hinaus. Insgesamt arbeiteten 2016 ca. 1,2 Mio. schwerbehinderte Menschen in Wirtschaft und Verwaltung, der Trend ist leicht zunehmend.
Die vollständige Dokumentation der Abteilung Arbeitsmarktpolitik des DGB steht hier als PDF zum Download bereit: www.dgb.de
Säule des Sozialsystems
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ist ein Zusammenschluss aller Hauptfürsorgestellen und Integrationsämter im Bundesgebiet sowie der Mehrheit der Versorgungsverwaltungen. Die BIH vertritt die Interessen ihrer Mitglieder bei der Weiterentwicklung des Behindertenrechts und des Sozialen Entschädigungsrechts beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bei der Bundesagentur für Arbeit und in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
Alles beginnt im Winter 1919. Der Erste Weltkrieg ist gerade erst vorbei. Eine halbe Million Kriegsbeschädigte und unzählige Kriegswaisen und -witwen stehen vor einer sozialen Notlage. Die ersten staatlichen Hauptfürsorgestellen entstehen.
Die Festschrift der BIH zeichnet die Geschichte dieser Institution von ihren Anfängen bis heute nach.
Nähere Infos und Download auf: www.integrationsaemter.de
Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern!
Am 20. und 21. März trafen sich die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Düsseldorf. Schwerpunkt des Treffens war die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen auf Bundes- sowie Landesebene. Nach der UN-BRK haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit (Artikel 25); dieses umfasst etwa den Schutz von Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten sowie den Zugang auf eine gesundheitliche Versorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard wie Menschen ohne Behinderungen. Dies gilt ausdrücklich auch für geflüchtete Menschen mit Behinderungen.
Die Beauftragten erwarten, dass 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK die Qualität der Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt und Barrieren in Bezug auf gesundheitliche Einrichtungen und Dienste weiter abgebaut werden. Ziel muss eine inklusive Gesundheitsversorgung sein. Im Einzelnen fordern sie:
- Barrierefreiheit als Standard im Gesundheitswesen
- Spezialisierte Versorgung von erwachsenen Menschen mitkomplexen Beeinträchtigungen
- Finanzierung von Assistenzleistungen während eines Krankenhausaufenthalts
- Aus- und Fortbildungen für die Gesundheitsberufe
- Verbesserung der Kooperation der Krankenhäuser mit den Systemen der Selbsthilfe und Selbstvertretungen
Die komplette Düsseldorfer Erklärung finden Sie hier: www.behindertenbeauftragter.de
Quelle: www.behindertenbeauftragter.de
Aus dem Bundestag
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (19/8157) zur Beratung arbeitsloser Menschen mit Behinderungen durch die Jobcenter gestellt. Sie fragt die Bundesregierung unter anderem, wie die Bundesagentur für Arbeit sicherstellt, dass der Rehabilitationsstatus der Kunden zu Beginn des Verfahrens abgeklärt wird, damit eine zielführende Beratung stattfinden kann.
hib - heute im bundestag | Nr. 259, Di., 12.03.2019
Wichtig
Arbeitgeber, die 2018 im Jahresdurchschnitt monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze (im Sinne der §§ 156 ff. SGB IX) hatten, sind anzeigepflichtig und müssen bis zum 31.03.2019 eine Anzeige über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht bei der Agentur für Arbeit abgeben. Falls eine Ausgleichsabgabe zu zahlen ist, ist diese ebenfalls zum 31. März 2019 fällig und muss an das zuständige Integrationsamt überwiesen werden. Bei verspäteter Zahlung erhebt das Integrationsamt einen Säumniszuschlag. Prounbesetztem Pflichtarbeitsplatz werden fällig
- 125 EUR bei einer Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als 5 Prozent,
- 220 EUR bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent,
- 320 EUR bei einer Beschäftigungsquote von 0 Prozent bis weniger als 2 Prozent.
Infos zur Ausgleichsabgabe: www.rehadat-ausgleichsabgabe.de
Aus dem Bundestag
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Antrag "für die Einführung eines inklusiven Wahlrechts" (19/8261) vorgelegt. Darin verweisen die beiden Fraktionen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 21. Januar 2019 (Az. 2 BvC 62/14) Änderungen am Bundes-und am Europawahlgesetz notwendig geworden sind. Die dort verankerten Wahlrechtsausschlüsse müssten aufgehoben werden.
Zugleich verweisen CDU/CSU und SPD darauf, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich den Vorgaben des Koalitionsvertrages entspreche. Dort heiße es, dass man "den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden" werde. Ziel sei ein "inklusives Wahlrecht für alle".
Dem Antrag zufolge soll der Bundestag zeitnah eine Änderung des Wahlrechts verabschieden und dabei die in Paragraf 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes und in Paragraf 6a Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 des Europawahlgesetzes bestehenden Wahlrechtsausschlüsse aufheben. Weitere Eckpunkte der angestrebten Regelung betreffen die Themen Wahlrechtsassistenz und Wahlfälschung.
So soll laut Vorlage in den beiden Wahlgesetzen die Assistenzmöglichkeit verankert werden. "Nach Paragraf 14 Absatz 5 Bundeswahlgesetz und Paragraf 6 Absatz 4a Satz 3 Europawahlgesetz ist eine Hilfeleistung unzulässig, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht", heißt es in dem Antrag weiter. Danach soll ferner im Strafgesetzbuch festgeschrieben werden, "dass auch derjenige unbefugt wählt, der im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt".
Wie aus der Vorlage zudem hervorgeht, sollen die Änderungen zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Eine Umsetzung im Hinblick auf die Europawahl am 26. Mai 2019 sei aus praktischen Gründen nicht mehr möglich.
hib - heute im bundestag | Nr. 269, 13.03.2019
Alle Menschen mit Behinderungen dürfen in Niedersachsen wählen
In Niedersachsen dürfen Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung in allen Angelegenheiten ab sofort grundsätzlich an Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen. Eine entsprechende Gesetzesreform hat der niedersächsische Landtag mit großer Mehrheit beschlossen. Bislang waren rund 8.000 Menschen von Wahlen ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um Personen, die wegen ihrer Behinderung in Vollbetreuung sind, sowie schuldunfähige psychisch kranke Straftäter im Maßregelvollzug.
„Ein Grund zum Feiern in Niedersachsen“, so erklärt die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra. Soeben hat der Landtag die Streichung der Wahlrechtsausschlüsse im niedersächsischen Wahlrecht beschlossen. Schon im Mai dieses Jahres dürfen alle Menschen mit Behinderungen an den Direktwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten, also der Wahl zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister sowie zu den Landrätinnen und Landräten, teilnehmen.
Quelle: PM, Nds. Sozialministerium, 27.03.2019
Wichtig
Der Arbeitgeber hat jedes Jahr vor dem 1. April eine Kopie der Anzeige zur Ausgleichsabgabe sowie des Namensverzeichnisses der schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Beschäftigten unaufgefordert (§ 163 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) dem
- Betriebsrat bzw. Personalrat,
- der Schwerbehindertenvertretung und
- dem Beauftragten des Arbeitgebers zu übermitteln.
Diese Liste kann auch die Grundlage zur SBV-Wahl sein. Außerdem ist der Arbeitgeber nach § 182 Abs. 1 SGB IX verpflichtet, der Schwerbehindertenvertretung zu jedem Zeitpunkt die bei ihm beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen namentlich zu benennen, für deren Interessenwahrnehmung die Schwerbehindertenvertretung nach § 178 SGB IX zuständig ist. Hierauf hat die Schwerbehindertenvertretung einen Auskunftsanspruch (BAG, Beschluss vom 16.04.2003, 7 ABR 27/02) gegenüber dem Arbeitgeber.
Ein Inforecht steht auch der Mitarbeitervertretung (MAV) zu, obgleich in § 163 Abs. 2 Satz 3 SGB IX nicht erwähnt, soweit sich dies aus den kirchenrechtlichen Mitarbeitervertretungsordnungen (MAVO) ergibt.
KAGH, Urteil vom 27.02.2009, M 14/08
Quelle: www.komsem.de
Aus dem Bundestag
Die Grünen-Fraktion will, dass die Kosten für medizinisch notwendige Sehhilfen künftig wieder von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Die derzeitige Sehhilfen Versorgung werde den Ansprüchen der sehbeeinträchtigen Versicherten nicht gerecht, heißt es in einem Antrag (19/8566) der Fraktion.
Die Abgeordneten schlagen vor, zunächst für Brillengläser ab fünf Dioptrien einen Anspruch auf vollständige, beziehungsweise ab zwei Dioptrien einen Anspruch auf hälftige Kostenerstattung zu schaffen.
Für Leistungsbezieher nach SGB II und SGB XII müsse bei Sehhilfen eine Regelung zum Schutz vor finanzieller Überforderung eingeführt werden. Eine Reformkommission sollte Vorschläge erarbeiten, wie medizinisch notwendige Sehhilfen nicht nur von Augenärzten, sondern auch von Optikern oder Orthoptisten verordnet werden könnten.
hib - heute im bundestag | Nr. 308, Do., 21.03.2019
Aus dem Bundestag
Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, darunter Corinna Rüffer, eine behindertenpolitische Sprecherin, hat einen Antrag zu „10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – 10 Punkte für ein selbstbestimmtes Leben“ (BT-Drucksache 19/8288, 13.03.2019) gestellt.
Aus dem Bundestag
In den Behörden der Bundesverwaltung waren im Jahr 2016 (aktuellste, vorliegende Zahlen) 7,6 Prozent der Beschäftigten schwerbehinderte Menschen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8232) auf eine kleine Anfrage (19/7975) der FDP-Fraktion. Die Privatwirtschaft habe dagegen nur eine Quote von 4,1 Prozent erreicht, so die Regierung.
hib - heute im bundestag | Nr. 309, Do., 21.03.2019
Aus dem Bundestag
Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/8292) zur Verbesserung der Beschäftigungssituation psychisch kranker Menschen gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, welche niedrigschwelligen Angebote einer begleitenden und unterstützenden Beschäftigung es derzeit gibt.
hib - heute im bundestag | Nr. 311, Do., 21.03.2019
UN-Behindertenrechtskonvention
Gewerkschaften zu zehn Jahren UN-Behindertenrechtskonvention
Die Bilanz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nach zehn Jahren Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in der Bildung fällt ernüchternd aus.
Die stellvertretende DGB-Chefin Elke Hannack kritisierte: „Weil den Schulen Personal fehlt, bleibt die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen oft auf der Strecke. So produziert unser Bildungssystem weiter unnötig Bildungsverlierer.“ Auch Kinder früh auf Förderschulen zu schicken, hält Hannack für schädlich. „Das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung ist ein Menschenrecht und eine Voraussetzung für eine solidarische Gemeinschaft.“ Der DGB fordert eine gute Schule für alle, denn „nur so kann vermieden werden, dass Menschen aufgrund ihrer Individualität ausgegrenzt und vor Sonderwege gestellt werden“, so Hannack.
PM DGB – 25.03.2019, Quelle: www.dgb.de
Aus dem Bundestag
Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/8391) zu Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, welche Tätigkeiten Schwerbehinderte in Unternehmen ausüben.
hib - heute im bundestag | Nr. 311, Do., 21.03.2019
Bildungswerk ver.di
Gute Kenntnisse in den vielfältigen Bereichen verschaffen Sicherheit im Handeln. SBVen brauchen sehr gute Grundkenntnisse und Spezialkenntnisse auf vielen Gebieten. Das Bildungswerk ver.di in Niedersachsen bietet entsprechende Seminare zu verschiedenen Themen der Schwerbehindertenvertretung, z.B.:
- Die geschichtliche Entwicklung zum SGB IX
- Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
- Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit der Schwerbehindertenvertretung
- Versammlung der schwerbehinderten Menschen
- Anregungen für die praktische Arbeit
- Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- u.a.
Die Seminarangebote sind hier einsehbar: www.betriebs-rat.de
Baubeirat für Niedersächsische Hochschulkliniken
Das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat in den Baubeirat zur baufachlichen Begleitung der geplanten Bauvorhaben an der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universitätsmedizin Göttingen um ein neues Mitglied erweitert. Dem bisher siebenköpfigen Gremium gehört nun auch der Architekt und Sachverständige für Barrierefreiheit Dipl.-Ing. André Burkhardt an.
„Wir freuen uns, dass wir mit André Burkhardt einen ausgewiesenen Experten für barrierefreies Bauen gewinnen konnten“, sagt Staatssekretärin Sabine Johannsen. Ziel des Ministeriums sei es, „die Hochschulkliniken für die Zukunft bestmöglich aufzustellen.“ Das gelte nicht nur für die wissenschaftlich-medizinische Entwicklung, sondern vor allem für die barrierefreie Zugänglichkeit der geplanten Bauten.
Quelle: PM MWK , 21.03.2019
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Betreff: Abo SBV InfoBrief