Wie so oft im Leben hilft auch bei den Bemühungen, sich notwendiges Wissen anzueignen etwas ganz Banales: ein Plan! Nach der ersten Wahl in das Amt, aber auch in jedem weiteren Jahr der Amtszeit einer Schwerbehindertenvertretung sollte es ein Bildungsplan geben.
Die Grundlagenschulungen SBV I und SBV II vermitteln das notwendige Basiswissen.
SBV-Wissen für Beginner
Im Seminar SBV I geht es um Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten rund um die Schwerbehinderung. Die Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung werden behandelt, sowie die inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit. Die Pflichten des Arbeitgebers und Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis, sowie Einblick in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und -sicherung runden das Wochenprogramm ab. Somit hat man als Einsteigerin oder Einsteiger eine solides Basiswissen, dass im Seminar SBV II vertieft wird.
Im Seminar SBV II wird es schon etwas spezieller, denn hier geht es darum, das Wissen um die Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt zu vertiefen. Mögliche Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes und die Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers werden intensiv behandelt. Wie eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung hergestellt werden kann und welche Maßnahmen, Hilfen und Leistungen dafür in Anspruch genommen werden können, lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam. Dass es einen gangbaren Weg vom Einzelfallmanagement zur betrieblichen Inklusionsvereinbarung gibt, rundet die Seminarwoche ab.
Grundsätzlich lernen Teilnehmerinnen und Teilnehmer miteinander, aber auch voneinander, denn die jeweiligen Erfahrungen sind natürlich unterschiedlich geprägt. Wichtig ist die Erfahrung, dass man als Vertrauensperson zwar zunächst die „Einzelkämpferin oder der Einzelkämpfer“ ist, aber nie alleine. Denn Vernetzung und die Bildung von Netzwerken ist eine wichtige Seminarerfahrung!
SBV-Wissen für Fortgeschrittene
Ist das Basiswissen angelegt, gilt es, sich auf den einzelnen Spezialgebieten weiterzubilden. Dazu dienen die SBV plus-Seminare, die die unterschiedlichsten Wissensgebiete abdecken. Von der Digitalisierung der Arbeitswelt, der Prävention und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), über die Inklusionsvereinbarung und das Arbeitsrecht bis hin zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und Gesetzesänderungen und Rechtsprechung werden viele Themen angeboten, die die SBVen in ihrer täglichen Arbeit begegnen.
Aber natürlich können Schwerbehindertenvertretungen auch Seminare zu anderen Sachthemen besuchen, wenn ein Bezug zur SBV-Arbeit gegeben ist. Kommunikation, Rhetorik und Moderation, Sucht und Mobbing oder Genderfragen u.v.a. können Themen sein.
Die Grundlage für die Freistellung von Mitgliedern der Schwerbehindertenvertretung sind die Bestimmungen des § 179 Abs. 4 und 8 des SGB IX. Dies gilt auch für die mit der höchsten Stimmenzahl gewählten Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
Vor Seminarbeginn ist dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage welches Mitglied der Schwerbehindertenvertretung an welchem Seminar (Ort, Zeit, Themen und Kosten) teilnehmen wird. Der Arbeitgeber ist zur Kostentragung verpflichtet. Sollte es deswegen Probleme geben, ist die rechtzeitig Kontaktaufnahme mit der Gewerkschaft und dem Bildungsträger ratsam.
Literatur lesen bildet …. immer noch
„Bildung kommt von Bildschirm und nicht von Buch, sonst hieße es ja Buchung“, so der Kabarettist Dieter Hildebrand. Das, was er ironisch karikierte, gilt im täglichen SBV-Leben so: das Internet weiß viel, aber nicht alles. Und das richtige Buch oder die richtige Zeitschrift zur richtigen Zeit hilft immer noch in vielen Lebenslagen. Literatur und Zeitschriften gelten als Arbeitsmaterial der Schwerbehindertenvertretung. Die Pflicht zur Kostentragung dafür ergibt sich aus dem § 179 Abs. 8 und 9 SGB IX.
Einige Literaturempfehlungen aus dem Bund-Verlag:
- Behindertenrecht in der Arbeitswelt 2021/2022, Gesetze, Verordnungen, Einleitungen, Übersichten, Rechtsprechung, ISBN 978-3-7663-6920-8
- Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z, Lexikon für die SBV, ISBN 978-3-7663-6744-0
- Schwerbehindertenrecht - Basiskommentar zum SGB IX (Teil 3), ISBN 978-3-7663-7203-1
- Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2022, erscheint im Juni 2022, ISBN 978-3-7663-7226-0
- BEM - Wiedereingliederung in kleinen und mittleren Betrieben, ISBN 978-3-7663-6971-0
- Gute Arbeit Ausgabe 2022 - Arbeitspolitik nach Corona, ISBN 978-3-7663-6964-2
Darüber hinaus empfehlenswert:
- Lehr- und Praxiskommentar Sozialgesetzbuch IX, Nomos, ISBN 978-3-8487-6360-3
- SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen mit Behindertengleichstellungsgesetz, Kommentar, C.H Beck, ISBN 978-3-406-71436-8
- SGB IX Kommentar, Luchterhand, ISBN 978-3-472-09562-0
- Versorgungsmedizinische Grundsätze, Kommentar, Sozialmedizinischer Verlag, ISBN 978-3-9808427-9-2
- Behindertenrecht, Nomos, ISBN 978-3-8487-7860-7
Zeitschriften:
- Schwerbehindertenrecht und Inklusion, Bund-Verlag, Jahres-Abo
- Behindertenrecht (br), Richard Boorberg, ISBN 0341-3888, Jahres-Abo
- Gute Arbeit - Arbeitsschutz und Arbeitszeitgestaltung, Bund-verlag, Jahres-Abo
Diese Aufzählung ist beispielhaft und unvollständig. Darüber hinaus gibt es natürlich noch viele andere Titel aus dem Themenbereich und Randgebieten, die für Schwerbehindertenvertretungen interessant sind.
Einige interessante Links:
- ver.di-Bundesarbeitskreis (BAK) Teilhabe- und Behindertenpolitik
- ver.di-Landesarbeitskreis Niedersachsen/Bremen – Teilhabe- und Behindertenpolitik
- SBV InfoBrief – 11 x im Jahr Informationen für SBVen und Interessierte
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- BIH - Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
- REHADAT - Informationssystem zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung
- BAR - Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin – Die Gefährdungsbeurteilung
- Bundesarbeitsgericht - Entscheidungen
- Behindertenbeauftragte der Bundesregierung
- DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Gesetze im Internet
- arbeitsrecht.de – Das Informationsportal
- anhaltspunkte.de – Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht
- www.soliserv.de – Information für Interessenvertretungen
- Hans-Böckler-Stiftung – Praxiswissen Betriebsvereinbarungen
- www.reharecht.de - Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht
- Deutsche Rentenversicherung
- Online-Archiv Zeitschriften der Behindertenbewegung
- www.teilhabe40.de – Digitale Barrierefreiheit
- Enable Me – Stiftung Handicap
- Die neue Norm - Das Magazin für Vielfalt, Gleichberechtigung und Disability Mainstreaming
- Sozialheld*innen - Lösungen für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit
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