Neu im Amt der SBV! Was kommt da auf mich zu? Was mache ich als erstes? Was ist wichtig? Was kann warten? Wen muss ich informieren?
Die erste Antwort auf all die Fragen? – Ruhe bewahren!
Frisch gewählt nehmen du und deine Stellvertreterinnen und Stellvertreter eine neue Rolle ein. Ihr seid jetzt eine spezielle Interessenvertretung, nicht mehr nur Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, Beamtin oder Beamter.
Unter Umständen hast du schon Kenntnisse im Arbeitsrecht, im Betriebs- oder Personalrat, in der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder in der Mitarbeitervertretung gesammelt. Als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bist du zunächst DIE Ansprechperson in den Angelegenheiten der Betroffenen. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die Arbeit einzubinden, ist von Beginn an wichtig.
Die Schwerbehindertenvertretung – wichtige Akteure in der modernen Arbeitswelt
Die Veränderungen der Arbeitswelt lassen auch die Ansprüche an die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen wachsen. Das muss nicht abschrecken, denn es ergeben sich auch neue Gestaltungsmöglichkeiten und es öffnen sich Wege der Einflussnahme. Digitalisierung, demografische Entwicklung und zunehmende Anforderungen an die Flexibilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die wichtigsten Stichworte. Umso bedeutsamer ist es, unter den sich wandelnden Bedingungen die berufliche Teilhabe für Menschen mit Leistungseinschränkungen und Behinderungen zu ermöglichen und zu sichern.
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen werden immer mehr zu Expertinnen und Experten mit breit gefächertem Know-how. Gesundheitsexpertise, Kenntnisse im Arbeitsschutz, speziell der behinderungsgerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes und Wissen über Rehabilitations- und Eingliederungsmaßnahmen gehen einher mit einer ausgeprägten Fähigkeit zum Netzwerken. Letzteres ist besonders wichtig, denn niemand ist allwissend, aber die Community der SBVen hilft sich untereinander ganz selbstverständlich. Das notwendige Wissen kommt nicht von allein und nicht sofort. Eine gewisse Einarbeitungszeit, Schulungen und Literaturstudium ergänzen die laufenden Erfahrungen in der Praxis. Jeder Fall ist anders, jedes Beratungsgespräch verläuft anders – das ist das Interessante an der SBV-Tätigkeit und gleichzeitig eine Herausforderung.
Nachdem du deine Gewerkschaft mit dem Wahlberichtsbogen über deine Wahl informiert hast, ist ein Plan über dein weiteres Vorgehen nützlich. Bedenke dabei: nicht alles lässt sich sofort bewerkstelligen!
Die Raumfrage und Sachmittel
Als erstes stellt sich die Raumfrage. Natürlich muss es einen Raum für vertrauliche Gespräche geben. Gibt es einen eigenen Raum für die SBV, stellt sich die Frage nicht. Nach § 179 Abs. 9 SGB IX steht der Geschäftsbedarf, den der Arbeitgeber dem BR, PR oder der MAV für dessen laufende Geschäftsführung zur Verfügung stellt, für die gleichen Zwecke auch der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung. Besser ist natürlich immer ein eigener Raum, über den ggf. mit dem Arbeitgeber verhandelt werden muss. Grundsätzlich muss es aber eine Möglichkeit geben, vertrauliche Unterlagen separat und verschließbar zu lagern. Dafür muss der Arbeitgeber Sorge tragen! Daten- und Persönlichkeitsschutz haben zu jeder Zeit für eine SBV höchste Priorität!
Kann die SBV den Bedarf für eine Bürokraft schlüssig nachweisen, trägt der Arbeitgeber auch hierfür die Kosten. Die Regelung für die Kostentragung einer Bürokraft und die notwendigen Sachmittel durch den Arbeitgeber entspricht dem § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. dem § 47 BPersVG, bzw. den entsprechenden Paragrafen der PersVG der Länder. Der Kostenersatz für die Sachmittel umfasst: Bürokraft, Telefon und Telefonkosten, Schreibmaterial, Computer und Drucker, Internet- und Mailanschluss, notwendige Gesetzestexte, Fachliteratur, Kommentar(e) zum SGB IX, Wahlutensilien, Fahrtkosten u.a..
Wichtig sind die ersten Kontakte im Betrieb oder in der Dienststelle zu Geschäftsführung, Personalabteilung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gleichstellungsbeauftragte und natürlich die Mitglieder von PR, BR, MAV und JAV. Alle wichtigen Akteure sollten dich schnell als Kontaktperson für die Belange der schwerbehinderten und von Behinderung bedrohten Beschäftigten kennenlernen.
Als nächstes meldest du deine Kontaktdaten ggf. an die Stufenvertretung, an die Bundesagentur für Arbeit und an das zuständige Integrationsamt.
Vernetzung – gemeinsam, nicht einsam
Gibt es regionale Netzwerke und Arbeitskreise der Schwerbehindertenvertretungen? Informiere dich bei deiner Gewerkschaft. Die Kontaktdaten des ver.di-Landesarbeitskreises Niedersachsen-Bremen Teilhabe-/Behindertenpolitik findest du auf den Seiten von ver.di.
Ein separater Mail-Account für die SBV ist von großem Vorteil. So ist dein betrieblicher Mailverkehr vom SBV-Schriftwechsel getrennt und ggf. können deine Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter auf diesen Account zugreifen.
Und nun must du dich natürlich den schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen bekanntmachen. Wie das geschehen kann, stellt sich in den Betrieben und Dienststellen natürlich sehr verschieden dar. In kleineren Einheiten wird man die Betroffenen am Arbeitsplatz aufsuchen, natürlich nach vorheriger Absprache. In größeren Einheiten und bei vielen Betroffenen nutzt man am besten natürlich die üblichen betrieblichen Kommunikationsmittel, wie Mail und Internet/Intranet. Grundsätzlich sollten aber alle entsprechenden Arbeitsplätze einmal aufgesucht werden.
Wenn du feste Sprechzeiten anbieten willst, solltest du diese betriebsöffentlich mitteilen, denn du bist ja auch Anlaufstelle für alle Ratsuchenden in Bezug auf Leitungsminderung, drohender Behinderung, Antragstellung, usw.
Nun hast du den Anfang geschafft – mit einem Plan war das gar nicht so schwer!
Hast du Fragen?
Wenn du weitere Fragen zu der Arbeit einer SBV hast oder dich über Seminare informieren möchtest,
schreib uns gerne eine Nachricht:
sbv@bw-verdi.de