Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) haben gemeinsame Interessen: gute Arbeitsbedingungen, hohe Ausbildungsqualität, Übernahme von Auszubildenden…
Die JAV/AV arbeitet in ihrem Wirkungsbereich (§§ 60-73b BetrVG) weitestgehend eigenständig. Für die Beschlussfassung benötigt sie aber zwingend die Unterstützung durch den Betriebsrat. Da beide Gremien mit demselben Ziel arbeiten, sollte es hierbei zu wenigen Konflikten kommen. Die JAV vertritt die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden. Sie kann Maßnahmen beim Betriebsrat beantragen und Anregungen von den Jugendlichen und Auszubildenden entgegennehmen und beim Betriebsrat darauf drängen, dass diese Fragen behandelt oder erledigt werden. Außerdem ist die JAV an den Sitzungen des Betriebsrats beteiligt. Sie muss vom Betriebsrat über die Dinge informiert werden, die die Jugendlichen und Auszubildenden betreffen. Sie kann auch beantragen, dass Jugend- und Ausbildungsthemen auf die Tagesordnung der Betriebsratssitzung gesetzt werden.
Gemäß § 80 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) arbeiten Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) eng und partnerschaftlich zusammen.
Personalrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) haben gemeinsame Interessen: gute Arbeitsbedingungen, hohe Ausbildungsqualität, Übernahme von Auszubildenden…
Die JAV arbeitet in ihrem Wirkungsbereich weitestgehend eigenständig. Da beide Gremien mit demselben Ziel arbeiten, sollte es in der Zusammenarbeit zu wenigen Konflikten kommen. Die JAV vertritt die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden. Sie kann Maßnahmen beantragen und Anregungen von den Jugendlichen und Auszubildenden entgegennehmen und darauf drängen, dass diese Fragen behandelt oder erledigt werden. Außerdem ist die JAV an den Sitzungen des Personalrats beteiligt.
Gemäß §59 NPersVG und § 62 BPersVG arbeiten Personalrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) eng und partnerschaftlich zusammen.