Wie arbeitet man im Gremium?

Das Betriebsratsgremium

Als Betriebsräte übt ihr euer Amt eigenverantwortlich aus, seid aber gleichzeitig Teil des Betriebsratsgremiums. Das Team sollte immer geschlossen besonders gegenüber dem Arbeitgeber auftreten. Dazu ist es sinnvoll, sich vorher Absprachen zum Umgang miteinander, zur Arbeitsorganisation und zur Zusammenarbeit zu erarbeiten. Entscheidungen trifft das Gremium stets durch Beschluss in einer Sitzung des Betriebsrats. Außerdem sollte eine Geschäftsordnung für die neue Amtszeit festgelegt werden, um die Arbeitsabläufe im Gremium klar für alle Mitglieder zu regeln. Dem Betriebsratsgremium sitzt der/die Betriebsratsvorsitzende vor. In der konstituierenden Sitzung wird der/die Vorsitzende von allen Betriebsratsmitgliedern gewählt.

Gegenüber den anderen Mitgliedern des Gremiums übernimmt der/die Vorsitzende noch zusätzliche Aufgaben:

  • die laufenden Geschäfte des Betriebsrats führen
  • Einladen zur Betriebsratssitzung
  • Festlegen der schriftlichen Tagesordnung und Leiten der Betriebsratssitzung
  • Unterzeichnen der Sitzungsniederschrift gemeinsam mit einem weiteren Betriebsratsmitglied
  • Entgegennehmen von Erklärungen und Anträgen des Arbeitgebers

Im Krankheitsfall oder bei Urlaub des/der Betriebsratsvorsitzenden übernimmt die Stellvertretung alle Aufgaben in dieser Zeit. Die Stellvertretung wird natürlich auch vom Gremium gewählt. Auch die Zusammenarbeit zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. In § 2 Abs. 1 BetrVG heißt es: „Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.“ Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist eine offene Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht hierfür mindestens einmal im Monat eine Besprechung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vor. Hier sollen strittige Fragen geklärt und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten gemacht werden. In den Monatsgesprächen werden keine Beschlüsse gefasst.

Wie wird ein Beschluss gefasst?

Alle Entscheidungen trifft der Betriebsrat durch Beschluss. Eine wirksame Beschlussfassung beginnt mit der ordnungsgemäßen Ladung aller Betriebsratsmitglieder, der Ersatzmitglieder und falls im Betrieb vorhanden der JAV-Vertretung und der Schwerbehindertenvertretung durch den Betriebsratsvorsitzenden. Die Einladung ist mitsamt der schriftlichen Tagesordnung rechtzeitig zu versenden. Das Gremium ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit muss durch den Vorsitzenden festgestellt werden. Jedes Betriebsratsmitglied hat eine Stimme. Sind Betriebsratsmitglieder als Arbeitnehmer unmittelbar persönlich betroffen, dürfen sie an der Beratung und Abstimmung zu dem sie betreffenden Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen. Hierfür ist dann ein Ersatzmitglied einzuladen. Zur Annahme eines Beschlusses reicht grundsätzlich die einfache Mehrheit der Stimmen. In einigen Fällen bedarf es jedoch der absoluten Mehrheit der Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als Ablehnung. In der Sitzungsniederschrift ist mindestens der Wortlaut der Beschlüsse, das genaue Abstimmungsergebnis und das Datum festzuhalten. Es muss sich daraus ergeben, welche Fragen in der Sitzung behandelt worden sind. Die Niederschrift ist vom Betriebsratsvorsitzenden und einem Betriebsratsmitglied zu unterschreiben. Außerdem muss eine eigenhändig unterschriebene Anwesenheitsliste beigefügt sein.

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