Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat
Dieser Vertrag darf nicht gegen höherrangiges Recht wie Gesetze und Verordnungen verstoßen. Die Betriebsvereinbarung ist zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber auszuhandeln, zu beschließen und schriftlich festzuhalten. Sie wird von beiden Parteien unterzeichnet. Eine Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer oder aber auch nur für bestimmte Arbeitnehmergruppen oder Abteilungen für den jeweiligen Betrieb, in dem sie verhandelt wurde. Betriebsvereinbarungen können befristet oder unbefristet sein und im Normalfall mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Durchführung der Vereinbarungen obliegt dem Arbeitgeber. Kommt dieser seiner Pflicht nicht oder nicht vollständig nach, kann der Betriebsrat die Durchführung verlangen und auch durch ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren durchsetzen.
Mögliche Themen für Betriebsvereinbarungen sind z.B.:
- Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Datenschutz und technische Überwachung von Arbeitsplätzen
- Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Gewährung von Beihilfen
- Qualitätsmanagement
- Bildschirmarbeitsplätze
Nicht möglich sind Betriebsvereinbarungen zu Arbeitsentgelten und sonstigen Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, außer der Tarifvertrag lässt Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zu. Werden Betriebsrat und Arbeitgeber sich nicht einig, kann die Einigungsstelle nur entscheiden, wenn „echte“ Mitbestimmungsrechte betroffen sind und es bisher keine wirksame und ungekündigte Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gibt.
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