Hinzuziehung KI-Sachverstand im Betriebsrat

Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde § 80 Abs. 3 BetrVG gestärkt. Die Hinzuziehung externer Sachverständiger gilt beim Einsatz von KI kraft Gesetzes als erforderlich. Dadurch erhält der Betriebsrat niederschwelligen Zugang zu technischem Sachverstand, um die Funktionsweise und Risiken eingesetzter KI-Systeme beurteilen zu können. Die Kosten für den Sachverständigen trägt der Arbeitgeber.

Die Vielzahl an Mitbestimmungs-,  Unterrichtungs- und Informationsrechten unterstreicht die Notwendigkeit, den Betriebsrat von Anfang an transparent und vollumfänglich in sämtliche Schritte der KI-Implementierung einzubinden, nicht nur bei Überwachungssystemen, sondern überall dort, wo KI Einfluss auf Auswahlentscheidungen, Arbeitsorganisation, Personalentwicklung oder Gesundheitsschutz nimmt.

Von der Nutzung jedweder Vorlagen oder Muster zur Nutzung von KI-Systemen (z.B. Muster für KI-Betriebsvereinbarungen) raten wir grundsätzlich ab, da sie die notwendige betriebsspezifische Individualisierung vermissen lassen und hierdurch Regelungslücken entstehen können, die u.a. das Haftungsrisiko erhöhen oder die Beschäftigten sind nicht ausreichend geschützt.

Wir unterstützen gern bei der Suche nach passenden Sachverständigen, meldet euch gern!

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