Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats

    Als Betriebsräte habt ihr die Aufgabe, die Interessen eurer Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Arbeitgeber
    zu vertreten.

Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats zählen:

  • Überwachen geltender Gesetze und Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
  • Anregungen und Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen aufnehmen, mit dem Arbeitgeber verhandeln und die Belegschaft über die Ergebnisse informieren
  • Maßnahmen zum Wohle der Arbeitnehmenden beim Arbeitgeber zu beantragen
  • Durchsetzen der Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und beruflichem Aufstieg
  • Fördern von Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Mitwirken bei der Integration von schwerbehinderten oder sonstigen besonders schutzbedürftigen Personen
  • Vorbereiten und Durchführen der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Förderung älterer Beschäftigter im Betrieb
  • Integration von ausländischen Arbeitnehmern im Betrieb, beantragen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb
  • Förderung der allgemeinen Beschäftigung im Betrieb
  • Fördern von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes

Um diese Aufgaben auch richtig erfüllen zu können, müssen sich Betriebsräte umfangreiches Wissen zum Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht und in einigen Spezialbereichen aneignen.

Als Betriebsrat seid ihr das „Sprachrohr“ der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. In eurer Rolle als Betriebsrat seid ihr von Weisungen seitens des Arbeitgebers unabhängig und übt eure neue Tätigkeit eigenverantwortlich als Ehrenamt aus.

Zu den Kernaufgaben gehören:

  • Beratungsgespräche und Sprechstunden für die Kolleginnen und Kollegen
  • Betriebsratssitzungen
  • Betriebsversammlungen
  • Eigene Fortbildungen
  • Monatsgespräche mit dem Arbeitgeber
  • Mitbestimmungsrechte wahrnehmen

Falls ihr als Betriebsrat nicht völlig von der Arbeit freigestellt seid, habt ihr einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung. Das Erfüllen der Betriebsratsaufgaben hat Vorrang vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung als Arbeitnehmer. Die Arbeit als Betriebsrat hat grundsätzlich Priorität. Trotzdem ist Kommunikation mit dem Vorgesetzten, den Kolleginnen und Kollegen über die Arbeit als Betriebsratsmitglied und die damit verbundene Reduzierung der betrieblichen Arbeitszeit wichtig. Die Vorgesetzten sollten frühzeitig über Betriebsratstermine informiert werden, damit sie die Arbeit entsprechend einteilen können. Konkrete Gründe für das Abmelden von der Arbeit müssen nicht genannt werden.


Schutz der BR-Mitglieder vor Kündigung

Als Mitglied des Betriebsrats genießt ihr einen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass eine ordentliche fristgemäße Kündigung grundsätzlich nicht möglich ist.
Ausnahme: Bei Stilllegung des Betriebs oder einer Betriebsabteilung. Mit eurer Aufstellung als Wahlbewerber*in beginnt bereits der Kündigungsschutz. Dieser wirkt noch für ein Jahr nach Beendigung der Amtszeit nach.
Die Ausnahme hier: Ausschluss aus dem Betriebsrat durch Gerichtsbeschluss. Eine außerordentliche fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist jedoch nur möglich, wenn Tatsachen aus wichtigem Grunde dazu berechtigen und der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt hat. Falls der Betriebsrat nicht zustimmt, muss der Arbeitgeber die Zustimmung durch ein Arbeitsgericht ersetzen lassen.

Habt ihr Fragen?

Wenn ihr weitere Fragen zur Betriebsratsarbeit habt oder euch über Seminare informieren möchtet,
schreibt uns gerne eine Nachricht:
br@bw-verdi.de